Für Beamte und Behörden gilt das Schweizerische Strafgesetzbuch nicht. Die Behörden-Mafia kann tun und lassen, was sie will, ohne strafrechtlich belangt zu werden. Dieser Blog deckt auf, wie das kriminelle staatliche Terror-System im Kanton Basel-Stadt und in der Schweiz funktioniert.
Sonntag, 19. Dezember 2010
Dr. Dominique Favre - Bundesrichter
Wenn Behördenkriminalität vorsätzlich vertuscht wird, mischelt Bundesrichter Dr. Dominique Favre immer wieder regelmässig mit. Das Urteil vom 9. Dezember 2010 unter der Mitwirkung von Favre, Wiprächtiger, Mathys und C. Monn beweist, dass bei der sog. bundesgerichtlichen "Rechtssprechung" nicht das Recht im Vordergrund steht, sondern dessen systematische Pervertierung. Die vom Beschwerdeführer vorgebrachten stichhaltigen Beweise, die belegen, dass Gaby Jenö in ihrer Funktion als OS-Rektorin den beliebten Lehrer H. mehrmals als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer verleumdet hat, werden von den Bundesrichtern mit einem lapidaren Satz weggewischt:
"Von einem Beweis kann indessen nicht die Rede sein."
Einmal mehr wird der Beschwerdeführer nicht im Geringsten ernst genommen. Auch die Tatsache, dass Gaby Jenö den Lehrer nachweislich fälschlich als Drohmail-Schreiber verleumdet hatte, wird auf den kümmerlichen zwei Seiten der Urteilsbegründung nicht einmal erwähnt. Die Arroganz der Bundesrichter findet ihren Höhepunkt im abschliessenden Satz der Urteilsbegründung:
"Ohne dass sich das Bundesgericht zu allen angeblichen "Beweisen" ausdrücklich äussern müsste, ist die Beschwerde im Verfahren nach Art. 109 BGG abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist."
Die Bundesrichter geben in ihrer masslosen Arroganz offensichtlich sogar zu, dass sie Beweise vorsätzlich ignorieren! Spätestens jetzt stellt sich die Frage: Wer kontrolliert eigentlich unsere "ehrenswerten" Bundesrichter? Ist es korrekt, wenn Bundesrichter auf zwei mickrigen Seiten die Fakten systematisch ignorieren, die strafbaren Handlungen der ehemaligen OS-Rektorin systematisch vertuschen und das Verleumdungsopfer mit Fr. 2000.-- Urteilsgebühr noch zusätzlich bestrafen?
Offensichtlich dürfen in der Schweiz sämtliche Beamten und Behörden bis hinauf zu den Bundesrichtern ihr Amt missbrauchen, ohne dass eine Kontrollbehörde tätig wird. Das Ganze wird dann von unseren Politikern als sog. "Rechtsstaat" verkauft.
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1 Kommentar:
Mathys hat sich auch in meinem Fall als Justizverbrecher entpupp. Wohl deswegen gibt er sich so konsterniert: http://www.rutzkinder.ch/include.php?path=content&contentid=440
Josef Rutz, selbst Opfer dieser perversen und verbrecherischen Machtwillkür
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