Eintritte in die Psychiatrie erfolgen oft unfreiwillig
Wer sich in einer psychiatrischen Klinik befindet, ist häufig nicht freiwillig dort. Dies zeigt eine Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums. Die Verfasser untersuchten in den Jahren 2000 bis 2002 über 90'000 Fälle.
Jede fünfte Person in stationärer psychiatrischer Behandlung wurde gemäss der Studie mittels fürsorgerischem Freiheitsentzug eingeliefert. Zahlreich sind zudem die Menschen, die auf Drängen von Angehörigen oder Ärzten in eine Klinik eintreten. Insgesamt sind rund ein Drittel der Patient/innen unfreiwillig in stationärer psychiatrischer Behandlung.
Gemäss den Autoren der Studie ist das Risiko für eine unfreiwillige oder zwangsweise Einweisung in eine psychiatrische Klinik für arbeitslose Männer mit schlechter Schulbildung, für alleinstehende Männer sowie für geschiedene Frauen besonders hoch. Die häufigste Ursache von zwangsweisen oder unfreiwilligen Eintritten sind bestimmte psychiatrische Erkrankungen mit hohem Risiko von Selbst- oder Fremdgefährdung.
- «Gezwungen oder gedrängt»
NZZ Online, 7. November 2005 (pdf, 2 S.) - Medienmitteilung des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums vom 7. November 2005
Eine ältere empirische Untersuchung zu Rekursen bei zwangsweisen Hospitalisationen und medikamentösen Zwangsbehandlungen im Kanton Basel-Stadt im Jahre 2000 behandelt das Thema ebenfalls:
- Martin Eichhorn / Rémy Zimmermann / Kurt Kräuchi / Asmus Finzen
Entscheide der Psychiatrierekurskommission des Kantons Basel-Stadt im Jahr 2000 (pdf, 7 S.)
aus: Jusletter vom 3. Mai 2004
Folgenden Fragen widmet sich eine juristische Studie zum Thema Fürsorgerischer Freiheitsentzug und Zwangsmedikation: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine fürsorgerische Freiheitsentziehung (FFE) angeordnet werden kann? Was geschieht, wenn sich der Patient nachdrücklich gegen eine Behandlung wehrt? Vermögen die gesetzlichen Grundlagen im ZGB eine sogenannte Zwangsmedikation zu rechtfertigen? Wie äussert sich das Bundesgericht zu dieser Problematik?
- Heinz Aemisegger / Karin Scherrer
Fürsorgerische Freiheitsentziehung und Zwangsmedikation nach der Praxis des Bundesgerichtes (pdf, 9 S.)
aus: Jusletter vom 3. Mai 2004
Weitere Informationen
- «Bundesgericht zum fürsorgerischen Freiheitsentzug»
Artikel auf humanrights.ch vom Frühling 2003
1 Kommentar:
Die Grundlagen unserer „Demokratie“- wer nicht daran glaubt, ist ein Querulant bzw. psychisch krank (?):
Machtmissbrauch von Herrschenden wird verhindert, weil diese verpflichtet sind, sich an Verfassung, Gesetz und Recht zu halten (so sinngemäß Prof. Dr. Ridder 1953 zur Grundlage unserer Gesellschaftsordnungen, vgl. http://www.gewaltenteilung.de/tag/demokratieprinzip).
Dazu die Praxis:
Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen sind systemkonform, meint ein ehemaliger Richter, vgl. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740.
Grundrechte werden in Lobreden gepriesen, aber sie verkommen- http://www.youtube.com/watch?v=dgsNB8JKDd8. Bei den Antworten der Bundesregierung fällt auf, dass viele Fragen zu den Grundrechten schlicht nicht oder nur mit nichtssagenden Floskeln beantwortet werden- http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html.
Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen fehlt (bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte) wegen gewollter Verdrehung der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit (vgl. http://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html). Eine Geschichte dazu kann unter http://duckhome.net/tb/archives/8631-JUSTITIA.html gefunden werden.
Menschen, die wiederholt in ihren Grundrechten verletzt worden sind und das aufwendige nationale Verfahren nur in der Hoffnung auf den EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) durchziehen, werden nicht nur in beschämender Weise im Stich gelassen, sondern auch noch als dumm und dämlich oder als Querulanten hingestellt (vgl. http://www.vgt.ch/justizwillkuer/egmr-zulassung.htm und https://derhonigmannsagt.wordpress.com/tag/europaischer-gerichtshof-fur-menschenrechte/). Das Bundesverfassungsgericht hält offenbar auch fasst alle für blöd, denn die Erfolgsquote liegt im Bereich von 0,2 bis 0,3 %, vgl. http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237.
Das Wort Querulant wird gebraucht, um Menschen verächtlich zu machen, die ihr Recht auf Meinungsfreiheit (und rechtliches Gehör) ausüben. Für die Einsperrung in psychiatrischen Krankenhäusern, Entmündigung und Existenzvernichtung reicht es noch heute, vgl. http://de.wikimannia.org/Querulantentum. Gustl Mollath: „Paragraph 63 ist ein Nazi-Gesetz“- http://www.regensburg-digital.de/paragraph-63-ist-ein-nazi-gesetz/25032014/.
Beschwerden über Ton und Parteilichkeit in der Justiz haben keine Chance. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14346342.html und http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682.
Rechtsanwälten, die beim obrigkeitsstaatlichen Machtmissbrauch stören, wird übel zugesetzt, vgl. http://www.freegermany.de/claus-plantiko.html und http://bloegi.wordpress.com/2010/09/26/3-jahre-4-monate-gefangnis-fur-beamten-beleidigung/. Das paranoide System (der DDR) schaffte es, aus seelisch gesunden Menschen paranoide zu machen. http://f3.webmart.de/f.cfm?id=2165073&r=threadview&t=3519482&pg=1. Gleiches gilt für das paranoide System der BRD.
Wie im Tierreich, wo das Leittier im Rudel immer wieder einzelne ohne erkennbaren Grund beißt oder auf andere Weise attackiert, um die eigene Machtposition zu unterstreichen, so demonstrieren oft auch Vorgesetzte ihre Machtbefugnisse, indem sie willkürlich Untergebene schikanieren. Es ist üblich, Gemobbte als Querulanten bzw. psychisch gestört abzustempeln (vgl. http://www1.uni-giessen.de/Personalrat/mobbing.htm). Damit man nicht so leicht der totalen Willkür ausgesetzt werden kann, sollte man eine Patientenverfügung ausfüllen- http://www.patverfue.de/media/PatVerfue_neu.pdf.
Kommentar veröffentlichen