Donnerstag, 14. Juli 2011

Barbara Pfister - Rechtsanwältin









Wer als Anwältin der wegen Ehrverletzung beklagten ehemaligen OS Rektorin Gaby Jenö auftreten will, muss fähig sein, die Wahrheit nach Strich und Faden skrupellos zu verdrehen. Advokatin lic. iur. Barbara Pfister ist nicht nur Rechtsanwältin, sondern war auch Geschäftsführerin der Angestellten Vereinigung Region Basel, Geschäftsführerin des Verbandes der Angestellten Drogistinnen und Drogisten, Geschäftsführerin Bankpersonalverband Nordwestschweiz und Mitglied der Tripartiten Kommission Basel-Stadt.


Bereits zu Beginn der Verhandlung gegen ihre Mandantin Gaby Jenö trickste die clevere Juristin den völlig unerfahrenen nicht vom Volk gewählten Gerichtspräsidenten lic. iur. Marc Oser listig aus:

„Meines Wissens gibt es eine Beweisliste. Diese Zeuginnen sind nicht erwähnt. Ich beantrage, diese Zeuginnen nicht anzuhören, da wir das Recht haben, vorab davon in Kenntnis gesetzt zu werden.“

Richtig ist: Lehrer H. kann seine Zeuginnen auch als Überraschungscoup zur Verhandlung mitnehmen. Dass der Richter die Zeuginnen nicht zulässt, ist ein Justizskandal.

Auch in ihrem Plädoyer schreckte lic. iur Barbara Pfister nicht zurück, Dinge zu behaupten, die in den entsprechenden Akten nirgends nachzulesen sind. Hier ein paar Kostproben:

„Lehrer H. sagte klar, dass er sich mit der Situation vergleiche und sich als Opfer einer Verschwörung sehe.“

Richtig ist: Lehrer H. hat als engagierte Lehrkraft das Thema Mobbing an seiner Schule immer wieder thematisiert. In einer Lehrer-Sitzung forderte er seine neue Rektorin Gaby Jenö sogar auf, in Sachen Mobbing endlich aktiv zu werden. Die Rektorin nahm den Ball auf und mobbte den unbequemen Lehrer generalstabsmässig aus ihrer Schule. Unterdessen sind sogar Staatsanwältinnen und Richterinnen an der Verschwörung gegen Lehrer H. beteiligt.

„Der Zusammenhang in dem der Name Tschanun fiel, ist nicht relevant.“

Richtig ist: Lehrer H. wollte sich Hilfe holen, bei seiner Kollegin Claudia Gass und beim Inspektionspräsidenten Peter Grossniklaus, weil er sich von Gaby Jenö gemobbt fühlte. Offensichtlich gehört es zum Staatsystem, rechtschaffene Menschen solange behördlich zu terrorisieren, bis die betroffene Person ausrastet. Mit anderen Worten, das System treibt ahnungslose Bürgerinnen und Bürger in die Eskalation.

„Die Beklagte machte daraufhin Anzeige bei der Polizei, da sie die Situation als bedrohlich empfand.“

Richtig ist: Gaby Jenö ist für die Situation verantwortlich. Mit ihren diversen Schreiben hat sie den vorbildlichen Lehrer systematisch als potentiellen Gewalttäter verleumdet. Ihre pathologischen Bedrohungsgefühle missbraucht sie dazu, Lehrer H. eine strafbare Handlung zu unterstellen. Dass diese Frau die Basler Sekundarstufe I leitet, ist ein Skandal!

„Sie verfolgte die Absicht, sich, den Kläger und das Umfeld vor Eskalationen zu schützen.“

Richtig ist: Das völlig unverhältnismässige und rechtswidrige Vorgehen von Gaby Jenö generierte die Eskalation. Das Umfeld von Lehrer H. wurde durch die arglistigen Lügen von Gaby Jenö völlig unnötig verängstigt. Eine Rufmörderin darf keine Schule leiten!

„Es geht nur darum, dass die Beklagte gegenüber der Strafverfolgung sagte, er habe gegenüber Dritten geäussert, er fühle sich wie Tschanun.“

Richtig ist: Weder Claudia Gass noch Peter Grossniklaus haben behauptet, Lehrer H. habe sich wie Tschanun gefühlt. Diese Behauptung gehört zu den vorsätzlichen Lügen von Gaby Jenö, um dem rechtschaffenen Lehrer möglichst intensiv zu schaden. Dass dieser offensichtliche Rufmord von sämtlichen Behörden bis hinauf zum Bundesgericht vertuscht wird, ist ein Skandal!

„Es geht nicht um Kündigung oder Aktion Barrakuda.“

Richtig ist: Das primäre Ziel von Gaby Jenö war immer die Entlassung des Lehrers. Da keine Kündigungsgründe vorlagen, musste mittels arglistigen Lügen mehre Eskalationsstufen gezündet werden. Dass die Strafverfolgungsbehörden sämtliche Strafanzeigen gegen Gaby Jenö rechtwidrig einstellten, ist ein Skandal!

„Es geht auch nicht um Suiziddrohungen oder das vorhandene Parteigutachten.“

Richtig ist: Eine Rektorin die ihren Mitarbeitern Suiziddrohungen andichtet, missbraucht massiv ihr Amt. Selbst- und Fremdgefährdung wird von Schreibtischtätern immer dann in Erwägung gezogen, wenn unbequeme Menschen zwangspsychiatrisch wegsperrt werden sollen. Lehrer H. hatte nie das Bedürfnis sich selber oder andere zu gefährden. Er wollte nur seinen Job als Lehrer möglichst gut machen. Offensichtlich verträgt das Basler Schulsystem keine ehrlichen Lehrkräfte!

„Die Beklagte wiederholte nur das, was der Kläger bereits von sich aus gegenüber Dritten sagte.“

Richtig ist: Die Beklagte beschuldigte Lehrer H. immer wieder Drohungen ausgestossen zu haben. Mit ihrer gezielten Lügen, pervertierte sie den rechtschaffenen Lehrer vorsätzlich zum angeblichen Amokläufer. So viel kriminelle Energie muss strafrechtlich verfolgt werden.

„Er bestritt nicht, den Vergleich selbst gemacht zu haben.“

Richtig ist: Lehrer H. hat immer bestritten, sich wie Tschanun gefühlt zu haben. Er gibt allerdings zu, bei seinen Internet-Recherchen zum Thema Mobbing auf diesen Namen gestossen zu sein. Jemandem böswillig zu unterstellen, er sei ein potentieller Amokläufer, ist eine widrige Grenzüberschreitung, die strafrechtlich verfolgt werden muss.

„Die Beklagte beschuldigte ihn nicht eines unehrenhaften Verhaltens.“

Richtig ist: Die Beklagte beschuldigte den Lehrer strafbare Handlungen begangen und sie mit dem Tod bedroht zu haben.

„Es ist dokumentiert, dass der Kläger den Vergleich brachte und sich mit Tschanun verglich.“

Richtig ist: Nur Gaby Jenö und die Untersuchungsbeamtin der Staatsanwaltschaft verbreiten diese Lüge. Sämtliche Akten belegen, dass diese Ausage von Barbara Pfister demzufolge auch eine Lüge ist.

„Sie handelte mit berechtigten Interessen zum Schutz von Schülern, Lehrern und Schulleitung sowie zu seinem eigenen Schutz.“

Richtig ist: Gaby Jenö veranlasste mit ihren krankhaften Lügengeschichten eine Eskalation, welche das gesamte Umfeld von Lehrer H. völlig unnötig verängstigte. Sie riskierte mit ihren frei erfundenen Anschuldigungen eine unverhältnismässige Zuspitzung der Situation. Mit berechtigten Interessen hat das alles nichts zu tun, sondern mit vorsätzlichem Rufmord!

„Er torpedierte jede Hilfestellung und es gab Indizien für ein Bedrohungspotential.“

Richtig ist: Lehrer H. hoffte sogar auf Hilfe von Regierungsrat Eymann. Allerdings erhielt er von niemandem Unterstützung. Die angeblichen Indizien für ein Bedrohungspotential wurde von der staatlichen Mobbing-Truppe nach Lust und Laune frei erfunden. Lehrer H. blieb aber immer sachlich und liess sich durch das kriminelle Verhalten seiner Gegner nie provozieren.

„Die Aussagen gegenüber der Polizei gingen nicht über das Notwendige hinaus.“

Richtig ist: Das Lügengebäude von Gaby Jenö ist schon längst zusammengekracht. Die von ihr erfundenen angeblichen "Drohmails" existieren definitiv nicht. Auch das von Gaby Jenö behauptete, Inspektionsmitglied, das angeblich befürchtet, Lehrer H. „ballere“ mal in der Schule herum, ist bis auf den heutigen Tag unauffindbar. Ihre Aussagen gegenüber der Polizei sind vorsätzlicher Rufmord!

„Sie verfolgte berechtigte Interessen, dass sie Gründe hatte, die Behauptungen in guten Gründen wahr zu halten.“

Richtig ist: Mit ihrer Strafanzeige versuchte die arglistige Gaby Jenö ihre Lügengeschichten zu legitimieren und Lehrer H. vorsätzlich zu schaden. „Mobbing“ in „berechtigte Interessen“ zu pervertieren, ist schändlich. Eine Rechtsanwältin, die aus pekuniären Gründen systematisch die Wahrheit verdreht, macht sich für den Rest ihres Lebens unglaubwürdig.

„Wer Tschanun ins Spiel bringt, darf sich nicht über die entsprechenden Assoziationen wundern.“

Richtig ist: Tschanun ist ursächlich ein Mobbing-Opfer. Um Mobbing erfolgreich zu bekämpfen braucht es Menschen, die Mobbing verhindern wollen. Wer den Fall Tschanun totschweigt, verhindert die Bekämpfung von Mobbing. Im Übrigen verleumdete Gaby Jenö den mutigen Lehrer bereits als potentiellen Gewaltäter, bevor dieser begann, zum Thema "Tschanun" zu recherchieren.

Die Rechtsanwältin Barbara Pfister ist unterdessen von ihren zahlreichen Ämtern zurückgetreten.

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