Montag, 11. Februar 2013

lic. iur. Alberto Fabbri - Basels Erster Staatsanwalt


Laut "Weltwoche" war lic. iur. Alberto Fabbri ehemaliger Staatsanwalt des Bundes, CVP-Mitglied und gehörte mit Michel-André Fels und Claude Nicati zur Avantgarde der Intriganten in der Bundesanwaltschaft. Das Trio deutete die Affäre Roschacher/Ramos in einen Fall Blocher um. Im August 2007 berichten Fabbri und seine Kollegen der parlamentarischen Geschäftsprüfungskommission, es habe ein Komplott zur Absetzung von Bundesanwalt Roschacher gegeben, in das Blocher verwickelt gewesen sei. Die Anschuldigung erwies sich als Lüge. Heute ist Fabbri Erster Staatsanwalt des Kantons Basel-Stadt.

Auch im Mobbingfall Lehrer H. stellt sich Fabbri beharrlich auf die Seite der Intriganten. Eigentlich müsste er diverse in diesem Blog erwähnte Personen wegen Amtsmissbrauch verhaften lassen und dem Richter zuführen. Leider macht er aber genau das Gegenteil. Mit einer weiteren Lüge bezichtigt er Lehrer H. die "Rektorin des Bäumlihofgymnasiums in Basel" bedroht zu haben. Fakt ist aber: Lehrer H. kennt diese Rektorin überhaupt nicht und hatte auch nie mit ihr zu tun. Lehrer H. hatte überhaupt nie am Bäumlihofgymnasium gearbeitet! Wie ernst kann man einen Ersten Staatsanwalt nehmen, der vorsätzlich Lügen verbreitet?

Am 15.11.10 hatte Lehrer H. bei der Staatsanwaltschaft Basel-Land Strafanzeige gegen den Basler Staatsanwalt Dr. Beat Voser eingereicht. Die Vorwürfe sind happig: Hausfriedensbruch, Amtsmissbrauch, Nötigung sowie Freiheitsberaubung und Entführung. Die Staatsanwaltschaft Basel-Land eröffnete zwar ein Verfahren (AR1 10 5057) gegen den mutmasslich kriminellen Staatsanwalt, nahm aber keine weiteren Ermittlungen auf. Weder Lehrer H. noch Dr. Voser wurden zur Sache vernommen. Um den Fall rechtswidrig an Basel-Stadt abzutreten, machte die für den Kanton BL zuständige Sachbearbeiterin Ingrid Pfeiffer bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eine sog. "Gerichtsstandsanfrage". Noch bevor sie eine Antwort erhielt, kümmerte sich lic. iur. Alberto Fabbri persönlich um die Strafanzeige. In seinem Schreiben vom 16.2.11 verdrehte er die strafbaren Handlungen seines Mitarbeiters zu "Amtshandlungen" und liess die Strafanzeige völlig willkürlich zur "Einsprache gegen Verfügungen der Staatsanwaltschaft" mutieren. Mit diesem üblen Trick versuchte Fabbri, die Strafanzeige gegen seinen Mitarbeiter Voser rechtswidrig einzustellen. Dass die Staatsanwaltschaft Basel-Land das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt abgetreten hat, ist unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Hausfriedensbruch im Kanton Basel-Land stattgefunden hat, nur schwer nachvollziehbar. Besonders pikant ist die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt bei der im Kanton Basel-Land durchgeführten Hausdurchsuchung sämtliche Akten beschlagnahmen liess, die klar beweisen, dass Gaby Jenö, die ehemalige Rektorin der Basler Orientierungsschule, die Urheberin sämtlicher Verleumdungen ist, unter denen Lehrer H. seit mehreren Jahren massiv zu leiden hat. Offensichtlich will die Basler Staatsanwaltschaft den Mobbingfall Lehrer H. mit allen Mitteln vorsätzlich vertuschen.

Auch in seinem Einstellungsbeschluss vom 8.2.13. betr. Übler Nachrede und Verleumdung zum Nachteil von Lehrer H. verdrehte Fabbri einmal mehr die Tatsachen. Wörtlich schreibt er:

"Auf Grund der obigen Ausführungen muss eine ehrenrührige Tatsachenbehauptung mittels des Begriffs "Stalker" mangels Krankheitsbegriffs verneint werden."

Dass Erziehungsdirektor Eymann und seine Mitarbeiter den engagierten Lehrer mit allen Mitteln krankschreiben wollten, ignoriert Fabbri systematisch. Auch die Tatsache, dass Lehrer H. von Regierungsrat Eymann in der Basler Zeitung als "Stalker" bezeichnet wurde, obwohl dieser dem "ehrenswerten" Magistraten nur drei Mal begegnet ist, ist für Fabbri irrelevant. Bei allen drei Begegnungen bat Lehrer H. den Leiter des Erziehungsdepartemets um eine faire Aussprache. Laut höchstrichterlicher Rechtssprechung ist der Vorhalt eines pathologischen Zustandes dann ehrverletzend, wenn psychiatrische oder andere medizinische Fachbegriffe dazu missbraucht werden, jemanden als charakterlich minderwertig darzustellen. Genau dies tut Regierungrat Eymann seit über sechs Jahren! Lehrer H. hat seine Stelle verloren, weil Dr. Christoph Eymann und seine Mitarbeiter dem engagierten Lehrer systematisch eine psychische Krankheit unterstellten.

Dass bereits drei Strafverfahren gegen Regierungrat Eymann innert kürzester Zeit mittels "Nichtanhandnahmeverfügungen" staatlich abgemurkst wurden, lässt tief blicken. Die von Dr. Christoph Eymann und seinen Mitarbeitern angestrengten Strafverfahren gegen Lehrer H. wegen angeblicher Üblen Nachrede laufen allerdings schon seit bald drei Jahren munter weiter.

Lehrer H. hat zehn Tage Zeit, gegen den skandalösen Entscheid von lic. iur. Alberto Fabbri Beschwerde beim Appellationsgericht Basel-Stadt einzureichen.

Keine Kommentare: