Für Beamte und Behörden gilt das Schweizerische Strafgesetzbuch nicht. Die Behörden-Mafia kann tun und lassen, was sie will, ohne strafrechtlich belangt zu werden. Dieser Blog deckt auf, wie das kriminelle staatliche Terror-System im Kanton Basel-Stadt und in der Schweiz funktioniert.
Freitag, 4. Juni 2010
Die Sicht von Lehrer H.
Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident
Liebe Anwesende
Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet, wird auf Antrag, mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Busse bestraft.
Wir haben uns heute hier zusammengefunden, weil die beklagte Gaby Jenö gemäss den umfassenden Akten genau dies mehrfach und systematisch gegen mich verbrochen hat.
Es geht um meine Ehre, die von der beklagten Gaby Jenö mehrfach verletzt worden ist. Es geht um meinen guten Ruf, der von der Beklagten mehrfach beschädigt worden ist.
Mehrfach hat Gaby Jenö Dritten gegenüber behauptet, dass ich mich angeblich nicht so verhalten soll, wie sich ein ehrbarer Mensch zu benehmen hat.
Konkret behauptet sie,
- Ich hätte massive Drohungen gegen Dritte ausgestossen
- Ich hätte eine strafbare Handlung begangen
- Ich hätte mit Selbstmord gedroht
- Ich sei psychisch krank
- Ich sei massiv selbst- und fremdgefährlich
- Ich hätte den Ruf des Arbeitgebers Basel-Stadt geschädigt
- Ich hätte sie in diversen Mails persönlich verunglimpft und beleidigt
Nichts, aber auch gar nichts ist wahr an diesen arglistigen Behauptungen der Beklagten. Alles ist vorsätzlich erstunken und erlogen. Aber weshalb das Ganze?
Ich kenne Gaby Jenö schon seit über 10 Jahren. Wir hatten das Heu nie auf derselben Bühne. Als Arbeitskollegen hatten wir unzählige unfruchtbare Diskussionen, in denen sie immer alles besser wusste. Einmal verlor sie bei einer Wette gegen mich sogar 10 Flaschen Cabernet Sauvignon. Als Schulhausleiterin machte sie mir das Leben am Brunnmattschulhaus regelmässig schwer. Sie behandelte mich konsequent ungerecht und verweigerte mir bei Lösungen von Problemen immer wieder das Gespräch. In einer aufsichtsrechtlichen Beschwerde an den Ressortleiter Hans Georg Signer habe ich das Verhalten von Gaby Jenö ausführlich thematisiert. Leider wurde die Beschwerde in keinem einzigen Punkt ernstgenommen.
Mit ihrer Beförderung zur OS Rektorin veränderten sich die Machtverhältnisse massiv zu meinem Nachteil. Als angebliche Anstellungsbehörde konnte Gaby Jenö jetzt in eigener Regie Leute, die ihr nicht passten, freistellen. Die Schulleitung wurde beauftragt, hinter meinem Rücken, negatives Material zu sammeln und zu produzieren. Sogar ehrverletzende und rufschädigende Attacken dreier alleinerziehenden Mütter wurden als Munition gegen mich verwendet. Weder der Schulleitung noch Gaby Jenö kamen die schwer ehrverletzenden Attacken polemisch vor, denn der Auftrag war offensichtlich allen klar: Ich sollte mittels IV-Psychiater aus dem Schuldienst gemobbt werden. Es wiegt schwer, dass mich Gaby Jenö nie gegen die ehrverletzenden Schreiben der drei Mütter verteidigt hat, dass sie mir aber mit ihren eigenen ehrverletzenden Äusserungen vorsätzlich noch grösseren Schaden zugefügt hat, wiegt weit schwerer.
Es ist aktenkundig, dass mich Gaby Jenö mehrmals bei den Behörden als schwer selbst- und fremdgefährdenden Psychopathen verleumdet hat. Mit dieser falschen Anschuldigung wollte mich die Beklagte in einer psychiatrischen Klinik einsperren lassen. In ihrem Schreiben vom 6.7.06 nötigte sie den Amtsarzt, mich zu einer sog. „vertrauensärztlichen Untersuchung“ aufzubieten. Allerdings konnte mich der Amtsarzt nicht amtlich vorladen, weil ich weder krank noch krankgeschrieben war. Nach reiflicher Überlegung schlug ich seine „Einladung“ aus. Um die Eskalationsspirale weiter anzuheizen, denunzierte mich Gaby Jenö bei der Polizei als potentiellen Amokläufer und behauptete ich hätte Droh-Mails geschrieben. Auch diese infame Lüge ist frei erfunden, um mir möglichst massiv zu schaden. Meine Mails vom 7.8.06 bis zum 10.8.06 dokumentieren exakt mein damaliges Befinden und sind weder bedrohlich noch beleidigend.
Ebenfalls dokumentiert der Gesprächsmitschnitt vom 12.8.06 mit dem Notfallpsychiater, dass ich mich deutlich von den Taten Tschanuns distanziere, keine Munition besitze und mich nur mit juristischen Mitteln gegen das arglistige Mobbing meiner Chefin wehren werde. Der Mitschnitt dokumentiert, wie mich der Notfallpsychiater keine Sekunde ernst nimmt und arglistig versucht, mich zu einem Eintritt in eine psychiatrische Klinik zu bewegen. Auf der CD wird ebenfalls ersichtlich, dass ich mich auch in höchst unangenehmen Situationen immer unter Kontrolle habe. Eigentlich hätte der Notfallpsychiater nach diesem Gespräch die Eskalationsspirale stoppen müssen. Dass kurz darauf die Sondereinheit Barrakuda ohne Vorwarnung mich an meinem Wohnort überfallen sollte, war aber offensichtlich schon länger geplant. Da mir zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht klar war, was hinter meinem Rücken gespielt wurde, glaubte ich lange Zeit, das Ganze sei eine Übung.
Die vermeintliche Übung war aber keine Übung, sondern das Resultat zahlreicher Verleumdungen die Gaby Jenö vorher vorsätzlich in die Welt gesetzt hatte.
Im Einvernahme-Protokoll vom 11.8.06 stellt mich Gaby Jenö als einen Menschen dar, der völlig unberechenbar ist, jederzeit ausrasten kann und sogar zu einem Amoklauf fähig ist. Sie zitiert sogar ein Inspektionsmitglied um ihre Wahnideen glaubhaft rüberzubringen. Wörtlich sagt sie:
„Ein Inspektionsmitglied vom Brunnmattschulhaus ist an mich gelangt. Er hat mich gefragt, ob ich nicht Angst habe, dass Lehrer H. einmal herumballere?
Auch mit diesem Zitat erweckt Gaby Jenö bei der Staatsanwaltschaft vorsätzlich den Eindruck, ich sei ein potentieller Amokläufer und Gewaltverbrecher.
Natürlich ist das besagte Inspektionsmitglied weder glaubwürdig noch unabhängig. Man kennt es als eifrigen Polemiker, der in seinen BaZ-Leserbriefen regelmässig gegen die SVP und gegen Christoph Blocher wettert.
Mit der krankhaften Schilderung ihres wahnhaften Bedrohungsszenarios ist es Gaby Jenö gelungen, die Staatsanwaltschaft zu überzeugen, dass das Brunnmattschulhaus kurz vor einem blutigen Amoklauf stehe. Anstatt Gaby Jenö durch einen Notfallpsychiater zu begutachten, lässt man der geplanten Eskalation ihren vollen Lauf. Die Anti-Terror-Sondereinheit wird auf mich losgelassen. Mein Wohnquartier wird abgeriegelt, etwa 20 Mann werden in Stellung gebracht. Obwohl ich freiwillig mein Haus verlasse, werde ich mit brutalster Gewalt von der staatlichen Schlägertruppe zu Boden gerissen, auf dem Bauch gedrückt, die Arme nach hinten gerissen, mit Handschellen gefesselt und mit einem Knie im Rücken auf den Boden gedrückt.
Nur so nebenbei: Kürzlich ist ein unschuldiger Mann in meinem Alter an diesem Prozedere erstickt. Die verantwortlichen Polizisten wurden allerdings freigesprochen, weil sie angeblich nicht wussten, dass bei zu langer Bauchlage Erstickungsgefahr herrscht.
Da ich mich nicht im Geringsten wehrte und mich nur noch auf meinem Atem konzentrierte, konnte ich den Druck des Polizisten-Knies mehr oder weniger aushalten. Obwohl ich keinerlei Gegenwehr zeigte und mit hinter dem Rücken gefesselten Händen von einem Polizisten in Bauchlage am Boden festgehalten wurde, befand man es auch noch für nötig, mir eine Augenbinde über mein Gesicht zu stülpen, um mich systematisch in die Aggression zu treiben.
Im Polizeiposten Reinach musste ich mich dann in einem modrigen Keller nackt ausziehen und von einem sadistischen Polizisten mit Plastik-Handschuhen betatschen lassen. Schliesslich wurde ich ins Basler Untersuchungsgefängnis überführt, wo ich in einer überwachten Isolationszelle die schlimmste Nacht meines Lebens verbringen musste. Ohne zu wissen was mir vorgeworfen wurde und ohne Erlaubnis meinem Anwalt telefonieren zu dürfen, wurde ich eine Nacht lang rechtswidrig eingesperrt. Am nächsten Morgen nötigte man mich zur DNA-Speichelprobe, nahm mir meine Fingerabdrücke und schoss die sog. „Verbrecher-Photos“. Im anschliessenden Verhör wollte man mir frech unterstellen, ich hätte mich mit Günther Tschanun verglichen und meine Chefin mit dem Tod bedrohen wollen. Erst jetzt wurde mir das Ausmass dieser infamen Intrige richtig bewusst. Da ich aber definitiv nie jemandem gedroht hatte und ich nichts anderes als die Wahrheit sagte, musste mich die Staatsanwaltschaft wieder laufenlassen. Vorher musste ich aber dem undurchsichtigen Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger mit Handschlag versprechen, mich nicht mehr im Brunnmattschulhaus blicken zu lassen.
Ein paar Tage später durfte ich dann im Baslerstab und in der BaZ zu meinem Entsetzen lesen, dass ich die Schulbehörde bedroht hätte, eine perfide Lüge, unter der ich noch heute schwer zu leiden habe.
Zwar gibt Gaby Jenö im Telefonat mit dem Untersuchungsbeamten B. Wenger am 14.3.07 zu, dass sie selber von mir nie direkt bedroht worden sei. Trotzdem stellte Staatsanwältin Eva Eichenberger das von mir angestrengte Strafverfahren gegen Gaby Jenö wegen Amtsmissbrauch, falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege unverständlicherweise ein. Mit ebenso rechtswidrigem Eifer stellte sie sogar die Ehrverletzungsklage ein, die nach bald 4 Jahren heute endlich zur Verhandlung kommt.
Im Einvernahmeprotokoll vom 11.8.06 hatte Gaby Jenö noch selbstsicher verkündet, die erste „direkte“ Drohung habe am 7.8.06 im Gespräch mit dem Inspektionspräsidenten Peter Grossniklaus stattgefunden.
Mit dieser doppelten Lüge versucht Gaby Jenö arglistig ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Erstens fand das Gespräch mit Grossniklaus nicht am 7.8.06 statt, sondern erst am 11.8.06 und zweitens fühlte sich Grossniklaus „zu keinem Zeitpunkt“ von mir bedroht.
Um trotzdem die Lüge von der angeblichen Drohung aufrechtzuerhalten behauptet Gaby Jenö im gleichen Einvernahmeprotokoll, ich solle mich während eines Gesprächs mit meiner Teamkollegin Claudia Gass „wiederholt mit Günther Tschanun verglichen“ haben.
Mit dieser Üblen Nachrede und mittels ihrer falschen Anschuldigung stellt mich Gaby Jenö erneut auf dieselbe Stufe mit dem vierfachen Mörder Günther Tschanun. Dass ein solcher Vergleich für jeden völlig unschuldigen Menschen schwer ehrverletzend ist, ist für jedermann leicht nachvollziehbar. In Wirklichkeit habe ich bei meiner Arbeitskollegin Claudia Gass Hilfe gesucht und am Telefon über Mobbing und den Fall Tschanun gesprochen. Claudia Gass bestätigt in ihrer Befragung vom 8.9.06 klar und deutlich, dass ich nie erwähnt hätte, dass Tschanun Leute erschossen habe und dass ich das auch machen wolle.
Die Aussagen von Claudia Gass und Peter Grossniklaus beweisen eindeutig, dass das krankhafte Amok-Szenario allein auf die Wahnvorstellungen der Beklagten Gaby Jenö zurückzuführen sind. Bereits in ihrer Freistellungsverfügung, die sie am 4.8.06 per Post versandt hat, ist der völlig aus der Luft gegriffene Vorwurf, ich hätte ihr gedroht, explizit enthalten.
Offensichtlich existierte der Plan, mich wegen angeblicher Drohung in ein Strafverfahren zu verwickeln, schon bevor ich zu Claudia Gass und Peter Grossniklaus Kontakt aufnahm.
Während der Sommerferien 2006 war Hans Georg Signer meine Ansprechperson im Ressort Schulen. Ich suchte mit ihm das Gespräch und er kopierte mir ein paar Akten. Im Gespräch vom 7.7.06 nahm mich allerdings auch Signer nicht im Geringsten ernst. Systematisch suggerierte er mir, dass eine Krankschreibung oder eine Abklärung beim Amtsarzt für mich die beste Lösung sei. Da ich mich aber definitiv nicht krank fühlte, sondern sei längerer Zeit massiv gemobbt, konnte ich seiner einseitigen Argumentation nicht folgen.
Lange glaubte ich, dass Hans Georg Signer nicht an der Mobbing-Intrige gegen mich beteiligt sei. Als ich aber am 27.11.06 auf dem OS Rektorat noch einmal die Akten durchblätterte, merkte ich jedoch, dass mir Hans Georg Signer ein wichtiges Dokument vorsätzlich systematisch vorenthalten hatte:
Es ist Gaby Jenös „Antrag auf vertrauensärztliche Beurteilung“ vom 6. Juni 2006. In diesem Schreiben stellt mich meine Chefin arglistig als einen Lehrer dar, der angeblich die Schülerinnen und Schüler in grosser Regelmässigkeit beschimpfe und beleidige. Diese rufschädigenden Behauptungen und Verdächtigungen sind an sich schon genug ehrverletzend, was Gaby Jenö jedoch am Schluss des Schreibens phantasiert, kann nur als schwer paranoid bezeichnet werden. Wörtlich schreibt sie:
„Ich bitte Sie, diesen Fall als dringend einzustufen, dies auch weil ernstzunehmende Drohungen gegenüber dem involvierten Personenkreis und Suiziddrohungen von Lehrer H. geäussert wurden.“
Es ist eine Tatsache, dass die Lüge von den „ernstzunehmenden Drohungen“ von Gaby Jenö also bereits schon am 6. Juni 2006 verbreitet wurde, also einen Monat bevor ich die angeblich „erste direkte Drohung“ bei Peter Grossniklaus geäussert haben soll.
Dieser Widerspruch zeigt deutlich auf, dass das arglistige Lügengebäude von Gaby Jenö von Anfang an systematisch geplant und generalstabsmässig durchexerziert wurde. Natürlich fiel dieser frappante Widerspruch weder der befangenen Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger, noch der befangenen Strafgerichtspräsidentin lic. iur. Liselotte Henz, noch der befangenen Appellationsgerichtspräsidentin Dr. iur. Marie-Louise Stamm auf.
Wer aber die zahlreichen Akten seriös studiert, stellt fest, dass Gaby Jenö ihre Bedrohungslüge schon formuliert hatte, bevor ich mich überhaupt in irgend einer Weise zum Mobbingfall Tschanun geäussert hatte.
Ich wiederhole es an dieser Stelle gerne noch einmal:
Sämtliche Behauptungen und Verdächtigungen, ich hätte Drohungen ausgestossen, sind ehrverletzend, weil sie nicht stattgefunden haben und von Gaby Jenö frei erfunden sind.
In diesem arglistigen Lügengebäude wurde ich von Gaby Jenö mehrfach mit dem vierfachen Mörder Günther Tschanun verglichen. Für einen Lehrer, der nicht mal einer Fliege etwas zu leide tut, ist dieser Vergleich schwer rufschädigend und massiv ehrverletzend.
Auch die von Gaby Jenö phantasierten angeblichen „Suiziddrohungen“ sind Wahnideen, die mich massiv in meiner Ehre verletzt haben. Nie im Leben habe ich „Suiziddrohungen“ geäussert. Das Gegenteil ist der Fall. Es ist davon auszugehen, dass mich Gaby Jenö mit ihrer Freistellung und ihren beiden Kündigungen vorsätzlich in den Selbstmord treiben wollte. Es ist auch ehrverletzend und kriminell, einen Menschen als potentiellen Selbstmörder zu bezichtigen, um ihn mittels FFE in einer psychiatrischen Klinik mittels Zwangsmedikation in einen psychisch kranken Patienten zu verwandeln.
Dass mir das Rektorat das brisante Dokument vom 6.7.06 erst am 27.11.06 aushändigt, macht stutzig.
Es ist erwiesen, dass Hans Georg Signer mir dieses Dokument systematisch vorsätzlich vorenthalten hat. Dies beweist, dass der arglistige Vorwurf, ich hätte „ernstzunehmende Drohungen“ ausgestossen, zu einem arglistigen und ausgeklügelten Plan gehört, um mich mittels falscher Anschuldigung in ein psychiatrisches und strafrechtliches Verfahren zu zwingen, um mich anschliessend rechtswidrig zu entlassen.
Gaby Jenö hat mich hinter meinem Rücken mehrfach als potentiell gefährlichen Selbstmörder und Amokläufer verleumdet. Da ich mir aber keine psychische Krankheit aufschwatzen liess, dem Druck von Hans Georg Signer, mich krankschreiben zu lassen, nicht nachgab und mich von meiner Chefin nicht nötigen liess, vom befangenen IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht in die IV drängen zu lassen, blieb Gaby Jenö offensichtlich nur noch eine Möglichkeit, mir möglichst effizient zu schaden: Sie musste mich, mit einer rechtswidrigen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft arglistig als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer verleumden und mir unterstellen, ich hätte eine strafbare Handlung begangen.
Mit ihrem Schreiben vom 6. Juni 2006 an den Amtsarzt hat Gaby Jenö eine infame Mobbing-Intrige angezettelt. Dass alle Staatsfunktionäre sich von dieser arglistigen Frau haben instrumentalisieren lassen, ist schockierend und kaum zu glauben. Obwohl die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen mich mangels Beweisen eingestellt hat, sieht Gaby Jenö bis auf den heutigen Tag keine Veranlassung, sich bei mir für ihr arglistiges Verhalten zu entschuldigen. Auch diese Tatsache beweist, dass die ehemalige OS Rektorin und jetzige Leiterin der Basler Sekundarstufe I Gaby Jenö nicht im Geringsten dazu bereit ist, eigene Fehler zu überdenken. Es ist daher erwiesen, dass sie mit planmässigem Vorsatz gehandelt haben muss und die Zerstörung meiner beruflichen Existenz bewusst geplant hat.
Erst mein Vertrauensarzt Dr. Piet Westdijk hat mich wirklich ernst genommen. Er hat mich in mehreren Sitzungen analysiert und ist ohne wenn und aber zum Schluss gekommen, dass ich völlig gesund und arbeitsfähig bin.
Allerdings leide ich seit bald vier Jahren an den psychischen Verletzungen der rufschädigenden Beschuldigungen und ehrverletzenden Verdächtigungen meiner Chefin. Diese Verletzungen heilen erst, wenn Frau Gaby Jenö endlich rechtsgültig verurteilt ist.
Es ist davon auszugehen, dass mich Gaby Jenö mangels stichhaltigen Kündigungsgründen vorsätzlich pathologisieren, psychiatrisieren, kriminalisieren und invalidisieren wollte. Der von ihr rechtswidrig diktierte Psychiater Dr. Daniel Fasnacht, der vor allem von der Erstellung von IV-Gutachten lebt, hätte mich planmässig zum IV-Fall geschrieben und Gaby Jenö hätte ihre Kündigung endlich aussprechen können. Das E-Mail vom 15.8.06 an Hans Georg Signer beweist, dass Gaby Jenös oberstes Ziel immer meine Entlassung war. Sie schreibt wörtlich:
„Nach dem sehr informativen Gespräch mit Herr Hänggi, denke ich, dass wir den Weg fristlose Kündigung wählen sollten.“
Besonders interessant ist die Tatsache, dass Gaby Jenö den Strafantrag wegen angeblicher Drohung erst zurückzog, nachdem die Personalrekurskommission die rechtswidrige Kündigung gutgeheissen hatte. Offensichtlich glaubte sie, endlich am Ziel ihrer Träume angelangt zu sein. Allerdings hatte sie nicht damit gerechnet, dass ich den rechtswidrigen Entscheid der Personalrekurskommission ans Verwaltungsgericht weiterziehen würde. Nachdem das Verwaltungsgericht den Entscheid der Personalrekurskommission zur Enttäuschung von Gaby Jenö wieder gekehrt hatte, musste sie, um mich endgültig loszuwerden, wieder von vorne beginnen. Sie nötigte mich, diesmal unter Androhung der Kündigung von einem staatlichen Amtsarzt abklären zu lassen. Da aber auch Amtsarzt Dr. Eric Odenheimer keinerlei Erkrankung feststellen konnte, nötigte mich Jenö unter erneuter Kündigungsandrohung zur Abklärung bei IV-Gutachter Dr. Daniel Fasnacht. Da ich diese erneute Nötigung als Amtsmissbrauch und Amtsanmassung taxiere, halte ich mich von Dr. Daniel Fasnacht bis heute fern. Psychiater, die von Gaby Jenö ausgewählt werden, geniessen nachvollziehbar nicht unbedingt mein Vertrauen.
Seit bald vier Jahren verunmöglicht es mir Gaby Jenö, meine Arbeitspflicht wahrzunehmen. Dass ich ein beliebter, kompetenter und engagierter Lehrer bin, belegen zahlreiche Schreiben von Kindern und Eltern. Dass sich Gaby Jenö mit ihrer selektiven Wahrnehmung nur auf sog. Beschwerden stützt, die vorsätzlich meinen Ruf schädigen, aber alle Schreiben, die meine Qualitäten aufzeigen, vorsätzlich ignoriert, entlarvt ihre arglistigen Absichten. Offensichtlich will diese Frau mich systematisch mit allen Mitteln aus dem Basler Schulsystem ausgrenzen. Die widerliche Verleumdung meiner Person ist wahrscheinlich politischer Natur. Praktisch alle involvierten Personen, die sich an der Intrige gegen mich beteiligt haben, stammen aus dem linken Polit-Spektrum. SP-Mitglied Hans Georg Signer gewährte mir keine vollständige Akteneinsicht, der damalige SP-Präsident und Personalchef Thomas Baerlocher wollte mich über die Vormundschaftsbehörde meiner Wohngemeinde mittels FFE vorsätzlich in ein psychiatrisches Verfahren verwickeln und SP-Mitglied Peter Grossniklaus unterschrieb alles, was man ihm unter die Nase hielt, ohne mir das rechtliche Gehör zu gewähren. Unter diesen Umständen erstaunt es auch nicht, dass meine Nachfolgerin am Brunnmattschulhaus Verena Aebersold „zufälligerweise“ auch SP-Mitglied ist.
Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident
Liebe Anwesende
Aufgrund der klaren Faktenlage beantrage ich hiermit, Gaby Jenö wegen Übler Nachrede und Verleumdung schuldig zu sprechen. Der Arbeitgeber Basel-Stadt duldet nach eigenen Angaben kein Mobbing.
Nehmen Sie, sehr geehrter Herr Gerichtspräsident, dieses Gebot, das dem 8. göttlichen Gebot entspricht, ernst und bestrafen Sie diese Frau, die mich in den letzten Jahren systematisch und arglistig mittels vorsätzlichen Persönlichkeitsverletzungen aus meinem geliebten Beruf gemobbt hat. Als Wiedergutmachung und Schmerzensgeld beantrage ich, dass mir Gaby Jenö für die erlittenen Ehrverletzungen, Kränkungen und diversen Gerichts- und Anwaltskosten eine Entschädigung in der Höhe von Fr. 15‘000 zu bezahlen hat.
Vielen Dank, ich habe geschlossen.
17.3.10 Lehrer H.
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