Der Mann, der mit seinem Mitarbeitern seit über zehn Jahren das Basler Schulsystem ruiniert, heisst Dr. Christoph Eymann. Kritik an seiner Person, verträgt er schlecht. Er ist ein Machtmensch, der Mitarbeiter, die nicht auf seiner Linie sind, skrupellos ausschaltet. Unterdessen rumort es aber gewaltig bei den Basler Lehrerinnen und Lehrern. Schulleitungen und Schulpräsidenten werfen den Bettel hin und entziehen sich dem von Dr. Christoph Eymann und Hans Georg Signer verordneten Bildungsfaschismus. Ein Regierungsrat, der seine Gegner in die Psychiatrie sperren lassen will, ist ein Krimineller. Leider hat in der Basler Staatsanwaltschaft niemand den Mut, gegen Eymann wegen Amtsmissbrauch zu ermitteln. Lieber ermittelt man seit bald drei Jahren gegen Lehrer H., der sich offensichtlich als einziger getraut, Eymanns Bildungswahnsinn zu kritisieren. Dass sich Eymann jetzt auch noch für das Amt des EDK-Präsidenten interessiert, lässt nichts Gutes erahnen. Offensichtlich sollen in den nächsten Jahren die Volksschulen in der Schweiz kommunistisch gleichgeschaltet werden. Für kreative Lehrkräfte dürfte es in einem solchen System keinen Platz mehr haben. Wann wehren sich die Lehrerinnen und Lehrer gegen den von Eymann verursachten Bildungsfaschismus?
Für Beamte und Behörden gilt das Schweizerische Strafgesetzbuch nicht. Die Behörden-Mafia kann tun und lassen, was sie will, ohne strafrechtlich belangt zu werden. Dieser Blog deckt auf, wie das kriminelle staatliche Terror-System im Kanton Basel-Stadt und in der Schweiz funktioniert.
Mittwoch, 22. Mai 2013
Staatsterror und Bildungsfaschismus
Der Mann, der mit seinem Mitarbeitern seit über zehn Jahren das Basler Schulsystem ruiniert, heisst Dr. Christoph Eymann. Kritik an seiner Person, verträgt er schlecht. Er ist ein Machtmensch, der Mitarbeiter, die nicht auf seiner Linie sind, skrupellos ausschaltet. Unterdessen rumort es aber gewaltig bei den Basler Lehrerinnen und Lehrern. Schulleitungen und Schulpräsidenten werfen den Bettel hin und entziehen sich dem von Dr. Christoph Eymann und Hans Georg Signer verordneten Bildungsfaschismus. Ein Regierungsrat, der seine Gegner in die Psychiatrie sperren lassen will, ist ein Krimineller. Leider hat in der Basler Staatsanwaltschaft niemand den Mut, gegen Eymann wegen Amtsmissbrauch zu ermitteln. Lieber ermittelt man seit bald drei Jahren gegen Lehrer H., der sich offensichtlich als einziger getraut, Eymanns Bildungswahnsinn zu kritisieren. Dass sich Eymann jetzt auch noch für das Amt des EDK-Präsidenten interessiert, lässt nichts Gutes erahnen. Offensichtlich sollen in den nächsten Jahren die Volksschulen in der Schweiz kommunistisch gleichgeschaltet werden. Für kreative Lehrkräfte dürfte es in einem solchen System keinen Platz mehr haben. Wann wehren sich die Lehrerinnen und Lehrer gegen den von Eymann verursachten Bildungsfaschismus?
Mittwoch, 15. Mai 2013
Wie funktioniert eigentlich Staatsmobbing?
Wenn Sie nicht Zeit haben, den ganzen Blog zu lesen, sollten Sie sich wenigstens dieses Video anschauen!
Montag, 13. Mai 2013
Sonntag, 12. Mai 2013
Psychosoziale Kontrolle = Behördenkriminalität
2006 erhielt Lehrer H. bei sich zu Hause Besuch von einem Polizisten und einem Notfallpsychiater. Der Lehrer hatte zu diesem Zeitpunkt keine Ahnung, dass er von zahlreichen Staatsfunktionären vorsätzlich terrorisiert werden sollte. Er glaubte in seiner Naivität an eine Übung, in welcher er als sog. Zielperson "beübt" würde. Es war ihm nicht bewusst, dass Dr. Christoph Eymann und seine Mitarbeiter aus dem Basler Erziehungsdepartement systematisch die Absicht verfolgten, ihn mit allen Mitteln in eine psychiatrische Klinik sperren zu lassen, um ihm später wegen angeblich "psychischer Krankheit" zu kündigen. Zufälligerweise konnte das Gespräch zwischen Lehrer H. und dem Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler aufgezeichnet werden. Die Aufnahme dokumentiert einen völlig gesunden und humorvollen Lehrer, der vom bestellten Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler massiv schikaniert und gestresst wird. Die folgende Doku ist ein weiterer Beweis dafür, dass Behördenkriminalität keine "Wahnidee" ist, sondern bittere Realität. Dass sich Lehrer H. und der Polizist duzen, liegt an dem Umstand, dass der "Freund und Helfer" mal Schüler von Lehrer H. war.
Montag, 6. Mai 2013
Totenköpfe in der Basler Staatsanwaltschaft
Der Basler Treuhänder und SVP-Politiker Bernhard Madörin arbeitet in einem neuen Buch seine Erfahrungen mit den Basler Strafverfolgungsbehörden auf. Vom Kanton Basel-Stadt fordert er einen Schadenersatz nach den jahrelangen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.
Von Stefan Gyr
Der Basler Treuhänder und ehemalige SVP-Grossrat Bernhard Madörin (54) hat schon etliche Bücher geschrieben – viel Fachliteratur, aber auch eine Einführung in die traditionelle Chinesische Medizin zusammen mit dem Arzt Hanspeter Braun und den Kriminalroman «Tödliche Gene», der sich zu einem Bestseller entwickelte. Jetzt arbeitet Madörin an einem Werk, das in Basel hohe Wellen schlagen dürfte: «Justizirrtum und Amtsmissbrauch», eine Abrechnung mit der Justiz. Der Querdenker, wie er sich selbst nennt, arbeitet darin seine eigenen Erfahrungen mit den Basler Strafverfolgungsbehörden auf. In der Publikation will er zahlreiche Originalakten veröffentlichen und kommentieren.
Das Buch richtet sich an «interessierte Bürger, Juristen, Studenten, Anwälte und lernwillige Staatsanwälte und Richter» und soll als «Anleitung zum kritischen Hinterfragen der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft im Bereich der sogenannten Wirtschaftskriminalität» dienen. «In dubio contra reo: Die unkontrollierte Macht der Staatsanwälte», lautet denn auch einer der Untertitel. Auch die «unkontrollierte Macht» der Richter und der Medien soll darin angeprangert werden. Madörins Kritik an den Untersuchungsbehörden fällt hart aus: «Der Beschuldigte ist erst einmal schuldig. Wer im Gewitter der Staatsanwaltschaft steht und sich für sein Recht auf ein faires Verfahren wehrt, wird als Querulant angesehen. Keine Chance.»
Madörin geriet im Oktober 2010 ins Visier der Strafverfolgungsbehörden. Der für Wirtschaftsdelikte zuständige Staatsanwalt durchsuchte damals mit vier Beamten die Räumlichkeiten des Treuhänders und beschlagnahmte Material im Zusammenhang mit Madörins Tätigkeit für das Monatsmagazin «Regio aktuell». Dessen Verleger Robert Gloor wurde in der gleichen Angelegenheit sogar vorübergehend in Untersuchungshaft gesetzt. Die Staatsanwaltschaft hat nach der Anzeige eines ehemaligen Mitarbeiters zu ermitteln, ob Falschbeurkundungen oder ungetreue Geschäftsbesorgung im Zusammenhang mit der Zeitschrift vorgekommen sind. Madörin war als Treuhänder für «Regio aktuell» tätig und gehörte dem Verwaltungsrat des Verlags an. Er weist alle Vorwürfe zurück.
Vor Totenköpfen verhört
Mehr als zwei Jahre verstrichen, bis er zum ersten Mal vom verantwortlichen Staatsanwalt vernommen wurde. Viermal gelangte er mit Rechtsverzögerungsbeschwerden ans Gericht, einmal zog er bis vor Bundesgericht. Jedes Mal blitzte er ab. Dabei bestehe ein Beschleunigungsgebot, weil er durch Medieninformationen des zuständigen Staatsanwalts öffentlich beschuldigt worden sei, ärgert sich Madörin. Er klagt, die Ermittlungen verursachten ihm als Treuhänder einen wirtschaftlichen Schaden. Diesen will er beim Kanton Basel-Stadt einklagen. Er macht eine Staatshaftung geltend, weil der Regierungsrat die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft nicht oder zumindest ungenügend ausübe.
Einen Schadenersatz fordert er dabei auch für entgangene Verwaltungsratsmandate und die unmöglich gewordene Kandidatur bei den Nationalratswahlen im Jahr 2011.
Anfang April hat er bei der Basler Ombudsstelle ein Gesuch um Streitvermittlung gestellt. Das Strafuntersuchungsverfahren der Staatsanwaltschaft weise erhebliche Mängel auf, die bei einer ordnungsgemässen Aufsicht unterbunden worden wären, heisst es in dem Schreiben an die Ombudsstelle, das der SpatzZeitung vorliegt.
Madörin rügt dabei nicht nur die Verzögerung des Verfahrens und eine Amtsgeheimnisverletzung, sondern auch eine «psychologische Terrorisierung durch Totenkopfbilder». Als er vom verantwortlichen Staatsanwaltschaft erstmals vernommen wurde, fand er sich vor vier grossen Gemälden mit Totenschädeln wieder. «Ich bin erschrocken und zusammengezuckt», erzählt Madörin. «Ich wurde vor diesen Totenköpfen durch den zuständigen Staatsanwalt als Beschuldigter verhört. Das ist geschmacklos und erniedrigend und verletzt die Menschenwürde.»
Madörin hat inzwischen alle Hebel in Bewegung gesetzt, damit die Bilder mit Totenköpfen im Verhörraum abgehängt werden. Er wandte sich schriftlich an den ersten Staatsanwalt, Alfredo Fabbri, den inzwischen abgetretenen Regierungsrat und Justiz- und Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass (FDP) und seinen Nachfolger Baschi Dürr (FDP) sowie an das Appellationsgericht Basel-Stadt. Ohne Erfolg.
Der erste Staatsanwalt stellte sich auf den Standpunkt, Madörin sei «lediglich vor vier Bildern einvernommen worden»: «Der Schädel ist nur eine abstrakte Darstellung, ein Abbild ohne jegliche reale Funktion.»
Privatsache des Mitarbeiters
Die beanstandeten Darstellungen erfüllen laut Fabbri «keinen Straftatbestand im Sinne des Strafgesetzbuches» und verletzen auch in keiner Form die Persönlichkeitsrechte. Die Bilder seien deshalb eine Privatsache dieses Mitarbeiters der Staatsanwaltschaft. «Über Kunst bestehen zudem verschiedene Ansichten, und über Geschmack lässt sich bekanntlich nicht streiten», hielt der erste Staatsanwalt weiter fest.
Das Basler Appellationsgericht erklärte, es sei nicht Aufsichtsbehörde der Staatsanwaltschaft und habe deshalb zu den gerügten Bildern im Einvernahmezimmer «nichts zu befinden». Die Staatsanwaltschaft stehe vielmehr unter der Aufsicht des Regierungsrats. Madörin zeigt sich über diese Aussagen empört: «Ein Staatsanwalt, der seine Zimmer mit Totenköpfen schmückt, ist für mich untragbar. Und ein Richter, dem dies egal ist, auch.»
Wenn solche Bilder in einer Kunstgalerie hängen, habe er damit überhaupt kein Problem. In öffentlichen Räumen seien sie aber «vollkommen deplaziert», weil sie einschüchternd wirkten. Er verweist auf den Eintrag in der Internet-Enzyklopädie Wikipedia: «Der Totenkopf dient im Allgemeinen der Symbolisierung oder gar Androhung von physischer Lebensgefahr und Tod, der Vergänglichkeit menschlichen Lebens.» Bestärkt fühlt sich Bernhard Madörin auch durch das Resultat einer Strassenumfrage der Lokalfernsehstation «Telebasel». Die befragten Passanten beurteilten diese Totenkopfdarstellungen als unangebracht und störend.
«Anhäufung von Inkompetenz»
Madörin wirft der Abteilung Wirtschaftsdelikte in der Staatsanwaltschaft auch eine «ungenügende Sachkenntnis» vor. Während des mehrjährigen Untersuchungsverfahrens habe er eine «dramatische Anhäufung von Inkompetenz» erlebt, sagt er: «Diese Abteilung hat keine Ahnung von Wirtschaftsrecht und Rechnungslegung und keine Erfahrung in der Unternehmensfinanzierung.»
Madörin ortet einen dringenden Reformbedarf in der Basler Staatsanwaltschaft. «Das Grundproblem der kantonalen Staatsanwaltschaften wie auch der Bundesanwaltschaft ist, dass sie nur der sogenannten «administrativen Aufsicht» unterstehen und darum vollkommen autonom funktionieren», erklärt er.
Veraltetes Reglement
Das Reglement, das die Aufsicht des Regierungsrats über die Staatsanwaltschaft regelt, stamme aus dem Jahr 1969. Seither habe es gewichtige Entwicklungen gegeben, denen die Aufsicht in keiner Weise angepasst worden sei. Auch die Grösse der Behörde habe sich vervielfacht. Die Regierung müsse nicht nur kontrollieren, ob die Staatsanwaltschaft Recht und Gesetz einhält, sondern auch die Art und Weise der Aufgabenerfüllung überprüfen, so Madörin.
Die vorsitzende Präsidentin des Basler Appellationsgerichts, Marie-Louise Stamm, hat dem Treuhänder inzwischen schriftlich mitgeteilt, das Gerichtsorganisationsgesetz werde zurzeit einer Totalrevision unterzogen. Verschiedene der von ihm aufgeworfenen Fragen würden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens von den beteiligten Instanzen behandelt. Schliesslich werde der Gesetzestext dann im Grossen Rat verabschiedet. Auf welche Punkte die Gesetzesrevision abzielt und wie weit sie gediehen ist, lässt sich nicht in Erfahrung bringen. Die zuständigen Behörden wollen sich gegenwärtig noch nicht äussern.
Von Stefan Gyr
Der Basler Treuhänder und ehemalige SVP-Grossrat Bernhard Madörin (54) hat schon etliche Bücher geschrieben – viel Fachliteratur, aber auch eine Einführung in die traditionelle Chinesische Medizin zusammen mit dem Arzt Hanspeter Braun und den Kriminalroman «Tödliche Gene», der sich zu einem Bestseller entwickelte. Jetzt arbeitet Madörin an einem Werk, das in Basel hohe Wellen schlagen dürfte: «Justizirrtum und Amtsmissbrauch», eine Abrechnung mit der Justiz. Der Querdenker, wie er sich selbst nennt, arbeitet darin seine eigenen Erfahrungen mit den Basler Strafverfolgungsbehörden auf. In der Publikation will er zahlreiche Originalakten veröffentlichen und kommentieren.
Das Buch richtet sich an «interessierte Bürger, Juristen, Studenten, Anwälte und lernwillige Staatsanwälte und Richter» und soll als «Anleitung zum kritischen Hinterfragen der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft im Bereich der sogenannten Wirtschaftskriminalität» dienen. «In dubio contra reo: Die unkontrollierte Macht der Staatsanwälte», lautet denn auch einer der Untertitel. Auch die «unkontrollierte Macht» der Richter und der Medien soll darin angeprangert werden. Madörins Kritik an den Untersuchungsbehörden fällt hart aus: «Der Beschuldigte ist erst einmal schuldig. Wer im Gewitter der Staatsanwaltschaft steht und sich für sein Recht auf ein faires Verfahren wehrt, wird als Querulant angesehen. Keine Chance.»
Madörin geriet im Oktober 2010 ins Visier der Strafverfolgungsbehörden. Der für Wirtschaftsdelikte zuständige Staatsanwalt durchsuchte damals mit vier Beamten die Räumlichkeiten des Treuhänders und beschlagnahmte Material im Zusammenhang mit Madörins Tätigkeit für das Monatsmagazin «Regio aktuell». Dessen Verleger Robert Gloor wurde in der gleichen Angelegenheit sogar vorübergehend in Untersuchungshaft gesetzt. Die Staatsanwaltschaft hat nach der Anzeige eines ehemaligen Mitarbeiters zu ermitteln, ob Falschbeurkundungen oder ungetreue Geschäftsbesorgung im Zusammenhang mit der Zeitschrift vorgekommen sind. Madörin war als Treuhänder für «Regio aktuell» tätig und gehörte dem Verwaltungsrat des Verlags an. Er weist alle Vorwürfe zurück.
Vor Totenköpfen verhört
Mehr als zwei Jahre verstrichen, bis er zum ersten Mal vom verantwortlichen Staatsanwalt vernommen wurde. Viermal gelangte er mit Rechtsverzögerungsbeschwerden ans Gericht, einmal zog er bis vor Bundesgericht. Jedes Mal blitzte er ab. Dabei bestehe ein Beschleunigungsgebot, weil er durch Medieninformationen des zuständigen Staatsanwalts öffentlich beschuldigt worden sei, ärgert sich Madörin. Er klagt, die Ermittlungen verursachten ihm als Treuhänder einen wirtschaftlichen Schaden. Diesen will er beim Kanton Basel-Stadt einklagen. Er macht eine Staatshaftung geltend, weil der Regierungsrat die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft nicht oder zumindest ungenügend ausübe.
Einen Schadenersatz fordert er dabei auch für entgangene Verwaltungsratsmandate und die unmöglich gewordene Kandidatur bei den Nationalratswahlen im Jahr 2011.
Anfang April hat er bei der Basler Ombudsstelle ein Gesuch um Streitvermittlung gestellt. Das Strafuntersuchungsverfahren der Staatsanwaltschaft weise erhebliche Mängel auf, die bei einer ordnungsgemässen Aufsicht unterbunden worden wären, heisst es in dem Schreiben an die Ombudsstelle, das der SpatzZeitung vorliegt.
Madörin rügt dabei nicht nur die Verzögerung des Verfahrens und eine Amtsgeheimnisverletzung, sondern auch eine «psychologische Terrorisierung durch Totenkopfbilder». Als er vom verantwortlichen Staatsanwaltschaft erstmals vernommen wurde, fand er sich vor vier grossen Gemälden mit Totenschädeln wieder. «Ich bin erschrocken und zusammengezuckt», erzählt Madörin. «Ich wurde vor diesen Totenköpfen durch den zuständigen Staatsanwalt als Beschuldigter verhört. Das ist geschmacklos und erniedrigend und verletzt die Menschenwürde.»
Madörin hat inzwischen alle Hebel in Bewegung gesetzt, damit die Bilder mit Totenköpfen im Verhörraum abgehängt werden. Er wandte sich schriftlich an den ersten Staatsanwalt, Alfredo Fabbri, den inzwischen abgetretenen Regierungsrat und Justiz- und Sicherheitsdirektor Hanspeter Gass (FDP) und seinen Nachfolger Baschi Dürr (FDP) sowie an das Appellationsgericht Basel-Stadt. Ohne Erfolg.
Der erste Staatsanwalt stellte sich auf den Standpunkt, Madörin sei «lediglich vor vier Bildern einvernommen worden»: «Der Schädel ist nur eine abstrakte Darstellung, ein Abbild ohne jegliche reale Funktion.»
Privatsache des Mitarbeiters
Die beanstandeten Darstellungen erfüllen laut Fabbri «keinen Straftatbestand im Sinne des Strafgesetzbuches» und verletzen auch in keiner Form die Persönlichkeitsrechte. Die Bilder seien deshalb eine Privatsache dieses Mitarbeiters der Staatsanwaltschaft. «Über Kunst bestehen zudem verschiedene Ansichten, und über Geschmack lässt sich bekanntlich nicht streiten», hielt der erste Staatsanwalt weiter fest.
Das Basler Appellationsgericht erklärte, es sei nicht Aufsichtsbehörde der Staatsanwaltschaft und habe deshalb zu den gerügten Bildern im Einvernahmezimmer «nichts zu befinden». Die Staatsanwaltschaft stehe vielmehr unter der Aufsicht des Regierungsrats. Madörin zeigt sich über diese Aussagen empört: «Ein Staatsanwalt, der seine Zimmer mit Totenköpfen schmückt, ist für mich untragbar. Und ein Richter, dem dies egal ist, auch.»
Wenn solche Bilder in einer Kunstgalerie hängen, habe er damit überhaupt kein Problem. In öffentlichen Räumen seien sie aber «vollkommen deplaziert», weil sie einschüchternd wirkten. Er verweist auf den Eintrag in der Internet-Enzyklopädie Wikipedia: «Der Totenkopf dient im Allgemeinen der Symbolisierung oder gar Androhung von physischer Lebensgefahr und Tod, der Vergänglichkeit menschlichen Lebens.» Bestärkt fühlt sich Bernhard Madörin auch durch das Resultat einer Strassenumfrage der Lokalfernsehstation «Telebasel». Die befragten Passanten beurteilten diese Totenkopfdarstellungen als unangebracht und störend.
«Anhäufung von Inkompetenz»
Madörin wirft der Abteilung Wirtschaftsdelikte in der Staatsanwaltschaft auch eine «ungenügende Sachkenntnis» vor. Während des mehrjährigen Untersuchungsverfahrens habe er eine «dramatische Anhäufung von Inkompetenz» erlebt, sagt er: «Diese Abteilung hat keine Ahnung von Wirtschaftsrecht und Rechnungslegung und keine Erfahrung in der Unternehmensfinanzierung.»
Madörin ortet einen dringenden Reformbedarf in der Basler Staatsanwaltschaft. «Das Grundproblem der kantonalen Staatsanwaltschaften wie auch der Bundesanwaltschaft ist, dass sie nur der sogenannten «administrativen Aufsicht» unterstehen und darum vollkommen autonom funktionieren», erklärt er.
Veraltetes Reglement
Das Reglement, das die Aufsicht des Regierungsrats über die Staatsanwaltschaft regelt, stamme aus dem Jahr 1969. Seither habe es gewichtige Entwicklungen gegeben, denen die Aufsicht in keiner Weise angepasst worden sei. Auch die Grösse der Behörde habe sich vervielfacht. Die Regierung müsse nicht nur kontrollieren, ob die Staatsanwaltschaft Recht und Gesetz einhält, sondern auch die Art und Weise der Aufgabenerfüllung überprüfen, so Madörin.
Die vorsitzende Präsidentin des Basler Appellationsgerichts, Marie-Louise Stamm, hat dem Treuhänder inzwischen schriftlich mitgeteilt, das Gerichtsorganisationsgesetz werde zurzeit einer Totalrevision unterzogen. Verschiedene der von ihm aufgeworfenen Fragen würden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens von den beteiligten Instanzen behandelt. Schliesslich werde der Gesetzestext dann im Grossen Rat verabschiedet. Auf welche Punkte die Gesetzesrevision abzielt und wie weit sie gediehen ist, lässt sich nicht in Erfahrung bringen. Die zuständigen Behörden wollen sich gegenwärtig noch nicht äussern.
Labels:
Dürr Baschi,
Fabbri Alberto,
Stamm Marie-Louise
Dienstag, 2. April 2013
In den Krallen des Bösen
Basel ist stolz auf seine Basilisken, die das Basler-Stadtwappen in ihren Krallen halten. Das nicht sehr lieblich ausehende "Fabeltier" ist eine Kreuzung zwischen Drachen und Huhn und ist nicht gerade vetrauenswürdig. Wer sich mit Drachen beschäftigt, weiss, dass der Drache schon bei Adam und Eva seinen grossen Auftritt hatte. Allerdings trieb das Böse damals sein Unwesen noch als Schlange.
Die Schlange bzw. der Drachen sind also nicht anderes als Satan. Er beherrscht die Welt dank seinen satanisierten Hühnern.
Die Knechte Satans besitzen keine Moral und lügen systematisch, um ihre Macht zu sichern. Sie besetzen die wichtigsten Stellen in der Verwaltung und verstecken ihre kriminellen Taten hinter dem sog. Amtsgeheimnis. Es sind Polizisten, Sozialarbeiter, Chefredaktoren, Bildungsfunktionäre, Kriminalkommissare, Staatsanwälte, Psychiater und Richter. Sie alle haben Angst, dass ihre kriminellen Handlungen öffentlich werden.
Menschen, die sich den Satanisten in den Weg stellen, werden aufs Übelste verleumdet und terrorisiert. Wer sich mit Gewalt wehrt, landet in der Psychiatrie und wird dort von sog. Ärzten zwangsweise mit Nervengift gefoltert.
Es ist höchste Zeit, dass das kriminelle Treiben der Basler Behördenmafia ein Ende findet. Deshalb haben wir diesen Blog ins Leben gerufen. Zwar versucht ausgerechnet der Chef der Basler Kriminalpolizei diesen Blog mit allen Mitteln zu verhindern, allerdings ist es ihm bis jetzt noch nicht gelungen, die Wahrheit aus dem Internet zu eliminieren. Wertvolle Fakten, die diesem Staatsfunktionär ein Dorn im Auge sind, können bequem über den Google-Cache wieder sichtbar gemacht werden.
Vielleicht sind Sie selber auch ein Opfer der Basler Behörden. Vielleicht kennen Sie die in diesem Blog portraitierten Staatsfunktionäre aus eigener Erfahrung. Gerne veröffentlichen wir Ihre Erlebnisse auf diesem Blog. Senden Sie Ihre Infos einfach an:
staatsmobbing@gmx.ch
Gott möge uns helfen!
Labels:
Baslisk,
Behördenmafia,
Gott,
Kriminalpolizei,
Satan
Dienstag, 12. Februar 2013
Staatsanwaltschaft Basel-Stadt - Vertuschung von Behördenkriminalität
Die Basler Staatsanwaltschaft spielte im Mobbingfall Lehrer H. eine mehr als unrühmliche Rolle. Als Lehrer H. vollständige Akteneinsicht verlangte, legte man ihm ein Dossier vor, welches nicht vollständig war. Die von OS Rektorin Gaby Jenö angestrengte Strafanzeige gegen H. wegen angeblicher Drohung, war nirgends zu finden. Dies aus gutem Grund. Jenö hatte in der Strafanzeige behauptet, dass Lehrer H. sowohl mündlich, als auch mittels E-Mails Drohungen ausgesprochen habe. Diese arglistige Lüge war die Grundlage für die Staatsanwaltschaft, dem völlig harmlosen Lehrer, unter der Leitung von Dr. Thomas Homberger, einen Notfallpsychiater und eine Sondereinheit auf den Hals zu hetzen. Für B. Schärer vom Kriminalkommissariat stand von Anfang an fest, dass Lehrer H. „psychisch auffällig“ sei und „Suizidgefahr“ nicht ausgeschlossen werden könne. Allerdings hatte er H. vorher nie gesehen und orientierte sich ausschliesslich an den vorsätzlichen Lügen von Gaby Jenö. Zusammen mit Dr. Thomas Homberger erbat er von UB Moser vom Statthalteramt Arlesheim Rechtshilfe. Kurz danach riegelte die Sondereinheit Barakuda das Wohngebiet von Lehrer H. ab. Um den absolut unverhältnismässigen Einsatz der Sondereinheit zu rechtfertigen, schreibt Sacharbeiter Inspektor III Andreas Callegher nachträglich in die Akten, Lehrer H. soll geäussert haben, dass er seine Waffe laden würde und auf jeden schiessen würde, der sein Haus betreten würde. In Wirklichkeit hatte H. dem staatlich bestellten Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler vorher in einem zweistündigen Gespräch glaubwürdig erklärt, dass er zwar noch seine Militärpistole im Haus habe, aber über keinerlei Munition verfüge. Lehrer H. hatte zu keinem Zeitpunkt Kenntnis von der arglistigen Strafanzeige gegen ihn. Da es Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler nicht gelang, Lehrer H. zu einem Eintritt in eine psychiatrische Klinik zu überreden, wurde mit der Sondereinheit Barakuda eine weitere Eskalationsstufe gezündet. Auch der Ressortleiter Schulen Hans Georg Signer, der vor dem Überfall der Sondereinheit ein Telephongespräch mit Lehrer H. führte, wollte die Eskalation nicht stoppen. Wenn es offensichtlich nicht gelang, Lehrer H. ohne grosses Aufsehen in einer psychiatrischen Klinik verschwinden zu lassen, sollte der völlig ahnungslose Lehrer wenigstens mit einer 20-köpfigen Sondereinheit medienwirksam aus seinem Haus geprügelt werden. Die Eskalation war von Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger offensichtlich minutiös geplant worden. Um die Wahrheit zu vertuschen, schrieb Staatsanwalt Homberger folgendes in die Akten:
„Offenbar habe der Notfallpsychiater gegenüber Herrn H. während des Gesprächs gesagt, dass er eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik erwäge, was beim Angeschuldigten zu einer heftigen Reaktion geführt habe.“
Auch diese Lüge ist völlig frei erfunden. Eine Tonbandaufnahme beweist, dass Lehrer H. ohne „heftige Reaktion" den Notfallpsychiater und den Polizisten freundlich und bestimmt aufgefordert hatte, sein Haus zu verlassen. Selbstverständlich ignorieren die Staatsanwaltschaft, die Basler Gerichte und auch das Bundesgericht die Tonbandaufnahme systematisch bis auf den heutigen Tag.
Auch die leitende Staatsanwältin lic. Dora Weissberg versuchte in ihrem Einstellungsbeschluss die Intrige gegen Lehrer H. vorsätzlich zu vertuschen. Obwohl Lehrer H. nie jemandem gedroht hatte, sondern systematisch den Rechtsweg einschlug, stellte sie das Strafverfahren gegen Lehrer H. nicht „mangels Tatbestand“ ein, sondern „mangels hinreichenden Beweises des Tatbestands insbesondere in subjektiver Hinsicht“. In Wirklichkeit wurde das ganze Bedrohungsszenario von Gaby Jenö frei erfunden und erlogen. Dass sich Staatsanwältin Dora Weissberg ebenfalls nicht um die offensichtlich inexistenten „Drohmails“ kümmerte, beweist, dass die Staatsanwaltschaft die falschen Anschuldigungen von Gaby Jenö vorsätzlich systematisch vertuschte. Auch Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger, welche die zahlreichen strafbaren Handlungen von Gaby Jenö hätte zur Anklage bringen sollen, tat genau das Gegenteil. Auch sie übersah systematisch, dass die von Gaby Jenö behaupteten Drohmails, nirgends in den Akten zu finden waren. Anstatt Gaby Jenö rechtmässig anzuklagen, beschimpfte Eichenberger den rechtschaffenen Lehrer als „Querulanten“ und erfrechte sich, den schwer gebeutelten Lehrer für seine rechtmässigen Strafanzeigen rechtswidrig zur Kasse zu bitten.
Offensichtlich ist es bei der Basler Staatsanwaltschaft üblich, strafbare Handlungen von Beamten und Behörden systematisch zu vertuschen. Dass Gaby Jenö dem untadeligen Lehrer H. eine „Selbst- und Fremdgefährdung“ andichtete, um diesen rechtswidrig zu entlassen, vertuschten sämtliche Beamten und Behörden bis hinauf zum Bundesgericht.
Es ist davon auszugehen, dass Menschen, welche hinter die Kulissen eines Unrechtssystems blicken, als „Bedrohung“ für die Staatsmacht angesehen werden. Dieser Blog ist äusserst transparent. Er zeigt anschaulich, wie sämtliche involvierten Beamten und Behörden bis hinauf ins Bundesgericht ihr Amt zum Nachteil von Lehrer H. systematisch missbrauchten.
OS Rektorin Gaby Jenö ist unterdessen zur Leiterin der Basler Sekundarstufe I befördert worden.
Abonnieren
Posts (Atom)