Donnerstag, 18. März 2010

lic. iur. Marc Oser - Strafgerichtspräsident

Laut § 152 der Strafprozessordnung wird die Klagpartei aufgefordert, Zeugen und Zeuginnen sowie andere Beweismittel rechtzeitig der Präsidentin oder dem Präsidenten anzugeben oder selber zur Verhandlung mitzubringen.

Offensichtlich kennt der seit kurzem am Basler Strafgericht tätige lic. iur. Marc Oser (SVP) § 152 nicht. Nur so ist es zu erklären, dass der unerfahrene Oser sich in der Verhandlung vom 17.3.10 von lic. iur. Barbara Pfister offensichtlich übertölpeln liess. Die im Umgang mit Rechtsverdrehungen versierte Anwältin hatte den Auftrag gefasst, die offensichtlichen Ehrverletzungen der ehemaligen OS-Rektorin Gaby Jenö in sog. „berechtigte Interessen“ zu verdrehen. Kurz nach Beginn der Verhandlung behauptete Pfister:

„Meines Wissens gibt es eine Beweisliste. Diese Zeuginnen sind nicht erwähnt. Ich beantrage, diese Zeuginnen nicht anzuhören, da wir das Recht haben, vorab davon in Kenntnis gesetzt zu werden.“

Wäre Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser genügend kompetent gewesen, hätte er den Antrag der Juristin abgelehnt.

Sogar Kläger H. machte den Gerichtspräsidenten darauf aufmerksam, dass auf der Vorladung ausdrücklich steht, dass Zeugen und Beweismittel selber zur Verhandlung mitgebracht werden können.

In der Folge wies lic. iur. Marc Oser sämtliche Dokumente, welche die strafbaren Handlungen von Gaby Jenö dokumentierten willkürlich ab. Auch die beiden Zeuginnen, welche Lehrer H. selber zur Verhandlung mitbrachte, durften rechtswidrig nicht einvernommen werden.

Mit seinem inkompetenten Gehabe, entpuppte sich der neue Basler Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser als Meister der willkürlichen Beweiswürdigung und der unrichtigen Rechtsanwendung.

Bereits am Anfang der Verhandlung zeigte sich der völlig unerfahrene Gerichtspräsident als völlig befangen. Die Vorgeschichte sei „unglücklich verlaufen“, „es brauche immer zwei“, es habe „Missverständnisse“ gegeben und kein einziger Beweisantrag „erhelle den Tatbestand“.

Wer sich als Richter bereits am Anfang einer Verhandlung derart unglaubwürdig verhält, sollte lieber Gerichtsschreiber bleiben!

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