Donnerstag, 20. November 2014

Dr. Lucius Hagemann - Strafgerichtspräsident Basel-Stadt


Obwohl sämtliche Delikte von Lehrer H. in Basel-Land begangen worden sein sollen, fühlt sich der Gerichtspräsident von Basel-Stadt dafür zuständig. Wörtlich schreibt Dr. Lucius Hagemann:

"Die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörde und des Gerichts von Basel-Stadt erscheint als gegeben, da die erste falsche Anschuldigung zum Nachteil von Jenö (das schwerste Delikt) gemäss Anklage in Basel-Stadt stattgefunden hat."

Es ist richtig, dass Lehrer H. eine Strafanzeige gegen Gaby Jenö in Basel-Stadt getätigt hat. Er wurde von Gaby Jenö nachweislich als potenzieller Selbstmörder und Amokläufer verunglimpft und wollte deshalb das Verhalten seiner Chefin strafrechtlich überprüfen lassen. Daraus eine "falsche Anschuldigung" zu basteln, ist bösartig und kriminell. Lehrer H. hat nie eine falsche Anschuldigung getätigt, sondern bis zum Bundesgericht seine Rechte wahrgenommen. Dass er damit gegen Windmühlen kämpfen würde, konnte er nicht wissen, da er der festen Überzeugung war, in der Schweiz ein gerechtes Justizsystem vorzufinden.

"Die Strafverfahren gegen Jenö, Baerlocher, Gutzwiller, Signer und Eymann wurden rechtskräftig eingestellt. Es bestehen keine Gründe, diese wieder aufzunehmen."

Aus unserer Sicht gäbe es sehr wohl Gründe die Strafverfahren wieder aufzunehmen. Bis auf den heutigen Tag wurden die von Jenö behaupteten Drohmails, die Lehrer H. angeblich geschrieben haben soll, nicht gefunden. Sämtliche Richter, auch Dr. Lucius Hagemann, ignorieren diese Tatsache vorsätzlich.

"Die Frage der Befangenheit von Staatsanwältin Eichenberger wird zu gegebener Zeit vom Appellationsgericht beantwortet."

Aus unserer Sicht hatte das Appellationsgericht genügend Zeit, die Befangenheit von Staatsanwältin Eichenberger endlich anzuerkennen. In den Einstellungsverfügungen betreffend der Strafverfahren gegen Jenö, Baerlocher, Gutzwiller, Signer und Eymann unterstellte die kriminelle Staatsanwältin Lehrer H. querulatorischen Absichten. Die Rekurskommission des Basler Strafgerichts stellte allerdings klar fest, dass Lehrer H. mit seinen Strafanzeigen völlig korrekt gehandelt hatte. Es besteht die Gefahr, dass sich Eichenberger für diese Niederlage im aktuellen Verfahren rächt. Auch die Tatsache, dass Eichenberger nur einseitig ermittelt, dürfte schon ausreichen, diese Staatsanwältin von der bevorstehenden Verhandlung auszuschliessen.

"Der Wechsel der amtlichen Verteidigung fällt ausser Betracht. Der Vorwurf von Lehrer H. gegenüber dem Verteidiger (und Grund des Vertrauensverlustes), dieser habe entgegen seiner Weisung keinen Befangenheitsantrag betreffend Staatsanwältin Eichenberger gestellt, ist nicht zutreffend. Denn der Verteidiger hat am 3.7.14 einen entsprechenden Antrag gestellt. Der Schriftenwechsel wurde Ende September geschlossen. Der Entscheid des Appellationsgerichts steht noch aus."

Seit dem 3.7.14 sind mehrere Monate verstrichen, ohne dass Pflichtverteidiger David Schnyder seinen Klienten Lehrer H. informiert hätte. Telefonanrufe von Lehrer H. werden systematisch auf die Combox umgeleitet und Schnyder hält es nicht für nötig zurückzurufen. Sogar die Beweisanträge musste Lehrer H. selbstständig ohne die Mitwirkung seines Pflichtverteidigers einreichen.

"Es ist letztlich Sache des Verteidigers, welche Eingaben er tätigt. Ein Wechsel der amtlichen Verteidigung wäre mit enormen Mehrkosten und Zeitverlust verbunden und würde die Situation wohl nicht entschärfen."

Mit diesen beiden Äusserungen wird aus unserer Sicht klar, dass Dr. Lucius Hagemann ebenfalls zum Basler-Machtfilz gehört. Lehrer H. wollte sich immer selber verteidigen. Pflichtverteidiger David Schnyder wurde ihm von der Basler Staatsanwaltschaft aufgezwungen. Ein Rekurs dagegen wurde vom Basler Appellationsgericht abgelehnt. Dass es letztlich Sache des Verteidigers sei, welche Eingaben dieser tätige, entlarvt die fragwürdige Rechtsauffassung von Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann. Es scheint, dass aus der Sicht dieses Gerichtspräsidenten der Angeschuldigte überhaupt keine Rechte hat.

"Auf die Anhörung von Dr. Westdijk in der Hauptverhandlung wird verzichtet. Dessen Einschätzung ist im Gutachten vom 5.7.07. festgehalten. Dieses ist Aktenbestandteil und kann somit im Verfahren Berücksichtigung finden."

Dr. Piet Westdijk war der einzige, der den Lehrer ernst nahm. Dass dieser Sachverständige nicht zur Verhandlung zugelassen werden soll, entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage. Offensichtlich ist auch dieser Richter nicht im Geringsten an der Wahrheitsfindung interessiert. Aus diesem Grund lässt er auch sämtliche von Lehrer H. aufgebotenen Zeugen nicht zu Wort kommen.

"Auf die Ladung weiterer Zeugen (Eltern von Schülern, berufliche und private Kollegen) wird verzichtet. Dass Lehrer H. auch Sympathisanten hatte, ist aktenkundig."

Auf Grund dieser arroganten Verfügung entpuppt sich auch Gerichtspräsident Dr. Luzius Hagemann als massiv befangener Richter, der alles unternimmt, um die Erfolgschancen von Lehrer H. zu minimieren. Die Tatsache, dass Hagemann keinen einzigen Zeugen von Lehrer H. berücksichtigt, beweist, dass Lehrer H. nicht mit einem fairen Verfahren rechnen kann. Es ist daher zu hoffen, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger der Verhandlung beiwohnen. Nur wenn das Volk seine Kontrollfunktion wahrnimmt, kann richterliche Willkür entlarvt und publik gemacht werden. Die Verhandlung ist öffentlich und findet statt am: 5.2.2015 ab 8.15 Uhr im Saal 1 des Basler Strafgerichts an der Schützenmattstrasse 20.

Mittwoch, 19. November 2014

Lehrer H. - angeklagtes Mobbing-Opfer


Am 5.2.15 steht Lehrer H. zum ersten Mal in seinem Leben vor Gericht. Nie in seinem Leben hatte der untadelige Lehrer gegen Gesetze verstossen. 2006 wurde er von seiner Chefin Gaby Jenö zum ersten Mal verleumdet, Drohungen ausgestossen zu haben. Mit dieser böswilligen Falschanschuldigung wollte die damalige OS-Rektorin dem beliebten und pflichtbewussten Lehrer kündigen. Die Kündigung war allerdings rechtswidrig, trotzdem wurde Jenö von SVP-Richter Marc Oser freigesprochen.

Jetzt muss also Lehrer H. vor Gericht antraben. Doch was hat er eigentlich verbrochen? Er hat sich gegen das perfide Mobbing gewehrt, das sich gewisse Leute aus dem Basler Erziehungsdepartement für den Lehrer ausgedacht hatten. Sich wehren, heisst nichts Anderes, als die Wahrheit zu verbreiten. Wir haben Lehrer H. dabei geholfen. Alle unsere Recherchen haben ergeben, dass Lehrer H. völlig unschuldig ist, aber zum Spielball des Basler Machtfilzes geworden ist. Wer zum Basler Machtfilz gehört, kann in diesem Blog nachgelesen werden.

Zum Basler Machtfilz gehört auch die Basler Staatsanwaltschaft, welche die Lizenz hat, gewaltige Lügenkonstrukte als Wahrheit zu verkaufen. Allzweckwaffe dieser Behörde ist die ehemalige Polizistin lic. iur. Eva Eichenberger, die keine Lüge auslässt, Lehrer H. massiv zu beschuldigen. Ihr hat es Lehrer H. zu verdanken, dass das Verfahren eine Dimension angenommen hat, die jeglichen gesunden Menschenverstand vermissen lässt. Alleine die Anklageschrift umfasst 350 Seiten. Auf diesen Seiten werden die Fakten systematisch zu Übler Nachrede verbogen, um dem völlig integren Lehrer massiv zu schaden.

Dass die Staatsanwaltschaft sämtliche Wiedersprüche in der Argumentation der Truppe aus dem Erziehungsdepartement systematisch ignoriert, beweist, dass die Basler Staatsanwaltschaft eine kriminelle Behörde ist. Wo sind die Drohmails, die Lehrer H. angeblich geschrieben haben soll? Wie lauten die Textstellen in diesem Blog, die nicht der Wahrheit entsprechen? Weshalb wird Lehrer H. wegen Rassismus angeklagt, obwohl er sich nie rassistisch geäussert hat? Weshalb wird Lehrer H. wegen Pornographie angeklagt, obwohl die Comics für Erwachsene, die auf seinem Computer gefunden wurden, völlig legal sind? Warum wird Lehrer H. wegen Irreführung der Rechtspflege angeklagt, obwohl die Ermittlungen der Polizei klar ergeben haben, dass Lehrer H. diese Straftat auf keinen Fall begangen haben kann?

Es geht in diesem Gerichtsfall nicht um Gerechtigkeit. Es geht darum, einen äusserst integren Lehrer mit allen Mitteln fertig zu machen, nur weil dieser sich erfrecht hatte, den Basler Machtfilz in seiner hässlichsten Fratze zu entlarven. Die von Staatsanwältin Eva Eichenberger auf 350 Seiten aufgeblasene angebliche Üble Nachrede entpuppt sich bei näherer Betrachtung als ein echter Basler-Krimi, der nicht von den üblichen Verbrechern erzählt, sondern von kriminellen Beamten und Behörden, die ihr Amt systematisch und vorsätzlich missbrauchen.

Ob das Dreiergericht unter der Leitung von Dr. Lucius Hagemann ebenfalls zu diesem Machtfilz gehört, können Sie selber herausfinden, wenn Sie am 5. Februar 2015 den Saal 1 des Basler Strafgerichts besuchen. Die Verhandlung ist öffentlich. Auf dem Gerichtsareal gibt es keine Parkiermöglichkeiten.

Dr. Christoph Eymann - Erziehungsminister Basel-Stadt



Wenn man Dr. Christoph Eymann auf der Strasse trifft und ihn zum Mobbing-Skandal betreffend Lehrer H. befragt, spult der brilliante Rhetoriker immer wieder die selbe Leier ab: Lehrer H. müsse zuerst wieder gesund werden, bevor man ihn wieder als Lehrer beschäftigen könne.

Fakt ist: Lehrer H. war gar nie krank! Unter der Leitung von Dr. Christoph Eymann entwickelten dessen Mitarbeiter Gaby Jenö, Thomas Baerlocher, Dr. Peter Gutzwiller und Hans Georg Signer einen arglistigen Plan, wie Lehrer H. aus dem Basler Schuldienst herausgemobbt werden konnte. Man dichtete dem engagierten und beliebten Lehrer einfach eine psychische Krankheit an, mit dem Ziel, ihn über einen bestellten Psychiater "arbeitsunfähig" schreiben zu lassen.

Lehrer H. musste nur noch in die Falle tappen und sich vom staatlich bestellten Dr. Daniel Fasnacht begutachten lassen. Da Lehrer H. den arglistigen Plan aber durchschaut hatte, liess er sich von einem anderen Psychiater untersuchen. Dr. med. Piet Westdijk kam in seinem Psychiatrischen Gutachten zum Schluss, dass Lehrer H. völlig gesund und zu 100 Prozent arbeitsfähig ist.

Dass Eymann und Co. dieses Gutachten nicht akzeptierten, liegt auf der Hand. In Wirklichkeit wollten Eymann und seine Mitarbeiter den Lehrer in einer psychiatrischen Klinik bis auf weiteres entsorgen. Allerdings hatten die Verschwörer die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Lehrer H. verlangte vom Erziehungsdepartement sämtliche Dokumente und wies nach, dass der arglistige Plan von Jenö, Gutzwiller, Baerlocher und Signer nur funktionieren konnte, weil Regierungsrat Eymann das kriminelle Vorgehen vorher abgesegnet hatte.

Leider spielt auch die Basler Staatsanwaltschaft das böse Spiel von Dr. Christoph Eymann mit. Obwohl die Fakten klar auf Mobbing verweisen, ermittelte Staatsanwalt Dr. Beat Voser nicht gegen die arglistige Mobbing-Truppe, sondern gegen den Lehrer, der sich gegen seine widerliche Entlassung gewehrt hatte. Ohne richterlichen Beschluss liess Voser das Haus von Lehrer H. durchsuchen, um in den Besitz von zahlreichen Dokumenten zu kommen, die beweisen, dass sogar Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser sein Amt vorsätzlich missbraucht hatte.

Dass die Basler Staatsanwaltschaft einseitig ermittelt, beweist die von Dr. Beat Voser verbrochene Editionsverfügung, die unterdessen als PDF-File im Internet vollständig abrufbar ist. Darin werden die Fakten wider besseren Wissens als falsch und ehrverletzend dargestellt.

Auch im nächsten Jahr bleibt es spannend: Gegen Regierungsrat Eymann läuft eine Strafanzeige, weil dieser den engagierten Lehrer in einem BaZ-Interview als "Stalker" bezeichnet hatte. Es ist davon auszugehen, dass der Erste Staatsanwalt lic. iur. Alberto Fabbri auch diese Strafanzeige in den Boden stampfen wird. In Basel-Stadt herrscht bekanntlich nicht das Recht, sondern, wie es der Basler Justizkritiker Dr. Peter Zihlmann so treffend ausdrückt: ein mafia-ähnliches System.

Aufgrund dieses Textes liess Dr. Christoph Eymann Lehrer H. wegen Übler Nachrede strafrechtlich verfolgen.

Regula Steinemann - Anwältin von Gaby Jenö



Rechtsanwälte sind dafür bekannt, dass sie für Geld so ziemlich alles machen. Lic. iur. Regula Steinemann schreckt nicht einmal davor zurück, den schwer in seiner Ehre verletzten Lehrer H. noch zusätzlich zu betreiben. Es ist der jungen Anwältin egal, dass ihre Mandantin Gaby Jenö den völlig unbescholtenen Lehrer als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer verleumdet hatte, um ihm anschliessend rechtswidrig zu kündigen. Lehrer H. glaubte an das schweizerische Rechtssystem und verklagte Jenö wegen Übler Nachrede. Leider sprach der schwer befangene Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser die Angeklagte frei, nachdem er zuvor sämtliche Zeugen von Lehrer H. zum Schweigen genötigt hatte. Dass Richter Oser dem arbeitslosen Lehrer auch noch willkürlich sämtliche Kosten aufhalste, konnte der rechtswidrig entlassene Lehrer schwerlich nachvollziehen. Offensichtlich soll Lehrer H. mit allen Mitteln psychisch und finanziell fertig gemacht werden. Zum Glück ist Lehrer H. Christ und Pazifist. Er beschreitet weiterhin den sog. "Rechtsweg".


Aufgrund dieses Textes liess Regula Steinemann Lehrer H. wegen Übler Nachrede strafrechtlich verfolgen.

lic. iur. Barbara Pfister - Anwältin von Gaby Jenö





Wer als Anwältin der wegen Ehrverletzung beklagten ehemaligen OS Rektorin Gaby Jenö auftreten will, muss fähig sein, die Wahrheit nach Strich und Faden skrupellos zu verdrehen. Advokatin lic. iur. Barbara Pfister ist nicht nur Rechtsanwältin, sondern war auch Geschäftsführerin der Angestellten Vereinigung Region Basel, Geschäftsführerin des Verbandes der Angestellten Drogistinnen und Drogisten, Geschäftsführerin Bankpersonalverband Nordwestschweiz und Mitglied der Tripartiten Kommission Basel-Stadt.


Bereits zu Beginn der Verhandlung gegen ihre Mandantin Gaby Jenö trickste die clevere Juristin den völlig unerfahrenen nicht vom Volk gewählten Gerichtspräsidenten lic. iur. Marc Oser listig aus:

„Meines Wissens gibt es eine Beweisliste. Diese Zeuginnen sind nicht erwähnt. Ich beantrage, diese Zeuginnen nicht anzuhören, da wir das Recht haben, vorab davon in Kenntnis gesetzt zu werden.“

Richtig ist: Lehrer H. kann seine Zeuginnen auch als Überraschungscoup zur Verhandlung mitnehmen. Dass der Richter die Zeuginnen nicht zulässt, ist ein Justizskandal.

Auch in ihrem Plädoyer schreckte lic. iur Barbara Pfister nicht zurück, Dinge zu behaupten, die in den entsprechenden Akten nirgends nachzulesen sind. Hier ein paar Kostproben:

„Lehrer H. sagte klar, dass er sich mit der Situation vergleiche und sich als Opfer einer Verschwörung sehe.“

Richtig ist: Lehrer H. hat als engagierte Lehrkraft das Thema Mobbing an seiner Schule immer wieder thematisiert. In einer Lehrer-Sitzung forderte er seine neue Rektorin Gaby Jenö sogar auf, in Sachen Mobbing endlich aktiv zu werden. Die Rektorin nahm den Ball auf und mobbte den unbequemen Lehrer generalstabsmässig aus ihrer Schule. Unterdessen sind sogar Staatsanwältinnen und Richterinnen an der Verschwörung gegen Lehrer H. beteiligt.

„Der Zusammenhang in dem der Name Tschanun fiel, ist nicht relevant.“

Richtig ist: Lehrer H. wollte sich Hilfe holen, bei seiner Kollegin Claudia Gass und beim Inspektionspräsidenten Peter Grossniklaus, weil er sich von Gaby Jenö gemobbt fühlte. Offensichtlich gehört es zum Staatsystem, rechtschaffene Menschen solange behördlich zu terrorisieren, bis die betroffene Person ausrastet. Mit anderen Worten, das System treibt ahnungslose Bürgerinnen und Bürger in die Eskalation.

„Die Beklagte machte daraufhin Anzeige bei der Polizei, da sie die Situation als bedrohlich empfand.“

Richtig ist: Gaby Jenö ist für die Situation verantwortlich. Mit ihren diversen Schreiben hat sie den vorbildlichen Lehrer systematisch als potentiellen Gewalttäter verleumdet. Ihre pathologischen Bedrohungsgefühle missbraucht sie dazu, Lehrer H. eine strafbare Handlung zu unterstellen. Dass diese Frau die Basler Sekundarstufe I leitet, ist ein Skandal!

„Sie verfolgte die Absicht, sich, den Kläger und das Umfeld vor Eskalationen zu schützen.“

Richtig ist: Das völlig unverhältnismässige und rechtswidrige Vorgehen von Gaby Jenö generierte die Eskalation. Das Umfeld von Lehrer H. wurde durch die arglistigen Lügen von Gaby Jenö völlig unnötig verängstigt. Eine Rufmörderin darf keine Schule leiten!

„Es geht nur darum, dass die Beklagte gegenüber der Strafverfolgung sagte, er habe gegenüber Dritten geäussert, er fühle sich wie Tschanun.“

Richtig ist: Weder Claudia Gass noch Peter Grossniklaus haben behauptet, Lehrer H. habe sich wie Tschanun gefühlt. Diese Behauptung gehört zu den vorsätzlichen Lügen von Gaby Jenö, um dem rechtschaffenen Lehrer möglichst intensiv zu schaden. Dass dieser offensichtliche Rufmord von sämtlichen Behörden bis hinauf zum Bundesgericht vertuscht wird, ist ein Skandal!

„Es geht nicht um Kündigung oder Aktion Barrakuda.“

Richtig ist: Das primäre Ziel von Gaby Jenö war immer die Entlassung des Lehrers. Da keine Kündigungsgründe vorlagen, musste mittels arglistigen Lügen mehre Eskalationsstufen gezündet werden. Dass die Strafverfolgungsbehörden sämtliche Strafanzeigen gegen Gaby Jenö rechtwidrig einstellten, ist ein Skandal!

„Es geht auch nicht um Suiziddrohungen oder das vorhandene Parteigutachten.“

Richtig ist: Eine Rektorin die ihren Mitarbeitern Suiziddrohungen andichtet, missbraucht massiv ihr Amt. Selbst- und Fremdgefährdung wird von Schreibtischtätern immer dann in Erwägung gezogen, wenn unbequeme Menschen zwangspsychiatrisch wegsperrt werden sollen. Lehrer H. hatte nie das Bedürfnis sich selber oder andere zu gefährden. Er wollte nur seinen Job als Lehrer möglichst gut machen. Offensichtlich verträgt das Basler Schulsystem keine ehrlichen Lehrkräfte!

„Die Beklagte wiederholte nur das, was der Kläger bereits von sich aus gegenüber Dritten sagte.“

Richtig ist: Die Beklagte beschuldigte Lehrer H. immer wieder Drohungen ausgestossen zu haben. Mit ihrer gezielten Lügen, pervertierte sie den rechtschaffenen Lehrer vorsätzlich zum angeblichen Amokläufer. So viel kriminelle Energie muss strafrechtlich verfolgt werden.

„Er bestritt nicht, den Vergleich selbst gemacht zu haben.“

Richtig ist: Lehrer H. hat immer bestritten, sich wie Tschanun gefühlt zu haben. Er gibt allerdings zu, bei seinen Internet-Recherchen zum Thema Mobbing auf diesen Namen gestossen zu sein. Jemandem böswillig zu unterstellen, er sei ein potentieller Amokläufer, ist eine widrige Grenzüberschreitung, die strafrechtlich verfolgt werden muss.

„Die Beklagte beschuldigte ihn nicht eines unehrenhaften Verhaltens.“

Richtig ist: Die Beklagte beschuldigte den Lehrer strafbare Handlungen begangen und sie mit dem Tod bedroht zu haben.

„Es ist dokumentiert, dass der Kläger den Vergleich brachte und sich mit Tschanun verglich.“

Richtig ist: Nur Gaby Jenö und die Untersuchungsbeamtin der Staatsanwaltschaft verbreiten diese Lüge. Sämtliche Akten belegen, dass diese Ausage von Barbara Pfister demzufolge auch eine Lüge ist.

„Sie handelte mit berechtigten Interessen zum Schutz von Schülern, Lehrern und Schulleitung sowie zu seinem eigenen Schutz.“

Richtig ist: Gaby Jenö veranlasste mit ihren krankhaften Lügengeschichten eine Eskalation, welche das gesamte Umfeld von Lehrer H. völlig unnötig verängstigte. Sie riskierte mit ihren frei erfundenen Anschuldigungen eine unverhältnismässige Zuspitzung der Situation. Mit berechtigten Interessen hat das alles nichts zu tun, sondern mit vorsätzlichem Rufmord!

„Er torpedierte jede Hilfestellung und es gab Indizien für ein Bedrohungspotential.“

Richtig ist: Lehrer H. hoffte sogar auf Hilfe von Regierungsrat Eymann. Allerdings erhielt er von niemandem Unterstützung. Die angeblichen Indizien für ein Bedrohungspotential wurde von der staatlichen Mobbing-Truppe nach Lust und Laune frei erfunden. Lehrer H. blieb aber immer sachlich und liess sich durch das kriminelle Verhalten seiner Gegner nie provozieren.

„Die Aussagen gegenüber der Polizei gingen nicht über das Notwendige hinaus.“

Richtig ist: Das Lügengebäude von Gaby Jenö ist schon längst zusammengekracht. Die von ihr erfundenen angeblichen "Drohmails" existieren definitiv nicht. Auch das von Gaby Jenö behauptete, Inspektionsmitglied, das angeblich befürchtet, Lehrer H. „ballere“ mal in der Schule herum, ist bis auf den heutigen Tag unauffindbar. Ihre Aussagen gegenüber der Polizei sind vorsätzlicher Rufmord!

„Sie verfolgte berechtigte Interessen, dass sie Gründe hatte, die Behauptungen in guten Gründen wahr zu halten.“

Richtig ist: Mit ihrer Strafanzeige versuchte die arglistige Gaby Jenö ihre Lügengeschichten zu legitimieren und Lehrer H. vorsätzlich zu schaden. „Mobbing“ in „berechtigte Interessen“ zu pervertieren, ist schändlich. Eine Rechtsanwältin, die aus pekuniären Gründen systematisch die Wahrheit verdreht, macht sich für den Rest ihres Lebens unglaubwürdig.

„Wer Tschanun ins Spiel bringt, darf sich nicht über die entsprechenden Assoziationen wundern.“

Richtig ist: Tschanun ist ursächlich ein Mobbing-Opfer. Um Mobbing erfolgreich zu bekämpfen braucht es Menschen, die Mobbing verhindern wollen. Wer den Fall Tschanun totschweigt, verhindert die Bekämpfung von Mobbing. Im Übrigen verleumdete Gaby Jenö den mutigen Lehrer bereits als potentiellen Gewaltäter, bevor dieser begann, zum Thema "Tschanun" zu recherchieren.

Die Rechtsanwältin Barbara Pfister ist unterdessen von ihren zahlreichen Ämtern zurückgetreten.


Aufgrund dieses Textes liess Barabara Pfister Lehrer H. wegen Übler Nachrede strafrechtlich verfolgen.

Thomas Baerlocher - Personalleiter Schulen




Dank seinem Aufstieg in der SP hat es der studierte Biologe Thomas Baerlocher sogar zum Personalleiter Schulen gebracht. Als Parteipräsident der SP gestaltet er nicht nur die Zukunft der Partei, sondern auch die Zukunft der Lehrkräfte, die nicht ungeprüft die linken Ideologien für den Unterricht adaptieren wollen. Im Fall Lehrer H. ging Thomas Baerlocher sogar so weit, dass er Lehrer H., nach guter alter DDR-Manier bei der Vormundschaftsbehörde dessen Wohngemeinde als schwer psychisch kranken Mitarbeiter verleumdete. Baerlocher, unter den Genossen liebevoll auch „Kardinal“ oder „kleiner Machiavelli“ genannt, liess keine Lüge aus, um dem ahnungslosen Lehrer H. möglichst effizient zu schaden. Getreu dem Motto „der Zweck heiligt die Mittel“ baute der Personalleiter Schulen ein Lügengebäude auf, welches offensichtlich die „subjektiven Wahrnehmungen“ der OS Rektorin Gaby Jenö zu untermauern hatte. Als Lehrer H. den Brief von Baerlocher bei der Vormundschaftsbehörde zum ersten Mal zu Gesicht bekam, traute er seinen Augen nicht. Die Lügen waren so dick aufgetragen, dass nicht einmal die Vormundschaftsbehörde den Brief ernst nehmen konnte. Hier ein paar Original-Lügen des „kleinen Machiavelli“:
„Herr H. weigert sich den behördlichen Weisungen Folge zu leisten.“
„Er hat gestern einem Aufgebot des Amtsarztes für eine amtsärztliche Untersuchung nicht Folge geleistet.“
„Diese Zuweisung durch uns erfolgte vor dem Hintergrund der psychischen Situation von H.. Für uns ist klar, dass Herr H. am 14. August 2006 nicht mehr unterrichten darf und kann.“
„Die Indizien deuten auf ein sehr hohes Bedrohungspotential gegen sich selbst, aber auch gegenüber seiner Umgebung: Aussagen über Suizid oder Bedrohungen gegenüber den vorgesetzten Stellen zeigen dies auf.“
„Dringendes ärztliches Handeln ist aus unserer Sicht angesagt.“
Mit seinem arglistigen Schreiben hatte Baerlocher die Absicht die Situation bis zur Eskalation zuzuspitzen. Allerdings hatte er bei der Vormundschaftsbehörde keine Chance. Die Vormundschaftsbehörde hörte sich Lehrer H. an und entschied völlig sachlich und korrekt:
Aufgrund der Rechts- und Sachlage wird auf die Errichtung vormundschaftlicher Massnahmen für H. verzichtet und die Akte der Vormundschaftsbehörde wird geschlossen.“
Damit war der Mobbingfall Lehrer H. aber noch lange nicht erledigt. Als nächstes instrumentalisierten die Genossen aus der SP den Vertrauensarzt der kantonalen Gesundheitsdienste Dr. med. Marc Meier. Dieser war dafür bekannt, Diagnosen zu stellen, bevor er seine „Patienten“ überhaupt gesehen hatte.


Aufgrund dieses Textes liess Thomas Baerlocher Lehrer H. wegen Übler Nachrede strafrechtlich verfolgen.

Gaby Jenö - Rektorin der Orientierungsschule



Diverse interne E-Mails und Aussagen von Gaby Jenö beweisen, dass die OS-Rektorin mit ihren "subjektiven Wahrnehmungen" im aktuellen Mobbingfall des ED vorsätzlich eine masslose Hysterie entfacht hatte, um damit eine Eskalation der Ereignisse zu provozieren, die jeglichen gesunden Menschenverstand vermissen lässt. Aufgrund des von ihr mutwillig erzeugten Klima der Angst, wurde Lehrer H. von einer Sondereinheit der Kantonspolizei Basel-Land an seinem Wohnort mit Brachialgewalt überwältigt und dem Untersuchungsgefängnis Waaghof zugeführt. Allerdings gelang es Gaby Jenö nicht, den völlig ahnungslosen Lehrer H. fristlos zu entlassen, ihn zu kriminalisieren und ihn schliesslich in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt zu einem IV-Fall zu "therapieren". Lehrer H. liess sich von niemandem provozieren, blieb immer gelassen und wusste sich zu wehren.
Bis auf den heutigen Tag ist Lehrer H. von Regierungsrat Dr. Christoph Eymann leider in keinerlei Art und Weise unterstützt worden. Die folgenden Dokumente kennt auch Dr. Christoph Eymann. Trotzdem ist der Leiter des Erziehungsdepartements immer noch der Meinung, dass Gaby Jenö "ihren Auftrag verantwortungsvoll wahrgenommen und die gesetzlichen Vorschriften korrekt angewandt" hat. Das Appellationsgericht hat die Entlassung von Lehrer H. am 18.12.07 aber als unrechtmässig erklärt und damit die Kündigungsverfügung von Gaby Jenö wieder aufgehoben. Noch immer hindert Gaby Jenö Lehrer H. jedoch daran, seiner Arbeit nachzugehen. Die folgenden Original-Zitate zeigen deutlich auf, wie Gaby Jenö mittels ihren "subjektiven Wahrnehmungen" ein Klima der Angst geschaffen hatte, um Lehrer H. möglichst effizient zu schaden.

E-Mail von Gaby Jenö an Amtsarzt Dr. med. Marc Meier vom 11.8.06

Lieber Herr Meier
Ich habe soeben bei der Polizei versucht eine Anzeige zu machen. Die Polizistin wies mich darauf hin, dass Sie als Amtsarzt den Sozialdienst der Polizei und die Psychiatrie einschalten können. Ich denke, dies wäre gut und notwendig. Zudem habe ich jetzt auf Anraten der Polizei den Polizeiposten kontaktiert und sie schicken eine Patrouille vorbei, um zu schauen, ob alles in Ordnung ist. Weiter können sie aber nichts unternehmen.
Herzliche Grüsse
Gaby Jenö

Aussagen von Gaby Jenö anlässlich ihrer Strafanzeige gegen Lehrer H. vom 11.8.06

"Ich denke, er könnte sich auch selber etwas antun. Es wird einfach immer ein Stückchen ernster."
"Die erste direkte Drohung (Tschanun) fand am 07.08.2006 beim Gespräch mit Grossniklaus Peter statt. Er selber fühlte sich aber nicht bedroht und hat aus diesem Grund keine Anzeige erstattet. Mir wurde es aber mulmig und dachte mir, dass mir das überhaupt nicht gefalle."
"Er hat mich früher schon durch das ganze Lehrerzimmer verfolgt, weil ich nicht mit ihm reden wollte."
"Er hat nun alle Beschwerden fotokopiert. Er weiss also von welchen Personen welche Art von Beschwerden schriftlich eingegangen sind. Diese Situation kann ich nun natürlich auch nicht so leicht einschätzen."
"Ein Inspektionsmitglied ist an mich gelangt. Er hat mich gefragt, ob ich nicht Angst habe, dass Herr H. einmal herumballere? Da machen sich also allen Anschein auch noch andere Gedanken, nicht nur ich."

E-Mail von Gaby Jenö an Hans Georg Signer vom 15.8.06

Lieber Hans Georg
Nach dem sehr informativen Gespräch mit Herr Hänggi, denke ich, dass wir den Weg fristlose Kündigung wählen sollten. Allerdings hat er auch zu bedenken gegeben, dass eine Eskalation möglich wäre. Auf sein Anraten habe ich versucht, noch mit dem Psychiater von Baselland Kontakt aufzunehmen - die Vormundschaftsbehörde Baselland ist aber am Dienstagnachmittag nicht erreichbar. Um 6 Uhr treffe ich P. Grossniklaus und werde mit ihm ein Datum für die Inspektionssitzung vereinbaren.
Liebe Grüsse
Gaby Jenö

E-Mail von Gaby Jenö an Dr. med. Marc Meier vom 18.8.06

Lieber Herr Meier
Gestern Abend hat die Inspektion einstimmig die ordentliche Kündigung von H. beschlossen. Alle waren sichtlich erleichtert, dass es keine fristlose war. Herr Signer musste H. heute per mail informieren, dass er nicht mehr an der OS unterrichten wird, da in der BAZ morgen ein Zeitungsartikel erscheint, den sie nicht mehr gewillt ist zurückzuhalten. Gerne hätten wir dies heute H. und seinem Anwalt in einem Gespräch mitgeteilt, aber H. will dieses Gespräch erst am Dienstag, da sein Anwalt heute offensichtlich nicht abkömmlich ist. Ihre Vorschläge werde ich auch noch Herrn Signer und Herrn Baerlocher zeigen - ich denke aber, dass es schwierig wird, eine geeignete Arbeit zu finden.
Herzlichen Dank und gutes Wochenende
Gaby Jenö


Aufgrund dieses Textes liess Gaby Jenö Lehrer H. wegen Übler Nachrede strafrechtlich verfolgen.