Für Beamte und Behörden gilt das Schweizerische Strafgesetzbuch nicht. Die Behörden-Mafia kann tun und lassen, was sie will, ohne strafrechtlich belangt zu werden. Dieser Blog deckt auf, wie das kriminelle staatliche Terror-System im Kanton Basel-Stadt und in der Schweiz funktioniert.
Mittwoch, 19. November 2014
Lehrer H. - angeklagtes Mobbing-Opfer
Am 5.2.15 steht Lehrer H. zum ersten Mal in seinem Leben vor Gericht. Nie in seinem Leben hatte der untadelige Lehrer gegen Gesetze verstossen. 2006 wurde er von seiner Chefin Gaby Jenö zum ersten Mal verleumdet, Drohungen ausgestossen zu haben. Mit dieser böswilligen Falschanschuldigung wollte die damalige OS-Rektorin dem beliebten und pflichtbewussten Lehrer kündigen. Die Kündigung war allerdings rechtswidrig, trotzdem wurde Jenö von SVP-Richter Marc Oser freigesprochen.
Jetzt muss also Lehrer H. vor Gericht antraben. Doch was hat er eigentlich verbrochen? Er hat sich gegen das perfide Mobbing gewehrt, das sich gewisse Leute aus dem Basler Erziehungsdepartement für den Lehrer ausgedacht hatten. Sich wehren, heisst nichts Anderes, als die Wahrheit zu verbreiten. Wir haben Lehrer H. dabei geholfen. Alle unsere Recherchen haben ergeben, dass Lehrer H. völlig unschuldig ist, aber zum Spielball des Basler Machtfilzes geworden ist. Wer zum Basler Machtfilz gehört, kann in diesem Blog nachgelesen werden.
Zum Basler Machtfilz gehört auch die Basler Staatsanwaltschaft, welche die Lizenz hat, gewaltige Lügenkonstrukte als Wahrheit zu verkaufen. Allzweckwaffe dieser Behörde ist die ehemalige Polizistin lic. iur. Eva Eichenberger, die keine Lüge auslässt, Lehrer H. massiv zu beschuldigen. Ihr hat es Lehrer H. zu verdanken, dass das Verfahren eine Dimension angenommen hat, die jeglichen gesunden Menschenverstand vermissen lässt. Alleine die Anklageschrift umfasst 350 Seiten. Auf diesen Seiten werden die Fakten systematisch zu Übler Nachrede verbogen, um dem völlig integren Lehrer massiv zu schaden.
Dass die Staatsanwaltschaft sämtliche Wiedersprüche in der Argumentation der Truppe aus dem Erziehungsdepartement systematisch ignoriert, beweist, dass die Basler Staatsanwaltschaft eine kriminelle Behörde ist. Wo sind die Drohmails, die Lehrer H. angeblich geschrieben haben soll? Wie lauten die Textstellen in diesem Blog, die nicht der Wahrheit entsprechen? Weshalb wird Lehrer H. wegen Rassismus angeklagt, obwohl er sich nie rassistisch geäussert hat? Weshalb wird Lehrer H. wegen Pornographie angeklagt, obwohl die Comics für Erwachsene, die auf seinem Computer gefunden wurden, völlig legal sind? Warum wird Lehrer H. wegen Irreführung der Rechtspflege angeklagt, obwohl die Ermittlungen der Polizei klar ergeben haben, dass Lehrer H. diese Straftat auf keinen Fall begangen haben kann?
Es geht in diesem Gerichtsfall nicht um Gerechtigkeit. Es geht darum, einen äusserst integren Lehrer mit allen Mitteln fertig zu machen, nur weil dieser sich erfrecht hatte, den Basler Machtfilz in seiner hässlichsten Fratze zu entlarven. Die von Staatsanwältin Eva Eichenberger auf 350 Seiten aufgeblasene angebliche Üble Nachrede entpuppt sich bei näherer Betrachtung als ein echter Basler-Krimi, der nicht von den üblichen Verbrechern erzählt, sondern von kriminellen Beamten und Behörden, die ihr Amt systematisch und vorsätzlich missbrauchen.
Ob das Dreiergericht unter der Leitung von Dr. Lucius Hagemann ebenfalls zu diesem Machtfilz gehört, können Sie selber herausfinden, wenn Sie am 5. Februar 2015 den Saal 1 des Basler Strafgerichts besuchen. Die Verhandlung ist öffentlich. Auf dem Gerichtsareal gibt es keine Parkiermöglichkeiten.
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