2008 hatte Staatsanwältin Eva Eichenberger sämtliche Strafverfahren gegen die Staatsfunktionäre des Basler Erziehungsdepartements, die Lehrer H. als potenziellen Selbstmörder und potenziellen Amokläufer verleumdet hatten, abgewürgt. Anstatt Anklage gegen die arglistige Mobbing-Crew zu erheben, dreht die Staatsanwältin einfach den Spiess um und bastelte eine 350-Seitige Anklageschrift gegen Lehrer H., dessen Meinungsäusserungsfreiheit sie in eine angeblich planmässige Verleumdung pervertierte. Sämtliche Fakten, die beweisen, dass die Entlassung des Lehrers planmässig mittels unwahren Behauptungen diverser Staatsfunktionäre erfolgt war, wurden zu angeblichen Verleumdungen pervertiert. In der Gerichtsverhandlung am Basler Strafgericht verweigerte der zuständige Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann dem angeschuldigten Lehrer, dessen Äusserungen als wahr zu beweisen und verurteilte diesen zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und einer sofortigen Sicherheitshaft von 90 Tagen. Noch am ersten Tag seiner Haft, erstatte Lehrer H. Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger und Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann. Als Reaktion auf diese Strafanzeige erstatte Staatsanwältin Eva Eichenberger insgesamt 4 Strafanzeigen gegen Lehrer H., der allerdings nach 20 Tagen aus der Sicherheitshaft entlassen wurde. Aufgrund der Tatsache, dass Eva Eichenberger seit 2007 nur einseitig zum Nachteil von Lehrer H. ermittelt, stellte lic. iur. Christian Kummerer ein Ausstandsbegehren gegen die verfahrensleitende Staatsanwältin. Das Ausstandsbegehren landete ausgerechnet bei Dr. Jeremy Stephenson, der in seinem früheren Amt als Strafgerichtspräsident dem Lehrer ein Hausverbot am Strafgericht angedroht hatte, weil dieser sich angeblich "ungebührlich" über Staatsanwältin Eva Eichenberger geäussert haben soll. Der Standpunkt von Dr. Jeremy Stephenson überrascht daher nicht. Wörtlich schreibt er in seinem Entscheid vom 13.1.16:
"Das erst am 25. August 2015, mithin erst sieben Wochen nach Kenntnis des Ausstandsgrundes durch den Gesuchsteller und drei Wochen nach Kenntnis durch dessen Rechtsvertreter, eingereichte Ausstandsbegehren ist daher im Licht der zitierten Bundesgerichtspraxis klar verspätet."
Für diese billige Begründung werden dem Lehrer erneut Kosten von Fr. 500.-- aufgebrummt! Warum soll das Ausstandsbegehren verpätet eingereicht worden sein? Bis auf den heutigen Tag wurde Lehrer H. die Akteneinsicht in die vier von Eichenberger verbrochenen Strafanzeigen verweigert. Der zuständige ausserordentliche Staatsanwalt Dr. Felix Bänziger, der die beiden mutmasslichen Terroristen beim Flugzeugabsturz in Würenlingen hat laufen lassen, hält sich bedeckt. Er lässt vom Bundesstrafgericht abklären, ob die neuen Strafanzeigen gegen Lehrer H. von der Basler oder der Baselbieter Justiz behandelt werden sollen. Zu den Strafanzeigen gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger und gegen Dr. Lucius Hagemann wurde Lehrer H. vom ausserordentlichen Staatsanwalt Dr. Felix Bänziger bis auf den heutigen Tag nicht befragt. Mit seiner billigen Begründung hat Dr. Jeremy Stephenson seine Würdigung auf diesem Blog redlich verdient.
Für Beamte und Behörden gilt das Schweizerische Strafgesetzbuch nicht. Die Behörden-Mafia kann tun und lassen, was sie will, ohne strafrechtlich belangt zu werden. Dieser Blog deckt auf, wie das kriminelle staatliche Terror-System im Kanton Basel-Stadt und in der Schweiz funktioniert.
Dienstag, 1. März 2016
Samstag, 23. Januar 2016
Dr. Guy Morin - Regierungspräsident Basel Stadt
Dr. Guy Morin kennt Lehrer H. persönlich. Lehrer H. war der Klassenlehrer seines Sohnes und hatte mit diesem nicht die geringsten Probleme. In einem E-Mail an Lehrer H. äusserte sich Morin äusserst positiv über dessen Unterricht, den er mehrmals besucht hatte. Als Lehrer H. 2006 vom Erziehungsdepartement Basel Stadt als potenzieller Selbstmörder und Amokläufer verleumdet wurde, stellte sich der damalige Justizminister aber auf die Seite der Behörden. An einem Elternabend behauptete er sogar vor den anwesenden Eltern, die Freistellung von Lehrer H. sei rechtlich korrekt erfolgt. Tatsache ist, die Freistellung war ein Versuch, den Lehrer zu einer sog. Vertrauensärztlichen Untersuchung zu zwingen, obwohl Lehrer H. bei bester Gesundheit war. In dieser Zeit war Guy Morin Präsident der Justizkommission, welche die Oberaufsicht über die Basler Justiz hatte. Weder in seiner Funktion als Vater, noch in seiner Funktion als Justizminister, hielt Guy Morin es angebracht, die seltsamen Vorkommnisse betreffend Lehrer H. näher untersuchen zu lassen. Auch in seiner Funktion als Regierungspräsident hatte Morin kein Interesse, im Mobbingfall Lehrer H. tätig zu werden. Ebenfalls dürfte Morin dem Entscheid der Basler Regierung zugestimmt haben, Dr. Christoph Eymann einen Betrag von Fr. 20'000 aus der Staatskasse auszubezahlen, um einen teuren Anwalt aus Zürich auf Lehrer H. zu hetzen. Auch am Entscheid der Basler Regierung, Dr. Felix Bänziger als ausserordentlichen Staatsanwalt einzusetzen, war Morin massgeblich beteiligt. Offensichtlich soll Dr. Felix Bänziger sämtliche Strafverfahren gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann mittels Nichtanhandnahmeverfügung bodigen. Bis auf den heutigen Tag hat der ausserordentliche Staatsanwalt Dr. Felix Bänziger nichts unternommen, um den systematischen Rechtsmissbrauch an Lehrer H. zu untersuchen. Es wäre beeindruckend, wenn sich Regierungspräsident Dr. Guy Morin zum Schluss seiner Amtskarriere doch noch für den ehemaligen Klassenlehrer seines Sohnes einsetzen würde.
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Sonntag, 10. Januar 2016
lic. iur. Beat Burkhardt - Leitender Jugendanwalt Basel-Stadt
Es ist kaum zu glauben, aber jetzt musste sich sogar Jugendanwalt Beat Burkhardt mit dem Mobbingfall Lehrer H. auseinandersetzen. Den Auftrag dazu bekam er von lic. iur. Alberto Fabbri, dem ersten Staatsanwalt von Basel-Stadt.
Am 3. Oktober 2015 erstattete Josef Rutz Strafanzeige gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger, die den völlig unschuldigen Lehrer H. mit allen Mitteln ins Gefängnis bringen will. Folgende Straftaten wurden angezeigt:
1. Amtsmissbrauch
2. Verleumdung
3. Freiheitsberaubung
4. Entführung
5. Nötigung
6. Begünstigung
7. Irreführung der Rechtspflege
8. Falsche Anschuldigung
Für Jugendanwalt Beat Burkhardt war der Fall schnell klar. In seiner Nichtanhandnahmeverfügung vom 28.12.2015 schrieb er wörtlich:
"Auf die Strafanzeige wird nicht eingetreten, da die fraglichen Straftatbestände eindeutig nicht erfüllt sind."
Richtig ist: Eine Staatsanwältin, die vorsätzlich lügt, um einen unschuldigen Lehrer mit allen Mitteln ins Gefängnis zu bringen, missbraucht ihr Amt. Eine Staatsanwältin, die wider besseren Wissens behauptet, Lehrer H. habe sie zu Hause aufgesucht, erfüllt den Straftatbestand der Verleumdung. Eine Staatsanwältin, die wegen Meinungsäusserungen Sicherheitshaft beantragt, macht sich wegen Freiheitsberaubung strafbar. Eine Staatsanwältin, die dafür sorgt, dass ein unschuldiger Lehrer von einer Sondereinheit überwältigt wird, obwohl er gemütlich vor dem Fernseher sitzt, erfüllt den Straftatbestand der Entführung. Eine Staatsanwältin, die einen völlig gesunden Menschen in die Psychiatrie sperren will, erfüllt den Tatbestand der Nötigung. Eine Staatsanwältin, die sämtliche Verfahren gegen die Personen, die am Mobbing gegen Lehrer H. beteiligt waren, einstellt, erfüllt den Tatbestand der Begünstigung. Eine Staatsanwältin, die nur einseitig ermittelt und klare Beweise vorsätzlich nicht würdigt, erfüllt den Straftatbestand der Irreführung der Rechtspflege. Eine Staatsanwältin, die wider besseren Wissens behauptet, Lehrer H. habe jemanden verleumdet, erfüllt den Straftatbestand der falschen Anschuldigung.
Es ist bezeichnend für die Basler Justiz, dass Strafverfahren gegen Justizbeamte regelmässig mittels Nichtanhandnahmeverfügungen in den Boden gestampft werden. Auch Jugendanwalt Beat Burkhardt ist sich nicht zu schade, vorsätzlich zu lügen. Wörtlich behauptet er:
"Die angegebene Internetseite behoerdenmobbing.blogspot.de ist von Google aufgrund einer Beschwerde aus dem Netz entfernt worden."
Die Tatsache, dass unser Blog über die oben aufgeführte Adresse jederzeit aufgerufen werden kann, beweist, dass die Behauptungen von Jugendanwalt Beat Burkhardt mit Vorsicht zu geniessen sind. Auch die billige Unterstellung, Josef Rutz habe seine Strafanzeige nur eingereicht, um alle ihm missliebigen Personen zu diffamieren, greift zu kurz. In einem Rechtsstaat sollte es den Bürgerinnen und Bürgern erlaubt sein, Missstände in der Justiz anzuprangern und zu diskutieren. Immerhin gibt Beat Burkhardt zu, dass das Gericht verpflichtet gewesen wäre, die Offizialdelikte der angezeigten Staatsanwältin zur Anzeige zu bringen. Tatsächlich hat es Strafgerichtspräsident Lucius Hagemann aber verpasst, solche Schritte einzuleiten. Jetzt laufen auch gegen Gerichtspräsident Hagemann zahlreiche Strafverfahren wegen Amtsmissbrauch und ähnlichen Delikten. Der dafür zuständige ausserordentliche Staatsanwalt Dr. Felix Bänziger will sich zu den hängigen Verfahren gegen Eva Eichenberger und Dr. Lucius Hagemann nicht äussern.
Mit seiner Nichtanhandnahmeverfügung hat lic. iur. Beat Burkhardt uns Bürgerinnen und Bürgern einmal mehr die Augen geöffnet. Er hat seinen Ehrenplatz auf diesem Blog damit redlich verdient.
Am 3. Oktober 2015 erstattete Josef Rutz Strafanzeige gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger, die den völlig unschuldigen Lehrer H. mit allen Mitteln ins Gefängnis bringen will. Folgende Straftaten wurden angezeigt:
1. Amtsmissbrauch
2. Verleumdung
3. Freiheitsberaubung
4. Entführung
5. Nötigung
6. Begünstigung
7. Irreführung der Rechtspflege
8. Falsche Anschuldigung
Für Jugendanwalt Beat Burkhardt war der Fall schnell klar. In seiner Nichtanhandnahmeverfügung vom 28.12.2015 schrieb er wörtlich:
"Auf die Strafanzeige wird nicht eingetreten, da die fraglichen Straftatbestände eindeutig nicht erfüllt sind."
Richtig ist: Eine Staatsanwältin, die vorsätzlich lügt, um einen unschuldigen Lehrer mit allen Mitteln ins Gefängnis zu bringen, missbraucht ihr Amt. Eine Staatsanwältin, die wider besseren Wissens behauptet, Lehrer H. habe sie zu Hause aufgesucht, erfüllt den Straftatbestand der Verleumdung. Eine Staatsanwältin, die wegen Meinungsäusserungen Sicherheitshaft beantragt, macht sich wegen Freiheitsberaubung strafbar. Eine Staatsanwältin, die dafür sorgt, dass ein unschuldiger Lehrer von einer Sondereinheit überwältigt wird, obwohl er gemütlich vor dem Fernseher sitzt, erfüllt den Straftatbestand der Entführung. Eine Staatsanwältin, die einen völlig gesunden Menschen in die Psychiatrie sperren will, erfüllt den Tatbestand der Nötigung. Eine Staatsanwältin, die sämtliche Verfahren gegen die Personen, die am Mobbing gegen Lehrer H. beteiligt waren, einstellt, erfüllt den Tatbestand der Begünstigung. Eine Staatsanwältin, die nur einseitig ermittelt und klare Beweise vorsätzlich nicht würdigt, erfüllt den Straftatbestand der Irreführung der Rechtspflege. Eine Staatsanwältin, die wider besseren Wissens behauptet, Lehrer H. habe jemanden verleumdet, erfüllt den Straftatbestand der falschen Anschuldigung.
Es ist bezeichnend für die Basler Justiz, dass Strafverfahren gegen Justizbeamte regelmässig mittels Nichtanhandnahmeverfügungen in den Boden gestampft werden. Auch Jugendanwalt Beat Burkhardt ist sich nicht zu schade, vorsätzlich zu lügen. Wörtlich behauptet er:
"Die angegebene Internetseite behoerdenmobbing.blogspot.de ist von Google aufgrund einer Beschwerde aus dem Netz entfernt worden."
Die Tatsache, dass unser Blog über die oben aufgeführte Adresse jederzeit aufgerufen werden kann, beweist, dass die Behauptungen von Jugendanwalt Beat Burkhardt mit Vorsicht zu geniessen sind. Auch die billige Unterstellung, Josef Rutz habe seine Strafanzeige nur eingereicht, um alle ihm missliebigen Personen zu diffamieren, greift zu kurz. In einem Rechtsstaat sollte es den Bürgerinnen und Bürgern erlaubt sein, Missstände in der Justiz anzuprangern und zu diskutieren. Immerhin gibt Beat Burkhardt zu, dass das Gericht verpflichtet gewesen wäre, die Offizialdelikte der angezeigten Staatsanwältin zur Anzeige zu bringen. Tatsächlich hat es Strafgerichtspräsident Lucius Hagemann aber verpasst, solche Schritte einzuleiten. Jetzt laufen auch gegen Gerichtspräsident Hagemann zahlreiche Strafverfahren wegen Amtsmissbrauch und ähnlichen Delikten. Der dafür zuständige ausserordentliche Staatsanwalt Dr. Felix Bänziger will sich zu den hängigen Verfahren gegen Eva Eichenberger und Dr. Lucius Hagemann nicht äussern.
Mit seiner Nichtanhandnahmeverfügung hat lic. iur. Beat Burkhardt uns Bürgerinnen und Bürgern einmal mehr die Augen geöffnet. Er hat seinen Ehrenplatz auf diesem Blog damit redlich verdient.
Dienstag, 29. Dezember 2015
Dr. Christoph Eymann - Regierungsrat und Nationalrat
Dr. Christoph Eymann hat es nicht gern, wenn er öffentlich kritisiert wird. Aus seiner Sicht erfüllt jede Kritik an seiner Person den Straftatbestand der Üblen Nachrede bzw. den Straftatbestand der Verleumdung. Auch unser Blog "Behördenkriminalität" soll nach Ansicht von Regierungsrat und Nationalrat Dr. Christoph Eymann nur dazu dienen, den ehrenwerten Magistraten zu verunglimpfen und zu diffamieren. Diese Behauptung ist nachweislich falsch. Auf unserem Blog veröffentlichen wir Fakten und Dokumente, die beweisen, dass das Basler Erziehungsdepartement unter der Leitung von Dr. Christoph Eymann seit 2006 massiven Behörden-Terror an Lehrer H. betreibt. 2006 wurde Lehrer während seiner wohlverdienten Sommerferien freigestellt, mit der Begründung er habe Drohungen gegen sich selber und gegen seine Chefin Gaby Jenö ausgestossen. Mit dieser infamen Lüge hetzte das Basler Erziehungsdepartement dem Lehrer einen Notfallpsychiater auf den Hals, der den Lehrer hätte in die Psychiatrie abschieben sollen. Lehrer H. liess sich aber nicht übertölpeln und zeichnete das Gespräch mit dem Psychiater auf. In zahlreichen Briefen und Mails an Dr. Christoph Eymann beklagte sich Lehrer H. über das kriminelle Vorgehen seiner damaligen Chefin Gaby Jenö, bekam aber nie eine Antwort von Dr. Christoph Eymann. Nach der Entlassung von Lehrer H. veröffentlichte ein gewisser R. Jauslin den Blog "IG Breitensport". Gleichzeitig versandte dieser sog. Schmähmails, die Eymann in einem negativen Licht zeigten. Die Basler Regierung stellte Dr. Christoph Eymann 20' 000 Franken zur Verfügung, damit sich der Magistrat einen teuren Anwalt leisten konnte. Daraufhin beauftragte Dr. Christoph Eymann den Juristen David Rosenthal, der den Auftrag erhielt, sämtliche Blogs, die Eymann kritisierten, zu sperren. Obwohl die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt genau wusste, dass Lehrer H. mit diesen Blogs und den sog. Schmähmails nicht das Geringste zu tun hatte, behauptete der IT-Ermittler Bruno Glauser, Lehrer H. gehöre zu den Tatverdächtigen. Auch David Rosenthal war überzeugt, dass nur Lehrer H. hinter dem Blog "IG Breitensport" stecken könne. Mit einem Stundenansatz von bis zu Fr. 650.-- empfahl Rosenthal der Basler Staatsanwaltschaft auch unseren Blog zu sperren, obwohl wir mit dem Betreiber des IG-Breitensport-Blogs nicht das geringste zu tun haben. Offensichtlich sollte mit allen Mitteln verhindert werden, dass die Machenschaften von Dr. Christoph Eymann ans Licht kommen. Auch unser Blog "Behördenkriminalität" wurde von den Behörden zensuriert. Für Schweizer ist der Blog nur aufrufbar, wenn die Internetadresse "behoerdenmobbing.blogspot.ch" in "behoerdenmobbing.blogspot.de" abgeändert wird. In der Anklageschrift wird Lehrer H. nicht vorgeworfen, Urheber des IG-Breitensport-Blogs zu sein. Trotzdem möchte Regierungsrat Eymann die Kosten für seinen Anwalt David Rosenthal über Lehrer H. wieder hereinholen. In seinem Schreiben an die Basler Staatsanwaltschaft vom 15. Mai 2014 meldete der Magistrat zusätzlich auch noch seinen Anspruch auf Zahlung einer Genugtuung an. Dass Regierungsrat Eymann sämtliche von ihm generierten Kosten jetzt auch noch auf Lehrer H. abwälzen will, zeigt das wahre Gesicht von Dr. Christoph Eymann. Die Tatsache, dass der ehrenwerte Magistrat keinen einzigen Brief und kein einziges Mail von Lehrer H. beantwortet und den Lehrer auch nie zu einer Aussprache eingeladen hatte, lässt vermuten, dass Dr. Christoph Eymann seine Mitarbeiter persönlich dazu verpflichtet hatte, derart unverhältnismässig gegen den Lehrer vorzugehen. Dass Dr. Christoph Eymann den unterdessen ausgesteuerten Lehrer jetzt noch zusätzlich massiv finanziell aussaugen möchte, ist an Boshaftigkeit kaum mehr zu überbieten.
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Samstag, 5. Dezember 2015
lic. iur. Eva Eichenberger - professionelle Rechtsverdreherin
Staatsanwältin Eva Eichenberger ist in diesem Blog schon mehrfach gewürdigt worden. Seit 2008 verbreitet die verbissene Staatsanwältin wider besseren Wissens ihre Verleumdungen über Lehrer H., der sich seit bald 10 Jahren gegen seine ungerechte Kündigung wehrt. 2006 wurde der Lehrer von seinen Vorgesetzten als potenzieller Selbstmörder und Amokläufer verleumdet, um ihn mittels Psychiatrie aus dem Weg zu räumen. Allerdings liess sich Lehrer H. von diesen haltlosen Unterstellungen nicht psychisch krank machen, sondern er begann akribisch die Fakten ins Internet zu stellen. Unter der Annahme, dass er in einem Rechtsstaat lebe, erstattete er Strafanzeige gegen alle Staatsfunktionäre, die ihn derart massiv in seiner Integrität verletzt hatten. Leider war Staatsanwältin Eva Eichenberger nicht im geringsten daran interessiert, die strafbaren Handlungen der betreffenden Staatsfunktionäre strafrechtlich zu verfolgen. Im Gegenteil: Sie pervertierte das Mobbing-Opfer zum Täter, vertuschte sämtliche Straftatbestände der Mobbing-Crew und halste dem Lehrer H. sämtliche Kosten auf. Die von Gaby Jenö, der Chefin des Lehrers, behaupteten Drohmails, die Lehrer angeblich geschrieben haben soll, spielten für die Staatsanwältin nie eine Rolle. Bis auf den heutigen Tag sind diese Drohmails weder in den Akten zu finden, noch sind sie tatsächlich existent. Die Tatsache, dass Eva Eichenberger diese Tatsache vorsätzlich systematisch ignoriert, bekräftigt die Vermutung, dass Eichenberger die angeschuldigten Staatsfunktionäre planmässig vorsätzlich begünstigt. Anstatt die wirklichen Täter zu verfolgen, verschwendet Staatsanwältin Eva Eichenberger seit Jahren sämtliche Energie, um aus dem Mobbing-Opfer Lehrer H. einen Täter zu konstruieren. Da Lehrer H. aber noch nie in seinem Leben etwas verbrochen hat, wird die freie Meinungsäusserung des Lehrer als sog. Verleumdung zum angeblichen Delikt pervertiert. Dazu meint Eichenberger wörtlich:
"Wie auch das Strafgericht zutreffend festhält, wurden die vom Berufungskläger angeprangerten Vorgänge von diversen Gerichtsinstanzen beurteilt und das Vorgehen der von ihm verleumdeten Personen geschützt, was belegt, dass das von ihm ausgemachte, angeblich gegen ihn gerichtete "Mobbing" lediglich in seiner Vorstellung existiert und jeder faktischen Grundlage entbehrt."
Es ist zwar richtig, dass bis hinauf zum Bundesgericht keiner der involvierten Juristen das perfide Mobbing gegen Lehrer H. sehen wollte, dennoch halten wir fest, dass aus unserer Sicht die in diesem Blog geschilderten Fakten genügend Hinweise auf Mobbing liefern. Wir sind uns natürlich bewusst, dass unsere freie Meinungsäusserung von den Mächtigen postwendend wieder als "Verleumdung" pervertiert wird. Allerdings ist die Äusserung der freien Meinung kein Straftatbestand, da sie durch die schweizerische Bundesverfassung geschützt ist. Es ist zu hoffen, dass das Basler Appellationsgericht nach bald 10 Jahren Behördenterror gegen Lehrer H. endlich mal die Fakten würdigt!
"Wie auch das Strafgericht zutreffend festhält, wurden die vom Berufungskläger angeprangerten Vorgänge von diversen Gerichtsinstanzen beurteilt und das Vorgehen der von ihm verleumdeten Personen geschützt, was belegt, dass das von ihm ausgemachte, angeblich gegen ihn gerichtete "Mobbing" lediglich in seiner Vorstellung existiert und jeder faktischen Grundlage entbehrt."
Es ist zwar richtig, dass bis hinauf zum Bundesgericht keiner der involvierten Juristen das perfide Mobbing gegen Lehrer H. sehen wollte, dennoch halten wir fest, dass aus unserer Sicht die in diesem Blog geschilderten Fakten genügend Hinweise auf Mobbing liefern. Wir sind uns natürlich bewusst, dass unsere freie Meinungsäusserung von den Mächtigen postwendend wieder als "Verleumdung" pervertiert wird. Allerdings ist die Äusserung der freien Meinung kein Straftatbestand, da sie durch die schweizerische Bundesverfassung geschützt ist. Es ist zu hoffen, dass das Basler Appellationsgericht nach bald 10 Jahren Behördenterror gegen Lehrer H. endlich mal die Fakten würdigt!
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Samstag, 17. Oktober 2015
Jean Fonjallaz - Bundesgerichtspräsident
Am 6. Februar 2015 verurteilte das Strafgericht Basel-Stadt den völlig unschuldigen Lehrer H. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen angeblicher Verleumdung und verfügte mit Haftbeschluss seine sofortige Festnahme. Die für den Einsatz zuständige Sicherheitspolizei des Kanton Basel-Landschaft versuchte ihn an seinem Wohnsitz zur Öffnung der Haustüre zu bewegen. Dabei zeichnete Lehrer H. das Gespräch mittels einer Videokamera und einem Diktiergerät durch ein sich in der Türe befindliches Fenster auf. Die Sondereinheit Barrakuda verschaffte sich schliesslich gewaltsam Zutritt zum Haus, nahm den Lehrer in Haft und entwendete beide Aufzeichnungsgeräte.
Wegen angeblich unbefugten Aufnehmens von Gesprächen erliess Staatsanwältin Ludovica Del Giudice am 20. März 2015 nachträglich einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl bezüglich der beiden Aufnahmegeräte. Die am 1. April 2015 dagegen erhobene Beschwerde von Lehrer H. wies die strafrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts Basel-Landschaft ab. Mit Beschwerde in Strafsachen vom 24. Juni 2015 beantragte Lehrer H. die Aufhebung des Entscheids des Kantonsgerichts. Er begehrte die unverzügliche Rückgabe der Videokamera und des Diktiergeräts. Ohne den Bundesgerichtsentscheid abzuwarten teilte Staatsanwältin Del Giudice mit Schreiben vom 26. August 2015 dem Bundesgericht mit, sie habe Lehrer H. die Videokamera und das Diktiergerät - nach Extrahierung (inkl. Sicherung) und Löschung der inkriminierten Aufnahmen - zurückgegeben.
Mit dem Urteil vom 30. September 2015 hat jetzt auch das Bundesgericht unter der Leitung von Bundesrichter Jean Fonjallaz (SP) die Beschwerde von Lehrer H. abgeschmettert. Wörtlich schreibt der Bundesrichter:
"Der Beschwerdeschrift sind keine Ausführungen darüber zu entnehmen, inwiefern die Einschränkung der Verfügungsmöglichkeit über die inkriminerten Aufnahmen für den Beschwerdeführer hier ausnahmsweise einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG bewirken könnte und ihn in der Ausübung seiner Rechte beeinträchtigt. Es wird auch nicht dargetan, weshalb ein allfälliger Nachteil durch ein nachfolgendes günstiges Urteil nicht oder nicht mehr vollständig behoben werden könnte. Damit genügt die Beschwerde den Anforderungen von Art. 93 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 BGG nicht.
Tatsache ist: Mit dem Diebstahl der Daten auf den beiden Aufnahmegeräten hat die Staatsanwaltschaft Basel-Land dem Lehrer wichtiges Beweismaterial entzogen. Die Aufnahmen bestätigen nämlich, dass sich Lehrer H. in einer völlig unverhältnismässigen Ausnahmesituation ein weiteres Mal immer völlig korrekt verhalten hatte. Offensichtlich scheut der Staat die Wahrheit wie der Teufel das Weihwasser.
Mit dem Entscheid der Bundesrichter Jean Fonjallaz, Thomas Merkli und Peter Karlen ist die Schweiz ein gewaltiges Stück totalitärer geworden. Bild- und Tondokumente, die das totalitäre Vorgehen von Polizisten und Sondereinheiten dokumentieren, dürfen in Zukunft aufgrund dieses Bundesgerichtsentscheids jederzeit eingezogen und als "unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen" deklariert werden. Damit wird uns Bürgerinnen und Bürger die letzte Möglichkeit genommen, uns gegen einen totalitären Staat zu wehren.
Bundesrichter, die uns Bürgerinnen und Bürger zensurieren, handeln gegen die schweizerische Bundesverfassung. Sie sind in unseren Augen kriminell und sollten möglichst schnell abgesetzt und verurteilt werden.
Der totalitäre Entscheid des Bundesgerichts kostet den Lehrer weitere Fr. 1500.--. Bundesrichter, die für ihre verfassungsfeindlichen Entscheide noch Geld verlangen, haben einen Ehrenplatz auf diesem Blog redlich verdient.
Montag, 28. September 2015
Lic. iur. Christian Hoenen - Gerichtspräsident am Basler Appellationsgericht
Lic. iur. Christian Hoenen gehört offensichtlich nicht zu den zahlreichen kriminellen Beamten und Behörden, die seit bald zehn Jahren dem völlig unbescholtenen Lehrer H. das Leben zu Hölle machen. In der Sitzung vom 25.2.2015 entschied er zurecht, den völlig integren Lehrer aus der Sicherheitshaft zu entlassen. Zur Erinnerung: Lehrer H. sass 20 Tage in Haft, weil die beiden Staatfunktionäre Eva Eichenberger und Lucius Hagmann behauptet hatten, es bestünde Fortsetzungsgefahr. Unterdessen ist der Blog des Lehrers durch eine Intervention des Anwalts der Privatkläger geschlossen worden und Lehrer H. hat keine Möglichkeit mehr, die Bürgerinnen und Bürger über die Fakten zu informieren.
Mit dem Entscheid von Gerichtspräsident Christian Hoenen ist der bösartige Plan von Eva Eichenberger und Lucius Hagemann, den völlig unschuldigen Lehrer mindestens 90 Tage mittels Sicherheitshaft einzusperren, vorerst gescheitert. Offensichtlich bezweckten die beiden mutmasslich kriminellen Staatsfunktionäre Lehrer H. so lange in Sicherheitshaft zu behalten, bis dieser "freiwillig" sämtliche Informationen zur Basler Behörden-Mafia im Internet löscht. Da Lehrer H. aber nur die Zugangsdaten zu seinem eigenen Blog kennt, wäre er noch heute in Sicherheitshaft, wenn Gerichtspräsident Christian Hoenen nicht so mutig entschieden hätte.
Unterdessen hat Lehrer H. bei der Staatsanwaltschaft Basel-Land Strafanzeige gegen Eichenberger und Hagemann erstattet. Die völlig rechtswidrige Anordnung von Sicherheitshaft bezeichnet der Lehrer als Freiheitsberaubung und Nötigung. Auch hat der Lehrer gegen die beiden Staatsfunktionäre Strafanzeige wegen Verleumdung erstattet, hatten die beiden doch wider besseren Wissens behauptet, Lehrer H. habe die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht. Mit dieser vorsätzlichen Lüge beweisen Eichenberger und Hagemann, dass es den beiden nicht mehr ums Recht geht, sondern ausschliesslich darum, einen für den Machtfilz gefährlichen Menschen mit allen Mitteln zu eliminieren.
In ihrer Berufungsbegründung schreibt Eva Eichenberger, sie habe den Eindruck, Lehrer H. leide an einer "schweren psychischen Störung i.S.v. Art. 59 Abs. 1 StGB". Offensichtlich hat die umtriebige Staatsanwältin noch nicht bemerkt, dass sie es ist, die Lehrer H. seit Jahren schwer in der Psyche stört: Sämtliche Strafanzeigen gegen die Mitarbeiter des Erziehungsdepartements, die Lehrer H. aus dem Lehrerberuf gemobbt hatten, hatte Eichenberger 2008 in den Boden gestampft. Die falschen Anschuldigungen, welche die ehemalige OS-Rektorin Gaby Jenö gegen Lehrer H. vorgebracht hatte, wurden von Eichenberger vorsätzlich ignoriert. Deshalb hat Lehrer H. gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger auch noch eine Strafanzeige wegen Begünstigung eingereicht.
Dass Eva Eichenberger selber sich schon längst einer psychiatrischen Begutachtung unterziehen sollte, beweist der Umstand, dass die umtriebige Staatsanwältin den Lehrer für einen Zeitungsartikel, den dieser gar nicht geschrieben hat, strafrechtlich verfolgt. Der von Iris Hefets verfasste Text soll sich angeblich nicht politisch korrekt mit dem sog. Holocaust befassen.
In ihrer Berufungsbegründung gibt Eva Eichenberger indirekt zu, dass die "Hausdurchsuchung", der "Polizeigewahrsam", das "Strafverfahren" und das "Urteil" den Lehrer hätten zur "Besinnung" bringen sollen. Offensichtlich soll Lehrer H. mit diesen Massnahmen gezwungen werden, auf das in der Bundesverfassung festgehaltene Recht auf freie Meinungsäusserung zu verzichten. Auch unter der "Drohung des unbedingten Strafvollzugs" wird Lehrer H. aber weiterhin für seine Grundrechte kämpfen. Es ist zu hoffen, dass lic. iur. Christian Hoenen nicht der einzige Richter am Basler Appellationsgericht ist, der dem systematischen Rechtsmissbrauch von Staatsanwältin Eva Eichenberger endlich Einhalt gebietet.
Mit dem Entscheid von Gerichtspräsident Christian Hoenen ist der bösartige Plan von Eva Eichenberger und Lucius Hagemann, den völlig unschuldigen Lehrer mindestens 90 Tage mittels Sicherheitshaft einzusperren, vorerst gescheitert. Offensichtlich bezweckten die beiden mutmasslich kriminellen Staatsfunktionäre Lehrer H. so lange in Sicherheitshaft zu behalten, bis dieser "freiwillig" sämtliche Informationen zur Basler Behörden-Mafia im Internet löscht. Da Lehrer H. aber nur die Zugangsdaten zu seinem eigenen Blog kennt, wäre er noch heute in Sicherheitshaft, wenn Gerichtspräsident Christian Hoenen nicht so mutig entschieden hätte.
Unterdessen hat Lehrer H. bei der Staatsanwaltschaft Basel-Land Strafanzeige gegen Eichenberger und Hagemann erstattet. Die völlig rechtswidrige Anordnung von Sicherheitshaft bezeichnet der Lehrer als Freiheitsberaubung und Nötigung. Auch hat der Lehrer gegen die beiden Staatsfunktionäre Strafanzeige wegen Verleumdung erstattet, hatten die beiden doch wider besseren Wissens behauptet, Lehrer H. habe die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht. Mit dieser vorsätzlichen Lüge beweisen Eichenberger und Hagemann, dass es den beiden nicht mehr ums Recht geht, sondern ausschliesslich darum, einen für den Machtfilz gefährlichen Menschen mit allen Mitteln zu eliminieren.
In ihrer Berufungsbegründung schreibt Eva Eichenberger, sie habe den Eindruck, Lehrer H. leide an einer "schweren psychischen Störung i.S.v. Art. 59 Abs. 1 StGB". Offensichtlich hat die umtriebige Staatsanwältin noch nicht bemerkt, dass sie es ist, die Lehrer H. seit Jahren schwer in der Psyche stört: Sämtliche Strafanzeigen gegen die Mitarbeiter des Erziehungsdepartements, die Lehrer H. aus dem Lehrerberuf gemobbt hatten, hatte Eichenberger 2008 in den Boden gestampft. Die falschen Anschuldigungen, welche die ehemalige OS-Rektorin Gaby Jenö gegen Lehrer H. vorgebracht hatte, wurden von Eichenberger vorsätzlich ignoriert. Deshalb hat Lehrer H. gegen Staatsanwältin Eva Eichenberger auch noch eine Strafanzeige wegen Begünstigung eingereicht.
Dass Eva Eichenberger selber sich schon längst einer psychiatrischen Begutachtung unterziehen sollte, beweist der Umstand, dass die umtriebige Staatsanwältin den Lehrer für einen Zeitungsartikel, den dieser gar nicht geschrieben hat, strafrechtlich verfolgt. Der von Iris Hefets verfasste Text soll sich angeblich nicht politisch korrekt mit dem sog. Holocaust befassen.
In ihrer Berufungsbegründung gibt Eva Eichenberger indirekt zu, dass die "Hausdurchsuchung", der "Polizeigewahrsam", das "Strafverfahren" und das "Urteil" den Lehrer hätten zur "Besinnung" bringen sollen. Offensichtlich soll Lehrer H. mit diesen Massnahmen gezwungen werden, auf das in der Bundesverfassung festgehaltene Recht auf freie Meinungsäusserung zu verzichten. Auch unter der "Drohung des unbedingten Strafvollzugs" wird Lehrer H. aber weiterhin für seine Grundrechte kämpfen. Es ist zu hoffen, dass lic. iur. Christian Hoenen nicht der einzige Richter am Basler Appellationsgericht ist, der dem systematischen Rechtsmissbrauch von Staatsanwältin Eva Eichenberger endlich Einhalt gebietet.
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