Samstag, 6. Juni 2009

Marianna Arquint, Denise Haberthür, Benjamin Liebherr - Schulhausleitung OS Brunnmatt


Wer die Akten zum Mobbingfall Lehrer H. studiert, kommt nicht daran vorbei, die Rolle der Schulhausleitung Brunnmatt genauer zu analysieren. Es wäre klar in der Verantwortung der Schulhausleitung gelegen, den beliebten Lehrer H. gegen die völlig haltlosen Anschuldigungen der drei links-feministischen Mütter zu unterstützen. Leider aber tat die SHL genau das Gegenteil: Im Brief vom 14.6.06 an Gaby Jenö, versuchte diese den Eindruck zu erwecken, es bestünden „gravierende Probleme“ mit Lehrer H., allerdings kannten die Mitglieder der SHL diese „Probleme“ nur aus sog. „Beschwerden“ aus dem links-feministischen Filz. Marianna Arquint, Denise Haberthür und Benjamin Liebherr hatten Lehrer H. selber nie in einer Schulstunde besucht. Da im Klassenzimmer von Lehrer H. kein Chaos herrschte, versuchten die drei Mitglieder der SHL, H. als einen Lehrer darzustellen, der mit Repression und Angst die Kinder angeblich „bedroht“ haben soll. Zahlreiche Lager-Videos und Feedbacks der Schülerinnen und Schüler zeigen aber ein ganz anderes Bild: Zwar galt Lehrer H. bei den Kindern als Respektsperson, aber alle Kinder kamen gerne in dessen Unterricht, weil man bei H. viel lernen konnte und das Lernen bei H. immer spannend war. Auch die Eltern schätzten den Qualitätsunterricht von Lehrer H. ausserordentlich. Nachdem, bekannt wurde, dass Lehrer H. freigestellt wurde, baten zahlreiche Eltern die Schulhausleitung, die Schulleitung, den Ressortleiter und den Departementsleiter den nicht nachvollziehbaren Entscheid rückgängig zu machen. Besonders zwei Elternsprecherinnen, die den Unterricht von H. besonders schätzten, wollten den Rausschmiss des beliebten Lehrers nicht so ohne weiteres hinnehmen. Wo aber die „Arroganz der Macht“ herrscht, haben ehrliche Argumente bekanntlich keine Chance.

Besonders interessant ist eine Stelle im Brief der SHL, in welchem die SHL zugibt, dass sie nicht autonom handelt, sondern von einer Supervisorin angeleitet wird:

„Wir wurden auch von unserer Supervisorin, Frau Katja Müggler, ausdrücklich auf unsere Verantwortlichkeit hingewiesen.“

Natürlich hatte auch Katja Müggler nie eine Schulstunde von Lehrer H. besucht. Katja Müggler ist eine Supervisorin, die vom Erziehungsdepartement bezahlt wird. Lehrer H. kennt diese Supervisorin nur aus den Akten. Er ist ihr nie begegnet.

Mit dem Brief an die Schulleitung hat die Schulhausleitung den Weg zur Eskalation geebnet. OS Rektorin Gaby Jenö ging sogar noch einen Schritt weiter und diskreditierte den Lehrer ohne Beweise als angeblich potentiellen Selbstmörder und Amokläufer. Sogar Regierungsrat Eymann setzte sich beim Leiter der Gesundheitsdienste Dr. Andreas Faller persönlich ein, Lehrer H. mittels einer Zwangseinweisung aus dem Verkehr zu ziehen. Allerdings gelang es dem aufgebotenen „Notfall-Psychiater“ nicht, den äusserst korrekten Lehrer zum Ausrasten zu bewegen. Zufälligerweise konnte das ganze Gespräch mit dem dubiosen Notfallpsychiater auf Band aufgezeichnet werden. Obwohl sich Lehrer H. eindeutig von den Gewaltphantasien seiner Chefin distanziert hatte, schrieb der Psychiater in seinen Bericht, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun „identifiziert“. Damit konnte die von der Schulhausleitung eingefädelte Eskalationsspirale weitergezogen werden. Die Basler Staatsanwaltschaft bat seinen Nachbarkanton um sog. Amtshilfe und schon stand die Antiterror-Einheit Barrakuda im Garten von Lehrer H., der sich gerade vom mühsamen Gespräch mit dem "Notfallpsychiater“ erholt hatte. Auch nach dem absolut monströsen Einsatz der Sondereinheit Barrakuda, liess sich Lehrer H. nicht von OS-Rektorin Gaby Jenö zu einer „freiwilligen“ Kündigung motivieren, so dass eine weitere Eskalation erfolgte. Die Basler Zeitung durfte jetzt den „gefährlichen“ Lehrer an den Pranger stellen und die zahlreichen unwahren Gerüchte und Unterstellungen betr. Lehrer H. genüsslich ausbreiten. Auf Grund des rufschädigenden Artikels in der BaZ, konnte sich jetzt OS Rektorin Gaby Jenö gezwungen sehen, dem arg gebeutelten Lehrer „fristlos“ zu kündigen. In den Akten der Staatsanwaltschaft betont Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger, dass Regierungsrat Eymann die „fristlose“ in eine „ordentliche Kündigung“ umgewandelt habe. Allerdings hat das Verwaltungsgericht in seinem Entscheid vom 18.12.07 die Kündigung als missbräuchlich bezeichnet.

Auch bei der Erfindung der angeblichen Kündigungsgründe zeigte sich die Schulhausleitung Brunnmatt mit der Schulleitung loyal verbunden. In ihrem Brief vom 23.11.06 schreibt sie nachträglich alles, was die Schulleitung hören möchte. Beispiel: Lehrer H. sei nicht fähig, Sachprobleme als solche anzugehen. In Wirklichkeit versuchte Lehrer H. seit Jahren die ungerechtfertigten Angriffe aus dem links-feministischen Umfeld auf einer sachlichen Ebene zu besprechen. Offensichtlich waren aber weder die Schulhausleitung noch die Schulleitung an einer wirklichen Konfliktlösung interessiert. Im Gegenteil! Lehrer H. sollte mittels zahlreich generierten Konflikten, die Freude am Unterrichten vorsätzlich genommen werden. Auch die drei Teamkolleginnen von Lehrer H. bekamen jetzt von der Schulhausleitung ausführlich Gelegenheit, den Eindruck zu erwecken, sie hätten sich von Lehrer H. bedroht gefühlt. SP-Mitglied Eva Sibold ging gar so weit, dass sie behauptete, sie befürchte Lehrer H. könne ihr gegenüber gewalttätig werden. Auch Barbara Nasdala behauptete, sie habe ganz schlechte Gefühle und wisse nicht, zu was Lehrer H. fähig sei. Wer dermassen leichtfertig mit der Sprache umgeht und mittels persönlichen Hirngespinsten völlig integere Menschen in Verruf bringt, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, vorsätzliches Mobbing zu betreiben.

Dass zahlreiche Frauen sich im Umgang mit Männern zunehmend als Opfer sehen, gehört zur altbekannten feministischen Taktik, möglichst viele Männer mittels rufschädigenden Projektionen zu diskreditieren, um sie aus der Arbeitswelt auszugrenzen. Mit der zunehmenden Feminisierung der Schulen wird auch eine Feminisierung der Gesellschaft angestrebt. Wäre Lehrer H. eine Frau, wäre er nie als "bedrohlich" verleumdet worden und die üble Erfahrung mit der Sondereinheit Barrakuda wäre ihm erspart geblieben.

http://staatsmobbing.swissblog.ch/2008/03/20/30416-die-sicht-der-eltern/
http://basilisk.twoday.net/stories/5128124/

Sonntag, 3. Mai 2009

Dr. Christoph Meyer - Personalrekurskommission


Der neuste Entscheid der Personalrekurskommission Basel-Stadt vom 27.1.2009 gegen Lehrer H. ist in seiner Einseitigkeit kaum mehr zu überbieten: Dr. Christoph Meyer, lic. iur. Antonina Stoll und Gregor Stebler sind einstimmig der Meinung, die rechtswidrige Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Lehrer H. sei rechtmässig. Es sei eine “schwere Pflichtverletzung”, dass Lehrer H. sich nicht von IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht habe begutachten lassen. Dabei stützt sich die PRK auf ein Schreiben des stellvertretenden Kantonsarztes Dr. Eric Odenheimer, der laut PRK eine “unabhängige psychiatrische Begutachtung” zur “rechtsgenüglichen Abklärung" der "Arbeitsunfähigkeit” als "unabdingbar" erachte. Dabei verkennt die PRK leider, dass Odenheimer in seinem Bericht den Ausdruck "Arbeitsunfähigkeit" überhaupt nie verwendet und Lehrer H. in Wirklichkeit völlig gesund, aber "freigestellt" ist. Allerdings leidet der Lehrer seit längerem an einer permanenten Mobbing-Kampagne, die vorläufig im neusten Entscheid der PRK gipfelt. Offensichtlich ist Lehrer H. aber psychisch derart robust, dass er dem arglistigen Behördenfilz noch immer genügend Widerstand entgegenzusetzen vermag. Dass die angeblich “unabhängige” Personalrekurskommission in ihrem Entscheid sämtliche Beweismittel des Lehrers ignoriert und totschweigt, ist ein klarer Hinweis auf ein systematisch organisiertes Behörden-Mobbing. Auch die PRK ist im Besitz einer Tonbandaufnahme, die klar beweist, dass Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler versucht, den ehrlichen Lehrer etwa zwei Stunden lang mit grenzüberschreitenden Fragen über den Tisch zu ziehen. Das Tondokument beweist ebenfalls, dass Lehrer H. im Gespräch mit Dr. Spieler immer ruhig und korrekt bleibt und sich von den behaupteten Gewaltphantasien der OS Rektorin Gaby Jenö deutlich distanziert. Dennoch behauptet Dr. Spieler in seinem Bericht an die Basler Staatsanwaltschaft, Lehrer H. habe sich mit dem Amok-Läufer Günther Tschanun “identifiziert”. Dass genau das Gegenteil richtig ist, ist allerdings ebenfalls auf dem zufällig entstandene Mitschnitt des Gesprächs eindrücklich zu hören. Leider wird die Existenz des brisanten Tondokuments im Entscheid der PRK nicht einmal erwähnt. Lieber stützt sich die PRK auf die böswillig konstruierten Akten und die zweifelhaften Angaben des stellvertretenden Kantonsarztes Dr. Eric Odenheimer, der anlässlich einer ”vertrauensärztlichen Untersuchung” bei Lehrer H. zwar keine Krankheit diagnostizieren kann, aber trotzdem die Empfehlung an Lehrer H. abgibt, sich von Dr. Daniel Fasnacht begutachten zu lassen. Dass das Verwaltungsgericht im fragwürdigen Vorgehen der Behörden weder eine "Verschwörung" noch "Mobbing" erkennen will und die Strafverfolgungsbehörde sich beharrlich weigert, Anklage gegen die in den Mobbing-Filz verwickelten Personen zu erheben, zeigt klar, dass in Basel-Stadt der Orwell-Staat zur Realität geworden ist.

Dienstag, 15. Juli 2008

Staatliche Realitätskontrolle - die Grundlage des Faschismus


„Seine Gedanken entglitten in die labyrinthische Welt des Doppeldenk. Zu wissen und nicht zu wissen, absoluter Wahrhaftigkeit innezusein, während man sorgfältig konstruierte Lügen erzählte, gleichzeitig zwei einander ausschliessende Ansichten zu vertreten, zu wissen, dass sie widersprüchlich waren, und an beide zu glauben; die Logik gegen die Logik ins Feld zu führen, die Moral abzulehnen und sie für sich in Anspruch zu nehmen; an die Unmöglichkeit der Demokratie zu glauben und daran, dass die Partei die Hüterin der Demokratie war; zu vergessen, was vergessen werden musste, um es sich dann wieder ins Gedächtnis zu rufen, wenn es gebraucht wurde, und es dann gleichzeitig wieder zu vergessen; und vor allem, eben dieses Verfahren auf das Verfahren selbst anzuwenden.“
1984, George Orwell

„Für gewöhnlich verschwanden die Leute, die das Missfallen der Partei erregt hatten, sang- und klanglos, und man hörte nie wieder etwas von ihnen, hatte nicht die leiseste Ahnung, was mit ihnen passiert war.“
1984, George Orwell

„Begreifst du denn nicht, dass Neusprech nur ein Ziel hat, nämlich den Gedankenspielraum einzuengen?“
1984, George Orwell

„Die schlimmste aller Ketzereien war gesunder Menschenverstand.“
1984, George Orwell

„Seine Gefühle nicht offen zur Schau zu tragen, das war ein zur Gewohnheit gewordener Instinkt.“
1984, George Orwell

„Es ging darum, eine Reihe zwei Jahre alter Produktionsberichte so zu fälschen, dass ein prominentes, jetzt in Ungnade gefallenes Mitglied der Partei dadurch in Misskredit geriet.“
1984, George Orwell

„Die Partei brauchte die Angst, den Hass und die wahnsinnige Leichtgläubigkeit ihrer Mitglieder.“
1984, George Orwell

„Die Partei kennt zwei Ziele: die Eroberung des gesamten Erdballs und die endgültige Tilgung jeder Möglichkeit unabhängigen Denkens.“
1984, George Orwell

„Das Ziel der Oberen ist es, dort zu bleiben, wo sie sind.“
1984, George Orwell

„Jede neue politische Theorie, welchen Namen sie sich auch geben mochte, führte zurück zur Hierarchie und Reglementierung.“
1984, George Orwell

„Die Talentiertesten von ihnen, die sich möglicherweise zu Keimzellen der Unzufriedenheit entwickeln könnten, werden von der Gedankenpolizei aufgespürt und einfach liquidiert.“
1984, George Orwell

„Und da die Partei die absolute Kontrolle über alle Dokumente ausübt und eine ebenso absolute Kontrolle über das Denken ihrer Mitglieder, folgt daraus, dass die Vergangenheit immer so aussieht, wie es die Partei gern haben möchte.“
1984, George Orwell

„Das Hauptgeschäft der Partei besteht in bewusster Täuschung, bei der sie die Unerschütterlichkeit absoluter Redlichkeit bewahrt. Bewusste Lügen zu erzählen, an die man ehrlich glaubt; jede unbequeme gewordene Tatsache zu vergessen, um sich bei Bedarf wieder daran zu erinnern; die Existenz einer objektiven Realität zu leugnen und die ganze Zeit über die von einem geleugnete Realität einzukalkulieren – all das ist unabdingbar.
1984, George Orwell

„Soll die Gleichheit der Menschen für immer verhindert werden – sollen die Oberen, wie wir sie genannt haben, ihre Stellung dauerhaft behaupten- , dann muss der vorherrschende Geisteszustand kontrollierter Wahnsinn sein.“
1984, George Orwell

„Was immer die Partei für Wahrheit erachtet, ist Wahrheit.“
1984, George Orwell

„Wir vernichten den Ketzer nicht, weil er uns Widerstand leistet: solange er uns Widerstand leistet, vernichten wir ihn nie. Wir bekehren ihn, wir ergründen sein Innerstes, wir formen ihn um.“
1984, George Orwell

„Sie werden nie mehr Liebe, Freundschaft, Lebensfreude, Lachen, Neugier, Mut oder Integrität kennen, Sie werden hohl sein. Wir werden Sie ausquetschen und dann mit unserem Denken füllen.“
1984, George Orwell

„Es wird nur noch die Loyalität gegenüber der Partei geben und sonst keine.“
1984, George Orwell

Sonntag, 13. Juli 2008

Dr. Christoph Eymann - Vorsteher Erziehungsdepartement Basel-Stadt

"Der Fisch stinkt vom Kopfe her."
Norddeutsches Sprichwort

"Herr H. hat in Briefen an Sie, sehr geehrte Eltern, die für den Schulkreis Ost zuständige Rektorin der Orientierungsschule, die Schulhausleitung und verschiedene Lehrpersonen des Brunnmattschulhauses wie auch Eltern der Klasse 3b beschuldigt, eine Mobbingkampagne gegen ihn zu führen. Wir haben diese schwerwiegenden Anschuldigungen überprüft und beurteilen sie in keiner Weise als gerechtfertigt. Wir bitten die Eltern, ihnen keinen Glauben zu schenken. So gibt es keinen begründeten Hinweis darauf, dass Lehrpersonen oder Mitglieder der Schulhaus- und Schulleitung oder Eltern falsche Vorhaltungen gegenüber Herrn H. geäussert hätten, um ihn in Misskredit zu bringen."
Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements

Alles was Dr. Christoph Eymann von sich gibt, sind arglistige Lügen. Genau das Gegenteil ist wahr. Um Lehrer H. aus dem Basler Schuldienst zu mobben, wurden von diversen Intriganten hinterhältige Gerüchte über Lehrer H. in die Welt gesetzt, um ihn systematisch zu diskreditieren.

"Die Schulleitung und die Inspektion der Orientierungsschule, welche die Kündigung gegenüber Herrn H. aussprachen bzw. genehmigten, haben ihren Auftrag verantwortungsvoll wahrgenommen und die gesetzlichen Vorschriften korrekt angewandt. Sie haben mit ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgt, sondern ausschliesslich das Wohl der Kinder und der Schule."
Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements

Auch bei der Zerstörung des Basler Schulsystems hat Dr. Christoph Eymann nur das "Wohl der Kinder" im Auge. Dass zahlreiche Eltern und Lehrer die sog. Integrative Schule höchst problematisch finden, interessiert den ignoranten Leiter des Erziehungsdepartementes keinen Deut.

"Wir wissen, dass der Unterricht von Herrn H. in der Elternschaft auch Zustimmung und Rückhalt erfahren durfte. So sind denn auch aus der Sicht des Erziehungsdepartementes und der Orientierungsschule die Qualitäten des Unterrichts von Herrn H. unbestritten. Trotzdem war die Kündigung unvermeidlich."
Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements

Die Kündigung war weder unvermeidlich noch gerecht. Es ist eine Schweinerei, dass ein arbeitsfähiger Lehrer entlassen wird, weil er sich nicht über einen staatlich bestellten Psychiater krank schreiben lassen will.

"Zusammenfassend ergibt sich, dass die Kündigung unrechtmässig erfolgt ist, der Rekurs folglich gutzuheissen ist und der Entscheid der Personalrekurskommission aufgehoben wird. Das Verfahren ist gemäss § 40 Abs. 4 PG kostenlos. Dem Ausgang des Verfahrens entsprechend ist dem Rekurrenten eine noch festzusetzende Parteientschädigung auszurichten."
Basler Verwaltungsgericht, 18.12.07

Regierungsrat Eymann hat das von Lehrer H. gewünschte Gespräch systematisch verweigert. Deshalb ist davon auszugehen, dass Eymann als oberster Kopf der intriganten Mobbingtruppe selber aktiv an der Zerstörung der beruflichen Existenz von Lehrer H. beteiligt war. Ein Regierungsrat, der Mobbing vertuscht, muss vom Volk abgewählt werden. Dass Eymann neben seinem Job als Regierungsrat auch noch 130'000 Franken als Nationalrat verdienen möchte, zeigt die Skrupellosigkeit dieses Politikers.

http://bazonline.ch/basel/stadt/Praemienverteilung-in-der-Basler-Verwaltung-sorgt-fuer-Unmut/story/30174017

Mittwoch, 9. Juli 2008

lic. iur. Eva Eichenberger - Anwältin des Staates


Mittels vorsätzlicher Verkehrung von Ursache und Wirkung stellte Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger sämtliche Strafanzeigen von Lehrer H. gegen die angeschuldigten neun Staatsfunktionäre ein. Als Zugabe unterstellte die Anwältin des Staates dem Anzeigesteller eine "rechtsmissbräuchliche, querulatorische Anzeigenerstattung". Offensichtlich ist die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt nicht daran interessiert, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre verfassungsrechtlich garantierten Rechte wahrnehmen. Lehrer H., der laut eigenen Angaben seit einiger Zeit an einer "Faschismus-Allergie" leidet, sonst aber völlig gesund ist, sah sich von Staatsanwältin Eva Eichenberger "vermindert" ernstgenommen. Zähneknirschend zahlte er Fr. 4500.-- Kostenvorschuss, damit die Rekurskammer des Strafgerichts sich mit dem Mobbing-Skandal auseinandersetzen musste. Sorgfältig stellte er die unzähligen vorsätzlichen Verdrehungen der Staatsanwältin richtig. Auch mir hat Lehrer H. eine Kopie seiner Rekursbegründung zukommen lassen. Hier also das brisante Schreiben:

Alle Angaben von Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger werden vom Anzeigesteller bestritten. Der Anzeigesteller hält an sämtlichen Strafanzeigen fest und beantragt, dass sein Rekurs von der Rekurskammer des Strafgerichts gutgeheissen wird, die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die bekannte Täterschaft erhebt und die allfälligen Kosten zu Lasten des Staates oder zu Lasten der Täterschaft gehen. Aus den Akten ist eindeutig ersichtlich, dass alle begangenen Delikte nur ein einziges Ziel hatten, nämlich die rechtswidrige Ausgrenzung des Anzeigestellers von seinem Arbeitsplatz. Tatsächlich ist der Anzeigesteller aufgrund der nachfolgenden Fakten seit bald zwei Jahren arbeitslos.


Tatsächliches zu Benjamin Liebherr, Marianna Arquint und Denise Haberthür
Amtsmissbrauch
Nötigung
Die Schulhausleitung betont auf ihrem Formular, dass es nötig sei, die Entbindungserklärung zu unterzeichen. Mit der Unterzeichnung hätte der Anzeigesteller den Supervisor und Psychotherapeuten lic. phil. Roger Dreyfus offensichtlich zu seinem Nachteil von der Schweigepflicht befreien sollen. Auf dem Formular befindet sich jedoch kein Hinweis, dass die Unterschrift freiwillig geleistet werden darf. Mit diesem arglistigen Vorgehen versucht die SHL den Anzeigesteller zu einer Unterzeichnung zu nötigen, um damit dessen Psychiatrisierung zu erleichtern. Damit ist der objektive Tatbestand der versuchten Nötigung erfüllt. Gleichzeitig sammelt die Schulhausleitung hinter dem Rücken des Anzeigestellers diffamierende Beschwerden, ohne diese mit dem Anzeigesteller zu besprechen. Leider kommt die Schulhausleitung damit ihrer eigentlichen Pflicht nicht nach, die aggressiven Attacken der drei beschwerdeführenden Mütter mit dem Anzeigesteller zu klären. Stattdessen treibt die Schulhausleitung mit ihrem wahrheitswidrigen Schreiben an die Schulleitung den gravierenden und drastischen Verlauf der vorsätzlich provozierten Eskalation massiv vorwärts. Mit ihrer unrechtmässigen Amtsführung haben die drei Schulhausmitglieder den Weg für die rechtswidrige Entlassung des Anzeigestellers vorbereitet. Damit ist der objektive Tatbestand des vorsätzlichen Amtsmissbrauchs eindeutig erfüllt.
Marianna Arquint gab während ihrer Einvernahme zu, dass sie wichtiges Beweismaterial zu den Elterngesprächen vorsätzlich vernichtet hatte, Denise Haberthür führte beim zweiten Gespräch nachweislich vorsätzlich kein Protokoll. Aufgrund dieser aktenkundigen Fakten muss davon ausgegangen werden, dass es bei den beiden Elterngesprächen nicht um die Klärung der unhaltbaren Vorwürfe der Mütter ging, sondern um die bereits geplante vorsätzliche Ausgrenzung des Anzeigestellers. Demzufolge haben die Mitglieder der Schulhausleitung ihr Amt zum Nachteil des Anzeigestellers massiv missbraucht.

Tatsächliches zu Dr. Peter Gutzwiller
Verletzung des Berufsgeheimnisses
Amtsmissbrauch
falsche Anschuldigung
Dr. Peter Gutzwiller ist als Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Basel-Stadt Mitglied einer Behörde. Gaby Jenö nötigte den Anzeigesteller, ein „Coaching“ bei Dr. Gutzwiller zu besuchen. Es fanden fünf vertrauliche Gespräche statt, in denen der Anzeigesteller Dr. Peter Gutzwiller anvertraute, er werde von Gaby Jenö gemobbt. Diese vertraulichen Informationen gab Dr. Peter Gutzwiller offensichtlich an Gaby Jenö und Thomas Baerlocher weiter. Damit verletzte Gutzwiller nicht nur seine Schweigepflicht, sondern diskreditierte den Anzeigesteller mit seinen haltlosen Diffamierungen indirekt bei seinen Vorgesetzten. Im Einvernahmeprotokoll gibt Personalchef Thomas Baerlocher zu, dass Dr. Peter Gutzwiller seine Schweigepflicht verletzt hat. Dort heisst es: „Der Aspekt Gesundheit kam ebenfalls ins Spiel, weil es Aussagen gibt von Dr. Gutzwiller Peter, nachdem Herrn H. ein „Borderliner“ sei.“ Damit ist eindeutig beweisen, dass Dr. Peter Gutzwiller mit dieser völlig haltlosen Diagnose sein Berufs- und Amtsgeheimnis verletzt hat. In der Einvernahme bei der STAWA vom 20.11.2007, behauptet Dr. Peter Gutzwiller wahrheitswidrig, er sei in den anfangs 2006 anberaumten zwei Elterngesprächen selbst Zeuge angeblich „aggressiven Verhaltens und massiver Drohungen des Anzeigestellers“, dass er sich veranlasst sah, ein Gespräch abzubrechen. In Tat und Wahrheit war der Anzeigesteller zu keiner Zeit aggressiv und hat nie „massive Drohungen“ geäussert. Es gibt keinerlei Beweise, die belegen, dass der Anzeigesteller jemandem gedroht haben könnte. Wenn der Anzeigesteller während der beiden Elterngespräche tatsächlich „massive Drohungen“ ausgestossen hätte, wäre dieser von Rektorin Gaby Jenö sofort freigestellt worden und die angeblichen Drohungen wären unmittelbar in einer Aktennotiz festgehalten worden. Auch wären diese angeblichen Drohungen in ihrem Wortlaut in Thomas Baerlochers Protokoll vom 28.6.06 festgehalten worden. Auch in der Freistellungsverfügung (undatiert) von Gaby Jenö werden keine „massiven Drohungen gegen über den Eltern“ erwähnt. Im zweiten Elterngespräch hatte der Anzeigesteller anhand der Strafaufgabe einer Schülerin deren Mutter als Lügnerin entlarvt, worauf Dr. Peter Gutzwiller das Gespräch abbrach. An Stelle eines kompetenten Coaching hat Dr. Peter Gutzwiller den Anzeigesteller völlig haltlos als selbst- und fremdgefährlichen Lehrer diffamiert und damit die gravierenden und drastischen Entwicklung der späteren Ereignisse vorgespurt. Selbst anlässlich der Akteneinsicht vom 24.10.06 bei Dr. Peter Gutzwiller, zeigt der Anzeigesteller keine Spur von Aggressivität. In der Tonaufzeichnung, die von Dr. Peter Gutzwiller ausdrücklich genehmigt wurde, liest Dr. Peter Gutzwiller aus seinen Akten vor. Er erwähnt zwar den Ausdruck „Mobbing“ aber von angeblich „massiven Drohungen“ ist kein einziges Mal die Rede. Mit seinem böswilligen Doppelspiel hat Dr. Gutzwiller das Vertrauen des Anzeigestellers und damit sein Berufsgeheimnis verletzt, sein Amt missbraucht und den Anzeigesteller mit seinen falschen Anschuldigungen massiv diskreditiert. Damit ist der objektive Tatbestand der falschen Anschuldigung und des Amtsmissbrauchs eindeutig erfüllt.
Beweis: CD 1, Track 8

Tatsächliches zu Gaby Jenö
Amtsmissbrauch
Falsche Anschuldigung
Irreführung der Rechtspflege
Nötigung
Üble Nachtrede
Unrechtmässig ist der Einsatz der Amtsgewalt dann, wenn der Amtsträger mit Zwang verbundene Verfügungen, Anordnungen oder Massnahmen aus unsachlichen Beweggründen trifft. Den Tatbestand erfüllt ferner, wer zwar legitime Zwecke verfolgt, diese jedoch mit krass unverhältnismässigen Mitteln durchsetzt. Es ist aktenkundig, dass die OS Rektorin den Anzeigesteller mit zahlreichen unverhältnismässigen Mitteln aus unsachlichen Beweggründen in die Arbeitslosigkeit getrieben hat. Anlässlich ihrer Strafanzeige behauptet Gaby Jenö, der Anzeigesteller hätte diverse Drohungen mündlich sowie per E-Mail an diverse Personen ausgesprochen. Da in Wirklichkeit kein einziges Mail mit einer angeblichen Drohung existiert, ist mit der unwahren Behauptung von Gaby Jenö der objektive Tatbestand der falschen Anschuldigung eindeutig erfüllt.
Beweis: Anzeigerapport vom 11.8.06
Dass sich Gaby Jenö bedroht fühlt, wenn der Anzeigesteller seiner Teamkollegin Claudia Gass gegenüber vertraulich erwähnt, er habe gelesen, dass Günther Tschanun das spektakulärste Mobbingopfer der Schweiz sei, verweist eindeutig auf eine gestörte subjektive Wahrnehmung der Anstellungsbehörde. Folglich ist der objektive Tatbestand der angezeigten „Drohung“ in keinerlei Art und Weise erfüllt. Ihre Behauptung, der Anzeigesteller hätte sich mit Günther Tschanun verglichen, stützt sich auf ein hinterhältiges Gerücht, welches von Claudia Gass und Marianna Arquint vorsätzlich in die Welt gesetzt wurde. Mit ihrer arglistigen Strafanzeige missbraucht Gaby Jenö das Strafrecht zur Diffamierung des Gegners. In ihrer Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft gibt sie selber zu, dass der Anzeigesteller sie nie bedroht habe.
Wenn die beiden Staatsfunktionäre Jenö und Baerlocher den Anzeigesteller bei der Vormundschaftsbehörde nicht der akuten Selbst- und Fremdgefährdung bezichtigt hätten, wäre dieser nie auf die Idee gekommen, zu diesem Thema im Internet zu recherchieren und hätte folglich auch nie den Namen von Güther Tschanun mit „Mobbing“ in Verbindung gebracht. Dass der Anzeigesteller seine Teamkollegin Claudia Gass und den angeblich unabhängigen Inspektionspräsidenten Peter Grossniklaus über seine Recherchen im Internet informierte, ist objektiv nachvollziehbar. Einen langjährigen Mitarbeiter grundlos als selbst- und fremdgefährlich zu bezeichnen und ihn anschliessend wegen angeblicher „massiver Drohung“ bei der Strafverfolgungsbehörde zu denunzieren, ist arglistig und bösartig. Gaby Jenö hat mit ihren zahlreichen Schreiben und Aktivitäten ein Klima der Angst und der Hysterie geschaffen. Mit ihrer unrechtmässigen Kündigung hat sie dem Anzeigesteller vorsätzlich eine psychische Notlage aufgezwungen. Bis auf den heutigen Tag ist sie ihrer Pflicht, dem Anzeigesteller ein anständiges Arbeitszeugnis zu erstellen, in keiner Weise nachgekommen. All die genannten Fakten erfüllen eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs. Jenö hat ohne jeglichen Beweis eine Strafanzeige gegen den Anzeigesteller eingereicht und damit die Rechtpflege vorsätzlich in die Irre geführt. Offensichtlich hat Jenö mit der Realisierung ihrer Strafanzeige beabsichtigt, einen rein subjektiven in einen angeblich objektiven Tatbestand umzuwandeln. Ihre Anzeige ist daher ausschliesslich taktischer Natur. Damit fehlt der objektive Tatbestand vollständig. Mit der Realisierung ihrer arglistigen Strafanzeige vergleicht Gaby Jenö den Anzeigesteller nicht nur mit dem Mobbingopfer Tschanun, sondern auch vorsätzlich mit dem Amokläufer Tschanun. Damit ist der Tatbestand der üblen Nachrede eindeutig erfüllt. Dr. Rolf Jucker hat dazu fristgerecht eine Privatklage eingereicht. Gaby Jenö hat mit ihren zahlreichen versteckten Diffamierungen und ihrem aktenkundigen Versuch, den Anzeigesteller fristlos zu entlassen, der Psyche des Anzeigesteller schwer zugesetzt. Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft dringend Anklage gegen Gaby Jenö zu erheben.

Tatsächliches zu Thomas Baerlocher
Amtsmissbrauch
Nötigung
Falsche Anschuldigung
Das Schreiben von Thomas Baerlocher vom 7.7.06 an die Vormundschaftsbehörde erfüllt eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs und der versuchten Nötigung.
Einen völlig gesunden Menschen über den Amtsweg zu pathologisieren und zu psychiatrisieren und ihm dabei seine Selbstkompetenz abzusprechen, grenzt an schwere Körperverletzung. Die unwahren Behauptungen Baerlochers haben zur Folge, dass auch die Vormundschaftsbehörde den Anzeigesteller mit einem Schreiben massiv unter Druck gesetzt hat. Baerlocher wahrheitswidriges Schreiben diffamiert den Anzeigesteller vorsätzlich und verfolgt nur ein Ziel, nämlich die rechtswidrige Zwangseinweisung des Anzeigestellers in eine psychiatrische Klinik. Wörtlich schreibt Baerlocher:
„Die Indizien deuten auf eine sehr hohes Bedrohungspotential gegen sich selbst, aber auch gegenüber seiner Umgebung: Aussagen über Suizid und Bedrohungen gegenüber den vorgesetzten Stellen zeigen dies auf. Dringendes, ärztliches Handeln ist aus unserer Sicht angesagt.“
Beweis: Schreiben Baerlochers an Vormundschaftsbehörde vom 7.7.06
Mit dem Schreiben vom 7.7.06 erweckt Baerlocher bei der Vormundschaftsbehörde den Eindruck, der Anzeigesteller sei unzurechnungsfähig. Damit ist der objektive Tatbestand der falschen Anschuldigung erfüllt.
Beweis: Schreiben der Vormundschaftsbehörde vom 12.6.06
„Von Ihrem Arbeitgeber ist bei und die Meldung eingegangen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen angeblich Ihre Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können.“
In seiner Einvernahme kann Thomas Baerlocher seine unwahre Behauptung, der Anzeigesteller hätte behördlichen Weisungen nicht Folge geleistet, nicht beweisen. Es ist aktenkundig, dass das Appellationsgericht in seinem Urteil vom 18.12.07 eindeutig festgestellt hat, dass weder die Einladung des Amtsarztes, noch die mündliche Mitteilung von Gaby Jenö als Weisung zu verstehen waren. Freimütig bestätigt Baerlocher aber, dass es allen darum gegangen sei, dass der Anzeigesteller sich freiwillig mit seiner psychischen Verfassung auseinandersetze. Damit gibt Baerlocher zu, dass die Beteiligten vorsätzlich beabsichtigten, den Anzeigesteller psychisch massiv unter Druck zu setzen, um diesen zu einer psychiatrischen Begutachtung zu nötigen. Da der Anzeigesteller völlig gesund ist und nur durch die von Gaby Jenö rechtswidrig verfügte Freistellung an der Verrichtung seiner Aufgaben und Pflichten gehindert wird, hat der Anzeigesteller das Recht, einen Gutachter seiner eigenen Wahl zu konsultieren. Alles andere ist widerrechtlich und strafrechtlich relevant.

Tatsächliches zu Hans Georg Signer
Amtsmissbrauch
Nötigung
Falsche Anschuldigung
Hans Georg Signer hat den Anzeigesteller kurz nach den Übergriffen des Notfallpsychiaters Dr. Markus Spieler telefonisch kontaktiert. Signer hat sich weder vor diesem Telefonat, noch nach diesem Telefonat nach dem Wohlbefinden des Anzeigesteller erkundigt. Es ist davon auszugehen, dass Dr. Markus Spieler nach dem Verlassen der Wohnung des Anzeigestellers, Signer mittels Handy über das Ende des Gesprächs informiert hatte. Das Timing stimmte auf jeden Fall haargenau. Signer erwischte den Anzeigesteller bei seinem Anruf genau zum „richtigen“ Zeitpunkt. Dr. Markus Spieler hatte dem Anzeigesteller kurz vorher glaubhaft versichert, dass er diesen zwangsweise in eine psychiatrischen Klinik einweisen werde. Dies dürfte wahrscheinlich auch der Grund sein, weshalb der Anzeigesteller beim Telefonat mit Hans Georg Signer einen angeblich „aufgewühlten und verzweifelten Eindruck“ hinterlassen haben soll. Signer hat den Anzeigesteller zu keinem Zeitpunkt ernst genommen, sondern diesen mit seinen tendenziösen Schreiben konsequent in die Mühlen der Justiz und der Psychiatrie getrieben. Damit hat Signer die Eskalation der Ereignisse nachweislich vorsätzlich vorangetrieben. Aufgrund eines persönlichen Gesprächs mit dem Anzeigesteller vom 7.7.06 sah Signer im Anzeigesteller ursprünglich „wenig bis gar keine Gefahr“.
Beweis: Notiz von Annette Merz, 27.7.06
Der von Signer erwähnte „fürsorgerische Aspekt“ ist unglaubwürdig und als reine Schutzbehauptung zu werten. In Wirklichkeit beabsichtigte Signer den Anzeigesteller zu nötigen, die schwere Pflichtverletzung zu begehen, sich rechtswidrig krankschreiben zu lassen. In der Einvernahme gibt Signer sogar selber zu, dass er mehrmals versucht habe, den Anzeigesteller zu „motivieren, sich in ärztliche Abklärung zu begeben“. Das intransparente Vorgehen von Signer steht im vollen Gegensatz zu den im Personalgesetz erwähnten Werte wie Offenheit, Vertrauen und Fairness. Damit ist der Tatbestand des Amtsmissbrauchs und der Nötigung eindeutig erfüllt.
Es ist aktenkundig, dass der Anzeigesteller Hans Georg Signer immer wieder mittels E-Mail auffordern musste, die ihm vorenthaltenen Akten nachzuliefern. Auf Bitten des Anzeigestellers liefert Signer die ausstehenden Mails zwar nach, dokumentierte damit aber auch, dass er dem Anzeigesteller vorsätzlich gewisse heikle Dokumente vorenthalten wollte. In der Einvernahme behauptet Signer, der Anzeigesteller habe die von ihm erwähnten Dokumente erst zu einem späteren Zeitpunkt als solche identifiziert, von denen er eine Kopie haben wollte. Diese wahrheitswidrige Schutzbehauptung soll die Tatsache verschleiern, dass der Anzeigesteller von Anfang an vollständige Akteneinsicht verlangt hatte, diese aber von Signer nur unzureichend gewährt wurde. Auf Grund dieser Fakten ist der Tatbestand des Amtsmissbrauchs erneut eindeutig bewiesen.
Beweis: E-Mails vom 2.10.06 und 3.10.06
Hans Georg Signer ist kein direkter Vorgesetzter des Anzeigestellers und damit nicht befugt, dem Anzeigesteller Weisungen zu erteilen. Die aggressiven und beleidigenden Schreiben der drei Mütter unterstehen keineswegs dem Datenschutz. Es hätte eindeutig zur Fürsorgepflicht von Hans Georg Signer gehört, den Anzeigesteller gegen die haltlosen Anwürfe und Diffamierungen der drei Mütter zu schützen. Signers rechtswidrige Anweisung betr. Umgang mit Akten lässt sich in keinerlei Weise mit dem Datenschutz rechtfertigen und ist daher eindeutig als vorsätzliche Nötigung zu taxieren. Hätte Signer sich tatsächlich um den Anzeigesteller gesorgt, hätte er als Ressortleiter zumindest die haltlosen und polemischen Schreiben der drei linken Mütter in Frage gestellt.
Mit seinem Brief an die Staatsanwaltschaft untermauert Signer die Verleumdungen seiner Mitarbeiterin Gaby Jenö. Damit diskreditiert er den Anzeigesteller ebenfalls als gefährliche Person. Demzufolge ist der Tatbestand der falschen Anschuldigung eindeutig erfüllt.

Tatsächliches zu Dr. Marc Meier
Amtsmissbrauch
Nötigung
Falsche Anschuldigung
In der Einvernahme behauptet Dr. Meier, er habe nie die Absicht gehabt, dem Anzeigesteller die Akteneinsicht zu verweigern. Diese wahrheitswidrige Behauptung wird mit dem Tondokument auf CD 2 mehrfach wiederlegt. Dr. Marc Meier hat der Tonaufzeichnung zugestimmt, daher muss dieses Beweisstück zur Findung der objektiven Wahrheit ohne Vorbehalt zugelassen werden. Das Tondokument beweist, dass Dr. Marc Meier mehrere Male dem Anzeigesteller konsequent die Akteneinsicht verweigert hat. Seine konsequente unrechtmässige Haltung erfüllt eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs.
Beweis: CD 2, Tracks 2, 6, 10, 13, 15
Aufgrund der versteckten Diffamierungen der Täterschaft wurde unter der Mitwirkung von Dr. Marc Meier ein Bedrohungsszenario konstruiert, welches für den Anzeigesteller zum ultimativen Albtraumerlebnis werden sollte. Meier gibt in der Einvernahme zu, dass der objektive Tatbestand für seine eingeleiteten Massnahmen offenbar vollständig fehlte. Er gibt zu Protokoll, dass der Anzeigesteller angeblich von verschiedenen Personen „als bedrohlich empfunden“ wurde. Obwohl der Anzeigesteller zwei Telefongespräche mit Meier geführt hatte, liess sich dieser nicht davon abbringen, den Verlauf der Ereignisse vorsätzlich eskalieren zu lassen. Die zahlreichen Schreiben von Dr. Marc Meier ermöglichten es, dass der Anzeigesteller von einem übergriffigen Notfallpsychiater in seinen eigenen vier Wänden belästigt werden konnte.
Beweis: Schreiben vom 11.8.06 an den FFE-Piket Basel-Land:
„Aus meiner Einschätzung der Situation und angesichts der möglichen Bedrohung ist deshalb ein akuter Bedarf einer psychiatrischen Abklärung gegeben, falls nötig mittels FFE.“
Der Hinweis „mittels FFE“ ist offensichtlich das Signal an den Notfallpsychiater, den Anzeigesteller möglichst intensiv zu provozieren. Auf seiner Einladung zur vertrauensärztlichen Untersuchung vermerkt Meier vorsätzlich eine Bestimmung aus dem Personalgesetz um seiner Einladung den nötigen Nachdruck zu verleihen. Auf diese Weise beabsichtigt er, den Anzeigesteller zusätzlich einzuschüchtern. Der objektive Tatbestand der versuchten Nötigung ist damit eindeutig erfüllt.

Tatsächliches zu Dr. Markus Spieler
Amtsmissbrauch
Nötigung
Falsche Anschuldigung
Obwohl sich der Anzeigesteller im Gespräch mit Dr. Markus Spieler immer korrekt und ruhig verhalten hatte, teilte der Psychiater dem Anzeigesteller am Ende des Gesprächs überraschenderweise mit, dass er diesen in einer psychiatrischen Klinik hospitalisieren werde. Damit ist der objektive Tatbestand der versuchten Nötigung erfüllt.
Beweis: CD 1, Track 14
Obwohl sich der Anzeigesteller im Gespräch mit Spieler deutlich von den Taten Tschanuns distanzierte, schreibt Dr. Markus Spieler in seinem Bericht, der Anzeigesteller habe sich mit Tschanun „identifiziert“. Damit beschuldigt Spieler den Anzeigesteller ein potentieller Amokläufer zu sein und erfüllt damit den Tatbestand der falschen Anschuldigung.
Beweis: CD 1, Track 12
Da der Anzeigesteller gerade am Aufnehmen eines Songs war, als dieser von Notfallpsychiater Dr. Markus Spielmann bei sich zu Hause belästigt wurde, ergab es sich, dass die gesamte psychiatrische Exploration zufälligerweise vollständig aufgezeichnet wurde. Die Aufzeichnung des Gesprächs zeigt schonungslos, wie der Notfallpsychiater seine Berufsethik total pervertiert und vorsätzlich versucht, einem völlig gesunden Menschen in einen psychisch kranken Menschen zu verwandeln. Das arglistige Vorgehen von Dr. Markus Spieler erfüllt damit eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs.
Beweis: CD 1, Track 9-14
Die unbeabsichtigt entstandene Tonaufzeichnung dokumentiert, dass der Anzeigesteller auch in einer bedrohlichen Situation immer Humor zeigte, nie aggressiv wurde, nie Drohungen äusserte und nie ausrastete. Es beweist auch eindeutig, dass der Anzeigesteller keineswegs unter einem angeblichem „Verfolgungswahn“ leidet, sondern offensichtlich von diversen Staatsfunktionären mit allen Mitteln vorsätzlich in den Wahnsinn getrieben werden sollte.
Aufgrund dieser Fakten ist die Behauptung Spielers, dass es sich um eine normale psychiatrische Exploration gehandelt habe, als wahrheitswidrige Schutzbehauptung zu taxieren. Mit der Weiterleitung seines tendenziösen Berichts an Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger hat Dr. Markus Spieler zudem seine Berufsschweigepflicht massiv verletzt. Dies hätte auch Staatsanwältin Eva Eichenberger auffallen müssen, die von Amtes verpflichtet gewesen wäre, dieses Offizialdelikt strafrechtlich zu verfolgen. Dr. Markus Spieler gibt in der Einvernahme selber zu, dass primär die Bewegungsfreiheit des Anzeigestellers mittels FFE eingeschränkt werden sollte. Mit seinen übergriffigen Fragen hat Dr. Markus Spieler den Anzeigesteller vorsätzlich unter massiven psychischen Druck gesetzt. Dass Spieler seine Vorgehensweise in der Einvernahme als „absolut professionell“ bezeichnet, zeigt wie bösartig und menschenverachtend dieser Psychiater sein Amt vorsätzlich missbraucht hat. Um sein arglistiges Vorgehen zu vertuschen, versucht Dr. Markus Spieler in seinem Bericht dem Anzeigesteller einen „Verfolgungswahn“ anzudichten. Diese Vorgehensweise ist in höchstem Masse bedenklich und sollte mit einem lebenslänglichen Berufsverbot geahndet werden.

Verfahrenskosten:
Der Anzeigesteller hat weder ein strafprozessual vorwerfbares Verhalten veranlasst, noch erschwert. Der Anzeigesteller hat seine Rechte nach Treu und Glauben wahrgenommen. Demzufolge hat der Staat oder die Täterschaft die allfälligen Kosten zu tragen.

Rechtsbegehren:
Der Rekurs des Anzeigestellers soll von der Rekurskammer des Strafgerichts gutgeheissen werden und die Staatsanwaltschaft soll Anklage gegen die Täterschaft erheben. Der Anzeigesteller liefert genügend stichhaltige Indizien und Beweise zur Anklageerhebung.

Der Anzeigesteller

Dr. med. Daniel Fasnacht - Psychiater bei der kantonalen IV-Stelle

Obwohl zahlreiche Strafanzeigen gegen OS-Rektorin Gaby Jenö und ihre Genossinnen und Genossen bei der Rekurskammer des Basler Strafgerichts hängig sind, erfrechte sich die OS-Rektorin die verfassungsrechtlichen Grundrechte von Lehrer H. zu missachten und diesen zu einem Psychiater ihrer Wahl zu verpflichten. Natürlich informierte sie Lehrer H. nicht darüber, dass Dr. med. Daniel Fasnacht als Psychiater eng mit der IV-Stelle Basel-Stadt zusammenarbeitet. Offensichtlich soll Dr. med. Daniel Fasnacht als angeblich "unabhängiger" Psychiater das Lügengebäude der Genossinnen und Genossen bestätigen und mit einem psychiatrischen Gutachten untermauern, dass Lehrer H. arbeitsunfähig sei. In Wirklichkeit würde sich Lehrer H. riesig freuen, wenn er endlich seine Tätigkeit als Lehrkraft wieder aufnehmen könnte. Als beliebter und engagierter Lehrer, der nicht dem linken Umfeld zugerechnet werden möchte, bedroht dieser offensichtlich die Machenschaften einer linken Gruppierung, welche die Verwaltung im Kanton Basel-Stadt seit Jahren unterwandert. Da Lehrer H. zur Zeit seine wohlverdienten Sommerferien geniesst, kann er der Weisung seiner Chefin, sich vom bestellten IV-Psychiater begutachten zu lassen, leider nicht Folge leisten. Lehrer H. sieht einer allfälligen Kündigung gelassen entgegen. Er ist nicht bereit, auf seine Grundrechte zu verzichten, nur weil seine Chefin "bürokratischen Amok" läuft.

Dr. med. Eric Odenheimer - Stellvertretender Kantonsarzt Basel-Stadt


Rektorin Gaby Jenö hat Lehrer H. mit Schreiben vom 26.3.08 unter Androhung der Kündigung genötigt, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Aus Angst, seine Anstellung zu verlieren, hat Lehrer H. dem Druck nachgegeben und diese "Untersuchung" am 14.4.08 von 14.00-15.30 Uhr absolviert. Dr. med. Eric Odenheimer hat die Untersuchung durchgeführt und ohne zu zögern, das psychiatrische Gutachten von Dr. med. Piet Westdijk kurzerhand für ungültig erklärt. Lehrer H. hat während der "medizinischen Untersuchung" deutlich gemacht, dass er seinen Beruf sehr liebe und nach den Sommerferien gerne wieder seine Arbeit aufnehmen möchte. Lehrer H. hat auch versichert, dass er völlig gesund sei und keinen Groll gegen seine Chefin habe. Obwohl sich Lehrer H. äusserst kooperativ zeigte, versuchte Dr. med. Odenheimer Lehrer H. dazu überreden, sich erneut psychiatrisch begutachten zu lassen.

Herr Dr. med. Odenheimer ist offensichtlich entgangen, dass die aktenkundigen psychiatrischen Abklärungen von Dr. med. Markus Spieler und Dr. med. Piet Westdijk eindeutig beweisen, dass Lehrer H. völlig gesund ist. Dr. med. Markus Spieler schreibt in seinem Bericht:

"Im Gespräch selber zeigt sich der Patient kooperativ, stellt überraschend nüchtern die Kränkungen dar, welche er in den letzten 6 Jahren an der Schule erlitten hat, stellt seine grundlegenden Vorstellungen über das Lehrersein und den Umgang mit Schülern dar. Diese Beschreibungen sind nachvollziehbar, wirken nicht übertrieben und sind kulturell angemessen. Bewusstsein klar, zeitlich und örtlich orientiert. Merkfähigkeit unauffällig, Zwänge scheinen keine vorzuliegen. Keine Sinnestäuschungen, keine Ich-Störungen. Keine akute Suicidalität."

Leider ignoriert Dr. med. Markus Spieler in seinem Bericht aber vorsätzlich die von Lehrer H. geschilderten Mobbing-Erlebnisse. Die zahlreichen aktenkundigen Mobbing-Hinweise wandelt Dr. Markus Spieler kraft seines Amtes kurzerhand in einen pathologischen "Verfolgungswahn" um. Damit versucht Dr. Markus Spieler dem völlig gesunden, aber politisch unbequemen Lehrer H. vorsätzlich eine psychische Krankheit anzudichten. Herr Dr. Odenheimer dürfte sich während der amtsärztlichen Untersuchung aber selber davon überzeugt haben, dass Lehrer H. keine "Wahnideen" äussert, sondern überraschend nüchtern die unrechtmässigen und aktenkundigen Grenzüberschreitungen der beiden Staatsfunktionäre Gaby Jenö und Thomas Baerlocher auf den Punkt bringt.

Auch Dr. med. Piet Westdjik, der mit Lehrer H. zahlreiche Gespräche geführt hat, kann sich dem Gutachten von Dr. med. Markus Spieler in diesem Punkt nicht anschliessen. Wörtlich schreibt er:

"Es liegt beim Expl. keine eigentliche Psychopathologie vor. Die von Herrn Dr. Spieler dargestellten Beobachtungen entsprechen nicht der von ihm gestellten Diagnose Wahn oder Verfolgungswahn. Wahn ist übrigens keine Diagnose sondern ein Symptom, das sich in verschiedenen psychiatrischen Krankheitsbildern manifestieren kann. Dies sind folgende Krankheitsbilder: Schizophrenie, anhaltende wahnhafte Störungen, akute vorübergehende psychotische Störungen, eine induzierte wahnhafte Störung, schizoaffektive Störungen. Es wird von Herrn Dr. Spieler keine solche Krankheit erwähnt, nicht einmal als Verdachtsdiagnose. Es liegt also beim Expl. keine psychiatrische Störung im Sinne einer Geisteskrankheit vor. Seine Vorliebe für Selbständigkeit, Freiheit, seine Neigung zu akzentuierten Aussagen, zum Entweder-Oder-Denken dürften von seiner Vorgeschichte geprägt sein, sind aber Persönlichkeitszüge, die vielleicht nicht ganz durchschnittlich sind, die keineswegs aber als pathologisch zu bezeichnen sind."

Die Tatsache, dass das von Dr. med. Piet Westdijk erstellte Gutachten vom Erziehungsdepartement, vom Appellationsgericht und von den Gesundheitsdiensten konsequent nicht akzeptiert wird, entlarvt das "System". Das System ist allerdings real und kann auch mittels herbeigeredeten "Verfolgungswahn" kaum vertuscht werden.

Ohne Zweifel muss eine Staatsverwaltung hierarchisch organisiert sein. Offenheit, Vertrauen und Fairness sollten aber gleichwohl einigermassen gewährleistet werden!

Im übrigen hat Lehrer H. nochmals betont, dass Gaby Jenö ihm die zur Untersuchung notwendigen Entbindungen vom Amts- und Berufsgeheimnis nie zur Unterzeichnung vorgelegt hat. Demzufolge dürfte neben der von Gaby Jenö verfügten Freistellung und Kündigung auch ihre Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung mit grösster Wahrscheinlichkeit missbräuchlich sein.

Es ist verständlich, dass Lehrer H. sich unter diesen Umständen nicht unbedingt für die Empfehlungen von Herrn Dr. med. Odenheimer begeistern konnte. Dass der von Dr. med. Odenheimer empfohlene Psychiater Dr. Daniel Fasnacht angeblich "unabhängiger" sein soll, als der äusserst kompetente und erfahrene Dr. med. Piet Westdijk, war für Lehrer H. schwer nachvollziehbar.

Obwohl sich Lehrer H. während der "vertrauensärztlichen Untersuchung" korrekt und kooperativ zeigte, spricht Dr. Eric Odenheimer in seinem Bericht an Gaby Jenö von "psychischen Auffälligkeiten", die eine psychiatrische Begutachtung angeblich erforderlich machen sollen. Dass eine Meinungsverschiedenheit zwischen Lehrer H. und seinem Vater, der als Zeuge der sog. "Untersuchung" beiwohnte, als "psychische Auffälligkeit" interpretiert wird, wird Lehrer H. später seine Arbeitsstelle kosten. Das Bundesgericht wird in seinem Urteil vom 3. August 2010 diese Interpretation von Dr. Eric Odenheimer in seinem Urteil auschlachten. Wörtlich schreiben die Bundesrichter:

"Entgegen der in der Beschwerde vertretenen Auffassung hat sich der Kantonsarzt hiebei auch auf eigene Beobachtungen von psychischen Auffälligkeiten stützen können. Er erwähnte im Bericht vom 18. April 2008 u.a., dass der Beschwerdeführer während der vertrauensärztlichen Exploration vom 14. April 2008 mehrmals durch kurze, aber heftige aggressive Ausbrüche gegenüber dem Vater, der ihn bei der Abklärung begleitete, auffiel. Entscheidend ist aber ohnehin nicht, ob der Kantonsarzt selber eine psychiatrische Diagnose zu stellen vermochte, sondern ob er eine fachärztliche psychiatrische Untersuchung für erforderlich erachtete. Dies hat der Kantonsarzt gestützt auf seine eigenen Feststellungen und die Aktenlage in nachvollziehbarer Weise bejaht und begründet. Er legte dabei auch überzeugend dar, weshalb er die vorhandenen medizinischen Berichte, einschliesslich desjenigen des Dr. med. W.________ nicht für genügend erachtete, um den psychischen Gesundheitszustand und dessen Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit verlässlich beurteilen zu können. Wenn das kantonale Gericht auf diese kantonsärztlichen Einschätzungen abgestellt hat, ist dies nicht willkürlich."

Das sich der Kantonsarzt von der arglistigen OS-Rektorin Gaby Jenö so willfährig instrumentalisieren lässt, ist ein Skandal. Für Lehrer H. bedeutete der tendenziöse Bericht von Dr. Eric Odenheimer das Ende seiner beruflichen Karriere. Unterdessen hat Dr. Eric Odenheimer selber gekündigt.