Mittwoch, 16. Juni 2010

Die Gewaltentrennung in der Praxis


Sehr geehrte Frau Dr. Marie-Louise Stamm

In Ihrem Schreiben vom 10.6.10 machen Sie mich darauf aufmerksam, dass ich das Recht dazu habe, eine Replik zu den zahlreichen unhaltbaren Behauptungen der beiden Gegenparteien einzureichen. Dafür möchte ich Ihnen herzlich danken.

Als Vorsitzende des Verwaltungsgerichts haben Sie meinen Rekurs gegen meine rechtswidrige Entlassung abgelehnt. Dass ich mich mit meiner Replik zu den strafbaren Handlungen meiner Chefin nun ausgerechnet wieder an Sie wenden muss, kann als „Ironie des Schicksals“ bezeichnet werden. Als oberste Richterin im Kanton Basel-Stadt wissen Sie jedoch, dass es kein Schicksal gibt, sondern nur ein fragwürdiges „Rechtssystem“, das ehrliche Bürgerinnen und Bürger systematisch über den Tisch zieht. Ich habe keine Lust mehr, mich über den Tisch ziehen zu lassen, deshalb appelliere ich hiermit offiziell an Sie, in meinem Fall nicht Macht, sondern Recht zu sprechen.

Sie kennen meine Akte bis ins Détail. Dank Ihrem Urteil vom 18. Oktober 2009 bin ich arbeitslos und habe seit zwei Monaten kein Einkommen mehr. Mein Kampf gegen das arglistige Mobbing, das ich seit bald vier Jahren erdulden muss, verschlingt mein restliches Vermögen. Bis heute hat mir die Arbeitslosenkasse keinen Rappen ausbezahlt und auch meine Rechtsschutz-Versicherung bei der CAP verweigert mir konsequent ihre Leistungen. Sie sehen, dass ich trotz dieser widrigen Lebensumstände weder lebensmüde noch aggressiv bin.

Damit sind wir beim wesentlichen Punkt der ganzen Problematik angelangt. In ihrem Schreiben an den Amtsarzt vom 6.7.06 behauptet meine Chefin Gaby Jenö wahrheitswidrig, ich hätte Drohungen geäussert. Gleichzeitig verleumdet sie mich als potentiellen Selbstmörder und potentiellen Amokläufer. Es ist aktenkundig, dass Gaby Jenö mich vorsätzlich mit einem gefährlichen Gewalttäter vergleicht, um mich beim Amtsarzt rechtswidrig in ein psychiatrisches Verfahren zu nötigen. Dass sie später behauptet, ich hätte mich mit Tschanun verglichen, ist eine infame Lüge und in den Akten nirgends dokumentiert. Erst nach Gaby Jenös verleumderischem Schreiben vom 6.7.06 begann ich im Internet zu den Themen „Amoklauf“ und „Mobbing“ zu recherchieren und stiess überraschenderweise auf das Mobbing-Opfer „Günther Tschanun“. Diesen Mobbing-Fall besprach ich mit Peter Grossniklaus, Claudia Gass und R.S.. Soweit die Fakten!

Alles, was sonst noch in den angeblich 5 Bundesordnern über mich gesammelt worden ist, wurde von verschiedenen Staatsfunktionären böswillig konstruiert, um mich rechtswidrig zu entlassen. Seit bald vier Jahren wehre ich mich gegen das intrigante Vorgehen dieser Verwaltungsbesoldeten. In dieser Zeit habe ich mich immer korrekt verhalten und rechtsgenüglich bewiesen, dass ich weder „selbst- noch fremdgefährdend“ bin, sondern versuche, mit den mir zustehenden Rechtsmitteln den wahren Sachverhalt zu erhellen. Die Zeugenaussage meiner ehemaligen Arbeitskollegin R.S., mit der ich neben Claudia Gass und Peter Grossniklaus ebenfalls über Mobbing gesprochen hatte, hätte genügt, um festzustellen, dass ich mich nie wie Günther Tschanun gefühlt habe und auch nie Drohungen gegen meine Chefin Gaby Jenö geäussert habe. Dass Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser meine ehemalige Arbeitskollegin aber unter keinen Umständen als Zeugin zu Wort kommen lassen will, beweist, dass dieser Richter in höchstem Mass befangen ist.

Wenn man die Akten halbwegs seriös studiert, kommt man klar zum Schluss, dass das von Gaby Jenö arglistig erfundene Bedrohungsszenario mit der Realität nichts zu tun hat und daher als Üble Nachrede und Verleumdung strafrechtlich zu verfolgen ist.

Claudia Gass sagt in der Einvernahme vom 8.9.06 klar aus, dass ich nie erzählt hätte, dass Tschanun Leute erschossen habe und dass ich das auch tun werde. Sie streicht auf Seite 109 sogar den Vorwurf des Untersuchungsbeamten, ich hätte mich mit dem Amokläufer Günther Tschanun verglichen, deutlich durch.

Auch Peter Grossniklaus fühlte sich nach eigenen Angaben „zu keinem Zeitpunkt“ bedroht.

Es ist aktenkundig, dass sich Gaby Jenö in ihrem Verfolgungswahn bereits am 6.7.06 von mir bedroht gefühlt hat. Allerdings genoss ich zu diesem Zeitpunkt ordnungsgemäss meine Ferien und hatte keine Ahnung, dass meine Chefin hinter meinem Rücken eine gewaltige Intrige gegen mich angezettelt hatte. Die von Gaby Jenö vorsätzlich getätigten Verleumdungen führten schliesslich zum völlig unverhältnismässigen Zugriff der Sondereinheit Barrakuda, welcher meine Sommerferien 2006 in einem Desaster enden liess. Zwar ist das Strafverfahren gegen mich wegen angeblich fehlenden Beweisen eingestellt worden, in Wirklichkeit aber existierte nicht einmal ein objektiver Tatbestand. Bis auf den heutigen Tag leide ich schwer unter der den von Gaby Jenö verbreiteten Gerüchten und Verleumdungen.

Je mehr ich mich gegen das arglistige Vorgehen der immer zahlreicher werdenden Staatsfunktionäre wehrte, desto abenteuerlich wurden deren Argumente.

Unter diesem Aspekt sind auch die zahlreichen unwahren Behauptungen von Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser und Rechtsanwältin lic. iur. Barbara Pfister zu betrachten.

Lic. iur. Marc Oser behauptet, alle meine Beweismittel seien für die Wahrheitsfindung irrelevant. Das Gegenteil ist der Fall: Die von Gaby Jenö in ihrer Strafanzeige behaupteten „Drohmails“ sind bis auf den heutigen Tag unauffindbar. Ein unbefangener Richter würde die Beklagte wenigstens fragen, wo diese angeblichen Beweisstücke geblieben seien. Dass dies Strafgerichtspräsident Oser nie getan hat, beweist wiederum dessen Befangenheit. Auch hätte meine Zeugin R.S. ohne weiteres klarstellen können, dass ich mich nie wie Günther Tschanun gefühlt habe, sondern wie ein ehrlicher Lehrer, der massiv gemobbt wird.

Auch die unhaltbare Behauptung Osers, der Beschwerdeführer selbst habe sich mit seinen Äusserungen in die Nähe oder in Verbindung zu Günther Tschanun gebracht, ist aktenwidrig und wahrheitswidrig. Gaby Jenö war es, die mir mit ihrem Schreiben vom 6.7.06 an den Amtsarzt vorsätzlich das Profil eines gefährlichen Amokläufers verpasst hatte. Ich selber sah mich immer ausschliesslich als Mobbingopfer, was aber die involvierten Staatsfunktionäre nie hören wollten. Sogar auf die arglistige Suggestivfrage des Untersuchungsbeamten, der mir den Vergleich mit Tschanun anhängen wollte, antwortete ich auf Seite 11 der Einvernahme klar und deutlich: „Diesen Vergleich kann ich so nicht nachvollziehen.“

Es ist interessant, dass Oser immer so argumentiert, dass die Beklagte Gaby Jenö immer gut wegkommt. Wenn es um die Notwendigkeit geht, sämtliche Fakten in den Strafprozess einzubeziehen, behauptet Oser, eine Abklärung der gesamten Umstände seien nicht angezeigt, weil sie mit dem geltend gemachten Prozessthema nichts zu tun hätten. Wenn es aber darum geht, die mir auferlegte masslos überrissene Parteientschädigung zu begründen, rechtfertigt Oser die masslose Forderung der Gegenanwältin damit, dass diese sämtliche Akten habe studieren müssen. Auch diese Behauptung ist falsch. Die von Gaby Jenö behaupteten „Drohmails“ sind in den Akten nirgends zu finden. Ein klarer Beweis, der den subjektiven Tatbestand der Üblen Nachrede und Verleumdung untermauert. Ein Richter, der bewusst Fakten ausblendet, um sein im Voraus gefälltes Urteil durchzuziehen, macht sich der Begünstigung schuldig. Es sind schwere Verfahrensfehler, zuverlässige Zeugen vorsätzlich nicht anzuhören und klare Beweise vorsätzlich nicht zu würdigen. Unter diesen Umständen konnte der Entlastungsbeweis für die Beklagte Gaby Jenö keineswegs erbracht werden.

Auch die unhaltbare Behauptung Osers, aufgrund der Einvernahmen in den Akten und der gesamten Umstände müsse davon ausgegangen werden, dass Gaby Jenö die Äusserungen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden so gemacht hat, wie sie auch von Peter Grossniklaus und Marianna Arquint geäussert worden seien, ist aktenwidrig und falsch. Es ist zwar möglich, dass Schulhausleiterin Marianna Arquint ebenfalls behauptet, ich hätte mich mit Tschanun verglichen, allerdings hatte Arquint mit mir überhaupt keinen Kontakt, sondern wurde ausschliesslich von Claudia Gass „informiert“. Die Akten belegen aber deutlich, dass niemand der mit mir direkten Kontakt hatte, behauptet, ich hätte mich mit Tschanun verglichen. Einzig Gaby Jenö behauptet dies wahrheitswidrig in ihrer Strafanzeige, eine arglistige Verleumdung, die den völlig unverhältnismässigen Einsatz der Sondereinheit Barrakuda zur Folge hatte. Damit ist bewiesen, dass die Ausführungen von Richter Oser aktenwidrig und wahrheitswidrig sind!

Auch lic. iur. Barbara Pfister, die Anwältin der Beklagten Gaby Jenö, kann mit ihren Argumenten nicht überzeugen. Es geht aus den Akten klar hervor, dass mich Gaby Jenö mit ihrem Schreiben vom 6.7.06 wahrheitswidrig bezichtigt, „ernstzunehmende Drohungen gegenüber dem involvierten Personenkreis und Suiziddrohungen“ geäussert zu haben. Dass dieses Schreiben von Gerichtspräsident Oser nicht auf die Beweisliste genommen wird, ist ein schwerer Verfahrensfehler.

Dass die Einvernahme von Zeugen und der Einbezug von weiteren Dokumenten für die Beurteilung des Straftatbestandes angeblich nicht erforderlich seien, ist folglich völlig falsch. Zeugin I.F. hätte bestätigt, dass Gaby Jenö die Elternschaft anlässlich eines Elternabends vorsätzlich massiv falsch informiert hatte. Gaby Jenö behauptete vor versammelter Elternschaft wahrheitswidrig, ich sei nicht mehr fähig zu unterrichten. Diese protokollierte Aussage passt „zufälligerweise“ auffallend in den ursprünglichen Plan Jenös, mich mittels FFE in eine psychiatrische Anstalt zu sperren.

Laut lic. iur. Barbara Pfister ist die Beklagte verpflichtet, Würde und Persönlichkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Erziehungsdepartementes zu schützen. Was meine Persönlichkeit betrifft, dürfte Jenö diese Pflichten mehrmals massiv verletzt haben.

Um Ihre überrissene Forderung von über Fr. 8000.— zu rechtfertigen, behauptet Pfister, sie habe alle 5 Bundesordner über mich durchlesen müssen. Auch diese Schutzbehauptung ist nicht nachvollziehbar. Die Strategie der Juristin ist leicht durchschaubar: Alles abstreiten, das Gegenteil behaupten und das Mobbingopfer für sein Leiden verantwortlich machen. Mit diesem Hintergrund ist es auch verständlich, dass die abgehobene Juristin kein Verständnis für ein Mobbingopfer hat, das unschuldig von einer Sondereinheit überwältigt wird, rechtswidrig seinen Job verliert und ohne Perspektive in der Arbeitslosigkeit landet. Meine Genugtuungsforderung von Fr. 5000.— ist unter diesen Aspekten viel zu tief angesetzt.

Anhand der obigen Ausführungen wurde dargelegt, weshalb das Urteil des Strafgerichts Basel-Stadt vom 17. März 2010 wesentliche Verfahrensmängel aufweist. Die Argumentation des Strafgerichtspräsidenten und der Verteidigerin der Beklagten entbehren jeder rechtlichen Grundlage. Der zuständige Strafgerichtspräsident hat die Verhandlung von Anfang an unfair und einseitig geführt und alles, was die Beklagte belasten könnte, vorsätzlich ausgeblendet. Die Aussagen der beiden Zeuginnen hätten endlich Licht in die leidige Angelegenheit gebracht. Das Urteil beruht auf vorsätzlicher Verdrehung der Fakten, willkürlicher Beweiswürdigung und unlogischen Behauptungen. Meine Beschwerde vom 18.3.2010 ist daher vollumfänglich gutzuheissen und das Urteil des Strafgerichts Basel-Stadt vom 17. März 2010 (PK Nr. 391/06) aufzuheben und an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die beiden Zeuginnen R. S. und I. F., beide wohnhaft im Kanton Basel-Stadt, sind zur Appellationsgerichtsverhandlung als Zeuginnen vorzuladen. Die von Gaby Jenö behaupteten „Drohmails“ und das Schreiben vom 6.7.06 sind auf die Beweisliste zu setzen. Unter o/e Kostenfolge zu Lasten der Beklagten.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Der Beschwerdeführer

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