Für Beamte und Behörden gilt das Schweizerische Strafgesetzbuch nicht. Die Behörden-Mafia kann tun und lassen, was sie will, ohne strafrechtlich belangt zu werden. Dieser Blog deckt auf, wie das kriminelle staatliche Terror-System im Kanton Basel-Stadt und in der Schweiz funktioniert.
Sonntag, 12. Mai 2013
Psychosoziale Kontrolle = Behördenkriminalität
2006 erhielt Lehrer H. bei sich zu Hause Besuch von einem Polizisten und einem Notfallpsychiater. Der Lehrer hatte zu diesem Zeitpunkt keine Ahnung, dass er von zahlreichen Staatsfunktionären vorsätzlich terrorisiert werden sollte. Er glaubte in seiner Naivität an eine Übung, in welcher er als sog. Zielperson "beübt" würde. Es war ihm nicht bewusst, dass Dr. Christoph Eymann und seine Mitarbeiter aus dem Basler Erziehungsdepartement systematisch die Absicht verfolgten, ihn mit allen Mitteln in eine psychiatrische Klinik sperren zu lassen, um ihm später wegen angeblich "psychischer Krankheit" zu kündigen. Zufälligerweise konnte das Gespräch zwischen Lehrer H. und dem Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler aufgezeichnet werden. Die Aufnahme dokumentiert einen völlig gesunden und humorvollen Lehrer, der vom bestellten Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler massiv schikaniert und gestresst wird. Die folgende Doku ist ein weiterer Beweis dafür, dass Behördenkriminalität keine "Wahnidee" ist, sondern bittere Realität. Dass sich Lehrer H. und der Polizist duzen, liegt an dem Umstand, dass der "Freund und Helfer" mal Schüler von Lehrer H. war.
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