Lic. iur. Christian Hoenen gehört offensichtlich nicht zu den zahlreichen kriminellen Beamten und Behörden, die seit bald zehn Jahren dem völlig unbescholtenen Lehrer H. das Leben zu Hölle machen. In der Sitzung vom 25.2.2015 entschied er zurecht, den völlig integren Lehrer aus der Sicherheitshaft zu entlassen. Zur Erinnerung: Lehrer H. sass 20 Tage in Haft, weil die beiden Staatfunktionäre Eva Eichenberger und Lucius Hagmann behauptet hatten, es bestünde Fortsetzungsgefahr. Unterdessen ist der Blog des Lehrers durch eine Intervention des Anwalts der Privatkläger geschlossen worden und Lehrer H. hat keine Möglichkeit mehr, die Bürgerinnen und Bürger über die Fakten zu informieren.
Mit dem Entscheid von Gerichtspräsident Christian Hoenen ist der bösartige Plan von Eva Eichenberger und Lucius Hagemann, den völlig unschuldigen Lehrer mindestens 90 Tage mittels Sicherheitshaft einzusperren, vorerst gescheitert. Offensichtlich bezweckten die beiden mutmasslich kriminellen Staatsfunktionäre Lehrer H. so lange in Sicherheitshaft zu behalten, bis dieser "freiwillig" sämtliche Informationen zur Basler Behörden-Mafia im Internet löscht. Da Lehrer H. aber nur die Zugangsdaten zu seinem eigenen Blog kennt, wäre er noch heute in Sicherheitshaft, wenn Gerichtspräsident Christian Hoenen nicht so mutig entschieden hätte.
Unterdessen hat Lehrer H. bei der Staatsanwaltschaft Basel-Land Strafanzeige gegen Eichenberger und Hagemann erstattet. Die völlig rechtswidrige Anordnung von Sicherheitshaft bezeichnet der Lehrer als Freiheitsberaubung und Nötigung. Auch hat der Lehrer gegen die beiden Staatsfunktionäre Strafanzeige wegen Verleumdung erstattet, hatten die beiden doch wider besseren Wissens behauptet, Lehrer H. habe die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht. Mit dieser vorsätzlichen Lüge beweisen Eichenberger und Hagemann, dass es den beiden nicht mehr ums Recht geht, sondern ausschliesslich darum, einen für den Machtfilz gefährlichen Menschen mit allen Mitteln zu eliminieren.
In ihrer Berufungsbegründung schreibt Eva Eichenberger, sie habe den Eindruck, Lehrer H. leide an einer "schweren psychischen Störung i.S.v. Art. 59 Abs. 1 StGB". Offensichtlich hat die umtriebige Staatsanwältin noch nicht bemerkt, dass sie es ist, die Lehrer H. seit Jahren schwer in der Psyche stört: Sämtliche Strafanzeigen gegen die Mitarbeiter des Erziehungsdepartements, die Lehrer H. aus dem Lehrerberuf gemobbt hatten, hatte Eichenberger 2008 in den Boden gestampft. Die falschen Anschuldigungen, welche die ehemalige OS-Rektorin Gaby Jenö gegen Lehrer H. vorgebracht hatte, wurden von Eichenberger vorsätzlich ignoriert. Deshalb hat Lehrer H. gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger auch noch eine Strafanzeige wegen Begünstigung eingereicht.
Dass Eva Eichenberger selber sich schon längst einer psychiatrischen Begutachtung unterziehen sollte, beweist der Umstand, dass die umtriebige Staatsanwältin den Lehrer für einen Zeitungsartikel, den dieser gar nicht geschrieben hat, strafrechtlich verfolgt. Der von Iris Hefets verfasste Text soll sich angeblich nicht politisch korrekt mit dem sog. Holocaust befassen.
In ihrer Berufungsbegründung gibt Eva Eichenberger indirekt zu, dass die "Hausdurchsuchung", der "Polizeigewahrsam", das "Strafverfahren" und das "Urteil" den Lehrer hätten zur "Besinnung" bringen sollen. Offensichtlich soll Lehrer H. mit diesen Massnahmen gezwungen werden, auf das in der Bundesverfassung festgehaltene Recht auf freie Meinungsäusserung zu verzichten. Auch unter der "Drohung des unbedingten Strafvollzugs" wird Lehrer H. aber weiterhin für seine Grundrechte kämpfen. Es ist zu hoffen, dass lic. iur. Christian Hoenen nicht der einzige Richter am Basler Appellationsgericht ist, der dem systematischen Rechtsmissbrauch von Staatsanwältin Eva Eichenberger endlich Einhalt gebietet.
Für Beamte und Behörden gilt das Schweizerische Strafgesetzbuch nicht. Die Behörden-Mafia kann tun und lassen, was sie will, ohne strafrechtlich belangt zu werden. Dieser Blog deckt auf, wie das kriminelle staatliche Terror-System im Kanton Basel-Stadt und in der Schweiz funktioniert.
Montag, 28. September 2015
Dienstag, 18. August 2015
Dr. Felix Bänziger - ausserordentlicher Staatsanwalt aus St. Gallen
Mit Beschluss vom 5. Mai 2015 ist Dr. Felix Bänziger aus St. Gallen vom Regierungsrat des Kanton Basel-Stadt zum ausserordentlichen Staatsanwalt ernannt worden. Er muss die Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauch gegen Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann und Staatsanwältin Eva Eichenberger behandeln. Zur Erinnerung: Eva Eichenberger sah in sämtlichen Vergehen der diversen Staatsfunktionäre, die Lehrer H. aus dem Schuldienst gemobbt hatten, keinerlei Straftatbestände. Als es aber darum ging, Lehrer H. wegen seiner Meinungsäusserungsfreiheit strafrechtlich zu verfolgen, sah die Staatsanwältin plötzlich überall Straftatbestände. In ihrem Verfolgungswahn behauptete sie sogar, Lehrer H. habe sie zu Hause aufgesucht. Mit dieser vorsätzlichen Lüge wider besseren Wissens, scheut Eva Eichenberger nicht davor zurück, Lehrer H. vorsätzlich zu verleumden.
Eigentlich hätte Eichenberger schon lange in den Ausstand treten müssen, weil sie in der Sache ein persönliches Interesse hat. Lehrer H. kann nämlich nachweisen, dass sämtliche Staatsfunktionäre, die Lehrer H. aus dem Schuldienst gemobbt hatten, von Staatsanwältin Eva Eichenberger vorsätzlich begünstigt wurden.
Ob der angeblich unbefangene Dr. Felix Bänziger im Mobbing-Fall Lehrer H. wirklich unbefangen agiert, können wir uns schwer vorstellen. Im Doppelmord an zwei jungen Mädchen machte er einen extrem schlechten Eindruck, als er 1983 in der Fernsehsendung Aktenzeichen XY ungelöst einen Stützstrumpf in die Kamera hielt und die Zuschauer glauben machen wollte, dieser könnte etwas mit dem Täter zu tun haben. Der Architekt Alex Brunner bringt es in seinem Traktat "Behördliche Willkür und Verbrechen" auf den Punkt. Wörtlich schreibt er auf Seite 13:
"Der damalige Chef des Kriminalpolizei St Gallen, Felix Bänziger fand es ebenso wenig für angebracht, diese Verdachtsperson zu befragen oder gar mittels härteren Massnahmen vorzugehen, wie sie bei Unschuldigen im gleichen Fall angewandt wurden, obschon jedoch keine oder nur vage Verdachtsmomente bestanden hatten. Vielmehr sprechen alle bekannten Fakten dafür, dass die tatsächliche Verdachtsperson mit allen Mitteln begünstigt wurde, so dass sie nach 20 Jahren rechtlich frei ist."
Auch im Fall der Ausserrhoder Kantonalbank agierte Felix Bänziger eher unglücklich. Alex Brunner schreibt in seinem Traktat auf Seite 11:
"In strafrechtlicher Hinsicht wurde wohl eine Strafuntersuchung an die Hand genommen, doch der damalige Staatsanwalt des Kantons Ausserrhoden, Felix Bänziger hatte kein Interesse an der Aufklärung der Strafdelikte, obschon er umfassende Kenntnisse über die Vorgänge hatte, weshalb das Verfahren versandete. Ebenfalls wurden die Morde und Mordversuche, die im Zusammenhang mit der Ausserrhoder Kantonalbank begangen wurden, ebenso wenig aufgeklärt."
Auch in den Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Lockerbie-Attentat war Felix Bänziger offensichtlich befangen. Bänziger hatte nämlich vor rund 15 Jahren als interimistischer Leiter der Bundesanwaltschaft (BA) mit dem Lockerbie-Verfahren zu tun, wie das Bundesstrafgericht in Bellinzona festgestellt hat. Das schreibt die NZZ am Sonntag. Damit gebe die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts einem Zürcher Händler Recht, der Bänzigers Nichtanhandnahme-Verfügung angefochten hatte. Der Sprecher der Bundesanwaltschaft, André Marty, bestätigte am Sonntag gegenüber der Nachrichtenagentur sda den Beschluss des Bundesstrafgerichts. Beim Bombenanschlag auf eine Pan-Am-Maschine über der schottischen Stadt Lockerbie kamen im Dezember 1988 270 Menschen ums Leben. Ein schottisches Gericht verurteilte deswegen 2001 einen libyschen Geheimdienstoffizier zu einer lebenslangen Haftstrafe. Die Schaltuhr, die zum Zünden der Lockerbie-Bombe benutzt worden war, soll vom Zürcher Händler geliefert worden sein. In den Ermittlungen traten jedoch Widersprüche auf, die diesen entlasten könnten. Der Verdächtige sagte dazu, ein Schweizer Bundespolizist habe damals unrechtmässig den Prototypen seiner Schaltuhr beschafft und in den Gerichtsprozess in Schottland eingebracht. Dort sei dieser fälschlicherweise als verwendeter Zeitschalter dargestellt worden. Ein Gutachten habe später gezeigt, dass der Zünder manipuliert worden sei, schreibt die NZZ am Sonntag. Daraufhin erstattete der Händler Anzeige gegen den Beamten. Da die Bundespolizei früher in der Bundesanwaltschaft (BA) eingegliedert war, ersuchte die BA bei der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) um die Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwaltes. Dies, um den Anschein von Befangenheit zu vermeiden. Doch diese Massnahme erwies sich als ungenügend: Bei der standardmässigen Befragung versäumte es Bänziger offensichtlich zu erwähnen, dass er mit dem Fall bereits einmal zu tun gehabt hatte. Er habe sich nicht mehr daran erinnern können, begründete er laut NZZ am Sonntag vor dem Bundesstrafgericht. Bänziger hatte es abgelehnt, gegen den ehemaligen Bundespolizisten eine Strafuntersuchung einzuleiten. Alle möglichen Taten seien im Jahr 2010 verjährt, befand er im November letzten Jahres. Der gegen Libyen geführte Prozess fand im Jahr 2000 statt. Bis ins Jahr 2002 galt für Verbrechen eine Verjährungsfrist von zehn Jahren. Der Anwalt des Händlers widersprach dieser Auslegung und legte Rekurs ein. Dabei wurde die Befangenheit des Bundesanwalts festgestellt. Mit dem Beschluss aus Bellinzona, dem Rekurs des Händlers stattzugeben, muss die Aufsichtsbehörde der BA nun einen neuen ausserordentlichen Staatsanwalt suchen, welcher die Anzeige erneut prüft.
Jetzt befasst sich Felix Bänziger mit dem Mobbing-Fall Lehrer H., der in den offiziellen Medien ziemlich einseitig dargestellt wurde. Es ist zu hoffen, dass Bänziger dieses Mal die Fakten nicht vertuscht, sondern eine Anklage gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger und Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann einreicht. Allerdings wurde Lehrer H. von Bänziger bisher nur als Beschuldigter vernommen. Die beiden Staatsfunktionäre Eichenberger und Hagemann hatten den Lehrer mit 6 neuen Strafanzeigen eingedeckt, nachdem dieser die beiden bei der Baselbieter Staatsanwaltschaft wegen Amtsmissbrauch angezeigt hatte.
Eigentlich hätte Eichenberger schon lange in den Ausstand treten müssen, weil sie in der Sache ein persönliches Interesse hat. Lehrer H. kann nämlich nachweisen, dass sämtliche Staatsfunktionäre, die Lehrer H. aus dem Schuldienst gemobbt hatten, von Staatsanwältin Eva Eichenberger vorsätzlich begünstigt wurden.
Ob der angeblich unbefangene Dr. Felix Bänziger im Mobbing-Fall Lehrer H. wirklich unbefangen agiert, können wir uns schwer vorstellen. Im Doppelmord an zwei jungen Mädchen machte er einen extrem schlechten Eindruck, als er 1983 in der Fernsehsendung Aktenzeichen XY ungelöst einen Stützstrumpf in die Kamera hielt und die Zuschauer glauben machen wollte, dieser könnte etwas mit dem Täter zu tun haben. Der Architekt Alex Brunner bringt es in seinem Traktat "Behördliche Willkür und Verbrechen" auf den Punkt. Wörtlich schreibt er auf Seite 13:
"Der damalige Chef des Kriminalpolizei St Gallen, Felix Bänziger fand es ebenso wenig für angebracht, diese Verdachtsperson zu befragen oder gar mittels härteren Massnahmen vorzugehen, wie sie bei Unschuldigen im gleichen Fall angewandt wurden, obschon jedoch keine oder nur vage Verdachtsmomente bestanden hatten. Vielmehr sprechen alle bekannten Fakten dafür, dass die tatsächliche Verdachtsperson mit allen Mitteln begünstigt wurde, so dass sie nach 20 Jahren rechtlich frei ist."
Auch im Fall der Ausserrhoder Kantonalbank agierte Felix Bänziger eher unglücklich. Alex Brunner schreibt in seinem Traktat auf Seite 11:
"In strafrechtlicher Hinsicht wurde wohl eine Strafuntersuchung an die Hand genommen, doch der damalige Staatsanwalt des Kantons Ausserrhoden, Felix Bänziger hatte kein Interesse an der Aufklärung der Strafdelikte, obschon er umfassende Kenntnisse über die Vorgänge hatte, weshalb das Verfahren versandete. Ebenfalls wurden die Morde und Mordversuche, die im Zusammenhang mit der Ausserrhoder Kantonalbank begangen wurden, ebenso wenig aufgeklärt."
Auch in den Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Lockerbie-Attentat war Felix Bänziger offensichtlich befangen. Bänziger hatte nämlich vor rund 15 Jahren als interimistischer Leiter der Bundesanwaltschaft (BA) mit dem Lockerbie-Verfahren zu tun, wie das Bundesstrafgericht in Bellinzona festgestellt hat. Das schreibt die NZZ am Sonntag. Damit gebe die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts einem Zürcher Händler Recht, der Bänzigers Nichtanhandnahme-Verfügung angefochten hatte. Der Sprecher der Bundesanwaltschaft, André Marty, bestätigte am Sonntag gegenüber der Nachrichtenagentur sda den Beschluss des Bundesstrafgerichts. Beim Bombenanschlag auf eine Pan-Am-Maschine über der schottischen Stadt Lockerbie kamen im Dezember 1988 270 Menschen ums Leben. Ein schottisches Gericht verurteilte deswegen 2001 einen libyschen Geheimdienstoffizier zu einer lebenslangen Haftstrafe. Die Schaltuhr, die zum Zünden der Lockerbie-Bombe benutzt worden war, soll vom Zürcher Händler geliefert worden sein. In den Ermittlungen traten jedoch Widersprüche auf, die diesen entlasten könnten. Der Verdächtige sagte dazu, ein Schweizer Bundespolizist habe damals unrechtmässig den Prototypen seiner Schaltuhr beschafft und in den Gerichtsprozess in Schottland eingebracht. Dort sei dieser fälschlicherweise als verwendeter Zeitschalter dargestellt worden. Ein Gutachten habe später gezeigt, dass der Zünder manipuliert worden sei, schreibt die NZZ am Sonntag. Daraufhin erstattete der Händler Anzeige gegen den Beamten. Da die Bundespolizei früher in der Bundesanwaltschaft (BA) eingegliedert war, ersuchte die BA bei der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) um die Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwaltes. Dies, um den Anschein von Befangenheit zu vermeiden. Doch diese Massnahme erwies sich als ungenügend: Bei der standardmässigen Befragung versäumte es Bänziger offensichtlich zu erwähnen, dass er mit dem Fall bereits einmal zu tun gehabt hatte. Er habe sich nicht mehr daran erinnern können, begründete er laut NZZ am Sonntag vor dem Bundesstrafgericht. Bänziger hatte es abgelehnt, gegen den ehemaligen Bundespolizisten eine Strafuntersuchung einzuleiten. Alle möglichen Taten seien im Jahr 2010 verjährt, befand er im November letzten Jahres. Der gegen Libyen geführte Prozess fand im Jahr 2000 statt. Bis ins Jahr 2002 galt für Verbrechen eine Verjährungsfrist von zehn Jahren. Der Anwalt des Händlers widersprach dieser Auslegung und legte Rekurs ein. Dabei wurde die Befangenheit des Bundesanwalts festgestellt. Mit dem Beschluss aus Bellinzona, dem Rekurs des Händlers stattzugeben, muss die Aufsichtsbehörde der BA nun einen neuen ausserordentlichen Staatsanwalt suchen, welcher die Anzeige erneut prüft.
Jetzt befasst sich Felix Bänziger mit dem Mobbing-Fall Lehrer H., der in den offiziellen Medien ziemlich einseitig dargestellt wurde. Es ist zu hoffen, dass Bänziger dieses Mal die Fakten nicht vertuscht, sondern eine Anklage gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger und Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann einreicht. Allerdings wurde Lehrer H. von Bänziger bisher nur als Beschuldigter vernommen. Die beiden Staatsfunktionäre Eichenberger und Hagemann hatten den Lehrer mit 6 neuen Strafanzeigen eingedeckt, nachdem dieser die beiden bei der Baselbieter Staatsanwaltschaft wegen Amtsmissbrauch angezeigt hatte.
Freitag, 31. Juli 2015
Dr. Felix Bänziger - Ausserordentlicher Staatsanwalt aus St. Gallen
Weil Staatsanwältin Eva Eichenberger und Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann den völlig unschuldigen Lehrer H. wegen angeblicher Verleumdung zu 2 Jahren unbedingter Haft verurteilt haben, hat der Lehrer eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gegen die beiden Basler Staatsfunktionäre eingereicht. Um den Anschein zu erwecken, dass die von Lehrer H. vorgebrachten Fakten endlich unbefangen untersucht werden, hat der Basler Gesamtregierungsrat den pensionierten Juristen Dr. Felix Bänziger aus St. Gallen zum ausserordentlichen Staatsanwalt ernannt. Dieser soll nun abklären, ob Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann ihr Amt missbraucht haben. Die Fakten sind klar. Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann hatten beide behauptet, Lehrer H. habe Eichenberger zu Hause aufgesucht. Mit dieser arglistigen Lüge versuchten die beiden Staatsfunktionäre den beliebten Lehrer als einen potenziell gefährlichen Gewalttäter darzustellen, der laut Hagemann sogar zu einem "Kapitalverbrechen" fähig sei. Dr. Felix Bänziger kennt sich mit Kapitalverbrechen aus. Er hatte seinerzeit die sog. Kristallhöhlenmorde aufzuklären. Die ungeklärte Tötung von zwei Mädchen setzte Bänziger angeblich besonders zu. Wörtlich sagte er in einem Interview:
"Mich plagte grundlos ein schlechtes Gewissen. Ich fühlte mich etwa so schuldig wie ein Autofahrer, dem ein Kind vor den Wagen gerannt ist und der beim besten Willen nicht ausweichen konnte."
Ob bei den Untersuchungen zu den beiden Morden alles korrekt abgelaufen ist, wissen wir nicht. Es gibt Stimmen, die behaupten, der Täter sei wegen unsorgfältigen Ermittlungen nie gefasst worden. Es ist zu hoffen, dass Dr. Felix Bänziger im Mobbingfall Lehrer H. besonders sorgfältig hinschaut. Vielleicht kann Dr. Felix Bänziger seinen Ruhestand ohne schlechtes Gewissen geniessen, wenn er die in diesem Blog erwähnten Staatsfunktionäre wegen Amtsmissbrauch, Verleumdung und Begünstigung endlich zur Rechenschaft zieht.
"Mich plagte grundlos ein schlechtes Gewissen. Ich fühlte mich etwa so schuldig wie ein Autofahrer, dem ein Kind vor den Wagen gerannt ist und der beim besten Willen nicht ausweichen konnte."
Ob bei den Untersuchungen zu den beiden Morden alles korrekt abgelaufen ist, wissen wir nicht. Es gibt Stimmen, die behaupten, der Täter sei wegen unsorgfältigen Ermittlungen nie gefasst worden. Es ist zu hoffen, dass Dr. Felix Bänziger im Mobbingfall Lehrer H. besonders sorgfältig hinschaut. Vielleicht kann Dr. Felix Bänziger seinen Ruhestand ohne schlechtes Gewissen geniessen, wenn er die in diesem Blog erwähnten Staatsfunktionäre wegen Amtsmissbrauch, Verleumdung und Begünstigung endlich zur Rechenschaft zieht.
Mittwoch, 1. Juli 2015
Dr. Lucius Hagemann - Strafgerichtspräsident Basel-Stadt
Dr. Lucius Hagemann gehört zu den Basler Strafgerichtspräsidenten, die es offensichtlich nicht nötig haben, sich an die geltende Strafprozessordnung zu halten. Wer das Verhandlungsprotokoll im Fall Lehrer H. aufmerksam durchliest, kommt ins Staunen: Nicht ein einziges Mal befragte der Richter den völlig unschuldigen Lehrer H. zur über 350-seitigen Anklageschrift. Sämtliche Zeugen und Entlastungsbeweise wurden abgelehnt, ein eigentliches Beweisverfahren fand überhaupt nicht statt und sogar das Plädoyer von Lehrer H. wurde massiv unterbrochen und abgewürgt. Dr. Lucius Hagemann ist sich auch nicht zu schade, vorsätzlich zu lügen. In seinem Schreiben an das Bundesgericht behauptet er wider besseren Wissens, Lehrer H. habe Staatsanwältin Eva Eichenberger zu Hause aufgesucht. Mit dieser dreisten Lüge versucht Dr. Lucius Hagemann den völlig integren Lehrer einmal mehr zu einem potenziellen Gewalttäter abzustempeln. Um Lehrer H. möglichst lange in Sicherheitshaft zu behalten, behauptete der Richter, Lehrer H. sei zu einem "Kapitalverbrechen" fähig. In Tat und Wahrheit hält der Lehrer den seit bald 10 Jahren andauernden Behördenterror ohne jegliche Aggression vorbildlich aus. Um dem bisher völlig unbescholtenen Lehrer möglichst umfassend das Leben zu zerstören, verurteilte Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann den Lehrer zu 2 Jahren unbedingter Haft. Wörtlich schreibt der Richter:
"Wenn Lehrer H. seine Gegner beispielsweise als kriminell, korrupt, menschenverachtend, pervers oder totalitär bezeichnet, so hat dies mit einer bloss beruflichen Herabsetzung nichts mehr zu tun."
Wir von Anonymous sehen das natürlich anders. Staatsfunktionäre und Juristen, die einen völlig integren Menschen vorsätzlich und planmässig als potenziellen Gewalttäter verleumden, um diesem zu kündigen, sind aus unserer Sicht kriminell, korrupt, menschenverachtend, pervers und totalitär. Es ist zu hoffen, dass das Appellationsgericht Basel-Stadt dem staatlichen Terror gegen Lehrer H. endlich ein Ende bereitet.
Donnerstag, 25. Juni 2015
Die Privatkläger
Neben dem Leiter des Basler Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann sind auch noch andere zahlreiche Privatkläger daran interessiert, Lehrer H. wegen angeblicher Verleumdung hinter Gitter zu bringen. An dieser Stelle sei einmal mehr erwähnt, dass Lehrer H. nie jemanden verleumdet hat, sondern ausschliesslich nur die Fakten ins Internet gestellt hat. Obwohl dies auch die Privatkläger ganz genau wissen, haben diese bis auf den heutigen Tag ihre Privatklagen nicht zurückgezogen. Aus diesem Grund sollen an dieser Stelle die einzelnen Privatkläger kurz porträtiert werden.
Dr. Christoph Eymann, Privatkläger 1, hat es bis auf den heutigen Tag versäumt, Lehrer H. zu einem Gespräch einzuladen. Er hat sich 2006 persönlich darum bemüht, die Basler Gesundheitsdienste auf den Lehrer zu hetzen, obwohl dieser völlig gesund ist. In einen Interview mit der BaZ verleumdete der Leiter des Basler Erziehungsdepartements den Lehrer als Stalker.
Lic. iur. Barbara Pfister, Privatklägerin 2, war die Anwältin der ehemaligen OS-Rektorin Gaby Jenö. Um ihre Mandantin zu verteidigen, verdrehte die Juristin vorsätzlich die Wahrheit.
Lic. iur. Regula Steinemann, Privatklägerin 3, war die Nachfolgerin von Barbara Pfister. Sie liess Lehrer H. betreiben, obwohl sie wusste, dass das mit Gerechtigkeit nichts zu tun hatte.
Gabriele Jenö, Privatklägerin 4, hat die Hetze gegen Lehrer H. in erster Linie zu verantworten. Sie behauptete, Lehrer H. habe Selbstmorddrohungen und Drohungen gegen ihre Person geäussert. Mit diesen Lügen bereitete sie dem Lehrer den Albtraum seines Lebens.
Thomas Baerlocher, Privatkläger 5, schrieb an die Vormundschaftsbehörde Münchenstein eine sog. Gefährdungsmeldung, in welcher er den Lehrer als selbst- und fremdgefährlich bezeichnete.
Dr. Peter Gutzwiller, Privatkläger 6, war der erste, der dem Lehrer mögliches aggressives Verhalten unterstellte. Dank seinem Schreiben konnten die oben aufgeführten Privatkläger mit Lehrer H. ihre Spielchen treiben.
Dr. Beat Voser, Privatkläger 7, setzte alles daran, dem Lehrer sog. Schmähmails unterzujubeln. Unter seiner Leitung fand ohne richterliche Genehmigung eine grossangelegte Hausdurchsuchung bei Lehrer H. statt. Ohne Anfangsverdacht weitete der Leiter des Basler Kriminalkommissariats die Strafverfahren gegen Lehrer H. auf Pornographie und Rassendiskriminierung aus.
Dr. Marc Meier, Privatkläger 8, unternahm alles, um Lehrer H. mittels Fürsorgerischem Freiheitsentzug in die Psychiatrie zu verfrachten.
Hans Georg Signer, Privatkläger 9, führte diverse Gespräche mit Lehrer H., um diesen davon zu überzeugen, dass dieser krank sei und sich krankschreiben lassen solle.
Dr. Markus Spieler, Privatkläger 10, behauptete Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun identifiziert. Mit dieser vorsätzlichen Lüge, wollte er den Lehrer in die Psychiatrie einweisen lassen.
Denise Haberthür, Privatklägerin 11, behauptete, die Schülerinnen und Schüler hätten Angst vor Lehrer H., obwohl sie als Schulhausleiterin nie eine Lektion von Lehrer H. besucht hatte.
Benjamin Liebherr, Privatkläger 12, behauptete, er habe sich nicht mehr getraut alleine ins Schulhaus zu gehen, weil er sich vor Lehrer H. gefürchtet habe. Auch dieser Schulhausleiter hat nie eine Lektion des Lehrers besucht.
Marianna Arquint, Privatklägerin 13, behauptete, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun verglichen. Diese Lüge gelangte an die OS-Rektorin Gaby Jenö, die anschliessend eine Strafanzeige wegen Drohung gegen Beamte und Behörden gegen Lehrer H. einreichte. Auch diese Schulhausleiterin hat nie eine Lektion des Lehrers besucht.
Lic. iur Eva Eichenberger ist nicht Privatklägerin, sondern Staatsanwältin. Sie hatte sämtliche Strafanzeigen gegen die oben angeführte Mobbing-Crew eingestellt und Lehrer H. zum Querulanten gestempelt. Sie behauptet, Lehrer H. habe sie zu Hause aufgesucht. Mit dieser vorsätzlichen Lüge will sie den Lehrer ebenfalls als potenziellen Gewalttäter verleumden. Ihre einseitigen Ermittlungen können nur noch als kriminell bezeichnet werden. Weil sie die oben aufgeführten Privatkläger alle vorsätzlich begünstigt hat, ist sie daran interessiert, Lehrer H. für 2,5 Jahre in den Knast zu bringen. Sie hat beim Appellationsgericht Basel-Stadt den Antrag gestellt, Lehrer H. zum 4. Mal psychiatrisch begutachten zu lassen.
Dr. Christoph Eymann, Privatkläger 1, hat es bis auf den heutigen Tag versäumt, Lehrer H. zu einem Gespräch einzuladen. Er hat sich 2006 persönlich darum bemüht, die Basler Gesundheitsdienste auf den Lehrer zu hetzen, obwohl dieser völlig gesund ist. In einen Interview mit der BaZ verleumdete der Leiter des Basler Erziehungsdepartements den Lehrer als Stalker.
Lic. iur. Barbara Pfister, Privatklägerin 2, war die Anwältin der ehemaligen OS-Rektorin Gaby Jenö. Um ihre Mandantin zu verteidigen, verdrehte die Juristin vorsätzlich die Wahrheit.
Lic. iur. Regula Steinemann, Privatklägerin 3, war die Nachfolgerin von Barbara Pfister. Sie liess Lehrer H. betreiben, obwohl sie wusste, dass das mit Gerechtigkeit nichts zu tun hatte.
Gabriele Jenö, Privatklägerin 4, hat die Hetze gegen Lehrer H. in erster Linie zu verantworten. Sie behauptete, Lehrer H. habe Selbstmorddrohungen und Drohungen gegen ihre Person geäussert. Mit diesen Lügen bereitete sie dem Lehrer den Albtraum seines Lebens.
Thomas Baerlocher, Privatkläger 5, schrieb an die Vormundschaftsbehörde Münchenstein eine sog. Gefährdungsmeldung, in welcher er den Lehrer als selbst- und fremdgefährlich bezeichnete.
Dr. Peter Gutzwiller, Privatkläger 6, war der erste, der dem Lehrer mögliches aggressives Verhalten unterstellte. Dank seinem Schreiben konnten die oben aufgeführten Privatkläger mit Lehrer H. ihre Spielchen treiben.
Dr. Beat Voser, Privatkläger 7, setzte alles daran, dem Lehrer sog. Schmähmails unterzujubeln. Unter seiner Leitung fand ohne richterliche Genehmigung eine grossangelegte Hausdurchsuchung bei Lehrer H. statt. Ohne Anfangsverdacht weitete der Leiter des Basler Kriminalkommissariats die Strafverfahren gegen Lehrer H. auf Pornographie und Rassendiskriminierung aus.
Dr. Marc Meier, Privatkläger 8, unternahm alles, um Lehrer H. mittels Fürsorgerischem Freiheitsentzug in die Psychiatrie zu verfrachten.
Hans Georg Signer, Privatkläger 9, führte diverse Gespräche mit Lehrer H., um diesen davon zu überzeugen, dass dieser krank sei und sich krankschreiben lassen solle.
Dr. Markus Spieler, Privatkläger 10, behauptete Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun identifiziert. Mit dieser vorsätzlichen Lüge, wollte er den Lehrer in die Psychiatrie einweisen lassen.
Denise Haberthür, Privatklägerin 11, behauptete, die Schülerinnen und Schüler hätten Angst vor Lehrer H., obwohl sie als Schulhausleiterin nie eine Lektion von Lehrer H. besucht hatte.
Benjamin Liebherr, Privatkläger 12, behauptete, er habe sich nicht mehr getraut alleine ins Schulhaus zu gehen, weil er sich vor Lehrer H. gefürchtet habe. Auch dieser Schulhausleiter hat nie eine Lektion des Lehrers besucht.
Marianna Arquint, Privatklägerin 13, behauptete, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun verglichen. Diese Lüge gelangte an die OS-Rektorin Gaby Jenö, die anschliessend eine Strafanzeige wegen Drohung gegen Beamte und Behörden gegen Lehrer H. einreichte. Auch diese Schulhausleiterin hat nie eine Lektion des Lehrers besucht.
Lic. iur Eva Eichenberger ist nicht Privatklägerin, sondern Staatsanwältin. Sie hatte sämtliche Strafanzeigen gegen die oben angeführte Mobbing-Crew eingestellt und Lehrer H. zum Querulanten gestempelt. Sie behauptet, Lehrer H. habe sie zu Hause aufgesucht. Mit dieser vorsätzlichen Lüge will sie den Lehrer ebenfalls als potenziellen Gewalttäter verleumden. Ihre einseitigen Ermittlungen können nur noch als kriminell bezeichnet werden. Weil sie die oben aufgeführten Privatkläger alle vorsätzlich begünstigt hat, ist sie daran interessiert, Lehrer H. für 2,5 Jahre in den Knast zu bringen. Sie hat beim Appellationsgericht Basel-Stadt den Antrag gestellt, Lehrer H. zum 4. Mal psychiatrisch begutachten zu lassen.
Samstag, 30. Mai 2015
Markus Mattle - Vizepräsident Kantonsgericht Basel-Landschaft
Wer unseren Blog regelmässig verfolgt, stellt fest, dass in unserem Land staatliche Willkür an der Tagesordnung ist. Auch der neuste Entscheid von Richter Markus Mattle ist nur schwer nachvollziehbar.
Im Februar 2015 wurde Lehrer H. ein zweites Mal von der Sondereinheit Barrakuda heimgesucht, weil er sich angeblich auf der Flucht vor der ihm drohenden Haft befunden haben soll. Dass Lehrer H. flüchten wolle, setzten die beiden Basler Staatsfunktionäre Staatsanwältin Eva Eichenberger und Gerichtspräsident Dr. Luzius Hagemann in die Welt. In Wirklichkeit sass Lehrer H. zu Hause vor dem Fernseher und wollte die Berichterstattung über seinen Fall auf dem lokalen TV-Sender mitverfolgen. Genau in dem Moment, als der Bericht gesendet wurde, rammte die Sondereinheit Barrakuda die Haustür von Lehrer H. auf und bedrohte den völlig überraschten Lehrer mit einem geladenen Maschinengewehr. Drei Elitepolizisten in Kampfmontur stürzten sich auf den verdutzten Lehrer, zwangen diesen mit brutaler Gewalt in die Bauchlage, rissen dessen Arme nach hinten und fesselten den völlig unschuldigen Lehrer mit Handschellen. Obwohl Lehrer H. keinerlei Gegenwehr zeigte, stülpten die Polizisten dem Lehrer noch eine Maske über das Gesicht, so dass er visuell nicht mehr mitbekam, was die Polizisten in seinem Haus so alles anstellten.
Verantwortlich für das völlig unverhältnismässige Prozedere war Einsatzleiter Christian Schmid, der anschliessend die Videokamera und das Diktiergerät des Lehrers beschlagnahmte. Mit diesen beiden Geräten hatte der Lehrer versucht, den Polizeiüberfall zu dokumentieren. Christian Schmid behauptete, die Aufnahmen seien widerrechtlich gemacht worden. Da Lehrer H. schliesslich 20 Tage rechtswidrig im Basler Untersuchungsgefängnis sass, konnte er sich nicht um seine beiden Geräte kümmern. Gerichtspräsident Mattle meint dazu:
Soweit der Beschwerdeführer des Weiteren vorbringt, dass bereits die polizeiliche Sicherstellung der Geräte unrechtmässig erfolgt sei, kann ihm ebenfalls nicht gefolgt werden; dies obschon deshalb, weil es der Beschwerdeführer versäumt hat, sich innert angesetzter Frist bei der zuständigen Beschwerdeinstanz gegen die genannte Sicherstellungsverfügung zur Wehr zu setzen."
In Tat und Wahrheit hatte Christian Schmid die beiden Geräte ohne Sicherstellungsverfügung rechtswidrig entwendet. Nach seiner Haftentlassung telefonierte Lehrer H. umgehend mit Christian Schmid und forderte seine beiden Aufnahmegeräte unverzüglich wieder zurück. Dieser behauptete, dass sich diese bei der Staatsanwaltschaft befänden und er ein gutes Wort für Lehrer H. einlegen wolle. Weitere Wochen vergingen und die beiden Geräte blieben weiterhin verschollen. Erst als sich Lehrer H. bei der Staatsanwaltschaft Basel-Land erkundigte, wo die beiden Geräte geblieben seien und die zuständige Staatsanwältin Del Giudice noch nie von diesen Geräten gehört hatte, wurde dem Lehrer klar, dass er von Christian Schmid vorsätzlich belogen wurde. Immerhin beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft dann die beiden Geräte umgehend. Als Gegenreaktion wurde Lehrer H. von Christian Schmid mit Strafanzeigen eingedeckt. Einige Monate nach dem Überfall der Sondereinheit Barrakuda wollte sich Einsatzleiter Christian Schmid dann plötzlich erinnern, dass Lehrer H. ihn sogar als "Idioten" beschimpft habe. Interessanterweise kann sich Lehrer H. aber nicht daran erinnern. Wenn er dies getan hätte, müsste dies auf der Videokamera und dem Diktiergerät festgehalten sein. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hatte unterdessen 3 Monate Zeit, sich die Aufnahme zu Gemüte zu führen und dem Lehrer die beiden Geräte zu retournieren, was bis auf den heutigen Tag nicht der Fall ist. Gerichtspräsident Mattle meint dazu:
"Dessen ungeachtet werden die Untersuchungsbehörden angehalten, die Auswertung des Beschlagnahmegutes zeitnah vorzunehmen, die sich auf den Geräten befindlichen Video- und Ton-Dateien auf einen externen Rechner zu extrahieren und die inkriminierten Aufnahmen auf den Geräten selbst zu löschen. Nach Abschluss dieser Verfahrenshandlungen muss die Videokamera und das Diktiergerät zufolge des Verhältnismässigkeitsprinzips sodann dem Beschuldigten wieder zurückgegeben werden."
Mit diesem Entscheid dürfte auch der Vizepräsident des Kantonsgerichts Basel-Landschaft Markus Mattle sein Amt missbraucht haben. Offensichtlich hat auch dieser Gerichtspräsident Angst, dass Lehrer H. seine brisanten Aufnahmen im Internet veröffentlicht. Laut der schweizerischen Bundesverfassung existiert in der Schweiz keine Zensur. Offensichtlich sieht Gerichtspräsident Markus Mattle dies anders. Für sein Urteil verlangt der Richter von Lehrer H. Fr. 400.-- Spruchgebühr und eine Pauschale von Fr. 50.--. Damit hat Richter Markus Mattle seinen Ehrenplatz auf unserem Blog redlich verdient.
Im Februar 2015 wurde Lehrer H. ein zweites Mal von der Sondereinheit Barrakuda heimgesucht, weil er sich angeblich auf der Flucht vor der ihm drohenden Haft befunden haben soll. Dass Lehrer H. flüchten wolle, setzten die beiden Basler Staatsfunktionäre Staatsanwältin Eva Eichenberger und Gerichtspräsident Dr. Luzius Hagemann in die Welt. In Wirklichkeit sass Lehrer H. zu Hause vor dem Fernseher und wollte die Berichterstattung über seinen Fall auf dem lokalen TV-Sender mitverfolgen. Genau in dem Moment, als der Bericht gesendet wurde, rammte die Sondereinheit Barrakuda die Haustür von Lehrer H. auf und bedrohte den völlig überraschten Lehrer mit einem geladenen Maschinengewehr. Drei Elitepolizisten in Kampfmontur stürzten sich auf den verdutzten Lehrer, zwangen diesen mit brutaler Gewalt in die Bauchlage, rissen dessen Arme nach hinten und fesselten den völlig unschuldigen Lehrer mit Handschellen. Obwohl Lehrer H. keinerlei Gegenwehr zeigte, stülpten die Polizisten dem Lehrer noch eine Maske über das Gesicht, so dass er visuell nicht mehr mitbekam, was die Polizisten in seinem Haus so alles anstellten.
Verantwortlich für das völlig unverhältnismässige Prozedere war Einsatzleiter Christian Schmid, der anschliessend die Videokamera und das Diktiergerät des Lehrers beschlagnahmte. Mit diesen beiden Geräten hatte der Lehrer versucht, den Polizeiüberfall zu dokumentieren. Christian Schmid behauptete, die Aufnahmen seien widerrechtlich gemacht worden. Da Lehrer H. schliesslich 20 Tage rechtswidrig im Basler Untersuchungsgefängnis sass, konnte er sich nicht um seine beiden Geräte kümmern. Gerichtspräsident Mattle meint dazu:
Soweit der Beschwerdeführer des Weiteren vorbringt, dass bereits die polizeiliche Sicherstellung der Geräte unrechtmässig erfolgt sei, kann ihm ebenfalls nicht gefolgt werden; dies obschon deshalb, weil es der Beschwerdeführer versäumt hat, sich innert angesetzter Frist bei der zuständigen Beschwerdeinstanz gegen die genannte Sicherstellungsverfügung zur Wehr zu setzen."
In Tat und Wahrheit hatte Christian Schmid die beiden Geräte ohne Sicherstellungsverfügung rechtswidrig entwendet. Nach seiner Haftentlassung telefonierte Lehrer H. umgehend mit Christian Schmid und forderte seine beiden Aufnahmegeräte unverzüglich wieder zurück. Dieser behauptete, dass sich diese bei der Staatsanwaltschaft befänden und er ein gutes Wort für Lehrer H. einlegen wolle. Weitere Wochen vergingen und die beiden Geräte blieben weiterhin verschollen. Erst als sich Lehrer H. bei der Staatsanwaltschaft Basel-Land erkundigte, wo die beiden Geräte geblieben seien und die zuständige Staatsanwältin Del Giudice noch nie von diesen Geräten gehört hatte, wurde dem Lehrer klar, dass er von Christian Schmid vorsätzlich belogen wurde. Immerhin beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft dann die beiden Geräte umgehend. Als Gegenreaktion wurde Lehrer H. von Christian Schmid mit Strafanzeigen eingedeckt. Einige Monate nach dem Überfall der Sondereinheit Barrakuda wollte sich Einsatzleiter Christian Schmid dann plötzlich erinnern, dass Lehrer H. ihn sogar als "Idioten" beschimpft habe. Interessanterweise kann sich Lehrer H. aber nicht daran erinnern. Wenn er dies getan hätte, müsste dies auf der Videokamera und dem Diktiergerät festgehalten sein. Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hatte unterdessen 3 Monate Zeit, sich die Aufnahme zu Gemüte zu führen und dem Lehrer die beiden Geräte zu retournieren, was bis auf den heutigen Tag nicht der Fall ist. Gerichtspräsident Mattle meint dazu:
"Dessen ungeachtet werden die Untersuchungsbehörden angehalten, die Auswertung des Beschlagnahmegutes zeitnah vorzunehmen, die sich auf den Geräten befindlichen Video- und Ton-Dateien auf einen externen Rechner zu extrahieren und die inkriminierten Aufnahmen auf den Geräten selbst zu löschen. Nach Abschluss dieser Verfahrenshandlungen muss die Videokamera und das Diktiergerät zufolge des Verhältnismässigkeitsprinzips sodann dem Beschuldigten wieder zurückgegeben werden."
Mit diesem Entscheid dürfte auch der Vizepräsident des Kantonsgerichts Basel-Landschaft Markus Mattle sein Amt missbraucht haben. Offensichtlich hat auch dieser Gerichtspräsident Angst, dass Lehrer H. seine brisanten Aufnahmen im Internet veröffentlicht. Laut der schweizerischen Bundesverfassung existiert in der Schweiz keine Zensur. Offensichtlich sieht Gerichtspräsident Markus Mattle dies anders. Für sein Urteil verlangt der Richter von Lehrer H. Fr. 400.-- Spruchgebühr und eine Pauschale von Fr. 50.--. Damit hat Richter Markus Mattle seinen Ehrenplatz auf unserem Blog redlich verdient.
Mittwoch, 20. Mai 2015
Die schriftliche Urteilsbegründung
Mehrere Monate brauchte Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann um sein Urteil betreffend Lehrer H. zu begründen. Hagemann ist nach wie vor der festen Überzeugung, Lehrer H. habe zahlreiche Personen aus dem Erziehungsdepartement planmässig und wider besseren Wissens verleumdet. Offensichtlich ist dem Strafgerichtspräsidenten entgangen, dass es dem Lehrer nie darum ging, seine Gegner zu diffamieren, sondern nur deren Verfehlungen öffentlich zu machen. Auch gegen Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann hat Lehrer H. Strafanzeige eingereicht. Er wirft ihm Amtsmissbrauch vor. Es geht aus dem Verhandlungsprotokoll nämlich klar hervor, dass sich Hagemann während der Verhandlung nicht an die Prozessordnung gehalten hatte. Sämtliche Beweise und Zeugen von Lehrer H. wurden entweder abgelehnt oder vorsätzlich ignoriert. Sogar das Plädoyer von Lehrer H. wurde vom Gerichtspräsidenten mutwillig unterbrochen. Immerhin wurde Lehrer H. in den wirren Anklagepunkten "Rassismus" und "Irreführung der Rechtspflege" freigesprochen.
Auch die Tatsache, dass sich Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann erfrechte, vor Bundesgericht zu behaupten, Lehrer H. habe die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht, ist eine luziferische Lüge. Der Richter hat diese Lüge von Staatsanwältin Eva Eichenberger übernommen, die laut Pflichtverteidiger David Schnyder sogar ihren verstorbenen Mann als Zeugen für ihr Lügengebäude missbraucht hatte. Gerne stellen wir hier noch einmal richtig, dass wir keinerlei Interesse daran haben, Beamte und Behörden zu diffamieren. Wir stellen nur die Fakten zusammen und stellen fest, dass die Basler Justiz planmässigen Justiz-Missbrauch an Lehrer H. betreibt.
Wenn Staatsanwälte und Gerichtspräsidenten vorsätzlich lügen, ist der Rechtsstaat in Gefahr. Man braucht nur die Argumentation von Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann näher zu betrachten und stellt fest, mit welch rabulistischer Argumentation aus einer freien Meinungsäusserung eine angeblich planmässige Verleumdung gebastelt wird. Wörtlich schreibt Dr. Lucius Hagemann:
"Wenn der Beschuldigte nämlich bspw. den Privatkläger Dr. Eymann als Kopf eines gegen ihn gerichteten Verschwörungskomplotts bezeichnet, sich Gabrielle Jenö der DDR-Methoden, Sowjet-Methoden, Nazi-Methoden und des Faschismus bedient haben soll und Lehrer H. der Ansicht ist, seine ehemalige Lebensgefährtin Sabrina Niederer-Stöcklin sei von den Ermittlungsbehörden bei ihm "eingeschleust" worden und es stehe in Tat und Wahrheit der ermittelnde Detektiv-Wachtmeister Glauser hinter den Advocatus-Blogs, so müssen die Behauptungen des Beschuldigten als geradezu absurd bezeichnet werden, weshalb sie zwangsläufig wider besseren Wissens erfolgt sein müssen."
Richtig ist: Dr. Christoph Eymann wollte den Lehrer über die Gesundheitsdienste krankschreiben lassen. Gabriele Jenö versuchte mit falschen Anschuldigung den Lehrer zu psychiatrisieren und zu kriminalisieren. Detektiv-Wachtmeister Glauser befragte die ehemalige Freundin von Lehrer H. in einer laut Prozessordnung nicht zulässigen Art und Weise. Staatsanwalt Dr. Beat Voser weitete das Strafverfahren ohne jeglichen Anfangsverdacht auf Pornographie aus.
Wenn Gaby Jenö behauptet, Lehrer H. habe Droh-Mails geschrieben, gleichzeitig aber zugibt, dass sie vom Lehrer nie direkt bedroht worden sei, müsste bei der Staatsanwaltschaft eigentlich die roten Lämpchen leuchten. Leider hat die zuständige Staatsanwältin Eva Eichenberger nie nach den angeblichen Droh-Mails gesucht. Lieber machte sich die Staatsanwältin mit ihrer Lüge, Lehrer H. habe sie zuhause aufgesucht, endgültig unglaubwürdig. Auch wenn sämtliche Behörden bis hinauf zum Bundesgericht mantra-mässig feststellen, dass die Basler Beamten und Behörden rechtmässig handelten, ist es unser Recht, eine andere Meinung zu haben. Weil Lehrer H. an die Existenz des Rechtsstaates glaubte, zeigte er sämtliche Personen an, die ihn aus dem Basler Schulsystem mobbten. Dies als falsche Anschuldigung zu pervertieren, zeigt den wahren Charakter von
Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann und des Basler Justizsystems.
Es ist nicht alles falsch, was Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann in seiner Urteilsbegründung schreibt. Obwohl die Basler Presse das Gegenteil behauptet, stellt Hagemann klar fest, dass Lehrer H. weder für die Schmähmails, noch für den Blog IG-Breitensport, noch für den Advocatus-Blog verantwortlich gemacht werden kann. Interessanterweise hat das Gericht diese Tatsachen aber bisher vorsätzlich nicht kommuniziert. Auch gegen die beiden Journalisten, die etwas Anderes behauptet hatten, hat Lehrer H. Strafanzeige wegen Verleumdung eingereicht.
Gegen den anonymen R. Jauslin, der mit seinen zahlreichen Schmähmails und seinen Blogs IG Breitensport und Advocatus das Verfahren gegen Lehrer H. in Gang gebracht hatte, wird nicht mehr ermittelt. Dass Staatsanwältin Eva Eichenberger und Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser dem Lehrer mittels dem Advocatus-Blog eine Irreführung der Rechtspflege unterjubeln wollten, obwohl die Fakten genau das Gegenteil bewiesen hatten, zeigt, dass dieser Behörde nicht zu trauen ist. Laut Prozessordnung darf die Staatsanwaltschaft nicht einseitig ermitteln. Staatsanwältinnen und Strafgerichtpräsidenten, die sich nicht an die Prozessordnung halten, missbrauchen ihr Amt. Sie sind aus unserer Sicht Kriminelle und haben in einem Justiz-System nichts verloren. Es ist zu hoffen, dass das Basler Appellationsgericht die völlig unverhältnismässige Verurteilung von Lehrer H. wieder rückgängig macht.
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