Samstag, 18. Juli 2009

lic. iur. Liselotte Henz - Strafgerichtspräsidentin


Mehr als ein Jahr brauchte die Präsidentin der Rekurskammer des Basler Strafgerichts lic. iur. Liselotte Henz, um die neun Rekurse von Lehrer H. gegen die neun Staatsfunktionäre aus dem Basler Beamten- und Behördenfilz abzuschmettern. Die ehemalige Staatsanwältin und jetzige Strafgerichtspräsidentin stützte sich ausschliesslich auf das Lügengebäude der neun angeschuldigten Schreibtischtäter und verteidigte die Lügen der neun Beschuldigten mit zusätzlichen Lügen:

„... da der Rekurrent in der Sache selber nichts Neues vorbringt, sondern auch seine nachträglich geltend gemachten Vorbringen und die nachträglich eingereichten Beweismittel, namentlich die auf den CD aufgenommenen Gespräche mit Dr. Spieler, Dr. Gutzwiller und Dr. Meier keine neuen Aspekte enthalten.“

Mit dieser Lüge entlarvt sich die Strafgerichtspräsidentin als eine Richterin, die nicht nach der Wahrheit sucht, sondern diese mit allen rhetorischen Mitteln bis zur Unkenntlichkeit vertuscht. Obwohl die CD eindeutig beweist, dass Lehrer H. weder psychisch krank, noch sonst irgendwie gefährlich ist, würdigt die Richterin dieses brisante Beweisstück nur selektiv. Es ist aufschlussreich, wie die Richterin konsequent nicht wahrnehmen will, dass sich Lehrer H. auf der CD unmissverständlich klar von Amokläufer Günther Tschanun distanziert. Statt das Beweisstück umfassend zu würdigen, reisst Henz einige Äusserungen des Lehrers in rechtswidriger Art und Weise aus dem Zusammenhang:

„Es wird auch bestätigt, dass H. sich stark mit dem Fall „Tschanun“ beschäftigt hat und sich mit diesem, jedenfalls teilweise, auch identifizieren kann. Am Ende der Aufnahme, als der Notfallpsychiater ihm eröffnet, er solle in eine Klinik, weist er ihn gar mit den Worten aus dem Haus, es werde ihm jetzt zu blöd, jetzt werde das Spiel ernst.“

Natürlich verschweigt die Richterin vorsätzlich, dass Lehrer H. im Gespräch mit dem Notfallpsychiater konsequent von juristischen Gegenmassnahmen spricht und sich mehr als deutlich vom frei erfundenen Bedrohungsszenario der neun Angeschuldigten distanziert. Die CD zeigt auch deutlich, mit welchen rhetorischen Mitteln der staatliche Notfallpsychiater den unbescholtenen Lehrer in die Emotionalität treiben will. Lehrer H. zeigt aber deutlich, dass er psychisch sehr stabil ist und immer noch über genügend Humor verfügt, um die unzähligen Übergriffe der diversen Staatsfunktionäre auszuhalten. Offenbar hat sich die Strafgerichtspräsidentin lic. iur. Liselotte Henz die brisante CD gar nicht wirklich angehört, denn sie argumentiert bei ihren unwahren Ausführungen ausschliesslich aus der Optik der neun angeschuldigten Staatsfunktionäre:

„Es bestanden somit insgesamt objektiv gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass beim Rekurrenten im damaligen Zeitpunkt psychische Schwierigkeiten vorgelegen sind, welche sich auf seine Berufsausübung auswirken können.“

Dass gerade das Gegenteil richtig ist, ist auf der CD deutlich zu hören. Wer allerdings vorsätzlich nur selektive Beweisführung betreibt und die Wahrheit mit Füssen tritt, verdient es nicht, als Richterin wiedergewählt zu werden.

Das böswillige Vorgehen und die psychopathische Hysterie mit der OS Rektorin Gaby Jenö gegen Lehrer H. vorgegangen ist, wird von lic. iur. Liselotte Henz in den höchsten Tönen gelobt:

„Es zeigt sich also, dass Gabriele Jenö jeweils auch angemessen reagiert hat und ein Missbrauch ihrer amtlichen Befugnisse nicht einmal im Ansatz erkennbar ist.“

Anscheinend ist der Strafgerichtspräsidentin völlig entgangen, dass Lehrer H. seit drei Jahren seinen Beruf nicht ausüben darf, weil er von diversen Staatsfunktionären vorsätzlich rechtswidrig als gefährliche Person diskreditiert worden ist.

Eine Richterin, die einer Rufmörderin ein „sehr differenzierendes und zurückhaltendes Aussageverhalten“ attestiert, macht sich verdächtig, selber krank oder kriminell zu sein.

Mit dem Entscheid der Rekurskammer des Basler Strafgerichts unter dem Vorsitz von lic. iur. Liselotte Henz, hat sich der Verdacht erhärtet, dass im Kanton Basel-Stadt die Gewaltenteilung nur noch in der Theorie existiert. Somit ist davon auszugehen, dass der Kanton Basel-Stadt von einem kriminellen Behördenfilz beherrscht wird. Mit dem Entscheid der Gerichtspräsidentin lic. iur. Liselotte Henz hat sich der Mobbing-Skandal um Lehrer H. zu einem handfesten Justiz-Skandal entwickelt. Wer im Kanton Basel-Stadt Gerechtigkeit sucht, ist hier offenbar an der falschen Adresse.

http://staatsmobbing.swissblog.ch/2008/04/27/35054-interview-mit-lehrer-h/

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