Dienstag, 17. März 2015

Micha Hauswirth - Journalist Basler Zeitung

Micha Hauswirth verleumdet in seinem BaZ-Artikel vom 6.2.15 den völlig unschuldigen Lehrer als "Cyber-Stalker". Natürlich hat der BaZ-Schreiberling nie mit dem betroffenen Lehrer gesprochen. Wenn er dies getan hätte, hätte er schnell gemerkt, dass Lehrer H. dem Basler Regierungsrat Dr. Christoph Eymann kein einziges "Schmähmail" gesendet hat. Es wundert uns, dass Eymann die falschen Tatsachenbehauptungen nicht korrigiert. Regierungsrat Eymann ist nämlich im Besitz der zahlreichen Schreiben, die der Lehrer hilfesuchend an ihn gesandt hatte. Lehrer H. bat in seinen Schreiben Dr. Christoph Eymann um Hilfe, weil er sich von seiner Chefin massiv gemobbt fühlte. Eine Antwort erhielt er allerdings nie. Damit die Leserinnen und Leser der BaZ doch noch erfahren, was Lehrer H. dem Leiter des Erziehungsdepartements tatsächlich geschrieben hat, wollen wir einen seiner Briefe an dieser Stelle vollständig abdrucken. Wörtlich schrieb der Lehrer am 29.8.2006: 

Sehr geehrter Herr Eymann
Bis vor kurzem war ich ein glücklicher Lehrer an der OS Brunnmatt. In den letzten Wochen haben sich die Ereignisse überstürzt und das Rektorat OS hat mir meine über alles geliebte Stelle gekündigt. Ich stehe vor einem riesigen Scherbenhaufen. Die neue Rektorin Gaby Jenö hat dabei alles unternommen, mich in die Defensive zu drängen. Sie hat Material gegen mich sammeln lassen, vier Kolleginnen zu seltsamen Aussagen motiviert und mir eine psychische Krankheit unterstellt. Vor den Ferien behauptete sie, ich könne und dürfe nach den Ferien nicht mehr Schule geben. Sie wollte mich während den Ferien zu einem von ihr bereits beeinflussten Amtsarzt schicken. Da ich jedoch keine offizielle Vorladung vom Amtsarzt erhielt, liess ich mich bei ihm auch nicht blicken. Dann zeigte mich Gaby Jenö bei der Polizei an und behauptete ich hätte ihr gegenüber Drohungen ausgesprochen. In Wahrheit kommunizierten wir zu dieser Zeit nur noch über E-Mail und ich habe selbstverständlich keine Drohungen ausgesprochen. Trotzdem hat mich eine Sondereinheit der Kantonspolizei BL an meinem Wohnort überfallen und mich schliesslich in den Waaghof gebracht, wo ich eine Nacht unter menschenunwürdigsten Bedingungen ausharren musste. Am anderen Tag wurde ich ins Verbrecher-Archiv aufgenommen von einem Polizeikommissar vernommen und wieder auf freien Fuss gesetzt, weil ich unschuldig bin. Um mich schliesslich total fertig zu machen, wurde ich noch in den beiden Zeitungen Baslerstab und Baslerzeitung durch den Schlamm gezogen. Anscheinend wollen mich gewisse Leute mit einer breit angelegten Kampagne total erledigen. Interessanter Weise äussert sich im Zeitungsartikel eine anonyme Frau zu einem meiner Musicals. Diese Frau hat allerdings keine Kinder an der OS Brunnmatt und auch sonst nichts zu tun mit der OS. Sie heisst Helene Häseli und hat mit Wendel Hilti zusammen ein Kommunikationsbüro. Die beiden sind auch Experten für Kampagnen. Was gegen mich in den letzten Wochen abgelaufen ist, ist eine Kampagne. In verschiedenen E-Mails habe ich Sie, Herr Eymann, um Hilfe gebeten. Leider habe ich bis heute keine Antwort von Ihnen erhalten. Da ich ein engagierter Lehrer bin, der immer noch an Demokratie und Gerechtigkeit glaubt, hoffe ich, dass der ganze Albtraum sich in einem Gespräch mit Ihnen auflösen wird und ich endlich meine Arbeit an der OS Brunnmatt wieder aufnehmen darf.

Herzliche Grüsse
Lehrer H.

Samstag, 14. März 2015

20 Tage Sicherheitshaft für Lehrer H.

Es freut uns ausserordentlich, dass Peter Knechtli von Online Reports doch noch mitbekommen hat, dass Lehrer H. schon seit längerem wieder auf freiem Fuss ist. Leider hat der Basler Hofberichterstatter und Verlautbarungsjournalist aber noch nicht mitbekommen, dass die angeblichen Haftgründe in Tat und Wahrheit überhaupt nie gegeben waren. Wer die Akten studiert, kommt unweigerlich zum Schluss, dass die zuständige Staatsanwältin und der zuständige Gerichtspräsident die Schweizerische Strafprozessordnung vorsätzlich überstrapaziert haben, um den völlig unschuldigen Lehrer so lange wie möglich in Sicherheitshaft zappeln zu lassen.

Wer unschuldig in Sicherheitshaft sitzt, bekommt früher oder später psychische Probleme. Der Häftling darf nicht telefonieren und seine Briefe werden vom zuständigen Strafgerichtspräsidenten gelesen. Ein einstündiger Hofrundgang ist für die Häftlinge die einzige Möglichkeit mit anderen Haftinsassen zu kommunizieren. Beim WC ist die Toiletten-Brille abmontiert, damit der Insasse täglich merkt, dass er sich nicht in einem Hotel befindet. Trotz aller widrigsten Umstände hat es sich Lehrer H. nicht nehmen lassen, sämtliche Verfügungen des zuständigen Strafgerichtspräsidenten anzufechten.

Seit 10 Jahren wird Lehrer H. in der Presse und von diversen Staatsfunktionären vorsätzlich als potenzieller Amokläufer verleumdet. Auch die zuständige Staatsanwältin und der zuständige Gerichtspräsident verleumden den Lehrer vorsätzlich in diese Richtung. Wörtlich schreibt der zuständige Strafgerichtspräsident:

"Lehrer H. ist beruflich und sozial total entwurzelt und gänzlich ohne Perspektive. Sein Hass auf nahezu alle Basler Instanzen ist zudem grenzenlos. Das Gericht hatte zudem Kenntnis von weiteren besorgniserregenden Verhaltensweisen, die nicht in den Akten erwähnt sind (die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht, Stalkingverhalten gegenüber Gerichtsmitgliedern etc.) Es hat ernsthafte Bedenken, dass der perspektivlose und entwurzelte Lehrer H. ein Kapitalverbrechen begehen könnte."

Dass Lehrer H. die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht haben soll, ist eine vorsätzliche Lüge der zuständigen Staatsanwältin. Dass der zuständige Gerichtspräsident diese Lüge ans Appellationsgericht weiterreicht, ist ein unglaublicher Skandal. Allerdings liess sich Appellationsgerichtspräsident Christian Hoenen nicht davon beeindrucken und verfügte eine sofortige Haftentlassung.

Bereits am ersten Tag seiner Inhaftierung erstatte Lehrer H. Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gegen die zuständige Staatsanwältin und den zuständigen Strafgerichtspräsidenten. Der Ball ist jetzt wieder einmal beim Ersten Staatsanwalt Alberto Fabbri, der die beiden Strafanzeigen mit grösster Wahrscheinlichkeit wie gewohnt in den Boden stampfen wird.

Auch gegen Peter Knechtli hat Lehrer H. Strafanzeige erstattet. Knechtli hatte bekanntlich auf seinem Online Reports behauptet, Lehrer H. habe dem Basler Erziehungsminister Steuerhinterziehung vorgeworfen. Peter Knechtli gibt in einem Telefonat mit Lehrer H. zu, dass er für diese Behauptung keine Beweise habe. Offensichtlich hat er diese unwahre Tatsachenbehauptung wider besseren Wissens in die Welt gesetzt. Der Straftatbestand der Verleumdung dürfte damit gegeben sein.   

Samstag, 7. März 2015

Die ganze Wahrheit zum Mobbing-Fall Lehrer H.

Die Äusserung der eigenen Meinung ist kein Delikt. Sie muss nicht objektiv sein, sondern sie darf subjektiv gefärbt sein. Allerdings muss die subjektive Meinung auf den Fakten basieren, sonst läuft sie Gefahr als Beschimpfung, Üble Nachrede oder gar Verleumdung strafrechtlich verfolgt zu werden.

Im Mobbingfall Lehrer H. ist weder der objektive noch der subjektive Tatbestand für die vorgeworfenen Ehrverletzungsdelikte gegeben. Der Lehrer schildert aus seiner Sicht seine Erlebnisse mit den 13 Privatklägern, die alle direkt und indirekt daran beteiligt waren, ihn aus dem Schulhaus Brunnmatt zu entfernen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Lehrer planmässiges Handeln vor. Das Gegenteil ist der Fall. Seit 2006 rekurriert der Lehrer ununterbrochen gegen die aus seiner Sicht rechtswidrigen Verfügungen. Auf jede Aktion der diversen Staatsfunktionäre erfolgt eine Gegenreaktion des Lehrers mit der Absicht, sich gegen unberechtigte Verfügungen zu wehren. Der Lehrer betreibt seit 2006 offensichtlich eine kontinuierliche Selbstverteidigung. Diese basiert auf die Rechtsmittelbelehrungen, die den unzähligen Verfügungen jeweils angehängt werden. Unfraglich fühlt sich der Lehrer seit 2006 mehrfachen Verleumdungen ausgesetzt, die planmässig seinen Ruf vorsätzlich schädigen und ihn in seiner Ehre verletzen.

Ausgangspunkt der planmässig durchgeführten Verleumdungskampagne gegen den Lehrer waren drei Briefe von drei Müttern, die den Lehrer vorsätzlich von A-Z verleumdeten. Aufgrund dieser Schreiben beschloss die Schulhausleitung ihrerseits den Lehrer mit zusätzlichen Verleumdungen in seiner Ehre zu verletzen. Zwar hatte die Schulhausleitung nie eine Lektion des Lehrers miterlebt, kam aber trotzdem zum Schluss, der Lehrer sei eine Bedrohung für Kinder und Lehrpersonen. Mit der Begründung ebenfalls vom Lehrer bedroht worden zu sein, stellte daraufhin die damalige OS-Rektorin den Lehrer frei und unterstellte ihm, er habe möglicherweise eine psychische Krankheit und er müsse sich beim Amtsarzt untersuchen lassen. Als der Lehrer sich mit einem E-Mail korrekt von der amtsärztlichen Untersuchung abmeldete, starteten der Personalchef und der Amtsarzt einen bürokratischen Amoklauf. Mit allen Mitteln versuchten die beiden Staatsfunktionäre den Lehrer als potenziellen selbst- bzw. fremdgefährlichen Psychopathen zu verleumden. Sie versuchten die Vormundschaftsbehörde Münchenstein zu bewegen, gegen den Lehrer tätig zu werden. Diese stellte dem Lehrer eine Einladung für ein Gespräch zu. Um die planmässige Verfolgung durch die bisher erwähnten Staatsfunktionäre zu stoppen, meldete sich der Lehrer beim Sozialarbeiter der Vormundschaftsbehörde. Er war zu einem Gespräch bereit. Als ihm aber vom Sozialarbeiter verboten wurde, das Gespräch mitzuschneiden, war auch der Lehrer nicht mehr gesprächsbereit.

Um die planmässigen Verleumdungen gegen den Lehrer eskalieren zu lassen, unterstellten die Basler Behörden nun dem Lehrer, er sei akut Selbstmord gefährdet und plane einen Amoklauf. Ein Polizist und ein Notfallpsychiater besuchten daraufhin den Lehrer in seinem eigenen Haus, unter dem Vorwand, die Eskalation stoppen zu wollen. In Wirklichkeit hatten die beiden genau das Gegenteil vor. Obwohl der Lehrer sämtliche Fragen des Notfallpsychiaters wahrheitsgetreu beantwortete und sämtliche Unterstellungen, er habe sich mit dem Amoktäter Günther Tschanun "identifiziert" klar zurückwies, behauptete der Notfall-Psychiater in seinem Gutachten, der Lehrer habe sich mit Tschanun identifiziert. Zusätzlich verleumdete der Notfallpsychiater den Lehrer unter "Wahnvorstellungen" und an einer "Anpasssungsstörung" zu leiden.

Schliesslich verleumdete auch der Ressortleiter Schulen den Lehrer als psychisch Kranken und schrieb einen Brief an die Basler Staatsanwaltschaft, in welchem er mitteilte, das der Lehrer dringend psychiatrische Hilfe benötige. Aufgrund des Schreibens des Notfallpsychiaters und des Ressortleiters entschied die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt Amtshilfe von Basel-Land beizuziehen. Vorher hatte die OS-Rektorin den Lehrer noch wegen angeblicher Gewalt und Drohung gegen Beamte und Behörden verleumdet. Schliesslich wurde der Lehrer in seinem eigenen Garten von der Sondereinheit "Barrakuda" mit Handschellen und Augenbinde gut verpackt und landete zum ersten Mal in seinem Leben in einer Zelle im Basler Untersuchungsgefängnis.

Dort unterstellte man dem Lehrer, er habe seine Chefin mit dem Tod bedroht. Nach einem etwa 4-stündigen Verhör musste die Staatsanwaltschaft den Lehrer allerdings wieder frei lassen, weil keine Beweise für die von der OS-Rektorin vorgebrachten Verleumdungen gefunden werden konnten. Obwohl die Funktionäre der Basler Staatsanwaltschaft dem Lehrer versicherten, dass keine Meldung an die Presse erfolge, verleumdetet die BaZ den Lehrer in einem Artikel Drohungen gegen Behörden ausgestossen zu haben. Aufgrund dieses Artikels wollte die OS-Rektorin dem Lehrer fristlos kündigen, wurde aber vom Erziehungsminister persönlich angehalten, eine ordentliche Kündigung auszusprechen.

Der Lehrer rekkurierte gegen die Kündignung, unterlag aber vor der Personalrekurskommission. Er zog die den Entscheid weiter und bekam Recht am Verwaltungsgericht. Trotzdem durfte der Lehrer weiterhin nicht unterrichten. Das Verwaltungsgericht war der Meinung, dass die Einstellungsbehörde über das weitere Vorgehen zu entscheiden habe.

Diese entschied, den Lehrer erneut durch den Amtsarzt abklären zu lassen. Diesmal liess liess sich der Lehrer zu einem Besuch beim Amtsarzt nötigen, weil ihm seine Vorgesetzte vorher mit der Kündigung gedroht hatte. Der Amtsarzt kam zum Schluss, dass der Lehrer sich einem psychiatrischen Gutachten zu unterziehen habe. Allerdings konnte die OS-Rektorin den Beschuldigten nur dazu auffordern, eine amtliche Verfügung wollte sie nicht aussprechen. Da der Lehrer mit dem Notfallpsychiater schlechte Erfahrungen gemacht hatte, blieb er dem Gespräch mit dem staatlich diktierten Psychiater fern.

Die OS-Rektorin fackelte nicht lange und kündigte dem Lehrer erneut wegen angeblich schwerer Pflichtverletzung. Dagegen rekurrierte der Lehrer erneut vor den Personalrekurskommission und dem Verwaltungsgericht und blitzte zwei Mal ab. Als er auch vor Bundesgericht verlor, machte er eine Beschwerde am Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, wo er verschiedene Menschenrechtsverletzungen reklamierte. Die Beschwerde ist seit bald 5 Jahren hängig.

Um abzuklären, ob er von seiner Chefin verleumdet wurde, erstattete der Lehrer eine Privatklage wegen Ehrverletzung. Sowohl das Basler Strafgericht als auch die Rekurskammer des Strafgerichts als auch das Bundesgericht wollten hinter den arglistigen Ehrverletzungen der OS-Rektorin keine Straftatbestände erkennen. Der Lehrer musste schliesslich sämtliche Anwaltskosten seiner Chefin bezahlen.

Leider hatte der Lehrer auch Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauch, falscher Anschuldigung und Verleumdung gegen diverse Mitarbeiter der OS-Rektorin erstattet. Alle diese Strafanzeigen wurden von Staatsanwältin Eva Eichenberger eingestellt. Hätte diese Staatsanwaltin dem Lehrer nicht neun  mal Fr. 300.-- Kosten aufgebrummt und als Querulanten verleumdet, hätte der Lehrer die Angelegenheit nicht weiter verfolgt. So aber sah er sich gezwungen, erneut zu rekurrieren und verlor auf Stufe Rekurskammer und auf Stufe Bundesgericht. Der ganze Spass kostete den Lehrer unterdessen über 20'000 Franken.

Zwar stellte die Rekurskammer fest, dass der Lehrer kein Querulant sei und dass dessen Strafanzeigen nicht rechtsmissbräuchlich gewesen seien. Dies hinderte Staatsanwältin Eichenberger allerdings nicht daran, die Kriminalisierung des Lehrers weiter voranzutreiben.

Der Erziehungsminister hatte vorher Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet, nachdem anonyme Blog-Betreiber dessen Vergangenheit ins Visier genommen hatten. Obwohl die Staatsanwaltschaft eindeutig dokumentieren konnte, dass diese Blogs und die sog. Schmähmails nicht dem Lehrer zugeordnet werden konnten, ermunterte der zuständige Untersuchungsbeamte die 13 Privatkläger am Schicksal des Lehrers kräftig zu partizipieren.

In zehn Verhören wurde dem Lehrer unterstellt, er habe diese 13 Privatkläger wider besseren Wissens verleumdet und falsch beschuldigt. In Tat und Wahrheit hatte der Lehrer elf Personen wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch angezeigt. Von planmässiger Verleumdung konnte keine Rede sein.

Um die Anklageschrift auszudehnen, hatte der der Chef des Kriminalkommissariats verfügt, beim Lehrer eine Hausduchsuchung durchzuführen. Zwar hatter er die Kompetenz dazu nicht, trotzdem liess er das Verfahren trotz mangelndem Anfangsverdacht auf harte Pornographie, Rassendiskriminierung und Irreführung der Rechtspflege ausdehnen. Anhand dieser Daten konnte Staatsanwältin Eva Eichenberger eine Anklageschrift basteln, die in ihrem Umfang von über 350 Seiten alles in den Schatten stellte, was die Welt bisher gesehen hatte.

In der Gerichtsverhandlung am Basler Strafgericht verleumdete die Staatsanwältin den Lehrer aufs Massivste. Obwohl sie selber ganz genau wusste, dass der Lehrer keine "planmässige Verleumdung" begangen haben konnte, beschuldigte sie den Lehrer dieses Verbrechens. Auch hatte sie offensichtlich völlig vergessen, dass sie es war, die den Lehrer als Querulanten verleumdete, obwohl sie genau wusste, dass die Strafanzeigen des Lehrers von der Rekurskammer eben gerade nicht als rechtsmissbräuchlich eingestuft worden waren.

Eigentlich hätte der zuständige Strafgerichtspräsident die Anklageschrift wegen erheblicher Mängel zurückweisen sollen, stattdessen führte er eine Verhandlung, die nur so von Verfahrensfehlern strotzte. Er selber wurde vom Lehrer wegen massiver Befangenheit abgelehnt, da er ein Cousin der beiden Hagemanns ist, die den Lehrer bereits in ihren Print-Medien vorsätzlich verleumdet hatten. Obwohl der Befangenheitsantrag gegen Hagemann vom Bundesgericht noch nicht behandelt wurde, zeigte der Gerichtspräsident nicht das geringste Interesse, die Verhandlung zu verschieben.

Eigentlich hätte von Basel-Stadt aus gar kein Verfahren gegen den Lehrer eröffnet werde dürfen, da praktisch alle angeblichen Delikte im Kanton Basl-Land getätigt worden waren. Einzig die Unterstellung, der Lehrer habe mit seinen diversen Strafanzeigen vorsätzlich falsche Anschuldigungen getätigt, führte dazu, dass der Tatort von Basel-Land nach Basel-Stadt verschoben werden konnte. Allerdings hatte die Rekurskammer in ihrem Entscheid klar festgetellt, dass die diversen Strafanzeigen nicht rechtsmissbräuchlich waren.

Bereits im Vorfeld der Verhandlungen wurden sämtliche Zeugen und Beweise des Lehrers von Eichenberger und Hagemann abgelehnt. Auch in der Hauptverhandlung interessierte sich Hagemann nicht im geringsten für die Beweise und Zeugen, die der Lehrer angemeldet hatte. Ein eigentliches  Beweisverfahren fand überhaupt nicht statt. Auch forderte Hagemann den Lehrer nicht auf, weitere Beweisanträge zu stellen. Damit dürfte dem Gerichtspräsidenten ein weiterer grober Verfahrensfehler unterlaufen sein.

In ihrem Plädoyer verleumdete die Staatsanwältin den Lehrer nach Strich und Faden und wurde nicht müde, dem interessierten Publikum im Gerichtssaal zu beweisen, dass offensichtlich sie es war, die den Lehrer planmässig diffamierte. Obwohl der Lehrer nur seine Meinung geäussert hatte, verlangte die Staatsanwältin 2,5 Jahre Haft unbedingt. Wegen angeblicher Flucht- und Fortsetzungsgefahr verlangte sie sogar noch eine völlig unverhältnismässige Sicherheitshaft. Damit dürfte die Staatsanwältin ihr Ermessen klar überschritten und missbraucht haben.

Obwohl die beschuldigte Person laut Art. 346 d StPO das Recht hat, das gesamte Plädoyer selber zu halten, wurde der Lehrer von Gerichtspräsident Hagemann mehrmals unterbrochen. Als der Lehrer dagegen protestierte, entzog der Gerichtspräsident dem Angeschuldigten sogar ganz das Wort. Mit dieser Aktion dürfte Hagemann einen weiteren Verfahrensfehler produziert haben.

Aus dem oben Gesagten ist die Feststellung des Sachverhalts offensichtlich unrichtig. Auch ist die Schweizerische Strafprozessordnung mehrfach verletzt worden. Das Gericht konnte nicht beweisen, dass der Lehrer vorsätzlich wider besseren Wissens unwahre Behauptungen getätigt hat, um anderen zu schaden. Im Gegensatz zu den 13 Privatklägern, die sich offensichtlich abgesprochen hatten, den Lehrer mittels zahlreichen Verleumdungen planmässig aus der Schule zu mobben. Der Schaden ist nicht bei der Privatklägerschaft zu suchen, sondern beim Lehrer, der seinen Job, seinen Ruf und sein Einkommen verloren hat. Ohne die planmässige mehrfache Verleumdung und falsche Anschuldigung der Privatklägerschaft würde der Lehrer noch heute seinem geliebten Job nachgehen. Unterdessen ist der Lehrer ausgesteuert. Er lebt von seinem restlichen Vermögen.

Was der Vorwurf der sog. "harten Pornographie" betrifft, dürften Comic-Figuren, die beim Sex Gewalt anwenden, kaum einen Straftatbestand erfüllen. Wenn derartige Phantasie-Geschichten verboten wären, müsste wahrscheinlich die Hälfte der männlichen Bevölkerung verhaftet werden. Im übrigen bestand kein Anfangsverdacht, beim Beschuldigten wegen harter Pornographie zu ermitteln. Die Auswertung dieser Zufallsfunde ist daher nicht zulässig.

Montag, 2. März 2015

Verleumdung oder eigene Meinung?

In der Basler Zeitung und auf Online-Reports wird Lehrer H. als sog. "Cyber-Stalker" diffamiert. Es wird ihm unterstellt, er verbreite wider besseren Wissens diffamierende Inhalte, um völlig unschuldigen Menschen massiv zu schaden. Genau das Gegenteil ist der Fall. Wir kennen Lehrer H. als äusserst korrekten Menschen, der sich zwar gegen den gewaltigen Basler Machtfilz wehrt, aber dennoch immer sachlich bleibt. Wir sind davon überzeugt, dass nicht Lehrer H. vorsätzlich falsche Behauptungen aufstellt, sondern die zahlreichen Akteure, die den Lehrer seit 2006 verfolgen und vorsätzlich diffamieren. Dass Lehrer H. ohne den geringsten Beweis in erster Instanz zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden ist, ist ein unglaublicher Skandal. Die zuständige Staatsanwältin und der zuständige Richter haben mit diesem Urteil die Glaubwürdigkeit des Basler Strafgerichts massiv erschüttert. Auch die diffamierende Berichterstattung in den Medien hat nur ein Ziel, nämlich die Zerstörung des guten Rufs des Lehrers. Bis auf den heutigen Tag hat sich kein einziger System-Journalist bemüht, mit Lehrer H. ein Interview durchzuführen.

Weil wir uns nicht dem Einheitsbrei der System-Medien anschliessen, sind auch wir in das Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Auch uns wird unterstellt, Behörden und Journalisten zu diffamieren. Das Gegenteil ist der Fall. Wir berichten nach bestem Wissen und Gewissen möglichst sachlich über den Mobbing-Fall Lehrer H. und stellen uns aktiv auf dessen Seite.

Dass Lehrer H. in den zweifelhaften Genuss einer Sicherheitshaft kam, hat er der zuständigen Staatsanwältin zu verdanken. Sie hatte behauptet, Lehrer H. wolle ins Ausland flüchten, um sich dem erstinstanzlichen Urteil zu entziehen. In Tat und Wahrheit ist aber einmal mehr wieder das Gegenteil der Fall. Noch in der Sicherheitshaft hat Lehrer H. innerhalb von zehn Tagen beim Appellationsgericht Rekurs gegen das skandalöse Urteil eingereicht. Jetzt ist der Ball wieder beim Basler Strafgericht. Der zuständige Richter muss glaubhaft darlegen, dass Lehrer H. wider besseren Wissens seine Vorgesetzten verleumdet habe.

Dass die zuständige Staatsanwältin und der zuständige Richter unterdessen sogar behaupten, Lehrer H. habe die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht, ist kaum zu glauben. Mit dieser böswilligen Verleumdung wollten die beiden Staatsfunktionäre dem Appellationsgericht schmackhaft machen, dass Lehrer H. gefährlich sei und dass dieser bis auf weiteres in der Sicherheitshaft zu behalten sei. Bereits 2006 hatte die Chefin von Lehrer H. eine Strafanzeige wegen angeblicher Drohung gegen Beamte und Behörden eingereicht, um dem Lehrer möglichst umfassend zu schaden. Bis auf den heutigen Tag konnten die sog. Drohmails nicht aufgefunden werden.

Freitag, 27. Februar 2015

Lars Mazzuchelli - Gemeindepräsident von Sissach

Dass jetzt auch noch der Gemeindepräsident von Sissach, Lars Mazzuchelli, seinen Senf zum Mobbingfall Lehrer H. abgibt, erstaunt. Lars Mazzuchelli und der Lehrer sind sich bisher nie begegnet, trotzdem glaubt der Gemeindepräsident von Sissach über Lehrer H. urteilen zu müssen. Lehrer H. sei offensichtlich "ein psychisch schwer kranker Mann". Natürlich ist einmal mehr genau das Gegenteil wahr. Lehrer H. hat sogar die 20 Tage Sicherheitshaft bestens überstanden. Nur psychisch ausgesprochen stabile Persönlichkeiten überleben eine derartige Haft ohne psychische Probleme. Lehrer H. hat während seiner Haft innerhalb von 10 Tagen sämtliche Entscheide des Basler Strafgerichts selbständig und ohne Anwalt angefochten. Ein "psychisch schwer kranker Mann" hätte die Frist von 10 Tagen verstreichen lassen und das unglaubliche Urteil des Basler Strafgerichts wäre rechtskräftig geworden.

Es dürfte einige Leute aus Basel-Stadt massiv stören, dass Lehrer H. sich nicht so einfach wegsperren lassen will. Die Äusserung der Freien Meinung darf nicht mit 2 Jahren Gefängnis bestraft werden, dies dürften viele Bürgerinnen und Bürger ebenso sehen. Wer unseren Blog regelmässig liest, stellt schnell fest, dass nicht wir es sind, die planmässige Verleumdung betreiben, sondern alle anderen, die versuchen aus Lehrer H. eine Witzfigur zu machen. Unsere Aufgabe ist es, die zahlreichen Verleumdungen die gegen Lehrer H. abgefeuert werden, zu entlarven und an den Pranger zu stellen. Wir wollen anhand der Fakten beweisen, dass nicht Lehrer H. verleumderisch tätig ist, sondern zahlreiche andere Staatsdiener und Journalisten, welche die Wahrheit bis zum Exzess pervertieren.

Freitag, 6. Februar 2015

Telebasel - Fernsehen für Dumme

Laut Telebasel soll Lehrer H. jetzt auch noch Internet-Hassbotschaften verbreiten. Dies berichten die beiden Journalisten C. Weyer und W. Erzberger. Obwohl die beiden akkreditierten Medienschaffenden die Gelegenheit gehabt hätten, mit Lehrer H. einige Worte zu wechseln, versuchten die beiden in einer Pause, dem Lehrer möglichst aus dem Weg zu gehen. Allerdings plauderten sie munter mit dem Pflichtverteidiger David Schnyder, der den Kontakt zu Lehrer H. über Wochen und Monate abgebrochen hatte. Ein Interview mit Lehrer H. wäre für regelmässige Telebasel-Zuschauer sicher interessant gewesen. Man hätte endlich mal gesehen, dass dieser Lehrer eigentlich ein ganz normaler Mensch ist, der schon sein ganzes Leben lang für Freiheit und Gerechtigkeit kämpft. Wir von Anonymous versuchen, das verzerrte Bild, dass die Staatsanwaltschaft und die Medien den Bürgerinnen und Bürger präsentieren, zu korrigieren. Deshalb werden auch wir von den Strafverfolgungsbehörden gnadenlos wegen angeblicher Verleumdung verfolgt.

Lehrer H. versucht schon seit Jahren mit Telebasel in Kontakt zu kommen. Er hätte gerne die unglaublichen Ereignisse aus seiner Sicht einem Team von Telebasel mitgeteilt. Leider ist das jetzt nicht mehr möglich, denn Lehrer H. wurde von Telebasel vorsätzlich als Verbreiter von "Internet-Hassbotschaften" verleumdet.

Lehrer H. nahm mit seinen Schülerinnen und Schülern im Deutschunterricht regelmässig das Thema Medien und Journalismus durch. Er zeigte den Kindern, wie man mit wenig Aufwand tendenziöse Berichte erstellen kann, indem man zum Beispiel nur positive bzw. nur negative Fakten aneinanderreiht. Toll wäre es gewesen, wenn Telebasel gefilmt hätten, wie sich Lehrer H. vor der Verhandlung von diversen Staatsfunktionären hat durchsuchenlassen müssen. Das ganze Prozedere dauerte etwa 15 Minuten. Nachdem Lehrer H. wie üblich sein Portemonnaie, seinen Gürtel und seine Schlüssel abgegeben hatte, musste er mehrmals die elektronische Sicherheitsschleuse beschreiten. Immer wieder wurde er durch einen Alarmton zurückgepfiffen, bis nur noch die Schuhe von Lehrer H. verdächtig waren. Schliesslich kamen drei Polizisten, die dem Lehrer befahlen, er solle seine Schuhe ausziehen. Die Polizisten nahmen tatsächlich die Schuhe in die Hände und untersuchten diese mit staatlicher Gründlichkeit. Auch die Jacke von Lehrer H. wurde mehrmals geröngt, sorgte aber weiterhin für einen unangenehmen Ton, wenn Lehrer H. die Sicherheitsschleuse betreten wollte.


Natürlich sind Handys und andere Aufnahmegeräte im Gerichtsaal jeweils strengstens verboten. Zwar nimmt das Basler Strafgericht jeweils die ganze Verhandlung elektronisch auf, aber diese Tonmittschnitte sind nur für die Staatsanwälte, Gerichtschreiberin und Richter bestimmt. Der Angeschuldigte erhält höchstens ein Protokollausdruck, der aber bereits von der subjektiven Wahrnehmung der Gerichtsschreiberin geprägt ist. Da der Angeschuldigte nie beweisen kann, was er im Gerichtssaal wirklich gesagt hat, müssen sich die Konsumenten der Medien auf die Glaubwürdigkeit der akkreditierten Journalisten verlassen können. Doch wie ist Telebasel überhaupt auf die Idee gekommen, dem völlig integren Lehrer sog. "Internet-Hassbotschaften" zu unterstellen? Da sich akkreditierte Journalisten vor allem an der Anklageschrift und am Plädoyer der Staatsanwaltschaft orientieren, ist es für solche Schreiberlinge offensichtlich naheliegend, kernige Schlagworte der Staatsanwaltschaft 1:1 zu übernehmen oder sich mit eigenen Wortkreationen einen Namen zu machen. So wurde aus den beiden Eichenberger-Zitate "Cyber Dschihad" und "pathologischer Hass" eben "Internet-Hassbotschaften". Dass auch akkreditierte Jornalisten den Trick mit der Täter/Opfer-Umkehrung perfekt beherrschen, beweist die Tatsache, dass sämtliche von Eva Eichenberger an die Adresse von Lehrer H. gerichteten Beleidigungen nicht als ausfällig gewertet wurden, sondern nur die pointierten Retourkutschen des Lehrers.

Donnerstag, 5. Februar 2015

Die Tricks von Staatsanwältin Eva Eichenberger

In Ihrem Plädoyer zum Prozess gegen Lehrer H. zog Staatsanwältin Eva Eichenberger sämtliche Register. Lehrer H. sei ein Verschwörungstheoretiker, ein Rassist, ein Geisterfahrer, ein Mobber, ein Enttarnter, ein Ehrverletzer, ein Verleumder, ein Diffamierer, ein Falschbeschuldiger, ein Cyber-Stalker, ein verbaler Terrorist, ein erbärmlicher, hinterhältiger Heckenschütze, ein paranoider Gestörter, der das Rechtssystem missbrauche und sogar die Rechtspflege in die Irre führe.

Als sie dann versuchte, dem unschuldigen Lehrer H. eine Irreführung der Rechtspflege zu unterstellen, überschritt sie allerdings eine klare Grenze. Ohne rot zu werden, behauptete Eichenberger, dass Auskunftsperson Sabrina S. bestätigt habe, dass der Blog "Advocatus" zu Lehrer H. gehöre. Zum Glück aber hatte IT-Spezialist Bruno Glauser ein wichtiges E-Mail zu den Akten gelegt. Diesem E-Mail ist klar zu entnehmen, dass der Blog von Lehrer H. nicht "Advocatus" heisst. Natürlich verschwieg die arglistige Staatsanwältin diesen Beweis vorsätzlich, um dem Lehrer eine "Irreführung der Rechtspflege" anzuhängen.

Wenn eine Staatsanwältin vorsätzlich Beweise ignoriert, um ihre Lügenstory passend zu machen, verhält sie sich aus unserer Optik kriminell. Zum Glück konnte Lehrer H. in seinem spontan gehaltenen Plädoyer auf die kriminelle Aktion der Staatsfunktionärin reagieren.

Es ist nicht anzunehmen, dass die drei Richter sich die Mühe gemacht hatten, die 5000 Seiten Akten, die Bruno Glauser produziert hatte, durchzulesen. Ob Pflichtverteidiger Daniel Schnyder das wichtige E-Mail in den Akten gesichtet hat, wissen wir nicht.

Auch andere interessante Informationen liessen sich aus dem Aktenberg finden, wenn man die Nadel im Heuhaufen suchen wollte: Der grosse Unbekannte, der seine Identität mit Verschlüsselungssoftware verschleierte und mit seinem Notebook über ungeschützte Funknetzwerke seine Schmähmails gegen Eymann verbreitete, wollte offensichtlich den Verdacht auf Lehrer H. lenken. Mit einer kostenlosen Software konnte der anonyme Täter vor seine gefälschten E-Mail-Adressen den Familiennamen des Lehrers zaubern. So glaubten zahlreiche Empfänger dieser Schmähmails, dass Lehrer H. deren Absender sei.

Auch dieser wichtige Beweis interessierte den Gerichtspräsidenten Dr. Lucius Hagemann nicht im Geringsten. Dieser war nur darüber besorgt, die Gerichtsverhandlung pünktlich vor 12.00 Uhr über die Bühne zu bringen. Aus diesem Grund unterbrach Hagemann den Lehrer autoritär bei seinem Plädoyer, obwohl dieser noch auf einige Unstimmigkeiten hinweisen wollte.

Aus Angst, dass Lehrer H. wichtige Beweise im Internet verbreiten könnte, plädierte die clevere Staatsanwaltin darauf, Lehrer H. in sofortige Sicherheitshaft zu nehmen.

Am Schluss seines Plädoyers berichtete Lehrer H. noch von einem anderen Fall, der als sog. Justizirrtum im Internet herum geistert. Es handelt sich dabei um eine sorgfältig gestaltete Powerpoint-Präsentation, die belegt, dass Eva Eichenberger immer wieder selektive Beweiswürdigung betreibt. Es wäre an der Zeit, dass die Basler Justiz-Kommission dieser Staatsanwältin vermehrt auf die Finger schaut. Wer Fakten vorsätzlich verdreht, um einen unschuldigen Lehrer ohne jegliche Vorstrafe für 2,5 Jahre hinter Gitter zu bringen, ist eine Gefahr für die Allgemeinheit.