<?xml version='1.0' encoding='UTF-8'?><?xml-stylesheet href="http://www.blogger.com/styles/atom.css" type="text/css"?><feed xmlns='http://www.w3.org/2005/Atom' xmlns:openSearch='http://a9.com/-/spec/opensearchrss/1.0/' xmlns:georss='http://www.georss.org/georss' xmlns:gd='http://schemas.google.com/g/2005' xmlns:thr='http://purl.org/syndication/thread/1.0'><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124</id><updated>2012-01-29T02:17:13.680-08:00</updated><category term='Dienstunfähigkeit'/><category term='Psychiatrie'/><category term='psychiatrische Untersuchung'/><category term='das tapfere Lehrerlein'/><category term='Gutzwiller Peter'/><category term='Stephenson Jeremy'/><category term='unwahre Tatsachenbehauptungen'/><category term='Doppeldenk'/><category term='Siegenthaler Beat'/><category term='Verwaltungsfilz'/><category term='Rechtsstaat'/><category term='Jenö Gaby'/><category term='Haberthür Denise'/><category term='Wahrheit'/><category term='Schizophrenie'/><category 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type='text'>Behördenkriminalität</title><subtitle type='html'>Für Beamte und Behörden gilt das Schweizerische Strafgesetzbuch nicht. Die Behörden-Mafia kann tun und lassen, was sie will, ohne strafrechtlich belangt zu werden. Dieser Blog deckt auf, wie das kriminelle staatliche Terror-System im Kanton Basel-Stadt und in der Schweiz funktioniert.</subtitle><link rel='http://schemas.google.com/g/2005#feed' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/posts/default'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default?max-results=100'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/'/><link rel='hub' href='http://pubsubhubbub.appspot.com/'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><generator version='7.00' uri='http://www.blogger.com'>Blogger</generator><openSearch:totalResults>58</openSearch:totalResults><openSearch:startIndex>1</openSearch:startIndex><openSearch:itemsPerPage>100</openSearch:itemsPerPage><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-3790135368012124260</id><published>2012-01-25T09:43:00.000-08:00</published><updated>2012-01-26T03:42:30.217-08:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Schülerinnen'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Schüler'/><title type='text'>Die Sicht der Schülerinnen und Schüler</title><content type='html'>&lt;div class="separator" style="clear: both; text-align: center;"&gt;&lt;a href="http://1.bp.blogspot.com/-ll9D0bISU9o/TyBMEE6CTDI/AAAAAAAAAJw/MmhghIm7GAQ/s1600/Abschied%2B001.JPG" imageanchor="1" style="margin-left:1em; margin-right:1em"&gt;&lt;img border="0" height="300" width="400" src="http://1.bp.blogspot.com/-ll9D0bISU9o/TyBMEE6CTDI/AAAAAAAAAJw/MmhghIm7GAQ/s400/Abschied%2B001.JPG" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;Noch immer gibt es Leute, die auf &lt;a href="http://bazonline.ch/basel/stadt/ExLehrer-verfolgt-Christoph-Eymann/story/28883151"&gt;BaZ-Online&lt;/a&gt; systematisch versuchen, den guten Ruf von Lehrer H. zu ruinieren. Es ist zwar richtig, dass es drei alleinerziehende Mütter gab, die mittels ehrverletzenden Schreiben den Lehrer bei der Schulhausleitung anschwärzten. Leider gehörten diese Briefe zu einer grossangelegten Kampagne, die offensichtlich bis auf den heutigen Tag anhält. Aus diesen Kreisen wird immer wieder das Wohl der Schülerinnen und Schüler thematisiert. Allerdings interessierten sich Regierungrat Eymann und seine Mitarbeiter nie für die Meinung der Schülerinnen und Schüler.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Abschiedsbriefe der einzelnen Schülerinnen und Schüler sprechen ihre eigene Sprache: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sehr geehrter Herr H.&lt;br /&gt;Die zwei Jahre, die wir mit Ihnen hatten, waren sehr toll. Auch die Musicals hatten uns Spass gemacht. Danke für das was wir bei ihnen gelernt haben.&lt;br /&gt;Viele Grüsse von &lt;br /&gt;Janine und Aline &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Lieber Herr H.&lt;br /&gt;Ich wollte Ihnen noch einmal sagen, dass die Musicals immer sehr viel Spass gemacht haben, auch wenn es manchmal anstrengend war! Auch der abwechslungsreiche Sportunterricht war meistens toll. Und wenn Sie es nicht glauben, ich wünsche Ihnen viel Glück in der Zukunft!&lt;br /&gt;Mit vielen Grüssen&lt;br /&gt;Antonia &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Danke Herr H.&lt;br /&gt;Danke für viel Musik&lt;br /&gt;Danke für Sport&lt;br /&gt;Danke für Geschichte&lt;br /&gt;Nicolas &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Lieber Herr H. &lt;br /&gt;Ich finde es seht schade, dass Sie uns verlassen haben. Sie waren ein sehr guter Musik-, Geschichts- und Sportlehrer. Trotz alldem wünsche ich Ihnen alles Gute.&lt;br /&gt;Viele Grüsse Lisa&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Lieber Herr H.&lt;br /&gt;Es ist sehr schade, dass Sie gegangen sind. Hoffentlich sehen wir uns wieder mal auf dem Flohmarkt.&lt;br /&gt;Levi und Isabel&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Liebe Herr H.&lt;br /&gt;Ich find’s schad, dass Si gönn. (gange sin). Für mi sin si e guedde Lehrer xii, und i ha gärn Unterricht bi ihne kha. Ich wünsch Ihne in dr Zuekunft alles Gueddi und viel Glück. Ihri Musicals sin toll!&lt;br /&gt;Ganz liebi Griess:&lt;br /&gt;Laura &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Lieber Herr H.&lt;br /&gt;Der Unterricht war bei Ihnen sehr toll. Die Musicals machten uns auch sehr Spass. Es ist schade, dass wir Sie nicht mehr als Lehrer haben. Ihre Lieder und Musicals fehlen uns!&lt;br /&gt;Danke für alles!!!&lt;br /&gt;Noemi, Celine&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Herr H.&lt;br /&gt;Ich danke Ihnen, dass Sie mich 2 Jahre lang unterrichtet haben in Gs, Sp und Mu. Ich habe mich immer gefreut, wenn wir Ihre Lieder spielten / sangen oder an einem Ihrer eigenen Musicals arbeiteten. Ich danke Ihnen sehr.&lt;br /&gt;Liebe Grüsse, Ihre Schülerin&lt;br /&gt;Christina &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Lieber Herr H.&lt;br /&gt;Schade, dass Sie uns verlassen mussten. Und dass es Ihnen hoffentlich gut geht.&lt;br /&gt;Thai &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Lieber Herr H.&lt;br /&gt;Ich finde es schade, dass Sie nicht mehr unterrichten können oder dürfen. In Musik haben wir einen neuen Lehrer. Der gestaltet den Unterricht nicht halb so gut wie Sie es taten. Im Sport ist es auch ziemlich langweilig. Über Geschichte schreib ich besser nichts.&lt;br /&gt;Auf Wiedersehen&lt;br /&gt;Florian&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir danken für Ihren tollen Unterricht. Und die tollen Lieder!!!&lt;br /&gt;Annalena &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Lieber Herr H.&lt;br /&gt;Ich finde es schade, dass Sie uns nicht mehr unterrichten dürfen, denn wir haben bei Ihnen sehr tolle Sachen gemacht.&lt;br /&gt;Mit freundlichen Grüssen&lt;br /&gt;Martina&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;EMOS, kumm in d EMOS ...&lt;br /&gt;Melinda&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Lieber Herr H.&lt;br /&gt;Musik in Trauer, Musik ganz heiter&lt;br /&gt;Sie geht immer weiter.&lt;br /&gt;Einmal rauf und runter&lt;br /&gt;Der Tag bleibt trotzdem munter.&lt;br /&gt;Mit vielen Grüssen&lt;br /&gt;Lara &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Lieber Herr H.&lt;br /&gt;Es ist schade, dass Sie gehen mussten. Hoffentlich finden Sie bald eine neue Arbeit. Wir sind auch in einer blöden Situation, denn wir erfahren erst knapp vor den Herbstferien, ob wir die neuen Lehrer überhaupt behalten. Hoffentlich sehen wir uns irgendwann wieder.&lt;br /&gt;Mit freundlichen Grüssen&lt;br /&gt;Christoph &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Herr H. &lt;br /&gt;Danke, dass Sie uns 2 Jahre lang Mu, Sp und Gs unterrichtet haben. Es war sehr toll und ich wünsche, dass wir uns irgendwann wieder mal treffen. Sie haben tolle Lieder erfunden! Ganz tolle Musicals ... Wissen Sie, dass ich schon  1 Jahr Klavier gespielt habe?..., dass ich die Akkorde spielen kann?&lt;br /&gt;Schade, dass Sie nicht mehr da sind ...)&lt;br /&gt;Sandy&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-3790135368012124260?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/3790135368012124260/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=3790135368012124260' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/3790135368012124260'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/3790135368012124260'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2012/01/die-sicht-der-schulerinnen-und-schuler.html' title='Die Sicht der Schülerinnen und Schüler'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://1.bp.blogspot.com/-ll9D0bISU9o/TyBMEE6CTDI/AAAAAAAAAJw/MmhghIm7GAQ/s72-c/Abschied%2B001.JPG' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-1573003944387522283</id><published>2012-01-23T04:28:00.000-08:00</published><updated>2012-01-28T02:40:31.351-08:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Suter Raphael'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Eymann Christoph'/><title type='text'>Raphael Suter - BaZ-Journalist</title><content type='html'>&lt;div class="separator" style="clear: both; text-align: center;"&gt;&lt;a href="http://4.bp.blogspot.com/-YYXKdAuNlmU/Tx1fWAOcalI/AAAAAAAAAJk/XZeD8yswlS0/s1600/Raphael%2BSuter.jpg" imageanchor="1" style="clear:left; float:left;margin-right:1em; margin-bottom:1em"&gt;&lt;img border="0" height="180" width="180" src="http://4.bp.blogspot.com/-YYXKdAuNlmU/Tx1fWAOcalI/AAAAAAAAAJk/XZeD8yswlS0/s400/Raphael%2BSuter.jpg" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;Raphael Suter gehört nicht zu den Beamten und Behörden, die im Kanton Basel-Stadt tun und lassen können, was sie wollen. Als Journalist wäre er dazu verpflichtet, in seinen Artikeln die Wahrheit zu schreiben. Bereits schon im Titel seines &lt;a href="http://bazonline.ch/basel/stadt/ExLehrer-verfolgt-Christoph-Eymann/story/28883151"&gt;BaZ-Artikels &lt;/a&gt;verdreht er allerdings den eigentlichen Sachverhalt. In Wirklichkeit wird nicht &lt;a href="http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2012/01/dr-christoph-eymann-vorsteher-basler.html"&gt;Christoph Eymann &lt;/a&gt;verfolgt, sondern der sog. &lt;a href="http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2010/08/die-sicht-der-eltern.html"&gt;Ex-Lehrer&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Titel ist offensichtlich vorsätzlich so schräg gewählt worden. Er soll den Eindruck erwecken, dass der Lehrer seinen Beruf nicht mehr ausübt und Eymann das Opfer des Lehrers sei. Natürlich ist es genau umgekehrt. &lt;a href="http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2011/06/die-fakten-zum-mobbing-fall-lehrer-h.html"&gt;Lehrer H.&lt;/a&gt; ist das Mobbingopfer und Regierungsrat Eymann und seine Mitarbeiterin &lt;a href="http://realitaetskontrolle.blogspot.com/2010/04/die-zehn-lugen-der-gaby-jeno.html"&gt;Gaby Jenö &lt;/a&gt;sind die Täter. Eymann beschuldigte den Lehrer, eine Fernmeldeanlage missbraucht zu haben. Dass sich der Lehrer, der sich bisher immer völlig korrekt verhalten hat, diese arglistige Anschuldigung nicht gefallen lassen möchte, wird im Artikel von Suter bewusst verschwiegen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Natürlich war es nie das Ziel von Raphael Suter den wahren &lt;a href="http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2010/03/lehrer-h-behordenmobbing-opfer.html"&gt;Sachverhalt&lt;/a&gt; zu erhellen, deshalb stützte sich der Journalist nur auf Angaben von Eymann und der &lt;a href="http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2010/10/die-staatsanwaltschaft-basel-stadt.html"&gt;Staatsanwaltschaft&lt;/a&gt;. Einen direkten Kontakt zu Lehrer H. hat Raphael Suter bewusst vermieden. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Leider kommen im Artikel von Suter auch noch andere Passagen vor, die der Journalist vorsätzlich verdreht hat. So behauptet Suter zum Beispiel, Lehrer H. sei in einem &lt;a href="http://realitaetskontrolle.blogspot.com/2011/12/strafanzeigen-gegen-lehrer-h.html"&gt;Brief&lt;/a&gt; von Mitarbeitern des Gesundheitsdienstes als «psychisch Kranker mit einem hohen Gefahrenpotenzial gegen sich selber und andere» diffamiert worden. In Tat und Wahrheit waren es aber nicht die Mitarbeiter des &lt;a href="http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2008/07/dr-marc-meier-vertrauensarzt-bei-den.html"&gt;Gesundheitsdienstes&lt;/a&gt;, sondern die &lt;a href="http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2008/07/thomas-baerlocher-personalleiter-im.html"&gt;Mitarbeiter&lt;/a&gt; von Dr. Christoph Eymann.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Am Schluss des BaZ-Artikels versucht Suter, den Lehrer als mutmasslichen Kriminellen hinzustellen. Obwohl Lehrer H. mit den sog. &lt;a href="http://igbreitensport.twoday.net/"&gt;"anonymen Pamphleten"&lt;/a&gt; nichts, aber auch gar nichts zu tun hat, insinuiert der clevere Journalist einen Zusammenhang zwischen den "Pamphleten" und diesem Blog. Offensichtlich werden gewisse BaZ-Journalisten immer noch vom &lt;a href="http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2010/10/das-appellationsgericht-basel-stadt.html"&gt;Basler Machtfilz &lt;/a&gt;gesteuert.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-1573003944387522283?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/1573003944387522283/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=1573003944387522283' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/1573003944387522283'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/1573003944387522283'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2012/01/raphael-suter-baz-journalist.html' title='Raphael Suter - BaZ-Journalist'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://4.bp.blogspot.com/-YYXKdAuNlmU/Tx1fWAOcalI/AAAAAAAAAJk/XZeD8yswlS0/s72-c/Raphael%2BSuter.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-5441537228737989820</id><published>2012-01-10T12:00:00.000-08:00</published><updated>2012-01-13T05:11:17.364-08:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Eymann Christoph'/><title type='text'>Dr. Christoph Eymann - Vorsteher Basler Erziehungsdepartement</title><content type='html'>&lt;div class="separator" style="clear: both; text-align: center;"&gt;&lt;a href="http://1.bp.blogspot.com/-cFl9hwumPL8/TwyaFY6dlDI/AAAAAAAAAJY/AbGPCdtjnH0/s1600/eymann-christoph-2009-800.jpg" imageanchor="1" style="margin-left:1em; margin-right:1em"&gt;&lt;img border="0" height="400" width="299" src="http://1.bp.blogspot.com/-cFl9hwumPL8/TwyaFY6dlDI/AAAAAAAAAJY/AbGPCdtjnH0/s400/eymann-christoph-2009-800.jpg" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;Am 16.11.2010 beantragte Dr. Christoph Eymann, Lehrer H. sei wegen Übler Nachrede und Missbrauch einer Fernmeldeanlage zu bestrafen. Mit dieser Strafanzeige gegen Lehrer H. hat Regierungsrat Eymann den Bogen massiv überspannt. Offensichtlich will der umstrittene Leiter des Erziehungsdepartements davon ablenken, dass in seinem Departement so einiges schief läuft. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Lehrer H. wurde 2006 von mehreren Mitarbeitern Eymanns als selbst- und fremdgefährlicher Lehrer verleumdet, ohne dass dem beliebten Lehrer die geringste Verfehlung nachgewiesen werden konnte. Mehrere Male nahm Lehrer H. Kontakt zu Regierungsrat Eymann auf, wurde aber vom Leiter des Erziehungsdepartements systematisch ignoriert. Als Lehrer H. weder von der Ombudsstelle noch von der GPK Unterstützung erhielt, wandte sich H. an die Staatsanwaltschaft und erstatte Strafanzeige gegen 9 Mitarbeiter von Regierungsrat Eymann. Leider wurden sämtliche Strafanzeigen gegen die Mobbing-Truppe von Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger rechtswidrig eingestellt, sodass dem Lehrer nur noch der Gang an die Öffentlichkeit übrig blieb.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Da Dr. Christoph Eymann auf keinen Fall will, dass die Wahrheit ans Licht kommt, wurde Lehrer H. mit zahlreichen Strafanzeigen eingedeckt. Um das gegen Lehrer H. systematisch angezettelte Mobbing zu vertuschen, versuchte Eymann in seinem Schreiben vom 13.12.06 die Elternschaft davon zu überzeugen, dass Lehrer H. rechtmässig entlassen wurde. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Allerdings stellte das Verwaltungsgericht am 18.12.07 eindeutig fest, dass die Kündigung unrechtmässig erfolgt ist.&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Schreiben von Eymann vom 13.12.06 wurde mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichtes vom 18.12.07 als arglistiges Lügengebäude entlarvt. Mit allen Mitteln versuchte der angeschlagene Regierungsrat seine Rolle im Mobbing-Skandal zu vertuschen und die Eltern von der Rechtmässigkeit der rechtswidrigen Kündigung zu überzeugen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Mit seinem Brief vom 13.12.06 hat Regierungsrat Eymann in ein laufendes Verfahren eingegriffen, die gesamte Elternschaft vorsätzlich falsch informiert und damit sein Amt vorsätzlich missbraucht.&lt;/b&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hier der Originaltext:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Sehr geehrte Eltern&lt;br /&gt;Sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer&lt;br /&gt;Sehr geehrte Damen und Herren der Schulhausleitung und der Schulleitung&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Herr H. hat bis zu den Sommerferien die Schülerinnen und Schüler der Klassen 2e und 3b des Brunnmattschulhauses unterrichtet. Die Auflösung seines Arbeitsverhältnisses hat viel Unruhe ausgelöst. Verschiedenen Briefwechseln und Gesprächen mit Eltern sowie mit Mitarbeitern und Mitarbeitern der Schule durften wir entnehmen, dass sich in einem Punkt alle einig sind: Es soll im Interesse der Schülerinnen und Schüler und im Interesse eines guten Lernklimas Ruhe einkehren. So ist von Eltern und von der Schule der Wunsch geäussert worden, das Erziehungsdepartement möge in einem klärenden Schreiben einen Schlusspunkt setzen, der gleichzeitig auch Neuanfang sein soll.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sehr gerne kommen wir diesem Wunsche nach. Folgende Hinweise und Überlegungen sollen helfen, diesen Schlusspunkt zu setzen:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Herr H. hat in Briefen an Sie, sehr geehrte Eltern, die für den Schulkreis Ost zuständige Rektorin der Orientierungsschule, die Schulhausleitung und verschiedene Lehrpersonen des Brunnmattschulhauses wie auch Eltern der Klasse 3b beschuldigt, eine Mobbing-Kampagne gegen ihn zu führen. Wir haben diese schwerwiegenden Anschuldigungen überprüft und beurteilen sie in keiner Weise als gerechtfertigt. Wir bitten die Eltern, ihnen keine Glauben zu schenken. So gibt es keinen begründeten Hinweis darauf, dass Lehrpersonen oder Mitglieder der Schulhaus- und Schulleitung oder Eltern falsche Vorhaltungen gegenüber Herrn H. geäussert hätten, um ihn in Misskredit zu bringen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es ist uns in diesem Zusammenhang wichtig, Ihnen mitzuteilen, dass die Schulleitungen des Kantons Basel-Stadt den Lehrpersonen einen grossen Gestaltungsfreiraum zugestehen und es an unseren Schulen keine leichtfertig ausgesprochenen Kündigungen gibt. Die Schulleitung und die Inspektion der Orientierungsschule, welche die Kündigung gegenüber Herrn H. aussprachen bzw. genehmigten, haben ihren Auftrag verantwortungsvoll wahrgenommen und die gesetzlichen Vorschriften korrekt angewandt. Sie haben mit ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgt, sondern ausschliesslich das Wohl der Kinder und der Schule. Sie, sehr geehrte Eltern, dürfen Vertrauen in die Haltung und das Handeln der Schule haben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir wissen, dass der Unterricht von Herrn H. in der Elternschaft auch Zustimmung und Rückhalt erfahren durfte. So sind denn auch aus der Sicht des Erziehungsdepartements und der Orientierungsschule die Qualitäten des Unterrichts von Herrn H. unbestritten. Trotzdem war die Kündigung unvermeidlich. Aus rechtlichen Gründen war und ist es nicht möglich, die von vielen Eltern gewünschte Transparenz für die Entscheidungen der Schule herzustellen. Das ist sowohl aus der Sicht der Eltern wie auch aus der Sicht der Schule unbefriedigend. Wir haben deshalb Verständnis für das Engagement von Eltern zu Gunsten von Herrn H. und für die Haltung jener Eltern, die sich schwer tun, die Kündigung eines von ihnen geschätzten Lehrers zu akzeptieren. Wir anerkennen, dass die Situation für alle Beteiligten und Betroffenen –  für die Lehrpersonen, Schulhausleitung und Schulleitung, aber auch für die Eltern und die Kinder – sehr schwierig war.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gerne hoffen, wir dass mit diesen Ausführungen der von allen Beteiligten und Betroffenen gewünschte Schlusspunkt gesetzt werden kann.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wichtig ist nun der Blick nach vorne. Wir dürfen in Gesprächen mit Eltern und mit Vertreterinnen sowie Vertretern der Schule feststellen, dass es einen unbedingten Willen gibt, im Interesse der Kinder gemeinsam zu handeln. Darüber freuen wir uns sehr. Das wichtigste Interesse der Kinder ist eine stabile, fördernde Schulsituation. Wir wissen, dass die Lehrpersonen ihr Bestes für die Bildung der Kinder und für ein gutes Lernklima tun. Ebenso überzeugt sind wir, dass die Eltern der Schule ihr Vertrauen schenken und die jetzige Schulsituation stützen. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, eine gute Schulzeit für die Schülerinnen und Schüler zu schaffen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit freundlichen Grüssen&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Christoph Eymann&lt;br /&gt;Vorsteher&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;b&gt;Weil auf diesem Blog die Fakten über Regierungsrat Eymann und seine Mitarbeiter veröffentlicht werden, hat Dr. Christoph Eymann Strafanzeige erstattet. Aus seiner Optik sind die Einträge ehrverletzend und rufschädigend. Er unterstellt dem Betreiber dieses Blogs, den Missbrauch einer Fernmeldeanlage. Wer so argumentiert, hat offensichtlich grosse Angst vor der Wahrheit. Obwohl Amtsmissbrauch und falsche Anschuldigung als Offizialdelikte gelten, hat die Strafverfolgungsbehörde von sich aus bisher noch keine Strafuntersuchung gegen Dr. Christoph Eymann eingeleitet. Anscheinend geniessen Regierungsräte juristische Narrenfreiheit.&lt;/b&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-5441537228737989820?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/5441537228737989820/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=5441537228737989820' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/5441537228737989820'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/5441537228737989820'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2012/01/dr-christoph-eymann-vorsteher-basler.html' title='Dr. Christoph Eymann - Vorsteher Basler Erziehungsdepartement'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://1.bp.blogspot.com/-cFl9hwumPL8/TwyaFY6dlDI/AAAAAAAAAJY/AbGPCdtjnH0/s72-c/eymann-christoph-2009-800.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-2585643497208184052</id><published>2011-12-21T15:42:00.000-08:00</published><updated>2011-12-31T02:50:45.792-08:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Pfister Barbara'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Eymann Christoph'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Akteneinsicht'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Glauser Bruno'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Baerlocher Thomas'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Jenö Gaby'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Gutzwiller Peter'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Steinemann Regula'/><title type='text'>Akteneinsicht</title><content type='html'>&lt;div class="separator" style="clear: both; text-align: center;"&gt;&lt;a href="http://4.bp.blogspot.com/-Y2trTouMOZg/TvJyg7RA48I/AAAAAAAAAI0/Q0aLYfcpWEM/s1600/Akten.png" imageanchor="1" style="clear:left; float:left;margin-right:1em; margin-bottom:1em"&gt;&lt;img border="0" height="278" width="181" src="http://4.bp.blogspot.com/-Y2trTouMOZg/TvJyg7RA48I/AAAAAAAAAI0/Q0aLYfcpWEM/s400/Akten.png" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;Heute erhielt Lehrer H. zum ersten Mal Akteneinsicht in die von Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser gesammelten und reichlich produzierten Akten. In Gegenwart seines Zwangsanwalts durfte sich der angeschuldigte Lehrer durch über 800 Seiten quälen. Lehrer H. hatte vor über drei Jahren wegen diverser Blogs Strafanzeige erstattet, weil er darin verunglimpft wurde und diverse Fakten vorsätzlich verdreht dargestellt waren. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das interessierte Bruno Glauser allerdings wenig. Ohne mit der Wimper zu zucken, pervertierte der arglistige Staatsfunktionär das Opfer zum Täter und behauptete Lehrer H. sei für sämtliche Blogs verantwortlich, sogar für solche, die angeblich Regierungsrat Eymann verleumden. Wenn man den über 800 Seiten starken von Glauser produzierten Aktenberg durchstöbert, fällt auf, dass der Staatsfunktionär auf etwa 500 Seiten versucht, plausibel zu machen, dass die Urheberschaft der Blogs welche Regierungsrat Eymann betreffen, aus technischen Gründen nicht eruierbar sei. Interessanterweise wurden aber ausgerechnet diese Blogs und E-Mails, mit denen Lehrer H. nicht das geringste zu tun hat, als Vorwand missbraucht, bei Lehrer H. eine nicht richterlich bewilligte Hausdurchsuchung durchzuführen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nachdem die Computer des Lehrers rechtswidrig beschlagnahmt wurden, nahm sich Cyber-Schnüffler Glauser 1 Jahr Zeit, sämtliche private Dateien des Lehrers zu visionieren, in der arglistigen Hoffnung mindestens auf ein paar Dateien mit verbotener Pornographie zu stossen. Zu seiner Enttäuschung konnte der staatlich besoldete Schnüffler aber nichts Verbotenes finden. Dass die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt offensichtlich bei jedem beschlagnahmten Computer routinemässig nach verbotener Pornographie sucht, unterstreicht die Arglistigkeit dieser Behörde.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Verlauf der Akteneinsicht konnten andere Arglistigkeiten des Detektiv-Wachtmeisters entlarvt werden. Ohne einen einzigen Beweis stellte Bruno Glauser fest:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;„Lehrer H. erstattete am 02.05.08 eine Anzeige gegen Unbekannt. Jemand würde die gelöschten Artikel aus seinem Blog, in seinem Namen wieder in neuen Blog’s im Internet veröffentlichen. Dadurch habe er mit seinem Arbeitgeber Probleme bekommen. Die Auswertung der beschlagnahmten Computer des Anzeigestellers im Verfahren V101111003 ergab, dass Lehrer H. mit allergrösster Wahrscheinlichkeit für den Inhalt der beanzeigten Blog’s selber verantwortlich sein dürfte.“&lt;br /&gt;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;Mit dieser bösartigen Lüge versuchte der arglistige Staatsfunktionär frech, dem unschuldigen Lehrer den Straftatbestand der sog. Irreführung der Rechtspflege unterzujubeln. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dass der Blog „Behördenmobbing“ und der Blog „IG Breitensport“ von zwei verschiedenen Autoren stammen, vertuschte der staatliche Schnüffel-Wachtmeister auf unzähligen Seiten systematisch.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Besonders verärgert über den Blog „Behördenmobbing“ zeigte sich Anwältin Regula Steinemann, die von Gaby Jenö den Auftrag erhalten hatte, Lehrer H. in ein Betreibungsverfahren zu verwickeln. In einem Rundumschlag unterstellte sie diesem Blog „Personen in ein schlechtes Bild zu stellen bzw. deren Ruf zu schädigen.“ Détails aber wollte die Rechtsanwältin nicht bekanntgeben, wohlwissend, dass das schlechte Bild, welches die beteiligten Personen abgeben, nicht von Lehrer H. zu verantworten ist. Wörtlich schreibt sie:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;„Auch über meine Person werden Aussagen gemacht, welche mich in meiner Ehre verletzen bzw. die Tatsachen verdreht und falsch dargestellt. Es besteht keine Möglichkeit gegen die Einträge vorzugehen, weil Google dazu ein Strafurteil verlangt und ich als Rechtsanwältin der Schweigepflicht unterstellt bin.“&lt;br /&gt;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;Dass die drei Staatsfunktionäre Jenö, Baerlocher und Gutzwiller kürzlich ebenfalls Stafanzeigen wegen angeblicher Übler Nachrede gegen Lehrer H. eingereicht haben, ist an satanischer Perversion kaum mehr zu überbieten.  Genau dieses Trio verschwor sich vor über fünf Jahren gegen den beliebten Lehrer und mobbte diesen mit krimineller Energie aus dem Basler Schulsystem. Die Lügen, mit denen die drei Funktionäre Lehrer H. vorsätzlich verleumdeten, sind aktenkundig. Jenö behauptete frech, Lehrer H. habe Selbstmordrohungen geäussert, Gutzwiller unterstellte H. eine Selbst- und Fremdgefährdung und Baerlocher wollte den Lehrer über die Vormundschaftsbehörde entmündigen lassen. Da sich Lehrer H. aber nie provozieren liess und die Fakten regelmässig ins Internet stellte, erlitt der satanische Plan des arglistigen Trios Schiffbruch.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-2585643497208184052?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/2585643497208184052/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=2585643497208184052' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/2585643497208184052'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/2585643497208184052'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2011/12/akteneinsicht.html' title='Akteneinsicht'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://4.bp.blogspot.com/-Y2trTouMOZg/TvJyg7RA48I/AAAAAAAAAI0/Q0aLYfcpWEM/s72-c/Akten.png' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-6999173088801920985</id><published>2011-12-09T02:40:00.000-08:00</published><updated>2011-12-17T03:26:20.972-08:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Eichenberger Eva'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Pflichtverteidiger'/><title type='text'>Lic. iur. Eva Eichenberger - feministische Staatsanwältin</title><content type='html'>&lt;div class="separator" style="clear: both; text-align: center;"&gt;&lt;a href="http://3.bp.blogspot.com/-Ju-wDPFtKHU/TuHmEPczcNI/AAAAAAAAAIo/cO64Lu-pgaE/s1600/Eva%2BEichenberger.JPG" imageanchor="1" style="margin-left:1em; margin-right:1em"&gt;&lt;img border="0" height="240" width="320" src="http://3.bp.blogspot.com/-Ju-wDPFtKHU/TuHmEPczcNI/AAAAAAAAAIo/cO64Lu-pgaE/s400/Eva%2BEichenberger.JPG" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;Wenn es im Kanton Basel-Stadt darum geht, unschuldige Männer als Neonazis, Vergewaltiger oder Kinderschänder darzustellen, stösst man beim Recherchieren im Internet immer wieder auf Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger. Auch im Mobbingfall Lehrer H. spielte die feministische Staatsfunktionärin eine bisher eher unglückliche Rolle. Anstatt die neun Staatsfunktionäre, welche Lehrer H. in die Arbeitslosigkeit mobbten, wegen Amtsmissbrauch und Nötigung anzuklagen, leugnete die Staatsanwältin sämtliche Hinweise auf strafbares Verhalten. In ihrem Beschluss vom 12. Februar 2008 schrieb sie:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;„Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Gabriele Jenös Verhalten ganz augenscheinlich keinerlei strafrechtliche Relevanz aufweist. Der Anzeigesteller hat im Sinne eines recht eigentlichen „Rundumschlags“ gegen sie und weitere acht (!) Personen, mit denen er im Verlaufe der oben geschilderten Ereignisse in Kontakt gestanden ist, Strafverfahren angestrengt. Er muss sich diesbezüglich durchaus den Vorwurf gefallen lassen, auf den nicht nach seinen Erwartungen entsprechenden Ausgang der Arbeitsstreitigkeit in völlig undifferenzierter Weise mutwillig mit massiven Vorwürfen deliktischen Verhaltens reagiert zu haben. Er sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es nicht angeht, das Strafgericht zur Diffamierung des „Gegners“ und dazu zu missbrauchen, seinen Unmut über vermeintlich widerfahrenes Unrecht Luft zu machen. Dem Anzeigesteller werden daher in Anwendung von § 36. Abs. 1 StPO die Verfahrenskosten im Betrag von CHF 100.00 sowie eine Gebühr von CHF 200.00, total CHF 300.00, auferlegt."&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Damit Lehrer H. bei jeder der neun Strafanzeigen möglichst tief in die Tasche greifen musste, variierte die Staatsfunktionärin ihre Begründungen nach Lust und Laune:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;„Es versteht sich von selbst, dass dieses Vorgehen Dr. Spielers nicht ansatzweise in die Nähe der ihm von H. angelasteten Delikte rückt. Sein Verhalten ist derart weit von jeder strafrechtlichen Relevanz entfernt, dass die Anzeige des H. als rechtsmissbräuchlich bezeichnet werden muss.“&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;„Der Anzeigesteller trägt infolge unbegründeter und leichtfertiger Anzeigeerstattung gemäss … &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Die gegen Dr. Marc Meier erhobenen Vorwürfe entbehren jeder Grundlage. H. werden daher wegen querulatorischer Anzeigeerstattung in Anwendung von …&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Die Strafanzeige ist offensichtlich unbegründet und mutwillig erstattet worden, weshalb dem Anzeigesteller gemäss …&lt;br /&gt;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;Wenn es nach Staatsanwältin Eva Eichenberger gegangen wäre, hätte Lehrer H. wegen seiner rechtmässigen Strafanzeigen Fr. 2700.— bezahlen müssen. Ohne Unterstützung eines Anwalts rekurrierte Lehrer H. gegen die Beschlüsse der arglistigen Staatsanwältin und bekam recht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Am 16. Mai 2009 schrieben die Richter der Basler Rekurskammer:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;„Wie aus zahlreichen Schreiben des Rekurrenten, aber auch aus Aufnahmen von Gesprächen ersichtlich ist, kann sich der Rekurrent in diesem Arbeitskonflikt, der ihn zweifellos sehr belastet hat und weiterhin belastet, ausschliesslich als Opfer sehen, so dass, jedenfalls aus seiner damaligen Optik betrachtet, die Anzeigen gegen sämtliche mit seinem Fall befassten Personen auf der Hand lagen, um deren Vorgehen durch die Staatsanwaltschaft auf die strafrechtliche Relevanz hin überprüfen zu lassen. Es ginge jedenfalls zu weit, dem Rekurrenten unter diesem Gesichtspunkt ein geradezu normwidriges Verhalten i. S. von § 36 Abs. 1 StPO vorzuwerfen. Die Kosten der eingestellten Verfahren gehen somit zu Lasten des Staates.“&lt;br /&gt;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;Normalerweise werden Staatsfunktionäre, die ihr Amt so massiv missbrauchen, wie Staatsanwältin Eva Eichenberger, fristlos entlassen. In der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt werden solche Leute jedoch befördert. Dort braucht es offensichtlich Personen, die mit krimineller Energie Strafverfahren gegen unschuldige Männer lostreten und Strafverfahren gegen kriminelle Beamte und Behörden rechtswidrig einstellen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch im neusten Strafverfahren gegen Lehrer H., der diesmal wegen angeblichen Ehrverletzungsdelikten von der Basler Staatsanwaltschaft terrorisiert wird, darf Eva Eichenberger die Gesetze nach Lust und Laune ungestraft verdrehen. In ihrem Schreiben vom 6. Dezember 2011 verfügt sie, dass Lehrer H. von einem Pflichtverteidiger verteidigt wird, obwohl Lehrer H. sich aufgrund der internationalen Menschenrechte selber verteidigen will.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ihre Begründung ist einmal mehr völlig aus der Luft gegriffen und spottet jedem gesunden Rechtsempfinden:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;„Zur Wahrung der Interessen der beschuldigten Person ist die Verteidigung namentlich dann geboten, wenn es sich nicht um einen Bagatellfall handelt und der Straffall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten bietet, denen die beschuldigte Person allein nicht gewachsen wäre.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/i&gt;Auch hier pervertiert Staatsanwältin Eva Eichenberger einmal mehr vorsätzlich die Realität: Ehrverletzungsdelikte sind immer Bagatellfälle und der angebliche Straffall bietet keinerlei Schwierigkeiten, wenn sich der rechtswidrig angeschuldigte Lehrer H. selber verteidigen darf.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Einmal mehr hat Lehrer H. zehn Tage Zeit, sich gegen die wirren Behauptungen der feministischen Staatsanwältin zu wehren.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-6999173088801920985?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/6999173088801920985/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=6999173088801920985' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/6999173088801920985'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/6999173088801920985'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2011/12/lic-iur-eva-eichenberger-feministische.html' title='Lic. iur. Eva Eichenberger - feministische Staatsanwältin'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://3.bp.blogspot.com/-Ju-wDPFtKHU/TuHmEPczcNI/AAAAAAAAAIo/cO64Lu-pgaE/s72-c/Eva%2BEichenberger.JPG' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-543108258943624822</id><published>2011-12-06T03:29:00.000-08:00</published><updated>2012-01-01T15:18:34.041-08:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='IG Breitensport'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Zihlmann Peter'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Eymann Christoph'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Glauser Bruno'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Verleumdung'/><title type='text'>Bruno Glauser - Detektiv-Wachtmeister</title><content type='html'>&lt;div class="separator" style="clear: both; text-align: center;"&gt;&lt;a href="http://2.bp.blogspot.com/-RpnvjF8SLRo/TvPD_1BB5rI/AAAAAAAAAJA/Bumi73Tvw2o/s1600/marionette-jpeg-format.jpg" imageanchor="1" style="margin-left:1em; margin-right:1em"&gt;&lt;img border="0" height="400" width="264" src="http://2.bp.blogspot.com/-RpnvjF8SLRo/TvPD_1BB5rI/AAAAAAAAAJA/Bumi73Tvw2o/s400/marionette-jpeg-format.jpg" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Seit mehr als einem Jahr macht Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser dem schwer gebeutelten Lehrer H. das Leben schwer. Der überzeugte Staatsfunktionär beschäftigt sich vor allem damit, in den Computerdateien von Lehrer H. herumzuschnüffeln. Offensichtlich soll Lehrer H. jetzt auch noch als sog. Cyber-Krimineller dargestellt werden, nachdem er vor fünf Jahren als angeblich selbst- und fremdgefährlicher Gewalttäter von der Sondereinheit Barrakuda in seinem eigenen Garten überfallen wurde.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch Bruno Glauser gehört zu den Staatsfunktionären, die das Recht so auslegen, wie es ihnen gerade passt. Anstatt Lehrer H. vollständige Akteneinsicht zu gewähren, behauptet der Polizist, Lehrer H. müsse sich durch einen Anwalt verteidigen lassen. Dass sich Lehrer H. auch selber verteidigen darf, stellt der Möchtegern-Jurist systematisch in Abrede und missbraucht damit offensichtlich sein Amt. Sogar der von Glauser bestellte Pflichtverteidiger schafft es nicht, dem staatlich besoldeten Computer-Schnüffler klar zu machen, dass eine rechtswidrig angeschuldigte Person das Menschenrecht hat, sich selber zu verteidigen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mehr als vier Stunden befragte Glauser den unschuldigen Lehrer zu Blog-Einträgen, welche sich mit dem Thema "Behördenkriminalität" befassen. Um Lehrer H. in die Enge zu treiben, schreckte Glauser nicht einmal davor zurück, H. mit Blogs zu konfrontieren, die er frei erfunden hatte. So unterstellte er dem unschuldigen Lehrer zum Beispiel, dieser habe etwas mit dem Blog behördenmobbing.twoday.net zu tun. Eine plumpe Unterstellung, welche die arglistige Vorgehensweise des Cyber-Schnüfflers klar entlarvt. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Obwohl Glauser genügend Zeit gehabt hätte, Lehrer H. zu Blogs zu befragen, die den Basler Erziehungsminister Dr. Christoph Eymann angeblich verleumden sollen, stellte er H. nur langweilige Fragen, zu den zahlreichen Blogs, die Eymann als Boss einer arglistigen Mobbingtruppe präsentieren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Worum geht es aber in Wirklichkeit? Vor mehreren Jahren reichte Dr. Christoph Eymann Strafanzeige gegen Unbekannt ein, weil er im Blog des IG Breitensport als angeblicher Steuerhinterzieher dargestellt wurde. Opfer dieser Strafanzeige ist jetzt offensichtlich Lehrer H., der mit den Steuerhinterziehungsvorwürfen und diesem Blog allerdings rein gar nichts zu tun hat. Für Lehrer H. ist Dr. Christoph Eymann "nur" ein arglistiger Erziehungsminister, der mit seinen Mitarbeitern selber denkende Lehrkräfte vorsätzlich diskriminiert und systematisch aus dem Basler Schulsystem mobbt. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dass sich die Strafanzeige Eymanns ausschliesslich gegen den Blog des IG-Breitensports richtet, durfte Lehrer H. anlässlich der Befragung auf keinen Fall erfahren. Offensichtlich soll Lehrer H. bis auf weiteres glauben, er habe Regierungrat Eymann verleumdet. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wer aber steckt tatsächlich hinter dem Blog des IG Breitensport? Bruno Glauser weiss es, aber er hält sich bedeckt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Peter Zihlmann, ehemaliger Basler Rechtsanwalt und Autor diverser Bücher schreibt in seinem angeblich fiktiven Krimi "Richter Hartmanns letzte Aufzeichnungen zur Basler Justizaffäre":&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;Auffällig für die Medien war es, dass im Cosco-Prozess - als er in die zweite Runde ging - eine junge Rechtsanwältin, als Zeugin auftrat, die auf eine sonderbare Art und Weise in die Geschäfte des Don Raffi verstrickt war. Da die Medien immer auf der Pirsch nach einem politischen Bezug der von ihnen aufgegriffenen Geschichten sind, weil das deren Brisanz gewaltig erhöhen kann, war erschreckend, dass diese Rechtsanwältin die Ehefrau des Basler Erziehungsministers war. Als Rechtsberaterin der Firma Cosco erklärte sie dieser, wie die Vertragsbeziehungen mit den Geschäftspartnern auszugestalten waren und bezog dafür in weniger als einem Jahr ein Honorar von 566'000 Franken. Das stellte ein von der Staatsanwaltschaft vorgelegter Revisionsbericht fest. Sie will einen beträchtlichen Teil davon als Kickback weitergegeben haben - ohne Quittung.&lt;/i&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Steuerbetrug oder Verleumdung? Die Computer von Peter Zihlmann wurden von der Staatsanwaltschaft erstaunlicherweise nicht beschlagnahmt. Die Computer von Lehrer H. dagegen schon. Nach einem Jahr Schnüffeln im Computer von Lehrer H. weiss Bruno Glauser jedoch ganz genau, dass Lehrer H. nicht für den Blog des IG Breitensport verantwortlich ist. Dass Glauser dennoch versucht, den unschuldigen Lehrer mit albernen Verhörmethoden in den Wahnsinn zu treiben, gehört offenbar zu den üblichen Stasi-Methoden des Basler Justizfilzes.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-543108258943624822?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/543108258943624822/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=543108258943624822' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/543108258943624822'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/543108258943624822'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2011/12/bruno-glauser-detektiv-wachtmeister.html' title='Bruno Glauser - Detektiv-Wachtmeister'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://2.bp.blogspot.com/-RpnvjF8SLRo/TvPD_1BB5rI/AAAAAAAAAJA/Bumi73Tvw2o/s72-c/marionette-jpeg-format.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-4266820255834859587</id><published>2011-09-19T04:31:00.000-07:00</published><updated>2011-12-08T03:19:38.094-08:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Tschanun Günther'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Leibacher Friedrich'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Eymann Christoph'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Baltzer-Bader Christine'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Jenö Gaby'/><title type='text'>Christine Baltzer-Bader - Gerichtspräsidentin Zivilgericht Basel-Land</title><content type='html'>&lt;div class="separator" style="clear: both; text-align: center;"&gt;&lt;a href="http://1.bp.blogspot.com/-v2UecCH6nb4/TndB4Tl2-nI/AAAAAAAAAH8/jV9qy4CiCcA/s1600/justitia1.jpg" imageanchor="1" style="clear:left; float:left;margin-right:1em; margin-bottom:1em"&gt;&lt;img border="0" height="200" width="150" src="http://1.bp.blogspot.com/-v2UecCH6nb4/TndB4Tl2-nI/AAAAAAAAAH8/jV9qy4CiCcA/s400/justitia1.jpg" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;Christine Baltzer-Bader ist Gerichtspräsidentin am Zivilgericht Basel-Land. Sie hätte es in der Hand gehabt, im Mobbingfall Lehrer H. endlich Gerechtigkeit walten zu lassen. Zur Erinnerung: Lehrer H. wurde von seiner Chefin Gaby Jenö vor 5 Jahren als psychisch Kranker, selbst- und fremdgefährlicher Lehrer verleumdet. Lehrer H. wehrte sich mit allen Mitteln gegen die infamen Lügen seiner Chefin, wurde aber von sämtlichen Gerichten nicht einmal ansatzweise ernst genommen. Zwar stellte das Bundesgericht eindeutig fest, dass "der Beschwerdegegnerin keine Entschädigung auszurichten sei, weil sie vor Bundesgericht keine Umtriebe hatte", trotzdem bringt es Zivilgerichtspräsidentin Christine Baltzer-Bader fertig, diesen Entscheid ganz im Sinne von Gaby Jenö wieder zu kehren. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit dem Entscheid von Christine Baltzer-Bader muss Lehrer H. alle drei von Gaby Jenö engagierten Rechtsanwältinnen bezahlen, obwohl er selber das Verleumdungsopfer ist. Mit den Gerichtskosten zusammen ergibt sich daraus eine Summe von rund 10'000 Franken.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Seit der böswilligen Rufschädigung durch seine Chefin Gaby Jenö findet der engagierte und beliebte Lehrer keinen Job mehr. Er lebt von der Arbeitslosenversicherung und wird im Mai 2012 ausgesteuert. Seine ehemalige Chefin Gaby Jenö hingegen sitzt fest im Sattel. Sie ist unterdessen Leiterin der Basler Sekundarstufe I, obwohl sie gar kein Sekundarlehrerpatent besitzt. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Chef von Gaby Jenö, der Basler Erziehungsminister Dr. Christoph Eymann, hält seiner Mitarbeiterin weiterhin die Stange. Er selber war ebenfalls an der Intrige gegen Lehrer H. beteiligt. In einem Telefongespräch mit dem damaligen Leiter der Basler Gesundheitsdienste regte Eymann persönlich einen sog. Fürsorgerischen Freiheitsentzug an, obwohl Lehrer H. nicht den geringsten Anlass für eine solche Massnahme gab. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Unterdessen ist auch Lehrer H. klar geworden, dass er in diesem perversen Rechtssystem keine Chance auf Gerechtigkeit hat. Er wird den Entscheid von Christine Baltzer-Bader wahrscheinlich nicht mehr ans Bundesgericht weiterziehen. In den zahlreichen Strafverfahren gegen mehrere Mitarbeiter von Eymann hat der gebeutelte Lehrer etwa 30'000 Fr. verloren. Lehrer H. hat lange an den Schweizerischen Rechtsstaat geglaubt. Er existiert nicht! Menschen, die den sog. Rechtsweg beschreiten, werden von unzähligen Staatsfunktionären systematisch über den Tisch gezogen. Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen den Staatsfilz wehren, werden als Querulanten abgestempelt und wie Staatsfeinde behandelt. Deshalb wurde Lehrer H. vermutlich bereits vor über 5 Jahren von Gaby Jenö vorsorglich als selbst- und fremdgefährliche Person verleumdet. Allerdings kam es dem vorbildlichen Lehrer bisher nie in den Sinn, Selbstjustiz zu betreiben. Leibacher und Tschanun gehören definitiv nicht zu seinen Vorbildern.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-4266820255834859587?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/4266820255834859587/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=4266820255834859587' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/4266820255834859587'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/4266820255834859587'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2011/09/christine-baltzer-bader.html' title='Christine Baltzer-Bader - Gerichtspräsidentin Zivilgericht Basel-Land'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://1.bp.blogspot.com/-v2UecCH6nb4/TndB4Tl2-nI/AAAAAAAAAH8/jV9qy4CiCcA/s72-c/justitia1.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-6071319080340455640</id><published>2011-07-14T01:31:00.000-07:00</published><updated>2011-07-15T03:45:15.314-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Tschanun Günther'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Pfister Barbara'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Mobbing'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Ehrverletzung'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Jenö Gaby'/><title type='text'>Barbara Pfister - Rechtsanwältin</title><content type='html'>&lt;div class="separator" style="clear: both; text-align: center;"&gt;&lt;a href="http://1.bp.blogspot.com/-P_wJNlbh93U/TiAaNGay68I/AAAAAAAAAHs/kdTVRL1G30c/s1600/luege_1.jpg" imageanchor="1" style="clear:left; float:left;margin-right:1em; margin-bottom:1em"&gt;&lt;img border="0" height="300" width="400" src="http://1.bp.blogspot.com/-P_wJNlbh93U/TiAaNGay68I/AAAAAAAAAHs/kdTVRL1G30c/s400/luege_1.jpg" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;Wer als Anwältin der wegen Ehrverletzung beklagten ehemaligen OS Rektorin Gaby Jenö auftreten will, muss fähig sein, die Wahrheit nach Strich und Faden skrupellos zu verdrehen. Advokatin lic. iur. Barbara Pfister ist nicht nur Rechtsanwältin, sondern war auch Geschäftsführerin der Angestellten Vereinigung Region Basel, Geschäftsführerin des Verbandes der Angestellten Drogistinnen und Drogisten, Geschäftsführerin Bankpersonalverband Nordwestschweiz und Mitglied der Tripartiten Kommission Basel-Stadt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bereits zu Beginn der Verhandlung gegen ihre Mandantin Gaby Jenö trickste die clevere Juristin den völlig unerfahrenen nicht vom Volk gewählten Gerichtspräsidenten lic. iur. Marc Oser listig aus:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;„Meines Wissens gibt es eine Beweisliste. Diese Zeuginnen sind nicht erwähnt. Ich beantrage, diese Zeuginnen nicht anzuhören, da wir das Recht haben, vorab davon in Kenntnis gesetzt zu werden.“  &lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Richtig ist: Lehrer H. kann seine Zeuginnen auch als Überraschungscoup zur Verhandlung mitnehmen. Dass der Richter die Zeuginnen nicht zulässt, ist ein Justizskandal.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch in ihrem Plädoyer schreckte lic. iur Barbara Pfister nicht zurück, Dinge zu behaupten, die in den entsprechenden  Akten nirgends nachzulesen sind. Hier ein paar Kostproben:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;„Lehrer H. sagte klar, dass er sich mit der Situation vergleiche und sich als Opfer einer Verschwörung sehe.“&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Richtig ist: Lehrer H. hat als engagierte Lehrkraft das Thema Mobbing an seiner Schule immer wieder thematisiert. In einer Lehrer-Sitzung forderte er seine neue Rektorin Gaby Jenö sogar auf, in Sachen Mobbing endlich aktiv zu werden. Die Rektorin nahm den Ball auf und mobbte den unbequemen Lehrer generalstabsmässig aus ihrer Schule. Unterdessen sind sogar Staatsanwältinnen und Richterinnen an der Verschwörung gegen Lehrer H. beteiligt.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;„Der Zusammenhang in dem der Name Tschanun fiel, ist nicht relevant.“&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Richtig ist: Lehrer H. wollte sich Hilfe holen, bei seiner Kollegin Claudia Gass und beim Inspektionspräsidenten Peter Grossniklaus, weil er sich von Gaby Jenö gemobbt fühlte. Offensichtlich gehört es zum Staatsystem, rechtschaffene Menschen solange behördlich zu terrorisieren, bis die betroffene Person ausrastet. Mit anderen Worten, das System treibt ahnungslose Bürgerinnen und Bürger in die Eskalation. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;„Die Beklagte machte daraufhin Anzeige bei der Polizei, da sie die Situation als bedrohlich empfand.“&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Richtig ist: Gaby Jenö ist für die Situation verantwortlich. Mit ihren diversen Schreiben hat sie den vorbildlichen Lehrer systematisch als potentiellen Gewalttäter verleumdet. Ihre pathologischen Bedrohungsgefühle missbraucht sie dazu, Lehrer H. eine strafbare Handlung zu unterstellen. Dass diese Frau die Basler Sekundarstufe I leitet, ist ein Skandal! &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;„Sie verfolgte die Absicht, sich, den Kläger und das Umfeld vor Eskalationen zu schützen.“&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Richtig ist: Das völlig unverhältnismässige und rechtswidrige Vorgehen von Gaby Jenö generierte die Eskalation. Das Umfeld von Lehrer H. wurde durch die arglistigen Lügen von Gaby Jenö völlig unnötig verängstigt. Eine Rufmörderin darf keine Schule leiten!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;„Es geht nur darum, dass die Beklagte gegenüber der Strafverfolgung sagte, er habe gegenüber Dritten geäussert, er fühle sich wie Tschanun.“&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Richtig ist: Weder Claudia Gass noch Peter Grossniklaus haben behauptet, Lehrer H. habe sich wie Tschanun gefühlt. Diese Behauptung gehört zu den vorsätzlichen Lügen von Gaby Jenö, um dem rechtschaffenen Lehrer möglichst intensiv zu schaden. Dass dieser offensichtliche Rufmord von sämtlichen Behörden bis hinauf zum Bundesgericht vertuscht wird, ist ein Skandal!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;„Es geht nicht um Kündigung oder Aktion Barrakuda.“&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Richtig ist: Das primäre Ziel von Gaby Jenö war immer die Entlassung des Lehrers. Da keine Kündigungsgründe vorlagen, musste mittels arglistigen Lügen mehre Eskalationsstufen gezündet werden. Dass die Strafverfolgungsbehörden sämtliche Strafanzeigen gegen Gaby Jenö rechtwidrig einstellten, ist ein Skandal!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;„Es geht auch nicht um Suiziddrohungen oder das vorhandene Parteigutachten.“&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Richtig ist: Eine Rektorin die ihren Mitarbeitern Suiziddrohungen andichtet, missbraucht massiv ihr Amt. Selbst- und Fremdgefährdung wird von Schreibtischtätern immer dann in Erwägung gezogen, wenn unbequeme Menschen zwangspsychiatrisch wegsperrt werden sollen. Lehrer H. hatte nie das Bedürfnis sich selber oder andere zu gefährden. Er wollte nur seinen Job als Lehrer möglichst gut machen. Offensichtlich verträgt das Basler Schulsystem keine ehrlichen Lehrkräfte!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;„Die Beklagte wiederholte nur das, was der Kläger bereits von sich aus gegenüber Dritten sagte.“&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Richtig ist: Die Beklagte beschuldigte Lehrer H. immer wieder Drohungen ausgestossen zu haben. Mit ihrer gezielten Lügen, pervertierte sie den rechtschaffenen Lehrer vorsätzlich zum angeblichen Amokläufer. So viel kriminelle Energie muss strafrechtlich verfolgt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;„Er bestritt nicht, den Vergleich selbst gemacht zu haben.“&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Richtig ist: Lehrer H. hat immer bestritten, sich wie Tschanun gefühlt zu haben. Er gibt allerdings zu, bei seinen Internet-Recherchen zum Thema Mobbing auf diesen Namen gestossen zu sein. Jemandem böswillig zu unterstellen, er sei ein potentieller Amokläufer, ist eine widrige Grenzüberschreitung, die strafrechtlich verfolgt werden muss. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;„Die Beklagte beschuldigte ihn nicht eines unehrenhaften Verhaltens.“&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Richtig ist: Die Beklagte beschuldigte den Lehrer strafbare Handlungen begangen und sie mit dem Tod bedroht zu haben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;„Es ist dokumentiert, dass der Kläger den Vergleich brachte und sich mit Tschanun verglich.“&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Richtig ist: Nur Gaby Jenö und die Untersuchungsbeamtin der Staatsanwaltschaft verbreiten diese Lüge. Sämtliche Akten belegen, dass diese Ausage von Barbara Pfister demzufolge auch eine Lüge ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;„Sie handelte mit berechtigten Interessen zum Schutz von Schülern, Lehrern und Schulleitung sowie zu seinem eigenen Schutz.“&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Richtig ist: Gaby Jenö veranlasste mit ihren krankhaften Lügengeschichten eine Eskalation, welche das gesamte Umfeld von Lehrer H. völlig unnötig verängstigte. Sie riskierte mit ihren frei erfundenen Anschuldigungen eine unverhältnismässige Zuspitzung der Situation. Mit berechtigten Interessen hat das alles nichts zu tun, sondern mit vorsätzlichem Rufmord!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;„Er torpedierte jede Hilfestellung und es gab Indizien für ein Bedrohungspotential.“&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Richtig ist: Lehrer H. hoffte sogar auf Hilfe von Regierungsrat Eymann. Allerdings erhielt er von niemandem Unterstützung. Die angeblichen Indizien für ein Bedrohungspotential wurde von der staatlichen Mobbing-Truppe nach Lust und Laune frei erfunden. Lehrer H. blieb aber immer sachlich und liess sich durch das kriminelle Verhalten seiner Gegner nie provozieren. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;„Die Aussagen gegenüber der Polizei gingen nicht über das Notwendige hinaus.“&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Richtig ist: Das Lügengebäude von Gaby Jenö ist schon längst zusammengekracht. Die von ihr erfundenen angeblichen "Drohmails" existieren definitiv nicht. Auch das von Gaby Jenö behauptete, Inspektionsmitglied, das angeblich befürchtet, Lehrer H. „ballere“ mal in der Schule herum, ist bis auf den heutigen Tag unauffindbar. Ihre Aussagen gegenüber der Polizei sind vorsätzlicher Rufmord!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;„Sie verfolgte berechtigte Interessen, dass sie Gründe hatte, die Behauptungen in guten Gründen wahr zu halten.“&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Richtig ist: Mit ihrer Strafanzeige versuchte die arglistige Gaby Jenö ihre Lügengeschichten zu legitimieren und Lehrer H. vorsätzlich zu schaden. „Mobbing“ in „berechtigte Interessen“ zu pervertieren, ist schändlich. Eine Rechtsanwältin, die aus pekuniären Gründen systematisch die Wahrheit verdreht, macht sich für den Rest ihres Lebens unglaubwürdig.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;„Wer Tschanun ins Spiel bringt, darf sich nicht über die entsprechenden Assoziationen wundern.“&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Richtig ist: Tschanun ist ursächlich ein Mobbing-Opfer. Um Mobbing erfolgreich zu bekämpfen braucht es Menschen, die Mobbing verhindern wollen. Wer den Fall Tschanun totschweigt, verhindert die Bekämpfung von Mobbing. Im Übrigen verleumdete Gaby Jenö den mutigen Lehrer bereits als potentiellen Gewaltäter, bevor dieser begann, zum Thema "Tschanun" zu recherchieren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Rechtsanwältin Barbara Pfister ist unterdessen von ihren zahlreichen Ämtern zurückgetreten.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-6071319080340455640?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/6071319080340455640/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=6071319080340455640' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/6071319080340455640'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/6071319080340455640'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2010/03/barbara-pfister-rechtsanwaltin-von-gaby.html' title='Barbara Pfister - Rechtsanwältin'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://1.bp.blogspot.com/-P_wJNlbh93U/TiAaNGay68I/AAAAAAAAAHs/kdTVRL1G30c/s72-c/luege_1.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-9183623598826207475</id><published>2011-06-10T04:12:00.000-07:00</published><updated>2011-06-15T01:25:43.918-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Lehrer H.'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Jenö Gaby'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Fakten'/><title type='text'>Die Fakten zum Mobbing-Fall Lehrer H.</title><content type='html'>&lt;div class="separator" style="clear: both; text-align: center;"&gt;&lt;a href="http://1.bp.blogspot.com/-m1NpJSiO0ls/TfH8gsDrbXI/AAAAAAAAAHk/Dt-9jxKlLWE/s1600/Gerechtigkeit.png" imageanchor="1" style="clear:left; float:left;margin-right:1em; margin-bottom:1em"&gt;&lt;img border="0" height="115" width="160" src="http://1.bp.blogspot.com/-m1NpJSiO0ls/TfH8gsDrbXI/AAAAAAAAAHk/Dt-9jxKlLWE/s400/Gerechtigkeit.png" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident&lt;br /&gt;Liebe Anwesende&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet, wird auf Antrag, mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Busse bestraft.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir haben uns heute hier zusammengefunden, weil die beklagte Gaby Jenö gemäss den umfassenden Akten genau dies mehrfach und systematisch gegen mich verbrochen hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es geht um meine Ehre, die von der beklagten Gaby Jenö mehrfach verletzt worden ist. Es geht um meinen guten Ruf, der von der Beklagten mehrfach beschädigt worden ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mehrfach hat Gaby Jenö Dritten gegenüber behauptet, dass ich mich angeblich nicht so verhalten soll, wie sich ein ehrbarer Mensch zu benehmen hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Konkret behauptet sie,&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- Ich hätte massive Drohungen gegen Dritte ausgestossen&lt;br /&gt;- Ich hätte eine strafbare Handlung begangen&lt;br /&gt;- Ich hätte mit Selbstmord gedroht&lt;br /&gt;- Ich sei psychisch krank&lt;br /&gt;- Ich sei massiv selbst- und fremdgefährlich&lt;br /&gt;- Ich hätte den Ruf des Arbeitgebers Basel-Stadt geschädigt&lt;br /&gt;- Ich hätte sie in diversen Mails persönlich verunglimpft und beleidigt&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nichts, aber auch gar nichts ist wahr an diesen arglistigen Behauptungen der Beklagten. Alles ist vorsätzlich erstunken und erlogen. Aber weshalb das Ganze?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ich kenne Gaby Jenö schon seit über 10 Jahren. Wir hatten das Heu nie auf derselben Bühne. Als Arbeitskollegen hatten wir unzählige unfruchtbare Diskussionen, in denen sie immer alles besser wusste. Einmal verlor sie bei einer Wette gegen mich sogar 10 Flaschen Cabernet Sauvignon. Als Schulhausleiterin machte sie mir das Leben am Brunnmattschulhaus regelmässig schwer. Sie behandelte mich konsequent ungerecht und verweigerte mir bei Lösungen von Problemen immer wieder das Gespräch. In einer aufsichtsrechtlichen Beschwerde an den Ressortleiter Hans Georg Signer habe ich das Verhalten von Gaby Jenö ausführlich thematisiert. Leider wurde die Beschwerde in keinem einzigen Punkt ernstgenommen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit ihrer Beförderung zur OS Rektorin veränderten sich die Machtverhältnisse massiv zu meinem Nachteil. Als angebliche Anstellungsbehörde konnte Gaby Jenö jetzt in eigener Regie Leute, die ihr nicht passten, freistellen. Die Schulleitung wurde beauftragt, hinter meinem Rücken, negatives Material zu sammeln und zu produzieren. Sogar ehrverletzende und rufschädigende Attacken dreier alleinerziehenden Mütter wurden als Munition gegen mich verwendet. Weder der Schulleitung noch Gaby Jenö kamen die schwer ehrverletzenden Attacken polemisch vor, denn der Auftrag war offensichtlich allen klar: Ich sollte mittels IV-Psychiater aus dem Schuldienst gemobbt werden. Es wiegt schwer, dass mich Gaby Jenö nie gegen die ehrverletzenden Schreiben der drei Mütter verteidigt hat, dass sie mir aber mit ihren eigenen ehrverletzenden Äusserungen vorsätzlich noch grösseren Schaden zugefügt hat, wiegt weit schwerer.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es ist aktenkundig, dass mich Gaby Jenö mehrmals bei den Behörden als schwer selbst- und fremdgefährdenden Psychopathen verleumdet hat. Mit dieser falschen Anschuldigung wollte mich die Beklagte in einer psychiatrischen Klinik einsperren lassen. In ihrem Schreiben vom 6.7.06 nötigte sie den Amtsarzt, mich zu einer sog. „vertrauensärztlichen Untersuchung“ aufzubieten. Allerdings konnte mich der Amtsarzt nicht amtlich vorladen, weil ich weder krank noch krankgeschrieben war. Nach reiflicher Überlegung schlug ich seine „Einladung“ aus. Um die Eskalationsspirale weiter anzuheizen, denunzierte mich Gaby Jenö bei der Polizei als potentiellen Amokläufer und behauptete ich hätte Droh-Mails geschrieben. Auch diese infame Lüge ist frei erfunden, um mir möglichst massiv zu schaden. Meine Mails vom 7.8.06 bis zum 10.8.06 dokumentieren exakt mein damaliges Befinden und sind weder bedrohlich noch beleidigend.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ebenfalls dokumentiert der Gesprächsmitschnitt vom 12.8.06 mit dem Notfallpsychiater, dass ich mich deutlich von den Taten Tschanuns distanziere, keine Munition besitze und mich nur mit juristischen Mitteln gegen das arglistige Mobbing meiner Chefin wehren werde. Der Mitschnitt dokumentiert, wie mich der Notfallpsychiater keine Sekunde ernst nimmt und arglistig versucht, mich zu einem Eintritt in eine psychiatrische Klinik zu bewegen. Auf der CD wird ebenfalls ersichtlich, dass ich mich auch in höchst unangenehmen Situationen immer unter Kontrolle habe. Eigentlich hätte der Notfallpsychiater nach diesem Gespräch die Eskalationsspirale stoppen müssen. Dass kurz darauf die Sondereinheit Barrakuda ohne Vorwarnung mich an meinem Wohnort überfallen sollte, war aber offensichtlich schon länger geplant. Da mir zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht klar war, was hinter meinem Rücken gespielt wurde, glaubte ich lange Zeit, das Ganze sei eine Übung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die vermeintliche Übung war aber keine Übung, sondern das Resultat zahlreicher Verleumdungen die Gaby Jenö vorher vorsätzlich in die Welt gesetzt hatte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Einvernahme-Protokoll vom 11.8.06 stellt mich Gaby Jenö als einen Menschen dar, der völlig unberechenbar ist, jederzeit ausrasten kann und sogar zu einem Amoklauf fähig ist. Sie zitiert sogar ein Inspektionsmitglied um ihre Wahnideen glaubhaft rüberzubringen. Wörtlich sagt sie:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Ein Inspektionsmitglied vom Brunnmattschulhaus ist an mich gelangt. Er hat mich gefragt, ob ich nicht Angst habe, dass Lehrer H. einmal herumballere?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch mit diesem Zitat erweckt Gaby Jenö bei der Staatsanwaltschaft vorsätzlich den Eindruck, ich sei ein potentieller Amokläufer und Gewaltverbrecher.&lt;br /&gt;Natürlich ist das besagte Inspektionsmitglied weder glaubwürdig noch unabhängig. Man kennt es als eifrigen Polemiker, der in seinen BaZ-Leserbriefen regelmässig gegen die SVP und gegen Christoph Blocher wettert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit der krankhaften Schilderung ihres wahnhaften Bedrohungsszenarios ist es Gaby Jenö gelungen, die Staatsanwaltschaft zu überzeugen, dass das Brunnmattschulhaus kurz vor einem blutigen Amoklauf stehe. Anstatt Gaby Jenö durch einen Notfallpsychiater zu begutachten, lässt man der geplanten Eskalation ihren vollen Lauf. Die Anti-Terror-Sondereinheit wird auf mich losgelassen. Mein Wohnquartier wird abgeriegelt, etwa 20 Mann werden in Stellung gebracht. Obwohl ich freiwillig mein Haus verlasse, werde ich mit brutalster Gewalt von der staatlichen Schlägertruppe zu Boden gerissen, in die Bauchlage genötigt, die Arme nach hinten gerissen, mit Handschellen gefesselt und mit einem Knie im Rücken auf den Boden gedrückt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nur so nebenbei: Kürzlich ist ein unschuldiger Mann in meinem Alter an diesem Prozedere erstickt. Die verantwortlichen Polizisten wurden allerdings freigesprochen, weil sie angeblich nicht wussten, dass bei zu langer Bauchlage Erstickungsgefahr droht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Da ich mich nicht im Geringsten wehrte und mich nur noch auf meinem Atem konzentrierte, konnte ich den Druck des Polizisten-Knies mehr oder weniger aushalten. Obwohl ich keinerlei Gegenwehr zeigte und mit hinter dem Rücken gefesselten Händen von einem Polizisten in Bauchlage am Boden festgehalten wurde, befand man es auch noch für nötig, mir eine Augenbinde über mein Gesicht zu stülpen, um mich systematisch in die Aggression zu treiben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Polizeiposten Reinach musste ich mich dann in einem modrigen Keller nackt ausziehen und von einem sadistischen Polizisten mit Plastik-Handschuhen betatschen lassen. Schliesslich wurde ich ins Basler Untersuchungsgefängnis überführt, wo ich in einer überwachten Isolationszelle die schlimmste Nacht meines Lebens verbringen musste. Ohne zu wissen was mir vorgeworfen wurde und ohne Erlaubnis meinem Anwalt telefonieren zu dürfen, wurde ich eine Nacht lang rechtswidrig eingesperrt. Am nächsten Morgen nötigte man mich zur DNA-Speichelprobe, nahm mir meine Fingerabdrücke und schoss die sog. „Verbrecher-Photos“. Im anschliessenden Verhör wollte man mir frech unterstellen, ich hätte mich mit Günther Tschanun verglichen und meine Chefin mit dem Tod bedrohen wollen. Erst jetzt wurde mir das Ausmass dieser infamen Intrige richtig bewusst. Da ich aber definitiv nie jemandem gedroht hatte und ich nichts anderes als die Wahrheit sagte, musste mich die Staatsanwaltschaft wieder laufenlassen. Vorher musste ich aber dem undurchsichtigen Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger mit Handschlag versprechen, mich nicht mehr im Brunnmattschulhaus blicken zu lassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein paar Tage später durfte ich dann im Baslerstab und in der BaZ zu meinem Entsetzen lesen, dass ich die Schulbehörde bedroht hätte, eine perfide Lüge, unter der ich noch heute schwer zu leiden habe.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zwar gibt Gaby Jenö im Telefonat mit dem Untersuchungsbeamten B. Wenger am 14.3.07 zu, dass sie selber von mir nie direkt bedroht worden sei. Trotzdem stellte Staatsanwältin Eva Eichenberger das von mir angestrengte Strafverfahren gegen Gaby Jenö wegen Amtsmissbrauch, falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege unverständlicherweise ein. Mit ebenso rechtswidrigem Eifer stellte sie sogar die Ehrverletzungsklage ein, die nach bald 4 Jahren heute endlich zur Verhandlung kommt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Einvernahmeprotokoll vom 11.8.06 hatte Gaby Jenö noch selbstsicher verkündet, die erste „direkte“ Drohung habe am 7.8.06 im Gespräch mit dem Inspektionspräsidenten Peter Grossniklaus stattgefunden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit dieser doppelten Lüge versucht Gaby Jenö arglistig ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Erstens fand das Gespräch mit Grossniklaus nicht am 7.8.06 statt, sondern erst am 11.8.06 und zweitens fühlte sich Grossniklaus „zu keinem Zeitpunkt“ von mir bedroht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Um trotzdem die Lüge von der angeblichen Drohung aufrechtzuerhalten behauptet Gaby Jenö im gleichen Einvernahmeprotokoll, ich solle mich während eines Gesprächs mit meiner Teamkollegin Claudia Gass „wiederholt mit Günther Tschanun verglichen“ haben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit dieser Üblen Nachrede und mittels ihrer falschen Anschuldigung stellt mich Gaby Jenö erneut auf dieselbe Stufe mit dem vierfachen Mörder Günther Tschanun. Dass ein solcher Vergleich für jeden völlig unschuldigen Menschen schwer ehrverletzend ist, ist für jedermann leicht nachvollziehbar. In Wirklichkeit habe ich bei meiner Arbeitskollegin Claudia Gass Hilfe gesucht und am Telefon über Mobbing und den Fall Tschanun gesprochen. Claudia Gass bestätigt in ihrer Befragung vom 8.9.06 klar und deutlich, dass ich nie erwähnt hätte, dass Tschanun Leute erschossen habe und dass ich das auch machen wolle.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Aussagen von Claudia Gass und Peter Grossniklaus beweisen eindeutig, dass das krankhafte Amok-Szenario allein auf die Wahnvorstellungen der Beklagten Gaby Jenö zurückzuführen sind. Bereits in ihrer Freistellungsverfügung, die sie am 4.8.06 per Post versandt hat, ist der völlig aus der Luft gegriffene Vorwurf, ich hätte ihr gedroht, explizit enthalten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Offensichtlich existierte der Plan, mich wegen angeblicher Drohung in ein Strafverfahren zu verwickeln, schon bevor ich zu Claudia Gass und Peter Grossniklaus Kontakt aufnahm.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Während der Sommerferien 2006 war Hans Georg Signer meine Ansprechperson im Ressort Schulen. Ich suchte mit ihm das Gespräch und er kopierte mir ein paar Akten. Im Gespräch vom 7.7.06 nahm mich allerdings auch Signer nicht im Geringsten ernst. Systematisch suggerierte er mir, dass eine Krankschreibung oder eine Abklärung beim Amtsarzt für mich die beste Lösung sei. Da ich mich aber definitiv nicht krank fühlte, sondern sei längerer Zeit massiv gemobbt, konnte ich seiner einseitigen Argumentation nicht folgen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Lange glaubte ich, dass Hans Georg Signer nicht an der Mobbing-Intrige gegen mich beteiligt sei. Als ich aber am 27.11.06 auf dem OS Rektorat noch einmal die Akten durchblätterte, merkte ich jedoch, dass mir Hans Georg Signer ein wichtiges Dokument vorsätzlich systematisch vorenthalten hatte:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es ist Gaby Jenös „Antrag auf vertrauensärztliche Beurteilung“ vom 6. Juni 2006. In diesem Schreiben stellt mich meine Chefin arglistig als einen Lehrer dar, der angeblich die Schülerinnen und Schüler in grosser Regelmässigkeit beschimpfe und beleidige. Diese rufschädigenden Behauptungen und Verdächtigungen sind an sich schon genug ehrverletzend, was Gaby Jenö jedoch am Schluss des Schreibens phantasiert, kann nur als schwer paranoid bezeichnet werden. Wörtlich schreibt sie:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Ich bitte Sie, diesen Fall als dringend einzustufen, dies auch weil ernstzunehmende Drohungen gegenüber dem involvierten Personenkreis und Suiziddrohungen von Lehrer H. geäussert wurden.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es ist eine Tatsache, dass die Lüge von den „ernstzunehmenden Drohungen“ von Gaby Jenö also bereits schon am 6. Juni 2006 verbreitet wurde, also einen Monat bevor ich die angeblich „erste direkte Drohung“ bei Peter Grossniklaus geäussert haben soll.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dieser Widerspruch zeigt deutlich auf, dass das arglistige Lügengebäude von Gaby Jenö von Anfang an systematisch geplant und generalstabsmässig durchexerziert wurde. Natürlich fiel dieser frappante Widerspruch weder der befangenen Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger, noch der befangenen Strafgerichtspräsidentin lic. iur. Liselotte Henz, noch der befangenen Appellationsgerichtspräsidentin Dr. iur. Marie-Louise Stamm auf.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wer aber die zahlreichen Akten seriös studiert, stellt fest, dass Gaby Jenö ihre Bedrohungslüge schon formuliert hatte, bevor ich mich überhaupt in irgend einer Weise zum Mobbingfall Tschanun geäussert hatte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ich wiederhole es an dieser Stelle gerne noch einmal:&lt;br /&gt;Sämtliche Behauptungen und Verdächtigungen, ich hätte Drohungen ausgestossen, sind ehrverletzend, weil sie nicht stattgefunden haben und von Gaby Jenö frei erfunden sind.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In diesem arglistigen Lügengebäude wurde ich von Gaby Jenö mehrfach mit dem vierfachen Mörder Günther Tschanun verglichen. Für einen Lehrer, der nicht mal einer Fliege etwas zu leide tut, ist dieser Vergleich schwer rufschädigend und massiv ehrverletzend.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch die von Gaby Jenö phantasierten angeblichen „Suiziddrohungen“ sind Wahnideen, die mich massiv in meiner Ehre verletzt haben. Nie im Leben habe ich „Suiziddrohungen“ geäussert. Das Gegenteil ist der Fall. Es ist davon auszugehen, dass mich Gaby Jenö mit ihrer Freistellung und ihren beiden Kündigungen vorsätzlich in den Selbstmord treiben wollte. Es ist auch ehrverletzend und kriminell, einen Menschen als potentiellen Selbstmörder zu bezichtigen, um ihn mittels FFE in einer psychiatrischen Klinik mittels Zwangsmedikation in einen psychisch kranken Patienten zu verwandeln.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dass mir das Rektorat das brisante Dokument vom 6.7.06 erst am 27.11.06 aushändigt, macht stutzig.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es ist erwiesen, dass Hans Georg Signer mir dieses Dokument systematisch vorsätzlich vorenthalten hat. Dies beweist, dass der arglistige Vorwurf, ich hätte „ernstzunehmende Drohungen“ ausgestossen, zu einem arglistigen und ausgeklügelten Plan gehört, um mich mittels falscher Anschuldigung in ein psychiatrisches und strafrechtliches Verfahren zu zwingen, um mich anschliessend rechtswidrig zu entlassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gaby Jenö hat mich hinter meinem Rücken mehrfach als potentiell gefährlichen Selbstmörder und Amokläufer verleumdet. Da ich mir aber keine psychische Krankheit aufschwatzen liess, dem Druck von Hans Georg Signer, mich krankschreiben zu lassen, nicht nachgab und mich von meiner Chefin nicht nötigen liess, vom befangenen IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht in die IV drängen zu lassen, blieb Gaby Jenö offensichtlich nur noch eine Möglichkeit, mir möglichst effizient zu schaden: Sie musste mich, mit einer rechtswidrigen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft arglistig als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer verleumden und mir unterstellen, ich hätte eine strafbare Handlung begangen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit ihrem Schreiben vom 6. Juni 2006 an den Amtsarzt hat Gaby Jenö eine infame Mobbing-Intrige angezettelt. Dass alle Staatsfunktionäre sich von dieser arglistigen Frau haben instrumentalisieren lassen, ist schockierend und kaum zu glauben. Obwohl die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen mich mangels Beweisen eingestellt hat, sieht Gaby Jenö bis auf den heutigen Tag keine Veranlassung, sich bei mir für ihr arglistiges Verhalten zu entschuldigen. Auch diese Tatsache beweist, dass die ehemalige OS Rektorin und jetzige Leiterin der Basler Sekundarstufe I Gaby Jenö nicht im Geringsten dazu bereit ist, eigene Fehler zu überdenken. Es ist daher erwiesen, dass sie mit planmässigem Vorsatz gehandelt haben muss und die Zerstörung meiner beruflichen Existenz bewusst geplant hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Erst mein Vertrauensarzt Dr. Piet Westdijk hat mich wirklich ernst genommen. Er hat mich in mehreren Sitzungen analysiert und ist ohne wenn und aber zum Schluss gekommen, dass ich völlig gesund und arbeitsfähig bin.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Allerdings leide ich seit bald vier Jahren an den psychischen Verletzungen der rufschädigenden Beschuldigungen und ehrverletzenden Verdächtigungen meiner Chefin. Diese Verletzungen heilen erst, wenn Frau Gaby Jenö endlich rechtsgültig verurteilt ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es ist davon auszugehen, dass mich Gaby Jenö mangels stichhaltigen Kündigungsgründen vorsätzlich pathologisieren, psychiatrisieren, kriminalisieren und invalidisieren wollte. Der von ihr rechtswidrig diktierte Psychiater Dr. Daniel Fasnacht, der vor allem von der Erstellung von IV-Gutachten lebt, hätte mich planmässig zum IV-Fall geschrieben und Gaby Jenö hätte ihre Kündigung endlich aussprechen können. Das E-Mail vom 15.8.06 an Hans Georg Signer beweist, dass Gaby Jenös oberstes Ziel immer meine Entlassung war. Sie schreibt wörtlich:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Nach dem sehr informativen Gespräch mit Herr Hänggi, denke ich, dass wir den Weg fristlose Kündigung wählen sollten.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Besonders interessant ist die Tatsache, dass Gaby Jenö den Strafantrag wegen angeblicher Drohung erst zurückzog, nachdem die Personalrekurskommission die rechtswidrige Kündigung gutgeheissen hatte. Offensichtlich glaubte sie, endlich am Ziel ihrer Träume angelangt zu sein. Allerdings hatte sie nicht damit gerechnet, dass ich den rechtswidrigen Entscheid der Personalrekurskommission ans Verwaltungsgericht weiterziehen würde. Nachdem das Verwaltungsgericht den Entscheid der Personalrekurskommission zur Enttäuschung von Gaby Jenö wieder gekehrt hatte, musste sie, um mich endgültig loszuwerden, wieder von vorne beginnen. Sie nötigte mich, diesmal unter Androhung der Kündigung von einem staatlichen Amtsarzt abklären zu lassen. Da aber auch Amtsarzt Dr. Eric Odenheimer keinerlei Erkrankung feststellen konnte, nötigte mich Jenö unter erneuter Kündigungsandrohung zur Abklärung bei IV-Gutachter Dr. Daniel Fasnacht. Da ich diese erneute Nötigung als Amtsmissbrauch und Amtsanmassung taxiere, halte ich mich von Dr. Daniel Fasnacht bis heute fern. Psychiater, die von Gaby Jenö ausgewählt werden, geniessen nachvollziehbar nicht unbedingt mein Vertrauen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Seit bald vier Jahren verunmöglicht es mir Gaby Jenö, meine Arbeitspflicht wahrzunehmen. Dass ich ein beliebter, kompetenter und engagierter Lehrer bin, belegen zahlreiche Schreiben von Kindern und Eltern. Dass sich Gaby Jenö mit ihrer selektiven Wahrnehmung nur auf sog. Beschwerden stützt, die vorsätzlich meinen Ruf schädigen, aber alle Schreiben, die meine Qualitäten aufzeigen, vorsätzlich ignoriert, entlarvt ihre arglistigen Absichten. Offensichtlich will diese Frau mich systematisch mit allen Mitteln aus dem Basler Schulsystem ausgrenzen. Die widerliche Verleumdung meiner Person ist wahrscheinlich politischer Natur. Praktisch alle involvierten Personen, die sich an der Intrige gegen mich beteiligt haben, stammen aus dem linken Polit-Spektrum. SP-Mitglied Hans Georg Signer gewährte mir keine vollständige Akteneinsicht, der damalige SP-Präsident und Personalchef Thomas Baerlocher wollte mich über die Vormundschaftsbehörde meiner Wohngemeinde mittels FFE vorsätzlich in ein psychiatrisches Verfahren verwickeln und SP-Mitglied Peter Grossniklaus unterschrieb alles, was man ihm unter die Nase hielt, ohne mir das rechtliche Gehör zu gewähren. Unter diesen Umständen erstaunt es auch nicht, dass meine Nachfolgerin am Brunnmattschulhaus Verena Aebersold „zufälligerweise“ auch SP-Mitglied ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident&lt;br /&gt;Liebe Anwesende&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aufgrund der klaren Faktenlage beantrage ich hiermit, Gaby Jenö wegen Übler Nachrede und Verleumdung schuldig zu sprechen. Der Arbeitgeber Basel-Stadt duldet nach eigenen Angaben kein Mobbing.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nehmen Sie, sehr geehrter Herr Gerichtspräsident, dieses Gebot, das dem 8. göttlichen Gebot entspricht, ernst und bestrafen Sie diese Frau, die mich in den letzten Jahren systematisch und arglistig mittels vorsätzlichen Persönlichkeitsverletzungen aus meinem geliebten Beruf gemobbt hat. Als Wiedergutmachung und Schmerzensgeld beantrage ich, dass mir Gaby Jenö für die erlittenen Ehrverletzungen, Kränkungen und diversen Gerichts- und Anwaltskosten eine Entschädigung in der Höhe von Fr. 15‘000 zu bezahlen hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Vielen Dank, ich habe geschlossen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;17.3.10 Lehrer H.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-9183623598826207475?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/9183623598826207475/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=9183623598826207475' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/9183623598826207475'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/9183623598826207475'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2011/06/die-fakten-zum-mobbing-fall-lehrer-h.html' title='Die Fakten zum Mobbing-Fall Lehrer H.'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://1.bp.blogspot.com/-m1NpJSiO0ls/TfH8gsDrbXI/AAAAAAAAAHk/Dt-9jxKlLWE/s72-c/Gerechtigkeit.png' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-3585099123718868225</id><published>2011-06-08T03:50:00.000-07:00</published><updated>2011-07-21T03:18:12.348-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Lehrer H.'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Betreibung'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Jenö Gaby'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Steinemann Regula'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Oser Marc'/><title type='text'>Regula Steinemann - Rechtsanwältin</title><content type='html'>&lt;div class="separator" style="clear: both; text-align: center;"&gt;&lt;a href="http://3.bp.blogspot.com/-HQLVUiRBYE4/Tif83Ne1NJI/AAAAAAAAAH0/PTiaIF4WQiU/s1600/Betreibung.jpg" imageanchor="1" style="clear:left; float:left;margin-right:1em; margin-bottom:1em"&gt;&lt;img border="0" height="288" width="124" src="http://3.bp.blogspot.com/-HQLVUiRBYE4/Tif83Ne1NJI/AAAAAAAAAH0/PTiaIF4WQiU/s400/Betreibung.jpg" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;/div&gt;&lt;br /&gt;Rechtsanwälte sind dafür bekannt, dass sie für Geld sogar die eigene Grossmutter verkaufen würden. Lic. iur. Regula Steinemann schreckt nicht einmal davor zurück, den schwer in seiner Ehre verletzten Lehrer H. noch zusätzlich zu betreiben. Es ist der jungen Anwältin egal, dass ihre Mandantin Gaby Jenö den völlig unbescholtenen Lehrer als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer verleumdet hatte, um ihm anschliessend rechtswidrig zu kündigen. Lehrer H. glaubte an das schweizerische Rechtssystem und verklagte Jenö wegen Übler Nachrede. Leider sprach der schwer befangene Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser die Angeklagte frei, nachdem er zuvor sämtliche Zeugen von Lehrer H. zum Schweigen genötigt hatte. Dass Richter Oser dem arbeitslosen Lehrer auch noch willkürlich sämtliche Kosten aufhalste, konnte der rechtswidrig entlassene Lehrer schwerlich nachvollziehen. Er zog das Urteil bis vors Bundesgericht und bekam Recht. Trotzdem lässt die Leiterin der Basler Sekundarstufe Gaby Jenö den arbeitslosen Lehrer mittels ihrer Anwältin lic. iur. Regula Steinemann betreiben. Offensichtlich soll Lehrer H. mit allen Mitteln psychisch und finanziell fertig gemacht werden. Zum Glück ist Lehrer H. Christ und Pazifist. Er beschreitet weiterhin den sog. "Rechtsweg".&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-3585099123718868225?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/3585099123718868225/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=3585099123718868225' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/3585099123718868225'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/3585099123718868225'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2011/06/regula-steinemann-rechtsanwaltin.html' title='Regula Steinemann - Rechtsanwältin'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://3.bp.blogspot.com/-HQLVUiRBYE4/Tif83Ne1NJI/AAAAAAAAAH0/PTiaIF4WQiU/s72-c/Betreibung.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-7924594851046939251</id><published>2011-05-03T05:18:00.000-07:00</published><updated>2011-07-16T03:33:09.685-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Bundesgericht'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Betreibung'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Jenö Gaby'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Steinemann Regula'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Zahlungsbefehl'/><title type='text'>Gaby Jenö - Rufmörderin</title><content type='html'>&lt;a href="http://2.bp.blogspot.com/-RjN-dhgqXj4/TcABjAUDLbI/AAAAAAAAAHQ/VW1zAAkrl5I/s1600/Gaby%2BJen%25C3%25B6.jpg"&gt;&lt;img style="float:left; margin:0 10px 10px 0;cursor:pointer; cursor:hand;width: 175px; height: 133px;" src="http://2.bp.blogspot.com/-RjN-dhgqXj4/TcABjAUDLbI/AAAAAAAAAHQ/VW1zAAkrl5I/s400/Gaby%2BJen%25C3%25B6.jpg" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5602479637340040626" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Gaby Jenö ist nicht nur Leiterin der Basler Sekundarstufe I, sondern auch eine arglistige Lügnerin. Ihr Opfer ist Lehrer H., der von Gaby Jenö böswillig mit einem mehrfachen Mörder verglichen und systematisch aus dem Basler Schuldienst gemobbt wurde. Lehrer H. wehrte sich gegen die kriminellen Anschuldigungen seiner Chefin mit diversen Strafanzeigen und bewies mit einem psychiatrischen Gutachten, dass er völlig gesund und arbeitsfähig ist. Leider wurde das psychiatrische Gutachten von sämtlichen Gerichten vorsätzlich ignoriert. Auch das Basler Strafgericht wollte systematisch nicht erkennen, dass Lehrer H. von Gaby Jenö massiv in seiner Würde und Ehre verletzt wurde. Anstatt Gaby Jenö wegen Übler Nachrede zu verurteilen, zauberte der massiv befangene Richter lic. iur. Marc Oser einen Freispruch für Jenö aus dem Hut und nötigte den völlig unschuldigen Lehrer, die Kosten von Jenös Anwältin zu bezahlen. Lehrer H. zog das Urteil bis vors Bundesgericht. Im Urteil vom 8.12.10 stellten die Bundesrichter klar fest:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;"Der Beschwerdegegnerin ist keine Entschädigung auszurichten, weil sie vor Bundesgericht keine Umtriebe hatte."&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gaby Jenö und ihre neue Anwältin lic. iur. Regula Steinemann vom Advokatur- und Notariatsbüro Furer &amp; Karrer sind im Besitz dieses Bundesgerichtsurteils. Trotzdem versuchen die beiden Frauen mittels Zahlungsbefehl dem schwer in seiner Ehre verletzten arbeitslosen Lehrer eine Summe von Fr. 6'746.50 nebst 5% Zins abzuknöpfen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die neuste Episode im Mobbing-Fall Lehrer H. entlarvt einmal mehr die charakterlichen Eigenschaften der Leiterin der Basler Sekundarstufe I. Dass sich die junge Anwältin lic. iur. Regula Steinemann nicht zu schade ist, den massiv in seiner Ehre verletzten Lehrer auch noch zu betreiben, ist selbstredend.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es ist ein Skandal, dass Lehrer H., der durch die rufmörderischen Aussagen von Gaby Jenö seinen Job, seine Ehre und sein Erspartes verloren hat, auch noch für die Anwaltskosten seiner Peinigerin aufkommen muss. Bei einem derartig perversen Rechtssystem, erstaunt es deshalb kaum, dass die widerliche Mobbing-Truppe seit Jahren massive Angst hat, Lehrer H. könnte eines Tages Selbstjustiz verüben.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-7924594851046939251?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/7924594851046939251/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=7924594851046939251' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/7924594851046939251'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/7924594851046939251'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2011/05/gaby-jeno-glaubiger.html' title='Gaby Jenö - Rufmörderin'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://2.bp.blogspot.com/-RjN-dhgqXj4/TcABjAUDLbI/AAAAAAAAAHQ/VW1zAAkrl5I/s72-c/Gaby%2BJen%25C3%25B6.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-366811837829706970</id><published>2011-02-19T01:22:00.000-08:00</published><updated>2012-01-29T02:17:13.701-08:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Hausfriedensbruch'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Blocher'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Erster Staatsanwalt'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Mobbing'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Fabbri Alberto'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Voser Beat'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Staatsanwaltschaft'/><title type='text'>lic. iur. Alberto Fabbri - Erster Staatsanwalt Basel-Stadt</title><content type='html'>&lt;a href="http://4.bp.blogspot.com/-pp3sxhisMi0/TV-aXjsY7iI/AAAAAAAAAHA/Z-sMg3S84cY/s1600/Fabbri.jpg"&gt;&lt;img style="MARGIN: 0px 10px 10px 0px; WIDTH: 260px; FLOAT: left; HEIGHT: 173px; CURSOR: hand" id="BLOGGER_PHOTO_ID_5575344593217056290" border="0" alt="" src="http://4.bp.blogspot.com/-pp3sxhisMi0/TV-aXjsY7iI/AAAAAAAAAHA/Z-sMg3S84cY/s400/Fabbri.jpg" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ehemaliger Staatsanwalt des Bundes, CVP-Mitglied. Gehörte mit Michel-André Fels und Claude Nicati zur Avantgarde der Intriganten in der Bundesanwaltschaft. Das Trio deutete die Affäre Roschacher/Ramos in einen Fall Blocher um. Im August 2007 berichten Fabbri und seine Kollegen der parlamentarischen Geschäftsprüfungskommission, es habe ein Komplott zur Absetzung von Bundesanwalt Roschacher gegeben, in das Blocher verwickelt gewesen sei. Die Anschuldigung erwies sich als Lüge. Heute ist Fabbri Erster Staatsanwalt des Kantons Basel-Stadt. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch im Mobbingfall Lehrer H. stellt sich Fabbri auf die Seite der Intriganten. Eigentlich müsste er diverse in diesem Blog erwähnte Personen wegen Amtsmissbrauch verhaften lassen und dem Richter zuführen. Leider macht er aber genau das Gegenteil. Mit einer weiteren Lüge bezichtigt er Lehrer H. die "Rektorin des Bäumlihofgymnasiums in Basel" bedroht zu haben. Fakt ist aber: Lehrer H. kennt diese Rektorin überhaupt nicht und hatte auch nie mit ihr zu tun. Lehrer H. hatte überhaupt nie am Bäumlihofgymnasium gearbeitet! Wie ernst kann man einen Ersten Staatsanwalt nehmen, der vorsätzlich Lügen verbreitet?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Am 15.11.10 hatte Lehrer H. bei der Staatsanwaltschaft Basel-Land Strafanzeige gegen den Basler Staatsanwalt Dr. Beat Voser eingereicht. Die Vorwürfe sind happig: Hausfriedensbruch, Amtsmissbrauch, Nötigung sowie Freiheitsberaubung und Entführung. Die Staatsanwaltschaft Basel-Land eröffnete zwar ein Verfahren (AR1 10 5057) gegen den mutmasslich kriminellen Staatsanwalt, nahm aber keine weiteren Ermittlungen auf. Weder Lehrer H. noch Dr. Voser wurden zur Sache vernommen. Um den Fall rechtswidrig an Basel-Stadt abzutreten, machte die für den Kanton BL zuständige Sachbearbeiterin Ingrid Pfeiffer bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eine sog. "Gerichtsstandsanfrage". Noch bevor sie eine Antwort erhielt, kümmerte sich lic. iur. Alberto Fabbri persönlich um die Strafanzeige. In seinem Schreiben vom 16.2.11 verdrehte er die strafbaren Handlungen seines Mitarbeiters zu "Amtshandlungen" und liess die Strafanzeige völlig willkürlich zur "Einsprache gegen Verfügungen der Staatsanwaltschaft" mutieren. Mit diesem üblen Trick versuchte Fabbri, die Strafanzeige gegen seinen Mitarbeiter Voser rechtswidrig einzustellen. Dass die Staatsanwaltschaft Basel-Land das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt abgetreten hat, ist unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Hausfriedensbruch im Kanton Basel-Land stattgefunden hat, nur schwer nachvollziehbar. Besonders pikant ist die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt bei der im Kanton Basel-Land durchgeführten Hausdurchsuchung sämtliche Akten beschlagnahmen liess, die klar beweisen, dass Gaby Jenö, die ehemalige Rektorin der Basler Orientierungsschule, die Urheberin sämtlicher Verleumdungen ist, unter denen Lehrer H. seit mehreren Jahren massiv zu leiden hat. Offensichtlich will die Basler Staatsanwaltschaft den Mobbingfall Lehrer H. mit allen Mitteln vorsätzlich vertuschen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit seinem Trick, eine Strafanzeige in eine "Einsprache gegen Verfügungen der Staatsanwaltschaft" zu verwandeln, dürfte Fabbri sein Amt massiv missbraucht haben. Damit hat er es schon nach wenigen Wochen in seinem neuen Job auf diese Webseite geschafft. Herzliche Gratulation!&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-366811837829706970?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/366811837829706970/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=366811837829706970' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/366811837829706970'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/366811837829706970'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2011/02/lic-iur-alberto-fabbri-erster.html' title='lic. iur. Alberto Fabbri - Erster Staatsanwalt Basel-Stadt'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://4.bp.blogspot.com/-pp3sxhisMi0/TV-aXjsY7iI/AAAAAAAAAHA/Z-sMg3S84cY/s72-c/Fabbri.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-7176737950642197519</id><published>2010-12-24T00:46:00.000-08:00</published><updated>2011-05-27T03:40:17.626-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Bundesgericht'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Menschenrechtsverletzungen'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Mobbing'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Strassburg'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Lehrer H.'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Jenö Gaby'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Appellationsgericht'/><title type='text'>Menschenrechtsverletzungen im Fall Lehrer H.</title><content type='html'>&lt;a href="http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TRRgrY3KRZI/AAAAAAAAAGo/QyLD8bf05Z8/s1600/pol_gericht_jpg.jpg"&gt;&lt;img style="display:block; margin:0px auto 10px; text-align:center;cursor:pointer; cursor:hand;width: 400px; height: 300px;" src="http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TRRgrY3KRZI/AAAAAAAAAGo/QyLD8bf05Z8/s400/pol_gericht_jpg.jpg" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5554170538979116434" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Der Mobbingfall Lehrer H. ist in der Schweiz einzigartig. Er beweist bis ins kleinste Détail, wie Beamte und Behörden vor keiner Gemeinheit zurückschrecken, um einem engagierten und beliebten Lehrer mit allen Mitteln dessen Berufskarriere vorsätzlich zu zerstören. Sogar die Menschenrechte werden sowohl vom Kantonsgericht als auch vom Bundesgericht systematisch massiv verletzt: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Art. 3 EMRK&lt;br /&gt;Gestützt auf Art. 3 EMRK darf niemand der Folter oder unmenschlicher Strafe oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden. Schutzobjekt sind sowohl die physische, als auch die psychische Integrität. Gemäss Rechtsprechung des EGMR ist eine Behandlung dann erniedrigend, wenn sie den Betroffenen in seiner Würde verletzt (EGMR 8.7.2004, Ilascu u.a. c. MDA, Nr. 48787/99). In casu hat das schweizerische Bundesgericht es als nicht zu beanstanden erklärt, dass der Beschwerdeführer durch die staatlichen Instanzen im Rahmen einer Eskalationsschraube immer weiter drangsaliert wurde, der gesamte staatliche Repressionsapparat gegen ihn aufgefahren wurde, indem falsche Behauptungen über Drohszenarien aufgestellt, versucht wurde, den Beschwerdeführer zu psychiatrisieren, die kantonale Antiterroreinheit gegen ihn aufgeboten wurde, und schliesslich in letzter Konsequenz die Kündigung des öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses mit der Begründung, der Beschwerdeführer weigere sich, sich psychiatrisch begutachten zu lassen, weshalb das Vertrauensverhältnis derart gestört sei, dass eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar sei. Mit anderen Worten ausgedrückt, die notabene zu keinem Zeitpunkt bestrittenen Tatsache, dass gegen den Beschwerdeführer von den staatlichen Instanzen dauerhaft ein Druckszenario mit dem finalen Ziel der Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgebaut wurde, wurde vom Schweizerischen Bundesgericht gutgeheissen. Das Bundesgericht verkennt dabei, dass der Beschwerdeführer seit dem Frühling des Jahres 2006 von seiner direkten Vorgesetzten, mit falschen Anschuldigungen und Verdächtigungen unter Dauerdruck gesetzt worden ist. Eine derartige Vorgehensweise nennt man Mobbing und dieses Mobbing ist als eine verbotene erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK zu bezeichnen, welche durch keinerlei Umstände zu rechtfertigen war und ist. Insbesondere ist auch festzuhalten, dass der Beschwerdeführer selbst keinerlei Gründe, dafür gesetzt hat, dass man begonnen hat, ihn im Rahmen der Mobbingsituation fertig zu machen. Dass das Bundesgericht unter diesen Umständen die Vorgehensweise der Behörden geschützt hat, ist nicht nachvollziehbar.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Art. 6 EMRK&lt;br /&gt;Art. 6 EMRK schützt das Recht auf ein faires Verfahren. Darunter ist auch der Anspruch auf rechtliches Gehör zu subsumieren. Das Gericht hat die Parteivorbringen und die präsentierten Beweise angemessen zu würdigen. Mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör ist auch der Anspruch auf Begründung der Entscheidungen zu würdigen. Diese Grundsätze sind in casu verletzt. Das Bundesgericht setzt sich mit vom Beschwerdeführer vorgängig aufgezeigten Einwendungen nicht in angemessener Weise auseinander, sondern übernimmt ohne Weiteres und kritiklos die Argumentation des kantonalen Gerichtes. So lässt das Bundesgericht beispielsweise die vorliegende und aufgezeigte Mobbing-Thematik völlig links liegen, indem es kategorisch erklärt, das kantonale Gericht habe sich bereits damit befasst, was augenscheinlich nicht der Fall ist. Eine materielle Überprüfung erfolgt nicht; der Beschwerdeführer wird augenscheinlich – stillschweigend – als Querulant abgestempelt. Vom Beschwerdeführer angeführte Beweise und Erläuterungen, beispielsweise die Tatsache, dass er zu keinem Zeitpunkt Drohmails verschickt habe, werden ohne weitere Begründung umgangen. Es sei hier erneut ein für alle Mal festgehalten: Die Drohmails, welche von den zuständigen Behörden dafür angeführt wurden, das arglistige Szenario zu begründen, existieren schlichtweg nicht.  Hingegen werden bereits von dem kantonalen Gericht aus dem Zusammenhang gerissenen Aussagen, wie beispielsweise, dass selbst Dr. med. Westdijk angeführt habe, der Beschwerdeführer habe irreparable Schäden erlitten, oder der Beschwerdeführer habe gegenüber seinem Vater kurze aggressive Ausbrüche gezeigt, übernommen, ohne dass die entsprechenden Einwände des Beschwerdeführers überprüft wurden. Augenscheinlich hat das Bundesgericht die entsprechenden Beweisstücke gar nicht zu Rate gezogen, ansonsten im Fall Dr. med. Westdijk ihm hätte klar werden müssen, dass dieser mit dieser Aussage vielmehr hat betonen wollen, dass das Verhalten unter der massiven Drucksituation des Beschwerdeführers geradezu als vorbildlich zu bezeichnen ist. Was die vermeintlichen aggressiven Ausbrüche gegen den Vater angeht, so ist anzufügen, dass der Kantonsarzt diese nur in kurzen Nebensatz erwähnt und dazu ohnehin nicht ersichtlich ist, wie diese, nachdem vorgängig ausgeführt wurde, es seien keine Anzeichen einer psychiatrischen Auffälligkeit erkennbar, diese dann begründen sollen. Ebenfalls eine Nichtbefassung mit den Argumenten des Beschwerdeführers ist im Bereich des Gespräches mit dem Notfallpsychiater zu konstatieren. Im Gegenteil zu der unbegründeten Ansicht des Bundesgerichtes, wurde dessen Bericht durchaus von der kantonalen Instanz als wesentlich berücksichtigt. Das Bundesgericht selbst tut dies im übrigen auch, indem es darlegt, die Ausführungen des Amtsarztes betreffend psychiatrische Abklärung seien nachvollziehbar; der Amtsarzt selbst beruft sich aber diesbezüglich insbesondere auf vermeintlichen Divergenzen der Beurteilung durch den Notfallpsychiater und dem Gutachten Dr. Westdijk, legt also den Bericht des Notfallpsychiaters für seinen Entscheid zu Grunde.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Art. 8 EMRK&lt;br /&gt;Art. 8 EMRK schützt das Recht der Person auf Achtung ihres Privatlebens. Ein Eingriff ist gemäss Art. 8 Abs. 2 EMRK nur gestützt auf eine gesetzliche Grundlage möglich und wenn dieser Eingriff notwendig, mithin verhältnismässig ist. Schutzgut ist zunächst die physische und psychische Integrität. Die staatliche Verfügung, sich von einer von der Behörde gestellten Person psychiatrisch begutachten zu lassen, stellt zweifelsohne einen Eingriff in die Privatsphäre in diesem Sinnen dar. Dazu kommt, dass dieser Eingriff nicht notwendig war bzw. die Ausnahmesituation von den Behörden selbst generiert worden war. Wie bereits mehrmals aufgezeigt, war Ursprung der ganzen leidigen Entwicklung, dass Frau Gaby Jenö um dem Beschwerdeführer möglichst umfassend zu schaden, vorsätzlich unwahre Behauptungen betr. angeblicher Selbst- bzw. Fremdgefährdung in die Welt setzte, von Drohmails sprach und damit die ebenfalls wiederholt skizzierte Eskalationsschraube mit der versuchten Psychiatrisierung und der absolut ungerechtfertigten Stürmung der Liegenschaft durch eine Antiterroreinheit auslöste. An dieser Schraube wurde weiter mit der Aufforderung zur Untersuchung durch den Amtsarzt mit nachfolgender – formell ungültiger Kündigung – und nachfolgender Aufforderung zur psychiatrischen Begutachtung mit erneuter Kündigung weiter gedreht. Trotz dieser immensen Drucksituation sind – auch vom Amtsarzt – keinerlei Anzeichen für eine psychische Krankheit mit entsprechender Arbeitsunfähigkeit erkennbar, was im Übrigen auch von Dr. med. Westdijk entsprechend bestätigt wurde. Die ohnehin vermutete Arbeitsfähigkeit wurde deshalb entgegen der Ansicht des Bundesgerichtes in keiner Weise durch irgendwelche Vorkommnisse widerlegt; das Bundesgericht und das kantonale Gericht unterliegen deshalb einem Denkfehler, wenn beide darlegen es sei darum gegangen, die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers abzuklären. Gestützt auf die vorgängig skizzierte Ausgangslage kann es augenscheinlich nur um etwas gegangen sein, nämlich den Beschwerdeführer, den man loswerden wollte, ärztlich arbeitsunfähig zu schreiben lassen. Unter diesen Umständen gab es für den Beschwerdeführer, welcher Opfer eines eigentlichen Psychoterrors war, selbstredend keinen Grund, eine psychiatrische Begutachtung zu akzeptieren. Die entsprechende Weisung hat demgemäss den Anspruch auf Achtung des Privatlebens verletzt, weshalb auch die nachfolgende Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht gerechtfertigt war.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zusammengefasst wurden demgemäss im vorliegenden Fall verschieden Garantien der Konvention verletzt. Diese Verletzung ist festzustellen und die Schweizerische Eidgenossenschaft anzuweisen, durch ein entsprechendes Revisionsurteil den Entscheid des Bundesgerichtes abzuändern. Eventualiter ist dem Beschwerdeführer eine angemessene Entschädigung auszurichten. Gestützt auf die Tatsache, dass letztlich durch das Verfahren die berufliche Existenz des Beschwerdeführers vernichtet worden ist, erscheint eine Entschädigung von CHF 1'000'000.— als angemessen. Daneben hat die Beschwerdebeklagte die Gerichtskosten und die Anwaltskosten des Beschwerdeführers zu übernehmen.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-7176737950642197519?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/7176737950642197519/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=7176737950642197519' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/7176737950642197519'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/7176737950642197519'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2010/12/menschenrechtsverletzungen-im-fall.html' title='Menschenrechtsverletzungen im Fall Lehrer H.'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TRRgrY3KRZI/AAAAAAAAAGo/QyLD8bf05Z8/s72-c/pol_gericht_jpg.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-5087840922459840912</id><published>2010-12-19T01:24:00.000-08:00</published><updated>2010-12-28T01:15:36.630-08:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Bundesgericht'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Üble Nachrede'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Favre'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Mathys'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Wiprächtiger'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Rechtsstaat'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Monn'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Jenö Gaby'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Verleumdung'/><title type='text'>Dr. Dominique Favre - Bundesrichter</title><content type='html'>&lt;a href="http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TQ3Y_hQQq5I/AAAAAAAAAGU/3MlAzom-mWU/s1600/bundesrichter-favre-dominique.jpg"&gt;&lt;img style="float:left; margin:0 10px 10px 0;cursor:pointer; cursor:hand;width: 113px; height: 156px;" src="http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TQ3Y_hQQq5I/AAAAAAAAAGU/3MlAzom-mWU/s320/bundesrichter-favre-dominique.jpg" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5552332501387619218" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Wenn Behördenkriminalität vorsätzlich vertuscht wird, mischelt Bundesrichter Dr. Dominique Favre immer wieder regelmässig mit. Das Urteil vom 9. Dezember 2010 unter der Mitwirkung von Favre, Wiprächtiger, Mathys und C. Monn beweist, dass bei der sog. bundesgerichtlichen "Rechtssprechung" nicht das Recht im Vordergrund steht, sondern dessen systematische Pervertierung. Die vom Beschwerdeführer vorgebrachten stichhaltigen Beweise, die belegen, dass Gaby Jenö in ihrer Funktion als OS-Rektorin den beliebten Lehrer H. mehrmals als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer verleumdet hat, werden von den Bundesrichtern mit einem lapidaren Satz weggewischt:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;"Von einem Beweis kann indessen nicht die Rede sein." &lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Einmal mehr wird der Beschwerdeführer nicht im Geringsten ernst genommen. Auch die Tatsache, dass Gaby Jenö den Lehrer nachweislich fälschlich als Drohmail-Schreiber verleumdet hatte, wird auf den kümmerlichen zwei Seiten der Urteilsbegründung nicht einmal erwähnt. Die Arroganz der Bundesrichter findet ihren Höhepunkt im abschliessenden Satz der Urteilsbegründung:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;"Ohne dass sich das Bundesgericht zu allen angeblichen "Beweisen" ausdrücklich äussern müsste, ist die Beschwerde im Verfahren nach Art. 109 BGG abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist."&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Bundesrichter geben in ihrer masslosen Arroganz offensichtlich sogar zu, dass sie Beweise vorsätzlich ignorieren! Spätestens jetzt stellt sich die Frage: Wer kontrolliert eigentlich unsere "ehrenswerten" Bundesrichter? Ist es korrekt, wenn Bundesrichter auf zwei mickrigen Seiten die Fakten systematisch ignorieren, die strafbaren Handlungen der ehemaligen OS-Rektorin systematisch vertuschen und das Verleumdungsopfer mit Fr. 2000.-- Urteilsgebühr noch zusätzlich bestrafen?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Offensichtlich dürfen in der Schweiz sämtliche Beamten und Behörden bis hinauf zu den Bundesrichtern ihr Amt missbrauchen, ohne dass eine Kontrollbehörde tätig wird. Das Ganze wird dann von unseren Politikern als sog. "Rechtsstaat" verkauft.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-5087840922459840912?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/5087840922459840912/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=5087840922459840912' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/5087840922459840912'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/5087840922459840912'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2010/12/dr-dominique-favre-bundesrichter.html' title='Dr. Dominique Favre - Bundesrichter'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TQ3Y_hQQq5I/AAAAAAAAAGU/3MlAzom-mWU/s72-c/bundesrichter-favre-dominique.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-945402572645064934</id><published>2010-12-04T09:17:00.000-08:00</published><updated>2010-12-05T00:12:55.964-08:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Zihlmann Peter'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Lehrer H.'/><title type='text'>Peter Zihlmann - Justizkritiker</title><content type='html'>&lt;a href="http://3.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TPp7qZptAHI/AAAAAAAAAGM/qq_kpKivHVs/s1600/Peter%2BZihlmann.jpg"&gt;&lt;img style="float:left; margin:0 10px 10px 0;cursor:pointer; cursor:hand;width: 205px; height: 212px;" src="http://3.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TPp7qZptAHI/AAAAAAAAAGM/qq_kpKivHVs/s320/Peter%2BZihlmann.jpg" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5546881859430711410" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Peter Zihlmann, früher Rechtsanwalt und Richter, ist heute erfolgreicher Buchautor und Justizkritiker. In seinem neusten Buch, Richter Hartmanns letzte Aufzeichnungen zur Basler Justizaffäre, bringt er es auf den Punkt:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;"Tatsächlich gibt es immer wieder Situationen, in denen uns Zweifel kommen, ob überhaupt das Recht herrscht in unserem Staat oder ob es nur scheinbar so ist und wir längst von der Mafia oder einer verwandten Verbrecherorganisation unterwandert sind."&lt;/em&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;"Und was sollen wir von einer Justiz halten, die gar nicht wissen will, was passiert ist? Wo der Dreck schlussendlich zugedeckt und als nicht mehr vorhanden negiert wird?"&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch der Mobbing-Fall um Lehrer H. passt in das von Zihlmann beschriebene System. Dieses Weblog bleibt allerdings nicht an der Oberfläche. Es deckt die Machenschaften des Basler Machtfilzes konsequent auf, nennt Namen und berichtet über Fakten, welche die Beamten und Behörden gerne verschweigen und vertuschen. Justizkritik ist nur wirksam, wenn die ganze Wahrheit schonungslos aufgedeckt wird. Die "Wahrheit" der Damen und Herren aus dem Behördenfilz ist so wahr wie der Osterhase oder der Weihnachtsmann! Schöne Weihnachten!&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-945402572645064934?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/945402572645064934/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=945402572645064934' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/945402572645064934'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/945402572645064934'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2010/12/peter-zihlmann-justizkritiker.html' title='Peter Zihlmann - Justizkritiker'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://3.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TPp7qZptAHI/AAAAAAAAAGM/qq_kpKivHVs/s72-c/Peter%2BZihlmann.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-155801454280082434</id><published>2010-11-29T03:54:00.000-08:00</published><updated>2010-11-29T08:02:37.993-08:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Rekurskammer'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Erster Staatsanwalt'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Hug Thomas'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Verwaltungsfilz'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Beschlagnahme'/><title type='text'>Rekurs gegen den Entscheid des Ersten Staatsanwalts</title><content type='html'>&lt;a href="http://4.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TPOaQvvMcKI/AAAAAAAAAGE/F_R9AzcThnE/s1600/RTEmagicC_83b08c526f_gif.gif"&gt;&lt;img style="float:left; margin:0 10px 10px 0;cursor:pointer; cursor:hand;width: 71px; height: 92px;" src="http://4.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TPOaQvvMcKI/AAAAAAAAAGE/F_R9AzcThnE/s400/RTEmagicC_83b08c526f_gif.gif" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5544945178706210978" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Lehrer H. hat gegen die rechtswidrige Beschlagnahmung der Beweise, die er im Strafverfahren gegen seine Chefin Gaby Jenö verwenden will, Rekurs eingelegt. Selbstverständlich hat der Erste Staatsanwalt Dr. Thomas Hug, den Rekurs mit fadenscheinigen Argumenten abgelehnt. Lehrer H. kennt den sog. Rechtsweg aus eigener Erfahrung. Wer den Rechtsweg einschlägt, verliert in der Schweiz viel Geld, denn die Richterinnen und Richter sind Teil eines Behördenfilzes, der in erster Linie die Bürgerinnen und Bürger abzockt und deren Rechte mit Füssen tritt. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass die Richterinnen und Richter der Basler Rekurskammer dem schwer gemobbten Lehrer im Voraus erneut Fr. 600.-- abverlangen, ansonsten auf seine Rechtsansprüche überhaupt nicht eingegangen wird. Lehrer H. kennt das Prozedere bereits. Ohne Kostenvorschuss wird in der Schweiz überhaupt nicht auf Rekurse und Beschwerden eingetreten. Wer an den Rechtsstaat glaubt und Geld einbezahlt, sieht sein Geld aber nie wieder. Aus Gründen der Transparenz wird der Rekurs von Lehrer H. auf diesem Blog veröffentlicht. Lehrer H. hat damit Fr. 600.-- gespart und muss sich nicht über die lächerlichen Ausführungen der befangenen Rekurskommission ärgern.    &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sehr geehrte „unabhängige“ Richterinnen und Richter&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Hiermit rekurriere ich gegen den Entscheid des Ersten Staatsanwaltes vom 16.11.10 im Strafverfahren V101111 003. Ich habe nie eine Ehrverletzung getätigt, kämpfe aber seit mehreren Jahren gegen einen Verwaltungsfilz, der mir massiv systematisch schaden will. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Begründung:&lt;br /&gt;Die beschlagnahmten Gegenstände sind Dinge, die ich in meinem täglichen Leben brauche. Meine Agenda, meine Geschichtsordner, meine Computer und die diversen Akten zur Privatklage gegen meine ehemalige Chefin Gaby Jenö sind völlig frei, von angeblich ehrverletzenden Äusserungen. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aus diesen Gründen beantrage ich die sofortige Herausgabe sämtlicher mir ohne richterlichen Beschluss entwendeten Gegenstände. Es ist offensichtlich, dass die mir entwendeten Akten anscheinend klar beweisen, dass der Rechtsstaat im Kanton Basel-Stadt nur noch auf dem Papier existiert. Falls Sie meinen Rekurs erwartungsgemäss mit rhetorischen Tricks ablehnen, sehe ich mich gezwungen, ein viertes Mal das Bundesgericht anzurufen. Jeder Bundesgerichtsentscheid entlarvt bekanntlich die in der Schweiz gültige „Rechtsordnung“.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit freundlichen Grüssen&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Lehrer H.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-155801454280082434?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/155801454280082434/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=155801454280082434' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/155801454280082434'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/155801454280082434'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2010/11/rekurs-gegen-den-entscheid-des-ersten.html' title='Rekurs gegen den Entscheid des Ersten Staatsanwalts'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://4.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TPOaQvvMcKI/AAAAAAAAAGE/F_R9AzcThnE/s72-c/RTEmagicC_83b08c526f_gif.gif' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-3071558082051984938</id><published>2010-11-14T13:11:00.000-08:00</published><updated>2010-11-20T03:22:55.595-08:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Hausfriedensbruch'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Glauser Bruno'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Voser Beat'/><title type='text'>Dr. Beat Voser - Leitender Staatsanwalt</title><content type='html'>&lt;a href="http://1.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TOBjTOo6QqI/AAAAAAAAAF8/wpG3WBAeCWU/s1600/staatsanwalt-Voser.jpg"&gt;&lt;img style="float:left; margin:0 10px 10px 0;cursor:pointer; cursor:hand;width: 122px; height: 156px;" src="http://1.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TOBjTOo6QqI/AAAAAAAAAF8/wpG3WBAeCWU/s400/staatsanwalt-Voser.jpg" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5539536723664061090" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Dr. Beat Voser ist Staatsanwalt und träumt schon lange von einer engmaschigen Kontrolle über das Internet. Es stört ihn, dass Menschen, die Opfer von Behördenkriminalität geworden sind, ihre Erlebnisse über sog. Blogs in der ganzen Welt verbreiten können.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Am 12.11.10 wurde Lehrer H. von Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser als sog. Auskunftsperson aufgeboten. Lehrer H. war von einem Unbekannten im Internet rufschädigend verunglimpft worden, worauf Lehrer H. eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht hatte. Ohne mit der Wimper zu zucken, behauptete Glauser nun, Lehrer H. sei selber der Täter und es sei von Staatsanwalt Voser eine Hausdurchsuchung angeordnet worden. Lehrer H. staunte nicht schlecht, als er einmal mehr vom Opfer zum Täter pervertiert wurde, ein alter Trick, den die Staatsanwaltschaft immer wieder systematisch praktiziert. Allerdings wollte Glauser dem verdutzten Lehrer kein einziges Mal den Wortlaut, der angeblich Üblen Nachrede verraten, sondern setzte diesen mit dubiosen Schreiben unter Druck. Als Lehrer H. wissen wollte, wer gegen ihn eine Strafanzeige eingereicht hatte, erfuhr er immerhin, dass einmal mehr Regierungsrat Eymann persönlich dahinter steckte. Eymann war bekanntlich auf dem Blog des IG-Breitensport monatelang als Steuerhinterzieher verunglimpft worden. Interessanterweise wurde der Blog nicht mehr weitergeführt, nachdem der ehemalige Anwalt Peter Zihlmann sein neustes Buch auf den Markt gebracht hatte, in welchem die Familie Eymann ebenfalls näher unter die Lupe genommen wurde. Gerne hätte Glauser diesen Blog dem beliebten und ehrlichen Lehrer angelastet, was dieser sich aber nicht gefallen lassen wollte. Als H. sich nicht von Glauser nötigen lassen wollte, ihn bei der Hausdurchsuchung zu begleiten, liess Staatsanwalt Voser, den völlig überraschten Lehrer in eine Zelle sperren, damit die Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmung ohne das Einverständnis des Lehrers durchgeführt werden konnte. Der Lehrer musste sich einmal mehr nackt ausziehen und seine Hausschlüssel abgeben, dann wurde er in eine Zelle zusammen mit drei wirklich Kriminellen eingesperrt. Die Sache hatte nur einen Haken: Kein Richter hatte die Aktion bewilligt und keine neutrale Person überwachte die Hausdurchsuchung, ausser Ortspolizisten, die ebenfalls keine richterliche Bewilligung zu Gesicht bekommen hatten. DW Glauser, Det Allenspach, Benkler, Emenegger, Dinkel, UB Schönbucher und Inf Stutz drangen mit dem entwendeten Hausschlüssel in das Haus des Lehrers ein und nahmen mit, was ihnen gerade in die Hände fiel. Die Truppe hatte es vor allem auf die Computer des Lehrers abgesehen. Sogar die Agenda in welcher Lehrer H. seine Termine und Notizen festhielt, wurde entwendet. Besondere Freude hatten die Eindringlinge an einem Ordner mit der Aufschrift "Antisemitismus" und an einem Ordner mit der Aufschrift "Macht". Auch sämtliche Unterlagen zur Privatklage, welcher Lehrer H. gegen seine Chefin Gaby Jenö angestrengt hatte, wurden beschlagnahmt. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es scheint, dass man dem beliebten Lehrer einmal mehr mit allen Mitteln massiv schaden möchte. Zum Mittagessen bekam Lehrer H. ein Brotweggli und eine lauwarme Suppe. Das anschliessende Verhör dauerte noch mehrere Stunden. Seinen Anwalt durfte der Lehrer kein einziges Mal kontaktieren. Ob bei der grossangelegten rechtswidrigen Razzia irgend etwas herauskommt, dürfte bezweifelt werden. Eines ist sicher: Dr. Beat Voser hat sich mit seinem befohlenen Hausfriedensbruch seinen Ehrenplatz auf diesem Blog redlich verdient. Lehrer H. ist unterdessen wieder zu Hause. Er kann noch immer nicht glauben, was er am Freitag von 8.30-20.00 erlebt hat.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-3071558082051984938?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/3071558082051984938/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=3071558082051984938' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/3071558082051984938'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/3071558082051984938'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2010/11/dr-beat-voser-leitender-staatsanwalt.html' title='Dr. Beat Voser - Leitender Staatsanwalt'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://1.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TOBjTOo6QqI/AAAAAAAAAF8/wpG3WBAeCWU/s72-c/staatsanwalt-Voser.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-7416125498011784844</id><published>2010-11-06T02:25:00.000-07:00</published><updated>2010-12-05T00:14:06.156-08:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Üble Nachrede'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Wahrung öffentlicher Interessen'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='begründete Veranlassung'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Selbst- oder Fremdgefährdung'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Stamm Marie-Louise'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Beschwerde in Strafsachen'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Jenö Gaby'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Appellationsgericht'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Verleumdung'/><title type='text'>Beschwerde in Strafsachen</title><content type='html'>&lt;a href="http://3.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TNUfatzFNOI/AAAAAAAAAF0/fOlsoGwGL1s/s1600/abgemagerte+Justitia.jpg"&gt;&lt;img style="float:left; margin:0 10px 10px 0;cursor:pointer; cursor:hand;width: 100px; height: 150px;" src="http://3.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TNUfatzFNOI/AAAAAAAAAF0/fOlsoGwGL1s/s400/abgemagerte+Justitia.jpg" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5536365860752798946" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Lehrer H. erhebt Beschwerde gegen das Appellationsgerichtsurteil vom 2. August 2010. Der Entscheid des Appellationsgerichts sei aufzuheben und an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Beklagte Gaby Jenö sei wegen mehrfacher Üblen Nachrede und Verleumdung zu verurteilen. Alle Kosten sollen zu Lasten der Beklagten gehen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Begründung: Das Appellationsgericht hat klar festgestellt, dass es eine Ehrverletzung ist, einen ehrbaren Menschen als potentiellen Selbstmörder und potentiellen Amokläufer zu bezeichnen und ihm zu unterstellen, er habe sich wie „Tschanun“ gefühlt. Allerdings behauptet das Gericht, dass diese Äusserungen in „Wahrung öffentlicher Interessen“ und in „begründeter Veranlassung“ getätigt worden seien. Mit dieser Schutzbehauptung vertuscht das Basler Appellationsgericht die strafbaren Handlungen von Gaby Jenö systematisch. Es ist in den Akten klar festgehalten, dass die Beklagte dem Kläger bereits Selbstmordabsichten und Amokabsichten unterstellt hatte, bevor sich der Kläger zum Fall Tschanun äussern konnte. (Schreiben vom 6.7.06) Es geht in Wirklichkeit nicht um die „Wahrung öffentlicher Interessen“, sondern um die systematische Diskreditierung des Klägers. Es gab auch zu keiner Zeit eine „begründete Veranlassung“, den Kläger wegen angeblicher Drohung anzuzeigen und ihm einen Notfallpsychiater und eine Sondereinheit auf den Hals zu hetzen. Das ganze widerliche Bedrohungsszenario ist ein arglistiges Lügenkonstrukt, das von Gaby Jenö vorsätzlich systematisch in die Welt gesetzt wurde, um dem Kläger massiv zu schaden und ihn rechtswidrig zu entlassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Beweise: Beide Vorinstanzen haben die Beweise und Zeugen des Klägers vorsätzlich ignoriert und einen angeblichen Entlastungsbeweis konstruiert, der bei der Würdigung sämtlicher Fakten völlig unhaltbar ist. Fakt ist:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1. Es ist aktenkundig, dass Gaby Jenö den Kläger in ihrer Strafanzeige bezichtigt hat, Drohmails geschrieben zu haben. Es ist aber bewiesen, dass diese Drohmails definitiv nicht existieren. (Strafanzeige vom 11.8.06)&lt;br /&gt;2. Es ist aktenkundig, dass der Kläger sich nie mit Tschanun verglichen hat, sondern sich im Gegenteil immer deutlich von dessen Taten distanziert hat. &lt;br /&gt;3. Es ist aktenkundig, dass der Kläger noch nie in seinem Leben gewalttätig aufgefallen war und in einem Elternbrief sogar als äusserst beliebte und engagierte Lehrkraft beschrieben wird.&lt;br /&gt;4. Es ist aktenkundig, dass Gaby Jenö als einzige behauptete, der Kläger habe sich wie Tschanun gefühlt.  Weder Claudia Gass noch Peter Grossniklaus, mit denen der Kläger tatsächlich über den Fall Tschanun gesprochen hatte, hatten dieses Gerücht in die Welt gesetzt. (siehe Akten) &lt;br /&gt;5. Es ist aktenkundig, dass Gaby Jenö sich in den Sommerferien 06 nie nach der Befindlichkeit des Klägers erkundigt hatte. Wenn sie tatsächlich in „Wahrung öffentlicher Interessen“ und in „begründeter Veranlassung“ gehandelt hätte, hätte sie als Chefin des Klägers diesen zumindest telefonisch kontaktieren können, um ihre massiven Anschuldigungen zu überprüfen. Offensichtlich stand aber gar nie das Wohl des Klägers im Vordergrund, sondern die Absicht, diesen arglistig als gefährlichen Gewalttäter systematisch zu diskreditieren.&lt;br /&gt;6. Es ist aktenkundig, dass der Kläger seine Anstellung verloren hat, weil er von  Gaby Jenö arglistig als angeblich psychisch kranken Gewalttäter verleumdet wurde. Dass es eine „schwere Pflichtverletzung“ sein soll, sich nicht von einem staatlich diktierten Psychiater begutachten zu lassen, ist im Basler Personalgesetz nirgends vermerkt.&lt;br /&gt;7. Es ist aktenkundig, dass Schulpsychologe Peter Gutzwiller den Kläger erst als gemeingefährlich einstufte, nachdem dieser die ganze Eskalation bereits hinter sich hatte und aus der Untersuchungshaft entlassen worden war. Es existiert kein einziges Schreiben, welches belegt, dass das arglistige Vorgehen von Gaby Jenö in „begründeter Verantwortung“ erfolgt ist. Dass Gutzwiller sein Schreiben erst nachträglich verfasste, beweist, dass es vorher keinerlei Anlass gab, dem Kläger eine Selbst- bzw. Fremdgefährdung anzudichten. (Schreiben vom 17.10.06) Das von Gutzwiller auf Wunsch von Gaby Jenö verfasste Schreiben soll offensichtlich die kriminellen Handlungen von Gaby Jenö nachträglich vertuschen.&lt;br /&gt;8. Es ist aktenkundig, dass der Kläger seinen Beruf über alles liebt und darum nun bereits zum dritten Mal den Rechtsweg bis zum Bundesgericht einschlägt. Von einer Selbst- und Fremdgefährdung kann offensichtlich keine Rede sein. Wer konsequent den Rechtsweg einschlägt, darf weder als Selbstmörder noch als Amokläufer bezeichnet werden. Da der Kläger bereits bei seiner rechtwidrigen Freistellung den Rechtsweg eingeschlagen hatte, sind die ehrverletzenden Äusserungen von Gaby Jenö keineswegs in „begründeter Veranlassung“ getätigt worden, sondern dienten ausschliesslich dazu, den Kläger massiv zu diskreditieren, ihn vorsätzlich in seiner Ehre zu verletzen und ihm systematisch zu schaden.&lt;br /&gt;9. Es ist aktenkundig, dass sämtliche staatlichen Instanzen das psychiatrische Gutachten von Dr. med. Piet Westdijk systematisch ignorierten. Das Gutachten beweist aber klar, dass der Kläger zu keinem Zeitpunkt psychisch angeschlagen oder arbeitsunfähig war. &lt;br /&gt;10. Es ist aktenkundig, dass Gaby Jenö mehrfach systematisch die Unwahrheit behauptete. Sogar in der Gerichtsverhandlung stritt sie als Beklagte ab, dass sie den Kläger dazu veranlasst hatte, sich psychiatrisch begutachten zu lassen. (Verhandlungsprotokoll, S. 8).&lt;br /&gt;11. Es ist aktenkundig, dass sich Gaby Jenö nie beim Kläger für ihr arglistiges und unverhältnismässiges Handeln entschuldigt hat. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aus dem oben Gesagten geht klar hervor, dass Gaby Jenö nicht in „Wahrung öffentlicher Interessen“ und in „begründeter Veranlassung“ gehandelt hat, sondern vorsätzlich alles unternommen hat, um dem Kläger vorsätzlich zu schaden und ihn aus seinem geliebten Beruf zu mobben. Dass Gerichtspräsidentin Dr. Marie-Louise Stamm, die bereits schon die arglistige Kündigung gutgeheissen hatte, nun auch noch das Strafverfahren gegen die Chefin des Klägers behandelte, ist rechtlich ebenfalls nicht haltbar. Offensichtlich ist diese Richterin massiv befangen und hätte in den Ausstand treten müssen. Auch aus diesem Grund ist das Urteil des Appellationsgerichts aufzuheben und an die Vorinstanz zurückzuweisen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Gutglaubensbeweis der Beklagten kann unter diesen Umständen nicht erbracht werden. Die Beklagte hat ohne „begründete Veranlassung“, insbesondere ohne „Wahrung öffentlicher Interessen“, sowie vorwiegend mit der Absicht, dem Kläger Übles vorzuwerfen, gehandelt. Aus diesem Grund ist das Urteil des Appellationsgerichts aufzuheben und an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Beklagte ist wegen mehrfacher Übler Nachrede und Verleumdung rechtmässig zu verurteilen. Da die Beklagte mit ihrer hinterhältigen Strafanzeige gegen den Kläger sämtliche Kosten verursacht hat, soll sie auch sämtliche Kosten übernehmen.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-7416125498011784844?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/7416125498011784844/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=7416125498011784844' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/7416125498011784844'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/7416125498011784844'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2010/11/beschwerde-in-strafsachen.html' title='Beschwerde in Strafsachen'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://3.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TNUfatzFNOI/AAAAAAAAAF0/fOlsoGwGL1s/s72-c/abgemagerte+Justitia.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-9116306219131481965</id><published>2010-10-29T01:56:00.000-07:00</published><updated>2010-10-29T03:13:05.354-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Freiwillige Schulsynode'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Siegenthaler Beat'/><title type='text'>Beat Siegenthaler - Präsident der Freiwilligen Schulsynode</title><content type='html'>&lt;a href="http://3.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TMqVhfIBwXI/AAAAAAAAAFs/Zk75jJEbOI8/s1600/imagesCADPQS4H.jpg"&gt;&lt;img style="float:left; margin:0 10px 10px 0;cursor:pointer; cursor:hand;width: 96px; height: 45px;" src="http://3.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TMqVhfIBwXI/AAAAAAAAAFs/Zk75jJEbOI8/s400/imagesCADPQS4H.jpg" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5533399494701465970" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Mit Schreiben vom 25. Oktober 2010 informiert Beat Siegenthaler, Präsident der Freiwilligen Schulsynode Basel-Stadt (FSS), Lehrer H. betr. Kostengutsprache für eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Wörtlich schreibt er:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;"In Ihrem Mail vom 3. September ersuchten Sie uns um eine Kostengutsprache für eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof in Strassburg. Nachdem Ihr Gesuch durch die Geschäftsleitung der Frewilligen Schulsynode fss abgelehnt worden war, haben Sie beim fss-Vorstand gegen diesen Entscheid rekurriert. An der Vorstandssitzung vom 21. Oktober 2010 wurde Ihr Rekurs vom Vorstand behandelt und einstimmig abgelehnt. Dieser Entscheid ist endgültig. Die fss kann keine weitere Kostengutsprache übernehmen."&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit diesem Entscheid unterstützt die Freiwillige Schulsynode indirekt die menschenverachtenden Praktiken von Gaby Jenö, Peter Gutzwiller, Thomas Baerlocher, Hans-Georg Signer und anderen zahlreichen staatlichen Mobbing-Spezialisten. Offensichtlich findet es die Freiwillige Schulsynode korrekt, wenn unbescholtene Lehrkräfte über staatlich bestellte Psychiater in die Arbeitslosigkeit getrieben werden. Lehrer H. war weder krank geschrieben, noch tatsächlich krank, was Dr. med. Piet Westdijk in einem sorgfältig erstellten Gutachten rechtsgenüglich festhielt. Trotzdem wurde dem beliebten Lehrer H. gekündigt, weil er sich nicht von IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht begutachten lassen wollte. Dass es eine schwere Pflichtverletzung sein soll, wenn sich ein völlig gesunder Mensch seinen eigenen Arzt aussucht, ist völlig absurd. Dennoch hat das Bundesgericht entschieden, dass es ein Kündigungsgrund sei, sich nicht staatlich psychiatrisieren zu lassen. Diese Methoden wurden bisher ausschliesslich in totalitären Staaten wie der Sowjetunion und der DDR praktiziert. Mit dem Entscheid des Bundesgerichts wird diese Praxis auch in der Schweiz legitim. Dass Beat Siegenthaler eine Kostengutsprache für eine Beschwerde an den Europäischen Geichtshof für Menschenrechte in Strassburg ablehnt, zeigt deutlich, was vom Präsidenten der Freiwilligen Schulsynode zu halten ist. Die FSS hat mit ihrer laschen Politik in den letzten Jahren sämtliche untauglichen sozialistischen Schulreformen duchgewunken. Mit seinem Entscheid hat Beat Siegenthaler das Vertrauen der Basler Lehrkräfte endgültig verspielt.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-9116306219131481965?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/9116306219131481965/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=9116306219131481965' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/9116306219131481965'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/9116306219131481965'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2010/10/beat-siegenthaler-prasident-freiwillige.html' title='Beat Siegenthaler - Präsident der Freiwilligen Schulsynode'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://3.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TMqVhfIBwXI/AAAAAAAAAFs/Zk75jJEbOI8/s72-c/imagesCADPQS4H.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-4880039014757722112</id><published>2010-10-24T02:36:00.001-07:00</published><updated>2010-10-26T00:32:56.087-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Homberger Thomas'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Weissberg Dora'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Jenö Gaby'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Staatsanwaltschaft'/><title type='text'>Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt</title><content type='html'>&lt;a href="http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TMP-OhnW__I/AAAAAAAAAFk/EcByf1QBx9A/s1600/Staatsanwaltschaft.jpg"&gt;&lt;img style="float:left; margin:0 10px 10px 0;cursor:pointer; cursor:hand;width: 246px; height: 205px;" src="http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TMP-OhnW__I/AAAAAAAAAFk/EcByf1QBx9A/s400/Staatsanwaltschaft.jpg" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5531544292836179954" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Die Basler Staatsanwaltschaft spielte im Mobbingfall Lehrer H. eine mehr als unrühmliche Rolle. Als Lehrer H. vollständige Akteneinsicht verlangte, legte man ihm ein Dossier vor, welches nicht vollständig war. Die von OS Rektorin Gaby Jenö angestrengte Strafanzeige gegen H. wegen angeblicher Drohung, war nirgends zu finden. Dies aus gutem Grund. Jenö hatte in der Strafanzeige behauptet, dass Lehrer H. sowohl mündlich, als auch mittels E-Mails Drohungen ausgesprochen habe. Diese arglistige Lüge war die Grundlage für die Staatsanwaltschaft, dem völlig harmlosen Lehrer, unter der Leitung von Dr. Thomas Homberger, einen Notfallpsychiater und eine Sondereinheit auf den Hals zu hetzen. Für B. Schärer vom Kriminalkommissariat stand von Anfang an fest, dass Lehrer H. „psychisch auffällig“ sei und „Suizidgefahr“ nicht ausgeschlossen werden könne. Allerdings hatte er H. vorher nie gesehen und orientierte sich ausschliesslich an den vorsätzlichen Lügen von Gaby Jenö. Zusammen mit Dr. Thomas Homberger erbat er von UB Moser vom Statthalteramt Arlesheim Rechtshilfe. Kurz danach riegelte die Sondereinheit Barakuda das Wohngebiet von Lehrer H. ab. Um den absolut unverhältnismässigen Einsatz der Sondereinheit zu rechtfertigen, schreibt Sacharbeiter Inspektor III Andreas Callegher nachträglich in die Akten, Lehrer H. soll geäussert haben, dass er seine Waffe laden würde und auf jeden schiessen würde, der sein Haus betreten würde. In Wirklichkeit hatte H. dem staatlich bestellten Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler vorher in einem zweistündigen Gespräch glaubwürdig erklärt, dass er zwar noch seine Militärpistole im Haus habe, aber über keinerlei Munition verfüge. Lehrer H. hatte zu keinem Zeitpunkt Kenntnis von der arglistigen Strafanzeige gegen ihn. Da es Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler nicht gelang, Lehrer H. zu einem Eintritt in eine psychiatrische Klinik zu überreden, wurde mit der Sondereinheit Barakuda eine weitere Eskalationsstufe gezündet. Auch der Ressortleiter Schulen Hans Georg Signer, der vor dem Überfall der Sondereinheit ein Telephongespräch mit Lehrer H. führte, wollte die Eskalation nicht stoppen. Wenn es offensichtlich nicht gelang, Lehrer H. ohne grosses Aufsehen in einer psychiatrischen Klinik verschwinden zu lassen, sollte der völlig ahnungslose Lehrer wenigstens mit einer 20-köpfigen Sondereinheit medienwirksam aus seinem Haus geprügelt werden. Die Eskalation war von Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger offensichtlich minutiös geplant worden. Um die Wahrheit zu vertuschen, schrieb Staatsanwalt Homberger folgendes in die Akten:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;„Offenbar habe der Notfallpsychiater gegenüber Herrn H. während des Gesprächs gesagt, dass er eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik erwäge, was beim Angeschuldigten zu einer heftigen Reaktion geführt habe.“&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch diese Lüge ist völlig frei erfunden. Eine Tonbandaufnahme beweist, dass Lehrer H. ohne „heftige Reaktion" den Notfallpsychiater und den Polizisten freundlich und bestimmt aufgefordert hatte, sein Haus zu verlassen. Selbstverständlich ignorieren die Staatsanwaltschaft, die Basler Gerichte und auch das Bundesgericht die Tonbandaufnahme systematisch bis auf den heutigen Tag. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch die leitende Staatsanwältin lic. Dora Weissberg versuchte in ihrem Einstellungsbeschluss die Intrige gegen Lehrer H. vorsätzlich zu vertuschen. Obwohl Lehrer H. nie jemandem gedroht hatte, sondern systematisch den Rechtsweg einschlug, stellte sie das Strafverfahren gegen Lehrer H. nicht „mangels Tatbestand“ ein, sondern „mangels hinreichenden Beweises des Tatbestands insbesondere in subjektiver Hinsicht“. In Wirklichkeit wurde das ganze Bedrohungsszenario von Gaby Jenö frei erfunden und erlogen. Dass sich Staatsanwältin Dora Weissberg ebenfalls nicht um die offensichtlich inexistenten „Drohmails“ kümmerte, beweist, dass die Staatsanwaltschaft die falschen Anschuldigungen von Gaby Jenö vorsätzlich systematisch vertuschte. Auch Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger, welche die zahlreichen strafbaren Handlungen von Gaby Jenö hätte zur Anklage bringen sollen, tat genau das Gegenteil. Auch sie übersah systematisch, dass die von Gaby Jenö behaupteten Drohmails, nirgends in den Akten zu finden waren. Anstatt Gaby Jenö rechtmässig anzuklagen, beschimpfte Eichenberger den rechtschaffenen Lehrer als „Querulanten“ und erfrechte sich, den schwer gebeutelten Lehrer für seine rechtmässigen Strafanzeigen rechtswidrig zur Kasse zu bitten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Offensichtlich ist es bei der Basler Staatsanwaltschaft üblich, strafbare Handlungen von Beamten und Behörden systematisch zu vertuschen. Dass Gaby Jenö dem untadeligen Lehrer H. eine „Selbst- und Fremdgefährdung“ andichtete, bevor dieser im Internet zum Mobbingopfer Tschanun recherchierte, vertuschten sämtliche Beamten und Behörden bis hinauf zum Bundesgericht. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es ist davon auszugehen, dass Menschen, welche hinter die Kulissen eines Unrechtssystems blicken, als „Bedrohung“ für die Staatsmacht angesehen werden. Dieser Blog ist äusserst transparent. Er zeigt anschaulich, wie sämtliche involvierten Beamten und Behörden bis hinauf ins Bundesgericht ihr Amt zum Nachteil von Lehrer H. systematisch missbrauchten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;OS Rektorin Gaby Jenö ist unterdessen zur Leiterin der Basler Sekundarstufe I befördert worden.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-4880039014757722112?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/4880039014757722112/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=4880039014757722112' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/4880039014757722112'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/4880039014757722112'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2010/10/die-staatsanwaltschaft-basel-stadt.html' title='Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TMP-OhnW__I/AAAAAAAAAFk/EcByf1QBx9A/s72-c/Staatsanwaltschaft.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-5340095531228255964</id><published>2010-10-18T04:59:00.000-07:00</published><updated>2010-10-21T08:14:52.849-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Westdijk Piet'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Stamm Marie-Louise'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Jenö Gaby'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Oser Marc'/><title type='text'>Gaby Jenö - Leiterin der Basler Sekundarstufe I</title><content type='html'>&lt;a href="http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TLw9fAsDt6I/AAAAAAAAAFc/g5_mr9rvnq4/s1600/Gaby+Jen%C3%B6.jpg"&gt;&lt;img style="float:left; margin:0 10px 10px 0;cursor:pointer; cursor:hand;width: 175px; height: 133px;" src="http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TLw9fAsDt6I/AAAAAAAAAFc/g5_mr9rvnq4/s400/Gaby+Jen%C3%B6.jpg" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5529362045474158498" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Gaby Jenö ist Leiterin der Basler Sekundarstufe I. In ihrer Funktion als Rektorin der Basler Orientierungsschule hat sie den engagierten und beliebten Lehrer H. mehrfach als gefährlichen potentiellen Gewalttäter verleumdet und ihn systematisch in die Arbeitslosigkeit gemobbt. Ihr Lügengebäude stützt sich auf die folgenden arglistigen Unterstellungen: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1. Lehrer H. habe sich mit dem Amokläufer Günther Tschanun verglichen.&lt;br /&gt;2. Lehrer H. habe sich wie Günther Tschanun gefühlt.&lt;br /&gt;3. Lehrer H. habe Selbstmorddrohungen geäussert.&lt;br /&gt;4. Lehrer H. habe Drohungen gegen ihre Person ausgesprochen.&lt;br /&gt;5. Lehrer H. habe eine psychische Krankheit.&lt;br /&gt;6. Lehrer H. sei akut selbst- und fremdgefährlich.&lt;br /&gt;7. Lehrer H. habe Dr. Dreyfus von seiner Schweigepflicht befreit.&lt;br /&gt;8. Lehrer H. sei arbeitsunfähig.&lt;br /&gt;9. Lehrer H. habe das Vertrauensverhältnis zerstört.&lt;br /&gt;10. Lehrer H. sei nie von ihr gezwungen worden, sich psychiatrisch begutachten zu lassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Diverse Akten beweisen, dass alle diese 10 arglistigen Behauptungen infame Lügen sind. Leider vertuschen die Basler Staatsanwaltschaft, das Basler Appellationsgericht und das Bundesgericht systematisch die aktenkundigen Fakten. Mittels vorsätzlicher Verkehrung von Ursache und Wirkung wurde dem beliebten und kompetenten Lehrer H. wegen einer sog. "schweren Pflichtverletzung" nach über 20 Jahren mustergültigem Unterricht gekündigt. Die angeblich "schwere Pflichtverletzung" begründen die arglistigen Behörden mit der Weigerung des Lehrers, sich von einem behördlich bestellten Psychiater krank schreiben zu lassen. Lehrer H. hatte sich bei Dr. med. Piet Westdijk mehrfach psychiatrisch begutachten lassen. Dieser konnte aber weder eine psychische Krankheit, noch eine Arbeitsunfähigkeit feststellen. Allerdings wurde das sorgfältig erstellte Westdijk-Gutachten von sämtlichen Behörden systematisch ignoriert. Dieser Blog dokumentiert äusserst umfassend, wie Lehrer H. von einer arglistigen Mobbing-Truppe systematisch in die Arbeitslosigkeit gedrängt wurde. Dass dabei auch die höchste Richterin von Basel-Stadt Dr. Marie-Louise Stamm (LDP) mehrfach ihre Finger im bösen Spiel hatte, ist besonders schockierend. Leider konnte es auch Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser (SVP) nicht lassen, bei der üblen Verschwörung gegen Lehrer H. mitzuwirken. Trotz vier Jahren übelster "Mobbing-Hölle" hat Lehrer H. bis heute noch keine Sekunde an Selbstmord oder Amok gedacht, sondern konsequent den Rechtsweg beschritten. Dieser Blog veröffentlicht die Namen und Photos der Beamten und Behörden, welche gegen Lehrer H. vorsätzlich unzählige rhetorische und bürokratische Amokläufe verübt hatten. Wer seine Macht missbraucht, wird an den Internet-Pranger gestellt! Behördenkriminalität hat in einem Rechtsstaat nichts zu suchen!&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-5340095531228255964?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/5340095531228255964/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=5340095531228255964' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/5340095531228255964'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/5340095531228255964'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2010/10/gaby-jeno-leiterin-der-basler.html' title='Gaby Jenö - Leiterin der Basler Sekundarstufe I'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TLw9fAsDt6I/AAAAAAAAAFc/g5_mr9rvnq4/s72-c/Gaby+Jen%C3%B6.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-2585830833996759243</id><published>2010-10-11T14:11:00.000-07:00</published><updated>2010-10-15T02:42:22.103-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Hermann Johannes'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Wohlfahrt Heiner'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Verschwörungstheorie'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Selbst- oder Fremdgefährdung'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Mobbing'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Behördenkriminalität'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Stamm Marie-Louise'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Wullschleger Stephan'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Psychiatrie'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Appellationsgericht'/><title type='text'>Das Appellationsgericht Basel-Stadt</title><content type='html'>&lt;a href="http://3.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TLN_-3ky9WI/AAAAAAAAAFU/hATMzxe0SRk/s1600/Dr_+Marie-Louise+Stamm.jpg"&gt;&lt;img style="float:left; margin:0 10px 10px 0;cursor:pointer; cursor:hand;width: 154px; height: 200px;" src="http://3.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TLN_-3ky9WI/AAAAAAAAAFU/hATMzxe0SRk/s200/Dr_+Marie-Louise+Stamm.jpg" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5526901885760632162" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Mit dem Urteil vom 2. August 2010 demonstriert das Appellationsgericht unter der Mitwirkung von Dr. Marie-Louise Stamm, Dr. Stephan Wullschleger, Dr. Heiner Wohlfahrt und Gerichtsschreiber lic. iur. Johannes Hermann wie im Kanton Basel-Stadt Behördenkriminalität systematisch vertuscht wird. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Marie-Louise Stamm, welche schon als Verwaltungsgerichtspräsidentin das perfide Mobbing gegen Lehrer H. vertuscht hatte, beschönigte jetzt auch in ihrem Amt als Appellationgerichtspräsidentin vorsätzlich die strafbaren Handlungen der ehemaligen OS Rektorin und jetzigen Leiterin der Sekundarstufe I Gaby Jenö. Um ihrem beliebten Mitarbeiter Lehrer H. rechtswidrig zu kündigen, hatte die arglistige OS Rektorin dem völlig unbescholtenen Lehrer eine sog. „Selbst- und Fremdgefährdung“ unterstellt, um ihn über einen bestellten Psychiater in die Psychiatrie einzusperren. Der Plan ging jedoch schief. Lehrer H. liess sich nicht provozieren und beschritt konsequent den Rechtsweg. Die infame Behauptung, Lehrer H. sei zu einem "allfälligen Amoklauf" fähig, wird von den arglistigen Richterinnen und Richter des Appellationsgerichts weder als Üble Nachrede noch als Verleumdung strafrechtlich verfolgt. Gaby Jenö habe ihre Äusserungen in „Wahrung öffentlicher Interessen“ und in „begründeter Verantwortung“ getätigt. Sie trage als Rektorin der Orientierungsschule die Verantwortung für das Wohlergehen von Schülern und Lehrern an ihrer Schule. Ein allfälliger Amoklauf an der Schule hätte das Leben und die Gesundheit vieler Personen stark gefährdet. Dass der schwer gemobbte Lehrer nicht ein einziges Mal an Selbstmord oder Amok dachte, sondern über vier Jahre lang mit rechtlichen Mitteln gegen das arglistige Mobbing kämpfte, blenden die Damen und Herren des Basler Appellationsgerichts systematisch aus. Die vom Appellationsgericht angeführten Argumente sind arglistig und verlogen. Zu keiner Zeit war Lehrer H. gewalttätig, nicht einmal als man ihn mittels juristischen Rechtsverdrehungen in die Arbeitslosigkeit mobbte. Die von Gaby Jenö in ihrer Strafanzeige behaupteten angeblichen Drohmails existieren definitiv nicht. Auch hat sich Lehrer H. aktenkundig nie mit Günther Tschanun verglichen. Richter, die vorsätzlich lügen, Fakten ignorieren, Zeugen ablehnen, strafbare Handlungen vertuschen, das Recht vorsätzlich verdrehen und missbräuchliche Kündigungen gutheissen, müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, selber kriminell zu sein. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dass der schwer in seiner Ehre verletzte Lehrer H. vom Appellationsgericht auch noch dazu verurteilt wird, die Anwaltskosten seiner Peinigerin in der Höhe von mehreren Tausend Franken zu bezahlen, ist an Perversität kaum mehr zu überbieten. Die widerliche Machtdemonstration des Basler Appellationsgerichts beweist, dass Behördenkriminalität im Kanton Basel-Stadt keine „Verschwörungstheorie“ ist, sondern bittere Realität.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-2585830833996759243?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/2585830833996759243/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=2585830833996759243' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/2585830833996759243'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/2585830833996759243'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2010/10/das-appellationsgericht-basel-stadt.html' title='Das Appellationsgericht Basel-Stadt'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://3.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TLN_-3ky9WI/AAAAAAAAAFU/hATMzxe0SRk/s72-c/Dr_+Marie-Louise+Stamm.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-5786397002206619604</id><published>2010-09-30T01:13:00.000-07:00</published><updated>2010-09-30T02:37:28.205-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Bundesverfassung'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Menschenrechte'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Kantonsverfassung'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Gewaltenteilung'/><title type='text'>Menschenrechte im Kanton Basel-Stadt</title><content type='html'>&lt;a href="http://1.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TKRRMsyESeI/AAAAAAAAAFM/Rkm978WlRlI/s1600/Menschenrechte.jpg"&gt;&lt;img style="float:left; margin:0 10px 10px 0;cursor:pointer; cursor:hand;width: 224px; height: 320px;" src="http://1.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TKRRMsyESeI/AAAAAAAAAFM/Rkm978WlRlI/s320/Menschenrechte.jpg" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5522628321684507106" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Die Menschenrechte werden im Kanton Basel-Stadt von der kantonalen Behördenmafia vorsätzlich mit Füssen getreten. Sowohl die Kantonsverfassung als auch die Bundesverfassung ist für die kriminellen Basler Beamten und Behörden nicht massgebend. Behördenwillkür und Behördenkriminalität gehören in der Basler Verwaltung zur Tagesordnung. Die kriminelle Behördenmafia ist eine Gefahr für alle ehrlichen Bürgerinnen und Bürger.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Art. 5 Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1 Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Realität:  In der Schweiz gibt es kein Rechtssystem, sondern nur ein Machtsystem. Das Bundesgericht stützt sich ausschliesslich auf die Akten der Vorinstanzen. Die staatlichen Organe werden durch das Bundesgericht in den meisten Fällen geschützt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;2 Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Realität: Lehrer H. wird von den staatlichen Organen vorsätzlich als selbst- und fremdgefährlich verleumdet, um ihm möglichst intensiv zu schaden. Damit ist das staatliche Handeln nicht mehr verhältnismässig, sondern kriminell.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;3 Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Realität: Obwohl Lehrer H. immer nach Treu und Glauben handelt, missbrauchen die staatlichen Organe systematisch ihre Macht. Lehrer H. wird sogar vom Bundesgericht kein einziges Mal ernst genommen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Art. 6 Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Realität: Nachdem Lehrer H. die Verantwortung für sich übernimmt und der Einladung des Amtsarztes rechtmässig nicht folgt, lässt die Schulbehörde die Situation eskalieren, indem sie den völlig integren Lehrer als potenziellen Amokläufer verleumdet und ihm ein rechtswidriges Strafverfahren anhängt.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Art. 7 Menschenwürde&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Realität: Die Schulbehörde verleumdet den völlig integren Lehrer wegen seiner politischen Überzeugung vorsätzlich als psychisch kranken, gefährlichen Gewalttäter. Damit achtet und schützt sie die Würde des Lehrers nicht im Geringsten, sondern verletzt diese systematisch. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Art. 8 Rechtsgleichheit&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Realität: Weil Lehrer H. nicht die „richtige“ politische Überzeugung vertritt, wird er von sämtlichen staatlichen Organen als „gefährlicher“ Gewalttäter diskriminiert. Bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Gerichtsverhandlungen wird er von Zivilpolizisten nach Waffen abgesucht.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Art. 9 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Realität: Lehrer H. wird von sämtlichen Staatsorganen vorsätzlich willkürlich behandelt. Sogar nachdem das Strafverfahren gegen den Lehrer wegen angeblicher Drohung eingestellt wird, lässt die Verwaltungsgerichtspräsidentin Marie-Louise Stamm den Lehrer mehrmals polizeilich nach Waffen durchsuchen.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Realität: Die Schulbehörde versucht die Bewegungsfreiheit des Lehrers mit einem fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) rechtswidrig einzugrenzen. Als ihr das nicht gelingt, hetzen die staatlichen Organe dem völlig integren Lehrer eine Sondereinheit auf den Hals und stecken ihn für 24 Stunden rechtswidrig und willkürlich in Isolationshaft. Die Schulbehörde zwingt den Lehrer, sich von einem von ihr diktierten Psychiater begutachten zu lassen. Als Lehrer H. sich die Freiheit nimmt, den eigenen Psychiater zu konsultieren, erhält er eine „Ordentliche Kündigung“ wegen angeblich „schweren Pflichtverletzung“.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;3 Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Realität: Nachdem Lehrer H. von der Sondereinheit auf den Boden gerissen wird und ohne Gegenwehr mit Handschellen gefesselt auf dem Bauch liegt und um Luft ringt, wird ihm von den staatlichen Organen ohne jeglichen Grund noch eine Augenbinde verpasst. Nachher muss er sich vor den Polizisten mehrmals ausziehen und sich sog. „Leibesvisitationen“ unterziehen. &lt;br /&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1 Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Realität: Lehrer H. informiert in einem eigenen Blog über die willkürlichen und rechtswidrigen Handlungen der diversen Staatsorgane. Unter Androhung der Kündigung wird Lehrer H. von der Schulbehörde gezwungen, alle Informationen, die den Arbeitgeber Basel-Stadt betreffen, zu löschen. Es wird ihm von höchster Stelle unterstellt, Behörden und Beamte zu "diskriminieren".&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;2 Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Realität: Nachdem Lehrer H. unter Androhung der Kündigung seine Informationen auf seinem Blog gelöscht hat, verbreiten anonyme Autoren die neusten Meldungen über die staatlichen Übergriffe gegen den integren Lehrer. Die Schulbehörde macht den Lehrer dafür verantwortlich und wirft ihm „rufschädigende“ Äusserungen vor, um ihm erneut zu kündigen.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;3 Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Realität: Es dürfen nur Informationen verbreitet werden, die nicht „staatsfeindlich“ sind. Wer über „Behördenkriminalität“ informiert, schädigt angeblich den Ruf der staatlichen Organe.   &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Art. 29 Allgemeine Verfahrensgarantien&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1 Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie auf Beurteilung innert angemessener Frist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Realität: Die staatlichen Organe lassen sich so viel Zeit, wie sie wollen. Die Privatklage gegen die Schulbehörde wegen „Ehrverletzung“ ist auch drei Jahre nach der strafbaren Handlung der Schulbehörde noch nicht zur Verhandlung gekommen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;2 Die Parteien haben Anspruch auf rechtliches Gehör.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Realität: Beim sog. „rechtlichen Gehör“ wird man zwar angehört, aber von den staatlichen Organen keinesfalls ernst genommen. Das gilt sowohl für die Kantonsgerichte als auch für das Bundesgericht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;3 Jede Person, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Soweit es zur Wahrung ihrer Rechte notwendig ist, hat sie ausserdem Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Realität: Wer unentgeltliche Rechtspflege beantragt, muss den staatlichen Organen seine finanzielle Lage bis ins Détail schildern. Nur wer von der Fürsorge lebt, erhält unentgeltliche Rechtspflege. Bevor die staatlichen Organe tätig werden, müssen happige Vorschüsse geleistet werden. Im Kampf um seine Rechte wurde Lehrer H. von den staatlichen Organen genötigt,  über Fr. 10‘000.— Gerichtsgebühren zu bezahlen.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Art. 30 Gerichtliche Verfahren&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1 Jede Person, deren Sache in einem gerichtlichen Verfahren beurteilt werden muss, hat Anspruch auf ein durch Gesetz geschaffenes, zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht. Ausnahmegerichte sind untersagt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Realität: Die Gerichte sind weder unabhängig noch unparteiisch. Die Gesetze werden völlig willkürlich ausgelegt, so dass der Staat am Schluss immer gewinnt. Klagen gegen staatliche Organe werden vom Bundesgericht systematisch abgewiesen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;2 Jede Person, gegen die eine Zivilklage erhoben wird, hat Anspruch darauf, dass die Sache vom Gericht des Wohnsitzes beurteilt wird. Das Gesetz kann einen anderen Gerichtsstand vorsehen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Realität: In jedem Kanton funktionieren die Behörden gleich. Es geht nicht um Recht, sondern in erster Linie um Macht. Die Gewaltentrennung existiert nicht. Sie ist eine grosse Lüge, mit der dem Volk ein Rechtsstaat vorgaukelt wird, der in Wirklichkeit gar nicht existiert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;3 Gerichtsverhandlung und Urteilsverkündung sind öffentlich. Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Realität: Lehrer H. wird vom Basler Strafgericht zwei Mal von einer öffentlichen Verhandlung ausgeschlossen. Da Lehrer H. jeweils als einziger im Publikum sitzt, fällt es den jeweiligen Gerichtspräsidenten leicht, eine öffentliche in eine geschlossene Verhandlung umzuwandeln. Diese Praxis zeigt, dass die staatlichen Organe offensichtlich etwas zu verbergen haben.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Art. 35 Verwirklichung der Grundrechte&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1 Die Grundrechte müssen in der ganzen Rechtsordnung zur Geltung kommen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Realität: Die Grundrechte werden von den staatlichen Organen systematisch vorsätzlich verletzt. Wer sich dagegen wehren will, muss den Weg über die Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof in Kauf nehmen. Dieser Weg kostet Unmengen an Zeit, Geld und Nerven. Die Schweiz wird vom Europäischen Gerichtshof regelmässig wegen Verletzung der Grundrechte verurteilt. Statistiken zu diesem Thema sind aber äusserst schwierig zu finden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;2 Wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Realität: In der Realität findet genau das Gegenteil statt. Die staatlichen Organe verletzen die Grundrechte systematisch. Üble Nachrede, Verleumdung, Amtsmissbrauch, Amtsanmassung, falsche Anschuldigung, falsches Zeugnis, Irreführung der Rechtspflege, Nötigung, Drohung, Verletzung des Berufsgeheimnisses und einfache Körperverletzung gehören zu den bundesgerichtlich geschützten Mitteln der staatlichen Organe, die einfachen Leute aus dem Volk zu unterdrücken.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;3 Die Behörden sorgen dafür, dass die Grundrechte, soweit sie sich dazu eignen, auch unter Privaten wirksam werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Realität: Auch hier ist das Gegenteil der Fall. Private, welche noch an die Menschenrechte glauben, werden von den staatlichen Organen mit willkürlicher Staatsgewalt systematisch „präventiv“ verunglimpft.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Art. 36 Einschränkungen von Grundrechten&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1 Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein. Ausgenommen sind Fälle ernster, unmittelbarer und nicht anders abwendbarer Gefahr.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Realität: Mit diesem Artikel können die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger jederzeit eingeschränkt werden. Wer die staatlichen Organe stört, kann jederzeit als „ernste, unmittelbare und nicht abwendbare Gefahr“ in seinen Grundrechten eingeschränkt werden. Lehrer H. ist Opfer dieses Artikels geworden. Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Lehrers in seinem Urteil vom 23. November 2009 mit den üblichen Floskeln ab.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;2 Einschränkungen von Grundrechten müssen durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Realität: Wer die kriminelle Energie der staatlichen Organe thematisiert, muss damit rechnen, von den Behörden als psychisch krank und gefährlich stigmatisiert zu werden. Wer angeblich „psychisch krank“ ist, wird in seinen Grundrechten eingeschränkt. Das kann bis zur mehrtägigen Isolation in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt führen. Wer sich dort nicht ans Bett fesseln lassen will, wird zwangsweise mit Neuroleptika vollgepumpt. Erst wer jeglichen Widerstand aufgibt, und lebenslang Neuroleptika einnimmt, gilt als geheilt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;3 Einschränkungen von Grundrechten müssen verhältnismässig sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Realität: Das Ziel der Schulbehörde, die Grundrechte von Lehrer H. einzuschränken sind gründlich gescheitert. Es ist der Schulbehörde nicht gelungen, Lehrer H. als „psychisch kranken“ Menschen zu diskreditieren und ihn bis auf Weiteres in einer psychiatrischen Anstalt wegzusperren. In ihrem Kampf gegen Lehrer H. haben alle beteiligten staatlichen Organe die Verhältnismässigkeit massiv überschritten. Leider vertuscht auch das Bundesgericht als letzte nationale Rechtsinstanz die kriminellen Handlungen der Basler Behördenmafia vorsätzlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;4 Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Realität: Die staatlichen Organe besitzen das Gewaltmonopol. Jeden Tag verletzen die Behörden die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Wer gegen die staatlichen Organe prozessiert, verliert viel Zeit, Geld und Nerven. Wer schützt uns Bürgerinnen und Bürger vor diesem Unrechtsstaat?&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-5786397002206619604?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/5786397002206619604/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=5786397002206619604' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/5786397002206619604'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/5786397002206619604'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2010/09/menschenrechte-im-kanton-basel-stadt.html' title='Menschenrechte im Kanton Basel-Stadt'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://1.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TKRRMsyESeI/AAAAAAAAAFM/Rkm978WlRlI/s72-c/Menschenrechte.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-478875990673831818</id><published>2010-09-02T23:05:00.000-07:00</published><updated>2010-09-03T00:08:05.073-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Amoktäter'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Selbst- oder Fremdgefährdung'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Mobbing'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Eymann Christoph'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Behördenkriminalität'/><title type='text'>Dr. Christoph Eymann - Departementsvorsteher des ED</title><content type='html'>&lt;a href="http://1.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TICezkyUbOI/AAAAAAAAAFE/w4Svm9EjoSE/s1600/Dr.+Christoph+Eymann.jpg"&gt;&lt;img style="float:left; margin:0 10px 10px 0;cursor:pointer; cursor:hand;width: 144px; height: 193px;" src="http://1.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TICezkyUbOI/AAAAAAAAAFE/w4Svm9EjoSE/s200/Dr.+Christoph+Eymann.jpg" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5512580552786734306" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Dr. Christoph Eymann, der Vorsteher des Basler Erziehungsdepartements hat seine Verantwortung nicht wahrgenommen. Obwohl Lehrer H. ihn mehrmals um ein klärendes Gespräch gebeten hatte, verweigerte Regierungsrat Eymann dem fachlich kompetenten und beliebten Lehrer systematisch einen Gesprächstermin. Eymann glaubt nach wie vor seinen Mitarbeitern, die behaupten Lehrer H. habe diese im Internet "diffamiert". Das Gegenteil ist der Fall. Die Mitarbeiter von Eymann haben in zahlreichen Schreiben Lehrer H. als psychisch kranken, potentiellen Gewalttäter diffamiert, was in den diversen Blogs deutlich beschrieben wird. Dass Regierungsrat Eymann dem schwer in seiner Ehre verletzten Lehrer nicht einmal ein Gespräch zubilligt, zeigt den wahren Charakter von Dr. Christoph Eymann. Mit seinem Projekt "Help Our Teachers" wollte Eymann bei der Basler Lehrerschaft den Eindruck erwecken, die Lehrkräfte tatkräftig zu unterstützen. In Wirklichkeit baute er mit seinen linken Mitarbeitern Hans Georg Signer, Thomas Baerlocher und Gaby Jenö das Erziehungsdepartement zu einem totalitären Machtapparat um. Lehrkräfte, die sich eigene Gedanken zu den sozialistischen Schulreformen machten, wurden über die Ärzte des Gesundheitsdienstes krankgeschrieben oder über IV-Psychiater aus dem Schuldienst ausgegliedert. Diese DDR-Methoden wurden von Regierungsrat Eymann nicht nur gebilligt, sondern systematisch mitgetragen. Das neuste ED-Projekt, Schülerinnen und Schüler mittels Computerprogramm nach potentiellen Amoktätern durchzuscannen, zeigt die menschenverachtende Haltung von Eymann und seinen Mitarbeitern: Wer nicht spurt, wird in Zukunft flächendeckend als selbst- bzw. fremdgefährdend diffamiert und gerät in die Mühlen der Psychiatrie und der Justiz. Auch Lehrer H. wurde als möglicher Amoktäter verleumdet und zu IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht geschickt. Als H. sich einen eigenen Psychiater aussuchte, kündigten die Mitarbeiter von Eymann dem beliebten Lehrer wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung". Wer im Basler Erziehungsdepartement keine unkritische Untertanenmentalität an den Tag legt, wird mit allen Mitteln aus dem Betrieb gemobbt. Da Dr. Christoph Eymann die in diesem Blog aufgedeckte Wahrheit als "Diffamierung" seiner Mitarbeiter interpretiert, sämtliche Hinweise auf Mobbing leugnet und ein Gespräch mit dem beliebten Lehrer H. systematisch verweigert, erhält der Vorsteher des Erziehungsdepartements in diesem Blog einen "Ehrenplatz". Behördenkriminalität muss aufgedeckt und bekämpft werden! Nazi-Methoden haben in einem Rechtsstaat nichts zu suchen!&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-478875990673831818?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/478875990673831818/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=478875990673831818' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/478875990673831818'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/478875990673831818'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2010/09/dr-christoph-eymann-departementsvorsteh.html' title='Dr. Christoph Eymann - Departementsvorsteher des ED'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://1.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TICezkyUbOI/AAAAAAAAAFE/w4Svm9EjoSE/s72-c/Dr.+Christoph+Eymann.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-7383530486692621184</id><published>2010-08-22T03:03:00.000-07:00</published><updated>2010-08-22T03:33:28.509-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Behördenkriminalität'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Lehrer H.'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Signer Hans Georg'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Eltern'/><title type='text'>Die Wahrheit im Mobbingfall Lehrer H.</title><content type='html'>&lt;a href="http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/THD8PEa_MYI/AAAAAAAAAE0/kMFWcVDTQqI/s1600/Im-Lichte-der-Wahrheit--Jesus--r1004a01--q1.jpg"&gt;&lt;img style="float:left; margin:0 10px 10px 0;cursor:pointer; cursor:hand;width: 200px; height: 134px;" src="http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/THD8PEa_MYI/AAAAAAAAAE0/kMFWcVDTQqI/s200/Im-Lichte-der-Wahrheit--Jesus--r1004a01--q1.jpg" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5508179680089289090" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Lehrer H. hat seine Stelle als Lehrer verloren, weil er sich nicht staatlich psychiatrisch begutachten wollte. Weshalb hätte er sich überhaupt begutachten lassen sollen? Seine Chefin Gaby Jenö hatte behauptet, er habe sie bedroht. Mit dieser infamen Lüge, hetzte Jenö dem beliebten Lehrer den ganzen Staatsapparat auf den Hals. Nicht zur staatlichen Mobbing-Truppe gehörten die zahlreichen Eltern, die sich für Lehrer H. gewehrt hatten. Für die Eltern war Lehrer H. ein kompetenter und engagierter Lehrer, der den zahlreichen Schulreformen zwar kritisch gegenüberstand, aber seine Pflichten als Lehrkraft immer überdurchschnittlich erfüllt hatte. Wenn man den Brief der Eltern an Bildungsleiter Hans Georg Signer liest, wird klar, dass das von den Beamten und Behörden aufgebaute arglistige Lügengebäude nicht der Wahrheit entspricht. Der Brief der Eltern entspricht allerdings zu 100% der Wahrheit. Dass dieser Brief von keiner staatlichen Stelle gewürdigt worden ist, ist ein Teil der auf diesem Blog angeprangerten Behördenkriminalität:   &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sehr geehrter Herr Signer&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir beziehen uns auf den Brief von Frau G. Jenö vom 24.09.2006, in dem sie uns informierten, dass Herr Alain Bricola und Frau Verena Aebersold bis zu den Sommerferien 2007 die Fächer Musik bzw. Deutsch und Geschichte weiter unterrichten werden. Da wir auf ein erfolgreiches erstes Schuljahr mit Herrn H. zurück schauen, können wir nur hoffen, dass dieses zweite OS-Jahr für unsere Kinder – und auch für uns Eltern – zu einem positiven Erlebnis wird.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zum besseren Verständnis möchten wir das Erlebte und unsere Wahrnehmung mit Herrn H. als Lehrer der Klasse 1e dokumentieren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1. Der Klassenlehrer&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;An diversen Schulbesuchen, Elterngesprächen und Elternabenden konnten wir ein durchwegs positives Bild von Herrn H. als Klassenlehrer gewinnen. Wir haben gespürt, dass er mit Freude und persönlichem Engagement unterrichtet und er für das Wohl und die Zukunft der Kinder besorgt ist. Herr H. stellt als Lehrer hohe Anforderungen, er verlangt den Kindern viel ab, weiss sie aber zu begeistern. Seine Zielstrebigkeit und Motivation hat sich auch auf unsere Kinder übertragen. In ihrer Leistungsstruktur ist die Klasse eher heterogen, Herr H. hat es jedoch verstanden, auch die eher schwächeren Schülerinnen und Schüler zu motivieren und anzuspornen. Als Wesentlich ist festzuhalten, dass die Kinder Herrn H. sehr vermissen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;2. Der Deutschunterricht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Grammatik erarbeitete Herr H. mit den Kindern mit Hilfe von Aufsätzen, Gruppenarbeiten und Vorträgen mit vorgegebenen Themen und von den Kindern ausgewählten Büchern. Dieser abwechslungsreiche Unterricht förderte das selbstständige Arbeiten unserer Kinder und eine hohe Fertigkeit in der Anwendung der deutschen Sprache.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nach Aussage von Frau V. Aebersold ist der Wissensstand in Deutsch unserer Kinder auf sehr hohem Niveau und den Vorgaben des Lernplans voraus. Dies ist nach der hohen Lernbereitschaft unserer Kinder auch der Verdienst von Herrn H..&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;3. Der Musikunterricht&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Musikunterricht von Herrn H. war für unsere Kinder eine Bereicherung. Er hat es verstanden den Kindern eine andere Welt der Musik zu zeigen. Mit den Instrumenten zu improvisieren, auf der Bühne zu stehen und vor Publikum alleine zu singen und zu sprechen. In den Musicals “Die Horrorweihnacht” und “Mit dem Ballon um die Welt” verstand es Herr H., unsere Kultur und Gesellschaft zu spiegeln und mit Witz und Satire sowohl Kinder als auch Erwachsene anzusprechen und zu unterhalten. Wir haben es stets genossen und uns über die begeisterte Mitarbeit unserer Kinder gefreut. Dank seiner fachlichen Kompetenz und der praxisorientierten Umsetzung konnte er den Kindern die Theorie leicht verständlich machen, die Freude am gemeinsamen Musizieren – mit einem für uns beachtlichen Hörerlebnis – vermitteln und ihnen das Gefühl geben, in einer Big-Band zu spielen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;4. Das Lager und der Filmabend&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein ca. 90 Min. Film hat uns Einblick in das Musiklager im Mai gegeben und die positiven Eindrücke der Eltern, die im beim Lager geholfen hatten, weiter verstärkt. Im Film als auch am Filmabend selbst war spürbar, dass es sowohl den Kindern als auch dem Lagerteam viel Spass gemacht hat. Die Kinder äusserten sich im Film spontan über ihr Wohlbefinden, fassten Erlebtes zusammen, lachten über selbst erfundene Reime und missglückte Musicalszenen. Wir sind überzeugt, dass nicht nur das abwechslungsreiche Programm mit Musik, Sport und Spiel und die gute Kameradschaft unter den Kindern zum Erfolg beigetragen hat, sondern auch das Einfühlungsvermögen von Herrn H., die Kinder in ihren Launen und Stimmungen abzuholen und aufzufangen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;5. Die Schlussfolgerung:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir haben Herrn H. als sehr engagierten und fachlich äusserst kompetenten Lehrer erlebt. Das zweite und dritte OS-Jahr ist für die Entwicklung und den späteren Weg unserer Kinder sehr entscheidend. Durch die aktuelle Situation sehen wir die bisher gesicherte Qualität und vor allem die Kontinuität in Frage gestellt und sind durchaus – entgegen Ihrer Aussage am Elternabend Ende August – “Betroffene”. Wir und vor allem unsere Kinder bedauern es sehr, dass Herr H. seine Klasse nicht mehr unterrichten darf – umso mehr, da uns seitens Schulbehörde kein verständlicher Grund genannt werden kann.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch wenn die neuen Lehrkräfte, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, das Beste geben, für unsere Kinder ist dieses “Nicht-unterrichten-dürfen” durch Herrn H. ein grosser Verlust, ja eine verpasste Chance. Wir sind der Meinung, dass Herr H. durchaus in der Lage ist, unsere Kinder weiter zu unterrichten, speziell unsere Kinder wünschen sich Herrn H. wieder zurück. In einem anderen Fall im Brunnmattschulhaus wurde es einem Lehrer auch ermöglicht, nach Meinungsverschiedenheiten, nur eine seiner beiden Klassen weiterzuführen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir hoffen, dass bei Ihnen positive Rückmeldungen gleich viel Gewicht haben wie negative!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit freundlichen Grüssen&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eltern der Klasse 2e&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-7383530486692621184?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/7383530486692621184/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=7383530486692621184' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/7383530486692621184'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/7383530486692621184'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2010/08/die-sicht-der-eltern.html' title='Die Wahrheit im Mobbingfall Lehrer H.'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/THD8PEa_MYI/AAAAAAAAAE0/kMFWcVDTQqI/s72-c/Im-Lichte-der-Wahrheit--Jesus--r1004a01--q1.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-5034981098486908235</id><published>2010-08-16T08:45:00.000-07:00</published><updated>2010-08-16T09:17:25.333-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Verfassung'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Menschenrechte'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Verfassungsbeschwerde. organisierte Kriminalität'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='persönliche Freiheit'/><title type='text'>Verfassungsbeschwerde</title><content type='html'>&lt;a href="http://1.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TGlkkCNhbMI/AAAAAAAAAEk/n6psitHZGro/s1600/Justiz-Mafia.jpg"&gt;&lt;img style="display:block; margin:0px auto 10px; text-align:center;cursor:pointer; cursor:hand;width: 320px; height: 213px;" src="http://1.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TGlkkCNhbMI/AAAAAAAAAEk/n6psitHZGro/s320/Justiz-Mafia.jpg" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5506042589668797634" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Urteil vom 3. August 2010 wird auf die Verfassungsbeschwerde von Lehrer H. nicht eingetreten. Damit beweisen die Bundesrichter Ursprung, Niquille, Maillard und Gerichtsschreiber Lanz, dass Bundesrichter die Menschenrechte mit Füssen treten. Behörden, die sich nicht an die Bundesverfassung halten, sind Verfassungsfeinde. Wer die Menschenrechte missachtet, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, Organisierte Kriminalität zu betreiben. Die sorfältig formulierte Verfassungsbeschwerde zeigt deutlich, dass das Urteil des Bundesgerichts völlig willkürlich ist. Es ist zu hoffen, dass Lehrer H. das Urteil an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzieht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Subsidiäre Verfassungsbeschwerde&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1. Auf ausdrücklichen Wunsch des Beschwerdeführers wird im weiteren – für den Fall, dass der Streitwert für eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten wider Erwarten den vorrangigen Ausführungen nicht erreicht wird - subsidiäre Verfassungsbeschwerde eingereicht. Gemäss Art. 118 BGG ist das Bundesgericht bei der Beurteilung von Verfassungsbeschwerden an den durch die Vorinstanz gestellten Sachverhalt grundsätzlich gebunden. Mittels Beschwerde soll darüber hinaus in gedrängter Form dargelegt werden, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzt. Im Rahmen der Verfassungsbeschwerde wendet der Richter das Recht nicht von Amtes wegen an, weshalb entsprechend zu rügen ist, weshalb der angefochtene Entscheid verfassungsmässige Rechte verletzt. Gerügt wird in diesem Sinne was folgt, wobei sich der Beschwerdeführer erlaubt, teilweise auf vorrangige Ausführungen zu verweisen, um langfädige Wiederholungen vermeiden: &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1.1  Persönliche Freiheit (Art. 10 Abs. 2 BV)&lt;br /&gt;Eine Weisung, sich psychiatrisch begutachten zu lassen, stellt einen Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit dar. Ein derartiger Eingriff muss unter anderem verhältnismässig sein. Gestützt auf die Tatsache, dass der ursprüngliche Grund für die in die Wege geleiteten Massnahmen, nämlich ein behauptete Drohung, erwiesenermassen nicht erfüllt war, ist auch die entsprechende Weisung nicht verhältnismässig (Vgl. B I./1.1 bis 1.4 vorab).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1.2 Willkürverbot/Treu und Glauben (Art. 9 BV)&lt;br /&gt;Mit der unhaltbaren Behauptung der Anstellungsbehörde Gaby Jenö vom 6.7.06, der Rekurrent sei massiv selbst- und fremdgefährdend, ist die Persönlichkeit des Beschwerdeführers massiv verletzt worden. Auch die falsche Anschuldigung der Anstellungsbehörde vom 11.8.09, die unterstellt, dass der Rekurrent Drohungen ausgesprochen und sich mit dem Amokläufer Günther Tschanun verglichen haben soll, ist klar als falsches und verdecktes Spiel, das Treu und Glauben krass widerspricht, zu bezeichnen. Die Anstellungsbehörde gibt in der Aktennotiz vom 14.3.07 selber zu, dass der Rekurrent ihr nie gedroht hat. Demzufolge hat die Anstellungsbehörde mit ihrer rechtswidrigen Strafanzeige wegen angeblicher Drohung, welche zum verhängnisvollen Einsatz der Sondereinheit Barrakuda führte, die Persönlichkeitsrechte des Rekurrenten vorsätzlich massiv verletzt. Dieses Verhalten verstösst gegen den Grundsatz des Handeln nach Treu und Glauben gemäss Art. 9 BV(Vgl. B I. /1.1voarb).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sachlich unhaltbar und somit willkürlich ist der Entscheid insofern, als festgehalten wird, dass die Weisung, sich psychiatrisch begutachten zu lassen, nicht in Verfügungsform zu erlassen ist. Dies deshalb, weil dadurch in den Kernbereich der Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird womit dem Beschwerdeführer eine originäre diesbezügliche Überprüfungsmöglichkeit zustehen muss. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil weniger weit gehende Weisung gemäss § 24 Abs. 2 PG in Verfügungsform zu erlassen sind (Vgl. B I./1.2 vorab).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Willkürlich ist der angefochtene Entscheid weiter auch insofern, als die Zuständigkeit zur Verfügung einer weitergehenden ärztlichen Untersuchung vom Kantonarzt zur Anstellungsbehörde derogiert werden darf, nachdem der Kantonsarzt bereits die Grunduntersuchung ausführt (Vgl. B I./1.3. vorab)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sachlich unhaltbar und willkürlich ist der Entscheid insoweit, als festgehalten wird, das Verhalten des Beschwerdeführers im Jahre 2007 und 2008 lasse es als angemessen erscheinen, ihn psychiatrisch begutachten zu lassen. Das Verhalten ist einzig auf die dazumalige – nicht vom Beschwerdeführer selbst generierte – Drucksituation durch die Anstellungsbehörde zu erklären; diesbezüglich ist auch der Grundsatz von Treu und Glauben verletzt, Gleiches gilt für die Behauptung, dass der  (Vgl. B I./1.5 und 1.6 vorab).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sachlich unhaltbar und willkürlich ist weiter die Schlussfolgerung, die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses sei der Anstellungsbehörde deshalb nicht mehr zumutbar, weil der Beschwerdeführer sich in seinen BLOGS kritisch äussere und das Vertrauen zur Anstellungsbehörde offensichtlich verloren habe (Vgl. Ziff B/1.7 vorab)&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Sachlich unhaltbar ist endlich die Begründung, mit dem – gutheissenden - Urteil vom 17. Dezember 2007 sei dem Beschwerdeführer die gesetzlich vorgesehene Bewährungsfirst angesetzt worden. Gleiches gilt für die Behauptung, die Freistellung sei ausdrücklich mit der Auflage einer Begutachtung versehen worden, weshalb sich der Beschwerdeführer nicht auf den Standpunkt stellen könne, er sei von allen Aufgaben und Pflichten, und somit auch von einer Begutachtung, entbunden worden. Beides lässt sich nicht in den von der Vorinstanz zitierten Aktenstücken, nämlich dem Urteil vom 17. Dezember 2007 und der undatierten Freistellungsverfügung ersehen. (Vgl. Ziff. B. I./1.9 und 1.10) &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1.3 Rechtliches Gehör (Art. 29 BV)&lt;br /&gt;Die Vorinstanz hat sich in keiner Weise mit der vom Beschwerdeführer thematisierten und dargelegten Mobbingsituation beschäftigt, was eine Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Menschenwürde und somit eine Verletzung von Art. 7 und 29 Abs. 2 BV darstellt. Der Beschwerdeführer hat Anspruch darauf, dass man sich mit seinen Argumenten auseinandersetzt. Auch unter diesem Aspekt hat Gutheissung der Beschwerde zu erfolgen (Vgl. B I./1.1. vorab)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weiter ist das rechtliche Gehör dadurch verletzt, als dem Kläger keine Möglichkeit gegeben wird, sich zur Person des Gutachters und des Begutachtungsthemas zu äussern, wiewohl selbst die Vorinstanz anerkennt, dass die Weisung zu einer psychiatrischen Begutachtung einen schweren Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit darstellt (Vgl. B I./1.4. vorab)&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-5034981098486908235?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/5034981098486908235/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=5034981098486908235' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/5034981098486908235'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/5034981098486908235'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2010/08/verfassungsbeschwerde.html' title='Verfassungsbeschwerde'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://1.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TGlkkCNhbMI/AAAAAAAAAEk/n6psitHZGro/s72-c/Justiz-Mafia.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-2725000779441483819</id><published>2010-08-15T02:25:00.000-07:00</published><updated>2010-08-15T06:30:34.927-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Ursprung Rudolf'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Willkür'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Mobbing'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Nazi-Methoden'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='SVP'/><title type='text'>lic. iur. Rudolf Ursprung - Bundesgerichtspräsident</title><content type='html'>&lt;a href="http://3.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TGe4QzrmN4I/AAAAAAAAAEU/uMPuemZUmVY/s1600/Rudolf+Ursprung.gif"&gt;&lt;img style="float:left; margin:0 10px 10px 0;cursor:pointer; cursor:hand;width: 85px; height: 125px;" src="http://3.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TGe4QzrmN4I/AAAAAAAAAEU/uMPuemZUmVY/s400/Rudolf+Ursprung.gif" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5505571668374206338" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Lic. iur. Rudolf Ursprung (SVP) ist einer der mächtigsten Männer in der Schweiz. Er ist Bundesrichter und hat die Macht, die "offizielle Wahrheit" abschliessend zu konstruieren. Im Mobbing-Fall Lehrer H. geht er mit keinem einzigen Satz auf die Fakten ein, sondern stützt sich ausschliesslich auf die Behauptungen und Tatsachenverdrehungen der beiden Vorinstanzen. Sämtliche Argumente von Lehrer H., der sich in seinen Grundrechten massiv verletzt fühlt, werden vorsätzlich ignoriert. Dass diese Art von Rechtsprechung zu tiefst verfassungswidrig ist, versteht sich von selbst. Das Bundesgerichtsurteil vom 3. August 2010 zeigt in aller Deutlichkeit, mit welcher Eloquenz die Bundesrichter vorsätzlich die Fakten verdrehen. Wer die ganze Wahrheit und nicht nur die "Behörden-Wahrheit" kennen will, muss den ganzen Blog "Behördenkriminalität" lesen. Das Konstrukt des Bundesgerichts ist eine vorsätzliche Irreführung der Bürgerinnen und Bürger. Der Entscheid von lic. iur. Rudolf Ursprung ist für sämtliche Staatsangestellten in der ganzen Schweiz von fataler Tragweite. Wer eine eigene Meinung hat und sich getraut, diese am Arbeitsplatz zu äussern, wird in Zukunft vom Arbeitgeber wegen angeblicher Kooperationsunfähigkeit und mangelnder Loyalität über einen IV-Psychiater ausgemustert. Wer sich nicht psychiatrisch begutachten lassen will, weil er sich gesund und arbeitsfähig fühlt, dem wird wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung" gekündigt. Mit dem Bundesgerichtsentscheid vom 3. August 2010 sind die Rechte der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst faktisch abgeschafft worden. Ein Bundesrichter, der Mobbing und Willkür vertuscht und die Grundrechte der Arbeitnehmer mit Füssen tritt, ist eine Gefahr für unseren Rechtsstaat. Nazi-Methoden haben in einem Rechtsstaat nichts verloren.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-2725000779441483819?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/2725000779441483819/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=2725000779441483819' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/2725000779441483819'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/2725000779441483819'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2010/08/lic-iur-rudolf-ursprung-bundesrichter.html' title='lic. iur. Rudolf Ursprung - Bundesgerichtspräsident'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://3.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TGe4QzrmN4I/AAAAAAAAAEU/uMPuemZUmVY/s72-c/Rudolf+Ursprung.gif' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-1357532790871752073</id><published>2010-06-16T00:35:00.000-07:00</published><updated>2010-06-28T16:05:54.759-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Tschanun Günther'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Arquint Marianna'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Gass Claudia'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Stamm Marie-Louise'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Verfahrensmängel'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Begünstigung'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Replik'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Grossniklaus Peter'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Oser Marc'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Pfister Barbara'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Drohmails'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='FFE'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Jenö Gaby'/><title type='text'>Die Gewaltentrennung in der Praxis</title><content type='html'>&lt;a href="http://3.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TBiAVuiuSkI/AAAAAAAAAEM/Pkp95tyA7YQ/s1600/Gewaltenteilung.jpg"&gt;&lt;img style="float:left; margin:0 10px 10px 0;cursor:pointer; cursor:hand;width: 113px; height: 91px;" src="http://3.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TBiAVuiuSkI/AAAAAAAAAEM/Pkp95tyA7YQ/s400/Gewaltenteilung.jpg" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5483273657082858050" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Sehr geehrte Frau Dr. Marie-Louise Stamm&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In Ihrem Schreiben vom 10.6.10 machen Sie mich darauf aufmerksam, dass ich das Recht dazu habe, eine Replik zu den zahlreichen unhaltbaren Behauptungen der beiden Gegenparteien einzureichen. Dafür möchte ich Ihnen herzlich danken.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Als Vorsitzende des Verwaltungsgerichts haben Sie meinen Rekurs gegen meine rechtswidrige Entlassung abgelehnt. Dass ich mich mit meiner Replik zu den strafbaren Handlungen meiner Chefin nun ausgerechnet wieder an Sie wenden muss, kann als „Ironie des Schicksals“ bezeichnet werden. Als oberste Richterin im Kanton Basel-Stadt wissen Sie jedoch, dass es kein Schicksal gibt, sondern nur ein fragwürdiges „Rechtssystem“, das ehrliche Bürgerinnen und Bürger systematisch über den Tisch zieht. Ich habe keine Lust mehr, mich über den Tisch ziehen zu lassen, deshalb appelliere ich hiermit offiziell an Sie, in meinem Fall nicht Macht, sondern Recht zu sprechen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sie kennen meine Akte bis ins Détail. Dank Ihrem Urteil vom 18. Oktober 2009 bin ich arbeitslos und habe seit zwei Monaten kein Einkommen mehr. Mein Kampf gegen das arglistige Mobbing, das ich seit bald vier Jahren erdulden muss, verschlingt mein restliches Vermögen. Bis heute hat mir die Arbeitslosenkasse keinen Rappen ausbezahlt und auch meine Rechtsschutz-Versicherung bei der CAP verweigert mir konsequent ihre Leistungen. Sie sehen, dass ich trotz dieser widrigen Lebensumstände weder lebensmüde noch aggressiv bin.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Damit sind wir beim wesentlichen Punkt der ganzen Problematik angelangt. In ihrem Schreiben an den Amtsarzt vom 6.7.06 behauptet meine Chefin Gaby Jenö wahrheitswidrig, ich hätte Drohungen geäussert. Gleichzeitig verleumdet sie mich als potentiellen Selbstmörder und potentiellen Amokläufer. Es ist aktenkundig, dass Gaby Jenö mich vorsätzlich mit einem gefährlichen Gewalttäter vergleicht, um mich beim Amtsarzt rechtswidrig in ein psychiatrisches Verfahren zu nötigen. Dass sie später behauptet, ich hätte mich mit Tschanun verglichen, ist eine infame Lüge und in den Akten nirgends dokumentiert. Erst nach Gaby Jenös verleumderischem Schreiben vom 6.7.06 begann ich im Internet zu den Themen „Amoklauf“ und „Mobbing“ zu recherchieren und stiess überraschenderweise auf das Mobbing-Opfer „Günther Tschanun“. Diesen Mobbing-Fall besprach ich mit Peter Grossniklaus, Claudia Gass und R.S.. Soweit die Fakten!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Alles, was sonst noch in den angeblich 5 Bundesordnern über mich gesammelt worden ist, wurde von verschiedenen Staatsfunktionären böswillig konstruiert, um mich rechtswidrig zu entlassen. Seit bald vier Jahren wehre ich mich gegen das intrigante Vorgehen dieser Verwaltungsbesoldeten. In dieser Zeit habe ich mich immer korrekt verhalten und rechtsgenüglich bewiesen, dass ich weder „selbst- noch fremdgefährdend“ bin, sondern versuche, mit den mir zustehenden Rechtsmitteln den wahren Sachverhalt zu erhellen. Die Zeugenaussage meiner ehemaligen Arbeitskollegin R.S., mit der ich neben Claudia Gass und Peter Grossniklaus ebenfalls über Mobbing gesprochen hatte, hätte genügt, um festzustellen, dass ich mich nie wie Günther Tschanun gefühlt habe und auch nie Drohungen gegen meine Chefin Gaby Jenö geäussert habe. Dass Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser meine ehemalige Arbeitskollegin aber unter keinen Umständen als Zeugin zu Wort kommen lassen will, beweist, dass dieser Richter in höchstem Mass befangen ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wenn man die Akten halbwegs seriös studiert, kommt man klar zum Schluss, dass das von Gaby Jenö arglistig erfundene Bedrohungsszenario mit der Realität nichts zu tun hat und daher als Üble Nachrede und Verleumdung strafrechtlich zu verfolgen ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Claudia Gass sagt in der Einvernahme vom 8.9.06 klar aus, dass ich nie erzählt hätte, dass Tschanun Leute erschossen habe und dass ich das auch tun werde. Sie streicht auf Seite 109 sogar den Vorwurf des Untersuchungsbeamten, ich hätte mich mit dem Amokläufer Günther Tschanun verglichen, deutlich durch.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch Peter Grossniklaus fühlte sich nach eigenen Angaben „zu keinem Zeitpunkt“ bedroht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es ist aktenkundig, dass sich Gaby Jenö in ihrem Verfolgungswahn bereits am 6.7.06 von mir bedroht gefühlt hat. Allerdings genoss ich zu diesem Zeitpunkt ordnungsgemäss meine Ferien und hatte keine Ahnung, dass meine Chefin hinter meinem Rücken eine gewaltige Intrige gegen mich angezettelt hatte. Die von Gaby Jenö vorsätzlich getätigten Verleumdungen führten schliesslich zum völlig unverhältnismässigen Zugriff der Sondereinheit Barrakuda, welcher meine Sommerferien 2006 in einem Desaster enden liess. Zwar ist das Strafverfahren gegen mich wegen angeblich fehlenden Beweisen eingestellt worden, in Wirklichkeit aber existierte nicht einmal ein objektiver Tatbestand. Bis auf den heutigen Tag leide ich schwer unter der den von Gaby Jenö verbreiteten Gerüchten und Verleumdungen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Je mehr ich mich gegen das arglistige Vorgehen der immer zahlreicher werdenden Staatsfunktionäre wehrte, desto abenteuerlich wurden deren Argumente.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Unter diesem Aspekt sind auch die zahlreichen unwahren Behauptungen von Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser und Rechtsanwältin lic. iur. Barbara Pfister zu betrachten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Lic. iur. Marc Oser behauptet, alle meine Beweismittel seien für die Wahrheitsfindung irrelevant. Das Gegenteil ist der Fall: Die von Gaby Jenö in ihrer Strafanzeige behaupteten „Drohmails“ sind bis auf den heutigen Tag unauffindbar. Ein unbefangener Richter würde die Beklagte wenigstens fragen, wo diese angeblichen Beweisstücke geblieben seien. Dass dies Strafgerichtspräsident Oser nie getan hat, beweist wiederum dessen Befangenheit. Auch hätte meine Zeugin R.S. ohne weiteres klarstellen können, dass ich mich nie wie Günther Tschanun gefühlt habe, sondern wie ein ehrlicher Lehrer, der massiv gemobbt wird.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch die unhaltbare Behauptung Osers, der Beschwerdeführer selbst habe sich mit seinen Äusserungen in die Nähe oder in Verbindung zu Günther Tschanun gebracht, ist aktenwidrig und wahrheitswidrig. Gaby Jenö war es, die mir mit ihrem Schreiben vom 6.7.06 an den Amtsarzt vorsätzlich das Profil eines gefährlichen Amokläufers verpasst hatte. Ich selber sah mich immer ausschliesslich als Mobbingopfer, was aber die involvierten Staatsfunktionäre nie hören wollten. Sogar auf die arglistige Suggestivfrage des Untersuchungsbeamten, der mir den Vergleich mit Tschanun anhängen wollte, antwortete ich auf Seite 11 der Einvernahme klar und deutlich: „Diesen Vergleich kann ich so nicht nachvollziehen.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es ist interessant, dass Oser immer so argumentiert, dass die Beklagte Gaby Jenö immer gut wegkommt. Wenn es um die Notwendigkeit geht, sämtliche Fakten in den Strafprozess einzubeziehen, behauptet Oser, eine Abklärung der gesamten Umstände seien nicht angezeigt, weil sie mit dem geltend gemachten Prozessthema nichts zu tun hätten. Wenn es aber darum geht, die mir auferlegte masslos überrissene Parteientschädigung zu begründen, rechtfertigt Oser die masslose Forderung der Gegenanwältin damit, dass diese sämtliche Akten habe studieren müssen. Auch diese Behauptung ist falsch. Die von Gaby Jenö behaupteten „Drohmails“ sind in den Akten nirgends zu finden. Ein klarer Beweis, der den subjektiven Tatbestand der Üblen Nachrede und Verleumdung untermauert. Ein Richter, der bewusst Fakten ausblendet, um sein im Voraus gefälltes Urteil durchzuziehen, macht sich der Begünstigung schuldig. Es sind schwere Verfahrensfehler, zuverlässige Zeugen vorsätzlich nicht anzuhören und klare Beweise vorsätzlich nicht zu würdigen. Unter diesen Umständen konnte der Entlastungsbeweis für die Beklagte Gaby Jenö keineswegs erbracht werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch die unhaltbare Behauptung Osers, aufgrund der Einvernahmen in den Akten und der gesamten Umstände müsse davon ausgegangen werden, dass Gaby Jenö die Äusserungen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden so gemacht hat, wie sie auch von Peter Grossniklaus und Marianna Arquint geäussert worden seien, ist aktenwidrig und falsch. Es ist zwar möglich, dass Schulhausleiterin Marianna Arquint ebenfalls behauptet, ich hätte mich mit Tschanun verglichen, allerdings hatte Arquint mit mir überhaupt keinen Kontakt, sondern wurde ausschliesslich von Claudia Gass „informiert“. Die Akten belegen aber deutlich, dass niemand der mit mir direkten Kontakt hatte, behauptet, ich hätte mich mit Tschanun verglichen. Einzig Gaby Jenö behauptet dies wahrheitswidrig in ihrer Strafanzeige,  eine arglistige Verleumdung, die den völlig unverhältnismässigen Einsatz der Sondereinheit Barrakuda zur Folge hatte. Damit ist bewiesen, dass die Ausführungen von Richter Oser aktenwidrig und wahrheitswidrig sind!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch lic. iur. Barbara Pfister, die Anwältin der Beklagten Gaby Jenö, kann mit ihren Argumenten nicht überzeugen. Es geht aus den Akten klar hervor, dass mich Gaby Jenö mit ihrem Schreiben vom 6.7.06 wahrheitswidrig bezichtigt, „ernstzunehmende Drohungen gegenüber dem involvierten Personenkreis und Suiziddrohungen“ geäussert zu haben. Dass dieses Schreiben von Gerichtspräsident Oser nicht auf die Beweisliste genommen wird, ist ein schwerer Verfahrensfehler.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dass die Einvernahme von Zeugen und der Einbezug von weiteren Dokumenten für die Beurteilung des Straftatbestandes angeblich nicht erforderlich seien, ist folglich völlig falsch. Zeugin I.F. hätte bestätigt, dass Gaby Jenö die Elternschaft anlässlich eines Elternabends vorsätzlich massiv falsch informiert hatte. Gaby Jenö behauptete vor versammelter Elternschaft wahrheitswidrig, ich sei nicht mehr fähig zu unterrichten. Diese protokollierte Aussage passt „zufälligerweise“ auffallend in den ursprünglichen Plan Jenös, mich mittels FFE in eine psychiatrische Anstalt zu sperren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Laut lic. iur. Barbara Pfister ist die Beklagte verpflichtet, Würde und Persönlichkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Erziehungsdepartementes zu schützen. Was meine Persönlichkeit betrifft, dürfte Jenö diese Pflichten mehrmals massiv verletzt haben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Um Ihre überrissene Forderung von über Fr. 8000.— zu rechtfertigen, behauptet Pfister, sie habe alle 5 Bundesordner über mich durchlesen müssen. Auch diese Schutzbehauptung ist nicht nachvollziehbar. Die Strategie der Juristin ist leicht durchschaubar: Alles abstreiten, das Gegenteil behaupten und das Mobbingopfer für sein Leiden verantwortlich machen. Mit diesem Hintergrund ist es auch verständlich, dass die abgehobene Juristin kein Verständnis für ein Mobbingopfer hat, das unschuldig von einer Sondereinheit überwältigt wird, rechtswidrig seinen Job verliert und ohne Perspektive in der Arbeitslosigkeit landet. Meine Genugtuungsforderung von Fr. 5000.— ist unter diesen Aspekten viel zu tief angesetzt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Anhand der obigen Ausführungen wurde dargelegt, weshalb das Urteil des Strafgerichts Basel-Stadt vom 17. März 2010 wesentliche Verfahrensmängel aufweist. Die Argumentation des Strafgerichtspräsidenten und der Verteidigerin der Beklagten entbehren jeder rechtlichen Grundlage. Der zuständige Strafgerichtspräsident hat die Verhandlung von Anfang an unfair und einseitig geführt und alles, was die Beklagte belasten könnte, vorsätzlich ausgeblendet. Die Aussagen der beiden Zeuginnen hätten endlich Licht in die leidige Angelegenheit gebracht. Das Urteil beruht auf vorsätzlicher Verdrehung der Fakten, willkürlicher Beweiswürdigung und unlogischen Behauptungen. Meine Beschwerde vom 18.3.2010 ist daher vollumfänglich gutzuheissen und das Urteil des Strafgerichts Basel-Stadt vom 17. März 2010 (PK Nr. 391/06) aufzuheben und an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die beiden Zeuginnen R. S. und I. F., beide wohnhaft im Kanton Basel-Stadt, sind zur Appellationsgerichtsverhandlung als Zeuginnen vorzuladen. Die von Gaby Jenö behaupteten „Drohmails“ und das Schreiben vom 6.7.06 sind auf die Beweisliste zu setzen. Unter o/e Kostenfolge zu Lasten der Beklagten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit vorzüglicher Hochachtung&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Der Beschwerdeführer&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-1357532790871752073?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/1357532790871752073/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=1357532790871752073' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/1357532790871752073'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/1357532790871752073'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2010/06/die-gewaltentrennung-in-der-praxis.html' title='Die Gewaltentrennung in der Praxis'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://3.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TBiAVuiuSkI/AAAAAAAAAEM/Pkp95tyA7YQ/s72-c/Gewaltenteilung.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-2757749184460783811</id><published>2010-06-04T02:20:00.001-07:00</published><updated>2010-06-04T02:23:01.818-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Üble Nachrede'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Rufschädigung'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='falsche Anschuldigung'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Ehrverletzung'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Jenö Gaby'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Verleumdung'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Irreführung der Rechtspflege'/><title type='text'>Die Sicht von Lehrer H.</title><content type='html'>&lt;a href="http://4.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TAjFl-UCN0I/AAAAAAAAAEA/7mSe3a9DboU/s1600/Lehrer+H..jpg"&gt;&lt;img style="float:left; margin:0 10px 10px 0;cursor:pointer; cursor:hand;width: 103px; height: 105px;" src="http://4.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TAjFl-UCN0I/AAAAAAAAAEA/7mSe3a9DboU/s400/Lehrer+H..jpg" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5478846202869069634" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident&lt;br /&gt;Liebe Anwesende&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet, wird auf Antrag, mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Busse bestraft.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wir haben uns heute hier zusammengefunden, weil die beklagte Gaby Jenö gemäss den umfassenden Akten genau dies mehrfach und systematisch gegen mich verbrochen hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es geht um meine Ehre, die von der beklagten Gaby Jenö mehrfach verletzt worden ist. Es geht um meinen guten Ruf, der von der Beklagten mehrfach beschädigt worden ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mehrfach hat Gaby Jenö Dritten gegenüber behauptet, dass ich mich angeblich nicht so verhalten soll, wie sich ein ehrbarer Mensch zu benehmen hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Konkret behauptet sie,&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;- Ich hätte massive Drohungen gegen Dritte ausgestossen&lt;br /&gt;- Ich hätte eine strafbare Handlung begangen&lt;br /&gt;- Ich hätte mit Selbstmord gedroht&lt;br /&gt;- Ich sei psychisch krank&lt;br /&gt;- Ich sei massiv selbst- und fremdgefährlich&lt;br /&gt;- Ich hätte den Ruf des Arbeitgebers Basel-Stadt geschädigt&lt;br /&gt;- Ich hätte sie in diversen Mails persönlich verunglimpft und beleidigt&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nichts, aber auch gar nichts ist wahr an diesen arglistigen Behauptungen der Beklagten. Alles ist vorsätzlich erstunken und erlogen. Aber weshalb das Ganze?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ich kenne Gaby Jenö schon seit über 10 Jahren. Wir hatten das Heu nie auf derselben Bühne. Als Arbeitskollegen hatten wir unzählige unfruchtbare Diskussionen, in denen sie immer alles besser wusste. Einmal verlor sie bei einer Wette gegen mich sogar 10 Flaschen Cabernet Sauvignon. Als Schulhausleiterin machte sie mir das Leben am Brunnmattschulhaus regelmässig schwer. Sie behandelte mich konsequent ungerecht und verweigerte mir bei Lösungen von Problemen immer wieder das Gespräch. In einer aufsichtsrechtlichen Beschwerde an den Ressortleiter Hans Georg Signer habe ich das Verhalten von Gaby Jenö ausführlich thematisiert. Leider wurde die Beschwerde in keinem einzigen Punkt ernstgenommen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit ihrer Beförderung zur OS Rektorin veränderten sich die Machtverhältnisse massiv zu meinem Nachteil. Als angebliche Anstellungsbehörde konnte Gaby Jenö jetzt in eigener Regie Leute, die ihr nicht passten, freistellen. Die Schulleitung wurde beauftragt, hinter meinem Rücken, negatives Material zu sammeln und zu produzieren. Sogar ehrverletzende und rufschädigende Attacken dreier alleinerziehenden Mütter wurden als Munition gegen mich verwendet. Weder der Schulleitung noch Gaby Jenö kamen die schwer ehrverletzenden Attacken polemisch vor, denn der Auftrag war offensichtlich allen klar: Ich sollte mittels IV-Psychiater aus dem Schuldienst gemobbt werden. Es wiegt schwer, dass mich Gaby Jenö nie gegen die ehrverletzenden Schreiben der drei Mütter verteidigt hat, dass sie mir aber mit ihren eigenen ehrverletzenden Äusserungen vorsätzlich noch grösseren Schaden zugefügt hat, wiegt weit schwerer.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es ist aktenkundig, dass mich Gaby Jenö mehrmals bei den Behörden als schwer selbst- und fremdgefährdenden Psychopathen verleumdet hat. Mit dieser falschen Anschuldigung wollte mich die Beklagte in einer psychiatrischen Klinik einsperren lassen. In ihrem Schreiben vom 6.7.06 nötigte sie den Amtsarzt, mich zu einer sog. „vertrauensärztlichen Untersuchung“ aufzubieten. Allerdings konnte mich der Amtsarzt nicht amtlich vorladen, weil ich weder krank noch krankgeschrieben war. Nach reiflicher Überlegung schlug ich seine „Einladung“ aus. Um die Eskalationsspirale weiter anzuheizen, denunzierte mich Gaby Jenö bei der Polizei als potentiellen Amokläufer und behauptete ich hätte Droh-Mails geschrieben. Auch diese infame Lüge ist frei erfunden, um mir möglichst massiv zu schaden. Meine Mails vom 7.8.06 bis zum 10.8.06 dokumentieren exakt mein damaliges Befinden und sind weder bedrohlich noch beleidigend.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ebenfalls dokumentiert der Gesprächsmitschnitt vom 12.8.06 mit dem Notfallpsychiater, dass ich mich deutlich von den Taten Tschanuns distanziere, keine Munition besitze und mich nur mit juristischen Mitteln gegen das arglistige Mobbing meiner Chefin wehren werde. Der Mitschnitt dokumentiert, wie mich der Notfallpsychiater keine Sekunde ernst nimmt und arglistig versucht, mich zu einem Eintritt in eine psychiatrische Klinik zu bewegen. Auf der CD wird ebenfalls ersichtlich, dass ich mich auch in höchst unangenehmen Situationen immer unter Kontrolle habe. Eigentlich hätte der Notfallpsychiater nach diesem Gespräch die Eskalationsspirale stoppen müssen. Dass kurz darauf die Sondereinheit Barrakuda ohne Vorwarnung mich an meinem Wohnort überfallen sollte, war aber offensichtlich schon länger geplant. Da mir zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht klar war, was hinter meinem Rücken gespielt wurde, glaubte ich lange Zeit, das Ganze sei eine Übung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die vermeintliche Übung war aber keine Übung, sondern das Resultat zahlreicher Verleumdungen die Gaby Jenö vorher vorsätzlich in die Welt gesetzt hatte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Einvernahme-Protokoll vom 11.8.06 stellt mich Gaby Jenö als einen Menschen dar, der völlig unberechenbar ist, jederzeit ausrasten kann und sogar zu einem Amoklauf fähig ist. Sie zitiert sogar ein Inspektionsmitglied um ihre Wahnideen glaubhaft rüberzubringen. Wörtlich sagt sie:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Ein Inspektionsmitglied vom Brunnmattschulhaus ist an mich gelangt. Er hat mich gefragt, ob ich nicht Angst habe, dass Lehrer H. einmal herumballere?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch mit diesem Zitat erweckt Gaby Jenö bei der Staatsanwaltschaft vorsätzlich den Eindruck, ich sei ein potentieller Amokläufer und Gewaltverbrecher.&lt;br /&gt;Natürlich ist das besagte Inspektionsmitglied weder glaubwürdig noch unabhängig. Man kennt es als eifrigen Polemiker, der in seinen BaZ-Leserbriefen regelmässig gegen die SVP und gegen Christoph Blocher wettert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit der krankhaften Schilderung ihres wahnhaften Bedrohungsszenarios ist es Gaby Jenö gelungen, die Staatsanwaltschaft zu überzeugen, dass das Brunnmattschulhaus kurz vor einem blutigen Amoklauf stehe. Anstatt Gaby Jenö durch einen Notfallpsychiater zu begutachten, lässt man der geplanten Eskalation ihren vollen Lauf. Die Anti-Terror-Sondereinheit wird auf mich losgelassen. Mein Wohnquartier wird abgeriegelt, etwa 20 Mann werden in Stellung gebracht. Obwohl ich freiwillig mein Haus verlasse, werde ich mit brutalster Gewalt von der staatlichen Schlägertruppe zu Boden gerissen, auf dem Bauch gedrückt, die Arme nach hinten gerissen, mit Handschellen gefesselt und mit einem Knie im Rücken auf den Boden gedrückt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nur so nebenbei: Kürzlich ist ein unschuldiger Mann in meinem Alter an diesem Prozedere erstickt. Die verantwortlichen Polizisten wurden allerdings freigesprochen, weil sie angeblich nicht wussten, dass bei zu langer Bauchlage Erstickungsgefahr herrscht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Da ich mich nicht im Geringsten wehrte und mich nur noch auf meinem Atem konzentrierte, konnte ich den Druck des Polizisten-Knies mehr oder weniger aushalten. Obwohl ich keinerlei Gegenwehr zeigte und mit hinter dem Rücken gefesselten Händen von einem Polizisten in Bauchlage am Boden festgehalten wurde, befand man es auch noch für nötig, mir eine Augenbinde über mein Gesicht zu stülpen, um mich systematisch in die Aggression zu treiben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Polizeiposten Reinach musste ich mich dann in einem modrigen Keller nackt ausziehen und von einem sadistischen Polizisten mit Plastik-Handschuhen betatschen lassen. Schliesslich wurde ich ins Basler Untersuchungsgefängnis überführt, wo ich in einer überwachten Isolationszelle die schlimmste Nacht meines Lebens verbringen musste. Ohne zu wissen was mir vorgeworfen wurde und ohne Erlaubnis meinem Anwalt telefonieren zu dürfen, wurde ich eine Nacht lang rechtswidrig eingesperrt. Am nächsten Morgen nötigte man mich zur DNA-Speichelprobe, nahm mir meine Fingerabdrücke und schoss die sog. „Verbrecher-Photos“. Im anschliessenden Verhör wollte man mir frech unterstellen, ich hätte mich mit Günther Tschanun verglichen und meine Chefin mit dem Tod bedrohen wollen. Erst jetzt wurde mir das Ausmass dieser infamen Intrige richtig bewusst. Da ich aber definitiv nie jemandem gedroht hatte und ich nichts anderes als die Wahrheit sagte, musste mich die Staatsanwaltschaft wieder laufenlassen. Vorher musste ich aber dem undurchsichtigen Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger mit Handschlag versprechen, mich nicht mehr im Brunnmattschulhaus blicken zu lassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein paar Tage später durfte ich dann im Baslerstab und in der BaZ zu meinem Entsetzen lesen, dass ich die Schulbehörde bedroht hätte, eine perfide Lüge, unter der ich noch heute schwer zu leiden habe.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zwar gibt Gaby Jenö im Telefonat mit dem Untersuchungsbeamten B. Wenger am 14.3.07 zu, dass sie selber von mir nie direkt bedroht worden sei. Trotzdem stellte Staatsanwältin Eva Eichenberger das von mir angestrengte Strafverfahren gegen Gaby Jenö wegen Amtsmissbrauch, falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege unverständlicherweise ein. Mit ebenso rechtswidrigem Eifer stellte sie sogar die Ehrverletzungsklage ein, die nach bald 4 Jahren heute endlich zur Verhandlung kommt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Einvernahmeprotokoll vom 11.8.06 hatte Gaby Jenö noch selbstsicher verkündet, die erste „direkte“ Drohung habe am 7.8.06 im Gespräch mit dem Inspektionspräsidenten Peter Grossniklaus stattgefunden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit dieser doppelten Lüge versucht Gaby Jenö arglistig ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Erstens fand das Gespräch mit Grossniklaus nicht am 7.8.06 statt, sondern erst am 11.8.06 und zweitens fühlte sich Grossniklaus „zu keinem Zeitpunkt“ von mir bedroht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Um trotzdem die Lüge von der angeblichen Drohung aufrechtzuerhalten behauptet Gaby Jenö im gleichen Einvernahmeprotokoll, ich solle mich während eines Gesprächs mit meiner Teamkollegin Claudia Gass „wiederholt mit Günther Tschanun verglichen“ haben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit dieser Üblen Nachrede und mittels ihrer falschen Anschuldigung stellt mich Gaby Jenö erneut auf dieselbe Stufe mit dem vierfachen Mörder Günther Tschanun. Dass ein solcher Vergleich für jeden völlig unschuldigen Menschen schwer ehrverletzend ist, ist für jedermann leicht nachvollziehbar. In Wirklichkeit habe ich bei meiner Arbeitskollegin Claudia Gass Hilfe gesucht und am Telefon über Mobbing und den Fall Tschanun gesprochen. Claudia Gass bestätigt in ihrer Befragung vom 8.9.06 klar und deutlich, dass ich nie erwähnt hätte, dass Tschanun Leute erschossen habe und dass ich das auch machen wolle.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Aussagen von Claudia Gass und Peter Grossniklaus beweisen eindeutig, dass das krankhafte Amok-Szenario allein auf die Wahnvorstellungen der Beklagten Gaby Jenö zurückzuführen sind. Bereits in ihrer Freistellungsverfügung, die sie am 4.8.06 per Post versandt hat, ist der völlig aus der Luft gegriffene Vorwurf, ich hätte ihr gedroht, explizit enthalten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Offensichtlich existierte der Plan, mich wegen angeblicher Drohung in ein Strafverfahren zu verwickeln, schon bevor ich zu Claudia Gass und Peter Grossniklaus Kontakt aufnahm.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Während der Sommerferien 2006 war Hans Georg Signer meine Ansprechperson im Ressort Schulen. Ich suchte mit ihm das Gespräch und er kopierte mir ein paar Akten. Im Gespräch vom 7.7.06 nahm mich allerdings auch Signer nicht im Geringsten ernst. Systematisch suggerierte er mir, dass eine Krankschreibung oder eine Abklärung beim Amtsarzt für mich die beste Lösung sei. Da ich mich aber definitiv nicht krank fühlte, sondern sei längerer Zeit massiv gemobbt, konnte ich seiner einseitigen Argumentation nicht folgen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Lange glaubte ich, dass Hans Georg Signer nicht an der Mobbing-Intrige gegen mich beteiligt sei. Als ich aber am 27.11.06 auf dem OS Rektorat noch einmal die Akten durchblätterte, merkte ich jedoch, dass mir Hans Georg Signer ein wichtiges Dokument vorsätzlich systematisch vorenthalten hatte:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es ist Gaby Jenös „Antrag auf vertrauensärztliche Beurteilung“ vom 6. Juni 2006. In diesem Schreiben stellt mich meine Chefin arglistig als einen Lehrer dar, der angeblich die Schülerinnen und Schüler in grosser Regelmässigkeit beschimpfe und beleidige. Diese rufschädigenden Behauptungen und Verdächtigungen sind an sich schon genug ehrverletzend, was Gaby Jenö jedoch am Schluss des Schreibens phantasiert, kann nur als schwer paranoid bezeichnet werden. Wörtlich schreibt sie:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Ich bitte Sie, diesen Fall als dringend einzustufen, dies auch weil ernstzunehmende Drohungen gegenüber dem involvierten Personenkreis und Suiziddrohungen von Lehrer H. geäussert wurden.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es ist eine Tatsache, dass die Lüge von den „ernstzunehmenden Drohungen“ von Gaby Jenö also bereits schon am 6. Juni 2006 verbreitet wurde, also einen Monat bevor ich die angeblich „erste direkte Drohung“ bei Peter Grossniklaus geäussert haben soll.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dieser Widerspruch zeigt deutlich auf, dass das arglistige Lügengebäude von Gaby Jenö von Anfang an systematisch geplant und generalstabsmässig durchexerziert wurde. Natürlich fiel dieser frappante Widerspruch weder der befangenen Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger, noch der befangenen Strafgerichtspräsidentin lic. iur. Liselotte Henz, noch der befangenen Appellationsgerichtspräsidentin Dr. iur. Marie-Louise Stamm auf.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wer aber die zahlreichen Akten seriös studiert, stellt fest, dass Gaby Jenö ihre Bedrohungslüge schon formuliert hatte, bevor ich mich überhaupt in irgend einer Weise zum Mobbingfall Tschanun geäussert hatte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ich wiederhole es an dieser Stelle gerne noch einmal:&lt;br /&gt;Sämtliche Behauptungen und Verdächtigungen, ich hätte Drohungen ausgestossen, sind ehrverletzend, weil sie nicht stattgefunden haben und von Gaby Jenö frei erfunden sind.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In diesem arglistigen Lügengebäude wurde ich von Gaby Jenö mehrfach mit dem vierfachen Mörder Günther Tschanun verglichen. Für einen Lehrer, der nicht mal einer Fliege etwas zu leide tut, ist dieser Vergleich schwer rufschädigend und massiv ehrverletzend.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch die von Gaby Jenö phantasierten angeblichen „Suiziddrohungen“ sind Wahnideen, die mich massiv in meiner Ehre verletzt haben. Nie im Leben habe ich „Suiziddrohungen“ geäussert. Das Gegenteil ist der Fall. Es ist davon auszugehen, dass mich Gaby Jenö mit ihrer Freistellung und ihren beiden Kündigungen vorsätzlich in den Selbstmord treiben wollte. Es ist auch ehrverletzend und kriminell, einen Menschen als potentiellen Selbstmörder zu bezichtigen, um ihn mittels FFE in einer psychiatrischen Klinik mittels Zwangsmedikation in einen psychisch kranken Patienten zu verwandeln.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dass mir das Rektorat das brisante Dokument vom 6.7.06 erst am 27.11.06 aushändigt, macht stutzig.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es ist erwiesen, dass Hans Georg Signer mir dieses Dokument systematisch vorsätzlich vorenthalten hat. Dies beweist, dass der arglistige Vorwurf, ich hätte „ernstzunehmende Drohungen“ ausgestossen, zu einem arglistigen und ausgeklügelten Plan gehört, um mich mittels falscher Anschuldigung in ein psychiatrisches und strafrechtliches Verfahren zu zwingen, um mich anschliessend rechtswidrig zu entlassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gaby Jenö hat mich hinter meinem Rücken mehrfach als potentiell gefährlichen Selbstmörder und Amokläufer verleumdet. Da ich mir aber keine psychische Krankheit aufschwatzen liess, dem Druck von Hans Georg Signer, mich krankschreiben zu lassen, nicht nachgab und mich von meiner Chefin nicht nötigen liess, vom befangenen IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht in die IV drängen zu lassen, blieb Gaby Jenö offensichtlich nur noch eine Möglichkeit, mir möglichst effizient zu schaden: Sie musste mich, mit einer rechtswidrigen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft arglistig als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer verleumden und mir unterstellen, ich hätte eine strafbare Handlung begangen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit ihrem Schreiben vom 6. Juni 2006 an den Amtsarzt hat Gaby Jenö eine infame Mobbing-Intrige angezettelt. Dass alle Staatsfunktionäre sich von dieser arglistigen Frau haben instrumentalisieren lassen, ist schockierend und kaum zu glauben. Obwohl die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen mich mangels Beweisen eingestellt hat, sieht Gaby Jenö bis auf den heutigen Tag keine Veranlassung, sich bei mir für ihr arglistiges Verhalten zu entschuldigen. Auch diese Tatsache beweist, dass die ehemalige OS Rektorin und jetzige Leiterin der Basler Sekundarstufe I Gaby Jenö nicht im Geringsten dazu bereit ist, eigene Fehler zu überdenken. Es ist daher erwiesen, dass sie mit planmässigem Vorsatz gehandelt haben muss und die Zerstörung meiner beruflichen Existenz bewusst geplant hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Erst mein Vertrauensarzt Dr. Piet Westdijk hat mich wirklich ernst genommen. Er hat mich in mehreren Sitzungen analysiert und ist ohne wenn und aber zum Schluss gekommen, dass ich völlig gesund und arbeitsfähig bin.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Allerdings leide ich seit bald vier Jahren an den psychischen Verletzungen der rufschädigenden Beschuldigungen und ehrverletzenden Verdächtigungen meiner Chefin. Diese Verletzungen heilen erst, wenn Frau Gaby Jenö endlich rechtsgültig verurteilt ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Es ist davon auszugehen, dass mich Gaby Jenö mangels stichhaltigen Kündigungsgründen vorsätzlich pathologisieren, psychiatrisieren, kriminalisieren und invalidisieren wollte. Der von ihr rechtswidrig diktierte Psychiater Dr. Daniel Fasnacht, der vor allem von der Erstellung von IV-Gutachten lebt, hätte mich planmässig zum IV-Fall geschrieben und Gaby Jenö hätte ihre Kündigung endlich aussprechen können. Das E-Mail vom 15.8.06 an Hans Georg Signer beweist, dass Gaby Jenös oberstes Ziel immer meine Entlassung war. Sie schreibt wörtlich:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Nach dem sehr informativen Gespräch mit Herr Hänggi, denke ich, dass wir den Weg fristlose Kündigung wählen sollten.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Besonders interessant ist die Tatsache, dass Gaby Jenö den Strafantrag wegen angeblicher Drohung erst zurückzog, nachdem die Personalrekurskommission die rechtswidrige Kündigung gutgeheissen hatte. Offensichtlich glaubte sie, endlich am Ziel ihrer Träume angelangt zu sein. Allerdings hatte sie nicht damit gerechnet, dass ich den rechtswidrigen Entscheid der Personalrekurskommission ans Verwaltungsgericht weiterziehen würde. Nachdem das Verwaltungsgericht den Entscheid der Personalrekurskommission zur Enttäuschung von Gaby Jenö wieder gekehrt hatte, musste sie, um mich endgültig loszuwerden, wieder von vorne beginnen. Sie nötigte mich, diesmal unter Androhung der Kündigung von einem staatlichen Amtsarzt abklären zu lassen. Da aber auch Amtsarzt Dr. Eric Odenheimer keinerlei Erkrankung feststellen konnte, nötigte mich Jenö unter erneuter Kündigungsandrohung zur Abklärung bei IV-Gutachter Dr. Daniel Fasnacht. Da ich diese erneute Nötigung als Amtsmissbrauch und Amtsanmassung taxiere, halte ich mich von Dr. Daniel Fasnacht bis heute fern. Psychiater, die von Gaby Jenö ausgewählt werden, geniessen nachvollziehbar nicht unbedingt mein Vertrauen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Seit bald vier Jahren verunmöglicht es mir Gaby Jenö, meine Arbeitspflicht wahrzunehmen. Dass ich ein beliebter, kompetenter und engagierter Lehrer bin, belegen zahlreiche Schreiben von Kindern und Eltern. Dass sich Gaby Jenö mit ihrer selektiven Wahrnehmung nur auf sog. Beschwerden stützt, die vorsätzlich meinen Ruf schädigen, aber alle Schreiben, die meine Qualitäten aufzeigen, vorsätzlich ignoriert, entlarvt ihre arglistigen Absichten. Offensichtlich will diese Frau mich systematisch mit allen Mitteln aus dem Basler Schulsystem ausgrenzen. Die widerliche Verleumdung meiner Person ist wahrscheinlich politischer Natur. Praktisch alle involvierten Personen, die sich an der Intrige gegen mich beteiligt haben, stammen aus dem linken Polit-Spektrum. SP-Mitglied Hans Georg Signer gewährte mir keine vollständige Akteneinsicht, der damalige SP-Präsident und Personalchef Thomas Baerlocher wollte mich über die Vormundschaftsbehörde meiner Wohngemeinde mittels FFE vorsätzlich in ein psychiatrisches Verfahren verwickeln und SP-Mitglied Peter Grossniklaus unterschrieb alles, was man ihm unter die Nase hielt, ohne mir das rechtliche Gehör zu gewähren. Unter diesen Umständen erstaunt es auch nicht, dass meine Nachfolgerin am Brunnmattschulhaus Verena Aebersold „zufälligerweise“ auch SP-Mitglied ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident&lt;br /&gt;Liebe Anwesende&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aufgrund der klaren Faktenlage beantrage ich hiermit, Gaby Jenö wegen Übler Nachrede und Verleumdung schuldig zu sprechen. Der Arbeitgeber Basel-Stadt duldet nach eigenen Angaben kein Mobbing.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nehmen Sie, sehr geehrter Herr Gerichtspräsident, dieses Gebot, das dem 8. göttlichen Gebot entspricht, ernst und bestrafen Sie diese Frau, die mich in den letzten Jahren systematisch und arglistig mittels vorsätzlichen Persönlichkeitsverletzungen aus meinem geliebten Beruf gemobbt hat. Als Wiedergutmachung und Schmerzensgeld beantrage ich, dass mir Gaby Jenö für die erlittenen Ehrverletzungen, Kränkungen und diversen Gerichts- und Anwaltskosten eine Entschädigung in der Höhe von Fr. 15‘000 zu bezahlen hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Vielen Dank, ich habe geschlossen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;17.3.10 Lehrer H.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-2757749184460783811?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/2757749184460783811/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=2757749184460783811' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/2757749184460783811'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/2757749184460783811'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2010/06/die-sicht-von-lehrer-h.html' title='Die Sicht von Lehrer H.'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://4.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TAjFl-UCN0I/AAAAAAAAAEA/7mSe3a9DboU/s72-c/Lehrer+H..jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-3911783633817015327</id><published>2010-06-03T02:06:00.000-07:00</published><updated>2010-06-04T01:32:53.067-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Drohungen'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Tschanun Günther'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Anstellungsbehörde'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Selbst- oder Fremdgefährdung'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Mobbing'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Kündigung'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Barrakuda'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Appellationsgericht'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='rechtliches Gehör'/><title type='text'>Der Mobbing-Fall Lehrer H. aus rechtlicher Sicht</title><content type='html'>&lt;a href="http://1.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TAdyteMivTI/AAAAAAAAAD4/rrW3RsdVmFU/s1600/Gerechtigkeit.jpg"&gt;&lt;img style="float:left; margin:0 10px 10px 0;cursor:pointer; cursor:hand;width: 212px; height: 320px;" src="http://1.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TAdyteMivTI/AAAAAAAAAD4/rrW3RsdVmFU/s320/Gerechtigkeit.jpg" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5478473597244849458" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;I. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das angefochtene Urteil des Appellationsgerichtes als Verwaltungsgericht betrifft ein öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis, d.h. eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit (Art. 82 lit. a BGG). Mit dem Begehren, das Urteil des Verwaltungsgerichtes sei aufzuheben und die Nichtigkeit der Kündigungsverfügung festzustellen, sind zukünftige Lohnforderungen verbunden, weshalb es sich um eine vermögensrechtliche Angelegenheit handelt und ein Ausschlussgrund nicht vorliegt (Art. 83 lit. g BGG). Das Streitwerterfordernis von 15′000 Franken ist ohne weiteres erfüllt (Art. 51 Abs. 1 lit. a, Art. 85 Abs. 1 lit. b BGG). Die Beschwerde ist somit zulässig.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Gemäss Art. 42 Abs. 2 BGG ist in der Beschwerde in gedrängter Form darzulegen, inwiefern der angefochtene Akt Recht verletzt. In diesem Sinne was folgt:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1.1.     Der Rekurrent hat sowohl vor der Personalrekurskommission, als auch im Rahmen des Rekurses vor dem Verwaltungsgericht vorgebracht, die Kündigung sei durch eine Mobbingsituation motiviert, indem seine Vorgesetzte und ehemalige Kollegin, G. Jenö, aus Gründen, die er nicht nachvollziehen könne, eine eigentliche Drucksituation aufbaute, welche darin gipfelte, dass sie seine im Rahmen einer Besprechung getätigte Äusserung, er recherchiere momentan zum Mobbingfall Tschanun, dazu nutzte, ein eigentliches Bedrohungsszenario zu generieren, notabene auch unter bewusster Bezugnahme auf schlichtweg nicht existente vermeintliche Drohmails des Beschwerdeführers,  was dazu führte, dass der gesamte staatliche Repressionsapparat aufgefahren wurde, indem zunächst ein Notfallpsychiater, mit dem Auftrag einen FFE zu verfügen und danach die Antiterroreinheit Barrakuda aufgeboten und der Rekurrent in Untersuchungshaft gesetzt wurde. Dies notabene obwohl die zweite an dieser Besprechung anwesende Person, Peter Grossniklaus, von Beginn weg angegeben hat, dass er diese Äusserung nicht als Drohung verstanden hatte und das von G. Jenö gegen den Rekurrenten eingeleitete Strafverfahren denn auch ohne weiteres eingestellt worden und dem Rekurrenten eine Genugtuung ausgesprochen worden ist. Der Missbrauch einer Kündigung kann sich demgemäss nicht nur aus den Kündigungsmotiven, sondern auch aus der Art und Weise ergeben, wie die kündigende Partei ihr Recht ausübt. Selbst wenn eine Partei die Kündigung rechtmässig erklärt, muss sie das Gebot schonender Rechtsausübung beachten. Sie darf insbesondere kein falsches und verdecktes Spiel treiben, das Treu und Glauben krass widerspricht (BGE 131 III 535 E. 4.2 S. 538 f.; 125 III 70 E. 2b S. 73; 118 II 157 E. 4b/bb S. 166 f.). Ein krass vertragswidriges Verhalten, namentlich eine schwere Persönlichkeitsverletzung im Umfeld einer Kündigung, kann diese als missbräuchlich erscheinen lassen. Diese bundesgerichtlichen Präjudizien betreffen zwar privatrechtliche Arbeitsverhältnisse, können aber analog auf das vorliegende öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis übertragen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit der unhaltbaren Behauptung der Anstellungsbehörde Gaby Jenö vom 6.7.06, der Rekurrent sei massiv selbst- und fremdgefährdend, ist die Persönlichkeit des Beschwerdeführers massiv verletzt worden. Auch die falsche Anschuldigung der Anstellungsbehörde vom 11.8.06, die unterstellt, dass der Rekurrent Drohungen ausgesprochen und sich mit dem Amokläufer Günther Tschanun verglichen haben soll, ist klar als falsches und verdecktes Spiel, das Treu und Glauben krass widerspricht, zu bezeichnen. Die Anstellungsbehörde gibt in der Aktennotiz vom 14.3.07 selber zu, dass der Rekurrent ihr nie gedroht hat. Demzufolge hat die Anstellungsbehörde mit ihrer rechtswidrigen Strafanzeige wegen angeblicher Drohung, welche zum verhängnisvollen Einsatz der Sondereinheit Barrakuda führte, die Persönlichkeitsrechte des Rekurrenten vorsätzlich massiv verletzt. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kündigung erweist sich wegen eines Verstosses gegen den Grundsatz des Handelns nach Treu und Glauben gemäss Art. 9 BV deshalb bereits unter diesem Aspekt als missbräuchlich und damit unbegründet gemäss § 39 Abs. 2 PG, womit Gutheissung der Beschwerde erfolgen muss. Dazu kommt, dass sich die Vorinstanz in keiner Weise mit der vom Beschwerdeführer thematisierten und dargelegten Mobbingsituation beschäftigt hat, was eine Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Menschenwürde und somit eine Verletzung von Art. 7 und 29 Abs. 2 BV darstellt. Der Beschwerdeführer hat Anspruch darauf, dass man sich mit seinen Argumenten auseinandersetzt. Auch unter diesem Aspekt hat Gutheissung der Beschwerde zu erfolgen&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1.2      Die Vorinstanz hält unter Ziff. 5.2 des Urteils weiter korrekt fest, dass die Weisung sich psychiatrisch begutachten zu lassen, einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt, der als Grundrechtseingriff die bekannten Voraussetzungen erfüllen muss, insbesondere also auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen und sich als verhältnismässig darstellen muss. Richtig ist weiter, dass eine derartige vertrauensärztliche Untersuchung in einem Gesetz im formellen Sinne fixiert werden muss, was gemäss § 21 Personalgesetz (PG) geschehen ist. Die Vorinstanz stellt sich nunmehr aber auf den Standpunkt, dass die Weisung selbst, nicht mittels Verfügung erfolgen müsse. Dies ergebe sich aus § 24 PG, welcher nur 2 Fällen eine Verfügung vorsehe, nämlich beim Verweis und bei der Änderung des Arbeitsplatzes. Diese Auslegung des kantonalen Rechts ist sachlich unhaltbar und somit willkürlich. Aus der erwähnten Bestimmung, welche Massnahmen während des Arbeitsverhältnisses regelt, ergibt sich vielmehr, dass sobald diese Massnahme eine gewisse Schärfe erreicht, eben mit einer Verfügung reagiert werden muss. Nun dürfte es augenscheinlich sein, dass die Weisung, sich psychiatrisch begutachten zu lassen, mindestens gleich stark, wenn nicht sogar intensiver, in den Grundrechtbereich eingreift, als ein schriftlicher Verweis oder eine Versetzung des Arbeitsplatzes. Entgegen der Ansicht der Vorinstanz verhält es sich demgemäss gerade so, dass fragliche Bestimmung Beleg dafür ist, dass eben die Weisung mit einer Verfügung hätte ausgesprochen werden müssen.  Daran ändert auch der Entscheid vom Dezember 2007 nichts, der hier letztlich gar nicht zur Debatte steht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1.3      Die Vorinstanz gibt unter Ziff. 5.5. des Urteils an, dass sie in ihrem Entscheid vom 18. Dezember 2007 festgehalten habe, dass eine Weisung von der Anstellungsbehörde, und nicht vom Kantonsarzt zu erlassen sei und dass der Beschwerdeführer dazumal insofern Recht erhalten habe, weshalb seine jetzige Argumentation, der Kantonsarzt hätte die psychiatrische Begutachtung verfügen müssen befremdlich erscheine. Diese Argumentation der Vorinstanz ist sachlich unhaltbar und somit willkürlich im Sinne von Art. 9 BV. Der Grund für die Gutheissung der Beschwerde im Dezember 2007 war nämlich, dass die Weisung der Anstellungsbehörde, sich vom Kantonsarzt untersuchen zu lassen, nicht mit der Androhung verbunden war, dass ansonsten die Kündigung erfolge, und nicht der Umstand, dass die Weisung durch die Anstellungsbehörde erfolgen müsse. Dazu kommt, dass nunmehr eine ganz andere Ausgangslage vorlag: Der Beschwerdeführer ist der Weisung, sich vom Kantonsarzt zu untersuchen lassen gefolgt. Wenn nunmehr dieser zum Schluss kommt, dass weiterführende Abklärungen notwendig sind, so sind diese logischerweise – entgegen der Ansicht der Vorinstanz – auch von diesem, und nicht von der Anstellungsbehörde, zu verfügen. Was daran befremdlich sein soll, ist nicht nachvollziehbar.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1.4      Die Vorinstanz ist weiter der Ansicht, dass keine Verletzung des rechtlichen Gehörs vorliege, weil der Beschwerdeführer sich nicht habe zur Person des Gutachters äussern können (Ziff 5.6 Urteil). Dies deshalb, weil er sich ohnehin nicht begutachten lassen wolle, das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten Dr. Westdijk keine Verwendung finden könne und man sich nicht in einem Strafprozess befinde. Diese Argumentation ist unhaltbar. Wie vorgängig aufgezeigt handelt es sich bei der Weisung, sich psychiatrisch begutachten zu lassen, um einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Dies gilt umso mehr, als dass der Beschwerdeführer unbestrittenermassen von keiner ärztlichen Person arbeitsunfähig geschrieben worden ist. Die von der Vorinstanz diesbezüglich vorgebrachte Argumentation, Thema sei nicht die Arbeitsunfähigkeit, sondern die Arbeitsfähigkeit, kann unter diesen Umständen als kafkaesk bezeichnet werden. Jemand, der keinerlei medizinisch auffällige Diagnosen besitzt, den kann man auch nicht bezüglich Arbeitsfähigkeit überprüfen. Entgegen der Ansicht der Vorinstanz wäre es unter diesen Umständen durchaus notwendig gewesen, dass sich der Beschwerdeführer zur Person des Gutachters und zur Fragestellung hätte äussern können, dies insbesondere auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Beschwerdeführer gestützt auf die von der Anstellungsbehörde als völlig unverhältnismässig zu bezeichnenden Eingriffe in seine persönliche Freiheit durchaus zu Recht gewisse Bedenken an die  Unabhängigkeit des von dieser Behörde aufgebotenen Psychiaters anbringen durfte. Abschliessend ist festzuhalten, dass es nicht den Tatsachen entspricht, dass sich der Rekurrent jedwelcher psychiatrischer Begutachtung verweigert. Dies belegt bereits das von ihm selbst initiierte Gutachten Dr. Westdijk. Was der Beschwerdeführer einzig will, ist, bei der Bestimmung des Vertrauensarztes mitbestimmen zu können, was sich im übrigen bereits aus der Bezeichnung Vertrauensarzt ergibt. Somit liegt in casu eine Verletzung von Art. 9 BV vor.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zusammengefasst ergibt sich somit, dass entgegen der Ansicht der Vorinstanz die Kündigung bereits aus formellen Gründen aufzuheben ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1.5      Gleiches gilt aus materiellen Gründen. Zwar mag es richtig sein, dass das Verwaltungsgericht im Rahmen des Entscheides vom 18. Dezember 2007 nebenbei  festgehalten hat, dass gestützt auf die dazumaligen Umstände eine gesundheitliche Abklärung als angemessen erachtet werden könne. Zu beachten ist allerdings, dass im dazumaligen Entscheid Gutheissung der Beschwerde erfolgte und der Beschwerdeführer auch keinen Anlass hatte, gegen die Motive des Urteils anzugehen und auch diesbezüglich nicht von seinem dazumaligen Anwalt orientiert worden ist. Der in Ziff. 6.1 des vorliegenden Urteils übernommene Urteilstext des Urteils vom 18. Dezember 2007 ist denn auch zu relativieren: Es ist eine fragmentarische Aufzählung von Vorkommnissen, welche subjektiv gewertet werden. Dass beispielsweise sich ein grosser Teil der Elternschaft hinter den Beschwerdeführer gestellt hatte, wird geflissentlich übergangen. Dazu kommt, dass man sich die Situation im Jahre 2006 vors Auge führen muss. Der Druck, der auf dem Beschwerdeführer lastete, wurde stetig erhöht und erreichte seinen Höhepunkt  mit der von G. Jenö initiierten Stürmung der Liegenschaft durch die Sondereinheit „Barrakuda“ und der Verhaftung des Beschwerdeführers. Dass danach der  Beschwerdeführer, welcher seit Jahrzehnten unbescholten im Staatsdienst steht, für kurze Zeit Schwierigkeiten hatte, die Geschehnisse richtig einzuordnen, dies ist absolut verständlich und wurde auch von Dr. Westdijk als absolut normal bezeichnet. Selbst die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat erkannt, dass hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen worden ist und hat dem Beschwerdeführer mit folgender Begründung eine Genugtuung ausgerichtet:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; „Vorliegend kann indessen nicht übersehen werden, dass Sie aufgrund des Interesses der Medien an Ihrem „Fall“ in vielleicht doch höherem Ausmass in Ihren persönlichen Verhältnissen betroffen worden sind als andere, die sonst ohne Ergebnis in eine Strafverfolgung verwickelt werden. Ausserdem stellen auch die Umstände ihrer Anhaltung und die mit dieser zweifelsohne verbundenen Gerüchte in ihrer Nachbarschaft einen tiefen Eingriff in Ihre psychische Integrität dar. Daher erscheint die Ausrichtung einer zusätzlichen Genugtuung aufgrund der besonderen Ausgangslage als gerechtfertigt.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Entgegen der Ansicht der Vorinstanz war deshalb bereits im Zeitpunkt der ersten Kündigung die Weisung, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen, unverhältnismässig und somit nicht angemessen, weshalb die Kündigung dazumal unbegründet im Sinne von § 30 i.V. mit § 39 PG erscheint. Abschliessend sei erwähnt, dass es selbstredend nicht genügt, dass der Umgang mit dem Beschwerdeführer „schwierig“ geworden sein soll, handelt es sich doch dabei um Konfliktsituationen, die als absolut normal gelten können. Auch die Tatsache, dass der Beschwerdeführer sich als Mobbingopfer deklariert, kann nicht zu einer Schlussfolgerung einer psychischen Erkrankung führen, zumal die den Beschwerdeführer belastende Drucksituation mit den vorgängig erwähnten unverhältnismässigen Auswüchsen objektiviert ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1.6      Entgegen der Ansicht der Vorinstanz in Ziff. 6.2 des Urteils gilt dies insbesondere auch im heutigen Zeitpunkt. Der Beschwerdeführer hat sich nach dem ersten Urteil der vertrauensärztlichen Untersuchung gestellt. Er hat weiter den anlässlich der ersten Verhandlung vom Verwaltungsgericht vorgeschlagenen Weg, nämlich sich psychiatrisch abklären zu lassen, Folge geleistet. Das von einem ausgewiesenen Facharzt erstellte Gutachten kann keine psychischen Abnormalitäten feststellen und hat den immer wieder herangezogenen Bericht Dr. Spieler bezüglich Wahnvorstellungen auch medizinisch gesehen negiert. Dazu kommt, dass auch der Amtsarzt in seinem Bericht festhält, dass mit dem Beschwerdeführer ein normales Gespräch möglich gewesen sei. Auch er kann keine psychischen Auffälligkeiten erkennen. Dass es als willkürlich erscheint, unter diesen Prämissen zu verlangen, der Beschwerdeführer müsse seine Arbeitsfähigkeit positiv beweisen, wurde vorgängig bereits ausgeführt. Sachlich unhaltbar ist in diesem Zusammenhang der Einwand der Vorinstanz, der Beschwerdeführer vermische die Frage des FFE’s mit der Notwendigkeit der psychiatrischen Begutachtung. Dem ist keiner Weise so. Was der Beschwerdeführer aufzeigt ist, dass sogar in der dazumaligen massiven Drucksituation der speziell hierfür aufgebotene Notfallpsychiater keine Fremd- oder Selbstgefährdung erkennen konnte und deshalb auch keine Möglichkeit sah, einen FFE zu verfügen. Dies ist von Relevanz, weil die Anstellungsbehörde, entgegen der Diagnose des Notfallpsychiaters, regelmässig mit einer Fremdgefährdung begründet und somit ihre eigene Laiendiagnose anstelle der medizinischen Diagnose stellt, was selbstredend nicht angeht und eine Überschreitung des Ermessens bedeutet. Gleiches gilt für die vermeintlich als schlüssig bezeichnete Schlussfolgerung des Kantonsarztes: Es ist sachlich unhaltbar, wenn dieser trotz fehlender Fremdgefährdung, trotz entlastender Aussagen von Dr. Westdijk und trotz des Fehlens eigener Beobachtungen bezüglich psychischer Auffälligkeiten eine weitere psychiatrischen Abklärung besteht; letztlich hätte unter diesen Umständen a priori auf die Untersuchung beim Kantonsarzt verzichtet werden können und es erscheint nachvollziehbar, dass der Beschwerdeführer auch diesbezüglich das Gefühl beschleichen muss, dass diesbezüglich eine Absprache bestanden haben muss. Willkürlich handelt die Vorinstanz weiter, wenn sie einzelne Fragmente des – für sie vorgängig als unbedeutet deklarierten – Gutachtens Dr. Westdijk aus dem Zusammenhang reisst und darlegt, selbst dieser habe bestätigt, dass der Beschwerdeführer keine adäquaten Verarbeitungsstrategie entwickelt habe. Das einzige was Dr. Westdijk schreibt ist, dass durch das Verhalten der staatlichen Behörden in casu beim Beschwerdeführer irreparabel Schäden entstanden seien. Dies ist aber gestützt auf die nunmehr bereits mehrmals aufgezeigten Belastungsproben, denen der Beschwerdeführer unterworfen war, durchaus nachvollziehbar. Sachlich unhaltbar und willkürlich ist die Argumentation der Vorinstanz schliesslich, wenn sie darlegt, die Situation habe sich seit der letzten Verhandlung noch verschärft, was sich aus den BLOGS des Beschwerdeführers und des Umstandes, dass er nunmehr selbst nahe stehende Personen, wie seinen Vater, als Gegner ansehe, erkläre. Was Letzteres angeht, so handelt es sich dabei schlichtweg um eine – bezeichnenderweise nicht näher begründete – Unterstellung. Die BLOGS andererseits sind noch die letzten Möglichkeiten geblieben, um seine verzweifelte Situation zu schildern und zu verarbeiten, womit im übrigen auch festgehalten werden kann, dass der Beschwerdeführer durchaus in der Lage ist, Verarbeitungsstrategien zu entwickeln. Dass diese Strategie im Anerkennen der Meinung der Anstellungsbehörde und der Vorinstanz besteht, dies kann wohl nicht sein. Entgegen der Ansicht der Vorinstanz war deshalb das Beharren auf einer Durchführung einer psychiatrischen Begutachtung nicht angebracht bzw. erfolgte eine schikanöse, und auch gegen Treu und Glauben verstossende, Rechtsausübung, weshalb die Kündigung auch unter diesem Aspekt als unbegründet im Sinne von § 30 i.V. mit § 39 PG erscheint.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1.7      Auch was die Schwere der Pflichtverletzung und die Zumutbarkeit der Weiterführung des Arbeitsverhältnisses angeht, so ist die entsprechende Argumentation der Vorinstanz gemäss 6.3 des Urteils willkürlich. Zu betonen ist diesbezüglich einmal mehr, dass der Beschwerdeführer der Weisung der Anstellungsbehörde gefolgt ist und sich amtsärztlich hat untersuchen lassen. Von einer Pflichtverletzung, welche einer Arbeitsverweigerung gleichkommt, kann deshalb keine Rede sein. Dass der Beschwerdeführer hingegen berechtigt war, sich gegen die einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts und des Willkürverbots darstellende unverhältnismässige Weisung, sich psychiatrisch begutachten zu lassen, zu wehren, dies wurde vorgängig aufgezeigt. Kooperationsbereitschaft kann nur dann verlangt werden, wenn die Weisung rechtmässig ist (vgl. REHBINDER, a.a.O., N. 36 zu Art. 321d OR; MARIE-LOUISE STAMM, Das Weisungsrecht des Arbeitgebers und seine Schranken, Diss. Basel 1977, S. 116 ff.), also weder Verpflichtungen enthalten, die den vertraglichen Rahmen sprengen (SCHÖNENBERGER/STAEHELIN, Zürcher Kommentar, N. 14 zu Art. 321d OR; REHBINDER, a.a.O., N. 38 zu Art. 321d OR; WYLER, Droit du travail, S. 97 f.; MARIE-LOUISE STAMM, a.a.O., S. 67 f.), noch die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers verletzen (Urteil des Bundesgerichts 4C.357/2002 vom 4. April 2003, E. 4.1; SCHÖNENBERGER/STAEHELIN, a.a.O., N. 18 f. zu Art. 321d OR; STREIFF/VON KAENEL, Leitfaden zum Arbeitsvertragsrecht, 5. Aufl. 1992, N.3 zu Art. 321d OR).   Dass der Rekurrent selbst im jetzigen Zeitpunkt wenig Vertrauen in seinen Arbeitgeber hat, mag zutreffen, hat aber keinen Einfluss auf die Frage, ob eine Weiterbeschäftigung unzumutbar erscheint. In dem Zeitpunkt nämlich, in welchem den berechtigen Anliegen des Beschwerdeführers endlich entsprochen wird, mithin die Kündigung aufgehoben und der Beschwerdeführer wieder zu seiner Arbeit zugelassen wird, in diesem Zeitpunkt wird auch das Vertrauen des Beschwerdeführers in die staatlichen Behörden zurückkehren und er wird, wie bereits über 20 Jahre vor seiner Freistellung, ohne Tadel seinem Beruf nachgehen. Die Argumentation der Vorinstanz, dass sich Anstellungsbehörde eine Anstellung nicht mehr vorstellen könne, da das Vertrauensverhältnis zerstört sei, würde in letzter Konsequenz dazu führen, dass jeder Angestellte des Kantons Basel-Stadt, welcher sich gegen Weisungen und Verfügungen der Anstellungsbehörde auflehnt, als unzumutbar bezeichnet werden müsste, womit die entsprechenden Rechtsmittel letztlich nutzlos wären, was nicht sein kann. Der Entscheid erweist sich auch in diesem Punkt deshalb als sachlich unhaltbar und willkürlich und verstösst gegen § 30 Abs. 2 lit. d PG.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1.8      Sachlich unhaltbar und willkürlich sind die Ausführungen der Vorinstanz zur Frage der Anhörung der CD mit der Aufnahme des Gesprächs mit Dr. Spieler. Abgesehen davon, dass der Beschwerdeführer bezweifelt, dass das Gericht die CD tatsächlich angehört hat, da im Rahmen der Verhandlung der diesbezüglich Beweisantrag mit keinem Wort beurteilt worden ist, ist es schlichtweg abwegig zu behaupten, nicht die Ereignisse im Herbst 2006 seien massgebend, sondern der Verlauf der gesamten letzten Jahre. Das Gegenteil ist der Fall. Im Herbst 2006 wurde die Belastungssituation durch die entsprechenden Interventionen für den Beschwerdeführer immer unerträglicher und trotzdem ist es ihm gelungen, im Rahmen des Besuches von Dr. Spieler, notabene zusammen mit einem Polizisten, die Fassung zu bewahren und das Gespräch durchgehend sauber zu einem Ende zu führen, was durchaus als bemerkenswert bezeichnet werden darf. Nichtsdestotrotz wird dieses Gespräch, sowohl von der Anstellungsbehörde, als auch von den Vorinstanzen, wiederholt als Begründung für die nunmehr zu diskutierenden weiteren Massnahmen herangezogen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sachlich unhaltbar ist schliesslich die Begründung, durch die Aufhebung der Kündigung aus formellen Gründen durch das Verwaltungsgericht im Dezember 2007 sei dem Beschwerdeführer Bewährungsfirst gemäss § 30 Abs. 3 PG gesetzt worden (Ziff 7.2 des Urteils). Abgesehen davon, dass er  sich im Sinne der Vorinstanz bewährt, indem er sich zur amtsärztlichen Untersuchung bereit erklärte, musste der Beschwerdeführer nach Treu und Glauben in keiner Weise davon ausgehen, dass die Gutheissung seines dazumaligen Rekurses als Bewährungsfrist im vorerwähnten Sinne zu verstehen sei. § 30 Abs. 23 PG ist deshalb verletzt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Endlich ist festzuhalten, dass sich aus der Freistellung entgegen der Ziff 7.3 des Urteils nirgends ersehen lässt, dass diese unter der Auflage der Abklärung der Arbeitsfähigkeit erfolgt ist. Der Beschwerdeführer wurde gegenteilig – ohne dass vorgängig irgendwelche medizinische Diagnosen vorhanden gewesen wären – von allen Aufgaben und Pflichten befreit, so dass ihm konsequenterweise auch keine Pflicht zu einer psychiatrischen Begutachtung aufgebürdet werden konnte. Entgegen der Ansicht der Vorinstanz argumentiert der Beschwerdeführer denn in casu auch nicht widersprüchlich: Die allgemeine Vermutung der Arbeitsfähigkeit wurde zu keinem Zeitpunkt medizinisch widerlegt.  Dass der Beschwerdeführer seine Arbeitskraft immer zur Verfügung gestellt hat, das wird von der Vorinstanz anerkannt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zusammengefasst verstösst der angefochtene Entscheid im vorerwähnten Sinne wiederholt gegen öffentliches Recht und ist sachlich unhaltbar und somit willkürlich, weshalb die vorliegende Beschwerde gutzuheissen ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;II. Subsidiäre Verfassungsbeschwerde&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1.         Auf ausdrücklichen Wunsch des Beschwerdeführers wird im weiteren – für den Fall, dass der Streitwert für eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten wider Erwarten den vorrangigen Ausführungen nicht erreicht wird – subsidiäre Verfassungsbeschwerde eingereicht. Gemäss Art. 118 BGG ist das Bundesgericht bei der Beurteilung von Verfassungsbeschwerden an den durch die Vorinstanz gestellten Sachverhalt grundsätzlich gebunden. Mittels Beschwerde soll darüber hinaus in gedrängter Form dargelegt werden, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzt. Im Rahmen der Verfassungsbeschwerde wendet der Richter das Recht nicht von Amtes wegen an, weshalb entsprechend zu rügen ist, weshalb der angefochtene Entscheid verfassungsmässige Rechte verletzt. Gerügt wird in diesem Sinne was folgt, wobei sich der Beschwerdeführer erlaubt, teilweise auf vorrangige Ausführungen zu verweisen, um langfädige Wiederholungen vermeiden:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1.1      Persönliche Freiheit (Art. 10 Abs. 2 BV)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine Weisung, sich psychiatrisch begutachten zu lassen, stellt einen Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit dar. Ein derartiger Eingriff muss unter anderem verhältnismässig sein. Gestützt auf die Tatsache, dass der ursprüngliche Grund für die in die Wege geleiteten Massnahmen, nämlich ein behauptete Drohung, erwiesenermassen nicht erfüllt war, ist auch die entsprechende Weisung nicht verhältnismässig (Vgl. B I./1.1 bis 1.4 vorab).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1.2      Willkürverbot/Treu und Glauben (Art. 9 BV)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit der unhaltbaren Behauptung der Anstellungsbehörde Gaby Jenö vom 6.7.06, der Rekurrent sei massiv selbst- und fremdgefährdend, ist die Persönlichkeit des Beschwerdeführers massiv verletzt worden. Auch die falsche Anschuldigung der Anstellungsbehörde vom 11.8.09, die unterstellt, dass der Rekurrent Drohungen ausgesprochen und sich mit dem Amokläufer Günther Tschanun verglichen haben soll, ist klar als falsches und verdecktes Spiel, das Treu und Glauben krass widerspricht, zu bezeichnen. Die Anstellungsbehörde gibt in der Aktennotiz vom 14.3.07 selber zu, dass der Rekurrent ihr nie gedroht hat. Demzufolge hat die Anstellungsbehörde mit ihrer rechtswidrigen Strafanzeige wegen angeblicher Drohung, welche zum verhängnisvollen Einsatz der Sondereinheit Barrakuda führte, die Persönlichkeitsrechte des Rekurrenten vorsätzlich massiv verletzt. Dieses Verhalten verstösst gegen den Grundsatz des Handeln nach Treu und Glauben gemäss Art. 9 BV(Vgl. B I. /1.1voarb).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sachlich unhaltbar und somit willkürlich ist der Entscheid insofern, als festgehalten wird, dass die Weisung, sich psychiatrisch begutachten zu lassen, nicht in Verfügungsform zu erlassen ist. Dies deshalb, weil dadurch in den Kernbereich der Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird womit dem Beschwerdeführer eine originäre diesbezügliche Überprüfungsmöglichkeit zustehen muss. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil weniger weit gehende Weisung gemäss § 24 Abs. 2 PG in Verfügungsform zu erlassen sind (Vgl. B I./1.2 vorab).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Willkürlich ist der angefochtene Entscheid weiter auch insofern, als die Zuständigkeit zur Verfügung einer weitergehenden ärztlichen Untersuchung vom Kantonarzt zur Anstellungsbehörde derogiert werden darf, nachdem der Kantonsarzt bereits die Grunduntersuchung ausführt (Vgl. B I./1.3. vorab)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sachlich unhaltbar und willkürlich ist der Entscheid insoweit, als festgehalten wird, das Verhalten des Beschwerdeführers im Jahre 2007 und 2008 lasse es als angemessen erscheinen, ihn psychiatrisch begutachten zu lassen. Das Verhalten ist einzig auf die dazumalige – nicht vom Beschwerdeführer selbst generierte – Drucksituation durch die Anstellungsbehörde zu erklären; diesbezüglich ist auch der Grundsatz von Treu und Glauben verletzt, Gleiches gilt für die Behauptung, dass der  (Vgl. B I./1.5 und 1.6 vorab).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sachlich unhaltbar und willkürlich ist weiter die Schlussfolgerung, die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses sei der Anstellungsbehörde deshalb nicht mehr zumutbar, weil der Beschwerdeführer sich in seinen BLOGS kritisch äussere und das Vertrauen zur Anstellungsbehörde offensichtlich verloren habe (Vgl. Ziff B/1.7 vorab)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sachlich unhaltbar ist endlich die Begründung, mit dem – gutheissenden – Urteil vom 17. Dezember 2007 sei dem Beschwerdeführer die gesetzlich vorgesehene Bewährungsfirst angesetzt worden. Gleiches gilt für die Behauptung, die Freistellung sei ausdrücklich mit der Auflage einer Begutachtung versehen worden, weshalb sich der Beschwerdeführer nicht auf den Standpunkt stellen könne, er sei von allen Aufgaben und Pflichten, und somit auch von einer Begutachtung, entbunden worden. Beides lässt sich nicht in den von der Vorinstanz zitierten Aktenstücken, nämlich dem Urteil vom 17. Dezember 2007 und der undatierten Freistellungsverfügung ersehen. (Vgl. Ziff. B. I./1.9 und 1.10)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1.3      Rechtliches Gehör (Art. 29 BV)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Vorinstanz hat sich in keiner Weise mit der vom Beschwerdeführer thematisierten und dargelegten Mobbingsituation beschäftigt, was eine Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Menschenwürde und somit eine Verletzung von Art. 7 und 29 Abs. 2 BV darstellt. Der Beschwerdeführer hat Anspruch darauf, dass man sich mit seinen Argumenten auseinandersetzt. Auch unter diesem Aspekt hat Gutheissung der Beschwerde zu erfolgen (Vgl. B I./1.1. vorab)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weiter ist das rechtliche Gehör dadurch verletzt, als dem Kläger keine Möglichkeit gegeben wird, sich zur Person des Gutachters und des Begutachtungsthemas zu äussern, wiewohl selbst die Vorinstanz anerkennt, dass die Weisung zu einer psychiatrischen Begutachtung einen schweren Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit darstellt (Vgl. B I./1.4. vorab)&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-3911783633817015327?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/3911783633817015327/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=3911783633817015327' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/3911783633817015327'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/3911783633817015327'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2010/06/der-mobbing-fall-lehrer-h-aus.html' title='Der Mobbing-Fall Lehrer H. aus rechtlicher Sicht'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://1.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TAdyteMivTI/AAAAAAAAAD4/rrW3RsdVmFU/s72-c/Gerechtigkeit.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-8906569929881862937</id><published>2010-05-23T02:07:00.000-07:00</published><updated>2010-05-28T00:07:12.120-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Mobbing'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Arbeitgeber'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Stamm Marie-Louise'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Lehrer H.'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Basel-Stadt'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Jenö Gaby'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Oser Marc'/><title type='text'>Arbeitgeber Basel-Stadt - ein Arbeitgeber, der anders tickt</title><content type='html'>&lt;a href="http://1.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S_jxu3R_n1I/AAAAAAAAADw/30lty8ZIoYo/s1600/Basilisk.jpg"&gt;&lt;img style="MARGIN: 0px 10px 10px 0px; WIDTH: 264px; FLOAT: left; HEIGHT: 295px; CURSOR: hand" id="BLOGGER_PHOTO_ID_5474391134484537170" border="0" alt="" src="http://1.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S_jxu3R_n1I/AAAAAAAAADw/30lty8ZIoYo/s320/Basilisk.jpg" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;"Der Arbeitgeber Basel-Stadt duldet kein Mobbing am Arbeitsplatz." Dieser an sich vernünftige Grundsatz, hat mit der Wirklichkeit leider nichts zu tun. Im Gegenteil. Der Arbeitgeber Basel-Stadt betreibt regelmässig Mobbing auf höchstem Niveau! Wer die Urteile des Basler Verwaltungsgerichts analysiert, kommt zum Schluss, dass im Kanton Basel-Stadt Mobbing-Betroffene nie ernst genommen werden. Die Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichts bzw. des Appellationsgerichts vertuschen regelmässig vorsätzlich sämtliche Hinweise auf Mobbing. Auch im Mobbingfall Lehrer H. wurden die Fakten von der obersten Richterin des Kantons Dr. Marie Louise Stamm eloquent vertuscht. Lehrer H. wurde mittels einer systematisch lancierten Rufmord-Kampagne als angeblich psychisch kranker, gefährlicher Gewalttäter verleumdet und aus dem Schuldienst entfernt. Natürlich ist Lehrer H. weder psychisch krank noch gefährlich. Wer beim Arbeitgeber Basel-Stadt allerdings seine freie Meinung äussert, läuft Gefahr, mittels FFE in eine psychiatrische Klinik gesperrt zu werden. Dieses Ziel verfolgte Gaby Jenö, die Vorgesetzte des beliebten und engagierten Lehrers. Allerdings wehrte H. die arglistigen Attacken seiner Chefin ab und verklagte diese wegen Verleumdung und Übler Nachrede. Leider stellte sich der junge und unerfahrene Gerichtspräsident lic. iur. Marc Oser (SVP) von Anfang an hinter die Beklagte Gaby Jenö und verurteilte H. völlig willkürlich zur Zahlung von sämtlichen Kosten. H. wollte sich diese erneute Zumutung nicht gefallen lassen und zog das Urteil ans Appellationsgericht weiter. Jetzt ist wieder Basels höchste Richterin Dr. Marie-Louise Stamm am Ball. Dr. Marie-Louise Stamm weiss ganz genau, dass die von Gaby Jenö behaupteten Drohmails in Tat und Wahrheit überhaupt nicht existieren. Die Appellationsgerichtspräsidentin hat die Original E-Mails von Lehrer H. in den Akten. Die Mails bestätigen, dass Lehrer H. immer korrekt und verantwortungsvoll gehandelt hat. Wer etwas Anderes behauptet, macht sich der vorsätzlichen Verleumdung schuldig!&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://realitaetskontrolle.blogspot.com/2010/05/angebliche-drohmails-aufgetaucht.html"&gt;http://realitaetskontrolle.blogspot.com/2010/05/angebliche-drohmails-aufgetaucht.html&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://verwaltungsmobbing.twoday.net/stories/6236027/"&gt;http://verwaltungsmobbing.twoday.net/stories/6236027/&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://www.arbeitgeber.bs.ch/arbeiten-bei-bs/urteile-personalgesetz.htm"&gt;http://www.arbeitgeber.bs.ch/arbeiten-bei-bs/urteile-personalgesetz.htm&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://realitaetskontrolle.blogspot.com/2010/04/die-zehn-lugen-der-gaby-jeno.html"&gt;http://realitaetskontrolle.blogspot.com/2010/04/die-zehn-lugen-der-gaby-jeno.html&lt;/a&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-8906569929881862937?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/8906569929881862937/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=8906569929881862937' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/8906569929881862937'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/8906569929881862937'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2010/05/arbeitgeber-basel-stadt-ein-arbeitgeber.html' title='Arbeitgeber Basel-Stadt - ein Arbeitgeber, der anders tickt'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://1.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S_jxu3R_n1I/AAAAAAAAADw/30lty8ZIoYo/s72-c/Basilisk.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-2371644651754639362</id><published>2010-05-12T07:22:00.000-07:00</published><updated>2010-05-12T07:36:05.190-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Bundesgericht'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Tschanun Günther'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Mobbing'/><title type='text'>Mobbing - das Verbrechen am Arbeitsplatz</title><content type='html'>&lt;a href="http://3.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S-q6z8N7jSI/AAAAAAAAADo/RaYPabKzxbY/s1600/G%C3%BCnther+Tschanun.jpg"&gt;&lt;img style="float:left; margin:0 10px 10px 0;cursor:pointer; cursor:hand;width: 214px; height: 320px;" src="http://3.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S-q6z8N7jSI/AAAAAAAAADo/RaYPabKzxbY/s320/G%C3%BCnther+Tschanun.jpg" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5470390098895539490" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Mobbing hat in der Schweiz Hochkonjunktur. Grossfirmen wie ABB, Ciba und "Winterthur" haben das Ausmass des Problems erkannt und unternehmen Präventionsanstrengungen. Denn Mobbing geht für sie ins Geld.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Pierrette S.*, die Chefin der Physiotherapie am Kantonsspital Altdorf, war am Ende ihrer Kräfte, als sie sich am 17. Februar dieses Jahres in der Toilette neben ihrem Arbeitsplatz erhängte. Für ihre langjährige Lebenspartnerin Ruth K.* war die Wahl des Ortes kein Zufall: "Damit wollte Pierrette ein Zeichen setzen. Denn das jahrelange Kesseltreiben, dem sie bei der Arbeit ausgesetzt war, hat sie zermürbt." Entsprechend fiel die Todesanzeige aus: "Möge das Unrecht, das dir angetan wurde und dein Leben kostete, im Diesseits gesühnt werden."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Urner Spital sieht man den Fall ganz anders. Mit Mobbing, heisst es, habe das "klar nichts zu tun." Frau S. habe es "einfach nicht verkraftet, dass man sie wegen mangelnder Führungsqualitäten von der Leitung der Physiotherapie entbinden musste."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ruth K. bestreitet nicht, dass ihre Freundin sehr getroffen gewesen sei, als man ihr im Spital ihre Zurückstufung eröffnet habe. Vorangegangen seien jedoch "zahllose Schikanen, das fortgesetzte Nicht-Befolgen von Anordnungen, Ausstreuen von falschen Gerüchten, das Sabotieren von Pierrettes Arbeit bis hin zum anonymen Telefonterror".&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Missgunst und Neid auf die bei den Patienten sehr beliebte und von vielen Ärzten geschätzte Fachfrau hätten die Anti-Stimmung ihrer Mitarbeiter gegen sie zusätzlich angeheizt. Mangels Unterstützung ihrer Vorgesetzten, klarer Strukturen und verbindlicher Kompetenzenregelungen habe sie schliesslich keinen Ausweg aus dem Teufelskreis mehr gesehen. Ruth K. schloss die Todesanzeige für ihre Freundin mit den Worten: "Tief erschüttert, aber voller Verständnis nehmen wir Abschied."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die tragische Geschichte der 43jährigen Pierrette S. ist kein Einzelfall. Allein in Deutschland, schätzen Experten, lassen sich jährlich 2000 Selbstmorde auf Mobbing zurückführen. In den Zeiten der Wirtschaftskrise sei die Bereitschaft, eine Arbeitskollegin, einen Untergebenen oder auch eine Chefin "wegzumobben" beziehungsweise aus dem Unternehmen hinauszuekeln, ungleich grösser als in den Phasen der Hochkonjunktur. Mobbing, heisst es, entwickle sich besonders schnell in einem Klima der Angst und Verunsicherung unter den Arbeitnehmern.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wer täglich mit neuen Schreckensmeldungen von Personal- und Stellenabbau, Restrukturierung, Rationalisierung und Konzentration konfrontiert werde, reagiere sehr oft mit einem allgemeinen Abwehrreflex. Die Konkurrenz am Arbeitsplatz habe sich massiv verschärft, und trotzdem hielten sich viele bewusst ruhig; niemand wolle auffallen. Allfällige Aggressionen würden geschluckt und die weitverbreiteten Frustrationen dann am vermeintlich Schwächsten in einem Team abreagiert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Mobbing-Betroffene", sagt Anna Stadelmann von der Gewerkschaft VPOD, "haben häufig die Funktion eines Sündenbocks." Nach dem Prinzip "Trifft es meinen Kollegen, trifft es zumindest nicht mich", treibe der Egoismus vielenorts "erschreckende Blüten". Mangels Zivilcourage würden Kollegen und Kolleginnen damit zu stillschweigenden Zuschauern eines Mobbing-Prozesses, an dem sie zumindest eine Mitschuld treffe.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ganz generell werde Mobbing, so Stadelmann, betriebsintern durch starre hierarchische Strukturen, unklare Zuteilung von Aufgabenbereichen oder chaotische Organisatinsabläufe begünstigt. "Mobbing", sagt die Gewerkschaftssekretärin, "ist immer ein Führungsproblem von Vorgesetzten, die ihre Verantwortung gegenüber ihren Untergebenen nicht wahrnehmen, bewusst wegschauen oder gar selber mitmobben." Arbeitsorte, an denen es zudem an geeigneten Konfliktlösungs-Strategien fehle, bildeten geradezu einen "idealen Nährboden" für Mobbing.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;So erstaunt es nicht, dass der Sozialbereich und die öffentliche Verwaltung gemäss einer deutschen Studie eindeutig stärker mit Mobbing konfrontiert sind als die Privatindustrie. Während sich der Beamte und die Krankenschwester eher an Werten wie Harmonie und Eintracht orientierten, flögen in einem Privatunternehmen scheller die Fetzen, und ein Konflikt käme auf den Tisch. Je schneller das geschehe, sagen die Fachleute, um so erfolgreicher könne ein Betrieb Mobbing in seinen Reihen verhindern.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Genau das müsste eigentlich das Ziel jedes Arbeitgebers sein. "Denn niemand", sagt Peter Vonlanthen, der Geschäftsführer des Zürcher Kaufmännischen Verbandes ZKV, "kann Interesse an Mobbing haben." Mobbing sei ausschlieslich destruktiv; es fresse Zeit, Energie und Unsummen von Geld. Gemäss internationaler Schätzungen verschlingt ein Fall pro Jahr zwischen 30'000 und 100'000 Franken an direkten und indirekten Folgekosten. In Deutschland gehen den Firmen und der Volkswirtschaft bereits jährlich zweistellige Milliardenbeträge verloren; in der Schweiz wird der Fehlbetrag auf rund zwei Milliarden Franken pro Jahr geschätzt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dabei schlagen sowohl Krankheits-, aber auch Fluktuationskosten zu Buche. Einbussen an Produktivität, Kreativität und Leistungsfähigkeit kommen dazu. So würden Mobbing-Betroffene im ersten Jahr des Terrorisiertwerdens noch 90 Prozent ihrer ursprünglichen Leistung erbringen, im zweiten Jahr noch 70 und im dritten Jahr gerade noch die Hälfte. Nicht zu unterschätzen sind auch Folgen wie allgemeine Arbeitsunzufriedenheit, Imageschäden und negative Kundenreaktionen. Ganz zu schweigen von mitunter beträchtlichen Abfindungen oder Lohnfortzahlungen, die Mobbing-Betroffenen nach dem Ausscheiden aus der Firma zugestanden bekommen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Etliche Unternehmen und Betriebe haben die Brisanz des Problems inzwischen erkannt. Bereits im Februar des letzten Jahres nahmen zweihundert Personen an einem Symposium des Kaufmännischen Verbands Zürich zum Thema Mobbing teil. In diesem Rahmen wurde denn auch die Idee zur Publikation des "ersten Mobbingbuchs der Schweiz" und jene zur Gründung der "Gesellschaft gegen psychosozialen Stress und Mobbing" (GpSM) geboren, die vor einem halben Jahr aus der Taufe gehoben wurde. Die GpSM widmet sich der Forschung und Prävention, aber auch der Bewältigung und Unterstützung bei Mobbing-Fällen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das Fachbuch "Mobbing - Verstehen - Überwinden - Vermeiden", das Mitte Juli erschienen ist, richtet sich ausdrücklich an "Führungskräfte und Personalverantwortliche". Gemäss Mitautorin Rossella Torre stehe in ihrem Leitfaden "Mobbing aus unternehmerischer Sicht, und weniger aus der Perspektive der Opfer im Zentrum".&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Darüber hinaus beanspruchen immer mehr Firmen und Verwaltungen das Beratungsangebot des Kaufmännischen Verbandes Zürich und des VPOD, die über ausgewiesene Mobbing-Experten verfügen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Einzelne Unternehmen wie die Suva oder die Winterthur Versicherung, aber auch die Stadtverwaltung Adliswil ZH haben sogar schon Vorträge für ihre Mitarbeiter organisiert, in denen über Mobbing informiert wurde. In Winterthur nahmen zweihundert Personen an diesem Anlass teil, der ausserhalb der Arbeitszeit stattfand. Artikel in der Personalzeitung dienten der weiteren Vertiefung des Themas. Publikationen in der Hauszeitschrift wurden auch bei der ABB, bei Ciba-Geigy oder bei Coop Zürich zur Sensibilisierung der Belegschaft für das delikate Phänomen eingesetzt. Daneben sind interne Ansprechpersonen beziehungsweise Anlaufstellen bekannt gemacht worden, die Mobbing-Betroffenen mit Rat und Tat zur Seite stehen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ganz besonders bemüht um Aufklärung zum Thema Mobbing ist man bei der PTT-Telekom. Abgesehen von einer firmeninternen Fachtagung für alle Sozialarbeiter wurde bereits eine Mitarbeiter-Befragung im Raum Basel durchgeführt. Das Ergebnis: Nicht ganz fünf Prozent der Antwortenden fühlen sich von Mobbing betroffen. Der Personaldienst der PTT ist zudem Mitglied in der "Gesellschaft gegen psychosozialen Stress und Mobbing."&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Andernorts ist die Sensibilität für das häufig folgenschwere Problem noch immer schwach entwickelt. Ausgerechnet bei der Schweizerischen Bankgesellschaft, der wie allen Grossbanken Stellenabbau und Restrukturierung verbunden mit einem geradezu "klassischen" Konfliktpotential ins Haus stehen, zeigt man sich desinteressiert am Thema. Mobbing sei ein Modewort, erklärt der Pressesprecher, das sich nicht fassen lasse. Bei der SBG verfahre man nach der altbewährten Methode "Seid lieb miteinander!"&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch am Zürcher Universitätsspital, einem Arbeitsplatz, der unter Fachleuten als besonders virulenter Mobbing-Herd eingeschätzt wird, hat man dem Problem bisher noch keine Aufmerksamkeit geschenkt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;VPOD-Sekretärin Anna Stadelmann weiss aus Erfahrung, dass die SBG und das Universitätsspital keine Ausnahmen bilden. In zahlreichen Unternehmen bestehe nach wie vor eine "starke Abwehrhaltung" gegenüber dem Thema Mobbing." Vielerorts werde das Problem mit Sprüchen wie "Bei uns doch nicht" oder "Streit gibt's in der besten Familie" auf unverantwortliche Art bagatellisiert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Doch Mobbing sei geradezu das Gegenteil von einem einmaligen Streit und dessen sofortiger Bereinigung. "Mobbing", sagt Stadelmann, "ist systematischer, langandauernder Psychoterror, der auch Elemente von körperlicher und sexueller Gewalt beinhalten kann".&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In der Regel beginnt der Mobbing-Prozess schleichend, indem eine Person nicht mehr gegrüsst oder zum Pausenkaffee eingeladen wird. Das Vorenthalten von wichtigen Informationen und damit die Torpedierung ihrer Arbeit schliesst sich an. Angriffe gegen die Privatsphäre, das Aussehen oder die Religionszugehörigkeit können folgen. Die fortgesetzte Abqualifikation der geleisteten Arbeit gilt bereits als Eskalationsstufe. Tätliche Übergriffe, zum Beispiel das wiederholte Löschen eines Computer-Speichers, aber auch sexuelle Belästigungen kommen dazu. Das Ziel ist überall gleich: Das Opfer soll hinausgeekelt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Betroffenen geraten in einen Teufelskreis von Wut, Depressivität und Hilflosigkeit. Unabhängig davon, was sie unternehmen, alles wird ihnen negativ ausgelegt. Oft reagieren sie mit körperlichen Symptomen wie Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen oder Magen-Darmbeschwerden auf den Terror. Nicht selten wird ihnen auch der Besuch eines Psychiaters nahegelegt. Zerfressen von Selbstzweifeln zieht der eine oder die andere diesen "Vorschlag" tatsächlich ernsthaft in Erwägung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;An eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr zu denken, es sei denn, der Betrieb ermögliche eine interne Versetzung. Ansonsten geht es nun nur noch um Fragen wie finanzielle Abfindung und berufliche Rehabilitierung. "Nahezu aussichtslos", so die Experten, sei es, juristisch vorzugehen. Denn der Begriff "Mobbing" sei bisher noch in keinem Rechtsfall aufgetaucht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In besonders krassen Fällen können Mobbing-Betroffene in Alkoholismus oder Medikamentenabhängigkeit abgleiten; andere müssen psychiatrisch interniert werden. Dritte machen Selbstmord. Günther Tschanun, der Chef der Zürcher Baupolizei, ertrug das vergiftete Arbeitsklima und die gravierenden Differenzen mit Mitarbeitern nicht länger und erschoss 1986 vier von ihnen und verletzte einen fünften lebensgefährlich. Peter Vonlanthen vom KVZ nennt den Fall Tschanun die "spektakulärste Mobbing-Geschichte" der Schweiz.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Jüngst ist Vonlanthen selber, der sich gern als "Wanderprediger in Sachen Mobbing" bezeichnet, öffentlich ins Gerede gekommen. Er soll, so heisst es, einem Mitarbeiter eine Prämie angeboten haben, falls es diesem gelinge, Vonlanthens Assistentin zur Kündigung zu bewegen. Anstiftung zum Mobbing?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Vonlanthen widerspricht vehement: "Ich war seinerzeit sauer auf meine Mitarbeiterin." Aus der Wut heraus sei ihm ein unbedachter Spruch gegenüber dem erwähnten Mitarbeiter herausgerutscht. Er habe diesem auf die Frage, was passiere, wenn Vonlanthens Assistentin nicht mit ihm klarkomme und kündige, gesagt: "Dann zahl' ich dir etwas." Das sei aber keineswegs ernst gemeint gewesen. Seine Assistentin habe später sogar schriftlich erklärt, dass sie diesen Vorfall keineswegs als Mobbing empfinde. Zudem, so Vonlanthen, sei sie nach wie vor beim KVZ in alter Funktion angestellt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;* Namen geändert&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sonntags-Zeitung, 1996&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-2371644651754639362?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/2371644651754639362/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=2371644651754639362' title='1 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/2371644651754639362'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/2371644651754639362'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2010/05/mobbing-das-verbrechen-am-arbeitsplatz.html' title='Mobbing - das Verbrechen am Arbeitsplatz'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://3.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S-q6z8N7jSI/AAAAAAAAADo/RaYPabKzxbY/s72-c/G%C3%BCnther+Tschanun.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>1</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-8331821361946801459</id><published>2010-05-11T01:15:00.000-07:00</published><updated>2010-05-11T01:25:59.575-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Morin Guy'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Eymann Christoph'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Regierungspräsident'/><title type='text'>Dr. med. Guy Morin - Regierungspräsident</title><content type='html'>&lt;a href="http://1.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S-kTzYU0ELI/AAAAAAAAADg/l-sGxukLWfo/s1600/morin-guy-2009-142.jpg"&gt;&lt;img style="float:left; margin:0 10px 10px 0;cursor:pointer; cursor:hand;width: 142px; height: 190px;" src="http://1.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S-kTzYU0ELI/AAAAAAAAADg/l-sGxukLWfo/s320/morin-guy-2009-142.jpg" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5469924995842183346" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Lieber Herr H.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Herzlichen Dank für Ihre Kopie Ihres Mails an meinen Kollegen Regierungsrat Christoph Eymann. Ihrem Mail entnehme ich, dass Sie sich in einer grossen Not befinden. Dies tut mir aufrichtig leid. Als Vater eines Ihrer Schüler kann ich Ihnen bestätigen, dass ich bei den Schulbesuchen im Schuljahr 05/06 immer einen sehr guten Eindruck von Ihrem Unterricht und den von Ihnen angeleiteten Projekten, wie Musicals oder Schullager, bekommen habe und auch entsprechende Rückmeldungen meines Sohnes erhalten habe.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In die direkten Auseinandersetzungen mit Ihren Vorgesetzten und Ihrem Arbeitgeber kann ich mich aber nicht einmischen. Ich bin aber überzeugt, so wie ich alle Beteiligten kenne, dass diese &lt;strong&gt;fair&lt;/strong&gt; und &lt;strong&gt;menschlich&lt;/strong&gt; geführt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In der Hoffnung, dass Sie eine für alle Seiten befriedigende Einigung finden, verbleibe ich&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit freundlichen Grüssen&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Guy Morin&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-8331821361946801459?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/8331821361946801459/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=8331821361946801459' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/8331821361946801459'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/8331821361946801459'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2010/05/dr-med-guy-morin-regierungsprasident.html' title='Dr. med. Guy Morin - Regierungspräsident'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://1.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S-kTzYU0ELI/AAAAAAAAADg/l-sGxukLWfo/s72-c/morin-guy-2009-142.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-6921638169913164625</id><published>2010-03-27T03:58:00.000-07:00</published><updated>2011-11-13T06:07:27.755-08:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Behördenmobbing-Opfer'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Lehrer H.'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Basel-Stadt'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Gewaltenteilung'/><title type='text'>Lehrer H. - Behördenmobbing-Opfer</title><content type='html'>&lt;a href="http://4.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S9Vuz-MhFaI/AAAAAAAAAB4/sg0UanHm4po/s1600/Sondereinheit+Barrakuda.jpg"&gt;&lt;img style="float:left; margin:0 10px 10px 0;cursor:pointer; cursor:hand;width: 300px; height: 199px;" src="http://4.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S9Vuz-MhFaI/AAAAAAAAAB4/sg0UanHm4po/s320/Sondereinheit+Barrakuda.jpg" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5464395562031846818" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Seit 1984 war H. als Lehrer beim Arbeitgeber Basel-Stadt angestellt. Davon unterrichtete er etwa 10 Jahre an der Orientierungsschule Brunnmatt. 2005 erhielt H. mit Gaby Jenö eine neue Chefin, die auch Lehrerin und Schulhausleiterin an der OS Brunnmatt war und mit Lehrer H. im Verlauf der Jahre zahlreiche Meinungsverschiedenheiten hatte. Innerhalb eines Jahres unternahm die neue Rektorin alles, um Lehrer H. aus dem Schuldienst zu drängen. Sie nutzte die unklar formulierten Paragraphen des neuen Personalgesetzes und konstruierte daraus vorsätzlich eine Eskalationsspirale, um Lehrer H. vorsätzlich in die Arbeitslosigkeit zu treiben. Ihr hinterhältiges Vorgehen kann nur als "Mobbing" bzw. "Bossing" bezeichnet werden. Leider wurde die Hetzjagd auf Lehrer H. vom jetzigen Ressortleiter Bildung Hans Georg Signer (SP), dem Vorsteher des Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann (LDP und der Gerichtspräsidentin des Appellationsgerichts und des Verwaltungsgerichts Dr. Marie-Louise Stamm (LDP) tatkräftig unterstützt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ausgangspunkt für das Kesseltreiben gegen Lehrer H. waren drei völlig haltlose Beschwerden von drei links-feministischen Müttern. Diese Beschwerden nahm Jenö ungeprüft als Vorwand, um H. über den Amtsarzt in ein psychiatrisches Verfahren zu verwickeln. Noch innerhalb der Sommerferien 06 stellte sie H. frei, mit der Begründung, er habe eine psychische Krankheit und sei eine Gefahr für sich selber und für seine Umwelt. Der Personalleiter Schulen Thomas Baerlocher drängte die Vormundschaftsbehörde der Wohngemeinde von H. sogar dazu, gegen den Lehrer einen sog. Fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) zu verfügen. Als H. davon erfuhr, war er derart schockiert, dass er sich schriftlich beim Amtsarzt abmeldete. Daraufhin verlangte der Amtsarzt Dr. Marc Meier auf Drängen von Jenö, Baerlocher und Eymann von der Kantonalen Vormundschaftsbehörde BL die Verfügung eines FFE. Der H. zu Hause besuchende Notfall-Psychiater aber konnte kein FFE verfügen, weil H. trotz unglaublichen Provokationen immer gelassen und höflich blieb. Kurz nach dem Gespräch wurde H. völlig überraschend von der Sondereinheit der Kapo BL "Barrakuda" überfallen und landete im Basler Untersuchungsgefängnis Waaghof, wo er in einer Überwachungszelle 24 Stunden eingesperrt wurde. Jenö hatte einen Tag vorher die Staatsanwaltschaft in die Irre geführt und behauptet, H. habe Drohmails verschickt und sich mit Günter Tschanun verglichen. Diese hinterhältige Lüge wurde im Nachhinein von der SHL Brunnmatt und vom Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller mit zwei bestellten Schreiben untermauert. Tatsache ist, dass H. von sämtlichen Beteiligten stets vorsätzlich provoziert und ignoriert wurde und dass gewisse Staatsfunktionäre arglistig ein Lügengebäude konstruierten, um H. mit sog. vorsorglichen Massnahmen rechtswidrig aus dem Schuldienst zu mobben. Die Eskalations-Kaskade, die H. während seiner Sommerferien 06 aufgezwungen wurde, war offensichtlich als eine "sich selbst erfüllende Prophezeiung" geplant worden. Die Rechnung ging jedoch nicht auf, da H. nie ausrastete und stets korrekt handelte. Die Warnungen von H. an die Schulhausleitung und die Schulleitung, Strafanzeige zu erstatten und die ganze Mobbing-Geschichte zu veröffentlichen, brachte H. einen rufschädigenden Artikel in den beiden Lokal-Zeitungen ein. Der als "Lehrer droht Behörden" getitelte Text im Baslerstab und der als "Lehrer wegen Drohungen freigestellt" aufgemachte BaZ-Artikel stellten H. rechtswidrig in rufschädigender Art und Weise öffentlich an den Pranger. Kurz darauf erhielt H. vom Rektorat die Kündigung, mit der Begründung, er habe eine "schwere Pflichtverletzung" begangen, weil er den Termin beim Amtsarzt nicht wahrgenommen habe. Die Briefe zahlreicher Eltern, die H. als engagierten und kompetenten Lehrer sehr schätzten, wurden von der Schulhausleitung, Rektorin Jenö, Ressortleiter Signer und ED Vorsteher Eymann systematisch ignoriert. Mit seinem Anwalt Dr. Rolf Jucker legte H. bei der Personalrekurskommission (PRK) Rekurs gegen seine Kündigung ein, allerdings ohne Erfolg. Die PRK unter dem Vorsitz von Gabrielle Kremo folgte der Argumentation des ED in allen Punkten. Dass H. in der Klasse, in der er Klassenlehrer war, ein sehr gutes Verhältnis zu sämtlichen Kindern und Eltern hatte, interessierte die PRK nicht im Geringsten. Zwei von H. verfasste Beschwerden wurden von Signer und Eymann in allen Punkten abgeschmettert. Auch die Privatklage wegen Ehrverletzung, die H. gegen seine Chefin angestrengt hatte, wurde vom befangenen Gerichtspräsident lic. iur. Marc Oser rechtswidrig abgeschmettert. Der Richter verdrehte sämtliche Fakten und behauptete, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun verglichen. Dass in Wirklichkeit Gaby Jenö diesen Vergleich mit ihrer Strafanzeige wegen angeblicher Drohung hergestellt hat, vertuschte das Basler Strafgericht mit allen Mitteln. Alle Beweise, Zeugen und Fragen, die Gaby Jenö massiv belastet hätten, wurden von Gerichtspräsident lic. iur. Marc Oser nicht zugelassen. Als Höhepunkt der völlig willkürlich geführten Gerichtsverhandlung wurde das Mobbing-Opfer Lehrer H. vom befangenen Gerichtspräsidenten zur Übernahme der Anwaltskosten der Gegenpartei im Umfang von Fr. 8685.50 verurteilt. Es ist unglaublich, dass in diesem sog. "Rechtsstaat" das schwer in seiner Ehre verletzte Mobbing-Opfer am Schluss auch noch sämtliche Kosten zu bezahlen hat.   &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit Beschluss vom 23.3.07 wurde das von Gaby Jenö rechtswidrig angestrengte Strafverfahren gegen H., wegen angeblicher Drohung, von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eingestellt. Als Entschädigung für den unglaublichen Stress erhielt H. läppische Fr. 1200.-- vom Staat als Entschädigung. Immerhin stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass Lehrer H. massiv in seiner Persönlichkeit verletzt worden war:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;"Vorliegend kann indessen nicht übersehen werden, dass Sie aufgrund des Interesses der Medien an Ihrem "Fall" in vielleicht doch höherem Ausmass in ihren persönlichen Verhältnissen betroffen worden sind als andere, die sonst ohne Ergebnis in eine Strafverfolgung verwickelt werden. Ausserdem stellen auch die Umstände Ihrer Anhaltung und die mit diesen zweifelsohne verbundenen Gerüchte in Ihrer Nachbarschaft einen tiefen Eingriff in Ihre psychische Integrität dar. Daher erscheint die Ausrichtung einer zusätzlichen Genugtuung aufgrund der besonderen Ausgangslage als gerechtfertigt."&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Signer und Eymann baten die Eltern, den "Mobbing-Vorwürfen" von Lehrer H. keinen Glauben zu schenken. Die zahlreichen Lügen von Dr. Christoph Eymann und dessen Telefonat mit dem Leiter der Gesundheitsdienste Herr Dr. Andreas Faller weisen darauf hin, dass die Entlassung des Lehrers von oberster Stelle geplant worden ist. Die Inspektion der OS hat in den zwei Jahren vor der Entlassung von Lehrer H. keinen einzigen Stundenbesuch durchgeführt. Auch ein Mitarbeitergespräch(MAG) mit Lehrer H. fand nie statt. Trotzdem hat Inspektionspräsident Peter Grossniklaus sowohl die Freistellungs- als auch die Kündigungsverfügung bewilligt, ohne H. vorher zu kontaktieren. Offensichtlich führen an der OS nicht mehr die Inspektionsmitglieder Schulbesuche durch, sondern unprofessionelle Elternsprecherinnen, deren Denunziationen von der SHL und der SL selektiv und ohne Filter "ernst" genommen werden. Damit wird es möglich, das Personaldossier missliebiger Lehrkräfte mit negativem Material zu füllen, ohne dass die SHL, die SL oder die Inspektion Stundenbesuche durchführen müssen. Kompetente und engagierte Lehrkräfte, die keine "kritiklose Untertanenmentalität" zeigen, werden mit allen Mitteln ins "Burn-Out" oder in die "Kündigung" getrieben. Wer noch über genügend Ressourcen verfügt und sich getraut, Kritik am System zu äussern, wird vorsorglich mit § 25 des Personalgesetzes freigestellt. In seinem Urteil vom 18.12.07 hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass die vom OS Rektorat verfügte Kündigung unrechtmässig war. Trotzdem durfte der Lehrer weiterhin nicht arbeiten. Mit drei weiteren Kündigungsandrohungen wurde H. von seiner Chefin Gaby Jenö genötigt, sich vom IV-Gutachter Dr. Daniel Fasnacht untersuchen zu lassen. Ausserdem behauptete Jenö ernsthaft, dass die von H. angeblich ins Internet gestellten Fakten rufschädigend für den Arbeitgeber Basel-Stadt seien. Das Gegenteil ist der Fall. Das kriminelle Vorgehen der diversen Staatsfunktionäre schädigt den Ruf des Kanton Basel-Stadt! Mobbing darf auch in der Kantonalen Verwaltung unter keinen Umständen geduldet werden! Die Ulich-Studie hat deutlich gezeigt, dass ein Drittel der Basler Lehrkräfte Burn-Out gefährdet ist und sich von den Vorgesetzten "nicht ernstgenommen" fühlt. Die von Dr. Christoph Eymann geschaffene "Beratungsstelle für Lehrkräfte" ändert nichts an dieser Tatsache. Die Sorgen und Nöte der Lehrkräfte interessieren die Bildungsbürokraten in Wirklichkeit überhaupt nicht. Wer nicht spurt, wird über Psychologen und Psychiater aus dem System gemobbt. Was H. in den letzten Jahren erlebt hat, ist absolut unglaublich. Das Vorgehensweisen von Rektorin Gaby Jenö und Personalleiter Thomas Baerlocher haben die persönliche Integrität von Lehrer H. massiv verletzt und traumatisiert. Die Art und Weise wie Ressortleiter Hans Georg Signer und Departementsleiter Dr. Christoph Eymann Lehrkräfte und Eltern vorsätzlich angelogen haben und der Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Dr. Peter Gutzwiller als sog. Coach das Vertrauen von H. massiv missbraucht hat, ist kriminell. Die auf Dauer-Provokation ausgelegte Eskalationsspirale, hätte H. mittels FFE in einen psychisch kranken Patienten verwandeln sollen. Die Lehrer H. während seiner Ferien angestrengte Psychiatrisierung, Kriminalisierung und anschliessende Skandalisierung in der Basler Zeitung haben H. in die Arbeitslosigkeit und an den Rand seiner Existenz getrieben. Lehrer H. hat sowohl bei der GPK, bei der Ombudsstelle, als auch bei der Betrieblichen Sozialberatung um Hilfe angefragt. Die Unterstützung war äusserst bescheiden. Jan Goepfert von der GPK verwies Lehrer H. an die Ombudsstelle. Frau Beatrice Inglin-Buomberger von der Ombudsstelle wusste nicht einmal, ob die Abmeldung von einer amtsärztlichen Untersuchung als "schwere Pflichtverletzung" ein Kündigungsgrund sei und Corinne Panchaud von der Betrieblichen Sozialberatung führte mit Lehrer H. zwar ein etwa zwei Stunden dauerndes Telefongespräch, kam überraschenderweise zum Schluss, dass das widerliche Vorgehen von OS Rektorin Gaby Jenö kein Mobbing sei. Auch der erste Staatsanwalt Dr. Thomas Hug sah keine Anhaltspunkte für Straftatbestände wie Amtsmissbrauch, Nötigung, falsche Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege oder Üble Nachrede. Immerhin hat das Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 18.12.07 deutlich festgehalten:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;i&gt;"Zusammenfassend ergibt sich, dass die Kündigung unrechtmässig erfolgt ist, der Rekurs folglich gutzuheissen ist und der Entscheid der Personalrekurskommission aufgehoben wird. Das Verfahren ist gemäss § 40 Abs. 4 PG kostenlos. Dem Ausgang des Verfahrens entsprechend ist dem Rekurrenten eine noch festzusetzende Parteientschädigung auszurichten."&lt;br /&gt;&lt;/i&gt;&lt;br /&gt;Leider ist die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts auch nicht über jeden Zweifel erhaben. Im etwa zehnseitigen Schreiben beschönigte das Gericht unter dem Vorsitz von Dr. Marie-Louise Stamm das intrigante Vorgehen von Rektorin Gaby Jenö als "Formfehler". Hätte Lehrer H. nicht innerhalb von 10 Tagen Rekurs gegen die rechtswidrige Entlassung angemeldet, wäre er für immer seinen Job losgeworden. Das Verwaltungsgericht will trotz dieser klaren Faktenlage keine Hinweise für "Mobbing" erkennen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Unterdessen hat Rektorin Gaby Jenö dem unbescholtenen Lehrer erneut gekündigt. Diesmal soll es eine "schwere Pflichtverletzung" sein, dass sich der völlig gesunde und arbeitsfähige H. nicht von IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht habe begutachten lassen. Natürlich hat H. auch gegen die zweite Kündigung rekurriert. Einmal mehr folgte die Personalrekurskommission diesmal unter dem Vorsitz von Dr. Christoph Meyer in allen Punkten der Rechtsvertreterin des Erziehungsdepartements. Auch die Rekurskammer des Basler Strafgerichts unter dem Vorsitz von lic. iur. Liselotte Henz wollte in den arglistigen Veranstaltungen der verschiedenen Staatsfunktionäre keine strafbaren Handlungen erkennen. Leider hat sich am 15.10.09 nun auch das Verwaltungsgericht unter dem Vorsitz von Dr. Marie-Louise Stamm der absurden Argumentation der Anstellungsbehörde und der Personalrekurskommission angeschlossen. Obwohl sich Lehrer H. auf Weisung der Anstellungsbehörde sogar vom Basler FFE-Spezialisten Dr. Eric Odenheimer amtsärztlich untersuchen liess, und dieser keinerlei Anzeichen für eine Krankheit erkennen konnte, verlangte Gaby Jenö eine psychiatrische Zusatzbegutachtung bei IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht. Da der Lehrer sich diese erneute Nötigung nicht gefallen lassen wollte, wurde er ein zweites Mal wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung" entlassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Verwaltungsgerichtspräsidentin Dr. Marie-Louise Stamm (LDP), die bereits in der ersten Verhandlung drei Polizisten aufgeboten hatte, die den völlig integren Lehrer vergeblich nach Waffen absuchten, engagierte zur zweiten Verhandlung wiederum Polizisten, die explizit den Auftrag hatten, den Lehrer abzuführen, falls dieser bei der Urteilsverkündung allenfalls "ausrasten" würde. Offensichtlich wusste die Verwaltungsgerichtspräsidentin bereits im Voraus, dass ihr Entscheid bei Lehrer H. nicht auf Begeisterung stossen würde. Obwohl sich Lehrer H. völlig korrekt der rechtswidrig diktierten amtsärztlichen Untersuchung unterzogen hatte, stützte das Verwaltungsgericht die erneute missbräuchliche Kündigung. Es scheint, dass Dr. Marie-Louise Stamm ihrem Parteigenossen Dr. Christoph Eymann nicht in den Rücken fallen wollte, als sie verkündete, dass der völlig gesunde Lehrer H. mit der Verweigerung der psychiatrischen IV-Begutachtung angeblich eine "schwere Pflichtverletzung" begangen haben soll. Mit dieser äusserst fragwürdigen Auslegung des Basler Personalgesetzes hat das Verwaltungsgericht die Weisungskompetenz der Anstellungsbehörde in einem völlig inakzeptablen Umfang massiv erweitert. Aufgrund dieses unhaltbaren Entscheids kann die Anstellungsbehörde völlig willkürlich unbequeme Mitarbeiter fristlos freistellen und zu einer psychiatrischen Zwangsbegutachtung nötigen. Jeder nicht krankgeschriebene Mitarbeiter, der seine verfassungsrechtlichen Grundpositionen wahrnimmt und die Weisung zur psychiatrischen Zwangsbegutachtung ablehnt, wird in Zukunft wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung" in die Arbeitslosigkeit katapultiert. Dass Lehrer H. diese Interpretation des Basler Personalgesetzes nicht einfach so hinnehmen will, versteht sich von selbst. Leider hat das Bundesgericht unter Bundesrichter Ursprung, Bundesrichterin Niquille, Bundesrichter Maillard und Gerichtschreiber Lanz mit Beschluss vom 3. August 2010 die Beschwerde von Lehrer H. abgewiesen. Aufgrund dieses Entscheids haben Anstellungsbehörden ab sofort das Weisungsrecht ihre Mitarbeiter zu einer psychiatrischen Begutachtung zu nötigen, wenn diese eine eigene Meinung vertreten. Wer sich gegen eine solche Weisung wehrt, muss mit seiner Entlassung wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung" rechnen. Zwar ist in keinem Personalgesetz der Schweiz, diese Regelung so festgehalten, aber Bundesrichter dürfen die Gesetze bekanntlich so auslegen, wie es ihnen gerade passt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die langjährige Leidensgeschichte von Lehrer H. gibt einen interessanten Einblick in den schweizerischen Machtfilz. Die Staatsanwaltschaft und diverse Richterinnen und Richter des Strafgerichts, des Verwaltungsgerichts und des Bundesgerichts machen einen mehr als dubiosen Eindruck. Eine Staatsanwaltschaft und eine Justiz, welche gegen unbequeme Mitarbeiter dermassen massiv rechtswidrig vorgeht, ist eine grosse Gefahr für den Rechtsstaat. Das Bundesgericht schützt in der Schweiz offensichtlich den Beamten- und Behördenfilz in einer verfassungswidrigen Art und Weise. In Anbetracht dieser Fakten, muss davon ausgegangen werden, dass die sog. Gewaltenteilung im Kanton Basel-Stadt und in der ganzen Schweiz nur noch auf dem Papier existiert. Nazi-Methoden haben in einem Rechtsstaat nichts zu suchen!&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-6921638169913164625?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/6921638169913164625/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=6921638169913164625' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/6921638169913164625'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/6921638169913164625'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2010/03/lehrer-h-behordenmobbing-opfer.html' title='Lehrer H. - Behördenmobbing-Opfer'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://4.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S9Vuz-MhFaI/AAAAAAAAAB4/sg0UanHm4po/s72-c/Sondereinheit+Barrakuda.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-3549975016072651593</id><published>2010-03-18T01:33:00.000-07:00</published><updated>2010-06-17T11:59:19.189-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Pfister Barbara'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Ehrverletzung'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Jenö Gaby'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Oser Marc'/><title type='text'>lic. iur. Marc Oser - Strafgerichtspräsident</title><content type='html'>Laut § 152 der Strafprozessordnung wird die Klagpartei aufgefordert, Zeugen und Zeuginnen sowie andere Beweismittel rechtzeitig der Präsidentin oder dem Präsidenten anzugeben oder selber zur Verhandlung mitzubringen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Offensichtlich kennt der seit kurzem am Basler Strafgericht tätige lic. iur. Marc Oser (SVP) § 152 nicht. Nur so ist es zu erklären, dass der unerfahrene Oser sich in der Verhandlung vom 17.3.10 von lic. iur. Barbara Pfister offensichtlich übertölpeln liess. Die im Umgang mit Rechtsverdrehungen versierte Anwältin hatte den Auftrag gefasst, die offensichtlichen Ehrverletzungen der ehemaligen OS-Rektorin Gaby Jenö in sog. „berechtigte Interessen“ zu verdrehen. Kurz nach Beginn der Verhandlung behauptete Pfister:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;„Meines Wissens gibt es eine Beweisliste. Diese Zeuginnen sind nicht erwähnt. Ich beantrage, diese Zeuginnen nicht anzuhören, da wir das Recht haben, vorab davon in Kenntnis gesetzt zu werden.“&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wäre Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser genügend kompetent gewesen, hätte er den Antrag der Juristin abgelehnt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sogar Kläger H. machte den Gerichtspräsidenten darauf aufmerksam, dass auf der Vorladung ausdrücklich steht, dass Zeugen und Beweismittel selber zur Verhandlung mitgebracht werden können. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In der Folge wies lic. iur. Marc Oser sämtliche Dokumente, welche die strafbaren Handlungen von Gaby Jenö dokumentierten willkürlich ab. Auch die beiden Zeuginnen, welche Lehrer H. selber zur Verhandlung mitbrachte, durften rechtswidrig nicht einvernommen werden. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit seinem inkompetenten Gehabe, entpuppte sich der neue Basler Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser als Meister der willkürlichen Beweiswürdigung und der unrichtigen Rechtsanwendung. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bereits am Anfang der Verhandlung zeigte sich der völlig unerfahrene Gerichtspräsident als völlig befangen. Die Vorgeschichte sei „unglücklich verlaufen“, „es brauche immer zwei“, es habe „Missverständnisse“ gegeben und kein einziger Beweisantrag „erhelle den Tatbestand“. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wer sich als Richter bereits am Anfang einer Verhandlung derart unglaubwürdig verhält, sollte lieber Gerichtsschreiber bleiben!&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-3549975016072651593?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/3549975016072651593/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=3549975016072651593' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/3549975016072651593'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/3549975016072651593'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2010/03/lic-iur-marc-oser-strafgerichtsprasiden.html' title='lic. iur. Marc Oser - Strafgerichtspräsident'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-5507568379467143508</id><published>2010-01-21T02:26:00.000-08:00</published><updated>2010-12-17T23:49:37.847-08:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Bundesgericht'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Favre'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Konstruktivismus'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Behördenkriminalität'/><title type='text'>Dr. Dominique Favre - Gerichtspräsident am Bundesgericht</title><content type='html'>&lt;a href="http://4.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S9NQnO0KAhI/AAAAAAAAABg/yNdoV9l9GdI/s1600/bundesrichter-favre-dominique.jpg"&gt;&lt;img style="float:left; margin:0 10px 10px 0;cursor:pointer; cursor:hand;width: 113px; height: 156px;" src="http://4.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S9NQnO0KAhI/AAAAAAAAABg/yNdoV9l9GdI/s320/bundesrichter-favre-dominique.jpg" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5463799407852519954" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Dr. Dominique Favre (SP) ist einer der mächtigsten Männer in der Schweiz. Er ist Bundesgerichtspräsident und hat die Macht, die "offizielle Wahrheit" abschliessend zu konstruieren. Im Mobbing-Fall Lehrer H. geht er mit keinem einzigen Satz auf die Fakten ein, sondern stützt sich ausschliesslich auf die Behauptungen und Tatsachenverdrehungen der beiden Vorinstanzen. Einmal mehr werden die Böcke zu Gärtnern und das Mobbing-Opfer Lehrer H. zum Täter pervertiert. Dass diese Art von Rechtsprechung zu tiefst verfassungswidrig ist, versteht sich von selbst. Das Bundesgerichtsurteil vom 23. November 2009 zeigt in aller Deutlichkeit, mit welcher Eloquenz die Bundesrichter vorsätzlich die Fakten verdrehen. Wer die ganze Wahrheit und nicht nur die "Behörden-Wahrheit" kennen will, muss den ganzen Blog "Behördenkriminalität" lesen. Das folgende Konstrukt des Bundesgerichts ist eine böswillige Irreführung der Bürgerinnen und Bürger.   &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Bundesgericht&lt;br /&gt;Tribunal fédéral&lt;br /&gt;Tribunale federale&lt;br /&gt;Tribunal federal&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;{T 0/2}&lt;br /&gt;6B_682/2009, 6B_683/2009, 6B_684/2009, 6B_685/2009, 6B_686/2009, 6B_687/2009, 6B_688/2009, 6B_689/2009, 6B_690/2009, 6B_691/2009&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Urteil vom 23. November 2009&lt;br /&gt;Strafrechtliche Abteilung&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Besetzung&lt;br /&gt;Bundesrichter Favre, Präsident,&lt;br /&gt;Bundesrichter Schneider, Mathys,&lt;br /&gt;Gerichtsschreiber Monn.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Parteien&lt;br /&gt;X.________,&lt;br /&gt;Beschwerdeführer,&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;gegen&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt, 4001 Basel,&lt;br /&gt;Beschwerdegegnerin.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Gegenstand&lt;br /&gt;Einstellungsbeschlüsse; Willkür,&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Beschwerde gegen die Entscheide des Strafgerichts des Kantons Basel-Stadt, Rekurskammer, vom 15./16. Mai und 17. Juni 2009.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Das Bundesgericht zieht in Erwägung:&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;1.&lt;br /&gt;Der Beschwerdeführer war seit ca. 1984 beim Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt angestellt und als Lehrer tätig. Insbesondere in den letzten Jahren kam es von verschiedener Seite zu Beschwerden, die vor allem sein Verhalten auf der Beziehungsebene betrafen. Gespräche, Coachings und Supervisionen führten zu keiner Entspannung der Situation. In der Folge wurde ihm mitgeteilt, er werde beim vertrauensärztlichen Dienst angemeldet, damit über ihn ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden könne. Gegebenenfalls werde er zu Beginn des neuen Schuljahres freigestellt. Mit diesem Vorgehen war der Beschwerdeführer nicht einverstanden, und er lehnte es ab, sich untersuchen zu lassen. Darauf wurde er freigestellt, und es wurden die Abklärung eines Fürsorgerischen Freiheitsentzuges angeregt sowie eine Strafanzeige wegen Drohung zum Nachteil der Lehrerschaft, der Schulhausleitung und der Schulleitung eingereicht. Das Strafverfahren wurde später mangels hinreichenden Beweises des Tatbestandes insbesondere in subjektiver Hinsicht eingestellt. Eine ordentliche Kündigung wurde durch das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt aus formellen Gründen aufgehoben, wobei das Gericht betonte, die Gutheissung habe nicht zur Folge, dass der Beschwerdeführer wieder unterrichten könne, sondern er habe sich aufgrund einer neuen, formell korrekten Weisung durch den vertrauensärztlichen Dienst untersuchen zu lassen.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Der Beschwerdeführer erstattete gegen verschiedene Personen Strafanzeige wegen übler Nachrede, Verleumdung, Amtsmissbrauchs, Amtsanmassung, falscher Anschuldigung, falschen Zeugnisses, Irreführung der Rechtspflege, Nötigung, Drohung, Verletzung des Berufsgeheimnisses und einfacher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft stellte sämtliche Strafverfahren am 12./14./18. Februar 2008 ein. In einem Fall (6B_691/2009) trat sie am 28. April 2008 auf die Strafanzeige nicht ein. Die Vorinstanz hob die Beschlüsse der Staatsanwaltschaft in den angefochtenen Entscheiden insoweit auf, als sie Ehrverletzungsdelikte betrafen, und sie überwies die entsprechenden Akten an die Abteilung Privatklagen des Strafgerichts (betrifft Teile von 6B_682/2009 und 6B_691/2009). Im übrigen Umfang bestätigte sie die Beschlüsse der Staatsanwaltschaft.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Der Beschwerdeführer wendet sich mit Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht. Er beantragt, die Entscheide der Vorinstanz seien aufzuheben, soweit sie Offizialdelikte betreffen, und die Angelegenheit sei zur Anklagerhebung an die kantonalen Behörden zurückzuweisen.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;2.&lt;br /&gt;Mit Verfügung vom 8. Oktober 2009 wurden die Gesuche des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen. Mit Präsidialverfügung vom gleichen Tag wurde er aufgefordert, dem Bundesgericht spätestens am 30. Oktober 2009 einen Kostenvorschuss von Fr. 5'000.-- einzuzahlen. Der Kostenvorschuss wurde innert Frist einbezahlt. Unter diesem Gesichtswinkel ist auf die Beschwerde einzutreten.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;3.&lt;br /&gt;Der Beschwerdeführer wurde mit Verfügung vom 13. August 2009 aufgefordert, die angefochtenen Entscheide spätestens am 25. August 2009 nachzureichen, ansonsten die Rechtsschrift unbeachtet bleibe. In den Verfahren 6B_687/2009, 6B_688/2009, 6B_689/2009 und 6B_690/2009 ist er dieser Aufforderung nicht nachgekommen. In diesen vier Verfahren ist auf die Beschwerde schon aus diesem Grund nicht einzutreten.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;4.&lt;br /&gt;Der Beschwerdeführer macht geltend, er sei als Adressat der angefochtenen Entscheide "zweifelsohne" zur Beschwerde legitimiert (Beschwerde S. 2). Davon kann nicht die Rede sein. Soweit er nicht unter die zur Beschwerde Berechtigten gemäss Art. 81 BGG fällt und Geschädigter, nicht aber Opfer ist, ist er zur Beschwerde nicht legitimiert (BGE 133 IV 228).&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Der Beschwerdeführer macht denn auch zusätzlich geltend, er sei durch die rechtswidrige Strafanzeige seiner Chefin in seiner psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden und deshalb auch als Opfer im Sinne von Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG zur Beschwerde legitimiert (Beschwerde S. 2 lit. A/3).&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Es kann offen bleiben, ob der Beschwerdeführer in Bezug auf die Strafanzeige seiner Chefin tatsächlich Opfer im Sinne von Art. 1 OHG ist. Aber jedenfalls ist auf die Beschwerde, soweit sie die übrigen Beschuldigten betrifft, von vornherein nicht einzutreten, da der Beschwerdeführer insoweit nicht geltend macht, er sei Opfer im Sinne des OHG.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;5.&lt;br /&gt;Der Beschwerdeführer rügt, die Vorinstanz habe die Beweise willkürlich gewürdigt und den Sachverhalt unrichtig festgestellt. Zudem seien seine Menschenrechte missachtet worden (Beschwerde S. 2 lit. A/2).&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Unter "Sachverhalt" (Beschwerde S. 3-5) schildert der Beschwerdeführer seine Sicht der Dinge, ohne dass sich daraus ergäbe, dass eine seiner Rügen begründet wäre. So macht er zum Beispiel geltend, seine Chefin habe die unklar formulierten Paragraphen des neuen Personalgesetzes genutzt und daraus eine Eskalationsspirale konstruiert, um ihn vorsätzlich an den Rand eines Nervenzusammenbruchs zu führen (Beschwerde S. 3). Mit solchen Behauptungen lässt sich von vornherein nicht dartun, dass die Vorinstanz infolge einer willkürlichen Beweiswürdigung den Sachverhalt unrichtig festgestellt hätte. Die Beschwerde genügt insoweit den Begründungsanforderungen von Art. 106 Abs. 2 BGG nicht.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Auch unter "Rechtliches" (Beschwerde S. 5-9) schildert der Beschwerdeführer im Wesentlichen seine Sicht der Dinge, ohne dass sich daraus ergäbe, dass eine Verletzung von Art. 7 (Beschwerde S. 8), 9 (Beschwerde S. 9) oder 30 BV (Beschwerde S. 8) vorläge. Insoweit genügt die Beschwerde den Begründungsanforderungen von Art. 106 Abs. 2 BGG ebenfalls nicht.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Schliesslich verweist der Beschwerdeführer unter "Rechtliches" auf den Tatbestand des Amtsmissbrauchs von Art. 312 StGB (Beschwerde S. 5). Geprüft werden kann insoweit nur, ob sich seine Chefin durch ihre Strafanzeige eines Amtsmissbrauchs schuldig gemacht hat (s. oben E. 4).&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Die Vorinstanz stellt im Zusammenhang mit der Strafanzeige fest, der Beschwerdeführer habe selber eingeräumt, dass seine Chefin seine Äusserungen durchaus als bedrohlich habe empfinden können. Weiter sei von ihm anerkannt, dass er sich bei einem Telefongespräch und bei einer Besprechung über Mobbing beklagt und in diesem Zusammenhang den Fall Tschanun erwähnt habe. Unter diesen Umständen sei verständlich, dass die Chefin in grosse Sorge geraten sei. Sie sei in der gegebenen Situation nicht nur berechtigt, sondern als Rektorin und Mitglied einer Behörde auch gehalten gewesen, gegen den Beschwerdeführer Anzeige wegen Drohung zu erstatten. Es liege auf der Hand, dass der Vergleich des Beschwerdeführers mit der Situation des angeblichen Mobbingopfers Tschanun umgehend die Assoziation mit den Delikten dieses Mannes - vierfacher Mord und Mordversuch an Arbeitskollegen im Rahmen eines eigentlichen Amoklaufs - geweckt habe und geeignet gewesen sei, die Umgebung in Angst und Schrecken zu versetzen, und eine Reaktion der Schulleitung, insbesondere zum Schutz von Schülern und Schülerinnen sowie Lehrern und Lehrerinnen, erheischt habe. Die Chefin habe in ihrer Strafanzeige und in ihrer Einvernahme das Vorgefallene im Übrigen durchwegs korrekt, präzise und differenziert geschildert (Verfahren 6B_682/2009, angefochtener Entscheid S. 15/16).&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Dazu führt der Beschwerdeführer aus, seine Chefin habe mit der arglistigen Strafanzeige bloss ein "fiktives Bedrohungsszenario" in die Welt gesetzt, was ihr selber auch bewusst gewesen sei (Beschwerde S. 6). Wenn man demgegenüber von dem von der Vorinstanz willkürfrei festgestellten Sachverhalt ausgeht, ist die Einstellung des Verfahrens gegen die Chefin wegen Amtsmissbrauchs nicht zu beanstanden. Was daran gegen das schweizerische Recht im Sinne von Art. 95 BGG verstossen könnte, ergibt sich aus der Beschwerde nicht und ist auch nicht ersichtlich.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Die Beschwerde ist im Verfahren nach Art. 109 BGG abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;6.&lt;br /&gt;Die Gerichtskosten für alle zehn Verfahren sind dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG).&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Demnach erkennt das Bundesgericht:&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;1.&lt;br /&gt;Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;2.&lt;br /&gt;Die Gerichtskosten von Fr. 4'000.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;3.&lt;br /&gt;Dieses Urteil wird den Parteien und dem Strafgericht des Kantons Basel-Stadt, Rekurskammer, schriftlich mitgeteilt.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Lausanne, 23. November 2009&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung&lt;br /&gt;des Schweizerischen Bundesgerichts&lt;br /&gt;Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Favre Monn&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-5507568379467143508?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/5507568379467143508/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=5507568379467143508' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/5507568379467143508'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/5507568379467143508'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2010/01/dr-favre-gerichtsprasident-am.html' title='Dr. Dominique Favre - Gerichtspräsident am Bundesgericht'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://4.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S9NQnO0KAhI/AAAAAAAAABg/yNdoV9l9GdI/s72-c/bundesrichter-favre-dominique.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-5812048637171936201</id><published>2009-12-18T02:47:00.000-08:00</published><updated>2010-04-26T08:10:00.355-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Stephenson Jeremy'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Behördenmobbing'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Thiriet Gilbert'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Behördenkriminalität'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Eichenberger Eva'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='organisierte Kriminalität'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Jenö Gaby'/><title type='text'>Dr. Jeremy Stephenson - vorsitzender Präsident am Basler Strafgericht</title><content type='html'>&lt;a href="http://3.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S9Wsv02sApI/AAAAAAAAACA/zQfyzOJI5m0/s1600/Dr.+Jeremy+Stephensen.jpg"&gt;&lt;img style="float:left; margin:0 10px 10px 0;cursor:pointer; cursor:hand;width: 150px; height: 184px;" src="http://3.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S9Wsv02sApI/AAAAAAAAACA/zQfyzOJI5m0/s320/Dr.+Jeremy+Stephensen.jpg" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5464463660525814418" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Mit seinem Schreiben vom 14.12.09 greift jetzt auch der vorsitzende Präsident des Basler Strafgerichts Dr. Jeremy Stephenson in die aktuelle Mobbing-Intrige gegen Lehrer H. ein. Wörtlich schreibt er:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;„Nachdem Sie sich am 26. November 2009 vor dem Strafgerichtssaal jedoch gegenüber Frau Staatsanwältin Eichenberger in einer Art und Weise aufgeführt haben, die unter keinen Umständen toleriert werden kann, spreche ich Ihnen gegenüber eine förmliche Verwarnung aus. Sollten Sie sich am Strafgericht inskünftig wiederum ungebührlich aufführen, werden wir Ihnen ein Hausverbot erteilen.“&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Selbstverständlich hat sich Lehrer H. in keiner Weise „ungebührlich“ verhalten, sondern lediglich sachliche Kritik gegenüber Staatsanwältin lic. iur Eichenberger geäussert. Lehrer H. machte Eichenberger freundlich darauf aufmerksam, dass er es nicht schätze, von ihr als „Querulant“ bezeichnet zu werden und dass ihre fragwürdigen Einstellungsbeschlüsse bezüglich der Strafverfahren gegen OS Rektorin Gaby Jenö und Konsorten für die Bevölkerung nicht nachvollziehbar sei. Staatsanwältin Eichenberger stellte bekanntlich sogar eine Privatklage gegen Gaby Jenö wegen Ehrverletzung ein, obwohl sie damit ihre Kompetenzen massiv überschritt. Derartige Kompetenzüberschreitungen werden im Schweizerischen Strafgesetzbuch als Amtsmissbrauch und Amtsanmassung aufgeführt. Offensichtlich dürfen Staatsanwältinnen diese Delikte begehen, ohne dass die Strafverfolgungsbehörde tätig wird. Amtsmissbrauch und Amtsanmassung sind bekanntlich Offizialdelikte, die von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden müssen. Auch Strafgerichtspräsidentin lic. iur. Liselotte Henz stellte von Amtes wegen fest, dass Staatsanwältin Eichenberger die Privatklage von Lehrer H. rechtswidrig eingestellt hatte. Eigentlich hätte die Ehrverletzungsklage schon längst zur Verhandlung kommen sollen.  Gerichtspräsident Dr. Gilbert Thiriet schaffte es aber innerhalb von drei Jahren nicht, einen Verhandlungstermin für die Ehrverletzungsklage festzusetzen. Lehrer H. ist damit jetzt schon seit über drei Jahren schwer in seiner Ehre verletzt. Die damalige OS-Rektorin Gaby Jenö verbreitete damals das irrige Gerücht, Lehrer H. sei psychisch krank, habe Selbstmorddrohungen ausgestossen und habe seine Chefin mit dem Tod bedroht. Diese drei vorsätzlichen Lügen kann Lehrer H. nicht tolerieren, was für jeden Normalbürger absolut nachvollziehbar ist. Auch der vorsitzende Präsident des Basler Strafgerichts Dr. Jeremy Stephenson kennt die Vorgeschichte von Lehrer H., ist aber nicht im Geringsten daran interessiert, dass die Privatklage endlich zur Verhandlung gelangt. Kraft seines Amtes verdreht Dr. Jeremy Stephenson den Sachverhalt vorsätzlich und macht den völlig integren Lehrer H. einmal mehr zum Sündenbock. Wörtlich schreibt er:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;„In Kenntnis Ihrer Vorgeschichte, die zu den Strafanzeigen geführt hat, ist deshalb bei meinen Kolleginnen und Kollegen ein doch beklemmendes Gefühl aufgekommen.“&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dr. Jeremy Stephenson kennt also die ganze Vorgeschichte. Anstatt Lehrer H. endlich zu seinem Recht zu verhelfen, bezeichnet der höchste Richter am Basler Strafgericht das Verhalten des Lehrers als „ungebührlich“ und droht ihm ein Hausverbot an. Selbstverständlich hat sich Dr. Jeremy Stephenson nie die Mühe gemacht, Lehrer H. persönlich anzuhören.&lt;br /&gt; &lt;br /&gt;Die Fakten im Fall Lehrer H. zeigen deutlich, dass Lehrer H. von sämtlichen staatlichen Organen bis hinauf zum Bundesgericht vorsätzlich nicht ernstgenommen wird. Die Strafverfolgungsbehörden entpuppen sich als Strafvertuschungsbehörden, wenn es gilt, Ermittlungen gegen eigene Mitarbeiter vorzunehmen. Es muss somit angenommen werden, dass Behördenmobbing und Behördenkriminalität vom Bundesgericht vorsätzlich gedeckt wird. Laut Strafgesetzbuch ist auch organisierte Kriminalität strafbar.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;http://verwaltungsmobbing.twoday.net/stories/6074758/&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;http://bazonline.ch/basel/stadt/Strafrichter-am-Limit/story/18021411&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-5812048637171936201?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/5812048637171936201/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=5812048637171936201' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/5812048637171936201'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/5812048637171936201'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2009/12/dr-jeremy-stephenson-vorsitzender.html' title='Dr. Jeremy Stephenson - vorsitzender Präsident am Basler Strafgericht'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://3.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S9Wsv02sApI/AAAAAAAAACA/zQfyzOJI5m0/s72-c/Dr.+Jeremy+Stephensen.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-1328808075377159562</id><published>2009-10-15T12:11:00.000-07:00</published><updated>2010-08-25T02:08:30.109-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Bundesverfassung'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='DDR'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Verwaltungsgericht'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Pflichtverletzung'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Stamm Marie-Louise'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Sowjetunion'/><title type='text'>Dr. Marie-Louise Stamm - Verwaltungsgerichtspräsidentin</title><content type='html'>&lt;a href="http://1.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S9VQ_v77XdI/AAAAAAAAABo/_SHIZtsX3UA/s1600/Dr.+Marie-Louise+Stamm.jpg"&gt;&lt;img style="float:left; margin:0 10px 10px 0;cursor:pointer; cursor:hand;width: 246px; height: 320px;" src="http://1.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S9VQ_v77XdI/AAAAAAAAABo/_SHIZtsX3UA/s320/Dr.+Marie-Louise+Stamm.jpg" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5464362779013766610" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Unter der Mitwirkung von Dr. Marie-Louise Stamm (LDP), Dr. Verena Trutmann (LDP), Dr. Jonas Schweighauser (SP) und Gerichtsschreiberin lic. iur. Barbara Zihlmann Treyer entschied das Basler Verwaltungsgericht am 15.10.09, es sei eine "schwere Pflichtverletzung", wenn sich ein völlig gesunder Mitarbeiter der Kantonalen Verwaltung nicht zwangsweise von einem staatlich bestellten IV-Gutachter psychiatrisch untersuchen lässt. Erstes Opfer dieses verfassungsfeindlichen Entscheids ist Lehrer H., der seit über drei Jahren von zahlreichen Staatsfunktionären systematisch bis an die Grenze des Erträglichen gemobbt wird. Zwar hat Dr. Marie-Louise Stamm das Thema "Das Weisungsrecht des Arbeitgebers und seine Schranken" vor Jahrzehnten als Doktorarbeit abgehandelt, von ihren damaligen Erkenntnissen ist in ihrem neusten Entscheid aber nichts übrig geblieben. Gemäss Art. 328 Abs. 1 OR hat der Arbeitgeber die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen, auf deren Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen. Der Arbeitgeber hat alle ungerechtfertigten Eingriffe in die Persönlichkeitsgüter (Leben, physische und psychische Integrität, Freiheit, Ehre und Privatsphäre) des Arbeitnehmers zu unterlassen. Darunter fällt auch der Schutz des Arbeitnehmers vor Mobbing. Trotz dieser klaren Gesetzgebung ist die Persönlichkeit von Lehrer H. in den letzten drei Jahren mittels Behördenmobbing systematisch vorsätzlich massiv verletzt worden. Mit dem heutigen Entscheid des Basler Verwaltungsgerichts sind die "Schranken des Arbeitgebers" im Kanton Basel-Stadt faktisch abgeschafft worden. Die Anstellungsbehörde darf ab sofort politisch unbequeme Mitarbeiter mit verwaltungsgerichtlichem Segen verleumden, falsch anschuldigen und missbräuchlich kündigen.&lt;br /&gt;Verantwortlich für diese Entwicklung ist Dr. Marie-Louise Stamm, die seit Inkraftreten des neuen Personalgesetzes, trotz unzähliger Mobbing-Schilderungen zahlreicher Mitarbeiter noch nie Hinweise auf Mobbing erkennen wollte. Sogar die Tatsache, dass Lehrer H. von seiner Chefin Gaby Jenö als massiv selbst- und fremdgefährlich verleumdet und mittels falscher Anschuldigung sogar arglistig in ein strafrechtliches Verfahren gezwungen wurde, scheint die befangene Verwaltungsgerichtspräsidentin nicht im geringsten zu interessieren. Mit konsequenter Umkehrung von Ursache und Wirkung verdreht Dr. Marie-Louise Stamm sämtliche relevanten Fakten und behauptet völlig realitätsfremd, die Weigerung des völlig gesunden Lehrers, sich über einen bestellten IV-Psychiater ausmustern zu lassen, sei gleichzusetzen mit einer Arbeitsverweigerung. In der Realität kann der rechtswidrig freigestellte Lehrer mit einem sorgfältig erstellten Gutachten klar beweisen, dass er psychisch gesund und arbeitsfähig ist. Trotzdem sorgen seit über drei Jahren zahlreiche Mobbing-Akteure dafür, dass der beliebte Lehrer seiner Arbeitspflicht nicht nachgehen kann.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Für die Mitarbeiter von Basel-Stadt bedeutet das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 15.10.09 nichts Gutes. Mit diesem rechtswidrigen Entscheid wird das Basler Personalgesetz in einer unzulässigen Art und Weise willkürlich ausgelegt. Zwar steht im Personalgesetz, dass Mitarbeiter zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung verpflichtet werden dürfen, daraus aber abzuleiten, dass die Anstellungsbehörde das Weisungsrecht hat, arbeitsfähige und gesunde Mitarbeiter zu einer zwangspsychiatrischen Begutachtung zu nötigen, ist verfassungsfeindlich. Auch in den Entscheiden des Bundesgerichts findet sich kein einziges Urteil, in welchem ein völlig gesunder und arbeitsfähiger Arbeitnehmer zu einer IV-Abklärung genötigt wird. Auch die Behauptung, die Ablehnung einer unrechtmässigen Zwangsmassnahme sei eine schwere Pflichtverletzung, die zu einer ordentlichen Kündigung führe, ist bisher noch in keinem Bundesgerichtsentscheid thematisiert worden. Immerhin lässt sich der frappante Anstieg der angeblich psychisch kranken IV-Bezüger im Kanton Basel-Stadt mit dieser rechtswidrigen Praxis erklären. Es scheint, dass den verantwortlichen Behörden im Kanton Basel-Stadt jeglicher Bezug zur Rechtsstaatlichkeit abhanden gekommen ist. Weniger diplomatische Bürgerinnen und Bürger sprechen von einer kriminellen Basler-Behördenmafia, die seit kurzem sogar politische Abstimmungsplakate verbietet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Falls Lehrer H. den Entscheid nicht ans Bundesgericht weiterzieht, gilt für die Mitarbeiter des Arbeitgebers Basel-Stadt ab sofort folgende Regelung:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;1. Die Anstellungsbehörde darf in Zukunft sämtliche Mitarbeiter ungestraft präventiv als potentielle Gewalttäter pathologisieren, psychiatrisieren und kriminalisieren und damit die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers mit Segen des Verwaltungsgerichts vorsätzlich mit Füssen treten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;2. Mitarbeiter die sich nicht zwangsweise von einem Psychiater des Arbeitgebers begutachten lassen wollen, erhalten umgehend eine Kündigung, wegen "schwerer Pflichtverletzung".&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit dieser willkürlichen Auslegung des Basler Personalgesetzes missachtet das Basler Appellationsgericht vorsätzlich den schweizerischen Rechtsstaat. In Diktaturen wie der DDR und der Sowjetunion war es üblich, politische Gegner über die Psychiatrie auszuschalten. Mit dem neusten Entscheid des Basler Verwaltungsgerichts werden die verfassungsrechtlich geschützten Grundpositionen des Arbeitnehmers massiv verletzt. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers hört bekanntlich dort auf, wo die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers beginnen. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers zu wahren und zu schützen. Es handelt sich hauptsächlich um Unterlassungspflichten; der Arbeitgeber hat alles zu unterlassen, was die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers schädigen könnte. Die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers sind bekanntlich die Grundrechte, welche durch die Bundesverfassung geschützt sind. Das sollte eigentlich auch die höchste Richterin von Basel-Stadt Dr. Marie-Louise Stamm wissen. Nazi-Justiz hat in unserem Rechtsstaat nichts verloren!&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-1328808075377159562?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/1328808075377159562/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=1328808075377159562' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/1328808075377159562'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/1328808075377159562'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2009/10/dr-marie-louise-stamm.html' title='Dr. Marie-Louise Stamm - Verwaltungsgerichtspräsidentin'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://1.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S9VQ_v77XdI/AAAAAAAAABo/_SHIZtsX3UA/s72-c/Dr.+Marie-Louise+Stamm.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-6690777862793652147</id><published>2009-07-18T02:30:00.000-07:00</published><updated>2011-03-16T02:00:09.353-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Tschanun Günther'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Rekurskammer'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='unwahre Tatsachenbehauptungen'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Henz Liselotte'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Basel-Stadt'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Strafgerichtspräsidentin'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Notfallpsychiater'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Gewaltenteilung'/><title type='text'>lic. iur. Liselotte Henz - Strafgerichtspräsidentin</title><content type='html'>&lt;a href="http://3.bp.blogspot.com/-o1qIenUCxug/TYB2SJEoW1I/AAAAAAAAAHI/GnbO5IVhJB4/s1600/Henz.jpg"&gt;&lt;img style="float:left; margin:0 10px 10px 0;cursor:pointer; cursor:hand;width: 169px; height: 223px;" src="http://3.bp.blogspot.com/-o1qIenUCxug/TYB2SJEoW1I/AAAAAAAAAHI/GnbO5IVhJB4/s400/Henz.jpg" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5584593591984479058" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Mehr als ein Jahr brauchte die Präsidentin der Rekurskammer des Basler Strafgerichts lic. iur. Liselotte Henz, um die neun Rekurse von Lehrer H. gegen die neun Staatsfunktionäre aus dem Basler Beamten- und Behördenfilz abzuschmettern. Die ehemalige Staatsanwältin und jetzige Strafgerichtspräsidentin stützte sich ausschliesslich auf das Lügengebäude der neun angeschuldigten Schreibtischtäter und verteidigte die Lügen der neun Beschuldigten mit zusätzlichen Lügen:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;„... da der Rekurrent in der Sache selber nichts Neues vorbringt, sondern auch seine nachträglich geltend gemachten Vorbringen und die nachträglich eingereichten Beweismittel, namentlich die auf den CD aufgenommenen Gespräche mit Dr. Spieler, Dr. Gutzwiller und Dr. Meier keine neuen Aspekte enthalten.“&lt;br /&gt;&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;Mit dieser Lüge entlarvt sich die Strafgerichtspräsidentin als eine Richterin, die nicht nach der Wahrheit sucht, sondern diese mit allen rhetorischen Mitteln bis zur Unkenntlichkeit vertuscht. Obwohl die CD eindeutig beweist, dass Lehrer H. weder psychisch krank, noch sonst irgendwie gefährlich ist, würdigt die Richterin dieses brisante Beweisstück nur selektiv. Es ist aufschlussreich, wie die Richterin konsequent nicht wahrnehmen will, dass sich Lehrer H. auf der CD unmissverständlich klar von Amokläufer Günther Tschanun distanziert. Statt das Beweisstück umfassend zu würdigen, reisst Henz einige Äusserungen des Lehrers in rechtswidriger Art und Weise aus dem Zusammenhang:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;„Es wird auch bestätigt, dass H. sich stark mit dem Fall „Tschanun“ beschäftigt hat und sich mit diesem, jedenfalls teilweise, auch identifizieren kann. Am Ende der Aufnahme, als der Notfallpsychiater ihm eröffnet, er solle in eine Klinik, weist er ihn gar mit den Worten aus dem Haus, es werde ihm jetzt zu blöd, jetzt werde das Spiel ernst.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/em&gt;Natürlich verschweigt die Richterin vorsätzlich, dass Lehrer H. im Gespräch mit dem Notfallpsychiater konsequent von juristischen Gegenmassnahmen spricht und sich mehr als deutlich vom frei erfundenen Bedrohungsszenario der neun Angeschuldigten distanziert. Die CD zeigt auch deutlich, mit welchen rhetorischen Mitteln der staatliche Notfallpsychiater den unbescholtenen Lehrer in die Emotionalität treiben will. Lehrer H. zeigt aber deutlich, dass er psychisch sehr stabil ist und immer noch über genügend Humor verfügt, um die unzähligen Übergriffe der diversen Staatsfunktionäre auszuhalten. Offenbar hat sich die Strafgerichtspräsidentin lic. iur. Liselotte Henz die brisante CD gar nicht wirklich angehört, denn sie argumentiert bei ihren unwahren Ausführungen ausschliesslich aus der Optik der neun angeschuldigten Staatsfunktionäre:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;„Es bestanden somit insgesamt objektiv gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass beim Rekurrenten im damaligen Zeitpunkt psychische Schwierigkeiten vorgelegen sind, welche sich auf seine Berufsausübung auswirken können.“&lt;br /&gt;&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;Dass gerade das Gegenteil richtig ist, ist auf der CD deutlich zu hören. Wer allerdings vorsätzlich nur selektive Beweisführung betreibt und die Wahrheit mit Füssen tritt, verdient es nicht, als Richterin wiedergewählt zu werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das böswillige Vorgehen und die psychopathische Hysterie mit der OS Rektorin Gaby Jenö gegen Lehrer H. vorgegangen ist, wird von lic. iur. Liselotte Henz in den höchsten Tönen gelobt:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;„Es zeigt sich also, dass Gabriele Jenö jeweils auch angemessen reagiert hat und ein Missbrauch ihrer amtlichen Befugnisse nicht einmal im Ansatz erkennbar ist.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/em&gt;Anscheinend ist der Strafgerichtspräsidentin völlig entgangen, dass Lehrer H. seit drei Jahren seinen Beruf nicht ausüben darf, weil er von diversen Staatsfunktionären vorsätzlich rechtswidrig als gefährliche Person diskreditiert worden ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine Richterin, die einer Rufmörderin ein „sehr differenzierendes und zurückhaltendes Aussageverhalten“ attestiert, macht sich verdächtig, selber krank oder kriminell zu sein.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit dem Entscheid der Rekurskammer des Basler Strafgerichts unter dem Vorsitz von lic. iur. Liselotte Henz, hat sich der Verdacht erhärtet, dass im Kanton Basel-Stadt die Gewaltenteilung nur noch in der Theorie existiert. Somit ist davon auszugehen, dass der Kanton Basel-Stadt von einem kriminellen Behördenfilz beherrscht wird. Mit dem Entscheid der Gerichtspräsidentin lic. iur. Liselotte Henz hat sich der Mobbing-Skandal um Lehrer H. zu einem handfesten Justiz-Skandal entwickelt. Wer im Kanton Basel-Stadt Gerechtigkeit sucht, ist hier offenbar an der falschen Adresse.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://staatsmobbing.swissblog.ch/2008/04/27/35054-interview-mit-lehrer-h/"&gt;http://staatsmobbing.swissblog.ch/2008/04/27/35054-interview-mit-lehrer-h/&lt;/a&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-6690777862793652147?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/6690777862793652147/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=6690777862793652147' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/6690777862793652147'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/6690777862793652147'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2009/07/lic-iur-liselotte-henz.html' title='lic. iur. Liselotte Henz - Strafgerichtspräsidentin'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://3.bp.blogspot.com/-o1qIenUCxug/TYB2SJEoW1I/AAAAAAAAAHI/GnbO5IVhJB4/s72-c/Henz.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-6787960925083966483</id><published>2009-06-06T05:30:00.000-07:00</published><updated>2010-04-26T11:11:05.872-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Müggler Katja'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Arquint Marianna'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Liebherr Benjamin'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Eymann Christoph'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Nasdala Barbara'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Jenö Gaby'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Faller Andreas'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Sibold Eva'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Haberthür Denise'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Brunnmatt'/><title type='text'>Marianna Arquint, Denise Haberthür, Benjamin Liebherr - Schulhausleitung OS Brunnmatt</title><content type='html'>&lt;a href="http://4.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S9XW2bcrOII/AAAAAAAAACo/0pXEgSrAdcs/s1600/Marianna+Arquint.jpg"&gt;&lt;img style="float:left; margin:0 10px 10px 0;cursor:pointer; cursor:hand;width: 200px; height: 197px;" src="http://4.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S9XW2bcrOII/AAAAAAAAACo/0pXEgSrAdcs/s320/Marianna+Arquint.jpg" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5464509953453275266" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Wer die Akten zum Mobbingfall Lehrer H. studiert, kommt nicht daran vorbei, die Rolle der Schulhausleitung Brunnmatt genauer zu analysieren. Es wäre klar in der Verantwortung der Schulhausleitung gelegen, den beliebten Lehrer H. gegen die völlig haltlosen Anschuldigungen der drei links-feministischen Mütter zu unterstützen. Leider aber tat die SHL genau das Gegenteil: Im Brief vom 14.6.06 an Gaby Jenö, versuchte diese den Eindruck zu erwecken, es bestünden „gravierende Probleme“ mit Lehrer H., allerdings kannten die Mitglieder der SHL diese „Probleme“ nur aus sog. „Beschwerden“ aus dem links-feministischen Filz. Marianna Arquint, Denise Haberthür und Benjamin Liebherr hatten Lehrer H. selber nie in einer Schulstunde besucht. Da im Klassenzimmer von Lehrer H. kein Chaos herrschte, versuchten die drei Mitglieder der SHL, H. als einen Lehrer darzustellen, der mit Repression und Angst die Kinder angeblich „bedroht“ haben soll. Zahlreiche Lager-Videos und Feedbacks der Schülerinnen und Schüler zeigen aber ein ganz anderes Bild: Zwar galt Lehrer H. bei den Kindern als Respektsperson, aber alle Kinder kamen gerne in dessen Unterricht, weil man bei H. viel lernen konnte und das Lernen bei H. immer spannend war. Auch die Eltern schätzten den Qualitätsunterricht von Lehrer H. ausserordentlich. Nachdem, bekannt wurde, dass Lehrer H. freigestellt wurde, baten zahlreiche Eltern die Schulhausleitung, die Schulleitung, den Ressortleiter und den Departementsleiter den nicht nachvollziehbaren Entscheid rückgängig zu machen. Besonders zwei Elternsprecherinnen, die den Unterricht von H. besonders schätzten, wollten den Rausschmiss des beliebten Lehrers nicht so ohne weiteres hinnehmen. Wo aber die „Arroganz der Macht“ herrscht, haben ehrliche Argumente bekanntlich keine Chance.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Besonders interessant ist eine Stelle im Brief der SHL, in welchem die SHL zugibt, dass sie nicht autonom handelt, sondern von einer Supervisorin angeleitet wird:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;„Wir wurden auch von unserer Supervisorin, Frau Katja Müggler, ausdrücklich auf unsere Verantwortlichkeit hingewiesen.“&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Natürlich hatte auch Katja Müggler nie eine Schulstunde von Lehrer H. besucht. Katja Müggler ist eine Supervisorin, die vom Erziehungsdepartement bezahlt wird. Lehrer H. kennt diese Supervisorin nur aus den Akten. Er ist ihr nie begegnet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Mit dem Brief an die Schulleitung hat die Schulhausleitung den Weg zur Eskalation geebnet. OS Rektorin Gaby Jenö ging sogar noch einen Schritt weiter und diskreditierte den Lehrer ohne Beweise als angeblich potentiellen Selbstmörder und Amokläufer. Sogar Regierungsrat Eymann setzte sich beim Leiter der Gesundheitsdienste Dr. Andreas Faller persönlich ein, Lehrer H. mittels einer Zwangseinweisung aus dem Verkehr zu ziehen. Allerdings gelang es dem aufgebotenen „Notfall-Psychiater“ nicht, den äusserst korrekten Lehrer zum Ausrasten zu bewegen. Zufälligerweise konnte das ganze Gespräch mit dem dubiosen Notfallpsychiater auf Band aufgezeichnet werden. Obwohl sich Lehrer H. eindeutig von den Gewaltphantasien seiner Chefin distanziert hatte, schrieb der Psychiater in seinen Bericht, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun „identifiziert“. Damit konnte die von der Schulhausleitung eingefädelte Eskalationsspirale weitergezogen werden. Die Basler Staatsanwaltschaft bat seinen Nachbarkanton um sog. Amtshilfe und schon stand die Antiterror-Einheit Barrakuda im Garten von Lehrer H., der sich gerade vom mühsamen Gespräch mit dem "Notfallpsychiater“ erholt hatte. Auch nach dem absolut monströsen Einsatz der Sondereinheit Barrakuda, liess sich Lehrer H. nicht von OS-Rektorin Gaby Jenö zu einer „freiwilligen“ Kündigung motivieren, so dass eine weitere Eskalation erfolgte. Die Basler Zeitung durfte jetzt den „gefährlichen“ Lehrer an den Pranger stellen und die zahlreichen unwahren Gerüchte und Unterstellungen betr. Lehrer H. genüsslich ausbreiten. Auf Grund des rufschädigenden Artikels in der BaZ, konnte sich jetzt OS Rektorin Gaby Jenö gezwungen sehen, dem arg gebeutelten Lehrer „fristlos“ zu kündigen. In den Akten der Staatsanwaltschaft betont Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger, dass Regierungsrat Eymann die „fristlose“ in eine „ordentliche Kündigung“ umgewandelt habe. Allerdings hat das Verwaltungsgericht in seinem Entscheid vom 18.12.07 die Kündigung als missbräuchlich bezeichnet.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch bei der Erfindung der angeblichen Kündigungsgründe zeigte sich die Schulhausleitung Brunnmatt mit der Schulleitung loyal verbunden. In ihrem Brief vom 23.11.06 schreibt sie nachträglich alles, was die Schulleitung hören möchte. Beispiel: Lehrer H. sei nicht fähig, Sachprobleme als solche anzugehen. In Wirklichkeit versuchte Lehrer H. seit Jahren die ungerechtfertigten Angriffe aus dem links-feministischen Umfeld auf einer sachlichen Ebene zu besprechen. Offensichtlich waren aber weder die Schulhausleitung noch die Schulleitung an einer wirklichen Konfliktlösung interessiert. Im Gegenteil! Lehrer H. sollte mittels zahlreich generierten Konflikten, die Freude am Unterrichten vorsätzlich genommen werden. Auch die drei Teamkolleginnen von Lehrer H. bekamen jetzt von der Schulhausleitung ausführlich Gelegenheit, den Eindruck zu erwecken, sie hätten sich von Lehrer H. bedroht gefühlt. SP-Mitglied Eva Sibold ging gar so weit, dass sie behauptete, sie befürchte Lehrer H. könne ihr gegenüber gewalttätig werden. Auch Barbara Nasdala behauptete, sie habe ganz schlechte Gefühle und wisse nicht, zu was Lehrer H. fähig sei. Wer dermassen leichtfertig mit der Sprache umgeht und mittels persönlichen Hirngespinsten völlig integere Menschen in Verruf bringt, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, vorsätzliches Mobbing zu betreiben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dass zahlreiche Frauen sich im Umgang mit Männern zunehmend als Opfer sehen, gehört zur altbekannten feministischen Taktik, möglichst viele Männer mittels rufschädigenden Projektionen zu diskreditieren, um sie aus der Arbeitswelt auszugrenzen. Mit der zunehmenden Feminisierung der Schulen wird auch eine Feminisierung der Gesellschaft angestrebt. Wäre Lehrer H. eine Frau, wäre er nie als "bedrohlich" verleumdet worden und die üble Erfahrung mit der Sondereinheit Barrakuda wäre ihm erspart geblieben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://staatsmobbing.swissblog.ch/2008/03/20/30416-die-sicht-der-eltern/"&gt;http://staatsmobbing.swissblog.ch/2008/03/20/30416-die-sicht-der-eltern/&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;a href="http://basilisk.twoday.net/stories/5128124/"&gt;http://basilisk.twoday.net/stories/5128124/&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;a&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-6787960925083966483?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/6787960925083966483/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=6787960925083966483' title='1 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/6787960925083966483'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/6787960925083966483'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2009/06/marianna-arquint-denise-haberthur.html' title='Marianna Arquint, Denise Haberthür, Benjamin Liebherr - Schulhausleitung OS Brunnmatt'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://4.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S9XW2bcrOII/AAAAAAAAACo/0pXEgSrAdcs/s72-c/Marianna+Arquint.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>1</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-6079343761825427379</id><published>2009-05-03T01:06:00.000-07:00</published><updated>2010-05-01T01:10:19.323-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Odenheimer Eric'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Fasnacht Daniel'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Mobbing'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Personalrekurskommission'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Spieler Markus'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Meyer Christoph'/><title type='text'>Dr. Christoph Meyer - Personalrekurskommission</title><content type='html'>&lt;a href="http://1.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S9vh5U6ergI/AAAAAAAAAC4/6Xf_bF_Z_9E/s1600/Dr.+Christoph+Meyer.jpg"&gt;&lt;img style="float:left; margin:0 10px 10px 0;cursor:pointer; cursor:hand;width: 120px; height: 165px;" src="http://1.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S9vh5U6ergI/AAAAAAAAAC4/6Xf_bF_Z_9E/s320/Dr.+Christoph+Meyer.jpg" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5466210947727011330" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Der neuste Entscheid der Personalrekurskommission Basel-Stadt vom 27.1.2009 gegen Lehrer H. ist in seiner Einseitigkeit kaum mehr zu überbieten: Dr. Christoph Meyer, lic. iur. Antonina Stoll und Gregor Stebler sind einstimmig der Meinung, die rechtswidrige Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Lehrer H. sei rechtmässig. Es sei eine “schwere Pflichtverletzung”, dass Lehrer H. sich nicht von IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht habe begutachten lassen. Dabei stützt sich die PRK auf ein Schreiben des stellvertretenden Kantonsarztes Dr. Eric Odenheimer, der laut PRK eine “unabhängige psychiatrische Begutachtung” zur “rechtsgenüglichen Abklärung" der "Arbeitsunfähigkeit” als "unabdingbar" erachte. Dabei verkennt die PRK leider, dass Odenheimer in seinem Bericht den Ausdruck "Arbeitsunfähigkeit" überhaupt nie verwendet und Lehrer H. in Wirklichkeit völlig gesund, aber "freigestellt" ist. Allerdings leidet der Lehrer seit längerem an einer permanenten Mobbing-Kampagne, die vorläufig im neusten Entscheid der PRK gipfelt. Offensichtlich ist Lehrer H. aber psychisch derart robust, dass er dem arglistigen Behördenfilz noch immer genügend Widerstand entgegenzusetzen vermag. Dass die angeblich “unabhängige” Personalrekurskommission in ihrem Entscheid sämtliche Beweismittel des Lehrers ignoriert und totschweigt, ist ein klarer Hinweis auf ein systematisch organisiertes Behörden-Mobbing. Auch die PRK ist im Besitz einer Tonbandaufnahme, die klar beweist, dass Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler versucht, den ehrlichen Lehrer etwa zwei Stunden lang mit grenzüberschreitenden Fragen über den Tisch zu ziehen. Das Tondokument beweist ebenfalls, dass Lehrer H. im Gespräch mit Dr. Spieler immer ruhig und korrekt bleibt und sich von den behaupteten Gewaltphantasien der OS Rektorin Gaby Jenö deutlich distanziert. Dennoch behauptet Dr. Spieler in seinem Bericht an die Basler Staatsanwaltschaft, Lehrer H. habe sich mit dem Amok-Läufer Günther Tschanun “identifiziert”. Dass genau das Gegenteil richtig ist, ist allerdings ebenfalls auf dem zufällig entstandene Mitschnitt des Gesprächs eindrücklich zu hören. Leider wird die Existenz des brisanten Tondokuments im Entscheid der PRK nicht einmal erwähnt. Lieber stützt sich die PRK auf die böswillig konstruierten Akten und die zweifelhaften Angaben des stellvertretenden Kantonsarztes Dr. Eric Odenheimer, der anlässlich einer ”vertrauensärztlichen Untersuchung” bei Lehrer H. zwar keine Krankheit diagnostizieren kann, aber trotzdem die Empfehlung an Lehrer H. abgibt, sich von Dr. Daniel Fasnacht begutachten zu lassen. Dass das Verwaltungsgericht im fragwürdigen Vorgehen der Behörden weder eine "Verschwörung" noch "Mobbing" erkennen will und die Strafverfolgungsbehörde sich beharrlich weigert, Anklage gegen die in den Mobbing-Filz verwickelten Personen zu erheben, zeigt klar, dass in Basel-Stadt der Orwell-Staat zur Realität geworden ist.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-6079343761825427379?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/6079343761825427379/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=6079343761825427379' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/6079343761825427379'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/6079343761825427379'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2009/05/dr-christoph-meyer-personalrekurskommis.html' title='Dr. Christoph Meyer - Personalrekurskommission'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://1.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S9vh5U6ergI/AAAAAAAAAC4/6Xf_bF_Z_9E/s72-c/Dr.+Christoph+Meyer.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-1960032299555073391</id><published>2008-07-15T02:13:00.000-07:00</published><updated>2010-05-01T01:17:52.495-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Hierarchie'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Ketzereien'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Gedankenpolizei'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Neusprech'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Doppeldenk'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Demokratie'/><title type='text'>Staatliche Realitätskontrolle - die Grundlage des Faschismus</title><content type='html'>&lt;a href="http://4.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S9vjqvwgb1I/AAAAAAAAADA/8l2VGwLQaP8/s1600/shepard_fairey_george_orwell_1984.jpg"&gt;&lt;img style="float:left; margin:0 10px 10px 0;cursor:pointer; cursor:hand;width: 196px; height: 320px;" src="http://4.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S9vjqvwgb1I/AAAAAAAAADA/8l2VGwLQaP8/s320/shepard_fairey_george_orwell_1984.jpg" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5466212896258158418" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;„Seine Gedanken entglitten in die labyrinthische Welt des Doppeldenk. Zu wissen und nicht zu wissen, absoluter Wahrhaftigkeit innezusein, während man sorgfältig konstruierte Lügen erzählte, gleichzeitig zwei einander ausschliessende Ansichten zu vertreten, zu wissen, dass sie widersprüchlich waren, und an beide zu glauben; die Logik gegen die Logik ins Feld zu führen, die Moral abzulehnen und sie für sich in Anspruch zu nehmen; an die Unmöglichkeit der Demokratie zu glauben und daran, dass die Partei die Hüterin der Demokratie war; zu vergessen, was vergessen werden musste, um es sich dann wieder ins Gedächtnis zu rufen, wenn es gebraucht wurde, und es dann gleichzeitig wieder zu vergessen; und vor allem, eben dieses Verfahren auf das Verfahren selbst anzuwenden.“&lt;br /&gt;1984, George Orwell&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;„Für gewöhnlich verschwanden die Leute, die das Missfallen der Partei erregt hatten, sang- und klanglos, und man hörte nie wieder etwas von ihnen, hatte nicht die leiseste Ahnung, was mit ihnen passiert war.“&lt;br /&gt;1984, George Orwell&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;„Begreifst du denn nicht, dass Neusprech nur ein Ziel hat, nämlich den Gedankenspielraum einzuengen?“&lt;br /&gt;1984, George Orwell&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;„Die schlimmste aller Ketzereien war gesunder Menschenverstand.“&lt;br /&gt;1984, George Orwell&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;„Seine Gefühle nicht offen zur Schau zu tragen, das war ein zur Gewohnheit gewordener Instinkt.“&lt;br /&gt;1984, George Orwell&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;„Es ging darum, eine Reihe zwei Jahre alter Produktionsberichte so zu fälschen, dass ein prominentes, jetzt in Ungnade gefallenes Mitglied der Partei dadurch in Misskredit geriet.“&lt;br /&gt;1984, George Orwell&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;„Die Partei brauchte die Angst, den Hass und die wahnsinnige Leichtgläubigkeit ihrer Mitglieder.“&lt;br /&gt;1984, George Orwell&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;„Die Partei kennt zwei Ziele: die Eroberung des gesamten Erdballs und die endgültige Tilgung jeder Möglichkeit unabhängigen Denkens.“&lt;br /&gt;1984, George Orwell&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;„Das Ziel der Oberen ist es, dort zu bleiben, wo sie sind.“&lt;br /&gt;1984, George Orwell&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;„Jede neue politische Theorie, welchen Namen sie sich auch geben mochte, führte zurück zur Hierarchie und Reglementierung.“&lt;br /&gt;1984, George Orwell&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;„Die Talentiertesten von ihnen, die sich möglicherweise zu Keimzellen der Unzufriedenheit entwickeln könnten, werden von der Gedankenpolizei aufgespürt und einfach liquidiert.“&lt;br /&gt;1984, George Orwell&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;„Und da die Partei die absolute Kontrolle über alle Dokumente ausübt und eine ebenso absolute Kontrolle über das Denken ihrer Mitglieder, folgt daraus, dass die Vergangenheit immer so aussieht, wie es die Partei gern haben möchte.“&lt;br /&gt;1984, George Orwell&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;„Das Hauptgeschäft der Partei besteht in bewusster Täuschung, bei der sie die Unerschütterlichkeit absoluter Redlichkeit bewahrt. Bewusste Lügen zu erzählen, an die man ehrlich glaubt; jede unbequeme gewordene Tatsache zu vergessen, um sich bei Bedarf wieder daran zu erinnern; die Existenz einer objektiven Realität zu leugnen und die ganze Zeit über die von einem geleugnete Realität einzukalkulieren – all das ist unabdingbar.&lt;br /&gt;1984, George Orwell&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;„Soll die Gleichheit der Menschen für immer verhindert werden – sollen die Oberen, wie wir sie genannt haben, ihre Stellung dauerhaft behaupten- , dann muss der vorherrschende Geisteszustand kontrollierter Wahnsinn sein.“&lt;br /&gt;1984, George Orwell&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;„Was immer die Partei für Wahrheit erachtet, &lt;i&gt;ist &lt;/i&gt;Wahrheit.“&lt;br /&gt;1984, George Orwell&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;„Wir vernichten den Ketzer nicht, weil er uns Widerstand leistet: solange er uns Widerstand leistet, vernichten wir ihn nie. Wir bekehren ihn, wir ergründen sein Innerstes, wir formen ihn um.“&lt;br /&gt;1984, George Orwell&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;„Sie werden nie mehr Liebe, Freundschaft, Lebensfreude, Lachen, Neugier, Mut oder Integrität kennen, Sie werden hohl sein. Wir werden Sie ausquetschen und dann mit unserem Denken füllen.“&lt;br /&gt;1984, George Orwell&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;„Es wird nur noch die Loyalität gegenüber der Partei geben und sonst keine.“&lt;br /&gt;1984, George Orwell&lt;/p&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-1960032299555073391?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/1960032299555073391/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=1960032299555073391' title='1 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/1960032299555073391'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/1960032299555073391'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2008/07/staatliche-realittskontrolle-die.html' title='Staatliche Realitätskontrolle - die Grundlage des Faschismus'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://4.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S9vjqvwgb1I/AAAAAAAAADA/8l2VGwLQaP8/s72-c/shepard_fairey_george_orwell_1984.jpg' height='72' width='72'/><thr:total>1</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-6257200938536011722</id><published>2008-07-13T03:52:00.000-07:00</published><updated>2011-08-16T03:08:45.384-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Mobbing'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Eymann Christoph'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Lehrer H.'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Kündigung'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Misskredit'/><title type='text'>Dr. Christoph Eymann - Vorsteher Erziehungsdepartement Basel-Stadt</title><content type='html'>&lt;p&gt;"Der Fisch stinkt vom Kopfe her."&lt;br /&gt;Norddeutsches Sprichwort&lt;/p&gt;&lt;p&gt;&lt;img title="" height="339" alt="" src="http://www.onlinereports.ch/typo3temp/pics/a8d4755b94.jpg" width="455" /&gt;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;"Herr H. hat in Briefen an Sie, sehr geehrte Eltern, die für den Schulkreis Ost zuständige Rektorin der Orientierungsschule, die Schulhausleitung und verschiedene Lehrpersonen des Brunnmattschulhauses wie auch Eltern der Klasse 3b beschuldigt, eine Mobbingkampagne gegen ihn zu führen. Wir haben diese schwerwiegenden Anschuldigungen überprüft und beurteilen sie in keiner Weise als gerechtfertigt. Wir bitten die Eltern, ihnen keinen Glauben zu schenken. So gibt es keinen begründeten Hinweis darauf, dass Lehrpersonen oder Mitglieder der Schulhaus- und Schulleitung oder Eltern falsche Vorhaltungen gegenüber Herrn H. geäussert hätten, um ihn in Misskredit zu bringen."&lt;br /&gt;Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Alles was Dr. Christoph Eymann von sich gibt, sind arglistige Lügen. Genau das Gegenteil ist wahr. Um Lehrer H. aus dem Basler Schuldienst zu mobben, wurden von diversen Intriganten hinterhältige Gerüchte über Lehrer H. in die Welt gesetzt, um ihn systematisch zu diskreditieren. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Die Schulleitung und die Inspektion der Orientierungsschule, welche die Kündigung gegenüber Herrn H. aussprachen bzw. genehmigten, haben ihren Auftrag verantwortungsvoll wahrgenommen und die gesetzlichen Vorschriften korrekt angewandt. Sie haben mit ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgt, sondern ausschliesslich das Wohl der Kinder und der Schule."&lt;br /&gt;Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch bei der Zerstörung des Basler Schulsystems hat Dr. Christoph Eymann nur das "Wohl der Kinder" im Auge. Dass zahlreiche Eltern und Lehrer die sog. Integrative Schule höchst problematisch finden, interessiert den ignoranten Leiter des Erziehungsdepartementes keinen Deut. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Wir wissen, dass der Unterricht von Herrn H. in der Elternschaft auch Zustimmung und Rückhalt erfahren durfte. So sind denn auch aus der Sicht des Erziehungsdepartementes und der Orientierungsschule die Qualitäten des Unterrichts von Herrn H. unbestritten. Trotzdem war die Kündigung unvermeidlich."&lt;br /&gt;Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Kündigung war weder unvermeidlich noch gerecht. Es ist eine Schweinerei, dass ein arbeitsfähiger Lehrer entlassen wird, weil er sich nicht über einen staatlich bestellten Psychiater krank schreiben lassen will.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;"Zusammenfassend ergibt sich, dass die Kündigung unrechtmässig erfolgt ist, der Rekurs folglich gutzuheissen ist und der Entscheid der Personalrekurskommission aufgehoben wird. Das Verfahren ist gemäss § 40 Abs. 4 PG kostenlos. Dem Ausgang des Verfahrens entsprechend ist dem Rekurrenten eine noch festzusetzende Parteientschädigung auszurichten."&lt;br /&gt;Basler Verwaltungsgericht, 18.12.07 &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Regierungsrat Eymann hat das von Lehrer H. gewünschte Gespräch systematisch verweigert. Deshalb ist davon auszugehen, dass Eymann als oberster Kopf der intriganten Mobbingtruppe selber aktiv an der Zerstörung der beruflichen Existenz von Lehrer H. beteiligt war. Ein Regierungsrat, der Mobbing vertuscht, muss vom Volk abgewählt werden. Dass Eymann neben seinem Job als Regierungsrat auch noch 130'000 Franken als Nationalrat verdienen möchte, zeigt die Skrupellosigkeit dieses Politikers.  &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;/i&gt;&lt;a href="http://bazonline.ch/basel/stadt/Praemienverteilung-in-der-Basler-Verwaltung-sorgt-fuer-Unmut/story/30174017"&gt;http://bazonline.ch/basel/stadt/Praemienverteilung-in-der-Basler-Verwaltung-sorgt-fuer-Unmut/story/30174017&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-6257200938536011722?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/6257200938536011722/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=6257200938536011722' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/6257200938536011722'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/6257200938536011722'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2008/07/dr-christoph-eymann-vorsteher.html' title='Dr. Christoph Eymann - Vorsteher Erziehungsdepartement Basel-Stadt'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-1263827976135230732</id><published>2008-07-09T23:47:00.000-07:00</published><updated>2010-04-26T11:21:22.809-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Arquint Marianna'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Gass Claudia'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Liebherr Benjamin'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Eichenberger Eva'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Dreyfus Roger'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Haberthür Denise'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Grossniklaus Peter'/><title type='text'>lic. iur. Eva Eichenberger - Anwältin des Staates</title><content type='html'>&lt;a href="http://4.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S9XUf2EF8PI/AAAAAAAAACg/CHowSK5c0Sw/s1600/Eva+Eichenberger.JPG"&gt;&lt;img style="display:block; margin:0px auto 10px; text-align:center;cursor:pointer; cursor:hand;width: 320px; height: 240px;" src="http://4.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S9XUf2EF8PI/AAAAAAAAACg/CHowSK5c0Sw/s320/Eva+Eichenberger.JPG" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5464507366437679346" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;Mittels vorsätzlicher Verkehrung von Ursache und Wirkung stellte Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger sämtliche Strafanzeigen von Lehrer H. gegen die angeschuldigten neun Staatsfunktionäre ein. Als Zugabe unterstellte die Anwältin des Staates dem Anzeigesteller eine "rechtsmissbräuchliche, querulatorische Anzeigenerstattung". Offensichtlich ist die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt nicht daran interessiert, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre verfassungsrechtlich garantierten Rechte wahrnehmen. Lehrer H., der laut eigenen Angaben seit einiger Zeit an einer "Faschismus-Allergie" leidet, sonst aber völlig gesund ist, sah sich von Staatsanwältin Eva Eichenberger "vermindert" ernstgenommen. Zähneknirschend zahlte er Fr. 4500.-- Kostenvorschuss, damit die Rekurskammer des Strafgerichts sich mit dem Mobbing-Skandal auseinandersetzen musste. Sorgfältig stellte er die unzähligen vorsätzlichen Verdrehungen der Staatsanwältin richtig. Auch mir hat Lehrer H. eine Kopie seiner Rekursbegründung zukommen lassen. Hier also das brisante Schreiben:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Alle Angaben von Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger werden vom Anzeigesteller bestritten. Der Anzeigesteller hält an sämtlichen Strafanzeigen fest und beantragt, dass sein Rekurs von der Rekurskammer des Strafgerichts gutgeheissen wird, die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die bekannte Täterschaft erhebt und die allfälligen Kosten zu Lasten des Staates oder zu Lasten der Täterschaft gehen. Aus den Akten ist eindeutig ersichtlich, dass alle begangenen Delikte nur ein einziges Ziel hatten, nämlich die rechtswidrige Ausgrenzung des Anzeigestellers von seinem Arbeitsplatz. Tatsächlich ist der Anzeigesteller aufgrund der nachfolgenden Fakten seit bald zwei Jahren arbeitslos.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;b&gt;&lt;u&gt;Tatsächliches zu Benjamin Liebherr, Marianna Arquint und Denise Haberthür&lt;?xml:namespace prefix = o /&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/u&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Amtsmissbrauch &lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Nötigung&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Die Schulhausleitung betont auf ihrem Formular, dass es &lt;u&gt;nötig&lt;/u&gt; sei, die Entbindungserklärung zu unterzeichen. Mit der Unterzeichnung hätte der Anzeigesteller den Supervisor und Psychotherapeuten lic. phil. Roger Dreyfus offensichtlich zu seinem Nachteil von der Schweigepflicht befreien sollen. Auf dem Formular befindet sich jedoch kein Hinweis, dass die Unterschrift freiwillig geleistet werden darf. Mit diesem arglistigen Vorgehen versucht die SHL den Anzeigesteller zu einer Unterzeichnung zu nötigen, um damit dessen Psychiatrisierung zu erleichtern. Damit ist der objektive Tatbestand der versuchten Nötigung erfüllt. Gleichzeitig sammelt die Schulhausleitung hinter dem Rücken des Anzeigestellers diffamierende Beschwerden, ohne diese mit dem Anzeigesteller zu besprechen. Leider kommt die Schulhausleitung damit ihrer eigentlichen Pflicht nicht nach, die aggressiven Attacken der drei beschwerdeführenden Mütter mit dem Anzeigesteller zu klären. Stattdessen treibt die Schulhausleitung mit ihrem wahrheitswidrigen Schreiben an die Schulleitung den gravierenden und drastischen Verlauf der vorsätzlich provozierten Eskalation massiv vorwärts. Mit ihrer unrechtmässigen Amtsführung haben die drei Schulhausmitglieder den Weg für die rechtswidrige Entlassung des Anzeigestellers vorbereitet. Damit ist der objektive Tatbestand des vorsätzlichen Amtsmissbrauchs eindeutig erfüllt. &lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Marianna Arquint gab während ihrer Einvernahme zu, dass sie wichtiges Beweismaterial zu den Elterngesprächen vorsätzlich vernichtet hatte, Denise Haberthür führte beim zweiten Gespräch nachweislich vorsätzlich kein Protokoll. Aufgrund dieser aktenkundigen Fakten muss davon ausgegangen werden, dass es bei den beiden Elterngesprächen nicht um die Klärung der unhaltbaren Vorwürfe der Mütter ging, sondern um die bereits geplante vorsätzliche Ausgrenzung des Anzeigestellers. Demzufolge haben die Mitglieder der Schulhausleitung ihr Amt zum Nachteil des Anzeigestellers massiv missbraucht.&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt; &lt;/p&gt;&lt;span style="TEXT-DECORATION: underline"&gt;&lt;span style="FONT-WEIGHT: bold"&gt;&lt;/span&gt;&lt;/span&gt;&lt;b&gt;&lt;u&gt;Tatsächliches zu Dr. Peter Gutzwiller&lt;/u&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Verletzung des Berufsgeheimnisses&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Amtsmissbrauch &lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;falsche Anschuldigung&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Dr. Peter Gutzwiller ist als Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Basel-Stadt Mitglied einer Behörde. Gaby Jenö nötigte den Anzeigesteller, ein „Coaching“ bei Dr. Gutzwiller zu besuchen. Es fanden fünf vertrauliche Gespräche statt, in denen der Anzeigesteller Dr. Peter Gutzwiller anvertraute, er werde von Gaby Jenö gemobbt. Diese vertraulichen Informationen gab Dr. Peter Gutzwiller offensichtlich an Gaby Jenö und Thomas Baerlocher weiter. Damit verletzte Gutzwiller nicht nur seine Schweigepflicht, sondern diskreditierte den Anzeigesteller mit seinen haltlosen Diffamierungen indirekt bei seinen Vorgesetzten. Im Einvernahmeprotokoll gibt Personalchef Thomas Baerlocher zu, dass Dr. Peter Gutzwiller seine Schweigepflicht verletzt hat. Dort heisst es: „Der Aspekt Gesundheit kam ebenfalls ins Spiel, weil es Aussagen gibt von Dr. Gutzwiller Peter, nachdem Herrn H. ein „Borderliner“ sei.“ Damit ist eindeutig beweisen, dass Dr. Peter Gutzwiller mit dieser völlig haltlosen Diagnose sein Berufs- und Amtsgeheimnis verletzt hat. In der Einvernahme bei der STAWA vom 20.11.2007, behauptet Dr. Peter Gutzwiller wahrheitswidrig, er sei in den anfangs 2006 anberaumten zwei Elterngesprächen selbst Zeuge angeblich „aggressiven Verhaltens und massiver Drohungen des Anzeigestellers“, dass er sich veranlasst sah, ein Gespräch abzubrechen. In Tat und Wahrheit war der Anzeigesteller zu keiner Zeit aggressiv und hat nie „massive Drohungen“ geäussert. Es gibt keinerlei Beweise, die belegen, dass der Anzeigesteller jemandem gedroht haben könnte. Wenn der Anzeigesteller während der beiden Elterngespräche tatsächlich „massive Drohungen“ ausgestossen hätte, wäre dieser von Rektorin Gaby Jenö sofort freigestellt worden und die angeblichen Drohungen wären unmittelbar in einer Aktennotiz festgehalten worden. Auch wären diese angeblichen Drohungen in ihrem Wortlaut in Thomas Baerlochers Protokoll vom 28.6.06 festgehalten worden. Auch in der Freistellungsverfügung (undatiert) von Gaby Jenö werden keine „massiven Drohungen gegen über den Eltern“ erwähnt. Im zweiten Elterngespräch hatte der Anzeigesteller anhand der Strafaufgabe einer Schülerin deren Mutter als Lügnerin entlarvt, worauf Dr. Peter Gutzwiller das Gespräch abbrach. An Stelle eines kompetenten Coaching hat Dr. Peter Gutzwiller den Anzeigesteller völlig haltlos als selbst- und fremdgefährlichen Lehrer diffamiert und damit die gravierenden und drastischen Entwicklung der späteren Ereignisse vorgespurt. Selbst anlässlich der Akteneinsicht vom 24.10.06 bei Dr. Peter Gutzwiller, zeigt der Anzeigesteller keine Spur von Aggressivität. In der Tonaufzeichnung, die von Dr. Peter Gutzwiller ausdrücklich genehmigt wurde, liest Dr. Peter Gutzwiller aus seinen Akten vor. Er erwähnt zwar den Ausdruck „Mobbing“ aber von angeblich „massiven Drohungen“ ist kein einziges Mal die Rede. Mit seinem böswilligen Doppelspiel hat Dr. Gutzwiller das Vertrauen des Anzeigestellers und damit sein Berufsgeheimnis verletzt, sein Amt missbraucht und den Anzeigesteller mit seinen falschen Anschuldigungen massiv diskreditiert. Damit ist der objektive Tatbestand der falschen Anschuldigung und des Amtsmissbrauchs eindeutig erfüllt.&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;u&gt;Beweis:&lt;/u&gt; CD 1, Track 8&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt; &lt;/p&gt;&lt;b&gt;&lt;u&gt;Tatsächliches zu Gaby Jenö&lt;/u&gt;&lt;/b&gt;&lt;br /&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Amtsmissbrauch&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Falsche Anschuldigung&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Irreführung der Rechtspflege&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Nötigung&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Üble Nachtrede&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Unrechtmässig ist der Einsatz der Amtsgewalt dann, wenn der Amtsträger mit Zwang verbundene Verfügungen, Anordnungen oder Massnahmen aus unsachlichen Beweggründen trifft. Den Tatbestand erfüllt ferner, wer zwar legitime Zwecke verfolgt, diese jedoch mit krass unverhältnismässigen Mitteln durchsetzt. Es ist aktenkundig, dass die OS Rektorin den Anzeigesteller mit zahlreichen unverhältnismässigen Mitteln aus unsachlichen Beweggründen in die Arbeitslosigkeit getrieben hat. Anlässlich ihrer Strafanzeige behauptet Gaby Jenö, der Anzeigesteller hätte diverse Drohungen mündlich sowie per E-Mail an diverse Personen ausgesprochen. Da in Wirklichkeit kein einziges Mail mit einer angeblichen Drohung existiert, ist mit der unwahren Behauptung von Gaby Jenö der objektive Tatbestand der falschen Anschuldigung eindeutig erfüllt.&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Beweis: Anzeigerapport vom 11.8.06 &lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Dass sich Gaby Jenö bedroht fühlt, wenn der Anzeigesteller seiner Teamkollegin Claudia Gass gegenüber vertraulich erwähnt, er habe gelesen, dass Günther Tschanun das spektakulärste Mobbingopfer der Schweiz sei, verweist eindeutig auf eine gestörte subjektive Wahrnehmung der Anstellungsbehörde. Folglich ist der objektive Tatbestand der angezeigten „Drohung“ in keinerlei Art und Weise erfüllt. Ihre Behauptung, der Anzeigesteller hätte sich mit Günther Tschanun verglichen, stützt sich auf ein hinterhältiges Gerücht, welches von Claudia Gass und Marianna Arquint vorsätzlich in die Welt gesetzt wurde. Mit ihrer arglistigen Strafanzeige missbraucht Gaby Jenö das Strafrecht zur Diffamierung des Gegners. In ihrer Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft gibt sie selber zu, dass der Anzeigesteller sie nie bedroht habe. &lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Wenn die beiden Staatsfunktionäre Jenö und Baerlocher den Anzeigesteller bei der Vormundschaftsbehörde nicht der akuten Selbst- und Fremdgefährdung bezichtigt hätten, wäre dieser nie auf die Idee gekommen, zu diesem Thema im Internet zu recherchieren und hätte folglich auch nie den Namen von Güther Tschanun mit „Mobbing“ in Verbindung gebracht. Dass der Anzeigesteller seine Teamkollegin Claudia Gass und den angeblich unabhängigen Inspektionspräsidenten Peter Grossniklaus über seine Recherchen im Internet informierte, ist objektiv nachvollziehbar. Einen langjährigen Mitarbeiter grundlos als selbst- und fremdgefährlich zu bezeichnen und ihn anschliessend wegen angeblicher „massiver Drohung“ bei der Strafverfolgungsbehörde zu denunzieren, ist arglistig und bösartig. Gaby Jenö hat mit ihren zahlreichen Schreiben und Aktivitäten ein Klima der Angst und der Hysterie geschaffen. Mit ihrer unrechtmässigen Kündigung hat sie dem Anzeigesteller vorsätzlich eine psychische Notlage aufgezwungen. Bis auf den heutigen Tag ist sie ihrer Pflicht, dem Anzeigesteller ein anständiges Arbeitszeugnis zu erstellen, in keiner Weise nachgekommen. All die genannten Fakten erfüllen eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs. Jenö hat ohne jeglichen Beweis eine Strafanzeige gegen den Anzeigesteller eingereicht und damit die Rechtpflege vorsätzlich in die Irre geführt. Offensichtlich hat Jenö mit der Realisierung ihrer Strafanzeige beabsichtigt, einen rein subjektiven in einen angeblich objektiven Tatbestand umzuwandeln. Ihre Anzeige ist daher ausschliesslich taktischer Natur. Damit fehlt der objektive Tatbestand vollständig. Mit der Realisierung ihrer arglistigen Strafanzeige vergleicht Gaby Jenö den Anzeigesteller nicht nur mit dem Mobbingopfer Tschanun, sondern auch vorsätzlich mit dem Amokläufer Tschanun. Damit ist der Tatbestand der üblen Nachrede eindeutig erfüllt. Dr. Rolf Jucker hat dazu fristgerecht eine Privatklage eingereicht. Gaby Jenö hat mit ihren zahlreichen versteckten Diffamierungen und ihrem aktenkundigen Versuch, den Anzeigesteller fristlos zu entlassen, der Psyche des Anzeigesteller schwer zugesetzt. Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft dringend Anklage gegen Gaby Jenö zu erheben. &lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt; &lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;b&gt;&lt;u&gt;Tatsächliches zu Thomas Baerlocher&lt;/u&gt;&lt;/b&gt;&lt;span style="font-size:+0;"&gt; &lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Amtsmissbrauch&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Nötigung&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Falsche Anschuldigung&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Das Schreiben von Thomas Baerlocher vom 7.7.06 an die Vormundschaftsbehörde erfüllt eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs und der versuchten Nötigung. &lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Einen völlig gesunden Menschen über den Amtsweg zu pathologisieren und zu psychiatrisieren und ihm dabei seine Selbstkompetenz abzusprechen, grenzt an schwere Körperverletzung. Die unwahren Behauptungen Baerlochers haben zur Folge, dass auch die Vormundschaftsbehörde den Anzeigesteller mit einem Schreiben massiv unter Druck gesetzt hat. Baerlocher wahrheitswidriges Schreiben diffamiert den Anzeigesteller vorsätzlich und verfolgt nur ein Ziel, nämlich die rechtswidrige Zwangseinweisung des Anzeigestellers in eine psychiatrische Klinik. Wörtlich schreibt Baerlocher: &lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;„Die Indizien deuten auf eine sehr hohes Bedrohungspotential gegen sich selbst, aber auch gegenüber seiner Umgebung: Aussagen über Suizid und Bedrohungen gegenüber den vorgesetzten Stellen zeigen dies auf. Dringendes, ärztliches Handeln ist aus unserer Sicht&lt;span style="font-size:+0;"&gt; &lt;/span&gt;angesagt.“ &lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;u&gt;Beweis:&lt;/u&gt; Schreiben Baerlochers an Vormundschaftsbehörde vom 7.7.06&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Mit dem Schreiben vom 7.7.06 erweckt Baerlocher bei der Vormundschaftsbehörde den Eindruck, der Anzeigesteller sei unzurechnungsfähig. Damit ist der objektive Tatbestand der falschen Anschuldigung erfüllt.&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;u&gt;Beweis:&lt;/u&gt; Schreiben der Vormundschaftsbehörde vom 12.6.06&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;„Von Ihrem Arbeitgeber ist bei und die Meldung eingegangen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen angeblich Ihre Angelegenheiten nicht mehr selber regeln können.“&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;In seiner Einvernahme kann Thomas Baerlocher seine unwahre Behauptung, der Anzeigesteller hätte behördlichen Weisungen nicht Folge geleistet, nicht beweisen. Es ist aktenkundig, dass das Appellationsgericht in seinem Urteil vom 18.12.07 eindeutig festgestellt hat, dass weder die Einladung des Amtsarztes, noch die mündliche Mitteilung von Gaby Jenö als Weisung zu verstehen waren. Freimütig bestätigt Baerlocher aber, dass es allen darum gegangen sei, dass der Anzeigesteller sich freiwillig mit seiner psychischen Verfassung auseinandersetze. Damit gibt Baerlocher zu, dass die Beteiligten vorsätzlich beabsichtigten, den Anzeigesteller psychisch massiv unter Druck zu setzen, um diesen zu einer psychiatrischen Begutachtung zu nötigen. Da der Anzeigesteller völlig gesund ist und nur durch die von Gaby Jenö rechtswidrig verfügte Freistellung an der Verrichtung seiner Aufgaben und Pflichten gehindert wird, hat der Anzeigesteller das Recht, einen Gutachter seiner eigenen Wahl zu konsultieren. Alles andere ist widerrechtlich und strafrechtlich relevant. &lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt; &lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;b&gt;&lt;u&gt;Tatsächliches zu Hans Georg Signer&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/u&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Amtsmissbrauch&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Nötigung&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Falsche Anschuldigung&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Hans Georg Signer hat den Anzeigesteller kurz nach den Übergriffen des Notfallpsychiaters Dr. Markus Spieler telefonisch kontaktiert. Signer hat sich weder vor diesem Telefonat, noch nach diesem Telefonat nach dem Wohlbefinden des Anzeigesteller erkundigt. Es ist davon auszugehen, dass Dr. Markus Spieler nach dem Verlassen der Wohnung des Anzeigestellers, Signer mittels Handy über das Ende des Gesprächs informiert hatte. Das Timing stimmte auf jeden Fall haargenau. Signer erwischte den Anzeigesteller bei seinem Anruf genau zum „richtigen“ Zeitpunkt. Dr. Markus Spieler hatte dem Anzeigesteller kurz vorher glaubhaft versichert, dass er diesen zwangsweise in eine psychiatrischen Klinik einweisen werde. Dies dürfte wahrscheinlich auch der Grund sein, weshalb der Anzeigesteller beim Telefonat mit Hans Georg Signer einen angeblich „aufgewühlten und verzweifelten Eindruck“ hinterlassen haben soll. Signer hat den Anzeigesteller zu keinem Zeitpunkt ernst genommen, sondern diesen mit seinen tendenziösen Schreiben konsequent in die Mühlen der Justiz und der Psychiatrie getrieben. Damit hat Signer die Eskalation der Ereignisse nachweislich vorsätzlich vorangetrieben. Aufgrund eines persönlichen Gesprächs mit dem Anzeigesteller vom 7.7.06 sah Signer im Anzeigesteller ursprünglich „wenig bis gar keine Gefahr“. &lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;u&gt;Beweis&lt;/u&gt;: Notiz von Annette Merz, 27.7.06&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Der von Signer erwähnte „fürsorgerische Aspekt“ ist unglaubwürdig und als reine Schutzbehauptung zu werten. In Wirklichkeit beabsichtigte Signer den Anzeigesteller zu nötigen, die schwere Pflichtverletzung zu begehen, sich rechtswidrig krankschreiben zu lassen. In der Einvernahme gibt Signer sogar selber zu, dass er mehrmals versucht habe, den Anzeigesteller zu „motivieren, sich in ärztliche Abklärung zu begeben“. Das intransparente Vorgehen von Signer steht im vollen Gegensatz zu den im Personalgesetz erwähnten Werte wie Offenheit, Vertrauen und Fairness. Damit ist der Tatbestand des Amtsmissbrauchs und der Nötigung eindeutig erfüllt. &lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Es ist aktenkundig, dass der Anzeigesteller Hans Georg Signer immer wieder mittels E-Mail auffordern musste, die ihm vorenthaltenen Akten nachzuliefern. Auf Bitten des Anzeigestellers liefert Signer die ausstehenden Mails zwar nach, dokumentierte damit aber auch, dass er dem Anzeigesteller vorsätzlich gewisse heikle Dokumente vorenthalten wollte. In der Einvernahme behauptet Signer, der Anzeigesteller habe die von ihm erwähnten Dokumente erst zu einem späteren Zeitpunkt als solche identifiziert, von denen er eine Kopie haben wollte. Diese wahrheitswidrige Schutzbehauptung soll die Tatsache verschleiern, dass der Anzeigesteller von Anfang an vollständige Akteneinsicht verlangt hatte, diese aber von Signer nur unzureichend gewährt wurde. Auf Grund dieser Fakten ist der Tatbestand des Amtsmissbrauchs erneut eindeutig bewiesen. &lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;u&gt;Beweis:&lt;/u&gt; E-Mails vom 2.10.06 und 3.10.06&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Hans Georg Signer ist kein direkter Vorgesetzter des Anzeigestellers und damit nicht befugt, dem Anzeigesteller Weisungen zu erteilen. Die aggressiven und beleidigenden Schreiben der drei Mütter unterstehen keineswegs dem Datenschutz. Es hätte eindeutig zur Fürsorgepflicht von Hans Georg Signer gehört, den Anzeigesteller gegen die haltlosen Anwürfe und Diffamierungen der drei Mütter zu schützen. Signers rechtswidrige Anweisung betr. Umgang mit Akten lässt sich in keinerlei Weise mit dem Datenschutz rechtfertigen und ist daher eindeutig als vorsätzliche Nötigung zu taxieren. Hätte Signer sich tatsächlich um den Anzeigesteller gesorgt, hätte er als Ressortleiter zumindest die haltlosen und polemischen Schreiben der drei linken Mütter in Frage gestellt. &lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Mit seinem Brief an die Staatsanwaltschaft untermauert Signer die Verleumdungen seiner Mitarbeiterin Gaby Jenö. Damit diskreditiert er den Anzeigesteller ebenfalls als gefährliche Person. Demzufolge ist der Tatbestand der falschen Anschuldigung eindeutig erfüllt.&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt; &lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;b&gt;&lt;u&gt;Tatsächliches zu Dr. Marc Meier&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/u&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Amtsmissbrauch&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Nötigung&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Falsche Anschuldigung&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;In der Einvernahme behauptet Dr. Meier, er habe nie die Absicht gehabt, dem Anzeigesteller&lt;span style="font-size:+0;"&gt; &lt;/span&gt;die Akteneinsicht zu verweigern. Diese wahrheitswidrige Behauptung wird mit dem Tondokument auf CD 2 mehrfach wiederlegt. Dr. Marc Meier hat der Tonaufzeichnung zugestimmt, daher muss dieses Beweisstück zur Findung der objektiven Wahrheit ohne Vorbehalt zugelassen werden. Das Tondokument beweist, dass Dr. Marc Meier mehrere Male dem Anzeigesteller konsequent die Akteneinsicht verweigert hat. Seine konsequente unrechtmässige Haltung erfüllt eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs.&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;u&gt;Beweis:&lt;/u&gt; CD 2, Tracks 2, 6, 10, 13, 15 &lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Aufgrund der versteckten Diffamierungen der Täterschaft wurde unter der Mitwirkung von Dr. Marc Meier ein Bedrohungsszenario konstruiert, welches für den Anzeigesteller zum ultimativen Albtraumerlebnis werden sollte. Meier gibt in der Einvernahme zu, dass der objektive Tatbestand für seine eingeleiteten Massnahmen offenbar vollständig fehlte. Er gibt zu Protokoll, dass der Anzeigesteller angeblich von verschiedenen Personen „als bedrohlich empfunden“ wurde. Obwohl der Anzeigesteller zwei Telefongespräche mit Meier geführt hatte, liess sich dieser nicht davon abbringen, den Verlauf der Ereignisse vorsätzlich eskalieren zu lassen. Die zahlreichen Schreiben von Dr. Marc Meier ermöglichten es, dass der Anzeigesteller von einem übergriffigen Notfallpsychiater in seinen eigenen vier Wänden belästigt werden konnte. &lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;u&gt;Beweis:&lt;/u&gt; Schreiben vom 11.8.06 an den FFE-Piket Basel-Land:&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;span style="font-size:+0;"&gt;&lt;/span&gt;„Aus meiner Einschätzung der Situation und angesichts der möglichen Bedrohung ist deshalb ein akuter Bedarf einer psychiatrischen Abklärung gegeben, falls nötig mittels FFE.“&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Der Hinweis „mittels FFE“ ist offensichtlich das Signal an den Notfallpsychiater, den Anzeigesteller möglichst intensiv zu provozieren. Auf seiner Einladung zur vertrauensärztlichen Untersuchung vermerkt Meier vorsätzlich eine Bestimmung aus dem Personalgesetz um seiner Einladung den nötigen Nachdruck zu verleihen. Auf diese Weise beabsichtigt er, den Anzeigesteller zusätzlich einzuschüchtern. Der objektive Tatbestand der versuchten Nötigung ist damit eindeutig erfüllt. &lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt; &lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;b&gt;&lt;u&gt;Tatsächliches zu Dr. Markus Spieler&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/u&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Amtsmissbrauch&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Nötigung&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Falsche Anschuldigung&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Obwohl sich der Anzeigesteller im Gespräch mit Dr. Markus Spieler immer korrekt und ruhig verhalten hatte, teilte der Psychiater dem Anzeigesteller am Ende des Gesprächs überraschenderweise mit, dass er diesen in einer psychiatrischen Klinik hospitalisieren werde. Damit ist der objektive Tatbestand der versuchten Nötigung erfüllt.&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;u&gt;Beweis:&lt;/u&gt; CD 1, Track 14&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Obwohl sich der Anzeigesteller im Gespräch mit Spieler deutlich von den Taten Tschanuns distanzierte, schreibt Dr. Markus Spieler in seinem Bericht, der Anzeigesteller habe sich mit Tschanun „identifiziert“. Damit beschuldigt Spieler den Anzeigesteller ein potentieller Amokläufer zu sein und erfüllt damit den Tatbestand der falschen Anschuldigung. &lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;u&gt;Beweis:&lt;/u&gt; CD 1, Track 12&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Da der Anzeigesteller gerade am Aufnehmen eines Songs war, als dieser von Notfallpsychiater Dr. Markus Spielmann bei sich zu Hause belästigt wurde, ergab es sich, dass die gesamte psychiatrische Exploration zufälligerweise vollständig aufgezeichnet wurde. Die Aufzeichnung des Gesprächs zeigt schonungslos, wie der Notfallpsychiater seine Berufsethik total pervertiert und vorsätzlich versucht, einem völlig gesunden Menschen in einen psychisch kranken Menschen zu verwandeln. Das arglistige Vorgehen von Dr. Markus Spieler erfüllt damit eindeutig den objektiven Tatbestand des Amtsmissbrauchs. &lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;u&gt;Beweis&lt;/u&gt;: CD 1, Track 9-14&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Die unbeabsichtigt entstandene Tonaufzeichnung dokumentiert, dass der Anzeigesteller auch in einer bedrohlichen Situation immer Humor zeigte, nie aggressiv wurde, nie Drohungen äusserte und nie ausrastete. Es beweist auch eindeutig, dass der Anzeigesteller keineswegs unter einem angeblichem „Verfolgungswahn“ leidet, sondern offensichtlich von diversen Staatsfunktionären mit allen Mitteln vorsätzlich in den Wahnsinn getrieben werden sollte. &lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Aufgrund dieser Fakten ist die Behauptung Spielers, dass es sich um eine normale psychiatrische Exploration gehandelt habe, als wahrheitswidrige Schutzbehauptung zu taxieren. Mit der Weiterleitung seines tendenziösen Berichts an Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger hat Dr. Markus Spieler zudem seine Berufsschweigepflicht massiv verletzt. Dies hätte auch Staatsanwältin Eva Eichenberger auffallen müssen, die von Amtes verpflichtet gewesen wäre, dieses Offizialdelikt strafrechtlich zu verfolgen. Dr. Markus Spieler gibt in der Einvernahme selber zu, dass primär die Bewegungsfreiheit des Anzeigestellers mittels FFE eingeschränkt werden sollte. Mit seinen übergriffigen Fragen hat Dr. Markus Spieler den Anzeigesteller vorsätzlich unter massiven psychischen Druck gesetzt. Dass Spieler seine Vorgehensweise in der Einvernahme als „absolut professionell“ bezeichnet, zeigt wie bösartig und menschenverachtend dieser Psychiater sein Amt vorsätzlich missbraucht hat. Um sein arglistiges Vorgehen zu vertuschen, versucht Dr. Markus Spieler in seinem Bericht dem Anzeigesteller einen „Verfolgungswahn“ anzudichten. Diese Vorgehensweise ist in höchstem Masse bedenklich und sollte mit einem lebenslänglichen Berufsverbot geahndet werden.&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt; &lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;b&gt;&lt;u&gt;Verfahrenskosten:&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/u&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Der Anzeigesteller hat weder ein strafprozessual vorwerfbares Verhalten veranlasst, noch erschwert. Der Anzeigesteller hat seine Rechte nach Treu und Glauben wahrgenommen. Demzufolge hat der Staat oder die Täterschaft die allfälligen Kosten zu tragen.&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt; &lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;b&gt;&lt;u&gt;Rechtsbegehren:&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/u&gt;&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;Der Rekurs des Anzeigestellers soll von der Rekurskammer des Strafgerichts gutgeheissen werden und die Staatsanwaltschaft soll Anklage gegen die Täterschaft erheben. Der Anzeigesteller liefert genügend stichhaltige Indizien und Beweise zur Anklageerhebung. &lt;/p&gt;&lt;br /&gt;Der&lt;span style="font-size:+0;"&gt; &lt;/span&gt;Anzeigesteller&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-1263827976135230732?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/1263827976135230732/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=1263827976135230732' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/1263827976135230732'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/1263827976135230732'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2008/07/lic-iur-eva-eichenberger-anwltin-des.html' title='lic. iur. Eva Eichenberger - Anwältin des Staates'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://4.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S9XUf2EF8PI/AAAAAAAAACg/CHowSK5c0Sw/s72-c/Eva+Eichenberger.JPG' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-1745774711472511246</id><published>2008-07-09T03:36:00.000-07:00</published><updated>2008-07-13T09:37:43.629-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Rekurskammer'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Fasnacht Daniel'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='kantonale IV-Stelle'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Strafgericht'/><title type='text'>Dr. med. Daniel Fasnacht - Psychiater bei der kantonalen IV-Stelle</title><content type='html'>Obwohl zahlreiche Strafanzeigen gegen OS-Rektorin Gaby Jenö und ihre Genossinnen und Genossen bei der Rekurskammer des Basler Strafgerichts hängig sind, erfrechte sich die OS-Rektorin die verfassungsrechtlichen Grundrechte von Lehrer H. zu missachten und diesen zu einem Psychiater ihrer Wahl zu verpflichten. Natürlich informierte sie Lehrer H. nicht darüber, dass Dr. med. Daniel Fasnacht als Psychiater eng mit der IV-Stelle Basel-Stadt zusammenarbeitet. Offensichtlich soll Dr. med. Daniel Fasnacht als angeblich "unabhängiger" Psychiater das Lügengebäude der Genossinnen und Genossen bestätigen und mit einem psychiatrischen Gutachten untermauern, dass Lehrer H. arbeitsunfähig sei. In Wirklichkeit würde sich Lehrer H. riesig freuen, wenn er endlich seine Tätigkeit als Lehrkraft wieder aufnehmen könnte. Als beliebter und engagierter Lehrer, der nicht dem linken Umfeld zugerechnet werden möchte, bedroht dieser offensichtlich die Machenschaften einer linken Gruppierung, welche die Verwaltung im Kanton Basel-Stadt seit Jahren unterwandert. Da Lehrer H. zur Zeit seine wohlverdienten Sommerferien geniesst, kann er der Weisung seiner Chefin, sich vom bestellten IV-Psychiater begutachten zu lassen, leider nicht Folge leisten. Lehrer H. sieht einer allfälligen Kündigung gelassen entgegen. Er ist nicht bereit, auf seine Grundrechte zu verzichten, nur weil seine Chefin "bürokratischen Amok" läuft.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-1745774711472511246?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/1745774711472511246/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=1745774711472511246' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/1745774711472511246'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/1745774711472511246'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2008/07/dr-med-daniel-fasnacht-psychiater-bei.html' title='Dr. med. Daniel Fasnacht - Psychiater bei der kantonalen IV-Stelle'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-3428605225419394895</id><published>2008-07-09T03:26:00.000-07:00</published><updated>2010-08-18T09:10:35.950-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Verfolgungswahn'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='psychiatrisches Gutachten'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Odenheimer Eric'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Fasnacht Daniel'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Westdijk Piet'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='vertrauensärztliche Untersuchung'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Schizophrenie'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Wahnideen'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Appellationsgericht'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Gesundheitsdienste'/><title type='text'>Dr. med. Eric Odenheimer - Stellvertretender Kantonsarzt Basel-Stadt</title><content type='html'>&lt;a href="http://4.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TGmkZNBwFBI/AAAAAAAAAEs/B256FCmI8hs/s1600/Dr.+med.+Eric+Odenheimer.JPG"&gt;&lt;img style="display:block; margin:0px auto 10px; text-align:center;cursor:pointer; cursor:hand;width: 400px; height: 300px;" src="http://4.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TGmkZNBwFBI/AAAAAAAAAEs/B256FCmI8hs/s400/Dr.+med.+Eric+Odenheimer.JPG" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5506112772337832978" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;p&gt;Rektorin Gaby Jenö hat Lehrer H. mit Schreiben vom 26.3.08 unter Androhung der Kündigung genötigt, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Aus Angst, seine Anstellung zu verlieren, hat Lehrer H. dem Druck nachgegeben und diese "Untersuchung" am 14.4.08 von 14.00-15.30 Uhr absolviert. Dr. med. Eric Odenheimer hat die Untersuchung durchgeführt und ohne zu zögern, das psychiatrische Gutachten von Dr. med. Piet Westdijk kurzerhand für ungültig erklärt. Lehrer H. hat während der "medizinischen Untersuchung" deutlich gemacht, dass er seinen Beruf sehr liebe und nach den Sommerferien gerne wieder seine Arbeit aufnehmen möchte. Lehrer H. hat auch versichert, dass er völlig gesund sei und keinen Groll gegen seine Chefin habe. Obwohl sich Lehrer H. äusserst kooperativ zeigte, versuchte Dr. med. Odenheimer Lehrer H. dazu überreden, sich erneut psychiatrisch begutachten zu lassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Herr Dr. med. Odenheimer ist offensichtlich entgangen, dass die aktenkundigen psychiatrischen Abklärungen von Dr. med. Markus Spieler und Dr. med. Piet Westdijk eindeutig beweisen, dass Lehrer H. völlig gesund ist. Dr. med. Markus Spieler schreibt in seinem Bericht:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;"Im Gespräch selber zeigt sich der Patient kooperativ, stellt überraschend nüchtern die Kränkungen dar, welche er in den letzten 6 Jahren an der Schule erlitten hat, stellt seine grundlegenden Vorstellungen über das Lehrersein und den Umgang mit Schülern dar. Diese Beschreibungen sind nachvollziehbar, wirken nicht übertrieben und sind kulturell angemessen. Bewusstsein klar, zeitlich und örtlich orientiert. Merkfähigkeit unauffällig, Zwänge scheinen keine vorzuliegen. Keine Sinnestäuschungen, keine Ich-Störungen. Keine akute Suicidalität."&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Leider ignoriert Dr. med. Markus Spieler in seinem Bericht aber vorsätzlich die von Lehrer H. geschilderten Mobbing-Erlebnisse. Die zahlreichen aktenkundigen Mobbing-Hinweise wandelt Dr. Markus Spieler kraft seines Amtes kurzerhand in einen pathologischen "Verfolgungswahn" um. Damit versucht Dr. Markus Spieler dem völlig gesunden, aber politisch unbequemen Lehrer H. vorsätzlich eine psychische Krankheit anzudichten. Herr Dr. Odenheimer dürfte sich während der amtsärztlichen Untersuchung aber selber davon überzeugt haben, dass Lehrer H. keine "Wahnideen" äussert, sondern überraschend nüchtern die unrechtmässigen und aktenkundigen Grenzüberschreitungen der beiden Staatsfunktionäre Gaby Jenö und Thomas Baerlocher auf den Punkt bringt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auch Dr. med. Piet Westdjik, der mit Lehrer H. zahlreiche Gespräche geführt hat, kann sich dem Gutachten von Dr. med. Markus Spieler in diesem Punkt nicht anschliessen. Wörtlich schreibt er:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;"Es liegt beim Expl. keine eigentliche Psychopathologie vor. Die von Herrn Dr. Spieler dargestellten Beobachtungen entsprechen nicht der von ihm gestellten Diagnose Wahn oder Verfolgungswahn. Wahn ist übrigens keine Diagnose sondern ein Symptom, das sich in verschiedenen psychiatrischen Krankheitsbildern manifestieren kann. Dies sind folgende Krankheitsbilder: Schizophrenie, anhaltende wahnhafte Störungen, akute vorübergehende psychotische Störungen, eine induzierte wahnhafte Störung, schizoaffektive Störungen. Es wird von Herrn Dr. Spieler keine solche Krankheit erwähnt, nicht einmal als Verdachtsdiagnose. Es liegt also beim Expl. keine psychiatrische Störung im Sinne einer Geisteskrankheit vor. Seine Vorliebe für Selbständigkeit, Freiheit, seine Neigung zu akzentuierten Aussagen, zum Entweder-Oder-Denken dürften von seiner Vorgeschichte geprägt sein, sind aber Persönlichkeitszüge, die vielleicht nicht ganz durchschnittlich sind, die keineswegs aber als pathologisch zu bezeichnen sind."&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Tatsache, dass das von Dr. med. Piet Westdijk erstellte Gutachten vom Erziehungsdepartement, vom Appellationsgericht und von den Gesundheitsdiensten konsequent nicht akzeptiert wird, entlarvt das "System". Das System ist allerdings real und kann auch mittels herbeigeredeten "Verfolgungswahn" kaum vertuscht werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ohne Zweifel muss eine Staatsverwaltung hierarchisch organisiert sein. Offenheit, Vertrauen und Fairness sollten aber gleichwohl einigermassen gewährleistet werden!&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im übrigen hat Lehrer H. nochmals betont, dass Gaby Jenö ihm die zur Untersuchung notwendigen Entbindungen vom Amts- und Berufsgeheimnis nie zur Unterzeichnung vorgelegt hat. Demzufolge dürfte neben der von Gaby Jenö verfügten Freistellung und Kündigung auch ihre Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung mit grösster Wahrscheinlichkeit missbräuchlich sein.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist verständlich, dass Lehrer H. sich unter diesen Umständen nicht unbedingt für die Empfehlungen von Herrn Dr. med. Odenheimer begeistern konnte. Dass der von Dr. med. Odenheimer empfohlene Psychiater Dr. Daniel Fasnacht angeblich "unabhängiger" sein soll, als der äusserst kompetente und erfahrene Dr. med. Piet Westdijk, war für Lehrer H. schwer nachvollziehbar.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Obwohl sich Lehrer H. während der "vertrauensärztlichen Untersuchung" korrekt und kooperativ zeigte, spricht Dr. Eric Odenheimer in seinem Bericht an Gaby Jenö von "psychischen Auffälligkeiten", die eine psychiatrische Begutachtung angeblich erforderlich machen sollen. Dass eine Meinungsverschiedenheit zwischen Lehrer H. und seinem Vater, der als Zeuge der sog. "Untersuchung" beiwohnte, als "psychische Auffälligkeit" interpretiert wird, wird Lehrer H. später seine Arbeitsstelle kosten. Das Bundesgericht wird in seinem Urteil vom 3. August 2010 diese Interpretation von Dr. Eric Odenheimer in seinem Urteil auschlachten. Wörtlich schreiben die Bundesrichter:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;em&gt;"Entgegen der in der Beschwerde vertretenen Auffassung hat sich der Kantonsarzt hiebei auch auf eigene Beobachtungen von psychischen Auffälligkeiten stützen können. Er erwähnte im Bericht vom 18. April 2008 u.a., dass der Beschwerdeführer während der vertrauensärztlichen Exploration vom 14. April 2008 mehrmals durch kurze, aber heftige aggressive Ausbrüche gegenüber dem Vater, der ihn bei der Abklärung begleitete, auffiel. Entscheidend ist aber ohnehin nicht, ob der Kantonsarzt selber eine psychiatrische Diagnose zu stellen vermochte, sondern ob er eine fachärztliche psychiatrische Untersuchung für erforderlich erachtete. Dies hat der Kantonsarzt gestützt auf seine eigenen Feststellungen und die Aktenlage in nachvollziehbarer Weise bejaht und begründet. Er legte dabei auch überzeugend dar, weshalb er die vorhandenen medizinischen Berichte, einschliesslich desjenigen des Dr. med. W.________ nicht für genügend erachtete, um den psychischen Gesundheitszustand und dessen Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit verlässlich beurteilen zu können. Wenn das kantonale Gericht auf diese kantonsärztlichen Einschätzungen abgestellt hat, ist dies nicht willkürlich."&lt;/em&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das sich der Kantonsarzt von der arglistigen OS-Rektorin Gaby Jenö so willfährig instrumentalisieren lässt, ist ein Skandal. Für Lehrer H. bedeutete der tendenziöse Bericht von Dr. Eric Odenheimer das Ende seiner beruflichen Karriere. Unterdessen hat Dr. Eric Odenheimer selber gekündigt.&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-3428605225419394895?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/3428605225419394895/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=3428605225419394895' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/3428605225419394895'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/3428605225419394895'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2008/07/dr-med-eric-odenheimer.html' title='Dr. med. Eric Odenheimer - Stellvertretender Kantonsarzt Basel-Stadt'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://4.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/TGmkZNBwFBI/AAAAAAAAAEs/B256FCmI8hs/s72-c/Dr.+med.+Eric+Odenheimer.JPG' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-4124039714406870399</id><published>2008-07-09T03:15:00.000-07:00</published><updated>2010-12-18T01:46:32.017-08:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Hug Thomas'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Nötigung'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Jenö Gaby'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Amtsmissbrauch'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Verleumdung'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Irreführung der Rechtspflege'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='einfache Körperverletzung'/><title type='text'>Dr. Thomas Hug - Erster Staatsanwalt im Kanton Basel-Stadt</title><content type='html'>&lt;a href="http://3.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S9NQHg-LfoI/AAAAAAAAABY/B6Yn1oae0Dc/s1600/RTEmagicC_83b08c526f_gif.gif"&gt;&lt;img style="float:left; margin:0 10px 10px 0;cursor:pointer; cursor:hand;width: 71px; height: 92px;" src="http://3.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S9NQHg-LfoI/AAAAAAAAABY/B6Yn1oae0Dc/s320/RTEmagicC_83b08c526f_gif.gif" border="0" alt=""id="BLOGGER_PHOTO_ID_5463798862970584706" /&gt;&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;p&gt;Auch der Erste Staatsanwalt von Basel-Stadt Dr. Thomas Hug vertritt im aktuellen Mobbing-Skandal des Basler Erziehungsdepartements die Sicht der Mobbing-Truppe. In seinem Schreiben vom 15.5.08 bezieht er sich auf die zahlreichen Strafanzeigen, die Lehrer H. gegen seine Vorgesetzte eingereicht hat. Unter anderem schreibt er:&lt;/p&gt; &lt;p&gt; "Die von Ihnen zur Anzeige gebrachten Sachverhalte sind eingehend auf das Vorliegen strafrechtlich relevanter Umstände bzw. eines hinreichenden Tatverdachts geprüft worden. Im vorliegenden Fall konnten keine Anhaltspunkte festgestellt werden, welche die Einleitung einer Strafuntersuchung gerechtfertigt hätten."&lt;/p&gt; &lt;p&gt; Wenn man den Ersten Staatsanwalt Dr. Thomas Hug ernst nehmen würde, käme man zur Überzeugung, dass ...&lt;/p&gt; &lt;p&gt; Gaby Jenö keinen Amtsmissbrauch begangen habe, obwohl sie Lehrer H. mit ihrer unrechtmässigen Kündigung nachweislich in die Arbeitslosigkeit getrieben hat.&lt;/p&gt; &lt;p&gt; Gaby Jenö keine falschen Anschuldigungen getätigt habe, obwohl sie Lehrer H. aktenkundig als angeblich potentiellen Selbstmörder und Amokläufer dargestellt hat und ihm schliesslich wegen nachweislich nie geäusserten angeblichen Drohungen ein Strafverfahren aufgezwungen hat.&lt;/p&gt; &lt;p&gt; Gaby Jenö die Rechtspflege nicht irregeführt habe, obwohl sie nachweislich aus ihrer "subjektiven Wahrnehmung" vorsätzlich einen "objektiven Tatbestand" konstruiert hat.&lt;/p&gt; &lt;p&gt; Gaby Jenö keine Amtsanmassung begangen habe, obwohl sie von Lehrer H. nachweislich ein psychiatrisches Gutachten verlangt hat, laut Personalgesetz aber höchstens das Recht hat, Mitarbeiter zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung zu verpflichten.&lt;/p&gt; &lt;p&gt; Gaby Jenö keine Nötigung begangen habe, obwohl sie Lehrer H. nachweislich mit zwei Kündigungsandrohungen gezwungen hat, einer vertrauensärztlichen Untersuchung zuzustimmen und auf seine Meinungsfreiheit zu verzichten.&lt;/p&gt; &lt;p&gt; Gaby Jenö keine üble Nachrede begangen habe, obwohl sie Lehrer H. mittels ihrer "subjektiven Wahrnehmungen" und ihrer strategischen Strafanzeige vorsätzlich das Profil eines potentiellen Selbstmörders und Amokläufers verpasst hat.&lt;/p&gt; &lt;p&gt; Gaby Jenö keine Drohung getätigt habe, obwohl sie Lehrer H. nachweislich mit zwei Kündigungsandrohungen in Angst und Schrecken versetzt hat.&lt;/p&gt; &lt;p&gt; Gaby Jenö keine Verleumdung begangen habe, obwohl sie nachweislich an Drittpersonen weitergegeben hat, dass Lehrer H. in seinem Weblog angeblich den Arbeitgeber Basel-Stadt verunglimpft haben soll.&lt;/p&gt; &lt;p&gt; Gaby Jenö kein falsches Zeugnis abgegeben habe, als sie während der Verhandlung vor Appellationsgericht nachweislich behauptet hat, Lehrer H. habe verschiedene Termine des Vertrauensarztes nicht wahrgenommen.&lt;/p&gt; &lt;p&gt; Gaby Jenö keine einfache Körperverletzung begangen habe, obwohl sie Lehrer H. mit ihren unrechtmässigen Handlungen laut einem psychiatrischen Gutachten schwerste psychische Verletzungen zugefügt hat.&lt;/p&gt; &lt;p&gt; Als Erster Anwalt des Staates hat Dr. Thomas Hug ausschliesslich die Interessen des Staates zu vertreten. Aber auch seine Macht ist endlich. Laut der neuen Verfassung des Kanton Basel-Stadt soll die Gewaltenteilung angeblich immer noch existieren. Lehrer H. hat sich nichts vorzuwerfen. Er ist ein gradliniger und konsequenter Lehrer, der nicht nach ideologischen Kriterien unterrichtet, sondern mittels Herz, Kopf und Hand die Schülerinnen und Schüler nach bestem Wissen und Gewissen fordert und fördert. Dass sich Gaby Jenö dadurch bedroht fühlt, ist nicht das Problem von Lehrer H.!&lt;/p&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-4124039714406870399?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/4124039714406870399/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=4124039714406870399' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/4124039714406870399'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/4124039714406870399'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2008/07/dr-thomas-hug-erster-staatsanwalt-im.html' title='Dr. Thomas Hug - Erster Staatsanwalt im Kanton Basel-Stadt'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><media:thumbnail xmlns:media='http://search.yahoo.com/mrss/' url='http://3.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/S9NQHg-LfoI/AAAAAAAAABY/B6Yn1oae0Dc/s72-c/RTEmagicC_83b08c526f_gif.gif' height='72' width='72'/><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-160288354162836303</id><published>2008-07-09T03:02:00.000-07:00</published><updated>2011-05-19T03:09:01.101-07:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Tschanun Günther'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Homberger Thomas'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Eichenberger Eva'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='psychiatrische Klinik'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Notfallpsychiater'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Krisenintervention'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Spieler Markus'/><title type='text'>Dr. med. Markus Spieler - Notfallpsychiater</title><content type='html'>&lt;div class="MsoNormal"&gt;Lehrer H. hat mir vor etwa einem Jahr eine CD zugeschickt, die in ihrer Brisanz absolut gravierend ist. Auf der CD ist zu hören wie Lehrer H. Klavier spielt und dazu singt. Plötzlich läutet es an seiner Haustüre, Lehrer H. bricht sein Klavierspiel ab und öffnet die Tür. Polizist Daniel Aebersold und Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler betreten die Wohnung von Lehrer H.. Nach der Aufnahme der Personalien nimmt Dr. Markus Spieler Lehrer H. in die Zange. Polizist Daniel Aebersold hält sich bereit, falls Lehrer H. ausrastet. Die Analyse dieses Tondokuments ist erschütternd. Ein Notfallpsychiater pervertiert offensichtlich seine Aufgabe in einer menschenverachtenden Art und Weise. Statt Lehrer H. zu helfen, versucht Dr. Markus Spieler Lehrer H. vorsätzlich in die Ecke zu treiben. Zum Glück bleibt aber Lehrer H. immer ruhig und korrekt und lässt sich von Dr. Markus Spieler nicht provozieren. &lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;Das rein zufällig entstandene Tondokument entlarvt die Doppeldeutigkeit des Fachterminus „Krisenintervention“. &lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;Es muss davon ausgegangen werden, dass Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler den Auftrag erhalten hatte, Lehrer H. zu nötigen, einer Einweisung in eine psychiatrische Klinik zuzustimmen. Dies wird auch aus dem Bericht Dr. Markus Spielers an Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger ersichtlich. Völlig aus der Luft gegriffen behauptet Dr. Markus Spieler darin, Lehrer H. habe sich mit Günther Tschanun „identifiziert“ und leide sowohl an einem „Verfolgungswahn“ und als auch an einer „Anpassungsstörung“. Aufgrund dieser nachweislich falschen Anschuldigungen erstattete Lehrer H. ein halbes Jahr später Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch, Nötigung und falscher Anschuldigung. Staatsanwältin Eva Eichenberger stellte das Verfahren gegen Dr. Markus Spieler allerdings ein und machte kurzerhand den leidgeprüften Lehrer H. zum Täter. In ihrem Einstellungsbeschluss macht sie kurzerhand den Bock zum Gärtner:&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;„Es versteht sich von selbst, dass dieses Vorgehen Dr. Spielers nicht ansatzweise in die Nähe der ihm von H. angelasteten Delikte rückt. Sein Verhalten ist derart weit von jeder strafrechtlichen Relevanz entfernt, dass die Anzeige des H. als rechtsmissbräuchlich bezeichnet werden muss.“&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;Offensichtlich war Staatsanwältin Eva Eichenberger völlig klar, mit welchen Absichten Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler Lehrer H. zu belästigen hatte. Nur so ist es zu erklären, dass die Staatsanwältin den ominösen Notfallpsychiater derart ungeschoren davonkommen lässt. Die CD beweist, dass sich Lehrer H. mit viel Humor und unendlicher Geduld von Dr. Markus Spielers Provokationen nicht aus der Ruhe bringen lässt. Erst als der Notfallpsychiater Lehrer H. jegliche Selbstkompetenz abspricht, hat Lehrer H. keine Lust mehr, das Gespräch weiterzuführen. Krisenintervention oder Krisenprovokation? Entscheiden Sie selber! Hier ist die leicht gekürzte Fassung dieses brisanten Tondokuments: &lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Man macht alles Mögliche gegen mich, damit ich ausgebrannt werde. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Also Mobbing?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ja.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Wie wird denn das gemacht gegen Sie?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.8pt;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Das beginnt damit, dass ein paar Eltern die ganze Zeit „action“ gegen mich machen, dann bekommt&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;man keinen Rückhalt von der Schulhausleitung, dann wird „action“ gemacht von der&lt;/i&gt; &lt;i&gt;Schulhausleitung und man bekommt keinen Rückhalt von der Schulleitung, dann wird „action“ gemacht vom Schulpsychologen und dann bekommt man von gar niemandem mehr Rückhalt. Dann&lt;/i&gt; &lt;i&gt;wird noch „action“ gemacht vom Personalchef, dann ist es sowieso vorbei. Und dann kommt man in eine Verfügung hinein, wo man dann nicht mehr Schule geben darf.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;br /&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.8pt;"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Wann wurde die Verfügung ausgesprochen?&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.8pt; text-align: left;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Am Dienstag habe ich sie bekommen per Post und jetzt muss ich sehr pressieren, dass ich etwas dagegen unternehmen kann. Ich habe 10 Tage Zeit.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Gegen was müssen sie rekurrieren?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Zuerst gegen den Beschluss der Inspektion, die haben das abgesegnet, ohne mich anzuhören, dann gegen die aufschiebende Wirkung und gegen die Verfügung.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Haben Sie einen Anwalt?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ich habe jetzt einen Anwalt. Aber den Namen muss ich Ihnen ja nicht sagen, oder?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Nein, das ist nicht nötig. Ich muss einfach ein wenig erfahren, was&lt;/i&gt; &lt;i&gt;auf Ihrer Seite los ist. Ich habe jetzt gerade den Eindruck gehabt, das alles bringt sie ziemlich in Stress hinein.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Das bringt mich grausam in Stress hinein, das muss ich ganz ehrlich sagen.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Und wie äussert sich das bei Ihnen, dieser Stress?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Nervosität, manchmal Zittern, Bauchschmerzen, Kraftverschleiss, manchmal kann ich nicht so gut schlafen, es ist jetzt zwar wieder besser, aber dann kommen immer wieder neue Überraschungen! Polizisten, die nachts um 22.00 Uhr an der Haustüre läuten, Polizisten, die am Morgen früh läuten, wenn man schläft, das ist alles auch nicht gut für den Schlaf. Aber ich nehme das alles mit Humor, sie sehen das, oder?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Sie versuchen es, mit Humor zu nehmen.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Sie wollen mich provozieren.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ich muss Sie auch provozieren. Sie sind glaube ich im Moment nicht so, wie Sie normalerweise sind, locker?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Doch, sehr locker.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ach, was!&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Sie wollen mich provozieren.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ich muss natürlich auch schauen, oder.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;(lacht)&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler: &lt;span style="font-size: 0px;"&gt;&lt;/span&gt;Der Umstand, in dem Sie drin sind, ist ja auch nicht gerade einfach, oder?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Es ist ein Scheiss-Umstand. 6 Wochen von meinem Leben ...&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Hat das in den letzten sechs Wochen stattgefunden?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.: &lt;span style="font-size: 0px;"&gt;&lt;/span&gt;Dienstag vor den Ferien, hat man mir das angedroht mit dieser Verfügung, ich durfte dann aber noch zwei Tage Schule geben. Wenn ich doch so eine Gefahr für die Umwelt wäre, hätte man mich&lt;/i&gt; &lt;i&gt;ja gar nicht mehr Schule geben lassen dürfen. Da ist ein Widerspruch. Dieser Widerspruch muss mir irgend jemand mal erklären.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Was wirft man ihnen vor?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Dass ich angeblich Drohungen ausgesprochen haben soll und dass ich gewalttätig sei und weiss ich was für Scheiss ... ich gehe sämtlicher Gewalt aus dem Weg, ich versuche Gewalt zu minimieren, wo es nur geht. Das ist auch mein Auftrag als Lehrer. Aber ich spüre eine unheimliche strukturelle Gewalt im Moment auf mir Lasten, Gewalt wird mit mir betrieben in sämtlichen Formen bis zum Exzess im Moment, aber ich bin nicht derjenige der Gewalt ausübt, sondern alle andern üben auf mich Gewalt aus. Auch dieses Setting hier mit einem Polizisten und einem Psychiater, das ist für mich Staatsgewalt. Sie sehen, ich bin ganz ruhig, ganz gelassen und sehr kooperativ.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Das finde ich auch toll. Was ist mit der Bedrohung, die Ihnen vorgeworfen wird?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ich habe keine Ahnung. Ich habe gesagt, wenn ihr das durchzieht, das habe ich zur Schulhausleitung gesagt, dann gibt es einen Riesenskandal, ich muss nur noch das Blatt finden, das meine Story veröffentlicht. Die BaZ macht das schon nicht, das ist mir klar. Aber Herr Köppel hat eine neue Zeitung und das habe ich allen Beteiligten gesagt. Wenn man mich zu fest reizt, dann gehe ich entweder an diese Zeitung oder ich schreibe ein Buch im Eigenverlag über diesen ganzen Scheiss.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Geht denn diese ganze Geschichte schon länger?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Das hat angefangen in meiner ersten Klasse in der 3. OS, mit einer Elternsprecherin, die anonyme Dinge gegen mich vorgebracht hat. Ich wurde auch in Dinge verwickelt, wo ich am Schluss das Gefühl hatte, im falschen Film zu sein. Genau wie jetzt, jetzt bin ich im falschesten Film, in dem ich je war. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Wenn sie das schon 6 Jahre ausgehalten haben, ... da braucht man einen starken Rücken.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Je mehr man mich fordert, desto stärker werde ich. Was mich nicht umbringt, das macht mich stärker.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Sie sind also ein Kämpfer, heisst das?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ja, ich bin ein Kämpfer, und mein Motto, das hat mit Ethik zu tun, das dürfen sie gerne aufschreiben: „Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu“. Das ist für mich eine Grundregel in der Erziehung. Ich habe unglaublich gelitten in den letzten sechs Wochen. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Haben sie denn niemanden, mit dem Sie reden können?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Doch, ich habe Kollegen und Freunde mit denen ich reden kann.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Und Verwandte haben sie auch noch?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ja, meine Eltern, mit denen habe ich natürlich auch geredet, wusste aber nicht so recht, welche Rolle sie spielten. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler: &lt;span style="font-size: 0px;"&gt;&lt;/span&gt;Inwiefern, was meinen Sie?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ob sie mich auch sozialisieren wollen, ob sie am Sandkastenspiel mitmachen.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ob sie auf der anderen Seite sind, in dem Fall?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ja, ich komme nicht ganz draus.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ist dieses Sandkastenspiel für Sie wie ein System, das Sie austricksen will?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ich weiss es nicht, ich will auch niemandem etwas Böses, vielleicht ist es ein gutes System, wo man mal alles durchüben kann, nur derjenige, der nichts von den Spielregeln weiss, für den ist es ernst. Dann schwappen manchmal auch die Emotionen über.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Was passiert dann, wenn die Emotionen überschwappen?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Dann werde ich laut. (zeigt ein Blatt zum Thema „Selbstkritik“) Zum Beispiel, wenn man mich anlügt, das vertrage ich überhaupt nicht.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Also sie sind jetzt, wenn ich das richtig verstehe, genau in einer solchen Situation, in der alle diese Sachen eintreffen, oder?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Da kann man sagen, ja. Und manchmal werde ich laut, ich versuche jetzt nicht laut zu sein, weil sie mich relativ harmlos provozieren.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Sie haben schon alles erlebt?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Schon ganz anderes. Eltern, die meine Aufführungen kritisieren, oder meine Chefin, die meinen Umgang mit den Kindern kritisiert, Dinge werden kritisiert, die mein Selbstwertgefühl in Frage stellen. 99% sind für mich, aber 1% ist gegen mich, die sind so massiv, dass man das als normaler Mensch fast nicht mehr aushalten kann.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Was wird in ihren Aufführungen kritisiert?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Dauernd wird mir vorgeworfen „political“ inkorrekt zu sein. Damit wird meine künstlerische Freiheit total tangiert. Ich bin der Meinung, ich habe noch nie eine Grenze überschritten, ich habe alle Theaterstücke aufgenommen und sie können alles anschauen. Im Moment gibt es eine Person, die mich in einem vierseitigen Brief so angreift, dass ich sagen muss, das ist Verhältnisblödsinn. Das ganze ist ein Verhältnisblödsinn, der mir ans Nervenkostüm geht.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Dann haben Sie vorher noch gesagt, der Umgang mit Kindern wird Ihnen vorgeworfen.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Wenn mich ein Kind provoziert, dann kann ich halt auch mal laut werden, dann klopfe ich mal auf den Tisch und sage jetzt ist Schluss. Ich muss ja schliesslich arbeiten können. Das Schlimmste ist, wenn man dauernd provoziert wird und die anderen Kinder nicht mehr arbeiten können. Da muss ich manchmal die Grenzen aufzeigen, das wird mir dann negativ ausgelegt. Ich möchte meine Kids eigentlich zu mutigen Kindern erziehen. Man muss sich dem Leben stellen. Ich komme aus einem anderen Schulsystem, wo der Klassenlehrer noch eine Funktion gehabt hat. Dann sind die Mediatoren gekommen, dann die Heilpädagogen, dann hat man mir immer mehr Kompetenzen weggenommen. Heute muss ich viel mehr arbeiten und habe viel weniger Kompetenzen. Heute gibt es viel mehr Fachleute, die mir in meine Arbeit hineinreden, was wiederum Konflikte gibt mit diesen Menschen. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler: &lt;span style="font-size: 0px;"&gt;&lt;/span&gt;Sind Sie in der Schule ein Einzelkämpfer? &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Aufgabenteilung ist mir wichtig. Ich mache gerne das, was ich gut kann, und ich lasse gerne die anderen machen, was die gut können. Ich koordiniere gerne, ich bin gerne derjenige, der sagt, was läuft. Ich füge mich aber total ein in das System, mache alles mit, was man mir befiehlt, aber ich möchte zu allem auch meine Meinung abgeben. Ich möchte auch, dass meine Meinung ernst genommen wird, aber sie wird leider praktisch nie ernst genommen. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Wissen sie eigentlich, wieso ich zu Ihnen gerufen wurde?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Weil ich angeblich Drohungen ausgestossen haben soll. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Was wirft man Ihnen denn vor, was wissen Sie?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ich weiss eigentlich nichts. Es fühlen sich angeblich alle von mir bedroht, aber warum weiss ich eigentlich auch nicht. Sie haben nie mit mir darüber geredet.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Wissen Sie, wer das ist, wer sich da bedroht fühlt?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Die 4 Frauen. Die zwei aus der Schulhausleitung, Frau Haberthür, Frau Arquint, Frau Sibold, die Klassenlehrerin, mit der ich im Team bin, und Frau Nasdala fühlen sich angeblich bedroht. Das steht so in den Akten. Aber es steht nicht genau, warum „bedroht“. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Sie haben diesen Frauen gegenüber nie eine Äusserung gemacht, dass sie sie umbringen wollten oder so?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Nein, sicher nicht.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Was haben Sie allenfalls gesagt, dass sie sich so bedroht fühlen?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Das habe ich schon gesagt, wenn ihr mich fertig machen wollt, gibt es am Schluss einen Riesenskandal, oder ich habe gesagt, ich werde am Schluss einen Anwalt nehmen, dann werdet ihr Probleme bekommen irgend etwas in dieser Art, alles auf dem Rechtsweg.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Was Ihnen ja vorgeworfen wird, ist was ich gehört habe, dass Sie gesagt haben, es passiere etwa dasselbe wie mit Tschanun, etwa im Wortlaut. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.: &lt;span style="font-size: 0px;"&gt;&lt;/span&gt;Ich studiere diesen Fall im Moment, ich habe ja jetzt Zeit, ich bin freigestellt, Sie sehen ich habe hier Bücher zum Thema Mobbing, New Public Management, das sind so meine Themen, ich habe das Buch des Schulpsychologen gelesen, ich befasse mich mit all diesen Sachen, und komme zum Schluss, falls Tschanun in der selben Rolle gewesen wäre, wie ich, dann hat er natürlich total falsch gehandelt. Man muss seine Impulse im Griff haben, da bin ich völlig ihrer Meinung, darum lese ich auch da Buch vom Emotionalen Quotienten. Das Buch ist natürlich in Amerika geschrieben worden, die haben andere Verhältnisse, da liegt überall eine Schusswaffe herum, das ist bei uns in der Schweiz auch nicht so. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Es hat jeder eine Waffe, der Militärdienst macht, oder?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Aber ohne Munition, das wissen Sie selber auch.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Hm!&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Sonst ist es strafbar, wenn einer Munition zu Hause hat, ausser er hat einen Waffenschein.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Man hat doch die Notmunition zu Hause.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ja, ja, die Notmunition ist gut verpackt.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ja, das ist gleich, das kann man benutzen. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Kann man, aber dazu braucht es viel. Da muss man zuerst auspacken.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Wenn man verzweifelt ist.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Dann muss man sie reintun, dann muss man durchladen und dann kann man abdrücken. Das sind vier Sachen.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler: &lt;span style="font-size: 0px;"&gt;&lt;/span&gt;Klar, aber man hat zu Hause Munition.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;In Amerika hat man geladene Waffen im Nachttischchen.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Haben Sie eine Waffe?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ich habe eine Waffe.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Mehrere?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;(lacht) Eine, müssen sie das alles wissen als Psychiater?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ja, das muss sich wissen, weil ich Sie letztendlich beurteilen muss. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Und da drehen sie mir daraus einen Strick, dass ich eine Waffe habe.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Möglicherweise.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;(lacht) Ich habe nur meine alte Dienstpistole, ein Sammlergegenstand. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Und Munition?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Keine natürlich.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Polizist:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Was ist das für ein Modell?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Die alte SIG-Offizierspistole. Ich bin kein Waffennarr. Also irgendwann müssen wir jetzt langsam aufhören, ich habe Ihnen jetzt viel gesagt, oder wollen Sie mich testen, wie lange es geht, bis ich ausflippe?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Was müsste ich machen, dass sie ausflippen?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ja einfach zehn Stunden mit mir ein Gespräch machen, dann werfe ich sie irgendwann mal raus.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Dann flippe ich wahrscheinlich vorher aus.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ich weiss es nicht. Sie sind geschult, sie kennen die Spielregeln vom Ganzen.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Spieler: &lt;span style="font-size: 0px;"&gt;&lt;/span&gt;Schauen Sie, ich muss beurteilen, da gibt es natürlich Leute, die haben Angst vor ihnen ...&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Sagen sie mir mal, wer das ist!&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Das sind die von der Schule, ich weiss nur jemand ...&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Wer? Frau Jenö?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Jenö heisst sie?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;&lt;span style="font-size: 0px;"&gt;&lt;/span&gt;Ist es die?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ja, ich habe gehört es gebe noch andere, die Angst haben, ich habe gesagt, ich müsse nicht Ordner lesen, ich müsse Sie beurteilen ..&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Ich habe gehört, es gebe Leute, die Angst haben vor Ihnen, vor allem wie Sie „Tschanun“ in Zusammenhang gebracht haben mit ihrer Situation und „Tschanun“ ist natürlich ein hoch brisanter Fall. Dann hat es einen grossen Wirbel gegeben gestern, vor allem auch im Zusammenhang, weil sie am Morgen nicht erschienen sind bei Herr Meier und zwar das zweite Mal. Und das war der Punkt, der das Fass zum überlaufen gebracht hat. Er hat sie zwar angerufen oder?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ich habe ihn auch angerufen.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ok, das weiss ich nicht, Sie haben ja miteinander Kontakt gehabt, das weiss ich, und ich glaube, er ist ziemlich in Stress gekommen, weil sie nicht erschienen sind, im Zusammenhang mit dem haben alle Angst, dass Sie das tun könnten.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;(lacht)&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Aber verstehen Sie, Sie sind beteiligt am Ganzen, weil sie dort nicht kooperativ gewesen sind und am Morgen nicht gegangen sind.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Aber ich wusste ja nicht, um was es überhaupt geht.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ich nehme an, man will Gespräche mit Ihnen, um zu schauen, wie es Ihnen eigentlich geht. Das ist, glaube ich, der Schularzt, wenn ich das richtig verstanden habe. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Nein, das ist der Amtsarzt.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Der Amtsarzt ja, und der muss dann schauen, ob es Sinn macht, ob Sie wieder zurück in die Schule dürfen, oder ob es besser ist weiterzuschauen, allenfalls etwas anderes. Für das muss man dann zu ihm gehen. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Aber ist das jetzt erledigt irgendwann?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ja, wenn Sie da mitmachen.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ich habe doch jetzt aber mitgemacht!&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ich bin Notfallpsychiater&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;...&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Jetzt werde ich langsam nervös, jetzt spür ich es hier unten.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Gut, das Sie es mitteilen. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ich spüre meinen Ärger, wie er langsam hochkommt, ist das gut so?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Schauen wir mal, wie Sie damit umgehen.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;(Spielers Pager meldet sich)&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Vielleicht haben sie jetzt einen wirklichen Notfall.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Das kann sein.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;(Spieler telefoniert)&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Trinken Sie doch einen Kaffee dazwischen.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Geht’s noch länger? Machen Sie mich nicht fertig!&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;(H. geht in die Küche, kocht Kaffee)&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;(Spieler spricht mit jemandem)&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;(5 Minuten später)&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Wie lange geht es noch?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler: &lt;span style="font-size: 0px;"&gt;&lt;/span&gt;Ich hoffe nicht mehr lange.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Das ist eine Provokation, ich habe es schon gemerkt.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;(5 Minuten später)&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ich nehme das ganze nicht mehr ernst. Er möchte mich einfach in die Weissglut treiben. Mir ist das Wurst, ich habe Zeit. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler: &lt;span style="font-size: 0px;"&gt;&lt;/span&gt;Das ist alles abgemacht, dass man Sie provoziert und stört oder wie?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Das ist meine Ansicht.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Wie fest ist denn diese Ansicht?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.: &lt;span style="font-size: 0px;"&gt;&lt;/span&gt;Keine Ahnung.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Haben sie das Gefühl, das könne auch ein Irrtum sein, oder ist das wirklich vom System her, dass auch ich sie provozieren soll?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ich glaube, Sie wollen mich provozieren. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Spieler: &lt;span style="font-size: 0px;"&gt;&lt;/span&gt;Also, ich bin ein Teil des Systems, dass den Anruf extra gemacht hat, um Sie zu testen?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Das würde ich so sagen. Aber das ist meine Meinung, ich weiss nicht, ob es stimmt.&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Aber es hört irgendwann einmal auf? Oder ist das ein Leben lang? &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Nein, nein.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.: &lt;span style="font-size: 0px;"&gt;&lt;/span&gt;Wenn’s ein Leben lang ist, dann ... dann würde ich sagen, das Leben ist mir zu kostbar um mich beüben zu lassen bis zum geht nicht mehr.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Sehen Sie, ich bin in der schwierigen Situation, dass ich jetzt beurteilen muss, müssen Sie in die Klinik gehen, oder kann man Sie hier lassen.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;(lacht) Und was würden sie sagen?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Sie müssen in die Klinik.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Vergessen Sie es!&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Es ist in dieser kurzen Zeit nicht möglich gewesen, Sie wirklich fair&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size: 0px;"&gt;&lt;/span&gt;&lt;span style="font-size: 0px;"&gt;&lt;/span&gt;zu beurteilen.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Jetzt hört bei mir der Spass auf.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Auf Grund der Vorgeschichte und auch jetzt, Sie haben einfach zu wenig Distanz zu allem, oder.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ich habe sehr viel Distanz.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Weil ich jetzt eigentlich die Verantwortung habe, quasi Sie beurteilen muss, ob Sie aktuell hier bleiben können oder nicht, und ich würde Sie gerne hier lassen, aber weil ich nicht so ganz sicher geworden bin, ob das wirklich geht, kann ich diese Verantwortung nicht wirklich übernehmen.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ich übernehme die Verantwortung für meine Wohnung, ist das gut?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Ja, das können Sie eben nicht.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Aha, das kann ich auch nicht. Jetzt wird es mir zu blöd ...&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Das ist jetzt einfach die Situation ...&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Jetzt wird es mir einfach zu blöd, jetzt möchte ich Sie gerne bitten, aus meiner Wohnung zu gehen.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Das werde ich jetzt gerade machen.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.: &lt;span style="font-size: 0px;"&gt;&lt;/span&gt;Und ganz nett bitte ich Sie.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;Spieler:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Kein Problem!&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="MsoNormal" style="margin-left: 70.5pt; text-indent: -70.5pt;"&gt;&lt;i&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size: 0px;"&gt; &lt;/span&gt;Und ohne Drohung, denn jetzt wird das Spiel für mich ernst. Und dann ist es kein Spiel mehr und dann geht es nur noch über das Juristische.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/i&gt;&lt;/div&gt;&lt;div class="blogger-post-footer"&gt;&lt;img width='1' height='1' src='https://blogger.googleusercontent.com/tracker/6314538355728669124-160288354162836303?l=behoerdenmobbing.blogspot.com' alt='' /&gt;&lt;/div&gt;</content><link rel='replies' type='application/atom+xml' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/feeds/160288354162836303/comments/default' title='Kommentare zum Post'/><link rel='replies' type='text/html' href='http://www.blogger.com/comment.g?blogID=6314538355728669124&amp;postID=160288354162836303' title='0 Kommentare'/><link rel='edit' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/160288354162836303'/><link rel='self' type='application/atom+xml' href='http://www.blogger.com/feeds/6314538355728669124/posts/default/160288354162836303'/><link rel='alternate' type='text/html' href='http://behoerdenmobbing.blogspot.com/2008/07/dr-med-markus-spieler-notfallpsychiater.html' title='Dr. med. Markus Spieler - Notfallpsychiater'/><author><name>Anonymous</name><uri>http://www.blogger.com/profile/03435728270145103828</uri><email>noreply@blogger.com</email><gd:image rel='http://schemas.google.com/g/2005#thumbnail' width='32' height='25' src='http://2.bp.blogspot.com/__O9yrQcMUKg/SSftAanvakI/AAAAAAAAAAM/aC5cjPvEMFg/S220/m420.jpg'/></author><thr:total>0</thr:total></entry><entry><id>tag:blogger.com,1999:blog-6314538355728669124.post-4253730474854395217</id><published>2008-07-09T02:34:00.000-07:00</published><updated>2012-01-02T03:21:09.511-08:00</updated><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Realität'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Mafia'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Eymann Christoph'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Amtsarzt'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Meier Marc'/><category scheme='http://www.blogger.com/atom/ns#' term='Gesundheitsdienste'/><title type='text'>Dr. Marc Meier - Vertrauensarzt bei den Gesundheitsdiensten</title><content type='html'>&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;Nach der Kündigung nahm Lehrer H. einen Termin beim Amtsarzt Dr. Meier wahr. Herr Dr. Meier, der sog. Vertrauensarzt, machte auf Lehrer H. keinen sehr kompetenten Eindruck. Er war nervös und seine komplizierten, verschachtelten Sätze waren gespickt mit leeren Worthülsen. Er schien chronisch überfordert zu sein, was sich im Gespräch mit ihm, dann auch bestätigte. Er erlaubte H. das Gespräch auf Band mitzuschneiden, entschuldigte sich aber gleichzeitig dafür, dass er dann halt nicht mehr so spontan sprechen könne, wie er das eigentlich wolle. Hier das leicht gekürzte Tondokument:&lt;?xml:namespace prefix = o /&gt;&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;Meier: Also, Sie möchten, dass wir ein wenig zusammen sprechen, was ist passiert und was meine Sicht ist von den Sachen, oder was erwarten sie auch noch von diesem Gespräch? Sie haben mir im Mail ja geschrieben, gewisse Sachen, ...&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;Lehrer H.: Ich habe Ihnen schon am Telefon gesagt, dass ich gemobbt werde. Bis jetzt hat das niemand wirklich ernst genommen. Man hat mich in eine Eskalationsspirale getrieben, wo ich am Schluss im Gefängnis gelandet bin und jetzt ein Verfahren wegen „Drohung“ am Hals habe. Ganz viele sind daran beteiligt, dass es so weit gegangen ist. Ich bin total unschuldig, ich bin auch ein guter Lehrer, ich habe genügend Eltern, die hinter mir stehen, die sagen, dass ich ein guter Lehrer bin. Und Frau Jenö will mich weghaben. Das ist der Punkt. Ich lasse mich weder psychiatrisieren, noch kriminalisieren, und ich habe einfach das Gefühl, dass Sie derjenige sind, der mir den Stempel aufdrücken soll: Herr Lehrer H. kann und darf nicht mehr Schule geben. Das ist mein Eindruck.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;Meier: Meine Einschätzung der Situation, von dieser Zeit, von einigen Wochen oder ein, zwei Monaten ist, ist gewesen, auf Grund, deren Sachen die man mir erzählt hat, auf Grund von diesem ersten Telefongespräch, ... , auf Grund von diesen Vorfällen, von der Entwicklung der Lage, die man mir geschildert hat, von den E-Mails, von denen ich zum Teil Kopien bekommen habe, ist eine Situation, in der ich gedacht habe, dass Sie möglicherweise nicht alles überblicken ...&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;(H. verlangt Akteneinsicht von ihm. Er verweigert diese. Er wolle das juristisch&lt;br /&gt;abklären. Er blättert in den Akten.)&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;Meier: Sie haben mir da ziemlich zu tun gegeben.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;Lehrer H.:&lt;span style="font-size:+0;"&gt; &lt;/span&gt;Nicht ich habe zu tun gegeben, sondern die Leute, die mich so weit getrieben haben, die geben zu tun.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;Meier: Das kann man vielleicht auch so formulieren. Also, ich hatte den Eindruck, dass aus dem bisherigen Verlauf, dass ich davon ausgehen muss, dass Herr Lehrer H. die Tragweite des Geschehens und die Realität nicht vollständig einschätzen kann.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;Lehrer H.: Begründen Sie mal, wie sie auf das kommen. Was heisst das konkret.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;Meier: Ich habe mir gedacht, dass auf Grund dieser Aktenlage, dieser E-Mails und dieser Sachen, die man mir erzählt hat, und diesem Telefonat, das wir geführt haben, wo ich das Gefühl hatte, ... am Anfang hatten Sie auch ein wenig komisch reagiert, hat sich ein Gesamtbild ergeben, dass ich mir gedacht habe, es sei abklärungsbedürftig. Also man müsste da, das psychiatrisch untersuchen. Ich weiss auch nicht, was sie haben, und ganz sicher, ob sie etwas haben, aber es hat mich gedünkt, es sei nötig, dass man da schaue. Schliesslich war ich auch so weit, dass ich ihnen vorschlagen wollte, sie sollten selber einen auswählen, das muss nicht einmal einer sein, den ich auswähle, weil sich die Situation so hat eskaliert.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;Lehrer H.: Sie hat sich nicht eskaliert, man hat sie zum Eskalieren gebracht.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;Meier: Das kann ich jetzt nicht beurteilen, das ist jetzt ihre Sicht, das kann durchaus zutreffen, vielleicht habe ich eine andere Ansicht, das müsste man diskutieren. Ich habe mir am Schluss gedacht, eigentlich wäre es noch gut, wenn ich in einem Gespräch wie heute, jetzt ist halt etwas Zeit verschoben, bzw. möglicherweise auch so ziemlich... der Zug schon ziemlich abgefahren, bezüglich administrativen Sachen, ... bezüglich der Schule, so weit ich das einschätzen kann, ist die Sache eigentlich gelaufen, aber offenbar ja nicht, weil Sie vielleicht weiterhin noch anfechten wollen, oder was auch immer, jedenfalls in diesem Moment, wenn ich mit ihnen hätte reden können, was ich ihnen vorgeschlagen hätte ... dass ich Ihnen eine Brücke bauen würde, dass Sie irgendeinen Psychiater auswählen könnten, ... und dass der nachher Bericht erstattet, und nachher sagt was er meint, und zwar nicht jedes Detail, sondern nur bezüglich seiner Einschätzung einer allfälligen Bedrohung, der Funktion der Arbeitsfähigkeit, das ist das was ich hier immer beurteile, wo mir eine Rückmeldung geben könnte. Vielleicht war es auch nur phasenweise, jetzt wirken sie sehr vernünftig, aber es hat möglicherweise auch Phasen, wo man einfach ein wenig das Gefühl gehabt hat, jetzt ist das nicht mehr so, wie man sich das standardmässig vorstellt, von jemandem ...&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;Lehrer H.: Haben Sie das jetzt gehört, ... oder ist das Ihre eigene Meinung?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;Meier: Das sind Sachen, die ich zusammengestellt habe, aus den Informationen, die ich bekommen habe. Ich habe sie ja nicht gesehen. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;Lehrer H.: Ich hatte zu dieser Zeit viele anonyme Telefonanrufe.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;Meier: Eben, das habe ich mir gedacht, aber ich habe mit auch gedacht, hoppla, da ist etwas nicht gut, man kann natürlich in die Enge getrieben werden, und dann langsam hängt es einem aus, das ist schon so, das ist schon möglich.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;Lehrer H.: Jetzt haben Sie etwas Gutes gesagt, ...&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;Meier: Ja, das ist eben so Zeug, das ich nicht so gerne habe, wenn Sie es aufnehmen. Aber item. Darum werde ich auch vorsichtig sein mit solchen Aussagen. Ich möchte auch nicht aussagen, dass das bei Ihnen der Fall war, es war eine allgemeine Aussage.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;Lehrer H.: Aber ich möchte Ihnen das sagen, Herr Meier, ich bin so in die Enge getrieben worden, wie ich in meinem Leben noch nie in eine Enge getrieben worden bin. Und Sie wissen das auch.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;Meier: Ja, das ist mir aus Ihrer Vorgeschichte bekannt, dass so etwas nie passiert ist, dass Sie quasi so an die „Kasse“ gekommen sind ... Von gewissen Personen ist eine zunehmende Bedrohung aufgefasst worden, und ich habe nachher aus diesen Informationen ... was mich beeindruckt hat und zu meinen Schlussfolgerungen, so weit sie möglich waren, hat geleitet ist, ... gewisse Verhaltensweisen, ...&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;Lehrer H.: Werden Sie jetzt mal konkret.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;Meier: Konkret kann ich Ihnen nicht alles im Detail sagen. Aber es sind gewisse Personen und gewisse andere Lehrerinnen und vielleicht auch Lehrer, haben sich irgendwo nicht mehr wohl gefühlt, sie haben langsam Angst bekommen, sie haben das Gefühl gehabt, da ist etwas nicht mehr gut, da ist etwas Unberechenbares vielleicht, wo sie sich einfach nicht mehr wohl fühlen, und dass sie als Bedrohung empfunden haben. Auf Grund Ihrer E-Mails habe ich auch das Gefühl bekommen, dass Sie Sachen konstruieren, vielleicht ist das ein wenig weit gegangen, dass Sie gewisse Welten aufbauen, die Sie im Moment ganz gut vertreten, die ganz vernünftig tönen, vom Komplott, und das kann auch durchaus sein, ich kenne doch das ED nicht, aber da in diesen E-Mails hat es wirklich zum Teil danach getönt, und da sind Sie recht eskaliert zum Teil auch in der Wortwahl und in den Vermutungen, Formulierungen und vielleicht auch in den Anschuldigungen, wo ich mir gedacht habe, ich muss annehmen, dass Sie möglicherweise, oder ich muss annehmen, dass Sie nicht nur möglicherweise, ich muss annehmen, dass Sie die Realität nicht mehr ganz richtig einschätzen können. Und dann habe ich mir gedacht, dass ist unberechenbar, nachher ist am Schluss noch in der letzten Woche das Wort „Tschanun“ gefallen, Tschanun ist glaube ich in Bern gewesen ... wo er etwas vollbracht hat ... oder war es in Zürich? ... Da habe ich gedacht jetzt ist der Moment, wo ich es auch nicht mehr im Griff habe, wo ich es weitergeben muss. Wo ich sie nicht mehr abschätzen kann, was passiert. Und vor allem konnte ich nicht mehr mit Ihnen reden.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;Lehrer H.: Wir haben zwei Mal miteinender gesprochen.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;Meier: Ja, am Telefon, stimmt. Eh, aber euch nicht gesehen. Und ich konnte das nicht mehr verantworten, und ich musste das weitergeben. Und dann habe ich Frau Jenö gesagt, sie solle Anzeige erstatten, wenn sie sich bedroht fühlt.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;Lehrer H.: Sie haben das gesagt?&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;Meier: Ja, ... ich konnte das nicht mehr verantworten. Ich hatte die Situation nicht mehr im Griff. Ich musste es weitergeben. ...&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;Lehrer H.: Herr Meier, ich sage Ihnen jetzt mal welche Angst ich gehabt habe, dass ich nicht zu Ihnen gekommen bin. &lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;Meier: Der Vertrauensarzt ist jemand, wo man ein bisschen Angst hat, aber ich habe versucht, das etwas zu überbrücken, aber es hat nicht gereicht.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;&lt;span style="font-size:+0;"&gt;&lt;/span&gt;Lehrer H.: Herr Meier, ich bin im Voraus von Herr Baerlocher als Selbstmörder und als Amokläufer beschrieben worden, bei meiner Wohngemeinde, wo ich Steuern bezahle, seit 15 Jahren, wo ich ein unbescholtener Bürger bin, wissen Sie wie einem das Angst macht, wenn jemand einem sagt man sei ein Amokläufer und ein Selbstmörder und die Vormundschaftsbehörde solle Schritte unternehmen, wissen Sie wie bedrohlich das ist? Wissen sie, was ich da vor mir gesehen habe: Die holen mich in der Zwangsjacke ab, und ich bin am Schluss in einer Klinik und bekomme Spritzen und Tabletten und kann am Schluss nicht mehr selber über mich entscheiden, das war meine „Sau-Angst“ und die hat Herr Baerlocher mit seinem Brief ausgelöst.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;&lt;span style="font-size:+0;"&gt;&lt;/span&gt;Meier: Aber wenn Sie zu mir gekommen wären um zu reden, dann wäre das so gekommen, wie jetzt, ...&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;Lehrer H.: Aber das habe ich nicht gewusst, Herr Meier.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;&lt;span style="font-size:+0;"&gt;&lt;/span&gt;Meier: Aber gut, sie hätten vielleicht „connections“ ..&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt;&lt;/span&gt;&lt;/i&gt;&lt;/p&gt;&lt;p class="MsoNormal"&gt;&lt;i&gt;&lt;span style="font-size:14;"&gt;Lehrer H.: Ich habe gar keine „connections“, ich war noch nie beim Amtsarzt.&lt;o:p&gt;&lt;/o:p&gt; Es hat mich 
