Montag, 26. Oktober 2009
Lehrer H. - Behördenmobbing-Opfer
Ausgangspunkt für das Kesseltreiben gegen Lehrer H. waren drei haltlose Beschwerden von drei links-feministischen Müttern. Diese Beschwerden nahm Jenö ungeprüft als Vorwand, um H. über den Amtsarzt in ein psychiatrisches Verfahren zu verwickeln. Noch innerhalb der Sommerferien 06 stellte sie H. frei, mit der Begründung, er habe eine psychische Krankheit und sei eine Gefahr für sich selber und für seine Umwelt. Der Personalleiter Schulen Thomas Baerlocher drängte die Vormundschaftsbehörde der Wohngemeinde von H. sogar dazu, gegen den Lehrer einen sog. Fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) zu verfügen. Als H. davon erfuhr, war er derart schockiert, dass er sich schriftlich beim Amtsarzt abmeldete. Daraufhin verlangte der Amtsarzt Dr. Marc Meier auf Drängen von Jenö, Baerlocher und Eymann von der Kantonalen Vormundschaftsbehörde BL die Verfügung eines FFE. Der H. zu Hause besuchende Notfall-Psychiater aber konnte kein FFE verfügen, weil H. trotz unglaublichen Provokationen immer korrekt und höflich blieb. Kurz nach dem Gespräch wurde H. völlig überraschend von der Sondereinheit der Kapo BL "Barrakuda" überfallen und landete im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof, wo er in einer Überwachungszelle 24 Stunden eingesperrt wurde. Jenö hatte H. einen Tag vorher bei der Staatsanwaltschaft rechtswidrig angezeigt und behauptet, H. habe Drohmails verschickt und sich mit Günter Tschanun verglichen. Diese Lüge wurde im Nachhinein von der SHL Brunnmatt und vom Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller mit zwei bestellten Schreiben gestützt. Tatsache ist, dass H. von sämtlichen Beteiligten stets vorsätzlich provoziert und ignoriert wurde und dass gewisse Staatsfunktionäre arglistig ein Klima der Angst erzeugten, um H. mit vorsorglichen Massnahmen aus dem Schuldienst zu entfernen. Die Reiz-Reaktions-Kaskade, die H. während seiner Sommerferien 06 aufgezwungen wurde, war offensichtlich als eine "sich selbst erfüllende Prophezeiung" geplant worden. Die Rechnung ging jedoch nicht auf, da H. nie ausrastete und stets korrekt handelte. Die Warnungen von H. an die Schulhausleitung und die Schulleitung, Strafanzeige zu erstatten und die ganze Mobbing-Geschichte zu veröffentlichen, brachte H. einen rufschädigenden Artikel in den beiden Lokal-Zeitungen ein. Der als "Lehrer droht Behörden" getitelte Text im Baslerstab und der als "Lehrer wegen Drohungen freigestellt" aufgemachte BaZ-Artikel stellten H. rechtswidrig in rufschädigender Art und Weise öffentlich an den Pranger. Kurz darauf erhielt H. vom Rektorat die Kündigung, mit der Begründung, er habe eine "schwere Pflichtverletzung" begangen, weil er den Termin beim Amtsarzt nicht wahrgenommen habe. Die Briefe zahlreicher Eltern, die H. als engagierten und kompetenten Lehrer sehr schätzten, wurden von der Schulhausleitung, Rektorin Jenö, Ressortleiter Signer und ED Vorsteher Eymann konsequent ignoriert. Mit seinem Anwalt Dr. Rolf Jucker legte H. bei der Personalrekurskommission (PRK) Rekurs gegen seine Kündigung ein, allerdings ohne Erfolg. Die PRK unter dem Vorsitz von Gabrielle Kremo folgte der Argumentation des ED in allen Punkten. Dass H. in der Klasse, in der er Klassenlehrer war, ein sehr gutes Verhältnis zu sämtlichen Kindern und Eltern hatte, interessierte die PRK nicht im geringsten. Zwei von H. verfasste Beschwerden wurden von Signer und Eymann in allen Punkten abgeschmettert. Noch nicht behandelt wurde vom Basler Strafgericht die Privatklage gegen Gaby Jenö, wegen Ehrverletzung.
Mit Beschluss vom 23.3.07 wurde das Verfahren gegen H., wegen angeblicher Drohung, von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eingestellt. Als Entschädigung für den unglaublichen Stress erhielt H. läppische Fr. 1200.-- vom Staat als Entschädigung. Immerhin stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass Lehrer H. massiv in seiner Persönlichkeit verletzt worden war:
"Vorliegend kann indessen nicht übersehen werden, dass Sie aufgrund des Interesses der Medien an Ihrem "Fall" in vielleicht doch höherem Ausmass in ihren persönlichen Verhältnissen betroffen worden sind als andere, die sonst ohne Ergebnis in eine Strafverfolgung verwickelt werden. Ausserdem stellen auch die Umstände Ihrer Anhaltung und die mit diesen zweifelsohne verbundenen Gerüchte in Ihrer Nachbarschaft einen tiefen Eingriff in Ihre psychische Integrität dar. Daher erscheint die Ausrichtung einer zusätzlichen Genugtuung aufgrund der besonderen Ausgangslage als gerechtfertigt."
Signer und Eymann baten die Eltern, den "Mobbing-Vorwürfen" von Lehrer H. keinen Glauben zu schenken. Die zahlreichen unwahren Behauptungen von Dr. Christoph Eymann und dessen angeblich "besorgtes" Telefonat mit dem Leiter der Gesundheitsdienste Herr Dr. Andreas Faller lassen vermuten, dass die Entlassung des Lehrers H. von oberster Stelle geplant worden ist. Die Inspektion der OS hat in den zwei Jahren vor der Entlassung von Lehrer H. keinen einzigen Stundenbesuch durchgeführt. Trotzdem hat Inspektionspräsident Peter Grossniklaus sowohl die Freistellungs- als auch die Kündigungsverfügung bewilligt, ohne H. vorher anzuhören. Offensichtlich führen an der OS nicht mehr die Inspektionsmitglieder Schulbesuche durch, sondern unprofessionelle Elternsprecherinnen, deren Denunziationen von der SHL und der SL selektiv und ohne Filter "ernst" genommen werden. Damit wird es möglich, das Personaldossier missliebiger Lehrkräfte mit negativem Material zu füllen, ohne dass die SHL, die SL oder die Inspektion Stundenbesuche durchführen müssen. Kompetente und engagierte Lehrkräfte, die keine "kritiklose Untertanenmentalität" zeigen, werden mit allen Mitteln ins "Burn-Out" oder in die "Kündigung" getrieben. Wer noch über genügend Ressourcen verfügt und sich getraut, Kritik am System zu äussern, wird vorsorglich mit § 25 des Personalgesetzes freigestellt. In seinem Urteil vom 18.12.07 hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die vom OS Rektorat verfügte Kündigung unrechtmässig war. Trotzdem durfte der Lehrer weiterhin nicht arbeiten. Mit drei weiteren Kündigungsandrohungen wurde H. von seiner Chefin Gaby Jenö genötigt, sich vom IV-Gutachter Dr. Daniel Fasnacht untersuchen zu lassen. Ausserdem behauptete Jenö ernsthaft, dass die von H. angeblich ins Internet gestellten Fakten rufschädigend für den Arbeitgeber Basel-Stadt seien. Das Gegenteil ist der Fall. Das rechtswidige Vorgehen der diversen Staatsfunktionäre schädigt den Ruf des Kanton Basel-Stadt! Mobbing darf auch in der Kantonalen Verwaltung unter keinen Umständen geduldet werden! Die Ulich-Studie hat deutlich gezeigt, dass ein Drittel der Basler Lehrkräfte Burn-Out gefährdet ist und sich von den Vorgesetzten "nicht ernstgenommen" fühlt. Die von Dr. Christoph Eymann geschaffene "Beratungsstelle für Lehrkräfte" ändert nichts an dieser Tatsache. Die Sorgen und Nöte der Lehrkräfte interessieren die Bildungsbürokraten in Wirklichkeit überhaupt nicht. Wer nicht spurt, wird über Psychologen und Psychiater der IV zugeführt. Was H. in den letzten drei Jahren erlebt hat, ist absolut unglaublich. Das Vorgehensweisen von Rektorin Gaby Jenö und Personalleiter Thomas Baerlocher haben die persönliche Integrität von Lehrer H. massiv verletzt und traumatisiert. Die Art und Weise wie Ressortleiter Hans Georg Signer und Departementsleiter Dr. Christoph Eymann mittels Sprache Lehrkräfte und Eltern vorsätzlich manipulieren und der Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller als sog. Coach das Vertrauen von H. vorsätzlich missbraucht hat, ist völlig inakzeptabel. Die auf Dauer-Provokation ausgelegte Eskalationsspirale, hätte H. mittels FFE in einen psychisch kranken Patienten verwandeln sollen. Die Lehrer H. während seiner Ferien aufgezwungene Psychiatrisierung, Kriminalisierung und anschliessende Skandalisierung in der Basler Zeitung haben H. in die Arbeitslosigkeit und an den Rand seiner Existenz getrieben. Lehrer H. hat sowohl bei der GPK, bei der Ombudsstelle, als auch bei der Betrieblichen Sozialberatung um Hilfe angefragt. Die Unterstützung war äusserst bescheiden. Jan Goepfert von der GPK verwies Lehrer H. an die Ombudsstelle. Frau Beatrice Inglin-Buomberger von der Ombudsstelle wusste nicht einmal, ob die Abmeldung von einer amtsärztlichen Untersuchung als "schwere Pflichtverletzung" ein Kündigungsgrund sei und Corinne Panchaud von der Betrieblichen Sozialberatung führte mit Lehrer H. zwar ein etwa zwei Stunden dauerndes Telefongespräch, kam überraschenderweise zum Schluss, dass das rechtswidrige Vorgehen von OS Rektorin Gaby Jenö kein Mobbing sei. Auch der erste Staatsanwalt Dr. Thomas Hug sah keine Anhaltspunkte für Straftatbestände wie Amtsmissbrauch, Nötigung, falsche Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege oder Üble Nachrede. Immerhin hat das Verwaltungsgericht bzw. das Appellationsgericht in seinem Urteil vom 18.12.07 deutlich festgehalten:
"Zusammenfassend ergibt sich, dass die Kündigung unrechtmässig erfolgt ist, der Rekurs folglich gutzuheissen ist und der Entscheid der Personalrekurskommission aufgehoben wird. Das Verfahren ist gemäss § 40 Abs. 4 PG kostenlos. Dem Ausgang des Verfahrens entsprechend ist dem Rekurrenten eine noch festzusetzende Parteientschädigung auszurichten."
Leider ist die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts auch nicht über jeden Zweifel erhaben. Im etwa zehnseitigen Schreiben beschönigte das Gericht das intrigante Vorgehen von Rektorin Gaby Jenö als "Formfehler". Hätte Lehrer H. nicht innerhalb von 10 Tagen Rekurs gegen die rechtswidrige Entlassung angemeldet, wäre er für immer seinen Job losgeworden. Das Verwaltungsgericht will trotz dieser klaren Faktenlage keine Hinweise für "Mobbing" erkennen.
Unterdessen hat Rektorin Gaby Jenö dem unbescholtenen Lehrer erneut gekündigt. Diesmal soll es eine "schwere Pflichtverletzung" sein, dass sich der völlig gesunde und arbeitsfähige H. nicht von IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht habe begutachten lassen. Natürlich hat H. auch gegen die zweite Kündigung rekurriert. Einmal mehr folgte die Personalrekurskommission diesmal unter dem Vorsitz von Dr. Christoph Meyer in allen Punkten der Rechtsvertreterin des Erziehungsdepartements. Auch die Rekurskammer des Basler Strafgerichts unter dem Vorsitz von lic. iur. Liselotte Henz wollte in den arglistigen Veranstaltungen der verschiedenen Staatsfunktionäre keine strafbaren Handlungen erkennen. Leider hat sich am 15.10.09 nun auch das Verwaltungsgericht der absurden Argumentation der Anstellungsbehörde und der Personalrekurskommission angeschlossen. Obwohl sich Lehrer H. auf Weisung der Anstellungsbehörde sogar vom Basler FFE-Spezialisten Dr. Eric Odenheimer amtsärztlich untersuchen liess, und dieser keinerlei Anzeichen für eine Krankheit erkennen konnte, verlangte Gaby Jenö eine psychiatrische Zusatzbegutachtung bei IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht. Da der Lehrer sich diese erneute Nötigung nicht gefallen lassen wollte, wurde er ein zweites Mal wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung" entlassen.
Appellationsgerichtspräsidentin Dr. Marie-Louise Stamm (LDP), die bereits in der ersten Verhandlung drei Polizisten aufgeboten hatte, die den völlig integren Lehrer vergeblich nach Waffen absuchten, engagierte zur zweiten Verhandlung wiederum Polizisten, die explizit den Auftrag hatten, den Lehrer abzuführen, falls dieser bei der Urteilsverkündung allenfalls "ausrasten" würde. Offensichtlich wusste die Appellationsgerichtspräsidentin schon im Voraus, dass ihr Entscheid bei Lehrer H. nicht auf Begeisterung stossen würde. Obwohl sich Lehrer H. völlig korrekt der diktierten amtsärztlichen Untersuchung unterzogen hatte, stützte das Appellationsgericht die erneute missbräuchliche Kündigung. Es scheint, dass Dr. Marie-Louise Stamm ihrem Parteigenossen Dr. Christoph Eymann nicht in den Rücken fallen wollte, als sie verkündete, dass der völlig gesunde Lehrer H. mit der Verweigerung der psychiatrischen IV-Begutachtung angeblich erneut eine "schwere Pflichtverletzung" begangen haben soll. Mit dieser äusserst fragwürdigen Auslegung des Basler Personalgesetzes hat das Verwaltungsgericht die Weisungskompetenz der Anstellungsbehörde in einem völlig inakzeptablen Umfang massiv erweitert. Aufgrund dieses unhaltbaren Entscheids hat die Anstellungsbehörde nun die Kompetenz, unbequeme Mitarbeiter fristlos freizustellen und zu einer psychiatrischen Zwangsbegutachtung zu nötigen. Jeder nicht krankgeschriebene Mitarbeiter, der seine verfassungsrechtlichen Grundpositionen wahrnimmt und die Weisung zur psychiatrischen Zwangsbegutachtung ablehnt, wird in Zukunft wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung" seine Stelle verlieren. Dass Lehrer H. diese Interpretation des Basler Personalgesetzes nicht einfach so hinnehmen will, versteht sich von selbst. Sobald H. im Besitz des schriftlichen Begründungskonstrukts ist, will er zusammen mit seinem Anwalt den haltlosen Entscheid am Bundesgericht anfechten.
Die mehrjährige Leidensgeschichte von Lehrer H. gibt einen interessanten Einblick in den Basler Machtfilz. Die Staatsanwaltschaft und einige Richterinnen und Richter des Strafgerichts und des Verwaltungsgerichts machen einen mehr als befangenen Eindruck. Eine Staatsanwaltschaft und eine Justiz, welche gegen unbequeme Mitarbeiter dermassen massiv rechtswidrig vorgeht, ist eine grosse Gefahr für den Rechtsstaat. Die Dritte Gewalt schützt in Basel-Stadt offensichtlich den Beamten- und Behördenfilz in einer verfassungswidrigen Art und Weise. In Anbetracht dieser Fakten, muss davon ausgegangen werden, dass die sog. Gewaltenteilung im Kanton Basel-Stadt nur noch auf dem Papier existiert.
http://staatsmobbing.swissblog.ch/2008/03/20/30416-die-sicht-der-eltern/
Donnerstag, 15. Oktober 2009
Dr. Marie-Louise Stamm - Appellationsgerichtspräsidentin
Verantwortlich für diese Entwicklung ist Dr. Marie-Louise Stamm, die seit Inkraftreten des neuen Personalgesetzes, trotz unzähliger Mobbing-Schilderungen zahlreicher Mitarbeiter noch nie Hinweise auf Mobbing erkennen wollte. Sogar die Tatsache, dass Lehrer H. von seiner Chefin Gaby Jenö als massiv selbst- und fremdgefährlich verleumdet und mittels falscher Anschuldigung sogar arglistig in ein strafrechtliches Verfahren gezwungen wurde, scheint die befangene Appellationsgerichtspräsidentin nicht im geringsten zu interessieren. Mit konsequenter Umkehrung von Ursache und Wirkung verdreht Dr. Marie-Louise Stamm sämtliche relevanten Fakten und behauptet völlig realitätsfremd, die Weigerung des völlig gesunden Lehrers, sich über einen bestellten IV-Psychiater ausmustern zu lassen, sei gleichzusetzen mit einer Arbeitsverweigerung. In der Realität kann der rechtswidrig freigestellte Lehrer mit einem sorgfältig erstellten Gutachten klar beweisen, dass er psychisch gesund und arbeitsfähig ist. Trotzdem sorgen seit über drei Jahren zahlreiche Mobbing-Akteure dafür, dass der beliebte Lehrer seiner Arbeitspflicht nicht nachgehen kann.
Für die Mitarbeiter von Basel-Stadt bedeutet das Urteil des Appellationsgerichts vom 15.10.09 nichts Gutes. Mit diesem rechtswidrigen Entscheid wird das Basler Personalgesetz in einer unzulässigen Art und Weise willkürlich ausgelegt. Zwar steht im Personalgesetz, dass Mitarbeiter zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung verpflichtet werden dürfen, daraus aber abzuleiten, dass die Anstellungsbehörde das Weisungsrecht hat, arbeitsfähige und gesunde Mitarbeiter zu einer zwangspsychiatrischen Begutachtung zu nötigen, ist verfassungsfeindlich. Auch in den Entscheiden des Bundesgerichts findet sich kein einziges Urteil, in welchem ein völlig gesunder und arbeitsfähiger Arbeitnehmer zu einer IV-Abklärung genötigt wird. Auch die Behauptung, die Ablehnung einer unrechtmässigen Zwangsmassnahme sei eine schwere Pflichtverletzung, die zu einer ordentlichen Kündigung führe, ist bisher noch in keinem Bundesgerichtsentscheid thematisiert worden. Immerhin lässt sich der frappante Anstieg der angeblich psychisch kranken IV-Bezüger im Kanton Basel-Stadt mit dieser rechtswidrigen Praxis erklären. Es scheint, dass den verantwortlichen Behörden im Kanton Basel-Stadt jeglicher Bezug zur Rechtsstaatlichkeit abhanden gekommen ist. Weniger diplomatische Bürgerinnen und Bürger sprechen von einer kriminellen Basler-Behördenmafia, die seit kurzem sogar politische Abstimmungsplakate verbietet.
Falls Lehrer H. den Entscheid nicht ans Bundesgericht weiterzieht, gilt für die Mitarbeiter des Arbeitgebers Basel-Stadt ab sofort folgende Regelung:
1. Die Anstellungsbehörde darf in Zukunft sämtliche Mitarbeiter ungestraft präventiv als potentielle Gewalttäter pathologisieren, psychiatrisieren und kriminalisieren und damit die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers mit Segen des Verwaltungsgerichts vorsätzlich mit Füssen treten.
2. Mitarbeiter die sich nicht zwangsweise von einem Psychiater des Arbeitgebers begutachten lassen wollen, erhalten umgehend eine Kündigung, wegen "schwerer Pflichtverletzung".
Mit dieser willkürlichen Auslegung des Basler Personalgesetzes missachtet das Basler Appellationsgericht vorsätzlich den schweizerischen Rechtsstaat. In Diktaturen wie der DDR und der Sowjetunion war es üblich, politische Gegner über die Psychiatrie auszuschalten. Mit dem neusten Entscheid des Basler Appellationsgerichts werden die verfassungsrechtlich geschützten Grundpositionen des Arbeitnehmers massiv verletzt. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers hört bekanntlich dort auf, wo die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers beginnen. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers zu wahren und zu schützen. Es handelt sich hauptsächlich um Unterlassungspflichten; der Arbeitgeber hat alles zu unterlassen, was die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers schädigen könnte. Die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers sind bekanntlich die Grundrechte, welche durch die Bundesverfassung geschützt sind. Das sollte eigentlich auch die höchste Richterin von Basel-Stadt Dr. Marie-Louise Stamm wissen. Nazi-Justiz hat in unserem Rechtsstaat nichts verloren!
Samstag, 18. Juli 2009
lic. iur. Liselotte Henz - Strafgerichtspräsidentin
„... da der Rekurrent in der Sache selber nichts Neues vorbringt, sondern auch seine nachträglich geltend gemachten Vorbringen und die nachträglich eingereichten Beweismittel, namentlich die auf den CD aufgenommenen Gespräche mit Dr. Spieler, Dr. Gutzwiller und Dr. Meier keine neuen Aspekte enthalten.“
Mit dieser unwahren Tatsachenbehauptung entlarvt sich die Strafgerichtspräsidentin als eine Richterin, die nicht nach der Wahrheit sucht, sondern diese mit allen rhetorischen Mitteln bis zur Unkenntlichkeit mit juristischem Beton übergiesst. Obwohl die CD eindeutig beweist, dass Lehrer H. weder psychisch krank, noch sonst irgendwie gefährlich ist, würdigt die Richterin dieses brisante Beweisstück nur selektiv. Es ist aufschlussreich, wie die Richterin konsequent nicht wahrnehmen will, dass sich Lehrer H. auf der CD unmissverständlich klar von Amokläufer Günther Tschanun distanziert. Statt das Beweisstück umfassend zu würdigen, reisst Henz einige Äusserungen des Lehrers in rechtswidriger Art und Weise aus dem Zusammenhang:
„Es wird auch bestätigt, dass H. sich stark mit dem Fall „Tschanun“ beschäftigt hat und sich mit diesem, jedenfalls teilweise, auch identifizieren kann. Am Ende der Aufnahme, als der Notfallpsychiater ihm eröffnet, er solle in eine Klinik, weist er ihn gar mit den Worten aus dem Haus, es werde ihm jetzt zu blöd, jetzt werde das Spiel ernst.“
Natürlich verschweigt die Richterin vorsätzlich, dass Lehrer H. im Gespräch mit dem Notfallpsychiater konsequent von juristischen Gegenmassnahmen spricht und sich mehr als deutlich vom frei erfundenen Bedrohungsszenario der neun Angeschuldigten distanziert. Die CD zeigt auch deutlich, mit welchen rhetorischen Mitteln der staatliche Notfallpsychiater den unbescholtenen Lehrer in die Emotionalität treiben will. Lehrer H. zeigt aber deutlich, dass er psychisch sehr stabil ist und immer noch über genügend Humor verfügt, um die unzähligen Übergriffe der diversen Staatsfunktionäre auszuhalten. Offenbar hat sich die Strafgerichtspräsidentin lic. iur. Liselotte Henz die brisante CD gar nicht wirklich angehört, denn sie argumentiert bei ihren unwahren Ausführungen ausschliesslich aus der Optik der neun angeschuldigten Staatsfunktionäre:
„Es bestanden somit insgesamt objektiv gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass beim Rekurrenten im damaligen Zeitpunkt psychische Schwierigkeiten vorgelegen sind, welche sich auf seine Berufsausübung auswirken können.“
Dass gerade das Gegenteil richtig ist, ist auf der CD deutlich zu hören. Wer allerdings vorsätzlich nur selektive Beweisführung betreibt und die Wahrheit mit Füssen tritt, verdient es nicht, als Richterin wiedergewählt zu werden.
Das krankhafte Vorgehen und die psychopathische Hysterie mit der OS Rektorin Gaby Jenö gegen Lehrer H. vorgegangen ist, wird von lic. iur. Liselotte Henz in den höchsten Tönen gelobt:
„Es zeigt sich also, dass Gabriele Jenö jeweils auch angemessen reagiert hat und ein Missbrauch ihrer amtlichen Befugnisse nicht einmal im Ansatz erkennbar ist.“
Anscheinend ist der Strafgerichtspräsidentin völlig entgangen, dass Lehrer H. seit drei Jahren seinen Beruf nicht ausüben darf, weil er von diversen Staatsfunktionären vorsätzlich rechtswidrig als gefährliche Person diskreditiert worden ist.
Eine Richterin, die einer mutmasslichen Rufmörderin ein „sehr differenzierendes und zurückhaltendes Aussageverhalten“ attestiert, macht sich verdächtig, selber krank oder kriminell zu sein.
Mit dem Entscheid der Rekurskammer des Basler Strafgerichts unter dem Vorsitz von lic. iur. Liselotte Henz, hat sich der Verdacht erhärtet, dass im Kanton Basel-Stadt die Gewaltenteilung nur noch in der Theorie existiert. Somit ist davon auszugehen, dass der Kanton Basel-Stadt von einem kriminellen Behördenfilz beherrscht wird. Mit dem Entscheid der Gerichtspräsidentin lic. iur. Liselotte Henz hat sich der Mobbing-Skandal um Lehrer H. zu einem handfesten Justiz-Skandal entwickelt. Wer im Kanton Basel-Stadt Gerechtigkeit sucht, ist hier offenbar an der falschen Adresse.
http://staatsmobbing.swissblog.ch/2008/04/27/35054-interview-mit-lehrer-h/
Samstag, 6. Juni 2009
Marianna Arquint, Denise Haberthür, Benjamin Liebherr - Schulhausleitung OS Brunnmatt
Besonders interessant ist eine Stelle im Brief der SHL, in welchem die SHL zugibt, dass sie nicht autonom handelt, sondern von einer Supervisorin angeleitet wird:
„Wir wurden auch von unserer Supervisorin, Frau Katja Müggler, ausdrücklich auf unsere Verantwortlichkeit hingewiesen.“
Natürlich hatte auch Katja Müggler nie eine Schulstunde von Lehrer H. besucht. Katja Müggler ist eine Supervisorin, die vom Erziehungsdepartement bezahlt wird. Lehrer H. kennt diese Supervisorin nur aus den Akten. Er ist ihr nie begegnet.
Mit dem Brief an die Schulleitung hat die Schulhausleitung den Weg zur Eskalation geebnet. OS Rektorin Gaby Jenö ging sogar noch einen Schritt weiter und diskreditierte den Lehrer ohne Beweise als angeblich potentiellen Selbstmörder und Amokläufer. Sogar Regierungsrat Eymann setzte sich beim Leiter der Gesundheitsdienste Dr. Andreas Faller persönlich ein, Lehrer H. mittels einer Zwangseinweisung aus dem Verkehr zu ziehen. Allerdings gelang es dem aufgebotenen „Notfall-Psychiater“ nicht, den äusserst korrekten Lehrer zum Ausrasten zu bewegen. Zufälligerweise konnte das ganze Gespräch mit dem dubiosen Notfallpsychiater auf Band aufgezeichnet werden. Obwohl sich Lehrer H. eindeutig von den Gewaltphantasien seiner Chefin distanziert hatte, schrieb der Psychiater in seinen Bericht, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun „identifiziert“. Damit konnte die von der Schulhausleitung eingefädelte Eskalationsspirale weitergezogen werden. Die Basler Staatsanwaltschaft bat seinen Nachbarkanton um sog. Amtshilfe und schon stand die Antiterror-Einheit Barrakuda im Garten von Lehrer H., der sich gerade vom mühsamen Gespräch mit dem "Notfallpsychiater“ erholt hatte. Auch nach dem absolut monströsen Einsatz der Sondereinheit Barrakuda, liess sich Lehrer H. nicht von OS-Rektorin Gaby Jenö zu einer „freiwilligen“ Kündigung motivieren, so dass eine weitere Eskalation erfolgte. Die Basler Zeitung durfte jetzt den „gefährlichen“ Lehrer an den Pranger stellen und die zahlreichen unwahren Gerüchte und Unterstellungen betr. Lehrer H. genüsslich ausbreiten. Auf Grund des rufschädigenden Artikels in der BaZ, konnte sich jetzt OS Rektorin Gaby Jenö gezwungen sehen, dem arg gebeutelten Lehrer „fristlos“ zu kündigen. In den Akten der Staatsanwaltschaft betont Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger, dass Regierungsrat Eymann die „fristlose“ in eine „ordentliche Kündigung“ umgewandelt habe. Allerdings hat das Verwaltungsgericht in seinem Entscheid vom 18.12.07 die Kündigung als missbräuchlich bezeichnet.
Auch bei der Erfindung der angeblichen Kündigungsgründe zeigte sich die Schulhausleitung Brunnmatt mit der Schulleitung loyal verbunden. In ihrem Brief vom 23.11.06 schreibt sie nachträglich alles, was die Schulleitung hören möchte. Beispiel: Lehrer H. sei nicht fähig, Sachprobleme als solche anzugehen. In Wirklichkeit versuchte Lehrer H. seit Jahren die ungerechtfertigten Angriffe aus dem links-feministischen Umfeld auf einer sachlichen Ebene zu besprechen. Offensichtlich waren aber weder die Schulhausleitung noch die Schulleitung an einer wirklichen Konfliktlösung interessiert. Im Gegenteil! Lehrer H. sollte mittels zahlreich generierten Konflikten, die Freude am Unterrichten vorsätzlich genommen werden. Auch die drei Teamkolleginnen von Lehrer H. bekamen jetzt von der Schulhausleitung ausführlich Gelegenheit, den Eindruck zu erwecken, sie hätten sich von Lehrer H. bedroht gefühlt. SP-Mitglied Eva Sibold ging gar so weit, dass sie behauptete, sie befürchte Lehrer H. könne ihr gegenüber gewalttätig werden. Auch Barbara Nasdala behauptete, sie habe ganz schlechte Gefühle und wisse nicht, zu was Lehrer H. fähig sei. Wer dermassen leichtfertig mit der Sprache umgeht und mittels persönlichen Hirngespinsten völlig integere Menschen in Verruf bringt, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, vorsätzliches Mobbing zu betreiben.
Dass zahlreiche Frauen sich im Umgang mit Männern zunehmend als Opfer sehen, gehört zur altbekannten feministischen Taktik, möglichst viele Männer mittels rufschädigenden Projektionen zu diskreditieren, um sie aus der Arbeitswelt auszugrenzen. Mit der zunehmenden Feminisierung der Schulen wird auch eine Feminisierung der Gesellschaft angestrebt. Wäre Lehrer H. eine Frau, wäre er nie als "bedrohlich" verleumdet worden und die üble Erfahrung mit der Sondereinheit Barrakuda wäre ihm erspart geblieben.
http://staatsmobbing.swissblog.ch/2008/03/20/30416-die-sicht-der-eltern/
http://basilisk.twoday.net/stories/5128124/
http://schulen.edubs.ch/os/brunnmatt/schule/schulhausleitung
Sonntag, 3. Mai 2009
Dr. Christoph Meyer - Personalrekurskommission
Dienstag, 15. Juli 2008
Staatliche Realitätskontrolle - die Grundlage des Faschismus
„Seine Gedanken entglitten in die labyrinthische Welt des Doppeldenk. Zu wissen und nicht zu wissen, absoluter Wahrhaftigkeit innezusein, während man sorgfältig konstruierte Lügen erzählte, gleichzeitig zwei einander ausschliessende Ansichten zu vertreten, zu wissen, dass sie widersprüchlich waren, und an beide zu glauben; die Logik gegen die Logik ins Feld zu führen, die Moral abzulehnen und sie für sich in Anspruch zu nehmen; an die Unmöglichkeit der Demokratie zu glauben und daran, dass die Partei die Hüterin der Demokratie war; zu vergessen, was vergessen werden musste, um es sich dann wieder ins Gedächtnis zu rufen, wenn es gebraucht wurde, und es dann gleichzeitig wieder zu vergessen; und vor allem, eben dieses Verfahren auf das Verfahren selbst anzuwenden.“
1984, George Orwell
„Für gewöhnlich verschwanden die Leute, die das Missfallen der Partei erregt hatten, sang- und klanglos, und man hörte nie wieder etwas von ihnen, hatte nicht die leiseste Ahnung, was mit ihnen passiert war.“
1984, George Orwell
„Begreifst du denn nicht, dass Neusprech nur ein Ziel hat, nämlich den Gedankenspielraum einzuengen?“
1984, George Orwell
„Die schlimmste aller Ketzereien war gesunder Menschenverstand.“
1984, George Orwell
„Seine Gefühle nicht offen zur Schau zu tragen, das war ein zur Gewohnheit gewordener Instinkt.“
1984, George Orwell
„Es ging darum, eine Reihe zwei Jahre alter Produktionsberichte so zu fälschen, dass ein prominentes, jetzt in Ungnade gefallenes Mitglied der Partei dadurch in Misskredit geriet.“
1984, George Orwell
„Die Partei brauchte die Angst, den Hass und die wahnsinnige Leichtgläubigkeit ihrer Mitglieder.“
1984, George Orwell
„Die Partei kennt zwei Ziele: die Eroberung des gesamten Erdballs und die endgültige Tilgung jeder Möglichkeit unabhängigen Denkens.“
1984, George Orwell
„Das Ziel der Oberen ist es, dort zu bleiben, wo sie sind.“
1984, George Orwell
„Jede neue politische Theorie, welchen Namen sie sich auch geben mochte, führte zurück zur Hierarchie und Reglementierung.“
1984, George Orwell
„Die Talentiertesten von ihnen, die sich möglicherweise zu Keimzellen der Unzufriedenheit entwickeln könnten, werden von der Gedankenpolizei aufgespürt und einfach liquidiert.“
1984, George Orwell
„Und da die Partei die absolute Kontrolle über alle Dokumente ausübt und eine ebenso absolute Kontrolle über das Denken ihrer Mitglieder, folgt daraus, dass die Vergangenheit immer so aussieht, wie es die Partei gern haben möchte.“
1984, George Orwell
„Das Hauptgeschäft der Partei besteht in bewusster Täuschung, bei der sie die Unerschütterlichkeit absoluter Redlichkeit bewahrt. Bewusste Lügen zu erzählen, an die man ehrlich glaubt; jede unbequeme gewordene Tatsache zu vergessen, um sich bei Bedarf wieder daran zu erinnern; die Existenz einer objektiven Realität zu leugnen und die ganze Zeit über die von einem geleugnete Realität einzukalkulieren – all das ist unabdingbar.
1984, George Orwell
„Soll die Gleichheit der Menschen für immer verhindert werden – sollen die Oberen, wie wir sie genannt haben, ihre Stellung dauerhaft behaupten- , dann muss der vorherrschende Geisteszustand kontrollierter Wahnsinn sein.“
1984, George Orwell
„Was immer die Partei für Wahrheit erachtet, ist Wahrheit.“
1984, George Orwell
„Wir vernichten den Ketzer nicht, weil er uns Widerstand leistet: solange er uns Widerstand leistet, vernichten wir ihn nie. Wir bekehren ihn, wir ergründen sein Innerstes, wir formen ihn um.“
1984, George Orwell
„Sie werden nie mehr Liebe, Freundschaft, Lebensfreude, Lachen, Neugier, Mut oder Integrität kennen, Sie werden hohl sein. Wir werden Sie ausquetschen und dann mit unserem Denken füllen.“
1984, George Orwell
„Es wird nur noch die Loyalität gegenüber der Partei geben und sonst keine.“
1984, George Orwell
Sonntag, 13. Juli 2008
Dr. Christoph Eymann - Vorsteher Erziehungsdepartement Basel-Stadt
"Der Fisch stinkt vom Kopfe her."
Norddeutsches Sprichwort

"Herr H. hat in Briefen an Sie, sehr geehrte Eltern, die für den Schulkreis Ost zuständige Rektorin der Orientierungsschule, die Schulhausleitung und verschiedene Lehrpersonen des Brunnmattschulhauses wie auch Eltern der Klasse 3b beschuldigt, eine Mobbingkampagne gegen ihn zu führen. Wir haben diese schwerwiegenden Anschuldigungen überprüft und beurteilen sie in keiner Weise als gerechtfertigt. Wir bitten die Eltern, ihnen keinen Glauben zu schenken. So gibt es keinen begründeten Hinweis darauf, dass Lehrpersonen oder Mitglieder der Schulhaus- und Schulleitung oder Eltern falsche Vorhaltungen gegenüber Herrn H. geäussert hätten, um ihn in Misskredit zu bringen."
Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements
"Die Schulleitung und die Inspektion der Orientierungsschule, welche die Kündigung gegenüber Herrn H. aussprachen bzw. genehmigten, haben ihren Auftrag verantwortungsvoll wahrgenommen und die gesetzlichen Vorschriften korrekt angewandt. Sie haben mit ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgt, sondern ausschliesslich das Wohl der Kinder und der Schule."
Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements
"Wir wissen, dass der Unterricht von Herrn H. in der Elternschaft auch Zustimmung und Rückhalt erfahren durfte. So sind denn auch aus der Sicht des Erziehungsdepartementes und der Orientierungsschule die Qualitäten des Unterrichts von Herrn H. unbestritten. Trotzdem war die Kündigung unvermeidlich."
Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements
"Zusammenfassend ergibt sich, dass die Kündigung unrechtmässig erfolgt ist, der Rekurs folglich gutzuheissen ist und der Entscheid der Personalrekurskommission aufgehoben wird. Das Verfahren ist gemäss § 40 Abs. 4 PG kostenlos. Dem Ausgang des Verfahrens entsprechend ist dem Rekurrenten eine noch festzusetzende Parteientschädigung auszurichten."
Basler Verwaltungsgericht, 18.12.07
