Freitag, 22. August 2014

Helene Häseli - Gender-Fachfrau

Zur Begründung der Entlassung des politisch unbequemen Lehrers H. benützt Frau lic. iur. Ines Weihrauch, die Juristin des ED, unter anderem ein Schreiben einer Dame, die überhaupt nichts mit dem Lehrer zu tun hat. Helene Häseli, so heisst die angebliche Gender-Expertin, kritisierte in ihrem Schreiben     vom 12.11.04 an die damalige Schulhausleiterin Gaby Jenö ein Musical des Lehrers in einer inakzeptablen und tendenziösen Art und Weise. Beim besagten Stück handelt es sich um eine Satire, die verschiedene Fernseh-Formate wie „Miss Schweiz“, „Wer wird Millionär“, „Wer heiratet den Millionär“ und „Wetten dass?“ auf die Schippe nimmt. Frau Häseli, die kein Kind in an der OS hat, bemüht sich, das Theaterstück des Lehrers aus ihrem radikal-feministischen Blickwinkel konsequent strategisch falsch zu verstehen. Mit gelbem Leuchtstift markiert sie sämtliche Textstellen, die sie als „sexistisch, anzüglich und zum Teil übergriffig“ sehen will. Konsequent übersieht sie dabei, dass das Musical als Parodie auf die Fernsehwirklichkeit konzipiert worden ist. In ihrem radikal-feministischen Eifer schreibt sie:

„Das ganze Stück entspricht in keiner Weise den Rollenbildern, die eine Schule meiner Meinung nach vermitteln müsste.“

Da der Lehrer mit seinem Stück überhaupt nicht den Anspruch hat, Rollenbilder zu vermitteln, sondern diese parodieren will, empfindet dieser die Kritik von Häseli als ärgerliche Provokation. Aus ihrer feministischen Logik heraus versucht sie dem Lehrer sogar „unangemessenes“ Verhalten anzuhängen, was der Lehrer als äusserst beleidigend empfindet. Unter anderem schreibt sie:

Ich habe gedacht, dass heute Prävention (Gewalt, Sexuelle Übergriffe) in der Schule einen festen Platz hat. Wenn ich jedoch dieses Stück lese, dann frage ich mich, welche Fantasien der Lehrer in seine Schauspielerinnen, sprich Schülerinnen hinein projiziert. Wie soll sich ein Kind gegen dies wehren können?“

In Wirklichkeit finden alle Kinder das Stück witzig und freuen sich, es zur Aufführung zu bringen. Es ist für sie eine willkommene Abwechslung, einmal in Männer- und Frauenrollen zu schlüpfen, die sie sonst nur vom Fernsehen her kennen. Natürlich unterstützt die damalige Schulhausleiterin Gaby Jenö die Argumentation von Häseli vollumfänglich und empfiehlt dem Lehrer, das Stück nicht aufzuführen. Sie macht diesen sogar darauf aufmerksam, dass sie das Stück verbieten würde, wenn sie Rektorin wäre. Diese Provokation löst beim Lehrer eine ziemlich grosse Empörung aus. Einmal mehr versucht die Schulhausleiterin Gaby Jenö den Lehrer unter Druck zu setzen. Verärgert informiert dieser die Schulklasse über die neusten Entwicklungen. Auch die Kinder empören sich über die dreiste Einmischung. Natürlich kann der Lehrer diesen arglistigen Angriff auf seine künstlerische Freiheit nicht tolerieren und begibt sich im Internet auf die Suche nach Informationen zu Helene Häseli. Mit Erstaunen stellt er fest, dass Häseli eine professionelle Kommunikationsberaterin ist, die sich auf Gender-Fragen und Kampagnen spezialisiert hat. Auf ihrer Homepage steht unter anderem zu lesen:

Wer seine Interessen durchsetzen will, muss eine Kampagne führen. Dazu gehört eine sorgfältige Strategieentwicklung und eine präzise Umsetzung. Die Kunst des erfolgreichen Campaignings besteht unter anderem in der richtigen Wahl der Mittel je nach Bedürfnis des Auftraggebers und der Sensibilität des Zielpublikums. Wir sind für Sie da, damit Sie ihr Ziel effizient und effektiv erreichen.“

Von da an ist dem Lehrer klar, dass aus dem Hinterhalt mit der grossen Mobbing-Kelle angerichtet worden ist. Natürlich wollen die damalige OS-Rektorin Verena Labhardt und ihre Schulhausleiterin Gaby Jenö die ominöse Helene Häseli nicht kennen, obwohl diese Person in der „Gender-Gemeinde“ wohl bekannt ist. Auch OS-Rektorin Labhardt empfiehlt dem Lehrer, das Stück nicht aufzuführen, was dieser als eine unhaltbare Einmischung in seine Angelegenheiten empfindet. Schliesslich zwingen die beiden OS-Funktionärinnen dem Lehrer einen Elternabend auf, an dem die Eltern entscheiden dürfen, ob das Stück aufgeführt werden soll oder nicht. Natürlich untersagen   Jenö und Labhardt dem Lehrer die Eltern über dessen Recherchen zur Person von Helene Häseli zu informieren. Sogar das Einladungsschreiben zum Elternabend wird von Labhardt persönlich zensuriert. Man will auf keinen Fall den Eindruck erwecken, das Rektorat könnte eine Kampagne gegen den Lehrer gestartet haben. Am Elternabend können die meisten Eltern die Argumente von Jenö und Labhardt nicht nachvollziehen und verstehen auch nicht, weshalb der Elternabend überhaupt einberufen wird. Schliesslich spricht sich die grosse Mehrheit der Eltern für die Aufführung des Musicals aus. Das Musical wird ein grosser Erfolg.

Zwei Jahre nach ihrem missglückten Mobbing-Versuch wird Häseli erneut wieder engagiert. Als Frau M. darf sie sich in einem rufmörderischen BaZ-Artikel einmal mehr tendenziös über den Lehrer auslassen. Die links-feministische Journalistin Barbara Spycher erweckt in ihrem Artikel geschickt den Eindruck, dass Häseli eine Mutter sei, die vom Lehrer am Telefon bedroht worden sei, was natürlich frei erfunden ist. Leider verzichtet der Lehrer auf Anraten seines Anwalts auf eine Strafanzeige wegen Verleumdung gegen Spycher und Häseli.

Dass mit Helene Häseli keine leichtgewichtige Kampagnen-Expertin auf den Lehrer losgelassen wird, zeigt die Tatsache, dass Häseli und ihr Partner Hilti von der SP-Schweiz unter anderem auch den Auftrag erhalten, die Kampagne zur sog. „Kosa-Initiative“ national zu leiten und zu koordinieren. Diese Initiative der SP hat zum Ziel, die Goldreserven der Nationalbank zu Gunsten der AHV zu verkaufen. Zum Glück lehnt das Schweizer Stimmvolk die Initiative aber ab. Der Verkauf der nationalen Goldreserven wäre für die Schweiz eine wirtschaftliche Katastrophe.

Seit neustem versteht sich Helene Häseli auch als Expertin für Rassismus und Antisemitismus. In ihrem neusten Werk „Rassismus erkennen, Rassismus benennen“ hat sie mit zwei anderen Autorinnen aus der links-feministischen Szene ein „Argumentationstraining für Eltern und Erziehende“ gegen Rassismus zusammengestellt, das vollständig auf der amerikanisch-zionistischen „Wahrheit“ aufbaut, die seit 1945 vor allem in Deutschland streng überwacht wird. So schreibt sie z.B.:

„Die Wahnidee einer jüdischen Verschwörung mit dem Ziel der Errichtung einer jüdischen oder vielfach auch „jüdisch-bolschewistischen“ Weltherrschaft war eines der Hauptargumente der Nationalsozialisten um die Vernichtung des jüdischen Volkes zu begründen. Anfangs des 20. Jahrhunderts tauchte eine Schrift mit dem Titel „Die Protokolle der Weisen von Zion“ auf, mit der die jüdische Weltverschwörung „bewiesen“ werden sollte. (...) Nach dem Zweiten Weltkrieg fanden die Protokolle vor allem in der islamischen Welt regen Absatz. Von rechtsextremen Kreisen wird ihr Inhalt heute noch vertreten.“

Leider klammert Häseli in ihrem „Argumentationstraining“ bewusst aus, dass Bush auf Empfehlung seiner zionistischer Berater, den Irak mittels einer Lüge mit Krieg überzogen hat. Die neuste Kriegsrhetorik aus den USA, lässt vermuten, dass als nächstes Russland an der Reihe ist. Der neue „Sündenbock“ heisst jetzt Putin, der angeblich die Ukraine überfallen will.

Das „Argumentationstraining für Eltern und Erziehende“ von Brigitta Gerber, Claudine Gaibrois und Helene Häseli ist ziemlich einseitig ausgefallen. So werden z.B. die Verbrechen der Israelis an den Palästinensern grundsätzlich nicht thematisiert. Auf diese Weise wird ein zionistisch-amerikanisches System reingewaschen, das längst nicht mehr über jeden Zweifel erhaben ist
Der jüdische Historiker Norman G. Finkelstein behandelt dieses Tabu-Thema in seinem brisanten Buch „Antisemitismus als politische Waffe“ schon etwas realistischer:

Israel und viele seiner Fürsprecher, besonders in den USA, benutzen den Antisemitismusvorwurf, um die Menschenrechtsverletzungen gegenüber den Palästinensern zu bemänteln und sich zugleich gegen Kritik zu immunisieren.“

Mit der feministisch-sozialistischen Unterwanderung des Schulsystems unter der Leitung von Christoph Eymann und Hans Georg Signer ist die Schule total verpolitisiert worden. Unter dem Deckmantel der politischen Korrektheit verbirgt sich in Wahrheit das Krebsgeschwür der Zensur. Mit diversen politischen Waffen wird die Wahrheit zerstört. Nur wer der Wahrheit verpflichtet ist, kann die Menschenrechte wahren. Staatliche Propaganda und verordnete Ideologien zerstören die Wahrheit. Der Konstruktivismus ist der Vater aller Ideologien. Zionismus, Sozialismus, Feminismus und Faschismus sind dessen Kinder. 

Bis auf den heutigen Tag steht nicht fest, von wem Helene Häseli für ihre Kampagne gegen Lehrer H. bezahlt worden ist.

Sonntag, 20. Juli 2014

Die Anklageschrift - die 13 Lügen der Eva Eichenberger



Es erstaunt nicht, dass die zahlreichen Lügen der staatlichen Mobbing-Truppe auch in der Anklageschrift von Eva Eichenberger wieder auftauchen. Offensichtlich soll das arglistige Lügengebäude systematisch von der eigentlichen Mobbing-Problematik ablenken. Besonders dreist verhält sich Staatsanwältin Eva Eichenberger, wenn sie Lüge 7 noch einmal wiederholt, obwohl der im Internet für jeden einsehbare Tonband-Mitschnitt "Psychosoziale Kontrolle 3" die absolute Wahrheit dokumentiert.

Lüge 1:
"Nachdem sich mit Schreiben vom 21. Oktober 2005 erneut die Mutter eines Schulkindes beschwert hatte, fand ein Gespräch zwischen der Schulhausleitung (Marianne Arquint, Denise Haberthür, Benjamin Liebherr) und dem Beschuldigten statt, das von Dr. Peter Gutzwiller, Leiter des Schulpsychologischen Dienstes moderiert wurde."

Richtig ist:
- Seit dem Amtsantritt von Gaby Jenö, war dies die erste Beschwerde, das Wort "erneut" ist also völlig fehl am Platz.
- Das Gespräch fand nicht im Schulhaus statt, sondern direkt auf dem Rektorat mit der Rektorin persönlich. Marianne Arquint machte sich Notizen, die sie dann auf Befehl von Jenö aber wieder vernichten musste.
- Der Dienstweg wurde vorsätzlich nicht eingehalten!

Beweis:
- Aktennotiz des Beschuldigten
- Einladung zum Gespräch

Lüge 2:
"Bereits am 5. Dezember 2005 beschwerte sich erneut eine Mutter über das Verhalten des Beschuldigten ihrem Kind gegenüber, worauf sich am 9. Januar 2006 die Schulhausleitung, der Beschuldigte und Dr. Peter Gutzwiller neuerdings zu einem Gespräch trafen."

Richtig ist:
- Das Gespräch fand wiederum direkt auf dem Rektorat mit Gaby Jenö statt.
- Denise Haberthür von der SHL machte sich diesmal nicht einmal Notizen.
- Der Dienstweg wurde wiederum nicht eingehalten.

Beweis:
- Einladung zum Gespräch,
- Aktennotiz des Beschuldigten

Lüge 3:
"Nach zwei durchgeführten Sitzungen sah sich der Supervisor gezwungen, die Supervision abzubrechen."

Richtig ist:
- Es waren 4 Sitzungen.
- Der Supervisor hatte offensichtlich vom Rektorat den Auftrag erhalten, den Beschuldigten aus dem Team auszugrenzen.
- Nach Abbruch der Supervision versuchte der Supervisor dem Beschuldigten eine sog. Einzeltherapie zu verpassen.

Beweis:
- Arbeitsvereinbarung zwischen ...
- Aktennotiz des Beschuldigten


Lüge 4:
"Schliesslich , mit Schreiben vom 14. Juni 2006, wandte sich die Schulhausleitung des Brunnmatt-Schulhauses an die Schulleitung und berichtete von den aus ihrer Sicht gravierenden Problemen mit dem Beschuldigten, wozu sie Beispiele anführte."

Richtig ist:
- Es gab überhaupt keine gravierenden Probleme. Das eigentlich Gravierende war die inkompetente Vorgehensweise der Schulhausleitung.
- Kein einziges Schulleitungsmitglied hatte den Beschuldigten in einer Unterrichtsstunde je besucht. 
- Ebenso hatte die Schulleitung es unterlassen, mit dem Beschuldigten ein Mitarbeitergespräch zu vereinbaren.

Beweis:
- Es existieren keine Dokumente, die das Gegenteil beweisen


Lüge 5:
"So hatte er etwa zu Gabrielle Jenö gesagt, dass er jetzt auch nicht wisse, was er mache, was er mit ihr (Gabrielle Jenö) mache; zudem hatte er seine eigene Situation mehrfach mit derjenigen des ehemaligen Chefs der Zürcher Baupolizei und Vierfachmörders Günther Tschanun verglichen."

Richtig ist:
- Lüge 5 wurde ursprünglich von Gaby Jenö persönlich ins Spiel gebracht.
- Der Beschuldigte wusste aber zu jeder Zeit, was zu tun ist.
- Bereits anlässlich des Gesprächs mit dem anwesenden Personalleiter, drohte der Beschuldigte mit juristischen Konsequenzen, falls das Mobbing nicht gestoppt würde.
- Den Fall Tschanun erwähnte der Beschuldigte in der Gegenwart von Gaby Jenö kein einziges Mal.

Beweis:
- Aussagen von Peter Grossniklaus
- Aussagen von Claudia Gass 


Lüge 6:
"Nachdem die Beamten der Kapo BL am Nachmittag des 11. August 2006 wiederholt erfolglos am Wohnort des Beschuldigten vorgesprochen hatten ... "

Richtig ist:
- Die Beamten erschienen nicht am Nachmittag, sondern in der Nacht. Etwa um 21.30 Uhr wollten die beiden Polizisten den Beschuldigten ohne Angabe der Gründe auf den Polizeiposten Reinach verschleppen.

Beweis:
- Polizeirapport

Lüge 7:
"Als Dr. Spieler dem Beschuldigten eröffnete, er erwäge seine Einweisung in eine psychiatrische Klinik, reagierte der Beschuldigte so heftig, dass Dr. Spieler den anwesenden Polizisten anwies, mit ihm zusammen sofort den Wohnort des Beschuldigten zu verlassen."

Richtig ist:
- Im ganzen Gespräch liess sich der Beschuldigte von Dr. Spieler nie provozieren und verhielt sich völlig ruhig und korrekt, sogar als er von den beiden Staatsfunktionären mit der Klinikeinweisung bedroht wurde.
- Ausserdem distanzierte sich der Beschuldigte dezidiert von den Taten des Günther Tschanun.

Beweis:
- Mitschnitt des Gesprächs auf youtube: Psychosoziale Kontrolle 3

Lüge 8:
"... unter dem Vorwurf behördliches Fehlverhalten aufdecken zu wollen, wider besseres Wissen einen jahrelangen, planmässig auf die Vernichtung ihres guten Rufs ausgerichteten, beispiellosen Verleumdungsfeldzug in Gang, welcher bis heute andauert ..."

Richtig ist:
- Anlässlich der Hausdurchsuchung des Beschuldigten konnte die Staatsanwaltschaft keinerlei Passwörter für die beanstandeten Blogs sicherstellen.
- Die Blogs präsentieren Originaldokumente, die das behördliche Mobbing dokumentieren.
- Die Blogs stellen Sachverhalte richtig, die von gewissen Staatsfunktionären vorsätzlich verfälscht wurden.
- Der Verfasser verfolgte nie das Ziel, den Ruf gewisser Staatsfunktionäre zu vernichten, sondern informierte die Öffentlichkeit gezielt über deren Taten.
- Aus diesen Gründen ist es völlig abwegig, von einem Verleumdungsfeldzug zu sprechen.

Beweis:
- Originaldokumente


Lüge 9:
"eröffnete und führte der Beschuldigte in der unter Ziff II. aufgeführten Zeitspanne folgenden Internet-Blog: http://advocatus.twoday.net"

Richtig ist:
- Dieser Blog glänzt vor allem durch Schreibfehler und unwahre Behauptungen.
- Der Autor dieses Blogs unterstellt dem Beschuldigten, er habe sich in der Psychiatrie aufgehalten.
- Die Auswertungen der Staatsanwaltschaft haben ergeben, das der Inhaber dieses Blogs in enger Verbindung mit dem IG-Breitensport-Blog steht.

Beweis:
- Die Ermittlungen ergaben, dass die Internetadresse "advocatus70@gmx.ch" nicht dem Beschuldigten zugewiesen werden konnte.

Lüge 10:
Der Beschuldigte habe die Rechtspflege in die Irre geführt, indem er die Blogs gegen welche er Strafanzeigen eingereicht habe, selber unterhalten habe.

Richtig ist:
- Diese Blogs gehören nicht dem Beschuldigten.
- Rechtschreibefehler und unwahre Behauptungen auf diesen Blogs, beweisen dass sie nicht vom Angeschuldigten stammen können.
- Auch die Tatsache, dass der Name des Beschuldigten mehrfach explizit erwähnt wird, weist darauf hin, dass der Beschuldigte nicht der Autor dieses Blogs sein kann.
- Die Auswertungen der Staatsanwaltschaft haben klar ergeben, dass der Autor im Umfeld des IG-Breitensport-Blogs anzusiedeln ist.

Beweis:
- Ermittlungen der Staatsanwaltschaft


Lüge 11:
Der Beschuldigte habe auf seinem Computer verbotene Pornographie hergestellt.

Richtig ist:
- Der auf der Festplatte des Beschuldigten "sichergestellte" Comic für Erwachsene "Die Leiden der jungen Janice" ist ein erotisches Kunstwerk, welches in jeder Buchhandlung bestellt werden kann.
- Der von Staatsanwältin Eichenberger "routinemässig" verfügte Überprüfung der Festplatte des Angeschuldigten ist als Amtsmissbrauch zu taxieren, da absolut kein Anfangsverdacht für verbotene Pornographie vorlag.

Beweis:
- Akten der Staatsanwaltschaft


Lüge 12:
Der Beschuldigte habe den Straftatbestand der Rassendiskriminierung erfüllt.

Richtig ist:
- Der dem Beschuldigten angelastete Text stammt von Iris Hefets und beleuchtet den Holocaust. Weshalb der Beschuldigte für einen Text bestraft werden soll, den er nicht geschrieben hat, weiss nur Staatsanwältin Eva Eichenberger.

Beweis:


Lüge 13:
Der Beschuldigte habe zahlreiche Beteiligte falsch angeschuldigt.

Richtig ist:
- Der Beschuldigte stellte die zahlreichen Lügen der zahlreichen Funktionäre nach besten Wissen und Gewissen richtig.
- Von einer falscher Anschuldigung kann keine Rede sein.
- Die Originaldokumente beweisen, dass Gaby Jenö den Beschuldigten mehrfach mit dem Amokläufer Günther Tschanun verglichen hat.

Beweis:
- Die Tatsache, dass der Beschuldigte sich bis auf den heutigen Tag völlig gewaltfrei verhalten hat, beweist, dass die von den staatlichen Funktionären getätigten Aussagen betr. Selbst- und Fremdgefährdung den Straftatbestand der falschen Anschuldigung erfüllen.  


Zusammenfassung:
Die auf 350 Seiten aufgeblähte Anklageschrift soll offensichtlich einmal mehr den Eindruck erwecken, dass die im Internet veröffentlichten Fakten nicht der Wahrheit entsprechen. Der Autor hat sich aber redlich bemüht, nach besten Wissen und Gewissen die Fakten auf den Tisch zu bringen. Er ist sich aber auch bewusst, dass die Macht zur endgültigen Wahrheitskonstruktion dem Bundesgericht obliegt. Aufgrund dieser unerfreulichen Tatsache beruft sich der Beschuldigte wenigstens auf sein Recht auf freie Meinungsäusserung, welches als elementares Grundrecht auch vom Bundesgericht nicht verletzt werden darf.

Dienstag, 15. Juli 2014

David Rosenthal - Rechtsanwalt von Dr. Christoph Eymann


David Rosenthal ist Rechtsanwalt von Dr. Christoph Eymann. Er ist ein sympathischer Jurist, der sich bei einem Stundenansatz von Fr. 650.-- gerne mal ins Fäustchen lacht. Bisher hat er mit seinen Mitarbeitern im Fall Eymann rund 20'000 Franken verdient. Meinungsäusserungsfreiheit ist dem cleveren Juristen nicht so wichtig, besonders bei Lehrer H. nicht. Wörtlich schreibt er:

"Die grundsätzlich zulässige Beschlagnahmung der genannten Blogs zum Zweck der späteren Einziehung ist ein zielführendes und verhältnismässiges Mittel, um Lehrer H. davon abzuhalten, auf diesen Internet-Seiten weitere strafbare Handlungen zu begehen."

Aus seiner Sicht ist also die freie Meinungsäusserung eines Schweizer Bürgers eine strafbare Handlung. Er setzt offensichtlich alles daran, die Macht über die Wahrheit zu erlangen. In den Augen von David Rosenthal sind die Fakten auf diesem Blog "Straftaten, die die öffentliche Ordnung stören". Wörtlich meint er:

"Aus unserer Sicht sollten auch die zur Kontrolle und Verwaltung der Blogs verwendeten Zugangcodes beschlagnahmt werden, soweit diese greifbar sind. Mit diesen lässt sich die Beschlagnahmung der Blogs faktisch ebenfalls durchsetzen (die Codes müssen von Ihnen sofort geändert werden, um sie der Kontrolle von Lehrer H. zu entziehen; sie könnten dann benutzt werden, um die Inhalte zu sperren bzw. zu löschen).

Rosenthal will also Lehrer H. zum Schweigen bringen, bevor dieser die Gelegenheit bekommt, vor Gericht die Fakten zu präsentieren. Juristen, die mit einem Stundenansatz von Fr. 650.-- die Menschenrechte mit Füssen treten, bekommen auf diesem Blog einen Ehrenplatz!

Freitag, 11. Juli 2014

Daniel Wahl - Journalist







Daniel Wahl ist Journalist bei der Basler Zeitung. Er kennt Lehrer H. persönlich und weiss, dass der beliebte Pädagoge seit 2006 von diversen Basler Staatsbeamten massiv verfolgt und verleumdet wird. In mehreren Telefonaten informierte Lehrer H. den Journalisten über den neusten Stand der Dinge. Mehrmals versicherte Wahl dem Lehrer, dessen Mobbing-Story korrekt in der Basler Zeitung abzuhandeln.

Mit dem Titel "Und dann fällt man ins Bodenlose"  hätte Wahl die Mobbing-Story beginnen können und dabei die Gefühle des Lehrers, der von seiner Chefin als potenzieller Selbstmörder und Amokläufer verleumdet wurde, gut umrissen. Tatsächlich veröffentlichte Daniel Wahl einen Artikel mit diesem Titel, allerdings ging es darin nicht um die haarsträubenden Erlebnisse von Lehrer H., sondern um die Erfahrungen eines Polizeitauchers.

Offensichtlich gehört Daniel Wahl auch zu den politisch korrekten Journalisten, die es systematisch vermeiden, die "Mythen des Rechtsstaates" und dessen "gefährliche Stellen" zu entlarven. Er informiert uns lieber über Dinge, die wir schon wissen, also z.B. dass der Rhein für Nichtschwimmer gefährlich sein kann.

Lehrer H. ist langjähriger Rheinschwimmer. Regelmässig geniesst er in seiner "Freizeit" den Fluss. Das Baden im fliessenden Gewässer ist weit aus weniger mit Tücken verbunden, als der Umgang mit staatlichen Funktionären. Keiner weiss dies besser als Lehrer H., der über 20 Jahre als Lehrer beim Basler Erziehungsdepartement im Einsatz war.

Nachdem er mit seinen Schülerinnen und Schülern den Roman "Die Welle" gelesen und die Themen "Faschismus" und "Totalitarismus" durchgenommen hatte, entschied das Basler Erziehungsdepartement, dass Lehrer H. ab sofort nicht mehr unterrichten könne und dürfe. Unter dem verlogenen Vorwand Lehrer H. habe seine Chefin Gaby Jenö bedroht, wurde der beliebte Lehrer freigestellt und mit staatlichen Verfügungen überschwemmt.

Lehrer H. geriet nicht in eine "Wasserwalze" sondern in die Mühle der Justiz, die weitaus grösseren Schaden anrichten kann, als der gefährlichste Wirbel im Rhein. Das Leben von Lehrer H. wurde buchstäblich durcheinander gewirbelt; er verlor seine Ehre, seinen Job und sein Einkommen. Er ist unterdessen ausgesteuert und wird von Staatsanwältin Eva Eichenberger wegen angeblicher Verleumdung, Irreführung der Rechtspflege und Rassendiskriminierung angeklagt. Verantwortlich für dieses Strafverfahren sind zufälligerweise genau die gleichen Personen, die Lehrer H. vor bald 8 Jahren als potenziellen Selbstmörder und Amokläufer verleumdet hatten.

Gefährlich wird der Rhein laut Daniel Wahl immer dort, wo sich Hindernisse im Wasser befinden. Auch der Fluss im Leben von Lehrer H. wurde von zahlreichen Staatsfunktionären regelmässig behindert. Da wäre zum Beispiel Dr. Christoph Eymann, der den Lehrer über die Basler Gesundheitsdienste in die Psychiatrie stecken wollte. Oder Gaby Jenö, die den Pädagogen arglistig als potenziellen Selbstmörder und Amokläufer darstellte.

Dass Staatsanwältin Eva Eichenberger nicht den zahlreichen Mobbing-Tätern den Prozess macht, sondern dem unschuldigen Mobbing-Opfer, gehört zu den kuriosen Besonderheiten des Basler Justizsystems. Offensichtlich wollen die kriminellen Staatsdiener mit allen Mitteln verhindern, dass die Wahrheit endlich ans Licht kommt.

Daniel Wahl könnte das staatliche Lügengebäude zum Wanken bringen. Ob er in seinem nächsten Artikel über die Tücken und Risiken der Basler Justiz-Walze schreibt, steht in den Sternen.

Freitag, 25. April 2014

Eva Eichenberger - kriminell oder geisteskrank?


2006 behauptete die damalige OS-Rektorin Gaby Jenö, dass Lehrer H. sich wie der Amokläufer Günther Tschanun gefühlt und Drohmails geschrieben habe. Diese perverse Lüge führte dazu, dass der beliebte und engagierte Lehrer an seinem Wohnort von einer Sondereinheit überfallen wurde. Bis auf den heutigen Tag konnte die Staatsanwaltschaft aber keine einzige Drohmail sicherstellen, weil das ganze Droh-Szenario von Gaby Jenö von A-Z erfunden war. Lehrer H. erstattete Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch, falscher Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege, Nötigung und Übler Nachrede.

Jede gesunde Staatsanwältin hätte sofort gemerkt, dass sich Gaby Jenö in den Akten mehrmals selber widersprochen hatte. In ihrer Freistellungsverfügung behauptete Jenö, Lehrer H. habe Drohungen gegen ihre Person ausgesprochen, in einem Telefongespräch gegenüber einem Beamten der Staatsanwaltschaft gab sie zu, nie direkt von Lehrer H. bedroht worden zu sein. Warum spricht Gaby Jenö von angeblichen "Drohmails", wenn diese offensichtlich nicht existieren?

Staatsanwältin Eichenberger gab sich nicht im geringsten Mühe, solchen Fragen nachzugehen. Die Taten von Gaby Jenö und ihren Mitarbeitern sollten vorsätzlich vertuscht und der gemobbte Lehrer sollte in der geschlossenen Psychiatrie mit Medikamenten zum Schweigen gebracht werden.

Auch 8 Jahre nach dem Überfall der Sondereinheit versucht die Basler Behörden-Mafia den Lehrer widerum mittels Psychiatrie aus dem Verkehr zu ziehen. Ausgerechnet Eva Eichenberger erteilt Dr. med. Henning Hachtel den Auftrag, dem Lehrer eine psychische Störung nachzuweisen.

Wenn Lehrer H. tatsächlich geisteskrank wäre, würde er sich von Hachtel begutachten lassen. Laut Daniel Wahl von der BaZ ist dieser Gutachter dafür bekannt, veraltete Gutachten abzuschreiben, um seine Klienten länger in der geschlossenen Abteilung zu behalten.

Der Grund für die Begutachtung ist laut Eva Eichenberger der angebliche Straftatbestand der mehrfachen Verleumdung und Irreführung der Rechtspflege. Kraft ihres Amtes pervertiert die kriminelle Staatsanwältin seit Jahren die Wahrheit, wie es ihr gerade passt. Sie wirft sie dem völlig integren Lehrer genau die Straftatbestände vor, die sie vorher bei Gaby Jenö eloquent vorsätzlich vertuscht hatte.

Die Fakten sprechen eine klare Sprache: Staatsanwältinnen, welche die Fakten vorsätzlich vertuschen und Gutachten gegen integre Bürgerinnen und Bürger in Auftrag geben, sind eine Gefahr für die Allgemeinheit. Geisteskranke oder kriminelle Personen gehören nicht in den Staatsdienst. Vielleicht sollte Dr. med. Henning Hachtel mal abklären, ob Eva Eichenberger unter einer psychischen Störung leidet.

Samstag, 22. März 2014

Eva Eichenberger - feministische Inquisitorin


Staatsanwältin Eva Eichenberger ist bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt die Frau, die ohne Skrupel gegen Männer vorgeht. Sie hat es schweizweit als erste Staatsfunktionärin geschafft, einen Mann lebenslänglich zu verwahren. Zwar ist der Entscheid noch nicht rechtskräftig, weil die entsprechende Beschwerde beim Bundesgericht noch hängig ist, aber die Staatsanwältin sieht sich bereits als Siegerin.

Schon oft bemühte sich die ambitionierte Staatsanwältin auf Kosten von Männern ihre Karriere zu fördern. Einmal klagte sie einen völlig unschuldigen IV-Rentner wegen Vergewaltigung an, ein anderes Mal hielt sie einen Heimleiter so lange in Untersuchungshaft, bis dieser sich gegen die unglaublichen Anschuldigungen nicht mehr zur Wehr setzen wollte. Der IV-Rentner wurde zwar von der Vergewaltigung seiner Frau freigesprochen, starb aber kurz darauf an den Folgen der Strapazen, die er mit Eva Eichenberger erlebt hatte. Der Heimleiter sitzt immer noch im Gefängnis, obwohl er vor Gericht beteuerte, keinen Sex mit seinen Zöglingen gehabt zu haben.

Auch im Mobingfall Lehrer H. zieht die clevere Juristin sämtliche Register. Sie war es, welche sämtliche Strafanzeigen gegen Gaby Jenö, Peter Gutzwiller, Thomas Baerlocher, Hans Georg Signer, Markus Spieler, Marc Meier, Benjamin Liebherr, Denise Haberthür und Marianna Arquint mittels krimineller Rhetorik vorsätzlich in den Boden stampfte. Zur Erinnerung: Diese neun Personen mobbten Lehrer H. aus dem Basler Schuldienst mit der Begründung, er sei eine Gefahr für sich selber und für andere. Aufgrund dieser arglistigen Behauptungen, liess sich Lehrer H. freiwillig von Dr. Piet Westdijk untersuchen. Im Gutachten wurde unmissverständlich festgehalten, dass Lehrer H. zu 100% arbeitsfähig sei und an keiner psychiatrischen Krankheit leide.

Seit einiger Zeit verfolgen wir auf diesem Blog den Fall Lehrer H. bis ins Detail. Dass jetzt ausgerechnet Eva Eichenberger, die sämtliche Mobbing-Akteure weissgewaschen hat, gegen Lehrer H. ermittelt, halten wir für massiv rechtswidrig. Offensichtlich soll Lehrer H. jetzt strafrechtlich erledigt werden, weil er nicht gewillt ist, sich psychiatrisch fertig machen zu lassen.

Staatsanwältin Eichenberger schreckt nicht davor zurück, die von Lehrer H. berichteten Fakten als "Rufschädigung" und "Verleumdung" zu taxieren. Offensichtlich ist es ihre Absicht, den völlig integren Lehrer so lange mit Anschuldigungen zu konfrontieren, bis sich dieser freiwillig von den System-Ärzten der UPK untersuchen lässt. Da Lehrer H. aber noch genügend Energie hat, wird er sich auch gegen die kriminelle Anklageschrift von Staatsanwältin Eichenberger wehren. Er wird vor dem Basler Strafgericht darlegen, dass die in diesem Blog geäusserten Fakten der Wahrheit entsprechen und die von Eva Eichenberger konstruierten Vorwürfe Wahnideen einer skrupellosen Feministin mit krimineller Energie sind.

Mittwoch, 18. Dezember 2013

Gaby Jenö - Schulkreisleiterin II


Gaby Jenö hat einen steilen Aufstieg innerhalb der Basler Volksschule aufzuweisen. Die ausgebildete Primarlehrerin weiss, wie man sich ganz nach oben arbeitet. Bereits als Schulhausleiterin am Brunnmattschulhaus zeigte sie, dass mit ihr nicht zu spassen ist. Nach einem Schulhausfest liess sie sich von Lehrer H. nach Hause fahren, nachdem sie ihm vorher klar gemacht hatte, dass man sich in einem Betrieb immer gut mit dem Chef vertragen sollte.

Den Begriff "Gender" hörten die Lehrerinnen und Lehrer des Brunnmattschulhauses zum ersten Mal von Gaby Jenö. Diese Ideologie besagt, dass die Menschen nicht als weibliche oder männliche Personen zur Welt kommen, sondern von der Gesellschaft zu Frauen oder Männer geformt werden. Diese neue Rassenlehre der politisch korrekten Gutmenschen hatten auch die Lehrkräfte in ihrem Unterricht ab sofort umzusetzen. Alle schulischen Themen wurden unter dem Gender-Aspekt neu definiert.

Für Lehrer H., der nicht an diese Ideologie glauben wollte, hatte dies massive Konsequenzen. Seine Musicals wurden zensuriert, weil sie angeblich gegen Gender-Richtlinien verstiessen. Besonders das Musical "Wer heiratet den Nikolaus" hätte Gaby Jenö gerne verboten, wenn sie damals schon Rektorin gewesen wäre. Die Show war eine lustige Parodie auf diverse Unterhaltungssendungen, die im Fernsehen täglich ausgestrahlt wurden.

Als Gaby Jenö 2005 Rektorin der Basler Orientierungsschule wurde, hatte Lehrer H. nichts mehr zu lachen. Das Mobbing-Programm gegen den beliebten Lehrer war nicht mehr zu stoppen.

In seinen Schulferien 2006 wurde Lehrer H. von seiner neuen Chefin freigestellt mit der Begründung, er habe Drohungen gegen ihre Person ausgesprochen. Mit dieser Lüge wollte sie den Lehrer in ein psychiatrisches Verfahren ziehen, um ihn schliesslich arbeitsunfähig zu schreiben. Da Lehrer H. aber ein gutes Gewissen hatte, weil er niemandem gedroht hatte, liess er sich nicht beim von Gaby Jenö bestellten Amtsarzt blicken. Noch am selben Tag erstattete Gaby Jenö Strafanzeige gegen den Lehrer wegen angeblicher "Drohung gegen Beamte und Behörden". Im Protokoll zu ihrer Strafanzeige schildert sie den Lehrer als einen völlig verzweifelten Menschen, der bewaffnet und zu allem fähig sei. Diese bösartigen Unterstellungen hatten zur Folge, dass Lehrer H. am Tag darauf von der Sondereinheit "Barrakuda" an seinem Wohnort heimgesucht und in Handschellen abtransportiert wurde.

Kurz darauf erfolgte die Kündigung. Am Elternabend versicherte Gaby Jenö den Eltern, dass alles rechtlich korrekt abgelaufen sei und dass sie aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht über die einzelnen "Taten" des Lehrers informieren dürfe. Mit diesem bösartigen Trick versteckte die Täterin ihre arglistige Mobbing-Strategie hinter einem vorgetäuschten Persönlichkeitsschutz.

In Tat und Wahrheit hatte die Basler Zeitung schon vorher berichtet, Lehrer H. habe die Schulbehörde bedroht, eine Lüge, die bis auf den heutigen Tag nie berichtigt worden ist. Aus Jenös Strafanzeige gegen Lehrer H. ist ersichtlich, dass Gaby Jenö bei der Polizei von "Drohmails" gesprochen hat, die in Wirklichkeit überhaupt nicht existierten. Die bösartige Lüge von den angeblichen Drohmails hätte in jedem Rechtsstaat genügt, Gaby Jenö wegen Irreführung der Rechtspflege, Verleumdung und Amtsmissbrauch zu verurteilen.

In Basel-Stadt tickt die Justiz bekanntlich anders. Dort werden nicht die Täter, sondern die Opfer strafrechtlich verfolgt. Noch immer laufen zahlreiche Strafverfahren gegen Lehrer H. wegen angeblicher Ehrverletzung und angeblichem Missbrauch einer Fernmeldeanlage.

Gaby Jenö, Christoph Eymann, Thomas Baerlocher und Peter Gutzwiller fühlen sich in ihrer Ehre verletzt, weil Lehrer H. keine Lust hat, sich als "potentiellen Amokläufer" verunglimpfen zu lassen. Seit drei Jahren ermittelt die Basler Staatsanwaltschaft jetzt schon gegen den unschuldigen Lehrer. Würde der zuständige Staatsanwalt Dr. Beat Voser sein Amt korrekt ausführen, hätte er Gaby Jenö schon längst wegen Amtsmissbrauch, Irreführung der Rechtspflege und Verleumdung angeklagt.

Lehrer H. hat niemandem gedroht, keine Drohmails geschrieben und auch sonst keine Straftaten begangen. Für den Basler Justiz-Filz ist er allerdings ziemlich unbequem geworden. Die zahlreichen Lügen der Basler Staatsmafia lassen sich allerdings nicht mehr so einfach aus der Welt schaffen. Es ist zu hoffen, dass die neue Basler Zeitung nach dem peinlichen BVB-Skandal nun endlich den kriminellen ED-Skandal unter die Lupe nimmt.