Sonntag, 30. September 2012

Dr. Marie-Louise Stamm - Basels höchste Richterin


Wer in Basel-Stadt Gerechtigkeit sucht, kommt an der höchsten Basler Richterin Dr. Marie-Louise Stamm nicht vorbei. Mobbing-Opfer haben bei ihr allerdings keine Chance. Auch im Mobbingfall Lehrer H. hatte die Juristin mehrfach ihre Finger im bösen Spiel. Sie ist der Meinung, es sei eine schwere Pflichtverletzung, wenn sich ein völlig gesunder Mitarbeiter weigert, sich durch einen staatlich bestellten Psychiater krank schreiben zu lassen. Sie findet es auch in Ordnung, dass Gaby Jenö den beliebten Lehrer als potentiellen Mörder verleumdete, um diesem möglichst massiv zu schaden.

Mit dem Urteil vom 2. August 2010 demonstriert das Appellationsgericht unter der Mitwirkung von Dr. Marie-Louise Stamm, Dr. Stephan Wullschleger, Dr. Heiner Wohlfahrt und Gerichtsschreiber lic. iur. Johannes Hermann wie im Kanton Basel-Stadt Behördenkriminalität systematisch vertuscht wird.

Dr. Marie-Louise Stamm, welche schon als Verwaltungsgerichtspräsidentin das perfide Mobbing gegen Lehrer H. vertuscht hatte, beschönigte jetzt auch in ihrem Amt als Appellationgerichtspräsidentin vorsätzlich die strafbaren Handlungen der ehemaligen OS Rektorin und jetzigen Leiterin der Sekundarstufe I Gaby Jenö. Um ihrem beliebten Mitarbeiter Lehrer H. rechtswidrig zu kündigen, hatte die arglistige OS Rektorin dem völlig unbescholtenen Lehrer eine sog. „Selbst- und Fremdgefährdung“ unterstellt, um ihn über einen bestellten Psychiater in die Psychiatrie einzusperren. Der Plan ging jedoch schief. Lehrer H. liess sich nicht provozieren und beschritt konsequent den Rechtsweg. Die infame Behauptung, Lehrer H. sei zu einem "allfälligen Amoklauf" fähig, wird von den arglistigen Richterinnen und Richter des Appellationsgerichts weder als Üble Nachrede noch als Verleumdung strafrechtlich verfolgt. Gaby Jenö habe ihre Äusserungen in „Wahrung öffentlicher Interessen“ und in „begründeter Verantwortung“ getätigt. Sie trage als Rektorin der Orientierungsschule die Verantwortung für das Wohlergehen von Schülern und Lehrern an ihrer Schule. Ein allfälliger Amoklauf an der Schule hätte das Leben und die Gesundheit vieler Personen stark gefährdet.

Dass der schwer gemobbte Lehrer nicht ein einziges Mal an Selbstmord oder Amok dachte, sondern über vier Jahre lang mit rechtlichen Mitteln gegen das arglistige Mobbing kämpfte, blenden die Damen und Herren des Basler Appellationsgerichts systematisch aus. Die vom Appellationsgericht angeführten Argumente sind arglistig und verlogen. Zu keiner Zeit war Lehrer H. gewalttätig, nicht einmal als man ihn mittels juristischen Rechtsverdrehungen in die Arbeitslosigkeit mobbte. Die von Gaby Jenö in ihrer Strafanzeige behaupteten angeblichen Drohmails existieren definitiv nicht. Auch hat sich Lehrer H. aktenkundig nie mit Günther Tschanun verglichen. Richter, die vorsätzlich lügen, Fakten ignorieren, Zeugen ablehnen, strafbare Handlungen vertuschen, das Recht vorsätzlich verdrehen und missbräuchliche Kündigungen gutheissen, müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, selber kriminell zu sein.

Auch im neusten Strafverfahren wegen angeblicher Ehrverletzung, behandelt Stamm den unschuldigen Lehrer völlig ungerecht. Laut Art. 6 der Menschenrechte haben die Bürgerinnen und Bürger das Recht auf ein faires Verfahren. Sie dürfen sich nach Ziff. 3 auch selber verteidigen.

Dass ausgerechnet Basels höchste Richterin Dr. Marie-Louise Stamm die Menschenrechte von Lehrer H. einmal mehr mit pseudojuristischem Geschwafel ausser Kraft setzt, beweist, dass die Schweiz ein totalitäres Land ist. Dr. Marie-Louise Stamm, die den Lehrer am liebsten in die Psychiatrie gesperrt hätte, tönte auch in ihrem neusten Entscheid an, dass die "geistige Gesundheit" von Lehrer H. einen Zwangsanwalt nötig machen. Wörtlich schreibt die staatlich besoldete Rechtsverdreherin:

"Es besteht jedoch eine grosse Nähe zwischen der amtlichen Verteidigung nach Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO und der notwendigen Verteidigung nach Art. 130 lit. c StPO, wonach die beschuldigte Person wegen ihres körperlichen oder geistigen Zustandes oder aus anderen Gründen ihre Verfahrensinteressen nicht ausreichend wahren kann."

Dass der Basler Machtfilz die geistige Gesundheit von Lehrer H. anzweifelt, ist leicht erklärbar: Lehrer H. wehrt sich gegen den massiven Behördenterror, den die in diesem Blog erwähnten Protagonisten seit 6 Jahren gegen ihn veranstalten. Das passt dem Basler Justizfilz nicht, denn der ist es gewohnt, seine eigene Wahrheit zu konstruieren. Deshalb erliess Staatsanwalt Dr. Beat Voser vor kurzem eine rechtswidrige Verfügung, um die tatsächliche Wahrheit aus dem Internet zu entfernen.

Wer diese Webseite gründlich studiert, erfährt wie der Basler Machtfilz funktioniert: Arglistige Juristinnen und Juristen konstruieren böswillig ein Bedrohungsszenario, in welchem Lehrer H. vorsätzlich massiv diskriminiert wird. Hätte Dr. Marie-Louise Stamm ihr Amt als oberste Richterin verantwortungsvoll ausgeübt, könnte Lehrer H. seiner Berufung als Lehrer endlich wieder nachgehen. Dass der Basler Machtfilz das von Dr. med. Piet Westdijk erstellte psychiatrische Gutachten über Lehrer H. systematisch ignoriert, beweist, dass die in diesem Blog aufgeführten Schreibtischtäter alle ihr Amt massiv missbrauchen.

Leider spielt auch die Basler Zeitung bei diesem bösen Spiel mit. Bis auf den heutigen Tag hat sich der Chefredaktor Markus Somm geweigert, ein Interview mit Lehrer H. durchzuführen. Offensichtlich ist die Basler Zeitung auch unter dem neuen Chefredaktor nur ein Sprachrohr des arglistigen Basler Macht-Filzes.

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