Für Beamte und Behörden gilt das Schweizerische Strafgesetzbuch nicht. Die Behörden-Mafia kann tun und lassen, was sie will, ohne strafrechtlich belangt zu werden. Dieser Blog deckt auf, wie das kriminelle staatliche Terror-System im Kanton Basel-Stadt und in der Schweiz funktioniert.
Dienstag, 9. Oktober 2012
Die Sicht der Eltern
Lehrer H. hat seine Stelle als Lehrer verloren, weil er sich nicht vom staatlich bestellten Psychiater Dr. Daniel Fasnacht begutachten lassen wollte. Weshalb hätte er sich überhaupt begutachten lassen sollen? Seine Chefin Gaby Jenö hatte behauptet, er habe sie bedroht. Mit dieser infamen Lüge, hetzte Jenö dem beliebten Lehrer den ganzen Staatsapparat auf den Hals. Nicht zur staatlichen Mobbing-Truppe gehörten die zahlreichen Eltern, die sich für Lehrer H. gewehrt hatten. Für die Eltern war Lehrer H. ein kompetenter und engagierter Lehrer, der den zahlreichen Schulreformen zwar kritisch gegenüberstand, aber seine Pflichten als Lehrkraft immer überdurchschnittlich erfüllt hatte. Wenn man den Brief der Eltern an Bildungsleiter Hans Georg Signer liest, wird klar, dass zahlreiche arglistige Staatsfunktionäre ein übles Lügenkonstrukt aufgebaut hatten, um Lehrer H. rechtswidrig aus dem Basler Schulsystem zu entfernen. Der Brief der Eltern entspricht zu 100% der Wahrheit. Dass dieses Schreiben von keiner staatlichen Stelle ernst genommen wurde und auf Druck des Basler Staatsanwalts Dr. Beat Voser mittels Verfügung sogar aus dem Internet entfernt worden ist, beweist, dass Lehrer H. in eine gewaltige Mobbing-Intrige verwickelt wurde:
Sehr geehrter Herr Signer
Wir beziehen uns auf den Brief von Frau G. Jenö vom 24.09.2006, in dem sie uns informierten, dass Herr Alain Bricola und Frau Verena Aebersold bis zu den Sommerferien 2007 die Fächer Musik bzw. Deutsch und Geschichte weiter unterrichten werden. Da wir auf ein erfolgreiches erstes Schuljahr mit Herrn H. zurück schauen, können wir nur hoffen, dass dieses zweite OS-Jahr für unsere Kinder – und auch für uns Eltern – zu einem positiven Erlebnis wird.
Zum besseren Verständnis möchten wir das Erlebte und unsere Wahrnehmung mit Herrn H. als Lehrer der Klasse 1e dokumentieren.
1. Der Klassenlehrer
An diversen Schulbesuchen, Elterngesprächen und Elternabenden konnten wir ein durchwegs positives Bild von Herrn H. als Klassenlehrer gewinnen. Wir haben gespürt, dass er mit Freude und persönlichem Engagement unterrichtet und er für das Wohl und die Zukunft der Kinder besorgt ist. Herr H. stellt als Lehrer hohe Anforderungen, er verlangt den Kindern viel ab, weiss sie aber zu begeistern. Seine Zielstrebigkeit und Motivation hat sich auch auf unsere Kinder übertragen. In ihrer Leistungsstruktur ist die Klasse eher heterogen, Herr H. hat es jedoch verstanden, auch die eher schwächeren Schülerinnen und Schüler zu motivieren und anzuspornen. Als Wesentlich ist festzuhalten, dass die Kinder Herrn H. sehr vermissen.
2. Der Deutschunterricht
Die Grammatik erarbeitete Herr H. mit den Kindern mit Hilfe von Aufsätzen, Gruppenarbeiten und Vorträgen mit vorgegebenen Themen und von den Kindern ausgewählten Büchern. Dieser abwechslungsreiche Unterricht förderte das selbstständige Arbeiten unserer Kinder und eine hohe Fertigkeit in der Anwendung der deutschen Sprache.
Nach Aussage von Frau V. Aebersold ist der Wissensstand in Deutsch unserer Kinder auf sehr hohem Niveau und den Vorgaben des Lernplans voraus. Dies ist nach der hohen Lernbereitschaft unserer Kinder auch der Verdienst von Herrn H..
3. Der Musikunterricht
Der Musikunterricht von Herrn H. war für unsere Kinder eine Bereicherung. Er hat es verstanden den Kindern eine andere Welt der Musik zu zeigen. Mit den Instrumenten zu improvisieren, auf der Bühne zu stehen und vor Publikum alleine zu singen und zu sprechen. In den Musicals “Die Horrorweihnacht” und “Mit dem Ballon um die Welt” verstand es Herr H., unsere Kultur und Gesellschaft zu spiegeln und mit Witz und Satire sowohl Kinder als auch Erwachsene anzusprechen und zu unterhalten. Wir haben es stets genossen und uns über die begeisterte Mitarbeit unserer Kinder gefreut. Dank seiner fachlichen Kompetenz und der praxisorientierten Umsetzung konnte er den Kindern die Theorie leicht verständlich machen, die Freude am gemeinsamen Musizieren – mit einem für uns beachtlichen Hörerlebnis – vermitteln und ihnen das Gefühl geben, in einer Big-Band zu spielen.
4. Das Lager und der Filmabend
Ein ca. 90 Min. Film hat uns Einblick in das Musiklager im Mai gegeben und die positiven Eindrücke der Eltern, die im beim Lager geholfen hatten, weiter verstärkt. Im Film als auch am Filmabend selbst war spürbar, dass es sowohl den Kindern als auch dem Lagerteam viel Spass gemacht hat. Die Kinder äusserten sich im Film spontan über ihr Wohlbefinden, fassten Erlebtes zusammen, lachten über selbst erfundene Reime und missglückte Musicalszenen. Wir sind überzeugt, dass nicht nur das abwechslungsreiche Programm mit Musik, Sport und Spiel und die gute Kameradschaft unter den Kindern zum Erfolg beigetragen hat, sondern auch das Einfühlungsvermögen von Herrn H., die Kinder in ihren Launen und Stimmungen abzuholen und aufzufangen.
5. Die Schlussfolgerung:
Wir haben Herrn H. als sehr engagierten und fachlich äusserst kompetenten Lehrer erlebt. Das zweite und dritte OS-Jahr ist für die Entwicklung und den späteren Weg unserer Kinder sehr entscheidend. Durch die aktuelle Situation sehen wir die bisher gesicherte Qualität und vor allem die Kontinuität in Frage gestellt und sind durchaus – entgegen Ihrer Aussage am Elternabend Ende August – “Betroffene”. Wir und vor allem unsere Kinder bedauern es sehr, dass Herr H. seine Klasse nicht mehr unterrichten darf – umso mehr, da uns seitens Schulbehörde kein verständlicher Grund genannt werden kann.
Auch wenn die neuen Lehrkräfte, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, das Beste geben, für unsere Kinder ist dieses “Nicht-unterrichten-dürfen” durch Herrn H. ein grosser Verlust, ja eine verpasste Chance. Wir sind der Meinung, dass Herr H. durchaus in der Lage ist, unsere Kinder weiter zu unterrichten, speziell unsere Kinder wünschen sich Herrn H. wieder zurück. In einem anderen Fall im Brunnmattschulhaus wurde es einem Lehrer auch ermöglicht, nach Meinungsverschiedenheiten, nur eine seiner beiden Klassen weiterzuführen.
Wir hoffen, dass bei Ihnen positive Rückmeldungen gleich viel Gewicht haben wie negative!
Mit freundlichen Grüssen
Eltern der Klasse 2e
Dienstag, 2. Oktober 2012
Das Plädoyer von Lehrer H.
Liebe Anwesende
Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet, wird auf Antrag, mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Busse bestraft.
Wir haben uns heute hier zusammengefunden, weil die beklagte Gaby Jenö gemäss den umfassenden Akten genau dies mehrfach und systematisch gegen mich verbrochen hat.
Es geht um meine Ehre, die von der beklagten Gaby Jenö mehrfach verletzt worden ist. Es geht um meinen guten Ruf, der von der Beklagten mehrfach beschädigt worden ist.
Mehrfach hat Gaby Jenö Dritten gegenüber behauptet, dass ich mich angeblich nicht so verhalten soll, wie sich ein ehrbarer Mensch zu benehmen hat.
Konkret behauptet sie,
- Ich hätte massive Drohungen gegen Dritte ausgestossen
- Ich hätte eine strafbare Handlung begangen
- Ich hätte mit Selbstmord gedroht
- Ich sei psychisch krank
- Ich sei massiv selbst- und fremdgefährlich
- Ich hätte den Ruf des Arbeitgebers Basel-Stadt geschädigt
- Ich hätte sie in diversen Mails persönlich verunglimpft und beleidigt
Nichts, aber auch gar nichts ist wahr an diesen arglistigen Behauptungen der Beklagten. Alles ist vorsätzlich erstunken und erlogen. Aber weshalb das Ganze?
Ich kenne Gaby Jenö schon seit über 10 Jahren. Wir hatten das Heu nie auf derselben Bühne. Als Arbeitskollegen hatten wir unzählige unfruchtbare Diskussionen, in denen sie immer alles besser wusste. Einmal verlor sie bei einer Wette gegen mich sogar 10 Flaschen Cabernet Sauvignon. Als Schulhausleiterin machte sie mir das Leben am Brunnmattschulhaus regelmässig schwer. Sie behandelte mich konsequent ungerecht und verweigerte mir bei Lösungen von Problemen immer wieder das Gespräch. In einer aufsichtsrechtlichen Beschwerde an den Ressortleiter Hans Georg Signer habe ich das Verhalten von Gaby Jenö ausführlich thematisiert. Leider wurde die Beschwerde in keinem einzigen Punkt ernstgenommen.
Mit ihrer Beförderung zur OS Rektorin veränderten sich die Machtverhältnisse massiv zu meinem Nachteil. Als angebliche Anstellungsbehörde konnte Gaby Jenö jetzt in eigener Regie Leute, die ihr nicht passten, freistellen. Die Schulleitung wurde beauftragt, hinter meinem Rücken, negatives Material zu sammeln und zu produzieren. Sogar ehrverletzende und rufschädigende Attacken dreier alleinerziehenden Mütter wurden als Munition gegen mich verwendet. Weder der Schulleitung noch Gaby Jenö kamen die schwer ehrverletzenden Attacken polemisch vor, denn der Auftrag war offensichtlich allen klar: Ich sollte mittels IV-Psychiater aus dem Schuldienst gemobbt werden. Es wiegt schwer, dass mich Gaby Jenö nie gegen die ehrverletzenden Schreiben der drei Mütter verteidigt hat, dass sie mir aber mit ihren eigenen ehrverletzenden Äusserungen vorsätzlich noch grösseren Schaden zugefügt hat, wiegt weit schwerer.
Es ist aktenkundig, dass mich Gaby Jenö mehrmals bei den Behörden als schwer selbst- und fremdgefährdenden Psychopathen verleumdet hat. Mit dieser falschen Anschuldigung wollte mich die Beklagte in einer psychiatrischen Klinik einsperren lassen. In ihrem Schreiben vom 6.7.06 nötigte sie den Amtsarzt, mich zu einer sog. „vertrauensärztlichen Untersuchung“ aufzubieten. Allerdings konnte mich der Amtsarzt nicht amtlich vorladen, weil ich weder krank noch krankgeschrieben war. Nach reiflicher Überlegung schlug ich seine „Einladung“ aus. Um die Eskalationsspirale weiter anzuheizen, denunzierte mich Gaby Jenö bei der Polizei als potentiellen Amokläufer und behauptete ich hätte Droh-Mails geschrieben. Auch diese infame Lüge ist frei erfunden, um mir möglichst massiv zu schaden. Meine Mails vom 7.8.06 bis zum 10.8.06 dokumentieren exakt mein damaliges Befinden und sind weder bedrohlich noch beleidigend.
Ebenfalls dokumentiert der Gesprächsmitschnitt vom 12.8.06 mit dem Notfallpsychiater, dass ich mich deutlich von den Taten Tschanuns distanziere, keine Munition besitze und mich nur mit juristischen Mitteln gegen das arglistige Mobbing meiner Chefin wehren werde. Der Mitschnitt dokumentiert, wie mich der Notfallpsychiater keine Sekunde ernst nimmt und arglistig versucht, mich zu einem Eintritt in eine psychiatrische Klinik zu bewegen. Auf der CD wird ebenfalls ersichtlich, dass ich mich auch in höchst unangenehmen Situationen immer unter Kontrolle habe. Eigentlich hätte der Notfallpsychiater nach diesem Gespräch die Eskalationsspirale stoppen müssen. Dass kurz darauf die Sondereinheit Barrakuda ohne Vorwarnung mich an meinem Wohnort überfallen sollte, war aber offensichtlich schon länger geplant. Da mir zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht klar war, was hinter meinem Rücken gespielt wurde, glaubte ich lange Zeit, das Ganze sei eine Übung.
Die vermeintliche Übung war aber keine Übung, sondern das Resultat zahlreicher Verleumdungen die Gaby Jenö vorher vorsätzlich in die Welt gesetzt hatte.
Im Einvernahme-Protokoll vom 11.8.06 stellt mich Gaby Jenö als einen Menschen dar, der völlig unberechenbar ist, jederzeit ausrasten kann und sogar zu einem Amoklauf fähig ist. Sie zitiert sogar ein Inspektionsmitglied um ihre Wahnideen glaubhaft rüberzubringen. Wörtlich sagt sie:
„Ein Inspektionsmitglied vom Brunnmattschulhaus ist an mich gelangt. Er hat mich gefragt, ob ich nicht Angst habe, dass Lehrer H. einmal herumballere?
Auch mit diesem Zitat erweckt Gaby Jenö bei der Staatsanwaltschaft vorsätzlich den Eindruck, ich sei ein potentieller Amokläufer und Gewaltverbrecher. Natürlich ist das besagte Inspektionsmitglied weder glaubwürdig noch unabhängig. Man kennt es als eifrigen Polemiker, der in seinen BaZ-Leserbriefen regelmässig gegen die SVP und gegen Christoph Blocher wettert.
Mit der krankhaften Schilderung ihres wahnhaften Bedrohungsszenarios ist es Gaby Jenö gelungen, die Staatsanwaltschaft zu überzeugen, dass das Brunnmattschulhaus kurz vor einem blutigen Amoklauf stehe. Anstatt Gaby Jenö durch einen Notfallpsychiater zu begutachten, lässt man der geplanten Eskalation ihren vollen Lauf. Die Anti-Terror-Sondereinheit wird auf mich losgelassen. Mein Wohnquartier wird abgeriegelt, etwa 20 Mann werden in Stellung gebracht. Obwohl ich freiwillig mein Haus verlasse, werde ich mit brutalster Gewalt von der staatlichen Schlägertruppe zu Boden gerissen, in die Bauchlage genötigt, die Arme nach hinten gerissen, mit Handschellen gefesselt und mit einem Knie im Rücken auf den Boden gedrückt.
Nur so nebenbei: Kürzlich ist ein unschuldiger Mann in meinem Alter an diesem Prozedere erstickt. Die verantwortlichen Polizisten wurden allerdings freigesprochen, weil sie angeblich nicht wussten, dass bei zu langer Bauchlage Erstickungsgefahr droht.
Da ich mich nicht im Geringsten wehrte und mich nur noch auf meinen Atem konzentrierte, konnte ich den Druck des Polizisten-Knies mehr oder weniger aushalten. Obwohl ich keinerlei Gegenwehr zeigte und mit hinter dem Rücken gefesselten Händen von einem Polizisten in Bauchlage am Boden festgehalten wurde, befand man es auch noch für nötig, mir eine Augenbinde über mein Gesicht zu stülpen, um mich systematisch in die Aggression zu treiben.
Im Polizeiposten Reinach musste ich mich dann in einem modrigen Keller nackt ausziehen und von einem sadistischen Polizisten mit Plastik-Handschuhen betatschen lassen. Schliesslich wurde ich ins Basler Untersuchungsgefängnis überführt, wo ich in einer überwachten Isolationszelle die schlimmste Nacht meines Lebens verbringen musste. Ohne zu wissen was mir vorgeworfen wurde und ohne Erlaubnis meinem Anwalt telefonieren zu dürfen, wurde ich eine Nacht lang rechtswidrig eingesperrt. Am nächsten Morgen nötigte man mich zur DNA-Speichelprobe, nahm mir meine Fingerabdrücke und schoss die sog. „Verbrecher-Photos“. Im anschliessenden Verhör wollte man mir frech unterstellen, ich hätte mich mit Günther Tschanun verglichen und meine Chefin mit dem Tod bedrohen wollen. Erst jetzt wurde mir das Ausmass dieser infamen Intrige richtig bewusst. Da ich aber definitiv nie jemandem gedroht hatte und ich nichts anderes als die Wahrheit sagte, musste mich die Staatsanwaltschaft wieder laufenlassen. Vorher musste ich aber dem undurchsichtigen Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger mit Handschlag versprechen, mich nicht mehr im Brunnmattschulhaus blicken zu lassen.
Ein paar Tage später durfte ich dann im Baslerstab und in der BaZ zu meinem Entsetzen lesen, dass ich die Schulbehörde bedroht hätte, eine perfide Lüge, unter der ich noch heute schwer zu leiden habe.
Zwar gibt Gaby Jenö im Telefonat mit dem Untersuchungsbeamten B. Wenger am 14.3.07 zu, dass sie selber von mir nie direkt bedroht worden sei. Trotzdem stellte Staatsanwältin Eva Eichenberger das von mir angestrengte Strafverfahren gegen Gaby Jenö wegen Amtsmissbrauch, falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege unverständlicherweise ein. Mit ebenso rechtswidrigem Eifer stellte sie sogar die Ehrverletzungsklage ein, die nach bald 4 Jahren heute endlich zur Verhandlung kommt.
Im Einvernahmeprotokoll vom 11.8.06 hatte Gaby Jenö noch selbstsicher verkündet, die erste „direkte“ Drohung habe am 7.8.06 im Gespräch mit dem Inspektionspräsidenten Peter Grossniklaus stattgefunden.
Mit dieser doppelten Lüge versucht Gaby Jenö arglistig ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Erstens fand das Gespräch mit Grossniklaus nicht am 7.8.06 statt, sondern erst am 11.8.06 und zweitens fühlte sich Grossniklaus „zu keinem Zeitpunkt“ von mir bedroht.
Um trotzdem die Lüge von der angeblichen Drohung aufrechtzuerhalten behauptet Gaby Jenö im gleichen Einvernahmeprotokoll, ich solle mich während eines Gesprächs mit meiner Teamkollegin Claudia Gass „wiederholt mit Günther Tschanun verglichen“ haben.
Mit dieser Üblen Nachrede und mittels ihrer falschen Anschuldigung stellt mich Gaby Jenö erneut auf dieselbe Stufe mit dem vierfachen Mörder Günther Tschanun. Dass ein solcher Vergleich für jeden völlig unschuldigen Menschen schwer ehrverletzend ist, ist für jedermann leicht nachvollziehbar. In Wirklichkeit habe ich bei meiner Arbeitskollegin Claudia Gass Hilfe gesucht und am Telefon über Mobbing und den Fall Tschanun gesprochen. Claudia Gass bestätigt in ihrer Befragung vom 8.9.06 klar und deutlich, dass ich nie erwähnt hätte, dass Tschanun Leute erschossen habe und dass ich das auch machen wolle.
Die Aussagen von Claudia Gass und Peter Grossniklaus beweisen eindeutig, dass das krankhafte Amok-Szenario allein auf die Wahnvorstellungen der Beklagten Gaby Jenö zurückzuführen sind. Bereits in ihrer Freistellungsverfügung, die sie am 4.8.06 per Post versandt hat, ist der völlig aus der Luft gegriffene Vorwurf, ich hätte ihr gedroht, explizit enthalten.
Offensichtlich existierte der Plan, mich wegen angeblicher Drohung in ein Strafverfahren zu verwickeln, schon bevor ich zu Claudia Gass und Peter Grossniklaus Kontakt aufnahm.
Während der Sommerferien 2006 war Hans Georg Signer meine Ansprechperson im Ressort Schulen. Ich suchte mit ihm das Gespräch und er kopierte mir ein paar Akten. Im Gespräch vom 7.7.06 nahm mich allerdings auch Signer nicht im Geringsten ernst. Systematisch suggerierte er mir, dass eine Krankschreibung oder eine Abklärung beim Amtsarzt für mich die beste Lösung sei. Da ich mich aber definitiv nicht krank fühlte, sondern sei längerer Zeit massiv gemobbt, konnte ich seiner einseitigen Argumentation nicht folgen.
Lange glaubte ich, dass Hans Georg Signer nicht an der Mobbing-Intrige gegen mich beteiligt sei. Als ich aber am 27.11.06 auf dem OS Rektorat noch einmal die Akten durchblätterte, merkte ich jedoch, dass mir Hans Georg Signer ein wichtiges Dokument vorsätzlich systematisch vorenthalten hatte:
Es ist Gaby Jenös „Antrag auf vertrauensärztliche Beurteilung“ vom 6. Juni 2006. In diesem Schreiben stellt mich meine Chefin arglistig als einen Lehrer dar, der angeblich die Schülerinnen und Schüler in grosser Regelmässigkeit beschimpfe und beleidige. Diese rufschädigenden Behauptungen und Verdächtigungen sind an sich schon genug ehrverletzend, was Gaby Jenö jedoch am Schluss des Schreibens phantasiert, kann nur als schwer paranoid bezeichnet werden. Wörtlich schreibt sie:
„Ich bitte Sie, diesen Fall als dringend einzustufen, dies auch weil ernstzunehmende Drohungen gegenüber dem involvierten Personenkreis und Suiziddrohungen von Lehrer H. geäussert wurden.“
Es ist eine Tatsache, dass die Lüge von den „ernstzunehmenden Drohungen“ von Gaby Jenö also bereits schon am 6. Juni 2006 verbreitet wurde, also einen Monat bevor ich die angeblich „erste direkte Drohung“ bei Peter Grossniklaus geäussert haben soll.
Dieser Widerspruch zeigt deutlich auf, dass das arglistige Lügengebäude von Gaby Jenö von Anfang an systematisch geplant und generalstabsmässig durchexerziert wurde. Natürlich fiel dieser frappante Widerspruch weder der befangenen Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger, noch der befangenen Strafgerichtspräsidentin lic. iur. Liselotte Henz, noch der befangenen Appellationsgerichtspräsidentin Dr. iur. Marie-Louise Stamm auf.
Wer aber die zahlreichen Akten seriös studiert, stellt fest, dass Gaby Jenö ihre Bedrohungslüge schon formuliert hatte, bevor ich mich überhaupt in irgend einer Weise zum Mobbingfall Tschanun geäussert hatte.
Ich wiederhole es an dieser Stelle gerne noch einmal:
Sämtliche Behauptungen und Verdächtigungen, ich hätte Drohungen ausgestossen, sind ehrverletzend, weil sie nicht stattgefunden haben und von Gaby Jenö frei erfunden sind.
In diesem arglistigen Lügengebäude wurde ich von Gaby Jenö mehrfach mit dem vierfachen Mörder Günther Tschanun verglichen. Für einen Lehrer, der nicht mal einer Fliege etwas zu leide tut, ist dieser Vergleich schwer rufschädigend und massiv ehrverletzend.
Auch die von Gaby Jenö phantasierten angeblichen „Suiziddrohungen“ sind Wahnideen, die mich massiv in meiner Ehre verletzt haben. Nie im Leben habe ich „Suiziddrohungen“ geäussert. Das Gegenteil ist der Fall. Es ist davon auszugehen, dass mich Gaby Jenö mit ihrer Freistellung und ihren beiden Kündigungen vorsätzlich in den Selbstmord treiben wollte. Es ist auch ehrverletzend und kriminell, einen Menschen als potentiellen Selbstmörder zu bezichtigen, um ihn mittels FFE in einer psychiatrischen Klinik mittels Zwangsmedikation in einen psychisch kranken Patienten zu verwandeln.
Dass mir das Rektorat das brisante Dokument vom 6.7.06 erst am 27.11.06 aushändigt, macht stutzig.
Es ist erwiesen, dass Hans Georg Signer mir dieses Dokument systematisch vorsätzlich vorenthalten hat. Dies beweist, dass der arglistige Vorwurf, ich hätte „ernstzunehmende Drohungen“ ausgestossen, zu einem arglistigen und ausgeklügelten Plan gehört, um mich mittels falscher Anschuldigung in ein psychiatrisches und strafrechtliches Verfahren zu zwingen, um mich anschliessend rechtswidrig zu entlassen.
Gaby Jenö hat mich hinter meinem Rücken mehrfach als potentiell gefährlichen Selbstmörder und Amokläufer verleumdet. Da ich mir aber keine psychische Krankheit aufschwatzen liess, dem Druck von Hans Georg Signer, mich krankschreiben zu lassen, nicht nachgab und mich von meiner Chefin nicht nötigen liess, vom befangenen IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht in die IV drängen zu lassen, blieb Gaby Jenö offensichtlich nur noch eine Möglichkeit, mir möglichst effizient zu schaden: Sie musste mich, mit einer rechtswidrigen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft arglistig als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer verleumden und mir unterstellen, ich hätte eine strafbare Handlung begangen.
Mit ihrem Schreiben vom 6. Juni 2006 an den Amtsarzt hat Gaby Jenö eine infame Mobbing-Intrige angezettelt. Dass alle Staatsfunktionäre sich von dieser arglistigen Frau haben instrumentalisieren lassen, ist schockierend und kaum zu glauben. Obwohl die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen mich mangels Beweisen eingestellt hat, sieht Gaby Jenö bis auf den heutigen Tag keine Veranlassung, sich bei mir für ihr arglistiges Verhalten zu entschuldigen. Auch diese Tatsache beweist, dass die ehemalige OS Rektorin und jetzige Leiterin der Basler Sekundarstufe I Gaby Jenö nicht im Geringsten dazu bereit ist, eigene Fehler zu überdenken. Es ist daher erwiesen, dass sie mit planmässigem Vorsatz gehandelt haben muss und die Zerstörung meiner beruflichen Existenz bewusst geplant hat.
Erst mein Vertrauensarzt Dr. Piet Westdijk hat mich wirklich ernst genommen. Er hat mich in mehreren Sitzungen analysiert und ist ohne wenn und aber zum Schluss gekommen, dass ich völlig gesund und arbeitsfähig bin.
Allerdings leide ich seit bald vier Jahren an den psychischen Verletzungen der rufschädigenden Beschuldigungen und ehrverletzenden Verdächtigungen meiner Chefin. Diese Verletzungen heilen erst, wenn Frau Gaby Jenö endlich rechtsgültig verurteilt ist.
Es ist davon auszugehen, dass mich Gaby Jenö mangels stichhaltigen Kündigungsgründen vorsätzlich pathologisieren, psychiatrisieren, kriminalisieren und invalidisieren wollte. Der von ihr rechtswidrig diktierte Psychiater Dr. Daniel Fasnacht, der vor allem von der Erstellung von IV-Gutachten lebt, hätte mich planmässig zum IV-Fall geschrieben und Gaby Jenö hätte ihre Kündigung endlich aussprechen können. Das E-Mail vom 15.8.06 an Hans Georg Signer beweist, dass Gaby Jenös oberstes Ziel immer meine Entlassung war. Sie schreibt wörtlich:
„Nach dem sehr informativen Gespräch mit Herr Hänggi, denke ich, dass wir den Weg fristlose Kündigung wählen sollten.“
Besonders interessant ist die Tatsache, dass Gaby Jenö den Strafantrag wegen angeblicher Drohung erst zurückzog, nachdem die Personalrekurskommission die rechtswidrige Kündigung gutgeheissen hatte. Offensichtlich glaubte sie, endlich am Ziel ihrer Träume angelangt zu sein. Allerdings hatte sie nicht damit gerechnet, dass ich den rechtswidrigen Entscheid der Personalrekurskommission ans Verwaltungsgericht weiterziehen würde. Nachdem das Verwaltungsgericht den Entscheid der Personalrekurskommission zur Enttäuschung von Gaby Jenö wieder gekehrt hatte, musste sie, um mich endgültig loszuwerden, wieder von vorne beginnen. Sie nötigte mich, diesmal unter Androhung der Kündigung von einem staatlichen Amtsarzt abklären zu lassen. Da aber auch Amtsarzt Dr. Eric Odenheimer keinerlei Erkrankung feststellen konnte, nötigte mich Jenö unter erneuter Kündigungsandrohung zur Abklärung bei IV-Gutachter Dr. Daniel Fasnacht. Da ich diese erneute Nötigung als Amtsmissbrauch und Amtsanmassung taxiere, halte ich mich von Dr. Daniel Fasnacht bis heute fern. Psychiater, die von Gaby Jenö ausgewählt werden, geniessen nachvollziehbar nicht unbedingt mein Vertrauen.
Seit bald vier Jahren verunmöglicht es mir Gaby Jenö, meine Arbeitspflicht wahrzunehmen. Dass ich ein beliebter, kompetenter und engagierter Lehrer bin, belegen zahlreiche Schreiben von Kindern und Eltern. Dass sich Gaby Jenö mit ihrer selektiven Wahrnehmung nur auf sog. Beschwerden stützt, die vorsätzlich meinen Ruf schädigen, aber alle Schreiben, die meine Qualitäten aufzeigen, vorsätzlich ignoriert, entlarvt ihre arglistigen Absichten. Offensichtlich will diese Frau mich systematisch mit allen Mitteln aus dem Basler Schulsystem ausgrenzen. Die widerliche Verleumdung meiner Person ist wahrscheinlich politischer Natur. Praktisch alle involvierten Personen, die sich an der Intrige gegen mich beteiligt haben, stammen aus dem linken Polit-Spektrum. SP-Mitglied Hans Georg Signer gewährte mir keine vollständige Akteneinsicht, der damalige SP-Präsident und Personalchef Thomas Baerlocher wollte mich über die Vormundschaftsbehörde meiner Wohngemeinde mittels FFE vorsätzlich in ein psychiatrisches Verfahren verwickeln und SP-Mitglied Peter Grossniklaus unterschrieb alles, was man ihm unter die Nase hielt, ohne mir das rechtliche Gehör zu gewähren. Unter diesen Umständen erstaunt es auch nicht, dass meine Nachfolgerin am Brunnmattschulhaus Verena Aebersold „zufälligerweise“ auch SP-Mitglied ist.
Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident
Liebe Anwesende
Aufgrund der klaren Faktenlage beantrage ich hiermit, Gaby Jenö wegen Übler Nachrede und Verleumdung schuldig zu sprechen. Der Arbeitgeber Basel-Stadt duldet nach eigenen Angaben kein Mobbing.
Nehmen Sie, sehr geehrter Herr Gerichtspräsident, dieses Gebot, das dem 8. göttlichen Gebot entspricht, ernst und bestrafen Sie diese Frau, die mich in den letzten Jahren systematisch und arglistig mittels vorsätzlichen Persönlichkeitsverletzungen aus meinem geliebten Beruf gemobbt hat. Als Wiedergutmachung und Schmerzensgeld beantrage ich, dass mir Gaby Jenö für die erlittenen Ehrverletzungen, Kränkungen und diversen Gerichts- und Anwaltskosten eine Entschädigung in der Höhe von Fr. 15‘000 zu bezahlen hat.
Vielen Dank, ich habe geschlossen.
17.3.10 Lehrer H.
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Sonntag, 30. September 2012
Dr. Marie-Louise Stamm - Basels höchste Richterin
Wer in Basel-Stadt Gerechtigkeit sucht, kommt an der höchsten Basler Richterin Dr. Marie-Louise Stamm nicht vorbei. Mobbing-Opfer haben bei ihr allerdings keine Chance. Auch im Mobbingfall Lehrer H. hatte die Juristin mehrfach ihre Finger im bösen Spiel. Sie ist der Meinung, es sei eine schwere Pflichtverletzung, wenn sich ein völlig gesunder Mitarbeiter weigert, sich durch einen staatlich bestellten Psychiater krank schreiben zu lassen. Sie findet es auch in Ordnung, dass Gaby Jenö den beliebten Lehrer als potentiellen Mörder verleumdete, um diesem möglichst massiv zu schaden.
Mit dem Urteil vom 2. August 2010 demonstriert das Appellationsgericht unter der Mitwirkung von Dr. Marie-Louise Stamm, Dr. Stephan Wullschleger, Dr. Heiner Wohlfahrt und Gerichtsschreiber lic. iur. Johannes Hermann wie im Kanton Basel-Stadt Behördenkriminalität systematisch vertuscht wird.
Dr. Marie-Louise Stamm, welche schon als Verwaltungsgerichtspräsidentin das perfide Mobbing gegen Lehrer H. vertuscht hatte, beschönigte jetzt auch in ihrem Amt als Appellationgerichtspräsidentin vorsätzlich die strafbaren Handlungen der ehemaligen OS Rektorin und jetzigen Leiterin der Sekundarstufe I Gaby Jenö. Um ihrem beliebten Mitarbeiter Lehrer H. rechtswidrig zu kündigen, hatte die arglistige OS Rektorin dem völlig unbescholtenen Lehrer eine sog. „Selbst- und Fremdgefährdung“ unterstellt, um ihn über einen bestellten Psychiater in die Psychiatrie einzusperren. Der Plan ging jedoch schief. Lehrer H. liess sich nicht provozieren und beschritt konsequent den Rechtsweg. Die infame Behauptung, Lehrer H. sei zu einem "allfälligen Amoklauf" fähig, wird von den arglistigen Richterinnen und Richter des Appellationsgerichts weder als Üble Nachrede noch als Verleumdung strafrechtlich verfolgt. Gaby Jenö habe ihre Äusserungen in „Wahrung öffentlicher Interessen“ und in „begründeter Verantwortung“ getätigt. Sie trage als Rektorin der Orientierungsschule die Verantwortung für das Wohlergehen von Schülern und Lehrern an ihrer Schule. Ein allfälliger Amoklauf an der Schule hätte das Leben und die Gesundheit vieler Personen stark gefährdet.
Dass der schwer gemobbte Lehrer nicht ein einziges Mal an Selbstmord oder Amok dachte, sondern über vier Jahre lang mit rechtlichen Mitteln gegen das arglistige Mobbing kämpfte, blenden die Damen und Herren des Basler Appellationsgerichts systematisch aus. Die vom Appellationsgericht angeführten Argumente sind arglistig und verlogen. Zu keiner Zeit war Lehrer H. gewalttätig, nicht einmal als man ihn mittels juristischen Rechtsverdrehungen in die Arbeitslosigkeit mobbte. Die von Gaby Jenö in ihrer Strafanzeige behaupteten angeblichen Drohmails existieren definitiv nicht. Auch hat sich Lehrer H. aktenkundig nie mit Günther Tschanun verglichen. Richter, die vorsätzlich lügen, Fakten ignorieren, Zeugen ablehnen, strafbare Handlungen vertuschen, das Recht vorsätzlich verdrehen und missbräuchliche Kündigungen gutheissen, müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, selber kriminell zu sein.
Auch im neusten Strafverfahren wegen angeblicher Ehrverletzung, behandelt Stamm den unschuldigen Lehrer völlig ungerecht. Laut Art. 6 der Menschenrechte haben die Bürgerinnen und Bürger das Recht auf ein faires Verfahren. Sie dürfen sich nach Ziff. 3 auch selber verteidigen.
Dass ausgerechnet Basels höchste Richterin Dr. Marie-Louise Stamm die Menschenrechte von Lehrer H. einmal mehr mit pseudojuristischem Geschwafel ausser Kraft setzt, beweist, dass die Schweiz ein totalitäres Land ist. Dr. Marie-Louise Stamm, die den Lehrer am liebsten in die Psychiatrie gesperrt hätte, tönte auch in ihrem neusten Entscheid an, dass die "geistige Gesundheit" von Lehrer H. einen Zwangsanwalt nötig machen. Wörtlich schreibt die staatlich besoldete Rechtsverdreherin:
"Es besteht jedoch eine grosse Nähe zwischen der amtlichen Verteidigung nach Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO und der notwendigen Verteidigung nach Art. 130 lit. c StPO, wonach die beschuldigte Person wegen ihres körperlichen oder geistigen Zustandes oder aus anderen Gründen ihre Verfahrensinteressen nicht ausreichend wahren kann."
Dass der Basler Machtfilz die geistige Gesundheit von Lehrer H. anzweifelt, ist leicht erklärbar: Lehrer H. wehrt sich gegen den massiven Behördenterror, den die in diesem Blog erwähnten Protagonisten seit 6 Jahren gegen ihn veranstalten. Das passt dem Basler Justizfilz nicht, denn der ist es gewohnt, seine eigene Wahrheit zu konstruieren. Deshalb erliess Staatsanwalt Dr. Beat Voser vor kurzem eine rechtswidrige Verfügung, um die tatsächliche Wahrheit aus dem Internet zu entfernen.
Wer diese Webseite gründlich studiert, erfährt wie der Basler Machtfilz funktioniert: Arglistige Juristinnen und Juristen konstruieren böswillig ein Bedrohungsszenario, in welchem Lehrer H. vorsätzlich massiv diskriminiert wird. Hätte Dr. Marie-Louise Stamm ihr Amt als oberste Richterin verantwortungsvoll ausgeübt, könnte Lehrer H. seiner Berufung als Lehrer endlich wieder nachgehen. Dass der Basler Machtfilz das von Dr. med. Piet Westdijk erstellte psychiatrische Gutachten über Lehrer H. systematisch ignoriert, beweist, dass die in diesem Blog aufgeführten Schreibtischtäter alle ihr Amt massiv missbrauchen.
Leider spielt auch die Basler Zeitung bei diesem bösen Spiel mit. Bis auf den heutigen Tag hat sich der Chefredaktor Markus Somm geweigert, ein Interview mit Lehrer H. durchzuführen. Offensichtlich ist die Basler Zeitung auch unter dem neuen Chefredaktor nur ein Sprachrohr des arglistigen Basler Macht-Filzes.
Freitag, 28. September 2012
Eva Eichenberger - "Allzweckwaffe" der Basler Staatsanwaltschaft
In der BaZ vom 28.9.12 wird die Basler Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger in den höchsten Tönen gelobt. Sie wird vom staatsfreundlichen Lokalblatt als "Allzweckwaffe" der Basler Staatsanwaltschaft gepriesen. Allerdings wird verschwiegen, dass die Staatsanwältin seit Jahren sog. "Behördenkriminalität" vorsätzlich vertuscht. Auch im Mobbingfall Lehrer H. spielte die feministische Staatsfunktionärin eine bisher eher unglückliche Rolle. Anstatt die neun Staatsfunktionäre, welche Lehrer H. in die Arbeitslosigkeit mobbten, wegen Amtsmissbrauch und Nötigung anzuklagen, leugnete die Staatsanwältin sämtliche Hinweise auf ein strafbares Verhalten. In ihrem Beschluss vom 12. Februar 2008 schrieb sie:
„Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Gabriele Jenös Verhalten ganz augenscheinlich keinerlei strafrechtliche Relevanz aufweist. Der Anzeigesteller hat im Sinne eines recht eigentlichen „Rundumschlags“ gegen sie und weitere acht (!) Personen, mit denen er im Verlaufe der oben geschilderten Ereignisse in Kontakt gestanden ist, Strafverfahren angestrengt. Er muss sich diesbezüglich durchaus den Vorwurf gefallen lassen, auf den nicht nach seinen Erwartungen entsprechenden Ausgang der Arbeitsstreitigkeit in völlig undifferenzierter Weise mutwillig mit massiven Vorwürfen deliktischen Verhaltens reagiert zu haben. Er sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es nicht angeht, das Strafgericht zur Diffamierung des „Gegners“ und dazu zu missbrauchen, seinen Unmut über vermeintlich widerfahrenes Unrecht Luft zu machen. Dem Anzeigesteller werden daher in Anwendung von § 36. Abs. 1 StPO die Verfahrenskosten im Betrag von CHF 100.00 sowie eine Gebühr von CHF 200.00, total CHF 300.00, auferlegt."
Damit Lehrer H. bei jeder der neun Strafanzeigen möglichst tief in die Tasche greifen musste, variierte die Staatsfunktionärin ihre Begründungen nach Lust und Laune:
„Es versteht sich von selbst, dass dieses Vorgehen Dr. Spielers nicht ansatzweise in die Nähe der ihm von H. angelasteten Delikte rückt. Sein Verhalten ist derart weit von jeder strafrechtlichen Relevanz entfernt, dass die Anzeige des H. als rechtsmissbräuchlich bezeichnet werden muss.“
„Der Anzeigesteller trägt infolge unbegründeter und leichtfertiger Anzeigeerstattung gemäss … "
„Die gegen Dr. Marc Meier erhobenen Vorwürfe entbehren jeder Grundlage. H. werden daher wegen querulatorischer Anzeigeerstattung in Anwendung von … "
„Die Strafanzeige ist offensichtlich unbegründet und mutwillig erstattet worden, weshalb dem Anzeigesteller gemäss … "
Wenn es nach Staatsanwältin Eva Eichenberger gegangen wäre, hätte Lehrer H. wegen seiner rechtmässigen Strafanzeigen Fr. 2700.— bezahlen müssen. Ohne Unterstützung eines Anwalts rekurrierte Lehrer H. gegen die Beschlüsse der arglistigen Staatsanwältin und bekam recht.
Am 16. Mai 2009 schrieben die Richter der Basler Rekurskammer:
„Wie aus zahlreichen Schreiben des Rekurrenten, aber auch aus Aufnahmen von Gesprächen ersichtlich ist, kann sich der Rekurrent in diesem Arbeitskonflikt, der ihn zweifellos sehr belastet hat und weiterhin belastet, ausschliesslich als Opfer sehen, so dass, jedenfalls aus seiner damaligen Optik betrachtet, die Anzeigen gegen sämtliche mit seinem Fall befassten Personen auf der Hand lagen, um deren Vorgehen durch die Staatsanwaltschaft auf die strafrechtliche Relevanz hin überprüfen zu lassen. Es ginge jedenfalls zu weit, dem Rekurrenten unter diesem Gesichtspunkt ein geradezu normwidriges Verhalten i. S. von § 36 Abs. 1 StPO vorzuwerfen. Die Kosten der eingestellten Verfahren gehen somit zu Lasten des Staates.“
Normalerweise werden Staatsfunktionäre, die ihr Amt so massiv missbrauchen, wie Staatsanwältin Eva Eichenberger, fristlos entlassen. In der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt werden solche Leute jedoch befördert. Dort braucht es offensichtlich Personen, die mit krimineller Energie Strafverfahren gegen unschuldige Männer lostreten und Strafverfahren gegen kriminelle Beamte und Behörden rechtswidrig einstellen.
Auch im neusten Strafverfahren gegen Lehrer H., der diesmal wegen angeblichen Ehrverletzungsdelikten von der Basler Staatsanwaltschaft terrorisiert wird, darf Eva Eichenberger einmal mehr die Gesetze nach Lust und Laune ungestraft verdrehen. In ihrem Schreiben vom 6. Dezember 2011 verfügt sie, dass Lehrer H. von einem Pflichtverteidiger verteidigt wird, obwohl Lehrer H. sich aufgrund der internationalen Menschenrechte selber verteidigen darf.
Ihre Begründung ist einmal mehr völlig aus der Luft gegriffen und spottet jedem gesunden Rechtsempfinden:
„Zur Wahrung der Interessen der beschuldigten Person ist die Verteidigung namentlich dann geboten, wenn es sich nicht um einen Bagatellfall handelt und der Straffall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten bietet, denen die beschuldigte Person allein nicht gewachsen wäre.“
Auch hier pervertiert Staatsanwältin Eva Eichenberger einmal mehr vorsätzlich die Realität: Ehrverletzungsdelikte sind immer Bagatellfälle und der angebliche Straffall bietet keinerlei Schwierigkeiten, wenn sich der rechtswidrig angeschuldigte Lehrer H. selber verteidigen darf.
Offensichtlich hat die Basler Staatsanwaltschaft nicht damit gerechnet, dass ein gemobbter Lehrer den ganzen Basler Machtfilz auffliegen lässt. Bis auf den heutigen Tag tun sich die Basler Journalisten mit Lehrer H. schwer. Nur Basels Alternative Zeitung veröffentlichte bisher die Fakten. Es wäre an der Zeit, dass die in der BaZ verherrlichte "Allzweckwaffe" der Basler Staatsanwaltschaft mal gegen sich selber ermitteln würde.
Freitag, 21. September 2012
Lehrer H. - Behördenmobbing-Opfer
Seit 1984 war H. als Lehrer beim Arbeitgeber Basel-Stadt angestellt. Davon unterrichtete er etwa 10 Jahre an der Orientierungsschule Brunnmatt. 2005 erhielt H. mit Gaby Jenö eine neue Chefin, die auch Lehrerin und Schulhausleiterin an der OS Brunnmatt war und mit Lehrer H. im Verlauf der Jahre zahlreiche Meinungsverschiedenheiten hatte. Innerhalb eines Jahres unternahm die neue Rektorin alles, um Lehrer H. aus dem Schuldienst zu entfernen. Sie nutzte die unklar formulierten Paragraphen des neuen Personalgesetzes und konstruierte daraus vorsätzlich eine Eskalationsspirale, um Lehrer H. vorsätzlich in die Arbeitslosigkeit zu treiben. Ihr hinterhältiges Vorgehen kann nur als "Mobbing" bzw. "Bossing" bezeichnet werden. Leider wurde die Hetzjagd auf Lehrer H. vom jetzigen Ressortleiter Bildung Hans Georg Signer (SP), dem Vorsteher des Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann (LDP und der Gerichtspräsidentin des Appellationsgerichts und des Verwaltungsgerichts Dr. Marie-Louise Stamm (LDP) tatkräftig unterstützt.
Als Vorwand für das Kesseltreiben gegen Lehrer H. dienten drei rufschädigende Schreiben von drei links-feministischen Müttern. Diese sog. Beschwerden nahm Jenö ungeprüft zum Anlass, H. über den Amtsarzt in ein psychiatrisches Verfahren zu verwickeln. Noch innerhalb der Sommerferien 06 stellte sie H. frei, mit der Begründung, er habe eine psychische Krankheit und sei eine Gefahr für sich selber und für seine Umwelt. Der Personalleiter Schulen Thomas Baerlocher drängte die Vormundschaftsbehörde der Wohngemeinde von H. sogar dazu, gegen den Lehrer einen sog. Fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) zu verfügen. Als H. davon erfuhr, war er derart schockiert, dass er sich schriftlich beim Amtsarzt abmeldete. Daraufhin verlangte Amtsarzt Dr. Marc Meier auf Drängen von Jenö, Baerlocher und Eymann von der Kantonalen Vormundschaftsbehörde BL die Verfügung eines FFE. Der H. zu Hause besuchende Notfall-Psychiater konnte aber keinen FFE verfügen, weil H. trotz unglaublicher Provokationen immer gelassen und höflich blieb. Kurz nach dem Gespräch wurde H. völlig überraschend von der Sondereinheit der Kapo BL "Barrakuda" überfallen und für 24 Stunden im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof eingesperrt. Jenö hatte einen Tag vorher die Staatsanwaltschaft vorsätzlich in die Irre geführt und behauptet, H. habe Drohmails verschickt und sich mit Günter Tschanun verglichen. Diese hinterhältige Lüge wurde im Nachhinein von der Schulhausleitung und vom Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller mit zwei bestellten Schreiben untermauert.
Tatsache ist, dass H. von sämtlichen Beteiligten stets vorsätzlich provoziert und ignoriert wurde und dass gewisse Staatsfunktionäre arglistig ein Lügengebäude konstruierten, um H. mit sog. vorsorglichen Massnahmen rechtswidrig aus dem Schuldienst zu mobben. Die Eskalations-Kaskade, die H. während seiner Sommerferien 06 aufgezwungen wurde, war offensichtlich als eine "sich selbst erfüllende Prophezeiung" geplant worden. Die Rechnung ging jedoch nicht auf, da H. nie ausrastete und stets korrekt handelte. Die Warnungen von H. an die Schulhausleitung und die Schulleitung, Strafanzeige zu erstatten und die ganze Mobbing-Geschichte zu veröffentlichen, brachte H. einen rufschädigenden Artikel in den beiden Lokal-Zeitungen ein. Der als "Lehrer droht Behörden" getitelte Text im Baslerstab und der als "Lehrer wegen Drohungen freigestellt" aufgemachte BaZ-Artikel stellten H. rechtswidrig in rufschädigender Art und Weise öffentlich an den Pranger. Kurz darauf erhielt H. vom Rektorat die Kündigung, mit der Begründung, er habe eine "schwere Pflichtverletzung" begangen, weil er den Termin beim Amtsarzt nicht wahrgenommen habe. Die Briefe zahlreicher Eltern, die H. als engagierten und kompetenten Lehrer sehr schätzten, wurden von der Schulhausleitung, Rektorin Jenö, Ressortleiter Signer und ED Vorsteher Eymann systematisch ignoriert. Mit seinem Anwalt Dr. Rolf Jucker legte H. bei der Personalrekurskommission (PRK) Rekurs gegen seine Kündigung ein, allerdings ohne Erfolg.
Die PRK unter dem Vorsitz von Gabrielle Kremo folgte der Argumentation des ED in allen Punkten. Dass H. in der Klasse, in der er Klassenlehrer war, ein sehr gutes Verhältnis zu sämtlichen Kindern und Eltern hatte, interessierte die PRK nicht im Geringsten. Zwei von H. verfasste Beschwerden wurden von Signer und Eymann in allen Punkten abgeschmettert. Auch die Privatklage wegen Ehrverletzung, die H. gegen seine Chefin angestrengt hatte, wurde vom befangenen Gerichtspräsident lic. iur. Marc Oser rechtswidrig abgeschmettert. Der Richter verdrehte sämtliche Fakten und behauptete, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun verglichen. Dass in Wirklichkeit Gaby Jenö diesen Vergleich mit ihrer Strafanzeige wegen angeblicher Drohung hergestellt hat, vertuschte das Basler Strafgericht vorsätzlich. Alle Beweise, Zeugen und Fragen, die Gaby Jenö massiv belastet hätten, wurden von Gerichtspräsident lic. iur. Marc Oser nicht zugelassen. Als Höhepunkt der völlig willkürlich geführten Gerichtsverhandlung wurde das Mobbing-Opfer Lehrer H. vom befangenen Gerichtspräsidenten zur Übernahme der Anwaltskosten der Gegenpartei im Umfang von Fr. 8685.50 verurteilt. Es ist unglaublich, dass in diesem sog. "Rechtsstaat" das schwer in seiner Ehre verletzte Mobbing-Opfer am Schluss auch noch sämtliche Kosten zu bezahlen hat.
Mit Beschluss vom 23.3.07 wurde das von Gaby Jenö rechtswidrig angestrengte Strafverfahren gegen H., wegen angeblicher Drohung, von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eingestellt. Als Entschädigung für den unglaublichen Stress erhielt H. läppische Fr. 1200.-- vom Staat als Entschädigung. Immerhin stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass Lehrer H. massiv in seiner Persönlichkeit verletzt worden war:
"Vorliegend kann indessen nicht übersehen werden, dass Sie aufgrund des Interesses der Medien an Ihrem "Fall" in vielleicht doch höherem Ausmass in ihren persönlichen Verhältnissen betroffen worden sind als andere, die sonst ohne Ergebnis in eine Strafverfolgung verwickelt werden. Ausserdem stellen auch die Umstände Ihrer Anhaltung und die mit diesen zweifelsohne verbundenen Gerüchte in Ihrer Nachbarschaft einen tiefen Eingriff in Ihre psychische Integrität dar. Daher erscheint die Ausrichtung einer zusätzlichen Genugtuung aufgrund der besonderen Ausgangslage als gerechtfertigt."
In einem verlogenen Schreiben baten Signer und Eymann die betroffenen Eltern, den "Mobbing-Vorwürfen" von Lehrer H. keinen Glauben zu schenken. Die zahlreichen Lügen von Dr. Christoph Eymann und dessen Telefonat mit dem Leiter der Gesundheitsdienste Herr Dr. Andreas Faller weisen darauf hin, dass die Entlassung des Lehrers von oberster Stelle gutgeheissen worden ist. Die Inspektion der OS hat in den zwei Jahren vor der Entlassung von Lehrer H. keinen einzigen Stundenbesuch durchgeführt. Auch ein Mitarbeitergespräch (MAG) mit Lehrer H. fand nie statt. Trotzdem hat Inspektionspräsident Peter Grossniklaus sowohl die Freistellungs- als auch die Kündigungsverfügung bewilligt, ohne H. vorher zu kontaktieren. Offensichtlich führen an der OS nicht mehr die Inspektionsmitglieder Schulbesuche durch, sondern unprofessionelle Elternsprecherinnen, deren Denunziationen von der SHL und der SL selektiv und ohne Filter "ernst" genommen werden. Damit wird es möglich, das Personaldossier missliebiger Lehrkräfte mit negativem Material zu füllen, ohne dass die SHL, die SL oder die Inspektion Stundenbesuche durchführen müssen. Kompetente und engagierte Lehrkräfte, die keine "kritiklose Untertanenmentalität" zeigen, werden mit allen Mitteln ins "Burn-Out" oder in die "Kündigung" getrieben. Wer noch über genügend Ressourcen verfügt und sich getraut, Kritik am System zu äussern, wird vorsorglich mit § 25 des Personalgesetzes freigestellt.
In seinem Urteil vom 18.12.07 hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die vom OS Rektorat verfügte Kündigung unrechtmässig war. Trotzdem durfte der Lehrer weiterhin nicht arbeiten. Mit drei weiteren Kündigungsandrohungen wurde H. von seiner Chefin Gaby Jenö genötigt, sich vom IV-Gutachter Dr. Daniel Fasnacht untersuchen zu lassen. Ausserdem behauptete Jenö ernsthaft, dass die von H. angeblich ins Internet gestellten Fakten rufschädigend für den Arbeitgeber Basel-Stadt seien. Das Gegenteil ist der Fall. Das kriminelle Vorgehen der diversen Staatsfunktionäre schädigt den Ruf des Kanton Basel-Stadt! Mobbing darf auch in der Kantonalen Verwaltung unter keinen Umständen geduldet werden! Die Ulich-Studie hat deutlich gezeigt, dass ein Drittel der Basler Lehrkräfte Burn-Out gefährdet ist und sich von den Vorgesetzten "nicht ernstgenommen" fühlt. Die von Dr. Christoph Eymann geschaffene "Beratungsstelle für Lehrkräfte" ändert nichts an dieser Tatsache. Die Sorgen und Nöte der Lehrkräfte interessieren die Bildungsbürokraten in Wirklichkeit überhaupt nicht. Wer nicht spurt, wird über Psychologen und Psychiater aus dem System gemobbt. Was H. in den letzten Jahren erlebt hat, ist absolut unglaublich. Das Vorgehensweisen von Rektorin Gaby Jenö und Personalleiter Thomas Baerlocher haben die persönliche Integrität von Lehrer H. massiv verletzt. Die Art und Weise wie Ressortleiter Hans Georg Signer und Departementsleiter Dr. Christoph Eymann Lehrkräfte und Eltern vorsätzlich angelogen haben und der Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller als angeblicher Coach das Vertrauen von H. massiv missbraucht hat, ist kriminell. Die auf Dauer-Provokation ausgelegte Eskalationsspirale hätte H. mittels FFE in einen psychisch kranken Patienten verwandeln sollen. Die vom Basler Erziehungsdepartement eingeleitete Psychiatrisierung, Kriminalisierung und anschliessende Skandalisierung in der Basler Zeitung haben H. in die Arbeitslosigkeit und an den Rand seiner Existenz getrieben.
Lehrer H. hat sowohl bei der GPK, bei der Ombudsstelle, als auch bei der Betrieblichen Sozialberatung um Hilfe angefragt. Die Unterstützung war äusserst bescheiden. Jan Goepfert von der GPK verwies Lehrer H. an die Ombudsstelle. Frau Beatrice Inglin-Buomberger von der Ombudsstelle wusste nicht einmal, ob die Abmeldung von einer amtsärztlichen Untersuchung als "schwere Pflichtverletzung" ein Kündigungsgrund sei und Corinne Panchaud von der Betrieblichen Sozialberatung führte mit Lehrer H. zwar ein etwa zwei Stunden dauerndes Telefongespräch, kam überraschenderweise zum Schluss, dass das widerliche Vorgehen von OS Rektorin Gaby Jenö kein Mobbing sei. Auch der erste Staatsanwalt Dr. Thomas Hug sah keine Anhaltspunkte für Straftatbestände wie Amtsmissbrauch, Nötigung, falsche Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege oder Üble Nachrede. Immerhin hat das Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18.12.07 deutlich festgehalten:
"Zusammenfassend ergibt sich, dass die Kündigung unrechtmässig erfolgt ist, der Rekurs folglich gutzuheissen ist und der Entscheid der Personalrekurskommission aufgehoben wird. Das Verfahren ist gemäss § 40 Abs. 4 PG kostenlos. Dem Ausgang des Verfahrens entsprechend ist dem Rekurrenten eine noch festzusetzende Parteientschädigung auszurichten."
Leider ist die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts auch nicht über jeden Zweifel erhaben. Im etwa zehnseitigen Schreiben beschönigte das Gericht unter dem Vorsitz von Dr. Marie-Louise Stamm das intrigante Vorgehen von Rektorin Gaby Jenö als "Formfehler". Hätte Lehrer H. nicht innerhalb von 10 Tagen Rekurs gegen die rechtswidrige Entlassung angemeldet, wäre er für immer seinen Job losgeworden. Das Verwaltungsgericht will trotz dieser klaren Faktenlage keine Hinweise für "Mobbing" erkennen.
Unterdessen hat Rektorin Gaby Jenö dem unbescholtenen Lehrer erneut gekündigt. Diesmal soll es eine "schwere Pflichtverletzung" sein, dass sich der völlig gesunde und arbeitsfähige H. nicht von IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht habe begutachten lassen. Natürlich hat H. auch gegen die zweite Kündigung rekurriert. Einmal mehr folgte die Personalrekurskommission diesmal unter dem Vorsitz von Dr. Christoph Meyer in allen Punkten der Rechtsvertreterin des Erziehungsdepartements. Auch die Rekurskammer des Basler Strafgerichts unter dem Vorsitz von lic. iur. Liselotte Henz wollte in den arglistigen Veranstaltungen der verschiedenen Staatsfunktionäre keine strafbaren Handlungen erkennen. Leider hat sich am 15.10.09 nun auch das Verwaltungsgericht unter dem Vorsitz von Dr. Marie-Louise Stamm der absurden Argumentation der Anstellungsbehörde und der Personalrekurskommission angeschlossen. Obwohl sich Lehrer H. auf Weisung der Anstellungsbehörde sogar vom Basler FFE-Spezialisten Dr. Eric Odenheimer amtsärztlich untersuchen liess, und dieser keinerlei Anzeichen für eine Krankheit erkennen konnte, verlangte Gaby Jenö eine psychiatrische Zusatzbegutachtung bei IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht. Da der Lehrer sich diese erneute Nötigung nicht gefallen lassen wollte, wurde er ein zweites Mal wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung" entlassen.
Verwaltungsgerichtspräsidentin Dr. Marie-Louise Stamm (LDP), die bereits in der ersten Verhandlung drei Polizisten aufgeboten hatte, die den völlig integren Lehrer vergeblich nach Waffen absuchten, engagierte zur zweiten Verhandlung wiederum Polizisten, die explizit den Auftrag hatten, den Lehrer abzuführen, falls dieser bei der Urteilsverkündung allenfalls "ausrasten" würde. Offensichtlich wusste die Verwaltungsgerichtspräsidentin bereits im Voraus, dass ihr Entscheid bei Lehrer H. nicht auf Begeisterung stossen würde. Obwohl sich Lehrer H. völlig korrekt der rechtswidrig diktierten amtsärztlichen Untersuchung unterzogen hatte, stützte das Verwaltungsgericht die erneute missbräuchliche Kündigung. Es scheint, dass Dr. Marie-Louise Stamm ihrem Parteigenossen Dr. Christoph Eymann nicht in den Rücken fallen wollte, als sie verkündete, dass der völlig gesunde Lehrer H. mit der Verweigerung der psychiatrischen IV-Begutachtung angeblich eine "schwere Pflichtverletzung" begangen haben soll. Mit dieser äusserst fragwürdigen Auslegung des Basler Personalgesetzes hat das Verwaltungsgericht die Weisungskompetenz der Anstellungsbehörde in einem völlig inakzeptablen Umfang massiv erweitert. Aufgrund dieses unhaltbaren Entscheids kann die Anstellungsbehörde völlig willkürlich unbequeme Mitarbeiter fristlos freistellen und zu einer psychiatrischen Zwangsbegutachtung nötigen. Jeder nicht krankgeschriebene Mitarbeiter, der seine verfassungsrechtlichen Grundpositionen wahrnimmt und die Weisung zur psychiatrischen Zwangsbegutachtung ablehnt, wird in Zukunft wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung" in die Arbeitslosigkeit katapultiert. Dass Lehrer H. diese Interpretation des Basler Personalgesetzes nicht einfach so hinnehmen will, versteht sich von selbst. Leider hat das Bundesgericht unter Bundesrichter Ursprung, Bundesrichterin Niquille, Bundesrichter Maillard und Gerichtschreiber Lanz mit Beschluss vom 3. August 2010 die Beschwerde von Lehrer H. abgewiesen. Aufgrund dieses Entscheids haben Anstellungsbehörden ab sofort das Weisungsrecht ihre Mitarbeiter zu einer psychiatrischen Begutachtung zu nötigen, wenn diese eine eigene Meinung vertreten. Wer sich gegen eine solche Weisung wehrt, muss mit seiner Entlassung wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung" rechnen. Zwar ist in keinem Personalgesetz der Schweiz, diese Regelung so festgehalten, aber Bundesrichter dürfen die Gesetze bekanntlich so auslegen, wie es ihnen gerade passt.
Die langjährige Leidensgeschichte von Lehrer H. gibt einen interessanten Einblick in den schweizerischen Machtfilz. Die Staatsanwaltschaft und diverse Richterinnen und Richter des Strafgerichts, des Verwaltungsgerichts und des Bundesgerichts machen einen mehr als dubiosen Eindruck. Eine Staatsanwaltschaft und eine Justiz, welche gegen unbequeme Mitarbeiter dermassen massiv rechtswidrig vorgeht, ist eine grosse Gefahr für den Rechtsstaat. Das Bundesgericht schützt in der Schweiz offensichtlich den Beamten- und Behördenfilz in einer verfassungswidrigen Art und Weise. In Anbetracht dieser Fakten, muss davon ausgegangen werden, dass die sog. Gewaltenteilung im Kanton Basel-Stadt und in der ganzen Schweiz nur noch auf dem Papier existiert. Nazi-Methoden haben in einem Rechtsstaat nichts zu suchen!
Weil Lehrer H. seine Erlebnisse nicht für sich behalten möchte, läuft zur Zeit eine Strafuntersuchung gegen ihn wegen angeblicher Üblen Nachrede und angeblichem Missbrauch einer Fernmeldeanlage. Anzeigesteller sind die selben Staatsfunktionäre, die den Lehrer massiv in seiner Integrität verletzt und ihn aus dem Schulsystem gemobbt haben. Behördenkriminalität kennt offensichtlich keine Grenzen!
Am 4.9.12 behauptete Staatsanwalt Dr. iur. Beat Voser, die in diesem Blog veröffentlichten Fakten seien ehrverletzend und rufschädigend. Obwohl er laut Art. 265 StPO nicht das Recht dazu hat, nötigte er Lehrer H. Zugangscodes, Passworte und Benutzernamen dieses Blogs herauszugeben. Mit dieser Nötigung dürfte Voser sein Amt einmal mehr massiv missbraucht haben.
Am 21.3.14 wurde Lehrer H. von Detektiv-Wachtmeister B. Glauser ein letztes Mal vernommen. Der Staatsfunktionär versuchte ein weiteres Mal den völlig unschuldigen Lehrer mit völlig irren Vorhaltungen aufs Glatteis zu führen. Als er merkte, dass er mit dieser Methode keinen Erfolg hatte, versuchte er, den Lehrer mit einer weiteren List zu übertölpeln. Er übergab dem Angeschuldigten ein amtliches Formular, mit welchem sich H. hätte von der Schweigepflicht der Basler UPK-Ärzte entbinden sollen. Da Lehrer H. aber noch nie in der UPK war und den dortigen "Ärzten" auch nie begegnen möchte, verzichtete H. darauf, das Formular zu unterzeichnen. Hätte Lehrer H. das Formular unterschrieben, hätte er sich selber entmündigt und den gefährlichen Gutachtern der Basler-Psychiatrie ausgeliefert.
Interessanterweise wurde das Psychiatrische Gutachten von Dr. Piet Westdijk, das dem staatlich terrorisierten Lehrer eine 100% Arbeitsfähigkeit attestiert, einmal mehr vorsätzlich ignoriert. Offensichtlich wollen gewisse kriminelle Staatsfunktionäre den unbequemen Lehrer immer noch bis auf weiteres in einer psychiatrischen Klinik entsorgen.
Montag, 17. September 2012
Dr. Christoph Eymann - Vorsteher des Basler Erziehungsdepartements
Wenn es darum geht, anderen zu schaden, um die eigene Haut zu retten, ist Regierungsrat Dr. Christoph Eymann Weltmeister. Im BaZ-Interview vom 31.8.12 behauptet er, er werde von einem psychisch kranken Lehrer gestalkt. Diese doppelte Lüge kann nicht einfach stehen gelassen werden. Erstens existiert kein einziges psychiatrisches Gutachten, das Lehrer H. eine psychische Krankheit nachweisen kann und zweites ist ein Mensch, der sich für Gerechtigkeit einsetzt, noch lange kein Stalker. Die Argumentation von Eymann ist durch und durch verlogen und arglistig. Dass er dem Lehrer eine "mögliche Verbindung" zur Cosco-Affaire zutraut, ist nichts Anderes als arglistige Rhetorik. Wörtlich sagt der Basler Magistrat:
"Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob der Stalker und die Cosco-Geschäftspartner sich abgesprochen haben. Ich weiss nur, dass eine solche mögliche Verbindung den ausserordentlichen Staatsanwalt interessiert."
Warum weiss Eymann, was den ausserordentlichen Staatsanwalt lic. iur. Burger interessiert? Existieren etwa geheime Absprachen zwischen Burger und Eymann? Eymann ist sich seiner Sache offensichtlich sicher. Er weiss, dass er von Burger einen zweiten Persil-Schein erhalten wird und sämtliche Vorwürfe gegen ihn systematisch vertuscht werden.
Auch die in gewissen Medien verbreite Meldung, dass Eymann einen gerichtlichen Beschluss erwirkt habe, um gewisse informative Blogs zu zensurieren, ist eine mediale Lüge, welche Regierungsrat Eymann nie richtig gestellt hat. Es ist eine Tatsache, dass es keinen richterlichen Beschluss gibt, aber einen Staatsanwalt, der seine Kompetenzen seit längerem massiv überschreitet. Dr. Beat Voser hat im Alleingang diesen Blog zensuriert, ohne einen gerichtlichen Beschluss. Die Weisung dazu dürfte er von Regierungsrat Eymann direkt erhalten haben oder von seinem Vorgesetzten lic. iur. Alberto Fabbri, der schon im Komplott gegen Blocher seine Finger im Spiel hatte.
Aber um was geht es wirklich im Fall Eymann?
Am 16.11.2010 beantragte Dr. Christoph Eymann, Lehrer H. sei wegen Übler Nachrede und Missbrauch einer Fernmeldeanlage zu bestrafen. Mit dieser Strafanzeige gegen Lehrer H. beabsichtigte Eymann, die Wahrheit aus dem Internet zu entfernen.
Lehrer H. wurde 2006 von mehreren Mitarbeitern Eymanns als selbst- und fremdgefährlicher Lehrer verleumdet, ohne dass dem beliebten Lehrer die geringste Verfehlung nachgewiesen werden konnte. Mehrere Male nahm Lehrer H. Kontakt zu Regierungsrat Eymann auf, wurde aber vom Leiter des Erziehungsdepartements systematisch ignoriert. Als Lehrer H. weder von der Ombudsstelle noch von der GPK Unterstützung erhielt, wandte sich H. an die Staatsanwaltschaft und erstatte Strafanzeige gegen 9 Mitarbeiter von Regierungsrat Eymann. Leider wurden sämtliche Strafanzeigen gegen die Mobbing-Truppe von Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger rechtswidrig eingestellt, sodass dem Lehrer nur noch der Gang an die Öffentlichkeit übrig blieb.
Da Dr. Christoph Eymann auf keinen Fall will, dass die Wahrheit ans Licht kommt, wurde Lehrer H. mit zahlreichen Strafanzeigen eingedeckt. Um das gegen Lehrer H. systematisch angezettelte Mobbing zu vertuschen, versuchte Eymann in seinem Schreiben vom 13.12.06 die Elternschaft davon zu überzeugen, dass Lehrer H. rechtmässig entlassen wurde.
Allerdings stellte das Verwaltungsgericht am 18.12.07 eindeutig fest, dass die Kündigung unrechtmässig erfolgt ist.
Das Schreiben von Eymann vom 13.12.06 wurde mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichtes vom 18.12.07 als arglistiges Lügengebäude entlarvt. Mit allen Mitteln versuchte der angeschlagene Regierungsrat seine Rolle im Mobbing-Skandal zu vertuschen und die Eltern von der Rechtmässigkeit der rechtswidrigen Kündigung zu überzeugen.
Mit seinem Brief vom 13.12.06 hat Regierungsrat Eymann in ein laufendes Verfahren eingegriffen, die gesamte Elternschaft vorsätzlich falsch informiert und damit sein Amt vorsätzlich missbraucht.
Hier der Originaltext:
Sehr geehrte Eltern
Sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer
Sehr geehrte Damen und Herren der Schulhausleitung und der Schulleitung
Herr H. hat bis zu den Sommerferien die Schülerinnen und Schüler der Klassen 2e und 3b des Brunnmattschulhauses unterrichtet. Die Auflösung seines Arbeitsverhältnisses hat viel Unruhe ausgelöst. Verschiedenen Briefwechseln und Gesprächen mit Eltern sowie mit Mitarbeitern und Mitarbeitern der Schule durften wir entnehmen, dass sich in einem Punkt alle einig sind: Es soll im Interesse der Schülerinnen und Schüler und im Interesse eines guten Lernklimas Ruhe einkehren. So ist von Eltern und von der Schule der Wunsch geäussert worden, das Erziehungsdepartement möge in einem klärenden Schreiben einen Schlusspunkt setzen, der gleichzeitig auch Neuanfang sein soll.
Sehr gerne kommen wir diesem Wunsche nach. Folgende Hinweise und Überlegungen sollen helfen, diesen Schlusspunkt zu setzen:
Herr H. hat in Briefen an Sie, sehr geehrte Eltern, die für den Schulkreis Ost zuständige Rektorin der Orientierungsschule, die Schulhausleitung und verschiedene Lehrpersonen des Brunnmattschulhauses wie auch Eltern der Klasse 3b beschuldigt, eine Mobbing-Kampagne gegen ihn zu führen. Wir haben diese schwerwiegenden Anschuldigungen überprüft und beurteilen sie in keiner Weise als gerechtfertigt. Wir bitten die Eltern, ihnen keine Glauben zu schenken. So gibt es keinen begründeten Hinweis darauf, dass Lehrpersonen oder Mitglieder der Schulhaus- und Schulleitung oder Eltern falsche Vorhaltungen gegenüber Herrn H. geäussert hätten, um ihn in Misskredit zu bringen.
Es ist uns in diesem Zusammenhang wichtig, Ihnen mitzuteilen, dass die Schulleitungen des Kantons Basel-Stadt den Lehrpersonen einen grossen Gestaltungsfreiraum zugestehen und es an unseren Schulen keine leichtfertig ausgesprochenen Kündigungen gibt. Die Schulleitung und die Inspektion der Orientierungsschule, welche die Kündigung gegenüber Herrn H. aussprachen bzw. genehmigten, haben ihren Auftrag verantwortungsvoll wahrgenommen und die gesetzlichen Vorschriften korrekt angewandt. Sie haben mit ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgt, sondern ausschliesslich das Wohl der Kinder und der Schule. Sie, sehr geehrte Eltern, dürfen Vertrauen in die Haltung und das Handeln der Schule haben.
Wir wissen, dass der Unterricht von Herrn H. in der Elternschaft auch Zustimmung und Rückhalt erfahren durfte. So sind denn auch aus der Sicht des Erziehungsdepartements und der Orientierungsschule die Qualitäten des Unterrichts von Herrn H. unbestritten. Trotzdem war die Kündigung unvermeidlich. Aus rechtlichen Gründen war und ist es nicht möglich, die von vielen Eltern gewünschte Transparenz für die Entscheidungen der Schule herzustellen. Das ist sowohl aus der Sicht der Eltern wie auch aus der Sicht der Schule unbefriedigend. Wir haben deshalb Verständnis für das Engagement von Eltern zu Gunsten von Herrn H. und für die Haltung jener Eltern, die sich schwer tun, die Kündigung eines von ihnen geschätzten Lehrers zu akzeptieren. Wir anerkennen, dass die Situation für alle Beteiligten und Betroffenen – für die Lehrpersonen, Schulhausleitung und Schulleitung, aber auch für die Eltern und die Kinder – sehr schwierig war.
Gerne hoffen, wir dass mit diesen Ausführungen der von allen Beteiligten und Betroffenen gewünschte Schlusspunkt gesetzt werden kann.
Wichtig ist nun der Blick nach vorne. Wir dürfen in Gesprächen mit Eltern und mit Vertreterinnen sowie Vertretern der Schule feststellen, dass es einen unbedingten Willen gibt, im Interesse der Kinder gemeinsam zu handeln. Darüber freuen wir uns sehr. Das wichtigste Interesse der Kinder ist eine stabile, fördernde Schulsituation. Wir wissen, dass die Lehrpersonen ihr Bestes für die Bildung der Kinder und für ein gutes Lernklima tun. Ebenso überzeugt sind wir, dass die Eltern der Schule ihr Vertrauen schenken und die jetzige Schulsituation stützen. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, eine gute Schulzeit für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen.
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Christoph Eymann
Vorsteher
Weil auf diesem Blog die Fakten über Regierungsrat Eymann und seine Mitarbeiter veröffentlicht werden, hat Dr. Christoph Eymann Strafanzeige erstattet. Aus seiner Optik sind die Einträge ehrverletzend und rufschädigend. Er unterstellt dem Betreiber dieses Blogs, den Missbrauch einer Fernmeldeanlage. Wer so argumentiert, hat offensichtlich grosse Angst vor der Wahrheit.
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Voser Beat
Freitag, 14. September 2012
Dr. Beat Voser - Leitender Staatsanwalt

Leider hat der angeblich ausserordentliche Staatsanwalt aus Zofingen lic. iur. Simon Burger seinen von der Basler Regierung erhaltenen Auftrag nicht unbefangen durchgeführt. Offensichtlich ist es Burger nicht aufgefallen, dass die von Eymanns Mitarbeiterin Gaby Jenö behaupteten angeblichen Drohmails von Lehrer H. in Tat und Wahrheit gar nicht existieren. Ein ausserordentlicher Staatsanwalt, der derart klare Hinweise missachtet, ermittelt schlampig. Auch Staatsanwalt Dr. Beat Voser weiss, dass keine Drohmails existieren, dennoch nötigt er Lehrer H. dazu, Zugangcodes, Passworte und Benutzernamen dieses Blogs herauszugeben. Er stützt sich auf den zweifelhaften Persilschein von Burger und macht eine Milchmädchen-Rechnung, die der Logik eines Kleinkindes entspricht. Aufgrund des fragwürdigen Einstellungsbeschlusses von Burger behauptet Voser, dass die Fakten in diesem Blog falsch und ehrverletzend seien.
George Orwell hätte an Staatsanwalt Voser seine helle Freude gehabt. In Orwells fiktionalem Wahrheitsministerium wird die Wahrheit ständig manipuliert und der politischen Lage angepasst. Es ist die Wahrheit eines totalitären Staates, der seine Bürgerinnen und Bürger systematisch unterdrückt und dumm hält.
Wir von Anonymous wehren uns gegen totalitäre Strukturen. Wir lassen uns von Staatsanwälten wie Dr. Beat Voser nicht für dumm verkaufen. Es ist unsere Pflicht und unser Recht, die Wahrheit ins Internet zu stellen.
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