Dienstag, 29. Dezember 2015

Dr. Christoph Eymann - Regierungsrat und Nationalrat

Dr. Christoph Eymann hat es nicht gern, wenn er öffentlich kritisiert wird. Aus seiner Sicht erfüllt jede Kritik an seiner Person den Straftatbestand der Üblen Nachrede bzw. den Straftatbestand der Verleumdung. Auch unser Blog "Behördenkriminalität" soll nach Ansicht von Regierungsrat und Nationalrat Dr. Christoph Eymann nur dazu dienen, den ehrenwerten Magistraten zu verunglimpfen und zu diffamieren. Diese Behauptung ist nachweislich falsch. Auf unserem Blog veröffentlichen wir Fakten und Dokumente, die beweisen, dass das Basler Erziehungsdepartement unter der Leitung von Dr. Christoph Eymann seit 2006 massiven Behörden-Terror an Lehrer H. betreibt. 2006 wurde Lehrer während seiner wohlverdienten Sommerferien freigestellt, mit der Begründung er habe Drohungen gegen sich selber und gegen seine Chefin Gaby Jenö ausgestossen. Mit dieser infamen Lüge hetzte das Basler Erziehungsdepartement dem Lehrer einen Notfallpsychiater auf den Hals, der den Lehrer hätte in die Psychiatrie abschieben sollen. Lehrer H. liess sich aber nicht übertölpeln und zeichnete das Gespräch mit dem Psychiater auf. In zahlreichen Briefen und Mails an Dr. Christoph Eymann beklagte sich Lehrer H. über das kriminelle Vorgehen seiner damaligen Chefin Gaby Jenö, bekam aber nie eine Antwort von Dr. Christoph Eymann. Nach der Entlassung von Lehrer H. veröffentlichte ein gewisser R. Jauslin den Blog "IG Breitensport". Gleichzeitig versandte dieser sog. Schmähmails, die Eymann in einem negativen Licht zeigten. Die Basler Regierung stellte Dr. Christoph Eymann 20' 000 Franken zur Verfügung, damit sich der Magistrat einen teuren Anwalt leisten konnte. Daraufhin beauftragte Dr. Christoph Eymann den Juristen David Rosenthal, der den Auftrag erhielt, sämtliche Blogs, die Eymann kritisierten, zu sperren. Obwohl die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt genau wusste, dass Lehrer H. mit diesen Blogs und den sog. Schmähmails nicht das Geringste zu tun hatte, behauptete der IT-Ermittler Bruno Glauser, Lehrer H. gehöre zu den Tatverdächtigen. Auch David Rosenthal war überzeugt, dass nur Lehrer H. hinter dem Blog "IG Breitensport" stecken könne. Mit einem Stundenansatz von bis zu Fr. 650.-- empfahl Rosenthal der Basler Staatsanwaltschaft auch unseren Blog zu sperren, obwohl wir mit dem Betreiber des IG-Breitensport-Blogs nicht das geringste zu tun haben. Offensichtlich sollte mit allen Mitteln verhindert werden, dass die Machenschaften von Dr. Christoph Eymann ans Licht kommen. Auch unser Blog "Behördenkriminalität" wurde von den Behörden zensuriert. Für Schweizer ist der Blog nur aufrufbar, wenn die Internetadresse "behoerdenmobbing.blogspot.ch" in "behoerdenmobbing.blogspot.de" abgeändert wird. In der Anklageschrift wird Lehrer H. nicht vorgeworfen, Urheber des IG-Breitensport-Blogs zu sein. Trotzdem möchte Regierungsrat Eymann die Kosten für seinen Anwalt David Rosenthal über Lehrer H. wieder hereinholen. In seinem Schreiben an die Basler Staatsanwaltschaft vom 15. Mai 2014 meldete der Magistrat zusätzlich auch noch seinen Anspruch auf Zahlung einer Genugtuung an. Dass Regierungsrat Eymann sämtliche von ihm generierten Kosten jetzt auch noch auf Lehrer H. abwälzen will, zeigt das wahre Gesicht von Dr. Christoph Eymann. Die Tatsache, dass der ehrenwerte Magistrat keinen einzigen Brief und kein einziges Mail von Lehrer H. beantwortet und den Lehrer auch nie zu einer Aussprache eingeladen hatte, lässt vermuten, dass Dr. Christoph Eymann seine Mitarbeiter persönlich dazu verpflichtet hatte, derart unverhältnismässig gegen den Lehrer vorzugehen. Dass Dr. Christoph Eymann den unterdessen ausgesteuerten Lehrer jetzt noch zusätzlich massiv finanziell aussaugen möchte, ist an Boshaftigkeit kaum mehr zu überbieten.

Samstag, 5. Dezember 2015

lic. iur. Eva Eichenberger - professionelle Rechtsverdreherin

Staatsanwältin Eva Eichenberger ist in diesem Blog schon mehrfach gewürdigt worden. Seit 2008 verbreitet die verbissene Staatsanwältin wider besseren Wissens ihre Verleumdungen über Lehrer H., der sich seit bald 10 Jahren gegen seine ungerechte Kündigung wehrt. 2006 wurde der Lehrer von seinen Vorgesetzten als potenzieller Selbstmörder und Amokläufer verleumdet, um ihn mittels Psychiatrie aus dem Weg zu räumen. Allerdings liess sich Lehrer H. von diesen haltlosen Unterstellungen nicht psychisch krank machen, sondern er begann akribisch die Fakten ins Internet zu stellen. Unter der Annahme, dass er in einem Rechtsstaat lebe, erstattete er Strafanzeige gegen alle Staatsfunktionäre, die ihn derart massiv in seiner Integrität verletzt hatten. Leider war Staatsanwältin Eva Eichenberger nicht im geringsten daran interessiert, die strafbaren Handlungen der betreffenden Staatsfunktionäre strafrechtlich zu verfolgen. Im Gegenteil: Sie pervertierte das Mobbing-Opfer zum Täter, vertuschte sämtliche Straftatbestände der Mobbing-Crew und halste dem Lehrer H. sämtliche Kosten auf. Die von Gaby Jenö, der Chefin des Lehrers, behaupteten Drohmails, die Lehrer angeblich geschrieben haben soll, spielten für die Staatsanwältin nie eine Rolle. Bis auf den heutigen Tag sind diese Drohmails weder in den Akten zu finden, noch sind sie tatsächlich existent. Die Tatsache, dass Eva Eichenberger diese Tatsache vorsätzlich systematisch ignoriert, bekräftigt die Vermutung, dass Eichenberger die angeschuldigten Staatsfunktionäre planmässig vorsätzlich begünstigt. Anstatt die wirklichen Täter zu verfolgen, verschwendet Staatsanwältin Eva Eichenberger seit Jahren sämtliche Energie, um aus dem Mobbing-Opfer Lehrer H. einen Täter zu konstruieren. Da Lehrer H. aber noch nie in seinem Leben etwas verbrochen hat, wird die freie Meinungsäusserung des Lehrer als sog. Verleumdung zum angeblichen Delikt pervertiert. Dazu meint Eichenberger wörtlich:

"Wie auch das Strafgericht zutreffend festhält, wurden die vom Berufungskläger angeprangerten Vorgänge von diversen Gerichtsinstanzen beurteilt und das Vorgehen der von ihm verleumdeten Personen geschützt, was belegt, dass das von ihm ausgemachte, angeblich gegen ihn gerichtete "Mobbing" lediglich in seiner Vorstellung existiert und jeder faktischen Grundlage entbehrt."

Es ist zwar richtig, dass bis hinauf zum Bundesgericht keiner der involvierten Juristen das perfide Mobbing gegen Lehrer H. sehen wollte, dennoch halten wir fest, dass aus unserer Sicht die in diesem Blog geschilderten Fakten genügend Hinweise auf Mobbing liefern. Wir sind uns natürlich bewusst, dass unsere freie Meinungsäusserung von den Mächtigen postwendend wieder als "Verleumdung" pervertiert wird. Allerdings ist die Äusserung der freien Meinung kein Straftatbestand, da sie durch die schweizerische Bundesverfassung geschützt ist. Es ist zu hoffen, dass das Basler Appellationsgericht nach bald 10 Jahren Behördenterror gegen Lehrer H. endlich mal die Fakten würdigt!

Samstag, 17. Oktober 2015

Jean Fonjallaz - Bundesgerichtspräsident

Am 6. Februar 2015 verurteilte das Strafgericht Basel-Stadt den völlig unschuldigen Lehrer H. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen angeblicher Verleumdung und verfügte mit Haftbeschluss seine sofortige Festnahme. Die für den Einsatz zuständige Sicherheitspolizei des Kanton Basel-Landschaft versuchte ihn an seinem Wohnsitz zur Öffnung der Haustüre zu bewegen. Dabei zeichnete Lehrer H. das Gespräch mittels einer Videokamera und einem Diktiergerät durch ein sich in der Türe befindliches Fenster auf. Die Sondereinheit Barrakuda verschaffte sich schliesslich gewaltsam Zutritt zum Haus, nahm den Lehrer in Haft und entwendete beide Aufzeichnungsgeräte.

Wegen angeblich unbefugten Aufnehmens von Gesprächen erliess Staatsanwältin Ludovica Del Giudice am 20. März 2015 nachträglich einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl bezüglich der beiden Aufnahmegeräte. Die am 1. April 2015 dagegen erhobene Beschwerde von Lehrer H. wies die strafrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts Basel-Landschaft ab. Mit Beschwerde in Strafsachen vom 24. Juni 2015 beantragte Lehrer H. die Aufhebung des Entscheids des Kantonsgerichts. Er begehrte die unverzügliche Rückgabe der Videokamera und des Diktiergeräts. Ohne den Bundesgerichtsentscheid abzuwarten teilte Staatsanwältin Del Giudice mit Schreiben vom 26. August 2015 dem Bundesgericht mit, sie habe Lehrer H. die Videokamera und das Diktiergerät - nach Extrahierung (inkl. Sicherung) und Löschung der inkriminierten Aufnahmen - zurückgegeben. 

Mit dem Urteil vom 30. September 2015 hat jetzt auch das Bundesgericht unter der Leitung von Bundesrichter Jean Fonjallaz (SP) die Beschwerde von Lehrer H. abgeschmettert. Wörtlich schreibt der Bundesrichter:

"Der Beschwerdeschrift sind keine Ausführungen darüber zu entnehmen, inwiefern die Einschränkung der Verfügungsmöglichkeit über die inkriminerten Aufnahmen für den Beschwerdeführer hier ausnahmsweise einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG bewirken könnte und ihn in der Ausübung seiner Rechte beeinträchtigt. Es wird auch nicht dargetan, weshalb ein allfälliger Nachteil durch ein nachfolgendes günstiges Urteil nicht oder nicht mehr vollständig behoben werden könnte. Damit genügt die Beschwerde den Anforderungen von Art. 93 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 BGG nicht.  

Tatsache ist: Mit dem Diebstahl der Daten auf den beiden Aufnahmegeräten hat die Staatsanwaltschaft Basel-Land dem Lehrer wichtiges Beweismaterial entzogen. Die Aufnahmen bestätigen nämlich, dass sich Lehrer H. in einer völlig unverhältnismässigen Ausnahmesituation ein weiteres Mal immer völlig korrekt verhalten hatte. Offensichtlich scheut der Staat die Wahrheit wie der Teufel das Weihwasser. 

Mit dem Entscheid der Bundesrichter Jean Fonjallaz, Thomas Merkli und Peter Karlen ist die Schweiz ein gewaltiges Stück totalitärer geworden. Bild- und Tondokumente, die das totalitäre Vorgehen von Polizisten und Sondereinheiten dokumentieren, dürfen in Zukunft aufgrund dieses Bundesgerichtsentscheids jederzeit eingezogen und als "unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen" deklariert werden. Damit wird uns Bürgerinnen und Bürger die letzte Möglichkeit genommen, uns gegen einen totalitären Staat zu wehren. 

Bundesrichter, die uns Bürgerinnen und Bürger zensurieren, handeln gegen die schweizerische Bundesverfassung. Sie sind in unseren Augen kriminell und sollten möglichst schnell abgesetzt und verurteilt werden.

Der totalitäre Entscheid des Bundesgerichts kostet den Lehrer weitere Fr. 1500.--. Bundesrichter, die für ihre verfassungsfeindlichen Entscheide noch Geld verlangen, haben einen Ehrenplatz auf diesem Blog redlich verdient.

Montag, 28. September 2015

Lic. iur. Christian Hoenen - Gerichtspräsident am Basler Appellationsgericht

Lic. iur. Christian Hoenen gehört offensichtlich nicht zu den zahlreichen kriminellen Beamten und Behörden, die seit bald zehn Jahren dem völlig unbescholtenen Lehrer H. das Leben zu Hölle machen. In der Sitzung vom 25.2.2015 entschied er zurecht, den völlig integren Lehrer aus der Sicherheitshaft zu entlassen. Zur Erinnerung: Lehrer H. sass 20 Tage in Haft, weil die beiden Staatfunktionäre Eva Eichenberger und Lucius Hagmann behauptet hatten, es bestünde Fortsetzungsgefahr. Unterdessen ist der Blog des Lehrers durch eine Intervention des Anwalts der Privatkläger geschlossen worden und Lehrer H. hat keine Möglichkeit mehr, die Bürgerinnen und Bürger über die Fakten zu informieren.

Mit dem Entscheid von Gerichtspräsident Christian Hoenen ist der bösartige Plan von Eva Eichenberger und Lucius Hagemann, den völlig unschuldigen Lehrer mindestens 90 Tage mittels Sicherheitshaft einzusperren, vorerst gescheitert. Offensichtlich bezweckten die beiden mutmasslich kriminellen Staatsfunktionäre Lehrer H. so lange in Sicherheitshaft zu behalten, bis dieser "freiwillig" sämtliche Informationen zur Basler Behörden-Mafia im Internet löscht. Da Lehrer H. aber nur die Zugangsdaten zu seinem eigenen Blog kennt, wäre er noch heute in Sicherheitshaft, wenn Gerichtspräsident Christian Hoenen nicht so mutig entschieden hätte.

Unterdessen hat Lehrer H. bei der Staatsanwaltschaft Basel-Land Strafanzeige gegen Eichenberger und Hagemann erstattet. Die völlig rechtswidrige Anordnung von Sicherheitshaft bezeichnet der Lehrer als Freiheitsberaubung und Nötigung. Auch hat der Lehrer gegen die beiden Staatsfunktionäre Strafanzeige wegen Verleumdung erstattet, hatten die beiden doch wider besseren Wissens behauptet, Lehrer H. habe die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht. Mit dieser vorsätzlichen Lüge beweisen Eichenberger und Hagemann, dass es den beiden nicht mehr ums Recht geht, sondern ausschliesslich darum, einen für den Machtfilz gefährlichen Menschen mit allen Mitteln zu eliminieren.

In ihrer Berufungsbegründung schreibt Eva Eichenberger, sie habe den Eindruck, Lehrer H. leide an einer "schweren psychischen Störung i.S.v. Art. 59 Abs. 1 StGB". Offensichtlich hat die umtriebige Staatsanwältin noch nicht bemerkt, dass sie es ist, die Lehrer H. seit Jahren schwer in der Psyche stört: Sämtliche Strafanzeigen gegen die Mitarbeiter des Erziehungsdepartements, die Lehrer H. aus dem Lehrerberuf gemobbt hatten, hatte Eichenberger 2008 in den Boden gestampft. Die falschen Anschuldigungen, welche die ehemalige OS-Rektorin Gaby Jenö gegen Lehrer H. vorgebracht hatte, wurden von Eichenberger vorsätzlich ignoriert. Deshalb hat Lehrer H. gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger auch noch eine Strafanzeige wegen Begünstigung eingereicht.

Dass Eva Eichenberger selber sich schon längst einer psychiatrischen Begutachtung unterziehen sollte, beweist der Umstand, dass die umtriebige Staatsanwältin den Lehrer für einen Zeitungsartikel, den dieser gar nicht geschrieben hat, strafrechtlich verfolgt. Der von Iris Hefets verfasste Text soll sich angeblich nicht politisch korrekt mit dem sog. Holocaust befassen.

In ihrer Berufungsbegründung gibt Eva Eichenberger indirekt zu, dass die "Hausdurchsuchung", der "Polizeigewahrsam", das "Strafverfahren" und das "Urteil" den Lehrer hätten zur "Besinnung" bringen sollen. Offensichtlich soll Lehrer H. mit diesen Massnahmen gezwungen werden, auf das in der Bundesverfassung festgehaltene Recht auf freie Meinungsäusserung zu verzichten. Auch unter der "Drohung des unbedingten Strafvollzugs" wird Lehrer H. aber weiterhin für seine Grundrechte kämpfen. Es ist zu hoffen, dass lic. iur. Christian Hoenen nicht der einzige Richter am Basler Appellationsgericht ist, der dem systematischen Rechtsmissbrauch von Staatsanwältin Eva Eichenberger endlich Einhalt gebietet.

Dienstag, 18. August 2015

Dr. Felix Bänziger - ausserordentlicher Staatsanwalt aus St. Gallen

Mit Beschluss vom 5. Mai 2015 ist Dr. Felix Bänziger aus St. Gallen vom Regierungsrat des Kanton Basel-Stadt zum ausserordentlichen Staatsanwalt ernannt worden. Er muss die Strafanzeigen wegen Amtsmissbrauch gegen Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann und Staatsanwältin Eva Eichenberger behandeln. Zur Erinnerung: Eva Eichenberger sah in sämtlichen Vergehen der diversen Staatsfunktionäre, die Lehrer H. aus dem Schuldienst gemobbt hatten, keinerlei Straftatbestände. Als es aber darum ging, Lehrer H. wegen seiner Meinungsäusserungsfreiheit strafrechtlich zu verfolgen, sah die Staatsanwältin plötzlich überall Straftatbestände. In ihrem Verfolgungswahn behauptete sie sogar, Lehrer H. habe sie zu Hause aufgesucht. Mit dieser vorsätzlichen Lüge wider besseren Wissens, scheut Eva Eichenberger nicht davor zurück, Lehrer H. vorsätzlich zu verleumden.
Eigentlich hätte Eichenberger schon lange in den Ausstand treten müssen, weil sie in der Sache ein persönliches Interesse hat. Lehrer H. kann nämlich nachweisen, dass sämtliche Staatsfunktionäre, die Lehrer H. aus dem Schuldienst gemobbt hatten, von Staatsanwältin Eva Eichenberger vorsätzlich begünstigt wurden.

Ob der angeblich unbefangene Dr. Felix Bänziger im Mobbing-Fall Lehrer H. wirklich unbefangen agiert, können wir uns schwer vorstellen. Im Doppelmord an zwei jungen Mädchen machte er einen extrem schlechten Eindruck, als er 1983 in der Fernsehsendung Aktenzeichen XY ungelöst einen Stützstrumpf in die Kamera hielt und die Zuschauer glauben machen wollte, dieser könnte etwas mit dem Täter zu tun haben. Der Architekt Alex Brunner bringt es in seinem Traktat "Behördliche Willkür und Verbrechen" auf den Punkt. Wörtlich schreibt er auf Seite 13:

"Der damalige Chef des Kriminalpolizei St Gallen, Felix Bänziger fand es ebenso wenig für angebracht, diese Verdachtsperson zu befragen oder gar mittels härteren Massnahmen vorzugehen, wie sie bei Unschuldigen im gleichen Fall angewandt wurden, obschon jedoch keine oder nur vage Verdachtsmomente bestanden hatten. Vielmehr sprechen alle bekannten Fakten dafür, dass die tatsächliche Verdachtsperson mit allen Mitteln begünstigt wurde, so dass sie nach 20 Jahren rechtlich frei ist."

Auch im Fall der Ausserrhoder Kantonalbank agierte Felix Bänziger eher unglücklich. Alex Brunner schreibt in seinem Traktat auf Seite 11:

"In strafrechtlicher Hinsicht wurde wohl eine Strafuntersuchung an die Hand genommen, doch der damalige Staatsanwalt des Kantons Ausserrhoden, Felix Bänziger hatte kein Interesse an der Aufklärung der Strafdelikte, obschon er umfassende Kenntnisse über die Vorgänge hatte, weshalb das Verfahren versandete. Ebenfalls wurden die Morde und Mordversuche, die im Zusammenhang mit der Ausserrhoder Kantonalbank begangen wurden, ebenso wenig aufgeklärt."

Auch in den Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Lockerbie-Attentat war Felix Bänziger offensichtlich befangen. Bänziger hatte nämlich vor rund 15 Jahren als interimistischer Leiter der Bundesanwaltschaft (BA) mit dem Lockerbie-Verfahren zu tun, wie das Bundesstrafgericht in Bellinzona festgestellt hat. Das schreibt die NZZ am Sonntag. Damit gebe die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts einem Zürcher Händler Recht, der Bänzigers Nichtanhandnahme-Verfügung angefochten hatte. Der Sprecher der Bundesanwaltschaft, André Marty, bestätigte am Sonntag gegenüber der Nachrichtenagentur sda den Beschluss des Bundesstrafgerichts. Beim Bombenanschlag auf eine Pan-Am-Maschine über der schottischen Stadt Lockerbie kamen im Dezember 1988 270 Menschen ums Leben. Ein schottisches Gericht verurteilte deswegen 2001 einen libyschen Geheimdienstoffizier zu einer lebenslangen Haftstrafe. Die Schaltuhr, die zum Zünden der Lockerbie-Bombe benutzt worden war, soll vom Zürcher Händler geliefert worden sein. In den Ermittlungen traten jedoch Widersprüche auf, die diesen entlasten könnten. Der Verdächtige sagte dazu, ein Schweizer Bundespolizist habe damals unrechtmässig den Prototypen seiner Schaltuhr beschafft und in den Gerichtsprozess in Schottland eingebracht. Dort sei dieser fälschlicherweise als verwendeter Zeitschalter dargestellt worden. Ein Gutachten habe später gezeigt, dass der Zünder manipuliert worden sei, schreibt die NZZ am Sonntag. Daraufhin erstattete der Händler Anzeige gegen den Beamten. Da die Bundespolizei früher in der Bundesanwaltschaft (BA) eingegliedert war, ersuchte die BA bei der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) um die Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwaltes. Dies, um den Anschein von Befangenheit zu vermeiden. Doch diese Massnahme erwies sich als ungenügend: Bei der standardmässigen Befragung versäumte es Bänziger offensichtlich zu erwähnen, dass er mit dem Fall bereits einmal zu tun gehabt hatte. Er habe sich nicht mehr daran erinnern können, begründete er laut NZZ am Sonntag vor dem Bundesstrafgericht. Bänziger hatte es abgelehnt, gegen den ehemaligen Bundespolizisten eine Strafuntersuchung einzuleiten. Alle möglichen Taten seien im Jahr 2010 verjährt, befand er im November letzten Jahres. Der gegen Libyen geführte Prozess fand im Jahr 2000 statt. Bis ins Jahr 2002 galt für Verbrechen eine Verjährungsfrist von zehn Jahren. Der Anwalt des Händlers widersprach dieser Auslegung und legte Rekurs ein. Dabei wurde die Befangenheit des Bundesanwalts festgestellt. Mit dem Beschluss aus Bellinzona, dem Rekurs des Händlers stattzugeben, muss die Aufsichtsbehörde der BA nun einen neuen ausserordentlichen Staatsanwalt suchen, welcher die Anzeige erneut prüft.

Jetzt befasst sich Felix Bänziger mit dem Mobbing-Fall Lehrer H., der in den offiziellen Medien ziemlich einseitig dargestellt wurde. Es ist zu hoffen, dass Bänziger dieses Mal die Fakten nicht vertuscht, sondern eine Anklage gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger und Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann einreicht. Allerdings wurde Lehrer H. von Bänziger bisher nur als Beschuldigter vernommen. Die beiden Staatsfunktionäre Eichenberger und Hagemann hatten den Lehrer mit 6 neuen Strafanzeigen eingedeckt, nachdem dieser die beiden bei der Baselbieter Staatsanwaltschaft wegen Amtsmissbrauch angezeigt hatte.

Freitag, 31. Juli 2015

Dr. Felix Bänziger - Ausserordentlicher Staatsanwalt aus St. Gallen

Weil Staatsanwältin Eva Eichenberger und Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann den völlig unschuldigen Lehrer H. wegen angeblicher Verleumdung zu 2 Jahren unbedingter Haft verurteilt haben, hat der Lehrer eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gegen die beiden Basler Staatsfunktionäre eingereicht. Um den Anschein zu erwecken, dass die von Lehrer H. vorgebrachten Fakten endlich unbefangen untersucht werden, hat der Basler Gesamtregierungsrat den pensionierten Juristen Dr. Felix Bänziger aus St. Gallen zum ausserordentlichen Staatsanwalt ernannt. Dieser soll nun abklären, ob Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann ihr Amt missbraucht haben. Die Fakten sind klar. Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann hatten beide behauptet, Lehrer H. habe Eichenberger zu Hause aufgesucht. Mit dieser arglistigen Lüge versuchten die beiden Staatsfunktionäre den beliebten Lehrer als einen potenziell gefährlichen Gewalttäter darzustellen, der laut Hagemann sogar zu einem "Kapitalverbrechen" fähig sei. Dr. Felix Bänziger kennt sich mit Kapitalverbrechen aus. Er hatte seinerzeit die sog. Kristallhöhlenmorde aufzuklären. Die ungeklärte Tötung von zwei Mädchen setzte Bänziger angeblich besonders zu. Wörtlich sagte er in einem Interview:

"Mich plagte grundlos ein schlechtes Gewissen. Ich fühlte mich etwa so schuldig wie ein Autofahrer, dem ein Kind vor den Wagen gerannt ist und der beim besten Willen nicht ausweichen konnte."

Ob bei den Untersuchungen zu den beiden Morden alles korrekt abgelaufen ist, wissen wir nicht. Es gibt Stimmen, die behaupten, der Täter sei wegen unsorgfältigen Ermittlungen nie gefasst worden. Es ist zu hoffen, dass Dr. Felix Bänziger im Mobbingfall Lehrer H. besonders sorgfältig hinschaut. Vielleicht kann Dr. Felix Bänziger seinen Ruhestand ohne schlechtes Gewissen geniessen, wenn er die in diesem Blog erwähnten Staatsfunktionäre wegen Amtsmissbrauch, Verleumdung und Begünstigung endlich zur Rechenschaft zieht.

Mittwoch, 1. Juli 2015

Dr. Lucius Hagemann - Strafgerichtspräsident Basel-Stadt


Dr. Lucius Hagemann gehört zu den Basler Strafgerichtspräsidenten, die es offensichtlich nicht nötig haben, sich an die geltende Strafprozessordnung zu halten. Wer das Verhandlungsprotokoll im Fall Lehrer H. aufmerksam durchliest, kommt ins Staunen: Nicht ein einziges Mal befragte der Richter den völlig unschuldigen Lehrer H. zur über 350-seitigen Anklageschrift. Sämtliche Zeugen und Entlastungsbeweise wurden abgelehnt, ein eigentliches Beweisverfahren fand überhaupt nicht statt und sogar das Plädoyer von Lehrer H. wurde massiv unterbrochen und abgewürgt. Dr. Lucius Hagemann ist sich auch nicht zu schade, vorsätzlich zu lügen. In seinem Schreiben an das Bundesgericht behauptet er wider besseren Wissens, Lehrer H. habe Staatsanwältin Eva Eichenberger zu Hause aufgesucht. Mit dieser dreisten Lüge versucht Dr. Lucius Hagemann den völlig integren Lehrer einmal mehr zu einem potenziellen Gewalttäter abzustempeln. Um Lehrer H. möglichst lange in Sicherheitshaft zu behalten, behauptete der Richter, Lehrer H. sei zu einem "Kapitalverbrechen" fähig. In Tat und Wahrheit hält der Lehrer den seit bald 10 Jahren andauernden Behördenterror ohne jegliche Aggression vorbildlich aus. Um dem bisher völlig unbescholtenen Lehrer möglichst umfassend das Leben zu zerstören, verurteilte Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann den Lehrer zu 2 Jahren unbedingter Haft. Wörtlich schreibt der Richter:

"Wenn Lehrer H. seine Gegner beispielsweise als kriminell, korrupt, menschenverachtend, pervers oder totalitär bezeichnet, so hat dies mit einer bloss beruflichen Herabsetzung nichts mehr zu tun."

Wir von Anonymous sehen das natürlich anders. Staatsfunktionäre und Juristen, die einen völlig integren Menschen vorsätzlich und planmässig als potenziellen Gewalttäter verleumden, um diesem zu kündigen, sind aus unserer Sicht kriminell, korrupt, menschenverachtend, pervers und totalitär. Es ist zu hoffen, dass das Appellationsgericht Basel-Stadt dem staatlichen Terror gegen Lehrer H. endlich ein Ende bereitet.