Sonntag, 15. August 2010

lic. iur. Rudolf Ursprung - Bundesgerichtspräsident


Lic. iur. Rudolf Ursprung (SVP) ist einer der mächtigsten Männer in der Schweiz. Er ist Bundesrichter und hat die Macht, die "offizielle Wahrheit" abschliessend zu konstruieren. Im Mobbing-Fall Lehrer H. geht er mit keinem einzigen Satz auf die Fakten ein, sondern stützt sich ausschliesslich auf die Behauptungen und Tatsachenverdrehungen der beiden Vorinstanzen. Sämtliche Argumente von Lehrer H., der sich in seinen Grundrechten massiv verletzt fühlt, werden vorsätzlich ignoriert. Dass diese Art von Rechtsprechung zu tiefst verfassungswidrig ist, versteht sich von selbst. Das Bundesgerichtsurteil vom 3. August 2010 zeigt in aller Deutlichkeit, mit welcher Eloquenz die Bundesrichter vorsätzlich die Fakten verdrehen. Wer die ganze Wahrheit und nicht nur die "Behörden-Wahrheit" kennen will, muss den ganzen Blog "Behördenkriminalität" lesen. Das Konstrukt des Bundesgerichts ist eine vorsätzliche Irreführung der Bürgerinnen und Bürger. Der Entscheid von lic. iur. Rudolf Ursprung ist für sämtliche Staatsangestellten in der ganzen Schweiz von fataler Tragweite. Wer eine eigene Meinung hat und sich getraut, diese am Arbeitsplatz zu äussern, wird in Zukunft vom Arbeitgeber wegen angeblicher Kooperationsunfähigkeit und mangelnder Loyalität über einen IV-Psychiater ausgemustert. Wer sich nicht psychiatrisch begutachten lassen will, weil er sich gesund und arbeitsfähig fühlt, dem wird wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung" gekündigt. Mit dem Bundesgerichtsentscheid vom 3. August 2010 sind die Rechte der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst faktisch abgeschafft worden. Ein Bundesrichter, der Mobbing und Willkür vertuscht und die Grundrechte der Arbeitnehmer mit Füssen tritt, ist eine Gefahr für unseren Rechtsstaat. Nazi-Methoden haben in einem Rechtsstaat nichts verloren.

1 Kommentar:

Josef Rutz hat gesagt…

Diese Mobbingmethoden sind mir im negativen Sinne sehr vertraut. Mir wurde in der Gemeinde Neuhausen im Kanton Schaffhausen der Job sogar trotz Zwangspsychiatrisierung weggenommen.

Inzwischen versuchten sie mich auch noch mit Tötungsdelikten und FFE aus dem Verkehr zu ziehen. Als auch dies versagte, eröffnete Staatsanwalt Willy Zürcher kurzerhand einen weiteren Nebenschauplatz: 'Hinderung einer Amtshandlung'.

Da mein Pflichtverteidiger zu sehr auf der Seite des unehrenhaft arbeitenden Richters steht, habe ich die Vorladung mit Verweis auf die fehlende Verteidigung abgesagt. Darauf folgte eine geharnischte zweite Vorladung, mit Androhung unverzüglicher polizeilicher Vorführung. Mehr darüber siehe www.rutzkinder.ch in 'Staatsanwalt Willy Zürcher'.

Josef Rutz